Beiträge von Seph

    kleiner gruener frosch

    Ich bin mir - auch wenn ich nicht dabei war - sehr sicher, dass die Klassenlehrerin den Schüler nicht selbst zum Test geschickt hat, sondern ihn lediglich nach Hause geschickt hat mit dem mündlich formulierten Hinweis, sich doch testen zu lassen. Wenn die Eltern daraufhin einen Test veranlassen, haben sie ihn selbst veranlasst, bestellt und zu bezahlen. Bei einem behördlich veranlasstem Test sieht das sicher anders aus. Davon ist in dem Fall aber nichts zu lesen.

    Erstens entspricht das Studium fachlich maximal dem Fach-Bachelor, und das auch nur beim Gym- bzw. Sek 2-Studium. Selbst wenn man mit dem Referendariat mal wohlwollend von einer fachlichen Master-Qualifiktion ausgehen würde (was aber faktisch nicht der Fall ist), was würden dann die Leute mit dem Großteil der Fächer in der freien Wirtschaft groß reißen können?

    Da möchte ich widersprechen und das klingt nach der alten Leier, Lehramtsstudenten hätten nichts drauf. Die Master-Qualifikation hat man bereits vor dem Referendariat und nicht erst wohlwollend mit dem Referendariat erlangt. Der einzige Unterschied zu anderen Professionen besteht darin, dass man im Lehramt durch die mind. 2 Fächer eher zum Allrounder statt zum - sorry - Fachidioten ausgebildet wird. Das kann auch in der Wirtschaft interessant sein, gerade in Branchen, die von interdisziplinärer Ausrichtung leben.

    Naturgemäß müssen, wenn man mehrere Fächer gleichzeitig studiert, in den einzelnen Fächern Studieninhalte wegfallen. Daraus zu folgern, dass das Lehramtsstudium inhaltlich zu einfach wäre, greift zu kurz. Ich selbst habe zwar noch im alten System studiert, kann aber guten Gewissens sagen, dass wir bis zum Vordiplom nahezu alle Veranstaltungen mit den Diplomstudenten gemeinsam hatten. Im Hauptstudium waren die Inhalte dann spezialisierter, auch da gab es aber eine Reihe gemeinsamer Vorlesungen.

    Ich bin aber bei dir, dass es nicht zielführend ist, als Vergleichsmaßstab für Lehrergehälter lediglich gut bezahlte Positionen im Bereich MINT heranzuziehen. Gerade im geistes- und gesellschaftswissenschaftlichem Bereich können viele Master-Absolventen von Lehrer(netto)gehältern nur träumen.

    Auch dabei ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dass z. B. Dienstbesprechungen dazu gehören, heißt nicht, dass man beliebig viele und beliebig lange Dienstbesprechungen ansetzen darf. Etc.

    Da bin ich vollkommen bei dir!

    Nach meinem Verständnis, übrigens, ist das Kerngeschäft der Unterricht. Alles andere ist dafür nur Mittel zum Zweck. Damit hat man auch einen ganz guten Maßstab, was wie notwendig ist.

    Die Aufgaben von Schulen - und von Lehrkräften - erschöpfen sich gerade nicht in der reinen Lehre. Daher halte ich die Einengung auf ein Kerngeschäft Unterricht auch für deutlich zu kurz gegriffen.

    Was überrascht dich gerade? Ich zeigte u.a. dir auf, da du dich darüber beschwert hast, dass es in Niedersachsen sehr wohl eine Reihe von Möglichkeiten auch außerhalb des Weges über die Schulleitung gibt. Zumindest für Thüringen und Sachsen sind mir Beförderungsstellen außerhalb einer Schulleitung nicht bekannt. Das darf einen durchaus irritieren und zur Entscheidung bringen, dass diese Bundesländer nach wie vor nicht die attraktivsten Arbeitgeber für Lehrkräfte sind.

    Das trifft leider auf so viele Dinge im Lehrerberuf zu. Das Kerngeschäft verschlingt eigentlich schon nahezu 100% der Arbeitszeit.

    Man kriegt dann aber noch zig andere Dinge draufgedrückt und es heißt immer, dass das ja zum Beruf gehöre und man dafür auch bezahlt werde.

    Diese Flatrate ist einfach grauenvoll.

    Wenn man wirklich jede Arbeitsstunde aufschreiben würde, dann würden die ganz schnell einige Konferenzen, Dienstversammlungen usw. einstampfen, weil es schlicht rausgeschmissenes Geld ist.

    Dir ist dabei natürlich klar, dass Dienstbesprechungen, Konferenzen, Mitwirkung in der Schulentwicklung usw. auch zum Kerngeschäft von Lehrkräften gehören, nehme ich an.

    PS: Eine Zusammenkunft, die ausschließlich der Verabschiedung von Kollegen dient, halte ich auch für unzumutbar, wenn sie als verpflichtend deklariert wird. So etwas kombiniert man sinnvollerweise mit einer ohnehin stattfindenden DB, die nach dem Pflichtteil mit der Verabschiedung und optionaler geselliger Runde ausklingt.

    Ich sehe das Problem nach wie vor eher darin, dass viele Ostbundesländer lange Zeit kaum neue Lehrkräfte eingestellt haben. Und wenn doch, sind diese nicht verbeamtet worden. Natürlich ziehen dann gut ausgebildete Akademiker tendentiell lieber weg. Jetzt wird langsam gegengesteuert und dennoch fehlen mir - im Vergleich zu vielen Westbundesländern - Entwicklungsmöglichkeiten im Schuldienst im Sinne von Beförderungsstellen außerhalb der engeren Schulleitung.

    Steht das mit dem 20.11. irgendwo? Bei uns wurde es bis jetzt immer so gehandhabt, dass ein Noten-Zwischenstand zum Eltern- und Betriebssprechtag Ende November / Anfang Dezember (dieses Jahr am 01.12.) vorliegen soll, aber ich dachte immer, das sei eine schulinterne Regelung.

    Für die allgemeinbildenden Schulen gibt es hierzu zwei Erlasse vom 07.09.2020 und vom 17.09.2020:

    1) Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 11 bis 13 für alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem Schuljahr 2020/2021

    2) Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schu-len im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem Schuljahr 2020/2021.

    Ob es analoge Regelungen für die berufsbildenden Schulen gibt, weiß ich im Moment leider nicht.

    Die Annahme, der Arbeitgeber habe dafür zu sorgen, dass selbst während des Lüftens die Raumtemperatur nicht unter 20°C absinken dürfe, geht an der Realität und an den Anforderungen der ArbStättV vorbei. Im Übrigen ist die Raumtemperatur nach kurzem Stoßlüften ohne Auskühlen der Wände sehr schnell wieder erreicht.

    Da hat die Schule möglicherweise etwas überstürzt gehandelt. Zwar muss zum 20.11. ein Zwischenstand der Noten in allen Fächern erhoben werden, dies sind aber explizit noch nicht die Zeugnisnoten. Auch sind spätere Termine für Klassenarbeiten usw. unschädlich. Letztlich handelt es sich nur um einen Sicherungsmechanismus, für den Fall, dass es wieder zu Schulschließungen kommt.

    Im Monat Juni hatte sich ihr Zustand neuerlich verschlechtert, weshalb ich mich für vier Wochen krankschreiben ließ.

    Du scheinst dich momentan in einer massiven Lebenskrise zu befinden und die Krankheitssituation deiner Mutter als traumatisch belastend wahrzunehmen. Sprich darüber mit deinem Hausarzt und lass dich auch zu einem Psychologen/einer Psychologin überweisen.

    Deine ständigen Schlafstörungen, Angstzustände, die Unfähigkeit dich zu konzentrieren, die Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit aufgrund der immer kreisenden Sorgen (Rumination), oder wie auch immer sich deine posttraumatische Belastungsstörung / Depression konkret äußert, wird dann dokumentiert und steht dann solchen Aussagen, die versuchen dir wegen "Blaumachens"

    ein Dienstvergehen anzuhängen, entgegen.

    Es reicht langsam wirklich Firelilly. Dushkoo schreibt doch eindeutig, dass er sich wegen der Zustandsverschlechterung seiner Mutter krank schreiben lassen hat und nicht aufgrund eigener Krankheit. Mir wäre auch neu, dass du als Ärztin approbiert bist und dazu befähigt, Ferndiagnosen durchzuführen. Unterlasse es also bitte, Lehrkräfte weiterhin zu Dienstvergehen anzustiften.

    Zunächst einmal: Stimmt das, selbst wenn es dabei niemals um meine eigene Gesundheit ging (und ich außerdem im Laufe meiner ersten 5,5 Jahre Unterrichtszeit auf nicht mehr als vier Fehltage kam)?

    Gerade dann. Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du dich wochenlang krank schreiben lassen, ohne überhaupt krank zu sein. Das kann man durchaus als schwere Dienstpflichtverletzung sehen, mit ensprechenden disziplinarrechtlichen Konsequenzen.

    Dass deine Mutter schwer krank ist, tut mir aufrichtig leid. Menschlich kann ich auch nachvollziehen, dass man dann bei ihr sein möchte. Um die oben genannten Probleme zu vermeiden, kann man sich in solchen Fällen unter Umständen freistellen lassen....natürlich ohne Dienstbezüge, sofern die wenigen Tage Sonderurlaub bereits aufgebraucht sind.

    Wir hatten das Thema schon einmal mit Blick auf die Ruhezeitenregelung von mind. 11 Stunden. Angemessen mag eine dienstliche Veranstaltung dann sein, wenn der Dienstschluss so liegt, dass die Ruhezeit noch eingehalten wird. Außerdem soll die dienstliche Veranstaltung nur "normale" Arbeitstage betreffen, das Wochenende, Feiertage usw. fallen heraus, nicht jedoch unterrichtsfreie Tage einzelner Lehrkräfte.

    Den manchmal hier gehörten Einwand, die gesetzliche Ruhezeit gelte für Lehrkräfte nicht, möchte ich gleich entkräften, nachdem wir mit der Behörde diesbezüglich mal Rücksprache gehalten haben. Die "harte" Ruhezeitregelung bindet den Arbeitgeber bereits dann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der beabsichtigten Ruhezeit noch dienstlich tätig wird bzw. werden muss. Es ist bei der freien Zeiteinteilung von Lehrkräften natürlich völlig unrealistisch, dass eine Lehrkraft erst um 10 Uhr ihren Unterricht beginnt, weil sie am Vortag selbst entschieden hat, bis 23 Uhr am Schreibtisch zu sitzen. Das wiederum ist aber ein völlig anderer Fall, als eine Lehrkraft durch Pflichtveranstaltung dazu zu zwingen, 23 Uhr noch zu arbeiten.

    Ich hab keine Handhabe dagegen. Ich hab zumindest noch keine gefunden. Nach meinem Dafürhalten kann ein SL DBs einberufen, so oft er will und wann er will und sei es um 3:00 Uhr morgens auf dem Schuldachboden - und ich habe auf Abruf bereit zu stehen?

    Ja, so ist es. Willkommen im Lehrerberuf :uebel:

    Nein, so ist es nicht. Macht euch doch nicht durch solche Übertreibungen lächerlich.

    Halte ich generell auch für sehr fragwürdig hier irgendwelche Zeiten von Schülern zu notieren.

    Gilt hier zwar für Arbeitnehmer, aber die Toilettenzeiten zu notieren verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht:

    https://www.ahs-kanzlei.de/2014-10-toilet…d%20unerheblich.

    Dann bitte den verlinkten Inhalt auch vollständig lesen. Dem Persönlichkeitsrecht läuft insbesondere der Versuch der Einschränkung von Toilettenzeiten entgegen, weniger deren grundsätzlicher Erfassung. Diese ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Verdacht des Missbrauchs begründet ist. Im Fall der Schule geht es um Gefahrenabwehr, der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schülers ist marginal, wenn protokolliert wird, in welchem Zeitraum er den Unterrichtsraum verlässt.

    ad hoc fällt mir da die Mindestruhezeit ein.

    Dazu haben wir - auf Anfrage von Lehrkräften - mal eine Auskunft in der Behörde ersucht, die zwar ergab, dass die Mindestruhezeit nicht als absolute Größe festgeschrieben sei, der Grund aber vor allem in der freien Zeiteinteilung der Lehrkräfte in ihrer ungebundenen Arbeitszeit liege. Mit anderen Worten: es wird damit vermieden, dass Kollege X morgens ankommt: "Ach übrigens...ich saß gestern noch 23:30 Uhr dienstlich am Schreibtisch...ich darf heute also erst ab 10:30 Uhr unterrichten". Gleichzeitig ist das kein Freifahrtschein, dienstliche Veranstaltungen endlos lange auszudehnen.

    Im Übrigen findet auch die Mindestruhezeit Einschränkungen bei besonderen dienstlichen Belangen, die in manchen Berufsgruppen z.B. durch Rufbereitschaften und bei uns bei Klassenfahrten entstehen können.

    weil es ja diverse Arbeitsschutzbestimmungen gibt, die für uns nicht gelten.

    Sorry für die naive Frage: Welche sollen das denn sein? Dass an vielen Schulen Verstöße gegen die ArbStättV de facto existieren, ist unbestritten. Das müsste im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden, um dann Abhilfe zu schaffen.

    Vielleicht hilft dir für die Fragestellung auch die Handreichung der DGUV zur Branche "Schule": https://www.guvh.de/downloads/102-601.pdf?m=1567501328& Auch dort ist auf S. 35 und S. 44 von einer Solltemperatur zwischen 20-24°C die Rede.

    Die ArbStättV gilt - mit Ausnahme weniger Bereiche, die v.a. Outdoor liegen - für alle Arbeitsstätten unabhängig von der Klassifizierung der Tätigkeit, welche v.a. versicherungstechnisch bedingt ist. Die ArbStättV macht allerdings keine konkreten Vorgaben zu Raumtemperaturen. Diese sollen lediglich "ein gesundheitlich zuträgliches Klima" aufweisen.

    Es gibt allerdings eine technische Regel, die das etwas weiter präzisiert. Für leichte Arbeiten gilt bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten eine Raumtemperatur von mind. 20°C als angemessen. Leichte Arbeiten zeichnen sich dadurch aus, dass bei ruhiger Haltung (incl. gelegentlichem Gehen) nur leichte Arm- und Handbewegungen erfolgen, was bei Lehrkräften mit Sicherheit zu bejahen ist.

    Quelle: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/temperatur/

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