Beiträge von Seph

    Hier in Niedersachsen heißt es aus dem Kultusministerium, dass Lehrkräfte "Aufgaben im Unterricht, in der Notbetreuung, in der Schule und im Home Office" übernehmen. Insbesondere für Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, bedeutet das, dass sie auf Weisung der Schulleitung von zu Hause aus schulische Aufgaben übernehmen. Neben der Materialzusammenstellung und -versorgung der Lerngruppen sowie schulischer Qualitätsentwicklung betrifft das auch das Angebot von Telefonkonferenzen usw., je nach technischer Möglichkeit. Das gilt unserer Meinung nach aber auch für Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund der notwendigen Kinderbetreuung (tageweise) verhindert sind.

    Es muss in den nächsten Wochen aufgrund der Splittung von Lerngruppen und der damit verbundenen Umgestaltung der Stundenpläne ohnehin einen ständigen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und Lernen zu Hause geben, sodass dem Rechnung getragen werden kann. Es ist halt organisatorisch aufwändig, aber nicht unmöglich.

    Problematisch ist das nur bei Kolleginnen und Kollegen, die so stark in die Betreuung eingebunden sind, dass sie auch im Homeoffice nicht adäquat arbeiten können. Diese können dann Sonderurlaub beantragen, der wahrscheinlich einer unbezahlten Freistellung gleichkommt.

    Ja das Gehalt ist ein anderes. Und man hat eine andere Laufbahn, in der Sek I ist A15 nicht möglich (in der Regel).

    In Niedersachsen können Sek I Lehrkräfte an Haupt- und Realschulen natürlich in die Schulleitung wechseln (A14/A15 je nach Größe der Schule) und an den Gesamtschulen auch mit A15 bewertete Posten in der erweiterten Leitung (z.B. Sek I Leitung, Didaktische Leitung...) übernehmen. Mit gymnasialer Oberstufe ist sogar A16 als SL möglich, auch wenn man mit Lehramt Sek I kommt.

    Wie ist das in den anderen Bundesländern?

    Und ja: am Gymnasium stehen i.d.R. mehr Stellen zur Verfügung, sodass der Aufstieg leichter scheint. Nicht übersehen darf man dabei aber auch die Einstellungschancen, die am Gymnasium wegen des höheren Angebots an Lehrkräften niedriger ausfallen dürfte (außer in Mangelfächern).

    Okay, dazu möchte ich ergänzen: Wenn der Schulbetrieb da eh schon wieder läuft, dann kann man das Abitur auch ganz normal ohne Sicherheitsbrimborium durchführen. Und danach werde ich ins Restaurant gehen oder mit Freundinnen abends im Park grillen.

    Ganz genauso sieht es aus. Daher kam hier auch schon mehrfach die Bitte, nicht gleich den Teufel an die Wand zu malen. Wenn Unterricht wieder normal laufen kann, ist das alles kein Problem und wenn nicht, dann können relativ problemlos dennoch die Abschlussprüfungen durchgeführt werden. Die Entscheidung, wie es weitergeht, treffen aber nicht wir. Spätestens übermorgen wissen wir alle ein bisschen mehr und können uns dann hier gerne darüber austauschen, wie wir die Prüfungen/den ggf. anlaufenden Unterricht konkret an unseren Schulen realisieren. Ich freue mich auf den Ideenaustausch auf Basis der von außen gegebenen Rahmenbedingungen dann mit euch allen.

    Kindergärten weiterhin zu, Grundschulen eigentlich auch. Mundschutz in Klasse 4, damit die Schüler auch ja auf das Gymnasium können? Bin ich eigentlich im falschen Film?

    Und die 4. Klässler können Mama und Papa nicht anstecken? Was sollen da jetzt die Großeltern?


    Man kann nur noch den Kopf schütteln, was da im Moment abläuft. Woher sollen denn die nächsten Wochen und Monate die Lehrer herkommen, wenn sie entweder zur Risikogruppe gehören oder kleine Kinder haben. Aber darauf hat die Studie sicherlich auch eine Antwort...

    Was erwartest du denn? Dass wir uns alle einigeln, bis irgendwann mal in einem Jahr ein Impfstoff zur Verfügung steht? Die Empfehlungen der Leopoldina scheinen mir sehr durchdacht zu sein. Das ist ein kleinschrittiger Wiedereinstieg in das Schulleben, der sehr vorsichtig erfolgt und damit vielen der Forderungen, die in den letzten Wochen hier im Forum erhoben wurden, gerecht wird.

    Ob am Ende wirklich mit Klasse 4 und 10 gestartet wird, werden wir nach der Konferenz der Kultusminister wissen. Gerade das scheint nämlich einer der zentralen Streitpunkte zu sein.

    Die kurzen Korrekturfristen betreffen ja die allermeisten Bundesländer, von daher wüsste ich nicht, wieso nicht auch deutschlandweit eine Verlängerung der Einschreibungsfristen an den Unis umsetzbar sein sollte. Aber nun gut, es ist so, wie es eben ist.

    Die kurzen Korrekturfristen sind doch überhaupt nur dann ein Thema, wenn die anderen Jahrgänge parallel dazu wieder vollständig zu beschulen sind. Und auch dafür ist zumindest in Niedersachsen zum Glück vorgesorgt worden. Pünktlich mit dem Schulverwaltungsblatt zum 01.04.2020 ist für die Schulen nun eine rechtssichere Regelung zur Gewährung von Korrekturtagen getroffen worden, die gerade bei kurzen Fristen relativ deutlich ausfallen.

    Klar, man sollte beim Sammeln in der Wildnis grundlegende botanische Kenntnisse mitbringen. Das gilt für Kräuter genauso wie für Pilze. Rittersporn mit Bärlauch zu verwechseln, ist aber eine Leistung. Bei Maiglöckchen ist die Gefahr deutlich präsenter, zumal beide nicht selten an gleichen Standorten vorkommen. Zum Glück gibt es aber weit mehr Unterscheidungsmerkmale als nur den Geruch.

    Wenn wir einmal dabei sind, mal ein heißer Tipp: Im Moment ist gerade Bärlauchzeit. Also einfach in den Wäldern mal die Augen aufhalten. Bitte lasst die Pflanzen an sich in Takt, das Pflücken einzelner Blätter bis zu einem "Handstrauß" für den Eigenbedarf ist in den meisten Regionen unproblematisch. Daraus kann man z.B. ein leckeres Pesto machen.

    Sofern das Ref an einer Gesamtschule mit Sekundarstufe II absolviert wird, dürfte es keinerlei Probleme mit der Einstellung am Gymnasium geben. Das kann ich mir tatsächlich nur vorstellen, wenn die GS keine Sek II hat, aber dann darf sie auch keine Gymnasiallehrkräfte ausbilden.

    Was machst du damit? Wir ertrinken jedes Jahr im Estragon, aber ich habe bisher wenig Verwendung dafür. Ich wäre also über Ideen dankbar.

    Mal auf die schnelle ein paar Ideen:

    -> Sauce Béarnaise zu kurzgebratenem Fleisch, zu Fisch oder Spargel

    -> als Gewürz zu Lamm, Geflügel, Fisch

    -> Estragonsenf (Dijonsenf, Honig, Essig, Estragon) zu Gegrilltem

    -> mit Schnittlauch, Kerbel, Petersilie als Fines Herbes an Salate, Omeletts, Suppen usw.

    -> Kräuterbutter, Kräuterquark

    Ich nehme mir zwar auch im normalen Alltag viel Zeit für meine Kinder, erlebe das im Moment aber noch viel bewusster und ohne ständig den Gedanken im Kopf zu haben "Aber du müsstest doch noch das und das vorbereiten". Wir genießen gerade, dass wir das schöne Wetter noch für ausgedehnte Waldausflüge und die damit verbundenen Entdeckungsreisen in die erwachende Natur nutzen können.

    Ganz theoretisch, eigentlich praktisch, bräuchte man auch Schleusen (oder Scanner) damit nur gewisse SuS auf den Gängen sind und sich dort mit Abstand bewegen können.

    Das bekommt man eingeschränkt auch durch versetzte Pausenzeiten hin, was an einigen Schulen zumindest für die Mittagspause schon länger durchgeführt wird. Da man so oder so einen Notstundenplan stricken muss, ist das auch darstellbar.

    Ich habe das an anderer Stelle schon einmal geschrieben, mache es aber gerne noch einmal: Formal stimmt es, dass der "Prüfungstag" das entscheidende Moment für die dienstliche Beurteilung ist, in die aber auch das vorherige dienstliche Verhalten und erworbene Kenntnisse usw. einbezogen wird.

    Dennoch darf man nicht unterschätzen, dass Besetzungen von Funktionsstellen nicht selten außerhalb dieses formalen Prozesses entschieden oder zumindest vorbereitet werden. Es schadet überhaupt nicht, sich vorher bereits mit den involvierten Schulleitungen und Dezernenten zu besprechen, sich vorzustellen, Erwartungen abzugleichen usw. Zeichnet sich ab, dass man für die Stelle gut geeignet ist, wird die Beurteilung i.d.R. auch entsprechend ausfallen, wenn der Verlauf am Beurteilungstag keine Vollkatastrophe ist. Das gilt vor allem dann, wenn viele ähnlich starke Bewerber*innen im Rennen sind. Zeichnet sich ab, dass man nicht auf die Stelle passt, kann man auch frühzeitig beraten werden, sich den Aufwand des Prüfungstags und eine schlechte Beurteilung in der Akte zu ersparen.

    Wieso startet man in Dänemark zuerst mit den Kleinen. Das verstehe ich ja nun gar nicht.

    Weil gerade die aktuell von den Eltern betreut werden müssen, die dadurch nicht arbeiten können, was wiederum die Wirtschaft nach unten zieht, was sich mittelfristig aufgrund geringerer Steuereinnahmen auch auf den öffentlichen Dienst auswirken würde.

    Die größeren Schülerinnen und Schüler können einerseits auch mal alleine zu Hause bleiben und sind andererseits oft selbständiger in ihrem Arbeitsverhalten und können durch entsprechende Aufgaben am Ball bleiben.

    Find ich super. Wir haben nur ganz explizit das Verbot zur Nutzung zu bekommen.

    Dem kommt man dann natürlich nach. Einerseits will der Dienstherr, dass wir möglichst im Austausch mit unseren Schülerinnen und Schülern bleiben, gleichzeitig fehlen aber die nötigen Plattformen bzw. werden verboten.

    Aktuell experimentieren wir nebenbei noch mit Jitsi. Zumindest wenn man das auf einem eigenen Schulserver aufsetzt, dürfte es datenschutzrechtlich unproblematisch sein.

    Die Formulierung, um die es dir geht, bezieht sich dann aber wahrscheinlich nicht auf deinen Unterricht, oder? Im Übrigen wird z.B. für anlassbezogene dienstliche Beurteilungen für Beförderungsstellen in Niedersachsen auch "nur" eine Hospitation einer Unterrichtsstunde durchgeführt (außer bei ganz bestimmten Stellen, z.B. in der Ausbildung von Lehrkräften). Es fließen aber eben noch andere Aspekte ein, die im Schulalltag zu beobachten waren. Dafür können auch Zuarbeiten von Fachobleuten usw. einbezogen werden.

    Schulleitungen haben meiner Erfahrung nach fast immer böse Hintergedanken und wissen genau, was sie tun. Der Code solcher Formulierungen ist denen mit ziemlicher Sicherheit bekannt.

    Ach komm schon: Als ob Schulleiter*innen grundsätzlich mit dem Gedanken im Büro sitzen, wie sie ihrem Kollegium das Leben möglichst schwer machen könnten. Ich kann noch nachvollziehen, dass du vlt. schlechte Erfahrungen mit 1-2 Personen gemacht hast und deren Verhalten nach außen so interpretiert werden musste. Aber solche Allgemeinplätze sind wenig hilfreich.

    Ich bin aber bei dir, dass die meisten SL sehr genau wissen, wie Gutachten zur Beurteilung formuliert werden müssen. Aber nicht, um Kolleginnen und Kollegen in die Sc***** zu reiten, sondern professionell einzuschätzen. Genauso, wie wir es mit unseren Schülerinnnen und Schülern machen, die sich manchmal auch ungerecht bewertet fühlen.

    Ich bin auch bei dir, dass mehr Transparenz bei der Leistungseinschätzung in beiden Fällen gut tut und wünschenswert wäre.

    Zur Ausgangsfrage: Mit einer Zeugnisberichtigungsklage ist die inhaltliche Leistungseinschätzung kaum angreifbar, es sei denn man könnte nachweisen, dass diese objektiv falsch ist. Die reine Diskrepanz von Selbst- und Fremdwahrnehmung reicht hierfür i.d.R. nicht aus. Deutlich größere Chancen gibt es, wenn Formfehler im Zeugnis vorhanden sind, die Aufgabenbeschreibung falsch oder unvollständig vorgenommen wurde oder Tatsachen Erwähnung finden, die nicht in ein Arbeitszeugnis gehören. Davon ist im Eröffnungsbeitrag aber nichts zu lesen.

    Im Übrigen haben @samu und Der Germanist recht, dass man mit einer Klage gegen den Dienstvorgesetzten meistens vor allem verbrannte Erde hinterlässt, was sich schnell herumspricht. Das vertrauensvolle Gespräch ist meistens sehr viel zielführender.

    Ergänzung mit Blick auf #8: Die Androhung einer solchen Klage hat überhaupt keine Relevanz, daher ist auch keine Reaktion zu erwarten. Der SL hat ja bereits signalisiert, dass er deinem Widerspruch keine Abhilfe schaffen möchte. Wahrscheinlich hat er sich die Formulierung durchaus bewusst überlegt und kann im Verfahren notfalls plausibel machen, wie er zu der Einschätzung gelangt. Zu den Erfolgschancen der Klage und möglichen Auswirkungen habe ich oben bereits etwas geschrieben.

    Ich nutze aktuell für beidesauch aktuell Discord. Als Ergänzung zu Valerianus finde ich es sehr angenehm, mehrere Server parallel betreiben zu können und somit mit verschiedenen Teilgruppen in Kontakt stehen zu können.

    Einige Kolleginnen und Kollegen haben mit Zoom experimentiert, wovon ich aber aus Sicherheits- und Datenschutzgründen im Moment deutlich abraten würde.

    Einige geben schweren, vollkommene neuen, Stoff zum selbstständigen aneignen an die Schüler weiter und wollen nach dem Ganzen dann einen Test dazu schreiben. Integralrechnung etc inbegriffen.

    Warum denn nicht? Gerade in der Sekundarstufe II, die auf ein Studium vorbereiten soll, halte ich es für vollkommen angemessen, von Schülerinnen und Schülern zu erwarten, sich auch komplexere Sachzusammenhänge selbständig zu erschließen. Darauf zu trainieren gehört zu den Kernaufgaben des Unterrichts in der Sekundarstufe II. Im Übrigen gibt es ohnehin entsprechende didaktische Ansätze wie "Flip the classroom", die den Schülerinnen und Schülern die Erarbeitungsphasen zu Hause zutrauen und die gemeinsame Unterrichtszeit eher für Übungen, Rückfragen usw. nutzen.

    Dass eine Bewertung der aktuell zu Hause bearbeiteten Aufgaben genau wie bei regulären Hausaufgaben nicht direkt stattfinden darf, sollte klar sein. Wie du schon sagst: leider ist das noch nicht bei allen Lehrkräften angekommen.

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