Du vergleichst aber unterschiedliche Stufen, Besoldungs- bzw. Tarifgruppen mit anderen Steuerklassen. Das macht auch keinen Sinn.
Also vergleichen wir mal E13 und A13 jeweils in der Anfangs- und Endstufe mit Steuerklassen 3, verheiratet, keine Kirchensteuer und zwei Kinderfreibeträgen in BaWü.
A13:
|
Stufe 0 |
Stufe 12 |
| Bruttogehalt |
4523,76 |
5587,11 |
| Nettogehalt |
4244,10 |
4960,18
|
E13
|
Stufe 1 |
Stufe 6 |
| Bruttogehalt |
4002,26 |
5798,14 |
| Nettogehalt |
2730,56 |
3749,37 |
Also sind es Netto in Stufe 0 bzw. 1 ein unterschied von 1513,54€ und in Stufe 12 bzw. 6 1210,81€. Von dem Unterschied muss zwar noch die Krankenversicherung abgezogen werden. Für die ganze Familie sind das etwa 600€. Es bleibt als Netto mehr hängen. Das kannst du einfach nicht verneinen.
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Der Unterschied im "Netto" ist zweifelsfrei vorhanden, wird hier aber deutlich überbetont, während einige Aspekte weggelassen wurden. Wenn man in Bawü A13 und E13 in Steuerklasse 1 mit 2 Kindern vergleicht, dann ergibt sich unter Berücksichtigung der jährlichen Sonderzahlungen in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe ein jährliches Netto von:
E13/6: ca. 42200 € Netto (ohne VBL)
A13/12: ca. 51750€ Netto (abzgl. jährliche Beiträge für PKV)
Dabei ist zudem anzumerken, dass die Erfahrungsstufe E13/6 deutlich früher als A13/12 erreicht wird. Es bleiben wahrscheinlich unter dem Strich dennoch Unterschiede bestehen, aber die sind weit weg von den oben angeführten 1200€/Monat.