Die Aufgaben auf den von dir, Seph , zitierten Abordnungsstellen erledigt die Grund- und Hauptschullehrkraft dann mit A12, von A13 keine Rede, danach braucht man dann trotzdem für den Aufstieg eine SL-Stelle o.a..
Nein, die braucht es eben nicht zwingend. Man darf sich durchaus auch direkt auf Posten, die mehr als eine Besoldungsstufe über der eigenen liegen, bewerben. Die Erfolgsaussichten mögen zunächst schlechter sein bei "höherrangigen" Mitbewerbern, bei Passung des eigenen Profils auf die ausgeschriebene Stelle wird das öfter in der Beurteilung wieder wett gemacht. Weiterbildung etc. kann sich da durchaus lohnen.
Dass vor allem die SL-Posten zum Aufstieg genutzt werden müssen, macht sich in ständig wechselnden SL bemerkbar, die sich nach 3 Jahren auf den nächsten Posten bewerben. Die A12-Lehrkräfte müssen dann die vakante Stelle immer aufs Neue kommissarisch auffangen, eingearbeitete StellvertreterInnen gibt es nicht.
Dass SL-Posten als klassischer Weg zugängiger sind als oben genannte Optionen und auch entsprechend genutzt (missbraucht?) werden, ist unbestritten und fördert nicht gerade das Arbeitsklima an den Schulen vor Ort. Leider sind mir diesbezüglich auch mehrere Fälle bekannt ![]()
Ich fände es auch begrüßenswert, wenn für GS-Lehrkräfte etwas mehr Funktionsstellen im 1. Beförderungsamt oder wenigstens mit Amtszulage zur Verfügung stünden, wovon mit Blick auf die häufig sehr kleinen Schulen bisher eher Abstand genommen wird. Vorstellbar wären irgendwie koordinierende Tätigkeiten für mehrere Schulen in einer Region, die mit entsprechender Stellen ausgeschrieben werden.