Haben Schulleitungen die absolute Macht?

  • hi, ich lese hier immer wieder, dass Schulleitungen unantastbar sind. Machen Sie etwas, was Unrecht ist, dann hat man das Mittel zur Remonstration.



    Doch diese Remonstration muss dann über die Schulleitung erfolgen. Diese muss diese dann weiterleiten. Sie könnte das auch nicht tun. Darüber könnte sich die Lehrkraft dann wieder eine Remonstration einleiten. Endlosschleife.



    Darüber hinaus kann die Schulleitung dem Schulamt dann sagen, dass die Lehrkraft versetzt werden muss. In der Praxis geht man zur Schulleitung und sagt, es sie ungesetzlich, wenn sie diese Dienstanweisung aufrechterhält. Die Schulleitung sagt dann - wenn du remonstrierst, lasse ich dich versetzen. Unser Vertrauensverhältnis ist gestört.



    So bleibt der Lehrkraft, wenn sie ihren Arbeitsplatz erhalten möchte, nur zu kuschen.



    Kennt Ihr Wege, wie man die Schulleitung versetzen lassen kann? Ich sag mal, wenn ca. 80% des Kollegiums dafür wären. Wie kann man sich sonst wehren? Oder hat die Schulleitung die absolute Macht :gruss: ?

  • Julia, bitte nicht schon wieder solche Anfragen. Such dir doch Hilfe. Deine SL ist nicht das Problem.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • :autsch::autsch::autsch: Wenn die Themen dich ernsthaft interessieren, dann lass dich von der Gewerkschaft deines Vertrauens im RL beraten. Online ist das ja sinnbefreit ernsthaft auf dich einzugehen, weil du prinzipiell nur maximal-selektiv liest und dich ständig im Kreis drehst mit den immer gleichen Fragen.


    Also ja, SLen sind absolute Herrscher, quasi gottgleich. Sollte es anders sein würdest du das eh nicht akzeptieren. Frage beantwortet,geh zum Arzt oder lass dich versetzen oder such eine Rechtsberatung im RL auf. (Und meine nächste Antwort hier wird sein, dass ihr den SL selbstredend per Unterschriftenliste rausmobben, also absägen könnt, weil das Beamtenrecht bekanntlich eine total basisdemokratisch organisierte Sache ist. :essen:)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Julia, bitte nicht schon wieder solche Anfragen. Such dir doch Hilfe. Deine SL ist nicht das Problem.

    Ich spreche allgemein nicht nur von Schulleitungen, sondern von der Position im Allgemeinem und dort im Bezug auf ihre uneingeschränkte Macht. Bislang hat Niemand ein Gegenargument bringen können. Aber zwischen den Zeilen zu erraten, empfinde ich das als Änderungswürdig. Aber zunächst einmal hoffe ich, dass es irgendwo im Gesetz doch noch Möglichkeiten gibt sich zu wehren.


    Und wenn nicht, dann kann ich in Zukunft jedem Kollegen raten - nee, sag nix, kusche!

    • Offizieller Beitrag

    Mir wurde mal gesagt "Eine Schulleitung wird nicht versetzt. Vorher geht der Lehrer." Dürfte also schwer sein, aber vielleicht nicht unmöglich. (Bei der von mir in deinem anderen Thread erwähnten Kollegin habe ich das übrigens auch explizit so gehört.)


    Aber zu deinem Startbeitrag - du hast da was falsch verstanden:

    Zitat

    Die Schulleitung sagt dann - wenn du remonstrierst, lasse ich dich versetzen. Unser Vertrauensverhältnis ist gestört.

    Die Aussage mit dem "gestörten Vertrauensverhältnis" bezog sich darauf, wenn man nicht mit dem Schulleiter spricht.


    kl. gr. frosch, der sich darüber freut, dass julia ihm "Allmächtigkeit" andichtet. <GOD-Mode ON>

  • Naja. Nehmen wir mal an ich wäre Lehrer unter Dir. Dann würdest du noch heute dem Schulamt schreiben, das Vertrauensverhältnis zu o0Julia0o ist gestört. Bitte versetzen sie diese beim nächstmöglichen Versetzungstermin. Ich könnte dann dagegen halten, dass es nicht so ist. Aber das wäre ja in sich schon falsch. Denn wenn Du sagt, es sei so und ich behaupte das Gegenteil, dann wäre es ja schon aufgrund dieser Diskrepanz zerstört.


    Du kannst natürlich immer sagen, weil sie nicht mit dem Schulleiter gesprochen hat. Dabei hätte ich es ja auch haben können, aber du seist der Ansicht, dass es nicht so gewesen wäre. Wie wird das Schulamt entscheiden? Logo... <God-Mode ON>.

    kl. gr. frosch, der sich darüber freut, dass julia ihm "Allmächtigkeit" andichtet. <GOD-Mode ON>

    Die "Allmächtigkeit" ist ja oben im Startpost erklärt. Es ist die Frage, ob man sie entkräften kann.

  • Machen Sie etwas, was Unrecht ist, dann hat man das Mittel zur Remonstration.



    Doch diese Remonstration muss dann über die Schulleitung erfolgen. Diese muss diese dann weiterleiten. Sie könnte das auch nicht tun. Darüber könnte sich die Lehrkraft dann wieder eine Remonstration einleiten. Endlosschleife.

    Und noch einmal: Im Parallelthread bist du wiederholt aufgeklärt worden, dass diese Annahme bereits grundlegend falsch ist. Lies dich bitte endlich in Schulrecht ein!

    Darüber hinaus kann die Schulleitung dem Schulamt dann sagen, dass die Lehrkraft versetzt werden muss. In der Praxis geht man zur Schulleitung und sagt, es sie ungesetzlich, wenn sie diese Dienstanweisung aufrechterhält. Die Schulleitung sagt dann - wenn du remonstrierst, lasse ich dich versetzen. Unser Vertrauensverhältnis ist gestört.

    Von der Ausübung der Remonstrationspflicht (!!!) wird kein Beamter versetzt. Im Übrigen dürfen nicht einmal Aktennotizen zur Remonstration in die Personalakte.


    Du kannst natürlich immer sagen, weil sie nicht mit dem Schulleiter gesprochen hat. Dabei hätte ich es ja auch haben können, aber du seist der Ansicht, dass es nicht so gewesen wäre. Wie wird das Schulamt entscheiden? Logo

    Kein Schulamt oder Schulbehörde wird eine Lehrkraft wegen so etwas versetzen. Im Übrigen wird es wohl auch nur äußerst wenige SL geben, die überhaupt auf die Idee kämen, mit so einer dünnen Argumentation an die übergeordnete Behörde zu treten.

    • Offizieller Beitrag

    ???

    Hast du mit mir gesprochen und deine Bedenken genannt: dann nein, denn wie ich schon woanders geschrieben hatte, würde ich dir in dem Moment sagen "Ich halte die Anweisung aufrecht, du kannst dagegen jetzt bei meinem Vorgesetzten remonstrieren." (Oder ich würde die Anweisung nicht aufrecht halten.)


    Hast du NICHT mit mir gesprochen: dann ja, denn wie ich woanders schon geschrieben hatte, wäre dann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus meiner Sicht (und scheinbar auch aus deiner Sicht, denn sonst hättest du mit mir gesprochen) nicht mehr möglich.


    Zitat

    Du kannst natürlich immer sagen, weil sie nicht mit dem Schulleiter gesprochen hat. Dabei hätte ich es ja auch haben können, aber du seist der Ansicht, dass es nicht so gewesen wäre. Wie wird das Schulamt entscheiden? Logo... <God-Mode ON>.

    Dazu kann ich nur CDL und andere zitieren: hol dir bitte professionelle Hilfe. Und damit meine ich keinen Rechtsanwalt.


    kl. gr. Gott

  • Doch diese Remonstration muss dann über die Schulleitung erfolgen. Diese muss diese dann weiterleiten. Sie könnte das auch nicht tun.

    Wir leben in einem Rechtsstaat. Natürlich leitet sie weiter, was du auf dem Dienstweg einreichst. Datum auf den Erhalt kannst du dir auch geben lassen.


    ...

    Kennt Ihr Wege, wie man die Schulleitung versetzen lassen kann? Ich sag mal, wenn ca. 80% des Kollegiums dafür wären. Wie kann man sich sonst wehren?

    Naja, das Kollegium kann sich schon an die Behörde wenden und um Unterstützung bitten. Aber ich wäre mir nicht so sicher, dass du 80% Unterstützung bekommst. Mit dem Videokonferenzenproblem wirst du allein auf weiter Flur stehen, wenn es darauf ankommt.


    Beiße halt in den sauren Apfel und wechsle die Arbeitsstelle. Was willst du dich verkämpfen und krankärgern? Im Zweifel gehst du, nicht dein Chef. So ist die Welt.

  • unser Schulleiter möchte eine Kollegin unbedingt versetzen lassen - aus Kollegiumssicht wär ne Versetzung auch ne gute Sache - aber er wird sie einfach nicht los. Vielleicht liegt es daran, dass wir schon die 3. oder 4. Station dieser Kollegin sind. Vielleicht aber auch, weil es ihr wirklich total egal ist, was man von ihr hält und sie sich nicht unter Druck setzen lässt.

  • unser Schulleiter möchte eine Kollegin unbedingt versetzen lassen - aus Kollegiumssicht wär ne Versetzung auch ne gute Sache - aber er wird sie einfach nicht los. Vielleicht liegt es daran, dass wir schon die 3. oder 4. Station dieser Kollegin sind. Vielleicht aber auch, weil es ihr wirklich total egal ist, was man von ihr hält und sie sich nicht unter Druck setzen lässt.

    Das hat doch nichts mit Druck zu tun. Das Schulamt teilt dir mit, dass du nun an einer anderen Schule bist. Fertig.

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