Für den Täuschungsversuch ist es unerheblich, ob die Materialien auch benutzt wurden. Auf eine solche Diskussion würde ich mich nicht einlassen. Gleichwohl kann man abgestuft reagieren. §55 der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen, (....) vom 12.06.2009 räumt verschiedene Möglichkeiten ein: So darf die Wiederholung angeordnet, die Bewertung herabgesetzt oder in schweren Fällen die Arbeit mit "ungenügend" gewertet werden.
Bei einem glaubwürdigen "Ersttäter", bei dem beim 1. Anschein der Arbeit auch keine Täuschung auffällt, würde ich wahrscheinlich die Wiederholung anordnen. Ist eine Täuschung denkbar, dann eher die Bewertung der betroffenen Aufgabe mit 0 Punkten (-> Abwertung), bei "Wiederholungstätern" oder besonderem Aufwand der Täuschung die Bewertung mit "ungenügend".