Beiträge von Seph

    Für den Täuschungsversuch ist es unerheblich, ob die Materialien auch benutzt wurden. Auf eine solche Diskussion würde ich mich nicht einlassen. Gleichwohl kann man abgestuft reagieren. §55 der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen, (....) vom 12.06.2009 räumt verschiedene Möglichkeiten ein: So darf die Wiederholung angeordnet, die Bewertung herabgesetzt oder in schweren Fällen die Arbeit mit "ungenügend" gewertet werden.

    Bei einem glaubwürdigen "Ersttäter", bei dem beim 1. Anschein der Arbeit auch keine Täuschung auffällt, würde ich wahrscheinlich die Wiederholung anordnen. Ist eine Täuschung denkbar, dann eher die Bewertung der betroffenen Aufgabe mit 0 Punkten (-> Abwertung), bei "Wiederholungstätern" oder besonderem Aufwand der Täuschung die Bewertung mit "ungenügend".

    In der Wirtschaft kostet so eine Gesamkonferenz mit so vielen Teilnehmern mehrere tausend Euro und steht in keinem Verhältnis zur Effizienz.

    Da würde man solche Späße wie an der Schule ganz schnell einsparen.

    Hier bin ich wirklich bei dir. Es würde auch in Schule gut tun, die Kosten von Besprechungen offenzulegen. Zu dieser Abschätzung gehört die Frage, welche Themen denn wirklich besprochen und welche nur mitgeteilt werden müssen (-> gute Vorplanung) ebenso, wie gemeinsame Vereinbarungen innerhalb des Kollegiums zur effektiven Durchführung dieser Veranstaltungen (-> Konferenzordnung). Es gibt in Schule, genau wie in der Wirtschaft, durchaus Dinge, die im Team schneller besprochen sind, als in Zwiegesprächen und über Infokanäle. Es gibt aber wirklich auch schwachsinnige Veranstaltungen des Typus "Setzen wir uns doch zusammen, weil es zusammen so schön ist". Das muss aufhören!

    PS: Das Phänomen ineffizienter Meetings ist in der Wirtschaft ein vielbeschriebenes Problem und nicht schulspezifisch.

    Nett finde ich den folgenden Ticker: http://tobytripp.github.io/meeting-ticker/ Den könnte man mal in einer GK mitlaufen lassen ;)

    Und im Gegensatz zu den meisten anderen Berufen haben wir einen doch recht engen Gehaltssteigerungsspielraum. Und sehr wenige Aufstiegsmöglichkeiten, ganz zu schweigen von Arbeitsplatzwechsel-Möglichkeiten

    Das liegt auch an den relativ guten Einstiegsgehältern direkt zu Beginn. Die Sicherheit des Arbeitsplatzes gilt (leider? zum Glück?) für Beamte und den Dienstherren. Im Übrigen sind die Gehaltssteigerungen zwar etwas enger, dafür verlässlich getaktet, man muss nicht ständig nachverhandeln oder gleich umziehen.

    Und so schlecht sind die Entwicklungsperspektiven nicht. Selbst in Niedersachsen, welches verhältnismäßig schlecht bezahlt, kann man am Ende (also ab 53 Jahre) in Leitungspositionen (Dezernat (wie gesagt: auch für GS-Lehrer A15), SL u.ä.) Gehälter erreichen, für die man in der Wirtschaft ca. 100k p.a. (A15) oder ca. 110k p.a. (A16) erhalten müsste. Selbst ein A12er müsste in der Wirtschaft ca. 75k p.a. nach Hause bringen, um bei weniger Arbeitsplatzsicherheit und Rente wenigstens das gleiche Netto zu erhalten.

    Für "normale" AN-Tätigkeiten scheint mir das in A12-A14 durchaus angemessen zu sein. Unterbezahlt sind m.E. die Schulleitungen, was insbesondere für GS-SL gilt. Aber auch ein Schulleiter einer weiterführenden Schule (A15/A16) mit Personalverantwortung für um die 100 Personen ist im Vergleich zu vergleichbaren Positionen in der Wirtschaft etwas schlecht aufgestellt.

    In allen genannten Jobs sind die Einkommen extrem von den Fähigkeiten abhängig, zum Teil sind die Auswahlverfahren schon extrem kompetitiv. Nur die Besten aus den jeweiligen Disziplinen können in die hohen Einkommensgefilde aufsteigen und um dort zu bleiben, muss man konstant Leistung zeigen.

    Beim Lehrer ist spätestens mit dem Beamtentum auf Lebenszeiten jeder externe Zwang, in seinem Job gut zu sein weg, aber auch schon vorher geht es eher darum, Mindestsanforderungen zu erfüllen, als zum besten 1% (bei Astronauten) oder den besten 15% (bei Juristen) des Fachs zu gehören.

    Das übersehen hier leider einige immer wieder gerne. Dazu kommt, dass in der Liste der (Brutto) besser bezahlten Jobs fast nur Berufsgruppen auftauchen, die aus den Bereichen Jura und MINT kommen. Auch die aufgeführten Ausbildungsberufe wie Pilot, Fluglotse und die aufgeführten Berufsgruppen im wirtschaftlichen Bereich setzen eine gewisse Matheaffinität voraus.

    Ich frage mich immer wieder, woher die Hybris kommt, sich grundsätzlich mit Spitzenpersonal in den wenigen Berufsfeldern zu vergleichen, die Netto deutlich mehr verdienen als wir, anstatt mit der breiten Masse in diesen Feldern. Fairerweise müsste man dann als Grundlage des Vergleichs nicht das Einstiegsgehalt von Lehrkräften nehmen, sondern eher A15/A16 Gehälter.

    Alle Gymnasiallehrer, die ich kenne und die länger als fünf Jahre dabei sind, sind mindestens Oberstudienräte (A 14).

    Ich frage mich, in welchem Bundesland das sein soll. Wie gesagt: Zumindest von Thüringen und Sachsen weiß ich, dass generell keine schulinternen A14-Stellen zur Verfügung stehen (Ausnahme: je 1 Oberstufenkoordinator an Gymnasien?), in Niedersachsen sind i.d.R. unter 20% der Lehrkräfte an Gymnasien A14, an Gesamtschulen sieht es vergleichbar aus.

    Zum Einen hat man als Lehrer sicher das Gefühl, dass man dem Schüler nicht das "Leben versauen" will. Es geht dabei ja auch um spätere Ausbildungsplätze etc. Zum Anderen ist es doch fast unmöglich, diesen Schüler NACH einer Anzeige noch weiter zu unterrichten? Wie soll das gehen? Man ist ja nun per Definition nicht mehr unvoreingenommen, und der Schüler wird auch nicht gerade vor lauter Reue nun plötzlich zum liebsten Schüler werden wollen...

    Dies wirft weitergehende Probleme auf: Wird der Schüler in eine andere Klasse versetzt? Gibt man die Klasse ab? Wird jedes unterrichten in der Klasse, in der dieser Schüler ist (Fachunterricht), generell unmöglich?

    Wenn ein Schüler Straftaten gegen eine Lehrkraft durchführt, dann reicht das aufgrund des als zerrüttet geltenden Vertrauensverhältnisses regelmäßig aus, um mindestens die Versetzung in eine andere Klasse, teils aber auch die Verweisung von der jeweiligen Schule gerichtsfest durchzubekommen.

    Da ich kein Sonderschullehrer bin, muss ich mich auf das verlassen, was ich dazu lese: In meinem Link lese ich bei A 13 rund 4000-4500 Euro brutto (vmtl. Einstiegsgehalt); bei den Sonderschullehrern lese ich rund 4000-5500 Euro brutto. In letzterem Fall 1000,- Euro mehr und da steht "medianes Bruttogehalt", also mittleres, oder?

    Dort wird leider missverständlich ein E13 Gehalt (welches Brutto oft höher liegt) mit A13 Gehältern verglichen. Die extreme Streuung des Mediangehalts zwischen den Bundesländern dürfte auch an der sehr unterschiedlichen Altersstruktur in der Lehrerschaft liegen. (v.a. Ost-West aufgrund langer Einstellungsstopps).

    Tatsächlich gibt es kein Bundesland, in dem Sonderschullehrer grundsätzlich höher eingruppiert als Gymnasiallehrer sind...dafür aber oft auch nicht mehr niedriger (ok, die Zulage von 80€...). Einfache Beförderungen von Gymnasiallehrkräften auf A14 gibt es in den meisten Bundesländern dafür auch nicht, von A15 ganz zu schweigen. Ich meine, Bayern ist überhaupt das einzige Bundesland mit Regelbeförderung, viele andere Länder haben die Stellenkegel ziemlich schmal gemacht oder gleich ganz verschwinden lassen (siehe z.B. Thüringen oder Sachsen).

    ... ganz unabhängig davon, dass Kiffen - auch in der Öffentlichkeit - nun mal nicht verboten ist.

    Nein, aber der Besitz von Rauschmitteln. Wenn einem nicht gerade ein BTM wie GHB gegen den eigenen Willen eingeflößt wird (dafür ist dieStraffreiheit des Konsums gedacht), dann wird man kaum um den Besitz (= die tatsächliche Gewalt über eine Sache) herumkommen.

    Ein anderer hat im Unterricht beim Anschreiben an dieTafel einen Schlag in den Nacken bekommen (ohne danach rauszufinden u zu können, wer es war). Gibt hier so einige Vorfälle. Auch diese körperliche Drohungen und Androhungen von durchschneiden der bremsleitung. 🥺

    Ich hoffe doch sehr, dass der Kollege Strafanzeige gestellt hat. Die Mitschüler, die dies billigend in Kauf nehmen, sind dann übrigens im Strafverfahren der Beihilfe verdächtig. Dann bricht die schweigende Mauer schnell zusammen.

    Mantik Das ist eigentlich ziemlich einfach: Wenn die Aufgaben einen Umfang einnehmen, der nicht mehr in der durchschnittlichen Arbeitszeit von je nach Bundesland 40-42 Zeitstunden pro Woche (! unterrichtsfreie Tage außerhalb des Urlaubs zählen auch!) zu schaffen ist, dann muss man dies dem SL anzeigen und bitten, zu signalisieren, wo man Arbeitszeit ggf. streichen soll. Besteht er/sie auf der Anordnung, müsste man halt unter Verweis auf die Arbeitszeit von Beamten remonstrieren.

    Sinnvoll kann es sein, die eigenen Arbeitszeiten konsequent zu erfassen und dabei Tätigkeitsfelder getrennt auszuweisen, wofür ich sehr werbe. Dann hat man eine belastbare Datengrundlage für ein solches Gespräch, welches aber meist kaum notwendig wird, da man darüber auch selbst die Arbeitszeit gut steuern kann. Wenn ich diese Woche vlt. wirklich 50 Zeitstunden gearbeitet habe, weil 3 Konferenzen, 2 Elternabende usw. in einer Woche lagen (was de facto nicht vorkommt, Stichwort: Zeitmanagement und Planung), dann weiß ich, dass ich z.B. die nächsten 2 Wochen halt nur um die 35 Zeitstunden arbeiten werde.

    Das ist abhängig davon, welches Alter die SuS haben.

    Das stimmt mit Sicherheit.

    Denn Nächte sind für 5. Klässler dazu da, aktiv zu sein. Zu jeder Stunde ein anderes Zimmer - die SuS wechseln sich ab, die Kollegen führen durchgängig Aufsicht. Wie gut, dass die SuS auch nachts um 3 so laut werden, dass sie einen wecken und man ihnen im Schlafanzug erklärt, dass das so nicht geht.

    Das meine ich ja mit Ziel und Rahmenprogramm. Zum Beispiel führt ein sehr sportliches Rahmenprogramm mit zelten einerseits zu sehr müden Schülern und andererseits zu wenig Stress mit Zimmerwechseln, Lärm in einer Herberge usw. Eine Abschlussfahrt mit einem 10. Jahrgang in eine Großstadt kann dafür schon wieder Probleme aufwerfen.

    Aber faktisch wurden Gesetze zu Arbeitszeiten und Lärmschutz ja nicht einfach ins Blaue hinein verabschiedet, sondern auch vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes. Dass man für den schulischen Bereich das alles mal eben außer Kraft setzt, kann man schon fragwürdig finden bzw. ist zumindest ein Aspekt, der legitim berücksichtigt werden kann und sollte. Selbstverständlich sprengen volle Gänge zu Pausenzeiten sämtliche Lärmschutzgrenzwerte.

    Woher kommt denn die Behauptung, in Schule seien die entsprechenden Verordnungen außer Kraft gesetzt? Dem kann ich nicht folgen: Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährung durch Lärm und Vibrationen sieht Auslösewerte vor, bei deren Überschreitung bestimmte Maßnahmen zu ergreifen sind. Konkret betrifft das einen Tagespegel ab 80dB (A) bzw. einen Spitzenschalldruck ab 135 dB (C).

    Es mag sein, dass in Pausensituationen im Innenraum zeitweise Lärmpegel jenseits der 80 dB erreicht werden, aber sicher nicht als Dauerbelastung. Einen Spitzenschalldruck über 135 dB konnte ich in Schule noch nie feststellen. Die Messungen, die ich interessehalber in unruhigen Arbeitssituationen mal vorgenommen habe, lagen eher um die 70 dB, in ruhigen Arbeitsphasen darunter.

    PS: Dass dauerhafte Geräusche um die 70 dB auch sehr an den Nerven zerren können, ist unbestritten. Wichtig zur Stressreduktion sind auch bereits kurze Erholungspausen von der Dauerexposition. Hier bietet sich zunächst an, mit Klassen darüber zu sprechen und entsprechende Arbeitsregeln zu vereinbaren und einzufordern. Das funktioniert nicht immer, aber häufig. Das bedeutet auch die Einplanung entsprechender Unterrichtsphasen, die Vereinbarung innerhalb des Kollegiums, im Lehrerzimmer keine Pausengespräche mit Schülern anzunehmen und idealerweise die Einrichtung eines Ruheraums, was leider nicht an allen Schulen möglich ist.

    Aber die müssen keine gesundheitsgefährdenden Klassenfahrten (Überstunden, Schlafmangel) durchführen, habe keine gesundheitsbeinträchtigenden Geräuschpegel wie wir in den Gängen zur Pause, die haben insgesamt auch einfach ein geringeres Arbeitspensum.

    Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber ok, in Niedersachsen sind Klassenfahrten streng genommen auch keine Dienstpflicht. Diejenigen, die ich durchgeführt habe, waren im Vergleich zur sonstigen Arbeitswoche auch eher erholsam als anstrengend, was mit der Wahl des Reiseziels und des Programms steht und fällt. Gesundheitsbeeinträchtigende Geräuschpegel mag es zeitweise geben, der Weg zur Arbeit ist da aber definitiv lauter. Und dass jemand mit ca. 80.000 € Brutto p.a. (siehe parallel laufenden Thread zum Stundenlohn) weniger Arbeitspensum als wir hat, dürfte selten vorkommen. Jedenfalls dann, wenn man als Lehrkraft die Eigenverantortung für die Einteilung der Arbeitszeit ernst nimmt und die vorgesehenen 41 Stunden/Woche im Mittel arbeitet.

    Vergleichbare Nettogehälter findet man in der Wirtschaft oft nur noch im AT-Bereich, der sich unter anderem durch die Nichtgewährung von Überstundenvergütung bei gleichzeitiger Erfordernis deutlicher Überstunden auszeichnet.

    Nur mal als Vergleich, ihr würdet doch auch nicht von einem Profi Marathonläufer verlangen, dass er 42 Stunden die Woche läuft. Da muss doch in seiner Arbeitszeit eine Erholungsphase einkalkuliert sein, die der erhöhten (hier körperlichen) Belastung Rechnung trägt.

    Die Belastungssituationen mit hoher Konzentration entstehen in wenigen Unterrichtsphasen und ggf. bei einigen Korrekturarbeiten. Deutlich geringere Belastung kann man sich durch geeignete Unterrichtssettings schaffen, in denen die Kinder und Jugendlichen auch mal länger weitgehend selbständig arbeiten. Das ist auch der entscheidende Unterschied zum Beispiel des Fluglotsen. Zeit zum Durchatmen entsteht aber auch bei vielen der Aufsichtssituationen, in den "Pausen", die ich voll zur Arbeitszeit hinzurechne und in einer guten Reihe von Besprechungssituationen. Den Wechsel von "Vollgas" und "gemächlicheres Tempo" gibt es in unserem Beruf genauso.

    Die Aufgaben auf den von dir, Seph , zitierten Abordnungsstellen erledigt die Grund- und Hauptschullehrkraft dann mit A12, von A13 keine Rede, danach braucht man dann trotzdem für den Aufstieg eine SL-Stelle o.a..

    Nein, die braucht es eben nicht zwingend. Man darf sich durchaus auch direkt auf Posten, die mehr als eine Besoldungsstufe über der eigenen liegen, bewerben. Die Erfolgsaussichten mögen zunächst schlechter sein bei "höherrangigen" Mitbewerbern, bei Passung des eigenen Profils auf die ausgeschriebene Stelle wird das öfter in der Beurteilung wieder wett gemacht. Weiterbildung etc. kann sich da durchaus lohnen.

    Dass vor allem die SL-Posten zum Aufstieg genutzt werden müssen, macht sich in ständig wechselnden SL bemerkbar, die sich nach 3 Jahren auf den nächsten Posten bewerben. Die A12-Lehrkräfte müssen dann die vakante Stelle immer aufs Neue kommissarisch auffangen, eingearbeitete StellvertreterInnen gibt es nicht.

    Dass SL-Posten als klassischer Weg zugängiger sind als oben genannte Optionen und auch entsprechend genutzt (missbraucht?) werden, ist unbestritten und fördert nicht gerade das Arbeitsklima an den Schulen vor Ort. Leider sind mir diesbezüglich auch mehrere Fälle bekannt :daumenrunter:

    Ich fände es auch begrüßenswert, wenn für GS-Lehrkräfte etwas mehr Funktionsstellen im 1. Beförderungsamt oder wenigstens mit Amtszulage zur Verfügung stünden, wovon mit Blick auf die häufig sehr kleinen Schulen bisher eher Abstand genommen wird. Vorstellbar wären irgendwie koordinierende Tätigkeiten für mehrere Schulen in einer Region, die mit entsprechender Stellen ausgeschrieben werden.

    Interessant wäre hier die Definition von Arbeitszeit. Wenn ich außerhalb des Unterrichts oder des heimischen Schreibtischs auf einem privaten Familienspaziergang aus unerfindlichen Gründen Gedanken über meine nächste Unterrichtsreihe, eine pädagogische Entscheidung, das Chorkonzert am kommenden Wochenende oder was auch immer mache, ist das dann nicht auch Arbeitszeit?

    Das würde ich verneinen. Dass Nicht-Abschalten-Können ein Belastungsfaktor ist, ist dabei unbestritten. Das betrifft sicher einen Großteil der Arbeitnehmer, man wird dem Arbeitgeber aber kaum jedes Mal in Rechnung stellen können, wenn man an Arbeit denkt.

    Ich glaube, der fließende Übergang zwischen Freizeit und Arbeitszeit ist das, was vielen Lehrkräften sehr zu schaffen macht.

    Da bin ich vollkommen bei dir. Umso wichtiger scheinen mir definierte Arbeitszeiten zu sein, die man sich aber legen kann. Ich werbe ja gerne für konsequente Arbeitszeiterfassung. Dabei plane ich die Woche bereits weitgehend vor: Unterrichtszeiten, Besprechungstermine usw. sind ja i.d.R. bereits bekannt und ich kann mir dann definieren, wann und wie lange ich nachmittags oder abends noch einmal am Schreibtisch sitzen möchte...und vor allem, wann nicht!

    . die man als Grundschullehrkraft nur gehen kann, nachdem man eine A13-Stelle, also Schulleitung, inne hatte, die Einstellung allein reicht nicht aus.

    An anderen Schulformen gibt es Stellen, die mit Stellenbeschreibung öffentlich einzusehen sind. Tatsächlich werden die dort aufgelisteten Tätigkeiten auch in Grund- und Hauptschulen übernommen, aber nicht dotiert oder entlastet.

    Sorry, aber das stimmt schlicht nicht. Alternative Karrieremöglichkeiten für Grundschullehrkräfte führen nicht zwingend über eine SL-Stelle. Alleine im Schulverwaltungsblatt 09/2020 waren folgende Nicht-SL-Stellen für GS-Lehrkräfte offen:

    4. Bearbeiter/in Referat 53 (Inklusion im Bildungswesen) ---> Abordnung

    5. 2x Dezernent/in Dezernat 2 ---> A15 Stelle

    9. Koordinator/in für Sprachbildung und Interkulturelle Bildung --> A13 Stelle

    10. Bildungskoordinator/in Bildungsregion Lüchow-Dannenberg ---> Abordnung

    14. Bearbeiter/in Abteilung 3 NLQ (Lehrerbildung ....) --> Teilabordnung

    Nur die beiden Stellen in 5. erfordern dabei explizit mehrjährige Leitungstätigkeit, die auch innerhalb der Behörde erlangt werden kann. Dafür sind die anderen Stellen, von denen 9. sogar mit einer Beförderung einhergeht, Sprungbretter. Weitere Optionen, die mir persönlich aus dem Bekanntenkreis bekannt sind, führten z.B. über die Schulentwicklungsberatung oder das Studienseminar.

    „Die Bewerberinnen oder die Bewerber müssen über die Be- fähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder für Sonderpädagogik verfügen. Darüber hinaus ist es erforder- lich, dass die Bewerberinnen oder die Bewerber über mehr- jährige Berufserfahrung im Schuldienst verfügen und mehr- jährig eine herausgehobene Funktion mit Leitungsaufgaben im Schuldienst, in der Schulverwaltung oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgreich wahrgenommen haben.“

    ... also doch Schulleiterin an der GS oder an einer anderen Schulform.

    Ja natürlich, was hast du denn erwartet? Eine A15 Position, insbesondere als Dezernent/in, ist kaum ohne Leitungserfahrung zu stemmen. Der Weg über eine Schulleitung ist der klassische, es gibt aber auch Wege innerhalb der Behörden oder im Bereich der Schulentwicklung. Ich wollte vor allem aufzeigen, dass es - anders als hier oft suggeriert - durchaus Karriereoptionen für GS-Lehrkräfte gibt, die deutlich über A12Z/A13 hinausreichen.

    Wie viele Bücher gibt der Verlag als "Ansichtsexemplare" aus? Vier? Acht? Zehn? Achtzehn?

    Irgendwo ist da eine Grenze. Nicht alle Kollegen werden mit Exemplaren für alle Jahrgänge versorgt. Wer als Kollege neu an die Schule kommt, hat bei dem System ebenfalls das Nachsehen.

    Es reicht doch vollkommen aus, wenn für jeden Jahrgang pro Klasse ein Ansichtsexemplar vorhanden ist. Anders ausgedrückt: bei einer z.B. fünfzügigen Schule benötige ich auch nur 5 Exemplare pro Jahrgang und Fach, die dann für das jeweilige Schuljahr an die unterrichtende Fachlehrkraft ausgeliehen werden. Als Fachlehrkraft benötige ich doch nicht das Buch für Jahrgänge 5,6,7,8 usw. wenn ich aktuell z.B. nur eine 9 und 12 in dem Fach unterrichte.

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