Genau da nicht alle den Fotos zugestimmt haben muss das kontrolliert werden. Wer der Kontrolle nicht zustimmt muss dies genauso wie andere technische Geräte zuhause lassen. Grundlage ist identisch.
Eine Kontrolle von schülereigenen Geräten geht genau wie das pauschale Verbot deutlich zu weit. Und es muss auch keine Lehrkraft Schülergeräte auf Fotos kontrollieren, die nicht veröffentlicht werden sollen. Das Problem hätten wenn dann die Schüler, die sich nicht daran halten, was (auch schon bei kleineren Schülern) unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche auslösen würde. Übrigens kann zumindest im öffentlichen Raum nicht einmal das Anfertigen von Fotos von Personen untersagt werden, sondern lediglich die Veröffentlichung abgelehnt werden. Wie gesagt: eine super Gelegenheiten, um mit Schülern konstruktiv über Fotorecht und den sinnvollen Einsatz von entsprechenden Geräten zu sprechen.
Und offen ist die Frage nach Konsequenzen: Was macht denn die Lehrkraft, wenn die Schüler sich nicht rechtswidrig durchsuchen lassen am Ende der Fahrt? Wird sie die Kameras entreißen? Wird sie Ordnungsmaßnahmen verhängen und dies damit begründen, dass sie nicht rechtswidrig durchsuchen durfte?