Beiträge von Seph

    Der Monat 15 ist möglicherweise nicht darstellbar, da Teilzeit in Elternzeit nach §6BEEG für Zeiträume von mindestens 2 Monaten in Frage kommt. Inwiefern sich eine Schule bei so kurzen Zeiträumen auf zwingende betriebliche Gründe bzgl. des Einsatzes von Lehrkräften zurückziehen kann, vermag ich auch nicht zu beurteilen. Es hat einen Grund, warum Teilzeitanträge normalerweise nur zu den Halbjahreswechseln berücksichtigt werden können.

    Der Unterschied im "Netto" ist zweifelsfrei vorhanden, wird hier aber deutlich überbetont, während einige Aspekte weggelassen wurden. Wenn man in Bawü A13 und E13 in Steuerklasse 1 mit 2 Kindern vergleicht, dann ergibt sich unter Berücksichtigung der jährlichen Sonderzahlungen in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe ein jährliches Netto von:

    E13/6: ca. 42200 € Netto (ohne VBL)

    A13/12: ca. 51750€ Netto (abzgl. jährliche Beiträge für PKV)

    Dabei ist zudem anzumerken, dass die Erfahrungsstufe E13/6 deutlich früher als A13/12 erreicht wird. Es bleiben wahrscheinlich unter dem Strich dennoch Unterschiede bestehen, aber die sind weit weg von den oben angeführten 1200€/Monat.

    Ich finde, abgesehen von der unpassenden Zielgruppe, die überhaupt noch nicht einschätzen kann, wie sinnvoll Spiele in den Unterricht einbindbar sind und wie Schülerinnen und Schüler darauf reagieren, auch die Loslösung von didaktischen Konzepten und Zielstellungen wenig sinnvoll. Die Frage nach der sinnvollen Einbindung von Spielen ist doch gerade eine didaktische oder pädagogische. Ansonsten bleibt das ein unnützer Selbstzweck.

    Richtigkeit der Verweise und Quellenangaben und co. wird gefordert ohne jeweils auch nur im entferntesten darauf einzugehen, wie das in der Praxis gemacht wird (Citavi, Jabref, von mir aus auch Word...). Hauptsache am Ende werden die 50 Quellen händisch alphabetisch sortiert. Einfach ein Witz.

    Ein Witz ist dann wohl eher das schuleigene Konzept zur Ausgestaltung des Seminarfachs oder die unterrichtende Lehrkraft. In einem Fach, welches gerade dafür da ist, Schülerinnen und Schüler an das wissenschaftliche Arbeiten heranzuführen, gehört die saubere Angabe von Quellen usw. mit Sicherheit dazu. Das bedeutet aber auch, dass das im Unterricht entsprechend eingeführt werden muss. Wenn die Ausgestaltung des Unterrichts und die gestellten Anforderungen an das Produkt nicht in Passung zueinander sind, ist das wirklich bedenkenswert.

    Bin ich zu blöd? In §4 der ab 5.11. gültigen CoronaSchVO NRW lese ich nicht, dass dienstliche Zusammenkünfte erlaubt seien. Oder meintest du §1 Abs 4?

    Wo finde ich denn diese Einschränkungen zu Versammlungen mit sozial-kommunikativem Charakter? Genau um diesen Aspekt geht es mir natürlich.

    Nein, bist du nicht. Ich habe blöderweise übersehen, dass es eine aktuellere Version gibt. Ich bezog mich ursprünglich auf eine aus dem September. Die aktuellste für NRW, die ich gerade finde ist die hier: https://www.land.nrw/sites/default/…ktober_2020.pdf

    Dort ist das tatsächlich nur indirekter herauszulesen. Aus §13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. §1 Abs. 4 und §2 Abs. 2 Nr. 4 folgt, dass rechtlich vorgesehene Gremien (z.B. Schulkonferenz und deren Teilkonferenzen) mit bis zu 20 Personen indoor (oder mehr nach behördlicher Genehmigung) durchgeführt werden dürfen, wenn Abstandsregeln eingehalten werden, feste Sitzplätze zugeteilt sind usw. Daraus kann man m.E. auch folgern, dass einfache Dienstbesprechungen nicht stattfinden können.

    §4 CoronaSchV normiert doch gerade, dass dienstliche Versammlungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen erlaubt sind. Dabei sind Infektionsrisken möglichst zu reduzieren. Einschränkungen ergeben sich, wenn diese lediglich sozial-kommunikativen Charakter haben. Das ist doch der ideale Aufhänger, um reine "Wir treffen uns mal zum sprechen, weil wir uns alle so lieb haben" - Veranstaltungen zu vermeiden und nur die nötigsten Sitzungen abzuhalten.

    Mal abgesehen davon, dass eine Klausur nicht einfacher oder schwerer wird, wenn sie länger dauert, da ohnehin alle Anforderungsbereiche abgedeckt sein müssen, gibt die VO-GO gerade keine minutengenaue Klausurdauer vor. Ich sehe aber kein Problem darin, diese auch durch die Pausen durchschreiben zu lassen. Das gilt insbesondere für die 4- und 6-stündigen Vorabiturklausuren. Da die Abiturklausuren 220min bzw. 300min dauern, lassen sich Klausuren unter Abiturbedingungen auch nur dann sinnvoll in den Tagesablauf integrieren (Aufsichten usw.), wenn die Pausen inkludiert sind.

    Neuerdings wird mir unterstellt ich zitierte in böser Absicht falsch, dabei habe ich nicht mehr gesagt, als dass das was du sagtest in dem Artikel nicht belegt wird. Habe sogar im letzten Posting genauer ausgeführt, dass das Phänomen durchaus existiert. Zurück kommt ohne nähere Begründung und unter Ignoranz meines erklärenden Posts, dass ich diskussionsunfähig sei und offenbar alle meine Links das Gegenteil aussagten, von dem was ich behaupte (da wirds langsam absurd).

    Es ist in den von kleiner gruener frosch angesprochenen Zitaten sehr gut nachvollziehbar, dass durch das Weglassen wesentlicher Bestandteile der Aussagen anderer Diskussionsteilnehmer der Bedeutungsinhalt deutlich verfälscht wird. Angemahnt wurde m.E. zurecht, das in Zukunft zu unterlassen. Nicht vorgeworfen wurde dir dabei eine böse Absicht und die Unterstellung von Diskussionsunfähigkeit. Schade, dass du das daraus liest.

    In Ämter dürfen nicht mehr als 4 bis 5 Besucher zur gleichen Zeit. Ich habe das Dilemma erlebt, als ich vor 4 Wochen meinen neuen Personalausweis beantragt habe. Ich musste extra einen Termin ausmachen, wartete mit 3 anderen Passanten vor dem Gebäude, wurde rein geholt und hinter einer Glasscheibe bedient. Gleiches erlebe ich beim Tierarzt, beim Zahnarzt, in anderen Bereichen. Oftmals sitzen nicht mal 3 Leute mit mir in einem Raum. Meine Eltern haben keine Glasscheibe, sollen nicht mal die Maske im Unterricht tragen und vor ihnen sitzen 25 Kinder

    Ob du nun im Laufe des Tages Kontakt zu 25+ Personen hast, die aber zeitversetzt kommen oder zu einer Gruppe von 25 Personen, die in immer gleicher Zusammensetzung sind, macht nicht wirklich einen Unterschied. Auch für Schulen gibt es Hygienekonzepte, die je nach Inzidenzrate in der Region adaptiv angepasst werden. Hier von Freiwild zu sprechen ist reine Polemik und geht irgendwie auch an der Realität anderer Berufsgruppen vorbei.

    Ich finde, das Forum bildet ganz gut die Vielfalt in unserem Berufsstand ab, der gerade davon lebt, unterschiedlichste Charaktere zusammen zu bringen und "auf die Schülerinnen und Schüler loszulassen". Das macht Schule irgendwie auch aus. Dazu gehört auch der ein oder andere Streit. Mich nervt, dass das manchmal in ein persönlich verletzendes Verhalten abgleitet und weg von der Sache geht. Zum Glück gibt es hier viele engagierte Foristen, die eine Diskussion auch auf die Sachebene zurückbringen.

    Aufgaben, die mit Autokorrektur abzuhandeln sind, greifen doch ohnehin etwas kurz, oder nicht? Abfragen lassen sich damit effektiv doch nur Kompetenzen im Anforderungsbereich I (Reproduktion) und ggf. fertige Ergebnisse im Anforderungsbereich II, bei denen der individuelle Lösungsansatz aber verdeckt bleibt. Aufgaben im Anforderungsbereich III, wie z.B. eigene Beurteilungen, Herleitungen usw. kann ich mir mit Autokorrektur ehrlich gesagt nicht vorstellen. Insofern würde eine solche Klausur doch ohnehin nicht alle geforderten Bereiche abbilden können.

    Für Kurztests und unbenotetes Zwischenfeedback zum Lernstand von Grundbegriffen, für Vokabeltests usw. mag das anders aussehen.

    Ich habe Zweifel, ob dies überhaupt zulässig wäre. Laut Rd.Erl. "Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen" sind schriftliche Arbeiten von allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig, unter gleichen Bedingungen und unter Aufsicht anzufertigen. Mich würde da durchaus interessieren, wie Aufsicht und gleiche Bedingungen (z.B. bzgl. erlaubter/nicht erlaubter Hilfsmittel) sichergestellt werden sollen.

    Ergänzung: Für nicht stattfindende "reguläre" Klausuren sind explizit Möglichkeiten für Ersatzleistungen vorgesehen, die durchaus online erbracht werden können. Dazu gehören z.B. mündliche Prüfungen oder die Erstellung einer Ausarbeitung/Präsentation. Hierfür bietet auch IServ geeignete Module an.

    Weiterhin berücksichtige ich die Situation bei der Klausurerstellung und Bewertung natürlich. Etwas geringerer Umfang und etwas mildere Bewertung sind bei den Rahmenbedingungen schon angemessen finde ich.

    Was denn für (veränderte) Rahmenbedingungen? Regelmäßiges Lüften bei Klausuren ist nun absolut nichts neues.

    Hm, wer glaubt, dass da mit Augenmaß und Rücksicht auf den entsprechenden Kollegen gehandelt wird, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten! Nein, das System ist insgesamt, da es ja jeder Schule selbst obliegt, die Aufgaben zu bewerten, willkürlich, insbesondere für den Kollegen, der an seiner Schule z.B für die Buchausleihe und eine Fachleitung keine Entlastungsstunden erhält und dann erfährt, dass für die exakt gleiche Aufgabe bei gleicher Schulgröße an der Nachbarschule 4 Entlastungsstunden gegeben werden. Das kann man auch nicht mehr damit begründen, dass eine Schule "Akzente setzen" wolle.

    Zum Einen kann derjenige auch an einer Schule sein, die das mit viel Augenmaß und durch Konsensbildung im Kollegium sehr transparent handhabt. Einer solchen Person Naivität zu unterstellen, ist absolut nicht zielführend und zeigt nur die eigene eingeschränkte Perspektive. Zum Anderen kann man von außen auch bei scheinbar gleichen Aufgaben kaum abschätzen, ob Aufgaben auch wirklich gleiche Belastungen mit sich bringen. Um dein Beispiel aufzugreifen: An der einen Schule ist eine Lehrkraft möglicherweise komplett alleine mit allem, was an der Buchausleihe dranhängt, an der anderen Schule wird er/sie unterstützt durch z.B. Schulassistenz, eine/n Koordinator/in usw. Im Übrigen ist mir keine Schule bekannt, die für so etwas 4 Entlastungsstunden vergibt, erst recht nicht für Fachleitungen. Diese polemische Überspitzung läuft ins Leere.

    Im entsprechenden Erlass sind dann aber nur Pauschalen genannt. Mehr wird auch nicht erstattet. Daher ist das eher eine Halbwahrheit.

    Damit wird bei den Abrechnungen gerne getrickst und versucht, nur die Pauschalen zu erstatten. Diese Pauschalen gelten aber (nur) für den Fall, dass die tatsächlichen Kosten nicht genau bekannt sind oder aufgeschlüsselt werden können. Entstehen notwendigerweise höhere Kosten - was bei Übernachtungen nahezu zwingend ist - sind diese natürlich auch zu erstatten, sofern die Dienstreise entsprechend genehmigt war. Diese darf auch nur genehmigt werden, wenn bereits gesichert ist, dass das Budget der Schule hierfür ausreicht.

    Eine mögliche Anwendung der Pauschalen ergab sich für mich bislang bei Fachexkursionen, die länger als 8h gedauert haben (Dienstbeginn bis Dienstende). Da war es deutlich einfacher, die Pauschale für Verpflegung in Anspruch zu nehmen, als herumzudiskutieren, welche Kosten für Essen und Trinken tatsächlich entstanden sind.

    Nun frage ich mich ernsthaft, ob wir es überhaupt schaffen, die Schulen angesichts der steigenden Zahlen den ganzen Winter offenzuhalten. Sind eigentlich überall bei euch die Schulen voll geöffnet? Ich habe da eigentlich gar kein Überblick, wie es in anderen Teilen in Deutschland so aussieht. Gibt es bei euch einen Plan B und auch einen Plan, wann der in Kraft treten soll?

    Ich habe gerade die neue Rundnachricht von Herrn Tonne erhalten. Für Niedersachsen ist die Aufnahme von halbwegs normalen Unterricht ("Szenario A") ab Montag geplant, ab einer Inzidenz von 35 Infizierten/100.000 EW werden Masken auch im Unterricht empfohlen. Es soll versucht werden, möglichst lange im Szenario A zu bleiben und lieber flankierende Maßnahmen ergriffen werden, bevor es zu einem Wechselmodell oder gar Schließungen kommt.

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