Beiträge von Seph

    Ich glaube ja, dass man früher oder später zu dem Punkt kommen muss, an dem der Staat erkennt, dass Corona sich eben grippeähnlich verhält. Im Sommer sind nun einmal die Zahlen niedrig, im Winter sind sie nun einmal hoch. Das Erste trotz Lockerungen, das Zweite trotz Lockdown.

    Daher hoffe ich, dass, selbst wenn die Zahlen Richtung Herbst wieder ansteigen sollten, nicht wieder in Panik gerät und Grundrechtseinschränkungen noch und noch verkündet, sondern einfach damit leben lernt, dass es wie bei der Grippe saisonales Infektionsverhalten gibt.

    Der Unterschied zur Grippe ist dann doch die etwas erhöhte Gefahr bzgl. Mortalität und Langzeitfolgen, auch bei jungen Menschen. "Dem Staat" ist wie den meisten Menschen durchaus bewusst, dass Corona sich epidemiologisch ähnlich wie die Influenza verhält. Daraus lässt sich aber auch ableiten, dass es so oder so sinnvoll sein kann, während der klassischen Grippesaison in Zukunft Masken zu tragen, wie es in Ostasien seit vielen Jahren praktiziert wird.

    Firelilly

    Das entscheidende Argument von Fallen Angel ignorierst du komischerweise: Der Vergleich eines - seien wir ehrlich - eher bedeutungslosen Sportereignisses mit dem Recht auf Bildung ist vollkommen absurd. Im Übrigen wurde hier nicht kritisiert, dass überhaupt Zuschauer in den Stadien sind, sondern dass sich diese nicht an die damit verbundenen Regeln halten.

    Da habe ich ja wohl in ein Wespennest gestochen, wobei die Beiträge zum Thema "Self-Care" einerseits die Statistik auf dem Weg zur Status der "Erleuchtung" füttern, andererseits einmal mehr Ausweis der Auseinandersetzung mit der eigenen Befindlichkeit und ihrem zweifelhaften Wert für die Allgemeinheit sind.

    Nö, deine Behauptung wurde nur auf leicht ironische Art ad absurdum geführt. Aber das zu erkennen, hieße auch, sich einzugestehen, dass die eigene Sichtweise vlt. zu eingeschränkt oder zu stark verallgemeinernd war.

    Ohne genauer in das Dienstrecht von NRW eingearbeitet zu sein, dennoch einige Überlegungen hierzu:

    Mit erfolgter Versetzung wirst du einem neuen Amt in einer anderen Dienststelle zugewiesen. Damit ändert sich auch dein Vorgesetzter und damit die Person, die dir gegenüber zu Dienstanweisungen überhaupt befugt ist. Deine alte SL wäre m.E. überhaupt nicht mehr weisungsbefugt bzgl. schulischer Aufgaben, die erst nach dem Termin der Versetzung liegen. Davon unbenommen ist natürlich die Sicherstellung einer geordneten Übergabe.

    Für die alte SL sehe ich eigentlich nur zwei mögliche Wege, um die Durchführung der Prüfungen durch dich zu gewährleisten, die ich zumindest in NDS beide schon gesehen habe: Sie könnte in Form eines Ersuchens um Amtshilfe darum bitten, Personal einer anderen Schule im eigenen Prüfungsverfahren einzubinden oder trotz Versetzung eine (Teil-)Abordnung zurück an die bisherige Schule erbitten, um die Dienstgeschäfte sauber zu Ende führen zu können.

    Das funktioniert aber beides nicht in Form direkter Dienstanweisungen an dich.

    Ich könnte dir gerne erklären, wie das Christentum mehr als jede andere Weltanschauung für die Gleichberechtigung und die Würde der Frauen getan hat.

    Da wäre ich auch mal gespannt. Während Frauen in frühchristlichen Gemeinden weitgehend gleichberechtigt gewesen sein mögen, findet man in Schriften der frühen Kirche und des Neuen Testaments wieder ziemlich "traditionelle" Haltungen zur Stellung der Frau. Die von dir in diesem Zusammenhang schon einmal ins Feld geführte Hochschätzung einzelner Frauen (z.B. Maria Magdalena) kann dabei nicht verschleiern, dass die Sichtweise auf Frauen als Quelle der Sünde nicht gerade zu gleichberechtigtem Umgang mit beiden Geschlechtern führte. Ein Ausdruck dessen ist auch der hier bereits einmal diskutierte Ausschluss von Frauen aus Priestertum und Entscheidungspositionen, insbesondere in der katholischen Kirche.

    10.000 € Kreditsumme, jeden Monat 150 € abbezahlt bei 10% Zinsen —> Der Spaß dauert acht Jahre und du zahlst mehr als 4.500 € Zinsen.

    Danke für das passende Beispiel. Wenn man die Zahlen jetzt mit den 4.500€ als Kreditsumme und angeblichen 9.000€ Zinsen vergleicht, zeigt sich, dass irgendetwas im Eingangsbeispiel nicht stimmen kann.

    Bei 4.500€ Restsumme und 1800€ Tilgung p.a. müsste der Zinssatz bei unglaublichen 37,5% p.a. liegen, um Zinsen von 9.000€ zu erklären. So miese Konditionen gab es selbst vor vielen Jahren nicht von Banken.

    Ich finde es problematisch, dass du hier versuchst, Islam und Christentum gleichzustellen. In der Theorie gibt es von beidem liberale und konservative Vertreter, aber in Deutschland, ein christlich geprägtes Land, dominieren doch die liberalen Ansätze. Im Vergleich dazu ist der Islam eine Religion mit vielen Verboten, was schlichtweg mit unserem Freiheitsbegriff kollidiert.

    Zum Einen: Islam und Christentum sind relativ nah verwandte Religionen, die insbesondere im Sinne unseres Grundgesetzes durchaus gleichzustellen sind. Insbesondere ist die freie Religionsausübung zu gewährleisten. Deinem Argumentationsansatz, der Ausübung von Religion mit Verboten zu begegnen, weil sie viele Verbote mit sich bringt, mag ich nicht folgen. Meines Erachtens liegt die Stärke unserer Gesellschaft gerade in einem gelebten Pluralismus, in dem man anderen Wertvorstellungen sicher nicht folgen muss, diese aber auch einmal stehen lassen und tolerieren kann.

    Gerade die Erfahrung von gelebter Pluralität und die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen gilt auch als eine der wesentlichen Säulen zur Präventation von Radikalisierung. Hier im konkreten Fall dem Mädchen die Teilnahme am Schwimmen zu untersagen - was wie gesagt ohnehin rechtswidrig wäre - führt mit Sicherheit nicht zu einer Werteveränderung ihrer Familie, sondern eher zur weiteren Abgrenzung. Damit erweist man sowohl ihr als auch der Gesellschaft insgesamt einen Bärendienst.

    Seph :

    in einigen unserer Bildungsgänge haben sich bei so manchen SuS die Schulschließungen auf jeden Fall auf die Noten ausgewirkt. Wie yestoerty schon berichtete, gab es auch bei uns eine ganze Reihe von SuS (gerade in den "schwächeren" Klassen), die sich komplett zurückgezogen haben und nicht erreichbar waren. Da bei ihnen die Mitarbeit über "Moodle" und "Big Blue Button" (also in Videokonferenzen) kaum bis gar nicht vorhanden war, nützt ihnen auch ein "Anpassen der Leistungserwartungen" nach unten von Lehrkräfteseite nichts mehr. Zumal ihnen dann für Klassenarbeiten oder Tests, die nach Ende der Schulschließungen in der Schule geschrieben wurden, die Grundlagen fehlten und diese dementsprechend schlecht bei den besagten SuS ausgefallen sind.

    Das kann ich nachvollziehen und dann ist auch klar, dass sich das in der Leistungsbewertung widerspiegeln muss. Danke für die Erläuterung.

    Die Inzidenz ist in Deutschland unter der 10. Zwei LKs sind noch Ü50 unterwegs (Zweibrücken, Schweinfurt).

    Ich glaube, alle hier im Forum sind in der Lage, Nachrichten in den einschlägigen Portalen und Zeitungen zu lesen, dafür braucht es deine Updates nicht. Oder dienen diese nur zum Generieren höherer Beitragszahlen? Einen Beitrag zur Diskussion liefern diese jedenfalls nicht.

    Zum Thema Noten: Ich denke, daran kann man kaum die Auswirkungen der Schulschließungen ablesen, da die meisten Lehrkräfte bereits durch Anpassen von Leistungserwartungen darauf reagiert haben. Bei unseren Klassen sieht man in den vorläufigen Notenübersichten kaum Auffälligkeiten, gleichzeitig bestehen durchaus größere Lücken. Nicht weil bestimmte Themen gar nicht behandelt worden wären, sondern weil vertiefende Übungen und der enge Austausch darüber im Distanzlernen etwas auf der Strecke blieben.

    Die globale Frage ist ja, ob wir möchten, dass Menschen in unserem Land nach streng islamischen Regeln leben oder ob sich das mit unserem Bild von Gleichberechtigung, Freiheit und Demokratie beißt. Im konkreten Fall geht es zwar nur um die Badekleidung bei einem Grundschulkind, aber wie ich Miss Jones inzwischen kenne, geht es ihr eher darum, wie viel Raum wir in unseren Schulen einer Religion einräumen, in der, und das muss man halt so direkt formulieren, Mädchen und Frauen in der Hierarchie unter Männern stehen.

    Gerade das Bild von Gleichberechtigung, Freiheit und Demokratie erfordert zwingend, nicht mit Verboten auf "Andersartigkeit" zu reagieren!

    ...weil es kein "Scheinargument" ist.

    Doch ist es, denn der Argumentation folgend müssten tatsächlich alle Formen von Badebekleidung verboten werden. Dass du dich dafür aussprichst, ist in Ordnung und spiegelt deine persönliche Meinung wieder, die ich als solche durchaus akzeptieren kann. Das ändert aber nichts daran, dass ein Burkini-Verbot rechtswidrig ist.

    Der Cartoon ist natürlich bewusst überspitzt dargestellt. Tatsächlich wäre Nacktheit in diesem Fall nicht grundsätzlich verboten oder gar eine Straftat, könnte aber dennoch nach §118 OWiG zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    ..und es gibt Hausordnungen. Die diesen Quatsch vvöllig zureccht verbieten können. Übrigens aucch keine "Schlabbershorts".

    Dann verweise ich doch mal auf die derzeitige Rechtsprechung zum Thema, auch Hausordnungen dürfen nicht beliebig ausgrenzen, insbesondere nicht bei sonst der Öffentlichkeit zugängigen Lokalitäten. 2019 erst hat das OVG RLP z.B. der Stadt Koblenz untersagt, entsprechende Regelungen in der Haus- und Badeordnung auszuweisen und durchzusetzen. Das grundsätzliche Verbot des Tragens von Burkinis verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot (siehe OVG RLP, Az. 10 B 10515/19). Das Urteil richtete sich hier im Übrigen gar gegen das erhobene Scheinargument, das Verbot sei zum Gesundheitsschutz anderer Badegäste erhoben worden.

    Woher nimmst du also die Gewissheit, dass die Hausordnungen dies "völlig zurecht" verbieten könnten?

    Ich danke für den Hinweis und präzisiere meine Frage: Kennt jemand eine CAS-App, für's iPad, die er guten Gewissens empfehlen kann?

    Aus meiner Sicht ist die Nspire-App durchaus gut nutzbar am iPad. Die spezifischen Nachteile bzgl. der Eingabe hängen mit der Geräteklasse zusammen und tauchen in anderen Apps wahrscheinlich auch auf.

    Beim Preis bin ich vollkommen bei dir. Die derzeit aufgerufenen ca. 150€ sind mit hoher Sicherheit in einem Tablet als Universalgerät besser angelegt. Wie gesagt: für den Einsatz im Unterricht kann ich ihn gut und weitgehend unkompliziert nutzen. Viele der Funktionen wären aber in wesentlich günstigeren Geräten auch enthalten.

    Ich benötige am meisten: Funktionen plotten, Wertetabellen anlegen und auswerten (rechnerisch + grafisch), Gleichungen und insbesondere Gleichungssysteme lösen, Berechnen von (kumulierten) Wahrscheinlichkeiten bei Binomial- und Normalverteilungen und Simulationen.

    Für alternative Ideen (Geräte/Software), die das gut bedienbar leisten, bin ich gerne offen, da wir uns mittelfristig auch von den teuren Handhelds lösen möchten.

    Danke für die Rückmeldung. Das Touchpad könnte wirklich besser sein, das Problem besteht zum Glück nur am Handheld und nicht mit der Software. Mit den Modulen und der Menüführung hatte ich bisher keine Probleme. Ich finde die Menüführung tatsächlich sogar recht intuitiv und schnell zu bedienen, auch die Befehle-Bibliothek und die Schnelltaste für Eingabehilfen von Vektoren, Matrizen usw. links daneben sehr nützlich.

    Mir scheint es eher ein Übungseffekt zu sein. An meiner ersten Schule wurde anfangs noch ein anderes Gerät (ohne CAS) genutzt, mit dem ich erhebliche Einarbeitungsprobleme hatte, da ich bereits den Nspire nutzte und mich umstellen musste. Bei der späteren Umstellung auf CAS hatten dann die anderen Lehrkräfte deutliche Startschwierigkeiten. Wenn du bisher den Casio fx991 nutzt, bist du vermutlich daran gut gewöhnt, sodass die Umstellung auf eine andere Form Übergangsschwierigkeiten erzeugt.

    Es ist ganz einfach: Sofern die Dame In den Innendient gewechselt wäre und weniger als 80% Ihrer vorherigen bezüge erhalten hätte, hätte Sie zusätzlich auch die BU - Rente bekommen. Ist man mal BU (Definition habe ich bereits erwähnt, ist eine andere als bei DU) so erhält man die Rente sobald man in der Aktuellen Position (Außendienst) nicht mehr arbeiten kann UND bei einer anderen Beschäftigung nicht mehr als 80% der Voreinstellung verdient. Es wird natürlich Jährlich geprüft ob man wieder die alte Stelle besetzen könnte, aber solange Sie das nicht kann und die gerade erwähnten punkte greifen (man kann z.B auch einfach in Teilzeit in den Innendienst) dann bekommt man die BU - Rente.

    Nur zur Einordnung für alle hier: Dieser Fall würde zumindest bei Beamten nicht eintreten, da bei einer Versetzung nicht degradiert wird. Insofern ist der ursprüngliche Vorschlag von Sydney, lieber eine BU statt einer DU abzuschließen, für Beamte nicht sinnvoll.

    Vor diesem Hintergrund: wenn hier wirklich ein Versicherungsberater geschrieben haben sollte, scheint die Qualität der Beratung sehr fragwürdig zu sein. Die Behauptung aus #26 bzgl. der Versicherungsbedingungen der genannten Unternehmen ist m.E. zumindest irreführend.

    Klar, wenn der Braten stinkt hat eine Versicherung immer das Recht nochmal nachzuprüfen. Aber in 95% der Fälle Reicht die Bewertung vom hausarzt.

    In Anbetracht von Leistungsquoten der Versicherer von oft unter 80% der Antragsstellungen darf auch diese Aussage deutlich in Zweifel gezogen werden.

    Was genau hast du denn an der TI Nspire CAS Software bzw. am Handheld auszusetzen? So schlecht finde ich das ehrlich gesagt überhaupt nicht. Ich konnte im laufenden Unterricht bisher keine Problemstellungen ausmachen, die damit nicht gut in den Griff zu bekommen waren. Ausnahme: das Geometrie-Modul finde ich wirklich etwas fummelig in der Bedienung, das kann GeoGebra naturgemäß besser.

    Die Software an sich ist nahezu 1:1 diejenige, die auch auf dem Handheld zu finden ist. Die Eingabe ist je nach Geräteklasse etwas besser gelöst, insbesondere wenn am PC Maus und Tastatur zur Verfügung stehen. Auf dem iPad wiederum finde ich die Menüführung schlechter gelöst als auf dem Handheld und PC.

    So ganz leuchtet mir das nicht ein.

    Wenn wir aus Effizienzgründen nur das Minimum an LKs anbieten, könnte das dazu führen, dass wir nur LKs mit 31 SuS haben?

    Man schöpft die zur Verfügung stehenden Lehrerstunden schon aus und peilt im Mittel eine Kursgröße um die 18-20 an. Es ging nur darum, dass die Vereinfachung Schüleranzahl geteilt durch 18/19/20 gleich Anzahl der Leistungskurse höchstens eine Orientierung darstellt, da in der Praxis noch zig weitere Überlegungen für die Kursplanung eine Rolle spielen.

    Edit: Die Rechnung funktioniert btw. aus anderem Grund auch nicht: Die 32 Stunden, die eine virtuelle "Klasse" in der Q-Phase erhält, müssen bereits alle drei eA-Fächer eines Prüflings und damit 15 Wochenstunden eA-Kurse abdecken. In der groben Orientierung müsste die Anzahl der eA-Kurse also Schüleranzahl geteilt durch 6-7 lauten.

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