Beiträge von Seph

    * Auch wenn ich bei c) noch ergänzen bzw. bezweifeln würde, ob die Judikative wirklich immer unabhängig von der Exekutive ist - siehe z.B. a) und b)

    Zumindest daran habe ich in Deutschland kaum Zweifel. Es gibt gute Beispiele, in denen die Judikative der Exekutiven erhebliche Niederlagen beschert hat. Ich denke da z.B. an den Versuch der Landesregierung in Niedersachsen vor wenigen Jahren, die Deputatsstunden der Gymnasiallehrkräfte zu erhöhen, ohne sich mit der Verteilung der Arbeitszeiten auseinandergesetzt zu haben.

    Zitat von Miss Jones

    Wie wäre Punkt 4: mal "was anderes" wählen?

    Damit meinst du hoffentlich nicht die Partei, deren wesentliches bildungspolitisches Ziel zunächst in der Diskreditierung von andersdenkenden Lehrkräften lag.

    In diesem konkreten Fall mag das angehen. Wenn Doppelkorrekturfachlehrer das umsetzen, was Du vorschlägst, dann brauchen sie an ein "Fortkommen" wie Beförderung auf A14, Übernahme von Koordinatorenstellen etc. gar nicht einmal zu denken. Das scheinen auch viele Schulleitungen so zu sehen. Wer viel korrigiert, alles andere zusammenstreicht, um die Arbeitszeit im Auge zu behalten, fällt in der Schule nicht weiter auf und bleibt die nächsten 20 Jahre auf A13 - Ausnahmen hier unberücksichtigt. Die DoppelkorrekturfachlehrerInnen sind in den A15-Positionen übrigens erschreckend unterrepräsentiert...

    Das Problem sehe ich auch und möchte ich nicht kleinreden. Gerade in diesen Fächern ist es wichtig, dass sich die Kolleginnen und Kollegen auch untereinander schützen, indem sie z.B. in Fachkonferenzen Beschlüsse fassen, die die Klausuranzahl und -länge auf das vorgeschriebene Minimum herabsetzen. Ich rate Kolleginnen und Kollegen, die den Wunsch nach 180 min Klausuren (oder länger) vortragen, seit längerem vehement davon ab, wenn sie auch 90-135min schreiben dürften.

    Krankschreibung ist immer sinnvoll, wenn entsprechende Beschwerden vorliegen. Ob das bis zum Sommer sein muss, muss anhand der Symptome abgewogen werden. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass zur Auswahl von Personen für die Leitungsebene durchaus auch auf Belastbarkeit geschaut wird, eine längere Auszeit sollte also nicht "nur" aus Frust über die aktuelle Situation erfolgen. Auf der anderen Seite geht Gesundheit natürlich deutlich vor Karriereoptionen.

    Als Seph hier wieder anfing, den Ball an den Kollegen zurückzuspielen und von Zeitmanagementproblemenbzu sprechen, habe ich aufgehört weiterzulesen.

    Man kann sich natürlich auch weiter als Opfer der Rahmenbedingungen inszenieren oder man übernimmt einfach mal Verantwortung für die Ausgestaltung seiner Arbeitszeit und sorgt dafür, dass diese die vorgegebene Arbeitszeit auf Dauer nicht überschreitet. Instrumente hierfür gibt es genug. Dazu gehören neben einer eigenen Zeiterfassung, effizienter Unterrichts- und Klausurgestaltung und zielführenden Gesprächen mit der Schulleitung zu Zusatzaufgaben als Ultima Ratio auch die Überlastungsanzeige und entsprechende Konsequenzen. Der erste Weg führt mit hoher Sicherheit zum Erleben von Frustration, der zweite eher zum Erleben von Selbstbestimmtheit.

    Und wenn sich eine Lehrkraft darüber beschwert, dass die Wochenenden ständig mit Klausuren blockiert sind und kein soziales Leben mehr möglich sei, gleichzeitig aber in der Woche oft bereits am frühen Nachmittag Feierabend macht und dann nicht noch einmal an den Schreibtisch geht, dann ist das durchaus ein Verteilungsproblem der Arbeitszeit, welches selbst gelöst werden kann.

    Alles was man für diese einzelnen "Momentaufnahmen" zeigt, ist mit 20 + Stunden nach dem Vorbereitungsdienst sowieso nicht mehr leistbar, inklusive der restlichen (berechtigten) Zusatzaufgaben als Lehrperson.

    Das ist aber überhaupt kein Gegenargument gegen diese Struktur der Ausbildung. Im späteren Berufsleben profitiert man deutlich davon, dass man im Referendariat, in dem man nur eine sehr begrenzte Anzahl von Stunden pro Woche unterrichtet, gezwungen wird, zu lernen, wie man Unterrichtsstunden sinnvoll aufbaut. Bis dahin ist die Grundstruktur der Unterrichtsvorbereitung idealerweise so in Fleisch und Blut übergegangen, dass man vieles davon intuitiv macht, ohne es extra notieren zu müssen.

    Dass man dann nicht für jede einzelne Stunde noch 4 Zeitstunden an Arbeitsblättern etc. feilt, liegt in der Natur der Sache. Es ist aber auch nicht mehr notwendig, da man ja bereits gelernt hat, wie man dies (effizient) durchführen kan.

    Allein der Zeitaufwand für Unterrichtsbesuche im Referendariat ist meistens unangemessen hoch, nicht nur was den Aufwand für schriftliche Ausarbeitungen angeht, sondern vor allem die Materialerstellung in manchen Klassenstufen/Schulformen.

    Das gilt generell für Berufseinsteiger und wird nach einer Orientierungsphase wieder besser. Sprich doch gerne mal mit Seiten- und Quereinsteigern, wie es ihnen in ihrem ersten Berufsjahr ging.

    Ernsthaft? Das habe ich ja noch nie gehört.

    Das kommt bei Euch vor?

    Und wie findet man heraus, ob ein abwesender Schüler krank ist und falls ja, ob er nicht bereits bei einem Arzt war? Oder ist der dann offensichtlich nicht gut genug und das Gesundheitsamt wird auch deshalb eingeschaltet?

    Wg. des Arbeitgebers: ob der Angestellte sagt er habe verschlafen, den Termin vergessen, seine kranke Oma vom Busbahnhof abholen müssen - macht das einen Unterschied? Für den zählt doch letztlich auch nur, ob der Angestellte da ist oder nicht.

    Das kommt äußerst selten vor, ist aber für Niedersachsen in den ergänzenden Bestimmungen zu §58 NSchG normiert (Hervorhebung durch mich):

    3.3.1 Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen (Nr. 1.1) teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Die Schule legt in eigener Verantwortung fest, an welche Stelle in der Schule die Mitteilung zu erfolgen hat.

    Es genügt generell eine mündliche, fernmündliche oder elektronische Benachrichtigung. Die Schulleitung kann auch ohne besondere Begründung eine schriftliche Mitteilung verlangen.

    Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. In besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung verlangen.

    Entscheidender scheint mir aber auch die von CatelynStark ins Spiel gebrachte Rückmeldekette. Schulen sind dazu angehalten, bei ungeklärten (nicht unentschuldigten!) Fehlzeiten unverzüglich nachzuhaken. Das spart man sich, wenn Eltern ihre Kinder selbst krankmelden.

    Damit (insbesondere bei ständig kranken Schülerinnen und Schülern) die Schule notfalls das Gesundheitsamt einschalten und eine Konsultation eines Amtsarztes veranlassen kann. Das Vorgehen unterscheidet sich dabei überhaupt nicht von der Pflicht eines Arbeitnehmers, den Arbeitgeber unverzüglich über Erkrankung in Kenntnis zu setzen.

    Exponentiell und logarithmisch ist für mich als Naturwissenschaftlerin synonym, auch wenn es mathematisch nicht ganz das gleiche ist. Strahlungsintensität ... ist das nicht auch exponentiell? Also Lambert-Beer und so?

    Stimmt, je nach Betrachtungsweise kann man logarithmische und exponentielle Verläufe durchaus in eine Kategorie stecken, es besteht dann aber u.U. Verwechslungsgefahr zwischen logarithmischem und beschränktem Wachstum. Bei der Strahlungsintensität hängt es davon ab, worauf ich schaue. Dämpfung von Größen findet tatsächlich als exponentieller Zerfallsprozess ab, die Abnahme rein aufgrund zunehmender Entfernung hängt aber quadratisch von dieser Entfernung ab, da sich die Intensität auf eine quadratisch mit der Entfernung wachsende (Kugel-)Oberfläche verteilen muss.

    Jupp. Nach der ganzen Diskussion hier habe ich mir schon vorgenommen mit meinen Klassen nächste Woche noch mal über die Sache mit der Exponentialfunktion zu sprechen, der ja nun mal JEDE natürliche Variable folgt (oder gibt's eine, die das nicht tut?). I

    Kommt drauf an, was du unter natürlichen Variablen verstehst. Selbstverständlich gibt es auch eine gute Reihe von Prozessen, die sich mit anderen Funktionsklassen beschreiben lassen (sonst würden wir diese nicht nutzen/ hätten sie nicht entwickeln müssen), Mal ad hoc ein paar Beispiele:

    Quadratische Zusammenhänge:

    -> Zunahme der Geschwindigkeit beim freien Fall ohne Luftreibung in Abhängigkeit von der Falldauer

    -> Eng gekoppelt: Wurfparabeln zur Beschreibung von Flugbahnen

    -> Abnahme von Strahlungsintensität, Kraftwirkungen bei gravitativen und elektromagnetischen Kräften in Abhängigkeit von der Entfernung

    Logarithmische Zusammenhänge:

    -> Empfindlichkeit von Sinnesorganen (z.B. Ohr, Auge...siehe z.B. Weber-Fechner-Gesetz)

    -> Logarithmische Spiralen als Grundlegendes Designprinzip in der lebenden Natur (z.B. Schneckenhäuser)

    Trigonometrische Zusammenhänge: Generelle Beschreibung von periodischen Vorgängen, z.B.

    -> Ebbe-/Flut

    -> Bahnen von Himmelskörpern

    -> Tageslängen

    Ich kenne eine Studentin aus Südtirol, die hat von der Verwaltung des Studentenwohnheims einen Brief bekommen, dass sie bei ihrer Rückkehr nach Deutschland (sind gerade Semesterferien) einen Test machen und 2 Wochen Quarantäne schieben muss, bevor sie in ihr Studentenwohnheim und an die Uni zurückdarf. Wo sie sich diese 2 Wochen aufhalten soll, weiß sie bis jetzt auch nicht. :weissnicht:

    Wie bekommt man eigentlich einen Brief (sicher) zugestellt, wenn man nicht in die Wohnung zurück darf? Die Verwaltung des Wohnheims wird wohl kaum ihren Aufenthaltsort in den Semesterferien kennen. Mal abgesehen davon, dass die eine Quarantäne überhaupt nicht anordnen dürfen, werden sie diese auch nicht durchsetzen können.

    Ich finde es auch eine absolute Zumutung, wenn man meint, dass man unter der Woche abends noch anspruchsvolle Oberstufenklausuren korrigieren soll, nachdem man platt von der Arbeit ist. Tests in der Mittelstufe gehen halbwegs, aber auch da, er Akku ist abends leer.

    Wir sind eben nicht auf einem Amt, bei dem man Pässe ausstellt. Trotzdem sollen wir 41 Stunden arbeiten. Für mich unverständlich.

    Das ist so, als würde man einem Marathonläufer sagen, er müsse wöchentlich 41 Stunden laufen.

    Du findest es wirklich eine Zumutung, dass wir bei Vollzeit 41 Stunden pro Woche arbeiten sollen? Tu doch bitte nicht so, als wären alle anderen Jobs, in denen Vollzeit gearbeitet wird, laue Tätigkeiten mit viel Däumchendrehen.

    Es ist doch völlig klar, dass wenn man in der Woche bereits am frühen Nachmittag Feierabend macht, wie der TE beschreibt, dann übermäßige Arbeitszeiten am Wochenende entstehen. Für mich ist das neben der sicher noch nicht fertig ausgeschöpften effizienteren Gestaltung der Klausuren scheinbar vor allem ein Zeitmanagement-Problem.

    Wenn man den halben Tag unterrichtet hat, dann Unterricht für den nächsten Tag vorbereitet hat, dann hat man schon so einen Anstrengungslevel, dass ein Oberstufenkorrekturstapel eine Zumutung ist.

    Da bin ich bei dir, aber es muss dann ja auch kein kompletter Stapel auf einmal sein. Nimmt man sich dann nach einer angemessenen Pause am Nachmittag, welche man wunderbar mit Teilnahme am sozialen Leben füllen könnte, noch 4-5 Klausuren vor, ist man auch nach wenigen Tagen durch, ohne auf dem Zahnfleisch zu kriechen.

    Seph, dann viel Erfolg bei Deiner Fahrt ins Risikogebiet.

    Bevor jemand beim Land klagt...

    🤣🤣

    Och, in Niedersachsen sind Klassenfahrten ja zum Glück keine Dienstpflicht :top: Nebenbei: unsere Skifreizeit findet dennoch statt.

    Im Zweifelsfall ist man als Begleiter krank am Abreisetag. Gerade Norditalien hat ne Menge Firmen in chinesischer Hand mit chinesischen Mitarbeitern die zum Neujahr auch zu Hause waren.

    Ich habe es an anderer Stelle schon einmal gesagt, aber auch hier gerne wieder: Bereits die Empfehlung zum Krankfeiern halte ich für völlig unangebracht und problematisch, das Krankfeiern selbst stellt eine schwere Pflichtverletzung des Beamten oder des Angestellten dar. Eine Gegenmaßnahme seitens des Dienstherrn wäre hier zunächst das unmittelbare Hinzuziehen eines Amtsarztes, bei Vorankündigung durchaus auch bereits die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen.

    Unterlass doch bitte die Empfehlung rechtswidrigen Verhaltens! Und nein, im Zusammenhang mit "im Zweifelsfall" und dem Hinweis auf chinesische Firmen ist das keine bloße Erwähnung des möglichen Ausfalls einer Lehrkraft aufgrund akuter Erkrankung.

    Nicht im Ernst ....

    Schadensersatzansprüche ...

    Niemals würde ich als verantwortliche Lehrerin meine Gruppe in ein Risikogebieten fahren lassen, nur weil schon bezahlt wurde.

    Da haben die Eltern nichts zu entscheiden, sondern die Lehrer, die die Reise begleiten.

    Im Ernst. Du kannst gerne mal versuchen, eine Reise abzusagen, bei der alle schon bezahlt haben und abwarten, was passiert.

    Bei höherer Gewalt (Pandemie, SNCF-Streik etc.) ist es dann halt so, dass einige vorgesorgt haben und andere nicht.

    Genau die liegt eben offiziell noch nicht vor. Weder ist bisher eine Pandemie ausgerufen worden, noch gibt es eine Reisewarnung für Italien. Wenn sich das ändern sollte, ändern sich selbstverständlich auch die rechtlichen Konsequenzen aus einer Absage der Reise.

    Und Schulen entscheiden immer noch "egentverantwortlich" ob Klassenreisen stattfinden sollen...

    Solange das Auswärtige Amt keine Reisewarnung herausgibt (und dafür müsste es gewichtigere Gründe geben als die Lage bislang zulässt) springt keine Reiserücktrittsversicherung in abgesagte Reisen ein. Würde so etwas von oben angeordnet, würden erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen. Da ist es durchaus sinnvoller, die Schulern und letztlich die Eltern selbst entscheiden zu lassen.

    ja. verzeih die verkürzung. ich schreib hier keine diss. wenn du mal oben nachlesen magst, ich schrieb das schon mal: das problem ist auch die (fehlende) schnelligkeit der ausbreitung, da dadurch die absoluten fallzahlen bis zum vorliegen eines impfstoffs höher und die überlastungsprobleme der infrastruktur heftiger sind = mehr tote.

    lethalität bei dem neuen virus schwankt aktuell zwischen 0.5 und 2.5%, je nach quelle und deren datengrundlage. jedenfalls deutlich mehr als bei grippe, die meisten schreiben von faktor 10. und naive bevölkerung (imuntechnisch). und inkubation 14 tage. juchhe.

    Und andersherum ist nicht berücksichtigt, dass viele der unauffälligeren Verläufe wahrscheinlich nie bei einem Arzt auftauchen, insbesondere nicht, wenn sie wie in China mit schweren Einschränkungen im Anschluss rechnen müssen. Oder wenn die geringen Symptome als jahreszeittypische milde Influenza gedeutet werden. Es fehlt bislang schlicht an ausreichender Datengrundlage.

    Es wäre aber eventuell sinnvoll, wenn die Apotheken Atemschutzmasken und Desinfektionsflüssigkeit für Arztpraxen, Krankenhäuser und immunschwache Patienten (+ weitere Risikogruppen) zurückhalten und nur an diese verkaufen würden

    Tun sie soweit möglich, keine Sorge. Offizin, Praxisbedarf und Krankenhausversorgung sind i.d.R. getrennte Abteilungen in (größeren) Apotheken. Auch der Großhandel dürfte entsprechend priorisiert ausliefern.

    Turtlebaby, eine Beurlaubung kann aufgrund "zwingender dienstlicher Belange" durchaus abgelehnt werden.

    Das dürfte für alle Bundesländer stimmen. Zumindest in Niedersachsen gilt das übrigens auch für die Elternzeitbewilligung, auch wenn davon kaum Gebrauch gemacht wird. Bayern wiederum übernimmt tatsächlich 1:1 die Regelungen für Angestellte aus §15 BEEG. Wie das die jeweils anderen Bundesländer handhaben, habe ich noch nicht geprüft.

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