Beiträge von Seph

    Ich kriege diese beiden Aussagen nicht zusammen. Wo ist mein Denkfehler? Kann mich einer aufklären?

    Beide beziehen sich m.E. auf die Möglichkeit, bei höheren Gehältern eher in Teilzeit zu gehen. Das kann dazu führen, dass Lehrkräfte, die aufgrund von Überlastungen langfristig erkranken (z.B. Burnout) durch die Teilzeit eher wieder einen Einstieg in das Berufsleben finden als in Vollzeit. Der Einfluss dürfte aber marginal sein, da Teilzeit häufig eher familiär bedingt beantragt wird und nicht, weil man einen kommenden Burnout an sich beobachtet. Bereits langfristig erkrankte erhalten zumindest als Beamte ohnehin Fortzahlung der Besoldung, bis sie endgültig in den Ruhestand geschickt werden. Sie dürften also kaum einen Anreiz haben, in Teilzeit zurückzukommen.

    Doch, es ist anders, siehe dir die Verhältnisse in IG Metall-Betrieben oder in meisten anderen männlich-dominierten Arbeitsfeldern an.

    Das ist doch "Cherrypicking" und der zweite Teil letztlich nicht mehr als eine Behauptung. Dass das in tarifgebundenen Großunternehmen teilweise nach Stechuhr läuft, kann ich mir gut vorstellen. In mittelständischen Unternehmen in der IT, (Elektro-)Ingenieuren, Biotechnologie usw. scheint das aber, soweit mir bislang bekannt ist, etwas anders abzulaufen und viel mit Vertrauensarbeitszeit und Gleitzeitmodellen gearbeitet zu werden. Auch hier sind die Beschäftigten aufgefordert, ihre Arbeitszeit verantwortungsvoll selbst zu planen.

    Ergänzung: Wer es nicht glaubt: In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird das Schulgebäude zwar als "Investition" verbucht, aber die Gehälter der dort unterrichtenden Lehrkräfte zählen als "(Staats-)Konsum", genauso wie z.B. Hartz4-Leistungen.

    Und zu deiner Ergänzung: Auch in der in Betrieben verwendeten Doppik sind Personalaufwendungen anders als Gebäude und Anlagen nicht als Investitionen verbucht, sondern als laufende Ausgaben (->"Konsum").

    An meiner Ausbildungsschule (staatlich) mussten wir auch zu Beginn des Kalenderjahres Urlaubsanträge einreichen. Außerhalb dieser Zeiten konnte man (natürlich rechtzeitig angekündigt) einbestellt werden für Fortbildungen, Schulentwicklungsarbeit, Sammlungen aufräumen usw. Praktisch kam das aber äußerst selten vor.

    Was ist das Pareto Prinzip?

    Das ist eine vereinfachende Faustregel, die besagt, dass man 80% der Ergebnisse in 20% der Zeit schafft und für die restlichen 20% der Ergebnisse 80% der Zeit aufwenden muss. Ich würde mich dabei weniger an den Zahlen festhalten, sondern mehr an der Grundidee: Man kann viele Dinge in unserem Job mit relativ wenig Zeiteinsatz bereits angemessen erledigen und es besteht die Gefahr, bei Feintuning erheblichen Zeitaufwand reinzustecken, der es am Ende kaum wert ist. Eng damit gekoppelt ist das "GEMO-Prinzip": man stellt sich bei wichtigen Projektschritten regelmäßig die Frage "Good enough? Move on!". Es reicht i.d.R. aus gute Lösungen statt perfekter Lösungen für Probleme zu finden.

    Den Appname sende ich dir per PN, möchte keine Werbung machen, da es da eine ganze Reihe von möglichen Anwendungen gibt.

    Weil jeder weiß, der sich mit der Materie auskennt, dass der gesamte Schulbetrieb zusammenbrechen würde, wenn alle Lehrkräfte "Dienst nach Vorschrift" machen würden.
    Und warum konnte es dazu kommen? Habe ich schon mehrmals geschrieben:

    • Unser Beruf ist durchsetzt mit Idealisten mit dem Hang zur Selbstausbeutung ("Aber es ist doch für die Kiiiiinder, die könnnen doch nichts dafür!")
    • Die GEWerkschaft ist hier kontraproduktik, da sie erstens idelogische Scheuklappen aufhat (durch Durchsetzung der Inklusion z.B. war immer wichter als die daraus resultierenden Arbeitsbedinungen der Kolleginnen und Kollegen) und zweitens unter der Fuchtel von Verdi steht (Verdi ist seit seiner Existenz ein zahnloser Tiger, bisher bei jeder Tarifverhandlung als Löwe gestartet und als Bettvorleger gelandet, ganz im Gegensatz zu echten Gewerkschaften wie die IG Metall)
    • Der Lehrerberuf ist zum Frauenberuf geworden und als logische Konsequenz werden die Beschäftigten mittlerweile genauso behandelt wie in anderen klassischen Frauenberufen, wie z.B. in der Pflege und in den Kitas. Frauen sind einfach weniger durchsetzungsfähig als Männer, @lamaisin nannte das so treffend "Brutpflegezwang". Das ist natürlich fatal in einer Wirtschaftsordnung, die sich an Profitmaximierung und Kostensenkung orientiert.
    • Viele Lehrkräfte haben angesichts der Bedingungen resigniert und flüchten sich in Teilzeit, statt sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzusetzen.
    • Personalvertretungen vor Ort ziehen ihr Selbstwertgefühl oft aus "Feel good"-Aktionen (Kollegiumsfeiern und Geburtstagsständchen) und weniger aus Interessenvertretung im Sinne der Beschäftigten, denn dazu müsste man ja Widerstände angehen, und das ist vielen unangenehm.

    Gruß !

    Dass bei Lehrkräften, die zu einem guten Teil ungebundene Arbeitszeiten haben, zusätzliche Minuten, die nicht angewiesen sind, nicht gutgeschrieben werden, liegt in der Natur dieser Art von Beschäftigung und ist auch bei Angestellten in der vielgerühmten freien Wirtschaft nicht anders, wenn diese ungebundene Arbeitszeiten haben. Hintergrund ist dabei unter anderem, dass nicht durch den AG angewiesene Arbeitszeiten auch nicht abzurechnen sind. Sind diese angewiesen, werden sie selbstverständlich auch als Mehrarbeit erfasst.

    Anders herum gedacht: es gibt doch bereits eine klare Vorgehensweise hierzu. Der Dienstherr ordnet eine mittlere Arbeitszeit von 40h/Woche an und es darf von Lehrkräften erwartet werden, dass sie ihre Arbeit so organisieren, dass sie diese im Mittel gut treffen. Sollte sich abzeichnen, dass dies nicht möglich ist, muss darauf mit einer Überlastungsanzeige reagiert werden und mit dem Vorgesetzten besprochen werden, an welchen Stellen entsprechende Abstriche zu machen sind. Man darf von Lehrkräften durchaus erwarten, dass sie ihrer Eigenverantwortung hier auch nachkommen. Im Übrigen umfasst "Dienst nach Vorschrift" bei Lehrkräften weit mehr als nur Unterricht und Korrekturen.

    Ich persönlich plane meine Arbeitszeit inzwischen mit Hilfe einer App in der Woche vor, trage alle gesetzten Stunden, Besprechungen, Aufsichten etc. vor und blocke weitere Zeiten, sodass ich auf meine anvisierte Arbeitszeit komme. Damit schaffe ich auch gut Funktionstätigkeiten, Beratungen usw. im vorgesehenen Zeitrahmen und kann andererseits guten Gewissens irgendwann auch einfach mal alles liegen lassen.


    Auch wenn mich die Gesamtschulkollegen jetzt vermutlich steinigen werden: Ich persönlich befürchte jedoch, dass es im kommenden Abiturdurchlauf aufgrund der externen Zweitkorrektur in Englisch zu einigen Drittkorrekturen kommen wird, falls die Gymnasien und Gesamtschulen Abiturklausuren untereinander tauschen.

    In Niedersachsen ist die Sekundarstufe II an Gesamtschulen eine ganz normale gymnasiale Oberstufe mit exakt den gleichen Fachinhalten, Strukturen und Prüfungen. Ist das in NRW irgendwie anders oder worauf stützt du diese Erwartungshaltung? Insofern würde mich das eher wundern, wenn bei solchen Austauschphasen, die hier ebenfalls stattfinden, große Diskrepanzen auftreten. Jedenfalls keine größeren, als generell beim Austausch zwischen zwei Schulen oder gar zwischen Lehrkräften der gleichen Schule, die aber verschiedene Stile im Unterricht pflegen.

    Meines Erachtens hast du gar nichts zu befürchten. Laut Fallbeschreibung liegt zumindest kein strafbares Verhalten vor (es fehlt am Vorsatz). Sollte überhaupt ein Schaden entstanden sein (Behandlungskosten beim Arzt o.ä.) dürfte hier die GUV haften bzw. ersatzweise das Land Bayern. Dein Verhalten war zwar fahrlässig, meines Erachtens aber nicht grob fahrlässig, daher dürfte eine Regressnahme nicht möglich sein.

    Auf Borkum gibt es eine Schule des Kreises Steinfurt (Janusz-Korcak-Schule Borkum),

    Nein, die Janusz-Korcak-Schule des Kreises Steinfurt liegt in NRW und hat lediglich eine Klassenfahrt nach Borkum veranstaltet. Borkum selbst besitzt aber neben einer Grundschule noch eine Oberschule, die auch von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in Kleingruppen besucht wird. Allerdings wird das dann wohl nicht funktionieren:

    Ausgebildet wurde ich zwar auch im Förderschwerpunkt Lernen, das kommt für mich jedoch nicht in Frage. Genauso wenig wie die Sek I oder Sek II. Sehr schade, dass die Kinder keine intensivere Sprachförderung erhalten :/

    Die Schulen auf den Inseln sind i.d.R. Ober- oder Gesamtschulen, um die wenigen Kinder bündeln zu können. Es dürfte daher schwer sein, auf einen nennenswerten Stundenumfang rein im Bereich der Sprachförderung zu kommen. Der Bedarf dürfte eher bei Lehrkräften liegen, die flexibel in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden können, insofern sind die Fragen/Hinweise von @Palim sehr sinnvoll. Es schadet aber sicher nicht, sich initiativ vorzustellen.

    Na die Antwort ist doch ganz einfach, wie immer werden die Vollzeit arbeitenden kinderlosen Kollegen übermäßig belastet.

    Mach dir keine Sorgen: die Teilzeit arbeitenden Kolleginnen und Kollegen mit Kindern sind dafür durch die Wahrnehmung von unteilbaren Aufgaben ohne entsprechenden erhöhten Ausgleich bei den teilbaren Aufgaben übermäßig belastet. Es kommt also niemand zu kurz ;)

    Wenn dein AG mehr wie 15 Mitarbeiter hat, wird er der TZ entgegen kommen müssen. Oder dir andernfalls eine genaue Begründung liefern müssen warum das nicht geht und das OK dir geben, das du in der EZ woanders arbeiten darfst. Einfach sagen wir haben nichts oder geht nicht, geht jedenfalls nicht. Wort Konzern lässt ja nicht gerade auf einen Kleinbetrieb schließen

    Dir ist schon aufgefallen, dass dies hier ein Lehrerforum ist, oder? Regelungen aus der Privatwirtschaft sind im öffentlichen Dienst kaum anzuwenden, insbesondere nicht, wenn es sich um Beamte handelt. Das Wort Konzern taucht im Übrigen an keiner Stelle dieses Themenfadens auf.

    Im §10 der ADO steht nur ganz allgemein, dass es zu den Dienstpflichten von Lehrerinnen und Lehrern gehört, an allgemeinen Schulaufgaben teilzunehmen, zu denen auch Klassenfahrten gehören.
    Das heißt aber noch lange nicht, dass unbeteiligte Lehrer auf Fingerschnipps hinzugezogen werden. Oder hast du da irgendwelche konkreten Rechtsgrundlagen oder Gerichtsurteile zur Hand?

    Da wird eher andersherum ein Schuh draus: Auch wenn es eher ungeschickt wäre, könnte eine SL mit Blick auf die ADO die Teilnahme an der Fahrt anweisen. Dieser Anweisung hätte man Folge zu leisten und könnte lediglich remonstrieren, wenn man der Meinung wäre, die Anweisung sei rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit sehe ich ehrlich gesagt aber nicht so ohne weiteres gegeben. Das mag anders aussehen, wenn es heißt: "Morgen um 8 bitte zur 5 tägigen Fahrt antreten".

    Auch bei Angestellten sieht das nicht anders aus, hier gibt es wirklich ein Urteil höherer Instanz, dass die Teilnahmepflicht an Fahrten auch ohne explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag zementiert, da dies zu den üblichen Pflichten als Lehrkraft gehöre (siehe Bundesarbeitsgericht, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82).

    Kleine Ergänzung:

    Wenn man von einem Schüler geschlagen wird und dieser ohne Konsequenzen damit durchkommt, hat man in Zukunft noch ganz andere Probleme zu erwarten, als eine leicht verstimmte Schulleitung und die abstrakte Gefahr einer schlechteren Beurteilung. Es führt hier m.E. kein Weg daran vorbei, Disziplinarmaßnahmen gegenüber dem Schüler zu erzwingen.

    Und genau das würde ich in der Probezeit nicht tun... Mir hat man selbst von mehreren Seiten (auch Juristen) dringenst von solchen Schritten abgeraten, solange die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht durch ist.

    Das ist doch irgendwie albern und zementiert eine Form von Obrigkeitshörigkeit, die gerade im beschriebenem Sachkontext fatale Auswirkungen hätte. Es ist entgegen verbreiteter Auffassung bei jungen Kolleginnen und Kollegen nicht so, dass die Verbeamtung auf Lebenszeit im Ermessen der Schulleitung liegt und diese nach Gutdünken entscheiden kann. Im Gegenteil müssten für die Nichtbewährung gewichtige Gründe aufgeführt, gut dokumentiert und begründet werden. Dafür kommen eigentlich nur gravierende Verfehlungen im eigenen dienstlichen Verhalten in Frage, sicher aber nicht die Einhaltung vorgesehener Beschwerdewege. Im Übrigen ist in der Fallbeschreibung kein Verweis auf eine Probezeit enthalten.

    Zu 1:
    Eine Überlegung: Wäre eine Remonstration eine mögliche Reaktion auf die Fahrlässigkeit der Sl, um sich rechtlich und persönlich zu schützen?

    Nein, denn diese richtet sich gegen eine Weisung eines Vorgesetzten, die man selbst für rechtswidrig hält. Die Nichttätigkeit der SL ist aber überhaupt keine Weisung, sodass hier auch nicht remonstriert werden kann.
    Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorgesetzten (übrigens eine beamtenrechtliche Nebenpflicht) gebietet es hier, im Gespräch auf die Fürsorgepflicht hinzuweisen und Konsequenzen für den Schüler anzumahnen. Führt das nicht zum Ziel, bleibt immer noch die Beschwerde auf höherer Ebene, da hier durchaus eine Verletzung von Dienstpflichten vorliegt.

    Kurze Frage an alle die sich auskennen:

    1. Schüler verpasst Lehrer ohne Vorwarnung eine “Schelle” (Schlag mit flacher Hand). Was wäre die korrekte Vorgehensweise einer guten Schulleitung.

    2. Schulleitung bestellt eine Kollegin ein und legt eine Liste mit Krankmeldungen/Fehlzeiten (entschuldigte) des Lehrers vor und fordert dazu auf, zu erklären was man an Tag x hatte. Korrekte Vorgehensweise oder Mobbing?

    zu 1.) Das ist eine grobe Pflichtverletzung des Schülers und eine Straftat. Die einzig angemessene Antwort darauf ist eine Ordnungsmaßnahme höherer Ordnung. Meines Erachtens reicht das bereits für die Überweisung an eine andere Schule aus, mindestens jedoch für den befristeten Ausschluss vom Unterricht. Zusätzlich sollte die Körperverletzung noch angezeigt werden.

    zu 2.) Die grundsätzliche Abklärung bei langen Fehlzeiten kann im Rahmen der Fürsorgepflicht der SL erfolgen und durchaus angemessen sein. Die Aufforderung zur Offenlegung einer konkreten Erkrankung hingegen nicht. Ein Mobbing kann ich bei einmaligem Vorkommnis aber noch nicht erkennen.
    Wie so oft macht hier der Ton die Musik, auch der sonstige Umgangston.

    Das widerspricht sich jetzt aber mit dieser Aussage: "Vertretungslehrkräfte ohne 1. und 2. Staatsexamen sind zwar grundsätzlich möglich", oder? Möglich scheint es also zu sein, mich als Musiklehrer einzustellen. Es wäre ja nur die Frage, wie die Schulleitung mich intern einsetzen möchte...
    Und ich meine jetzt auch nicht den Fall, dass eine Schulleitung weder Latein, noch Philosophie sucht. Es ist mir auch vollkommen klar, dass ich da wohl nicht genommen werde. Ich meine eher den Fall, dass eines der Fächer, aber eben auch Musik gesucht wird an der Schule, sodass ich, angenommen, es würde Philosophie gesucht werden, im Vergleich zu anderen Philosophiebewerbern den Vorteil hätte, dass man mich zudem noch - wenn auch eingeschränkt - für Musik einsetzen könnte. Meine Frage war zu beginn lediglich, ob das rechtlich überhaupt möglich wäre, sodass eine Schulleitung diesen Gedanken realistisch haben kann.

    Was meinst du mit "Feuerwehlehrer" ?

    Feuerwehrlehrer sind Vertretungslehrkräfte, die wirklich nur für einen sehr engen Zeitraum eingestellt werden, um nicht mehr anders schließbare Lücken irgendwie aufzufangen. Da greift man notfalls auch mal auf schlechter qualifizierte Personen zurück, um wenigstens Unterrichtsausfall zu vermeiden. Dir schwebt aber scheinbar vor, dauerhaft trotz deutlich fehlender Qualifikation Musik an einem Gymnasium zu unterrichten. Und das ist ein himmelweiter Unterschied. Wie gesagt: vorab würden die in Beitrag #10 erwähnten Optionen angewendet.

    "Grundsätzlich möglich" heißt hier nur, dass ein Bachelor unter Umständen ausreichen kann, um als "Feuerwehrlehrer" kurzzeitig an einer Grund-/Haupt oder Realschule in E10 tätig zu sein, nicht aber, regulär an einem Gymasium zu unterrichten. Siehe hierzu auch https://www.gew-nrw.de/eingruppierung.html.

    Ich habe oben doch gerade geschrieben, dass du eher nicht davon ausgehen kannst, nur aufgrund des Bachelor für LA RS am Gymnasium Musik in Sek 1 zu unterrichten. Gerade für das Gymnasium sind diese Ersatzstellen nicht einmal vorgesehen (siehe Link aus Beitrag 8).
    Bevor ein Gymnasium auf eine solche Qualifikation zurückgreift, würde man (nicht unbedingt in dieser Reihenfolge):

    1) Intern Unterrichtsverteilungen verändern
    2) Musik LA GYM ausschreiben
    3) auf Abordnungen zurückgreifen
    4) Feuerwehrlehrer mit 2. STEX einstellen
    5) Feuerwehrlehrer mit 1. STEX einstellen
    6) Musik epochal unterrichten

    Den einzigen Bonus, den ich wirklich sehe, ist die Einsatzmöglichkeit im Ganztagsbereich. Hier könnte sicher sinnvoll eine AG im musischen Bereich angeboten werden, was für Schulen durchaus attraktiv sein kann.

    Ergänzung: Es ist für die Schule, die (nur) Musik sucht, unabhängig von der fehlenden Qualifikation in Musik auch sehr unattraktiv, eine Lehrkraft mit zwei nicht (dringend) benötigten Fächern einzustellen, da dann die Optionen 2-5 blockiert wären. Dann würde man eher ein anderes Fach ausschreiben,
    was bisherige Musik-Lehrkräfte als Zweitfach haben, um diese über Option 1 freizubekommen.

    Vielleicht reden wir gerade auf Grund der Begrifflichkeiten aneinander vorbei. Mir ist natürlich bewusst, dass ich mich nur mit Latein und Philosophie nach dem Ref. bewerben kann und dass Musik eine Bonusqualifikation ist, die man in Zeiten des Musiklehrermangels wohl gerne an Schulen sieht - aber mehr auch nicht!. Ich möchte nur wissen, wie ich dazu kommen kann, dann doch mit dem Bachelor Musik unterrichten zu können. Das muss doch sowas Ähnliches sein wie bei den Studenten, die mit dem Bachelor schon als Vertretungslehrer arbeiten (also in diesem Sinne auch eine Lehrbefähigung haben für die Sek I). Außerdem höre ich ständig, dass man mit dem Bachelor Sek I machen kann. Dies natürlich nicht als vollwertige Lehrkraft, aber irgendwie doch schon... also meine Frage ist eher, wie dies möglich sein kann, also unter welchen "Titel" man dann eingesetzt werden kann.

    Ich denke mal auch, dass das eine bessere Qualifikation ist, als Leute mit Zertifizierungskurs. Aber auch diese müssen ja - sogar ohne Studium - die Befähigung/ Berechtigung haben, Musik zu unterrichten.

    Ist mein Anliegen jetzt verständlicher?

    Vertretungslehrkräfte ohne 1. und 2. Staatsexamen sind zwar grundsätzlich möglich, werden aber (wenn überhaupt) nur stark befristet (typischerweise Halbjahre oder kürzer) als Teilzeitlehrkräfte (abh. von der gesuchten Stundenzahl) im Angestelltenverhältnis eingestuft. Mit einem Bachelorabschluss würde das Tarifstufe E10 bedeuten. Ein Gymnasium, was ganz dringend Musik in Sek 1 benötigt und das nicht anders abdecken kann, könnte als ggf. eine solche Einstellung vornehmen. Was eher nicht passieren wird, ist dass du als regulär eingestellte Lehrkraft mit Latein/Philosophie nur auf Basis des Bachelor für LA RS dauerhaft Musik in Sek 1 erteilen darfst.

    Gerade am Gymnasium würde man aber eher versuchen, direkt eine Musiklehrkraft zu erhalten oder durch Umschichten in anderen Fächern Musiklehrkräfte "frei" zu bekommen.
    Auf Lehrkräfte ohne Fakultas greift man nur im äußersten Notfall zurück. Anders sieht das aus, wenn die Schule tatsächlich auch Latein und/oder Philosophie benötigt. Dann kann die Fähigkeit,
    notfalls in kleineren Klassen Musik zu unterrichten, ein Bonus sein. Aber auch hier muss man ja sehen, dass bisher nicht einmal eine Sek I Lehrbefähigung in diesem Fach vorliegt.

    Die Frage ist vielmehr, ob dir das was bringt. Auch wenn du deine Elternzeit noch ausdehnst, ist es in der Regel so, dass du danach an deine Stammschule zurückkommst, außer es besteht dann definitv kein Bedarf mehr für dich dort. Dann könntest du auch an eine der umliegenden Schulen versetzt werden. Nach Ablauf von 12 Monaten erlischt nur der eigene Anspruch zur Rückkehr an die Stammschule, nicht aber die Möglichkeit des Landes, dich dennoch dort wieder einzusetzen. Wahrscheinlich ist es sinnvoller, schon einmal Versetzungsmöglichkeiten abzuklopfen.

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