Das Thema haben wir gerade in einem Parallelstrang. Ich mache es kurz: Die Verpflichtung lässt sich aus §50 NSchG ableiten. Dort heißt es:
"Die Lehrkräfte (...) sind an Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters oder der kollegialen Schulleitung (....) gebunden."
DIe Frage ist damit nicht mehr, wo steht, dass diese Dienstanweisung zulässig ist, sondern wo steht, dass sie unzulässig ist. Dann wäre zu remonstrieren.
Dass deine Arbeitszeit mehr umfasst, als die 24,5 Deputatsstunden Unterricht sollte dir klar sein. Dienstbesprechungen kommen insofern nicht einfach "on top", sondern sind bereits in die Wochenarbeitszeit einkalkuliert. Lässt sich durch diese Teamsitzungen die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nicht halten, wäre ein Gespräch mit der Schulleitung zu suchen, wo etwas wegfallen soll oder als zweiter Schritt eine Überlastungsanzeige zu stellen.