Beiträge von Seph

    Wir hatten das Thema schon einmal mit Blick auf die Ruhezeitenregelung von mind. 11 Stunden. Angemessen mag eine dienstliche Veranstaltung dann sein, wenn der Dienstschluss so liegt, dass die Ruhezeit noch eingehalten wird. Außerdem soll die dienstliche Veranstaltung nur "normale" Arbeitstage betreffen, das Wochenende, Feiertage usw. fallen heraus, nicht jedoch unterrichtsfreie Tage einzelner Lehrkräfte.

    Den manchmal hier gehörten Einwand, die gesetzliche Ruhezeit gelte für Lehrkräfte nicht, möchte ich gleich entkräften, nachdem wir mit der Behörde diesbezüglich mal Rücksprache gehalten haben. Die "harte" Ruhezeitregelung bindet den Arbeitgeber bereits dann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der beabsichtigten Ruhezeit noch dienstlich tätig wird bzw. werden muss. Es ist bei der freien Zeiteinteilung von Lehrkräften natürlich völlig unrealistisch, dass eine Lehrkraft erst um 10 Uhr ihren Unterricht beginnt, weil sie am Vortag selbst entschieden hat, bis 23 Uhr am Schreibtisch zu sitzen. Das wiederum ist aber ein völlig anderer Fall, als eine Lehrkraft durch Pflichtveranstaltung dazu zu zwingen, 23 Uhr noch zu arbeiten.

    Ich hab keine Handhabe dagegen. Ich hab zumindest noch keine gefunden. Nach meinem Dafürhalten kann ein SL DBs einberufen, so oft er will und wann er will und sei es um 3:00 Uhr morgens auf dem Schuldachboden - und ich habe auf Abruf bereit zu stehen?

    Ja, so ist es. Willkommen im Lehrerberuf :uebel:

    Nein, so ist es nicht. Macht euch doch nicht durch solche Übertreibungen lächerlich.

    Halte ich generell auch für sehr fragwürdig hier irgendwelche Zeiten von Schülern zu notieren.

    Gilt hier zwar für Arbeitnehmer, aber die Toilettenzeiten zu notieren verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht:

    https://www.ahs-kanzlei.de/2014-10-toilet…d%20unerheblich.

    Dann bitte den verlinkten Inhalt auch vollständig lesen. Dem Persönlichkeitsrecht läuft insbesondere der Versuch der Einschränkung von Toilettenzeiten entgegen, weniger deren grundsätzlicher Erfassung. Diese ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Verdacht des Missbrauchs begründet ist. Im Fall der Schule geht es um Gefahrenabwehr, der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schülers ist marginal, wenn protokolliert wird, in welchem Zeitraum er den Unterrichtsraum verlässt.

    ad hoc fällt mir da die Mindestruhezeit ein.

    Dazu haben wir - auf Anfrage von Lehrkräften - mal eine Auskunft in der Behörde ersucht, die zwar ergab, dass die Mindestruhezeit nicht als absolute Größe festgeschrieben sei, der Grund aber vor allem in der freien Zeiteinteilung der Lehrkräfte in ihrer ungebundenen Arbeitszeit liege. Mit anderen Worten: es wird damit vermieden, dass Kollege X morgens ankommt: "Ach übrigens...ich saß gestern noch 23:30 Uhr dienstlich am Schreibtisch...ich darf heute also erst ab 10:30 Uhr unterrichten". Gleichzeitig ist das kein Freifahrtschein, dienstliche Veranstaltungen endlos lange auszudehnen.

    Im Übrigen findet auch die Mindestruhezeit Einschränkungen bei besonderen dienstlichen Belangen, die in manchen Berufsgruppen z.B. durch Rufbereitschaften und bei uns bei Klassenfahrten entstehen können.

    weil es ja diverse Arbeitsschutzbestimmungen gibt, die für uns nicht gelten.

    Sorry für die naive Frage: Welche sollen das denn sein? Dass an vielen Schulen Verstöße gegen die ArbStättV de facto existieren, ist unbestritten. Das müsste im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden, um dann Abhilfe zu schaffen.

    Vielleicht hilft dir für die Fragestellung auch die Handreichung der DGUV zur Branche "Schule": https://www.guvh.de/downloads/102-601.pdf?m=1567501328& Auch dort ist auf S. 35 und S. 44 von einer Solltemperatur zwischen 20-24°C die Rede.

    Die ArbStättV gilt - mit Ausnahme weniger Bereiche, die v.a. Outdoor liegen - für alle Arbeitsstätten unabhängig von der Klassifizierung der Tätigkeit, welche v.a. versicherungstechnisch bedingt ist. Die ArbStättV macht allerdings keine konkreten Vorgaben zu Raumtemperaturen. Diese sollen lediglich "ein gesundheitlich zuträgliches Klima" aufweisen.

    Es gibt allerdings eine technische Regel, die das etwas weiter präzisiert. Für leichte Arbeiten gilt bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten eine Raumtemperatur von mind. 20°C als angemessen. Leichte Arbeiten zeichnen sich dadurch aus, dass bei ruhiger Haltung (incl. gelegentlichem Gehen) nur leichte Arm- und Handbewegungen erfolgen, was bei Lehrkräften mit Sicherheit zu bejahen ist.

    Quelle: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/temperatur/

    Kenne ich weitgehend auch so, aus dem thüringischen Bekanntenkreis möchte ich aber als hier noch nicht verwendete Varianten notieren:

    1. Rämpfchen

    2. Apfelkrebs

    Eine nette Seite zum Überlick hierzu ist übrigens: https://www.atlas-alltagssprache.de/r11-f1a/?child=runde

    Das eigentlich ist es für Dienstfahrten gedacht. Warum sollte ich dann mit der Beschffung etwas zu tun haben? Warum sollte ich ein Dienstrad mitfinanzieren? Wenn ich privat ein Fahrrad brauche, kaufe ich eines. Das geht schon seit Jahrzehnten. Allerdings ohne medienwirksamen Zinnober und unklare Finanzierung und Eigentumsverhältnisse.

    Mir fallen wenige Varianten für Dienstreisen ein, bei denen ich ein Fahrrad bräuchte. Die private Nutzung, insbesondere der Arbeitsweg, steht da klar im Vordergrund, sodass die steuerlichen Vorteile gegenüber dem privaten Kauf durchaus attraktiv sein können. Der Link von Lehrerfreund ist sehr interessant, da dort alles gut aufgeschlüsselt wird. Leider geht er nicht darauf ein, dass bei (von vorneherein einkalkulierter) Übernahme des Fahrzeugs die Sachzuwendung als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, was die vorher erzielte Steuererleichterung de facto zu nichte macht.

    Die Anbieter haben darauf reagiert, dass sie diese Steuer als Pauschalsteuer übernehmen.....und die Kaufpreise entsprechend erhöht.

    Aber was ich von so einem Vorgehen halten soll weiß ich nicht. Die Kollegin ist ziemlich sauer und selbst die Schüler haben gefragt, was wir denn für eine Kommunikation hätten.

    Würde mir ehrlich gesagt auch stinken, aber die Information hätte auch nichts anderes als unnötige Aufregung gebracht. Ich hatte so etwas erst letzte Woche, bei der die Info, jemand sei möglicherweise Kontaktperson 1. Grades einen ganzen Jahrgang aufgescheucht hat. Mal abgesehen davon, dass sich das als negativ entpuppt hat, hätte es auch keine Auswirkungen gehabt, da die anderen als Kontaktpersonen 2. Grades ohnehin nicht gleich auch raus sind und unter Einhaltung von Abstandsregeln usw. sowieso nicht soweit gegangen wird.

    dass alle Toilettengängen von SuS auch vor Corona in eine Liste eingetragen werden mussten mit Anfangs- und Endzeit, so dass sich der Kreis der Verdächtigen so klar reduzieren ließ im Zweifelsfall, dass entweder schnell herauskam, wer dafür verantwortlich war oder der Unfug endete, um eben nicht erwischt zu werden.

    Das handhaben wir so ähnlich, nachdem es einige Vorfälle mit Verschmutzungen gab. Seitdem sind keine neuen Fälle aufgetreten...

    Nicht alle, zumindest nicht in NRW. Da sind die meisten Stellen in der Ausschreibung keine Beförderungsstellen. Einige sind zwar erstmals auf eine bestimmte Zeit befristet (1 bis 4 Jahre), aber davon sind auch viele "Unbegrenzt" jedes Jahr verlängerbar.
    und selbst wenn nicht ist es zumindest etwas für den Übergang und dann findet sich was Neues.

    Kann ich für Niedersachsen auch bestätigen. Im Schulverwaltungsblatt sind regelmäßig eine Reihe von Stellen in der Behörde oder im NLQ ausgeschrieben, von denen einige Beförderungsstellen und andere (Teil-)Abordnungen sind, die dennoch Karrieresprungbrett sein können.

    wir haben jetzt demnächst auch Einstellungesgespräche für diese "Vorgriffsstellen". ich persönlich empfinde sie als Unding; selbst bei höchster Begabung und besten Absichten ist man doch wieder nur ne Last für seine GrundschulkollegInnen und kaum hat man sich eingearbeitet, ist man wieder weg.

    Naja, ohne diese Vorgriffsstellen fehlen dann eben Grundschullehrkräfte, sodass die verbliebenen das entweder alleine stemmen oder mit ganz fremden Professionen zusammenarbeiten müssen. Dann ist die Zusammenarbeit mit Sekundarlehrkräften wahrscheinlich das geringere Übel. Noch besser wäre natürlich, wenn mehr grundständig ausgebildete GS-Lehrkräfte eingestellt werden könnten.

    Vor Jahren war ich bei einer Heilpraktikerin, die hatte Zahlen (oder tat zumindest so). Die Zahl der Impfschäden war höher als die Zahl der Schäden wegen Nicht-Impfung. ABER: sie hat mir damals die Relation verschwiegen.Danach suche ich.

    Es liegt in der Natur der Sache, dass bei sehr hohen Impfquoten irgendwann die Zahl von Impfschäden größer wird, als die Zahl von Schäden wegen Nichtimpfung (Extremfall: alle sind geimpft --> kein Schaden durch Nichtimpfung). Man sollte sich bei vielen der Krankheiten aber auch klar machen, dass Schäden durch die Krankheit teils deutlich drastischer ausfallen als oft harmlose Impfschäden (Bsp. Poliomyelitis).

    Das wollte ich nur sagen, weil man sich wohl schon die Frage stellen kann, warum sich jemand, der nicht die dafür notwendige Ausbildung hat, sich auf so eine Stelle bewirbt. Aber man ist nach dem Studium und Referendariat nun mal nicht für alle Schulformen qualifiziert.

    Das ist ein Instrument der Landesregierung, um mittelfristig den Stellenbedarf an Grundschulen durch den Überhang von Lehrkräfte im Gymnasialbereich zu decken. Wie du schon festgestellt hast, sind Lehrkräfte mit Mangelfächern dort ausgenommen. Andere kommen nur so überhaupt zu einer Planstelle.

    Modellschulen für 3D-Drucker?? :lach: Sorry, aber was ist bei Euch in Niedersachsen los? Wir haben unseren 2017 oder so bekommen und waren eins der letzten BKs im Regierungsbezirk, die einen gekauft haben.

    Das mag im beruflichen Bildungsbereich anders aussehen als an allgemein bildende Schulen, die einen 3D-Drucker nicht gerade zwingend benötigen.

    Dass die meisten Lehrkräfte trotz unzähliger zusätzlicher Qualifizierungen und Aufgaben bei A12 bleiben, blenden wir da mal aus, das interessiert hier ja nicht, es geht ja allein um die absolut realistischen Möglichkeiten.

    Hast du meinen Beitrag gelesen? Ich gehe aus gutem Grund auch auf das äquivalente Einkommen für ein A12 Gehalt und unterbezahlte GS-SL ein.

    Wenn man aber, wie hier im Forum oft durchgeführt, mit Blick auf die Wirtschaft über Gehälter jenseits der 80k p.a. blickt und sich als unterbezahlt bezeichnet, muss man auch fair darauf schauen, wer denn überhaupt solche Gehälter erreicht. Und das sind i.d.R. Leitungspositionen, deren Äquivalent man nun einmal eher im Bereich A15/A16 findet.

    Klar. Kann man.

    Und in der freien Wirtschaft kann man Konzernchef werden und erheblich mehr verdienen... wenn wir doch die Spitzengehälter am Ende und nicht die Einstiegsgehälter vergleichen wollen.

    Da bringen dann auch solche Übertreibungen nicht mehr viel. Es ist für Lehrkräfte erheblich wahrscheinlicher, in die Schulleitung zu wechseln, als für einen Angestellten, Konzernchef zu werden. Lass uns doch lieber gleichwertige Positionen mit ähnlicher Entwicklungschance vergleichen. Hier reden wir dann eher von Abteilungsleitern als von Konzernchefs.

    Nebenbei: wir können auch Einstiegsgehälter vergleichen, dabei kommen Lehrkräfte i.d.R. auch sehr gut weg. Nicht zielführend ist es aber, Einstiegsgehälter von Lehrkräften mit Spitzengehältern in der Wirtschaft zu vergleichen.

    In Niedersachsen läuft z.B. gerade eine Ausschreibung, bei der sich Schulen als Modellschulen für den Einsatz von 3D-Druckern bewerben können. Bedingungen sind u.a. die Vorlage eines Einsatzkonzepts, die Weiterbildung von Kollegen, die Evaluation des Projekts und die Mitfinanzierung aus dem Schuletat (ich glaube 10-20% der Gesamtkosten).

    Für den Täuschungsversuch ist es unerheblich, ob die Materialien auch benutzt wurden. Auf eine solche Diskussion würde ich mich nicht einlassen. Gleichwohl kann man abgestuft reagieren. §55 der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen, (....) vom 12.06.2009 räumt verschiedene Möglichkeiten ein: So darf die Wiederholung angeordnet, die Bewertung herabgesetzt oder in schweren Fällen die Arbeit mit "ungenügend" gewertet werden.

    Bei einem glaubwürdigen "Ersttäter", bei dem beim 1. Anschein der Arbeit auch keine Täuschung auffällt, würde ich wahrscheinlich die Wiederholung anordnen. Ist eine Täuschung denkbar, dann eher die Bewertung der betroffenen Aufgabe mit 0 Punkten (-> Abwertung), bei "Wiederholungstätern" oder besonderem Aufwand der Täuschung die Bewertung mit "ungenügend".

    In der Wirtschaft kostet so eine Gesamkonferenz mit so vielen Teilnehmern mehrere tausend Euro und steht in keinem Verhältnis zur Effizienz.

    Da würde man solche Späße wie an der Schule ganz schnell einsparen.

    Hier bin ich wirklich bei dir. Es würde auch in Schule gut tun, die Kosten von Besprechungen offenzulegen. Zu dieser Abschätzung gehört die Frage, welche Themen denn wirklich besprochen und welche nur mitgeteilt werden müssen (-> gute Vorplanung) ebenso, wie gemeinsame Vereinbarungen innerhalb des Kollegiums zur effektiven Durchführung dieser Veranstaltungen (-> Konferenzordnung). Es gibt in Schule, genau wie in der Wirtschaft, durchaus Dinge, die im Team schneller besprochen sind, als in Zwiegesprächen und über Infokanäle. Es gibt aber wirklich auch schwachsinnige Veranstaltungen des Typus "Setzen wir uns doch zusammen, weil es zusammen so schön ist". Das muss aufhören!

    PS: Das Phänomen ineffizienter Meetings ist in der Wirtschaft ein vielbeschriebenes Problem und nicht schulspezifisch.

    Nett finde ich den folgenden Ticker: http://tobytripp.github.io/meeting-ticker/ Den könnte man mal in einer GK mitlaufen lassen ;)

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