Versicherungen?!

  • Das interessiert nach dem Ref nicht mehr. Ich habe vor dem Ref Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Es zählen die letzten 21 Monate vor eintreffen der Arbeitslosigkeit. Hier müssen mindestens 9 Monate eingezahlt worden sein. Das geht bei 18 Monaten Ref gar nicht. Also bleibt nur ALG2 übrig.

    Genau das ist eben alles nicht so, wenn man, wie von mir beschrieben begonnen hat den Anspruch zu nehmen. Daher ja auch das ganz genau von mir so aufgeführt. War bei mir dann z.B. kein Problem und ja, ich hatte angefangen den Anspruch zu nehmen und dann selber unterbrochen (und bin stattdessen beim Kind zuhause geblieben) und hätte somit nach meinen 12 Monaten Ref (Berlin hatte ein Jahr lang ca. nur 12 Monate Ref) Anspruch gehabt und wäre somit bzw. auch mit dem Anspruch auf Familienversicherung direkt aus der PKV gekommen.

    Nur das war wichtig, nicht das ALGI selber wirklich ;)

    • Offizieller Beitrag

    stimmt. Das ALG1 war mir zwar besonders wichtig, immerhin hatte ich ja nunmal ein Anrecht darauf, aber die KV war auch ein wichtiger Grund, dass ich alles getan habe, um ein paar Tage Arbeitslosengeld zu beziehen. Wer schon einmal in den Genuss kam, keine Krankenversicherung zu haben, weil er "keinen Grund" hatte (Arbeitsverhältnis, Ehe, ..) und nirgendwo reinkommt, weiß es noch mehr zu schätzen. Und wenn man die Beiträge auch nicht selber bezahlen muss, umso besser.
    Aber ja, es sind "Ausnahmen" (wenige Menschen als die überwältigende Mehrheit) und man muss es planen (können).

  • Insbesondere für die KuKs denen der Eintritt ins Berufsbeamtentum verwehrt ist (Seiteneinsteiger etc) möchte ich eine Krankentagegeldversicherung ans Herz legen. Trotz der Zuzahlung des Arbeitgebers ist es bei längerer Erkankung schon 200 bis 300 Euro netto monatlich weniger.
    Dann stellt Euch die Frage nach einer BerufsunfähigkeitEversicherung ohne abstrakte Verweisung (will heissen, sie zahlt wenn Ihr nicht mehr als Lehrer arbeiten könnt). Denn ganz ehrlich, was ist, wenn Ihr mit 55 einen Herzinfarkt bekommt und könnt aus psychischen Gründen nicht mehr? Willkommen auf Hartz IV Niveau rechnet es Euch Mal aus!
    Das Gleiche gilt für Eure Alterssicherung. Für mich habe ich es susgerechnet. Mit Zusatzrenten

    1400 Netto. Wenn Euch das reicht, alles in Ordnung, falls nicht fangt früh an zu sparen (Bitte nicht mit einer LV)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Am wichtigsten ist es, dass du deine Individuellen Versorgungslücken schließt.


    Das sind in Kürze:

    1. Deine Pensionslücke (Durch Fondgebundene Lebensversicherungen, Immobilien und/oder direkten Investments in Fonds/Wertpapiere)

    2. Deine Arbeitskraft (Durch Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung)

    3. Dein Vermögen


    Letzteres sicherst du durch Sachversicherungen ab. Diese sind von der Wichtigkeit wie folgt gegliedert:


    Muss: KFZ - Versicherung (Wenn du ein KFZ besitzt)

    Soll: Privathaftpflicht

    Kann - Wichtig: Hausrat, Unfall, Rechtsschutz

    Kann - unwichtig: Glas, Reise, Krankenzusatz


    Für die, die es Interessiert hier noch worauf zu achten ist und ein par Tipps:


    Bei der Pensionslücke: Versuch zu Berechnen, wie hoch deine Rentenlücke sein wird. Hierfür kannst du (sofern du nicht bereits einen Bescheid erhalten hast) wie folgt vorgehen: Für Jedes Jahr in welchem du Verbeamtet bist (Vollzeit) erhältst du ca. 1,8% Anspruch auf deine letzten Bezüge. Hochgerechnet auf 40 Jahre (max) sind wir bei etwa 71%. Durch eine späte Verbeamtung durch z.B langem Studium, Teilzeit oder Dienstunfähigkeit liegt das Renten bzw. Pensionniveau im Schnitt eher bei 60% der Letzten Bezüge. Das Heißt deine Rentenlücke ist bei 40%.

    Wenn du nun davon ausgehst dass du später 5.000€ mtl. verdient bzw. das dein letztes Dienstgehalt ist, fehlen dir, um deinen bisherigen Lebensstandard vor Pensionierung halten zu können, 2.000€, da 60% von 5.000 = 3.000 sind (grob gerechnet, man müsste noch steuern mit ein beziehen). Solltest du bis dahin bereits ein Abbezahlten Haus haben, dürften in der Regel auch 80% des Letzten Dienstgehaltes Reichen. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

    Bei der Arbeitskraftabsicherung muss man sich überlegen, ob man Lieber eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt. Woran liegt das? Hierfür ein einfaches Beispiel:


    Polizistin Außendienst Verletzt sich an Ihrer Rechten Hand und kann keine Waffe mehr sicher tätigen, für Büroarbeiten im Innendient reicht es noch = Nicht Dienstunfähig aber dafür Berufsunfähig. Berufsunfähig ist man dann, wenn man die aktuelle Tätigkeit nu weniger als 50% ausführen kann. Entscheiden tut dies der Hausarzt. Es ist deutlich schwerer Dienstunfähig zu werden als Berufsunfähig (Meiner Erfahrung nach). Die Höhe der Arbeitskraftabsicherung muss individuell auf die jeweilige Situation angepasst werden, das ist gerade bei Beamten etwas komplizierter, sollte aber mindestens 1.000€ mtl. sein.

    Bei der Vermögensabsicherung bzw. Sachversicherungen kann ich nur folgende Empfehlung abgeben: Spart hier nicht am falschen Ende.
    Gerade bei Check24 etc. fehlen den "Top Versicherungen" wichtige Absicherung Komponenten. Dazu zählen z.B Grobe Fahrlässigkeit oder Gefälligkeitsleistungen inklusive Personenschutz.


    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.


    LG


    Sidney Hahn


  • Polizistin Außendienst Verletzt sich an Ihrer Rechten Hand und kann keine Waffe mehr sicher tätigen, für Büroarbeiten im Innendient reicht es noch = Nicht Dienstunfähig aber dafür Berufsunfähig. Berufsunfähig ist man dann, wenn man die aktuelle Tätigkeit nu weniger als 50% ausführen kann. Entscheiden tut dies der Hausarzt. Es ist deutlich schwerer Dienstunfähig zu werden als Berufsunfähig (Meiner Erfahrung nach).

    Erst einmal willkommen im Forum. An den meisten Stellen teile ich Ihre Ausführungen, was den Bereich der Arbeitskraftabsicherung angeht, möchte ich dennoch einige Bemerkungen loswerden, da sich Ihr Abschnitt so liest, als sei die einfache BU sinnvoller. Das Beispiel ist m.E. unglücklich gewählt. Die betreffende Polizistin lässt sich durch Versetzung problemlos ranggleich einsetzen, es liegt m.E. weder eine BU noch eine DU vor.


    Beide Versicherungsarten leisten aus ähnlichen Anlässen, die Feststellung erfolgt aber unterschiedlich und gerade nicht durch den Hausarzt. Die BU leistet, wie Sie bereits festgestellt haben, wenn der eigene Beruf nur noch zu weniger als 50% ausgeführt werden kann. Die Einschätzung darüber obliegt i.d.R. einem von der Versicherung (!) bestellten Gutachter. Die Dienstunfähigkeit wiederum wird von einem Amtsarzt festgestellt, die Versicherungen mit entsprechenden Klauseln unterwerfen sich i.d.R. diesem Urteil.


    Die Dienstunfähigkeit kann auch festgestellt werden, wenn die Kriterien für die Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Eine reine BU würde dann auch nicht leisten, die DU hingegen schon. Andersherum erhalten Beamte vor Feststellung der Dienstunfähigkeit ohnehin weiter volle Bezüge, sodass eine entsprechende Versicherung auch dann nicht einspringen würde. Im Endergebnis kann im Vergleich eine reine BU für Beamte im Gegensatz zur DU keinesfalls empfohlen werden.

  • Erst einmal willkommen im Forum. An den meisten Stellen teile ich Ihre Ausführungen, was den Bereich der Arbeitskraftabsicherung angeht, möchte ich dennoch einige Bemerkungen loswerden, da sich Ihr Abschnitt so liest, als sei die einfache BU sinnvoller. Das Beispiel ist m.E. unglücklich gewählt. Die betreffende Polizistin lässt sich durch Versetzung problemlos ranggleich einsetzen, es liegt m.E. weder eine BU noch eine DU vor.


    Beide Versicherungsarten leisten aus ähnlichen Anlässen, die Feststellung erfolgt aber unterschiedlich und gerade nicht durch den Hausarzt. Die BU leistet, wie Sie bereits festgestellt haben, wenn der eigene Beruf nur noch zu weniger als 50% ausgeführt werden kann. Die Einschätzung darüber obliegt i.d.R. einem von der Versicherung (!) bestellten Gutachter. Die Dienstunfähigkeit wiederum wird von einem Amtsarzt festgestellt, die Versicherungen mit entsprechenden Klauseln unterwerfen sich i.d.R. diesem Urteil.


    Die Dienstunfähigkeit kann auch festgestellt werden, wenn die Kriterien für die Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Eine reine BU würde dann auch nicht leisten, die DU hingegen schon. Andersherum erhalten Beamte vor Feststellung der Dienstunfähigkeit ohnehin weiter volle Bezüge, sodass eine entsprechende Versicherung auch dann nicht einspringen würde. Im Endergebnis kann im Vergleich eine reine BU für Beamte im Gegensatz zur DU keinesfalls empfohlen werden.

    Hallo,


    leider nicht ganz. Es stimmt dass ich mich ein wenig unglücklich ausgedrückt habe. Ich hätte es wie folgt ausdrücken sollen:


    Eine Berunfsunfähigkeitsversicherung schließt in den meisten fällen eine Dienstunfähigkeit mit ein (Dienstunfähigkeitsklausel) hier wieder achten dass es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel handelt (


    Der Fall mit der Polizistin stammt aus der Realität und dort ist genau jenes eingetroffen. Die Definition der BU hat gegriffen, da zu Ihrer Außendient Tätigkeit das Nutzen der Waffe nötig ist, im Innendient jedoch nicht. Dadurch hat Der BU teil Ihrer Arbeitskraftabsicherung gegriffen. Ohne diesen wäre Sie lediglich in den Innendienst versetzt worden.


    Ihre Aussage mit dem Gutachter bei der BU ist leider ebenfalls nicht ganz richtig. Es mag sein dass es den ein oder anderen Versicherer gibt der auf so etwas besteht und dies in seinem Bedingungswerk aufgenommen hat. Jedoch reicht in aller Regel (Bei Versicherungen wie AXA, Allianz, Generali oder Continentale auf jeden fall) die Begutachtung des Hausarztes aus Qualifizierte Meinung.

  • Mich würde an dieser Stelle dann doch mal interessieren, ob Sidney Hahn Lehrer oder "Versicherungsfritze" ist.

    Dadurch hat Der BU teil Ihrer Arbeitskraftabsicherung gegriffen. Ohne diesen wäre Sie lediglich in den Innendienst versetzt worden

    Die Versicherung möchte ich sehen, die bei einer problemlosen Versetzung auf eine gleichwertige und -artige Stelle beim gleichen Dienstherrn ohne mit der Wimper zu zucken leistet.

    Wie Seph schon ausgeführt hat: Ohne Dienstunfähigkeit keine Entlassung, ohne Entlassung kein Versicherungsfall.

  • Ihre Aussage mit dem Gutachter bei der BU ist leider ebenfalls nicht ganz richtig. Es mag sein dass es den ein oder anderen Versicherer gibt der auf so etwas besteht und dies in seinem Bedingungswerk aufgenommen hat. Jedoch reicht in aller Regel (Bei Versicherungen wie AXA, Allianz, Generali oder Continentale auf jeden fall) die Begutachtung des Hausarztes aus Qualifizierte Meinung.

    Ich zitiere im Folgenden nur mal aus den Bedingungen der AXA, da Sie diese als erstes angeben. Vergleichbare Bedingungen findet man unter Garantie auch bei Allianz, Generali etc.


    Zitat von Versicherungsbedingungen BU AXA
    Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst an-stellen. Dabei sind uns von der Anspruchstellenden Person unverzüglich insbesondere folgende Unterlagen einzureichen (...)

    Auf unsere Kosten können wir außerdem weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise verlangen, insbesondere auch zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen durch Angehörige von nichtärztlichen Heilberufen (....)

    BU-Versicherer sind (fairerweise: zum Schutz ihrer Versichertengemeinschaft) bekannt dafür, sehr genau zu prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt und dies in sowenig wie möglichen Fällen anzuerkennen. Von der in den Versicherungsbedingungen genannten Berechtigung wird im Zweifelsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit Gebrauch gemacht und sich nicht nur auf die Aussage des Hausarztes verlassen.

  • Ich zitiere im Folgenden nur mal aus den Bedingungen der AXA, da Sie diese als erstes angeben. Vergleichbare Bedingungen findet man unter Garantie auch bei Allianz, Generali etc.


    BU-Versicherer sind (fairerweise: zum Schutz ihrer Versichertengemeinschaft) bekannt dafür, sehr genau zu prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt und dies in sowenig wie möglichen Fällen anzuerkennen. Von der in den Versicherungsbedingungen genannten Berechtigung wird im Zweifelsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit Gebrauch gemacht und sich nicht nur auf die Aussage des Hausarztes verlassen.

    Klar, wenn der Braten stinkt hat eine Versicherung immer das Recht nochmal nachzuprüfen. Aber in 95% der Fälle Reicht die Bewertung vom hausarzt.

  • Mich würde an dieser Stelle dann doch mal interessieren, ob Sidney Hahn Lehrer oder "Versicherungsfritze" ist.

    Die Versicherung möchte ich sehen, die bei einer problemlosen Versetzung auf eine gleichwertige und -artige Stelle beim gleichen Dienstherrn ohne mit der Wimper zu zucken leistet.

    Wie Seph schon ausgeführt hat: Ohne Dienstunfähigkeit keine Entlassung, ohne Entlassung kein Versicherungsfall.


    Mich würde an dieser Stelle dann doch mal interessieren, ob Sidney Hahn Lehrer oder "Versicherungsfritze" ist.

    Die Versicherung möchte ich sehen, die bei einer problemlosen Versetzung auf eine gleichwertige und -artige Stelle beim gleichen Dienstherrn ohne mit der Wimper zu zucken leistet.

    Wie Seph schon ausgeführt hat: Ohne Dienstunfähigkeit keine Entlassung, ohne Entlassung kein Versicherungsfall.

    Es ist ganz einfach: Sofern die Dame In den Innendient gewechselt wäre und weniger als 80% Ihrer vorherigen bezüge erhalten hätte, hätte Sie zusätzlich auch die BU - Rente bekommen. Ist man mal BU (Definition habe ich bereits erwähnt, ist eine andere als bei DU) so erhält man die Rente sobald man in der Aktuellen Position (Außendienst) nicht mehr arbeiten kann UND bei einer anderen Beschäftigung nicht mehr als 80% der Voreinstellung verdient. Es wird natürlich Jährlich geprüft ob man wieder die alte Stelle besetzen könnte, aber solange Sie das nicht kann und die gerade erwähnten punkte greifen (man kann z.B auch einfach in Teilzeit in den Innendienst) dann bekommt man die BU - Rente.

  • Es ist ganz einfach: Sofern die Dame In den Innendient gewechselt wäre und weniger als 80% Ihrer vorherigen bezüge erhalten hätte, hätte Sie zusätzlich auch die BU - Rente bekommen. Ist man mal BU (Definition habe ich bereits erwähnt, ist eine andere als bei DU) so erhält man die Rente sobald man in der Aktuellen Position (Außendienst) nicht mehr arbeiten kann UND bei einer anderen Beschäftigung nicht mehr als 80% der Voreinstellung verdient. Es wird natürlich Jährlich geprüft ob man wieder die alte Stelle besetzen könnte, aber solange Sie das nicht kann und die gerade erwähnten punkte greifen (man kann z.B auch einfach in Teilzeit in den Innendienst) dann bekommt man die BU - Rente.

    Nur zur Einordnung für alle hier: Dieser Fall würde zumindest bei Beamten nicht eintreten, da bei einer Versetzung nicht degradiert wird. Insofern ist der ursprüngliche Vorschlag von Sydney, lieber eine BU statt einer DU abzuschließen, für Beamte nicht sinnvoll.


    Vor diesem Hintergrund: wenn hier wirklich ein Versicherungsberater geschrieben haben sollte, scheint die Qualität der Beratung sehr fragwürdig zu sein. Die Behauptung aus #26 bzgl. der Versicherungsbedingungen der genannten Unternehmen ist m.E. zumindest irreführend.


    Klar, wenn der Braten stinkt hat eine Versicherung immer das Recht nochmal nachzuprüfen. Aber in 95% der Fälle Reicht die Bewertung vom hausarzt.

    In Anbetracht von Leistungsquoten der Versicherer von oft unter 80% der Antragsstellungen darf auch diese Aussage deutlich in Zweifel gezogen werden.

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