Beiträge von Seph

    Es fängt schon damit, dass die Fächerkombination sehr klar eingegrenzt wird. Ich habe die Ausschreibung für einen Bekannten gesehen, dort wurde explizit die Fächerkombi Mathe+Physik gesucht.

    Jede andere Stelle, die ich gesehen habe, hatte auch Mathe+bel. oder Physik+bel. mit Bevorzugung des jeweiligen Faches offen. So spezifisch diese Fächer auszuschreiben ist sehr riskant, wenn kein Kandidat vorliegt.

    Deswegen dürfen wir in Mangelfächern gar nicht erst spezifische Kombinationen ausschreiben. Zudem werden diese häufig wirklich erst ausgeschrieben, wenn man entsprechende BewerberInnen an der Hand hat oder zumindest auf den Vorablisten sieht. Ansonsten ist die Gefahr einfach zu groß, diese nicht besetzen zu können und dann in der Zweitrunde nur noch auf nicht ganz so gut geeignete KanditatInnen zu treffen.

    Wie viele Besetzungen hast du in den letzten 10 Jahren eng begleitet? Wie viele waren im letzten oder vorletzen Sommer? Wie war die BewerberInnenlage?

    Alleine in den letzten drei Jahren etwas über 10 , davon jeweils mit 3-7 BewerberInnen. Dass grds. BewerberInnen mit schon vorhandenem Abschluss zu bevorzugen sind, ist einerseits nachvollziehbar und kann gleichzeitig wirklich ein Problem sein, wenn dadurch möglicherweise besser geeignete KandidatInnen nicht berücksichtigt werden können. Wenn zeitlich passend, werden Stellen nach Freigabe aber auch gezielt in Rücksprache mit dem Studienseminar oder mit Blick auf vorliegende Initiativbewerbungen ausgeschrieben.

    Daran konnte ich mich aus den anderen Jahren nicht erinnern, da waren die Prüfungen bereits abgeschlossen, als die Bewerbungen liefen.

    Hat sich der Zeitpunkt verschoben, um mit dem Besetzungsverfahren früher zu sein und anschließend Abordnungen eher regeln zu können?

    Zumindest Versetzungsentscheidungen laufen i.d.R. bereits deutlich früher rund um den Halbjahreswechsel ab, für Abordnungen ist das denkbar. Im vergangenen Jahr gab es leider pandemiebedingt auch Verzögerungen bei den Prüfungen zum 2.Stex, was wir bei Einstellungen auch zu spüren bekommen haben. Inzwischen scheinen sich die Seminare darauf eingestellt zu haben.

    Vielleicht ändert die Landesschulbehörde die Ausschreibungen oder das Verfahren auch, weil über Jahre bestimmte Schulen gar keine BewerberInnen bekommen oder für sich gewinnen konnten, weil die Schule am Rande liegt - quasi noch weit hinter Bullerbü.

    Der Vorteil im Lehrkräftemangel, dass BewerberInnen sich die Schulen auswählen können, ist der Nachteil für die Schulen mit einem nachteiligen Standort.

    Das ist mit hoher Sicherheit so. Ich habe gerade einmal nachgeschaut: Für das Lehramt an Grundschulen sind neben den schulscharfen Stellen explizit auch Bezirksstellen ausgeschrieben, bei denen die Auswahlentscheidung und Zuweisung durch die LSchB direkt erfolgt. Ein vergleichbares Verfahren gibt es auch bei den weiterführenden Schulen, hier insbesondere in Mangelfächern.

    Tatsächlich erfolgt die Einstellung dann nämlich über die Landesschulbehörde

    und die haben ganz eigene Kriterien,

    die von denen, die die Schule hat und anlegt und schriftlich niederlegt und begründet und wegschickt,

    durchaus abweichen (allein die Note zählt).

    Da fragt man sich dann, wofür man sich die ganze Arbeit mit den Auswahlgesprächen und Begründungen macht.

    Das würde mich jetzt wirklich wundern. Für die schulscharfen Stellen hat die Schule selbst über die Auswahlgespräche eine gute Auswahl, da alle BewerberInnen innerhalb einer Notenspannbreite von 1,0 im Vergleich zur/zum Besten berücksichtigt werden können. Wir stellen oft genug gerade nicht nach Bestnote ein, sondern nach bester Eignung für die konkrete Situation an unserer Schule. Mir ist auch von umliegenden Schulen kein Fall bekannt, indem sich die LSchB über die Besetzungsentscheidung einer Schule hinweggesetzt hätte. Das mag mal anders aussehen, wenn im Besetzungsverfahren offensichtliche Mängel vorlagen, wie z.B. Nichtberücksichtigung Schwerbehinderter bei den Einladungen zu Auswahlgesprächen, zu breites Notenspektrum o.ä.

    1. Es ist mir klar, dass Contergan kein Impfstoff war. Die Parallele war vielmehr, dass es sich um ein zugelassenes Medikament handelte. Von den anschließenden Vertuschungsversuchen durch die Politik und der letztendlichen Abtretung der finanziellen Lasten an den Steuerzahler will ich gar nicht anfangen.

    2. Man weiß heute (und das war mein zentraler Punkt), dass fruchtschädigende Stoffe ihre desaströse Wirkung unabhängig von der Dauer der Einnahme oder der Menge entfalten können. Geringste Mengen Alkohol oder eben Contergan zum falschen Zeitpunkt und der Schaden tritt ein. Und ja, auch bei Contergan gab es zunächst keine Hinweise darauf.

    Wie gesagt: Dann bitte auch über die deutlichen Unterschiede im Zulassungsverfahren damals und heute sprechen. Ansonsten entsteht ein verzerrtes Bild. Zu 2.: es hat ja einen guten Grund, warum die Impfung für Schwangere derzeit nicht empfohlen wird, da entsprechende Daten eben noch fehlen. Was aufgrund der Charakteristik eines Impfstoffes jedenfalls nicht zu erwarten ist, sind Spätfolgen bei jetzt geimpften Nichtschwangeren Personen und deren Kindern. Blöderweise werden genau diese Ängste bedient, wie ich auch im Bekanntenkreis erleben durfte. Dort lässt sich ein Paar mit Kinderwunsch nicht impfen, weil es ja schädlich sei :autsch:

    Nun ja, sollten die neuartigen Impfstoffe z.B. fruchtschädigende Effekte haben, dann ist nicht der Zeitraum, die Dauer oder die Menge entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Verabreichung. Die Firma Grünthal hatte da mal ein prima Präparat, hervorragend und lange getestet, nur leider an den falschen Versuchstieren. Der Rest ist Geschichte.

    Dir ist dabei schon klar, dass Contergan als Arzneimittel zur regelmäßigen Einnahme zugelassen war und nicht als Impfstoff, von dem man 1-2x mal eine geringe Dosis erhält, oder? Ich habe oben bereits den Unterschied angesprochen. Das Beispiel ist noch aus anderen Gründen nicht sinnvoll (oder bewusst polemisch?) gewählt: Contergan wurde Mitte der 50er Jahre nach vornehmlich Tierversuchen zugelassen, die Wirkung am Menschen nur grob erkundet. Ein erstes Arzneimittelgesetz trat in Deutschland überhaupt erst 1961 in Kraft, in welchem noch immer nicht die Prüfung einer therapeutischen Wirkung notwendig war. Erst 1964 wurde dann die klinische Prüfung eines zuzulassenden Arzneimittels überhaupt aufgenommen.

    Der Vergleich von dem kaum geprüften Arzneimittel Contergan mit Impfstoffen aus heutigen Zulassungsverfahren geht m.E. vollkommen an der Sache vorbei.

    Es gibt auch zahlreiche Quellen, in denen nichts von vermeintlichen "Fakten" steht, sondern, dass man nicht wisse, ob es Langzeitnebenwirkungen geben werde, aber man geht davon aus, dass dem nicht so ist und bisher ist alles gut gegangen usw.

    Vektor- und mRNA-Impfstoffe sind neu und da KANN es auch anders kommen, als man es bislang kennt. Mich freut es, wenn es so ist, dass es keine Langzeitnebenwirkungen gibt, aber WISSEN kann man das m.E. erst in Jahren.

    Noch einmal: Du verwechselst Langzeitfolgen von Nebenwirkungen bei Impfstoffen mit Langzeitnebenwirkungen bei Arzneimitteln. Das ist nicht zielführend.

    Ein entscheidender Unterschied wird bereits im 4. Beitrag dieses Threads von "Tazz" dargelegt.

    Wenn ich mit meiner Kurzrecherche richtig liege, wurde der MMR-Impfstoff 1971 in den USA und 1980 in Deutschland zugelassen. Man hatte also über 40 Jahre Erfahrung mit dem Zeug, bevor man diesen Impfstoff zwangsverordnet hat.

    Das ist de facto irrelevant. Das Argument mit möglichen Langzeitschäden bzw. fehlenden Langzeitstudien ist immer wieder zu hören, wird dadurch aber nicht sinnvoller und liegt an einer Verwechslung von "Langzeitfolgen" kurzfristiger Nebenwirkungen und "Langzeitnebenwirkungen". Bei Impfstoffen sind klassische Langzeit-Nebenwirkungen anders als bei dauerhaft eingenommenen Medikamenten nicht zu erwarten, was gerade an der fehlenden Anreicherung im Körper liegt. Entscheidend ist die Untersuchung auf häufige und seltene Nebenwirkungen. Für Letztere benötigt man Daten aus einer hinreichend großen Stichprobe, die wir durch die weltweiten Impfkampagnen inzwischen aber haben bzw. derzeit erhalten.

    Ich frage mich eher, warum es einen Preis gibt fürs "Kontakthalten" und einen fürs "jeder Schüler bekam ein Tablet geliehen"...

    Eine solche Vereinfachung wird der Arbeit dieser (und vieler anderer Schulen selbstverständlich auch) nicht gerecht. Wenn man sich die Begründungen mal genauer anschaut, ist zu sehen, dass es die Preise nicht nur für einfach "Kontakthalten" und "jeder Schüler bekam ein Tablet geliehen" gab.

    Es erfordert durchaus einiges an Entwicklungsarbeit innerhalb von Schulen, sicherzustellen, dass wirklich ein enger Austausch mit allen Beteiligten auch unter Pandemiebedingungen möglich ist und soziale Unterschiede nicht noch stärker auf den Bildungserfolg durchschlagen als ohnehin schon. Das schreiben sich zwar nahezu alle Schulen, die ich kenne, auf die Fahnen, wirklich gelebt und umgesetzt wurde das aber nicht immer.

    Gerade weil es so viele verschiedene kurzfristige Entwicklungsfelder gab, finde ich es auch gut, dass es dieses Jahr mehrere Auszeichnungen in unterschiedlichen Kategorien gab.

    In meinen Augen stehen die Grundrechte über allem und sollten auch in Notfällen uneingeschränkt Anwendung finden.

    Da bin ich grds. auch bei dir, nur geht die Bedeutung dieser Grundrechte über "meine persönlichen Abwehrrechte ggü. dem Staat" hinaus. Im hier diskutierten Art. 2 GG heißt es u.a. "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." (Hervorhebung durch mich). Es ist durchaus sachgerecht, im Rahmen einer Interessenabwägung zwischen einem ziemlich niedrigschwelligen Eingriff in dieses Recht für den Einzelnen (kleiner Pieks bei Impfpflicht) und relativ harten Konsequenzen für viele MitbürgerInnen ohne einen solchen Eingriff (Worst Case: Zusammenbruch des Gesundheitssystems mit entsprechender Anzahl Schwererkrankter und Toter) diejenige Variante zu wählen, die dem normierten Recht auf Leben und Unversehrtheit eher entgegen kommt.

    Ich bin gegen eine Impfpflicht. Ich schrieb es ja schon letztens: Rein rechtlich ist eine Impfung eine Körperverletzung, deren Legitimation freiwillig durch den Patienten bzw. dessen Sorgeberechtigte erfolgen sollte, nicht durch den Staat.

    Wenn du schon mit Begriffen wie Körperverletzung hantierst, empfiehlt sich auch die tiefere Auseinandersetzung damit. Grundsätzlich erfüllen ärztliche Eingriffe zwar den äußeren Tatbestand der Körperverletzung, sind aber dann nicht rechtswidrig, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Dieser kann durch Einwilligung gegeben sein oder durch Gesetzeslage.

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) lässt sich wiederum durch Gesetze einschränken. Genau das sieht das Infektionsschutzgesetz zum Zweck der Verhinderung einer Ausbreitung übertragbarer Erkrankungen bereits vor. Für die Masernschutzimpfung ist dies bereits normiert und der Gesetzgeber könnte dies verfassungskonform durchaus auf andere Erkrankungen übertragen.

    Das stimmt so nicht:

    Grobe Fahrlässigkeit = "Klar kann da einiges passieren, wird aber schon nicht." --> Beispiel: Schwänzen einer Aufsicht
    Bedingter Vorsatz = "Mir doch egal, wenn was passiert." --> Beispiel: Ich schlage einen Mann auf der Straße nieder, um ihn auszurauben; er stirbt.
    Vorsatz = "Ich weiß, dass da was passiert, und ich will das genau so haben." --> Beispiel: Nicht nötig, oder?

    Im Zivilrecht (und bei Schadensersatzforderungen sind wir in dem Bereich) handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Das mag für nachlässige Aufsichtsführung gelten oder in der Hektik übersehene Sicherheitsbestimmungen, nicht aber für die bewusste Entscheidung, sich über die entsprechende Dinge hinwegzusetzen. Hier wird der Schadenseintritt durchaus billigend in Kauf genommen.

    Beispiel: Ich bin auf Klassenfahrt mit Schülern am See und sehe, wie mehrere Kinder ins Wasser hüpfen. Ich drehe mich um und gehe mir erst einmal einen Kaffee holen.

    Hier liegt mit hoher Sicherheit keine grobe Fahrlässigkeit mehr vor, wenn in dem Moment etwas passiert. Die grobe Fahrlässigkeit ist hier bereits verwirklicht, wenn man die Kinder überhaupt ins Wasser lässt, ohne sich vorab von deren Schwimmfähigkeit und den Verhältnissen des Badegewässers versichert zu haben.

    Ja, wer kennt ihn nicht, diesen unstillbaren Drang... wenn das kleine rote Kästchen befiehlt, "Scheibe einschlagen - Knopf tieeef drücken!"

    Der Vorsatz ist bereits erreicht, wenn sich die Lehrkraft bewusst über Vorschriften hinwegsetzt und sich der Pflichtwidrigkeit bewusst ist oder zumindest mit dem Verstoß gegen Pflichten rechnet. Klassiker hierbei sind das bewusste Schwänzen einer Aufsicht oder das Ignorieren entscheidender Sicherheitsregeln bei Experimenten oder im Sportunterricht trotz bekannter Risiken und dem Wissen um Reduzierung dieser. Dies geht über das leichtfertige Handeln bei grober Fahrlässigkeit hinaus und kommt (leider) durchaus vor.

    Ich finde es interessant, dass jetzt Drosten auf die freie Entscheidung auf Impfverzicht hinweist, während die letzten paar Monate die harten staatlichen Maßnahmen ja gerade nicht ermöglichten, sich frei zu entscheiden, ein gesundheitliches Risiko im Gegenzug für mehr Freiheit in Kauf zu nehmen.

    Was hast du denn? Es besteht nach wie vor kein Impfzwang, es kann und konnte sich jeder frei entscheiden, ob eine Impfung durchgeführt werden soll oder nicht. Drosten weist zurecht darauf hin, dass die freie Entscheidung zur Nichtimpfung gleichzeitig auch die Entscheidung ist, sich dem Risiko einer Infektion auszusetzen. Die Risikoabwägung liegt bei jeder Person selbst. Die mit der Impfung verbundenen Rücknahmen von Grundrechtseinschränkungen lassen sich derzeit auch mit nachgewiesenen PCR-Tests o.ä. erlangen und werden längerfristig bei entsprechender Impfquote auch davon unabhängig zurückgenommen werden.

    Es ist unbestritten, dass in vielen islamischen Ländern, die im Übrigen auch anderen Rechtskreisen als dem hierzulande typischen germanisch-römischem angehören, insbesondere das Familienrecht zahlreiche Regelungen beinhaltet, die Frauen und Männer nicht gleichbehandeln. Und ja, das beißt sich durchaus mit unserem Rechtsverständnis.

    Das Tragen des Kopftuchs aber als Zeichen der Unterdrückung zu deuten, geht an dieser Problematik meines Erachtens vollkommen vorbei. Das Hauptproblem, welches ich in einem pauschalen Verbot unter dieser Haltung sehe: Es ist bequem und man muss sich nicht näher mit Differenzierung beschäftigen. Es löst aber nicht die angesprochene Problematik auf. Dahinter steckt irgendwie die doch recht naive Haltung: Wenn ich ein Problem nicht mehr sehe, ist es auch weg. Dass damit de facto gerade unterdrückenden Tendenzen Vorschub geleistet wird, ist dabei nur noch das "Sahnehäubchen".

    Aber das Kopftuch als Symbol eines patriarchalen Islam gehört zu Recht in der Schule und Justiz untersagt. Das sagt auch viel über die Trägerin aus, die scheinbar nicht drauf verzichten kann

    Die reflexhafte Abwehr sagt mehr etwas über dich aus als über Trägerinnen des Kopftuchs. Das Tragen des Kopftuchs ist nicht zwingend Ausdruck patriarchaler Unterdrückung, sondern wird nicht selten sehr selbstbewusst von den Trägerinnen im Rahmen ihres Glaubens getragen. Auch ermöglicht das Tragen in streng gläubigen Familien gerade die Teilnahme der Frauen am öffentlichen Leben und damit eine gewisse Emanzipation. Dies zu verbieten, kann damit deutlich kontraproduktiv sein.

    Ich finde es gut, dass die Verbote nicht pauschal greifen, sondern Einzelfallabwägungen hinsichtlich der Amtsführung zu treffen sind.

    Nur mal ganz naiv: Was genau soll der Anwalt denn erreichen, außer einer Unterlassungserklärung? Ein wirtschaftlicher Schaden ist ja sicher nicht entstanden. Computerbild stellt den Download genau wie du auch kostenfrei zur Verfügung und zieht damit wohl eher keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus und gibt dich als Autor auch korrekt an. Chip bietet dein Programm ebenfalls an, handhabt es aber zugegeben sauberer, indem sie direkt auf deine Homepage verlinken. Wenn sich die Programmversionen nicht unterscheiden, dürften die so bezogenen Programme auch nicht illegal sein für die Endbenutzer.

    Nebenbei: Du lizensierst dein Programm auf deiner Homepage selbst als "Freeware". Damit erteilst du neben einer kostenfreien Nutzungslizenz auch die Erlaubnis zum Kopieren und zur freien Weitergabe des Programms. Nicht erlaubt wäre die Veränderung des Programms, Reverse Engineering o.ä., da du natürlich nicht auf dein Urheberrecht verzichtest.

    Edit: Ich gebe zu, dass es hierbei Unterschiede zwischen privaten Endnutzern und der Nutzung im kommerziellen Umfeld gibt. Insofern ist die Aufforderung zur Unterlassung wahrscheinlich wirklich angezeigt.

    Und die Leute bekommen von euch die Fachhochschulreife?

    In Niedersachsen werden für gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit bis zu Notenpunkte abgezogen. Wenn das in jeder Klausur passiert, dann tut das durchaus weh, verhindert aber noch nicht unbedingt den Abschluss. Warum auch, wenn das die einzige Baustelle wäre. Bei SchülerInnen, die ohnehin schon fachlich zu kämpfen haben, kann das dann aber durchaus zum technischen K.O. führen.

    Man bekommt am Ende des Referendariats das Gutachten vom Seminarvorstand (das ist, denke ich, sicher in der Personalakte?) Und in diesem Gutachten werden auch die Beobachtungen der Einsatzschule (man ist im Referendariat am Gymnasium 2x 6 Monate an einer Einsatzschule) mehr oder weniger ausführlich berücksichtigt. Da würde mich interessieren, ob diese Beobachtungen nochmal extra in der Personalakte drinliegen

    Ich vermute eher nein. Nach §104 BayBG sind insbesondere Prüfungsakten kein Bestandteil der Personalakte. Zu diesen würde ich persönlich auch Gutachten im Rahmen des Prüfungsverfahren zählen.

    So, ich gehöre nun seit heute Vormittag auch zu den "Erstgeimpften" :tanz:! Die KuK aller weiterführenden Schulen an meinem Schulort wurden ja heute in einer dieser Schulen bei einem Sammel-Impftermin mit Biontech geimpft.

    Bisher merke ich bis auf ein gaaanz leichtes "Ziepen" an der Einstichstelle überhaupt nichts. Kann aber ja noch kommen...

    Wir haben übrigens noch keine Info darüber erhalten, wann der zweite Impftermin sein wird. Ich hoffe, er ist nicht in genau sechs Wochen, denn dann haben wir ein paar Tage darauf mündliche Prüfungen in meiner BFS-Klasse (und es wäre ja blöd, wenn es dann KuK gäbe, die aufgrund von Impfnebenwirkungen ausfielen...)

    Bei uns genauso. Der "Sammelimpftermin" war sehr effizient geplant und durchgeführt und beruhigend, dass es jetzt vorwärts geht. Leider haben wir auch keinen Termin für die 2. Impfung angesagt bekommen.

Werbung