Beiträge von Seph

    "Entrümpeln" kann auch so etwas bedeuten, wie das Umsortieren von Vorbereitungsräumen in den einzelnen Fachschaften. Das wäre etwas, was ohnehin immer wieder ansteht und wofür bereits einige Fachschaften explizit um Gewährung von Zeitressourcen (=Freistellung vom Unterricht) gebeten haben. Die Gelegenheit könnte nicht günstiger sein. Möbel tragen usw. würde ich aber auch als amtsunangemessene Tätigkeit ablehnen.

    So war es nicht gemeint. Ich hatte den Beitrag #4 so verstanden, dass du derzeit alle Dinge in diesen zwei "Leerstunden" pro Tag erledigen kannst, während die anderen Vollzeitkolleginnen das wahrscheinlich erst zu Hause können und damit effektiv auf eine vergleichbare Wochenarbeitszeit kommen.

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, kannst du nach den 36 Zeitstunden/Woche nach Hause gehen und hast dort im Moment nichts mehr zu tun. Das klingt doch dann aber so, dass du deine Arbeitszeit gut nutzt und diese weder deutlich unter- noch überschreiten musst. Insofern kann ich da keine unfaire Behandlung, sondern eine im Direktionsrecht des Arbeitgebers zulässige Anweisung sehen. Unschön dabei finde ich nur, dass wahrscheinlich streng genommen vor Ort keine geeigneten Räumlichkeiten für die notwendige Büroarbeit vorhanden sind.

    Ist die Anweisung wegen Corona pro Woche 6 Unterrichtsstunden mehr zu arbeiten, um den Präsenzunterricht von KuK in fremden Lerngruppen zu übernehmen, so eine "berechtigte" Dienstanweisung? Ich finde es hat mehr Charakter von Leibeigenschaft, wenn man dafür keinen Cent sieht.

    Meiner Meinung nach ist eine solche Anweisung tatsächlich nicht statthaft. Ein Überschreiten des normalen Deputats um 6 Unterrichtsstunden scheint mir unzulässig zu sein. Mit Leibeigenschaft hat das aber herzlich wenig zu tun. Was man so alles tun kann, um sich dagegen zu wehren, habe ich oben bereits angerissen. Diese Liste ist im Übrigen nicht annähernd vollständig.

    Ich wünsche dir eine gute Kraft dabei, in dieser Situation zu bestehen und deine Rechte durchzusetzen. Auch wenn ich im Allgemeinen sehr dafür werben möchte, jeweils auch die anderen Perspektiven wahrzunehmen, gibt es tatsächlich Grenzen. Und eine gute Schulleitung hat auch einen Blick darauf, was sie Kolleginnen und Kollegen zumuten kann und wo die Grenzen sind und man der Behörde auch mal signalisieren muss, dass bestimmte Dinge mit den aktuellen Ressourcen nicht darstellbar sind.

    Meine Schulleitung sagte mir nur ich habe eine 40 Stunden Woche und die könne sie theoretisch auch verlangen. Ist das so korrekt?

    Grundsätzlich erst einmal ja. Das darf aber z.B. nicht dazu führen, dass das Deputat von je nach Bundesland ca. 28 Unterrichtsstunden dauerhaft deutlich überschritten wird. Wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es aber eher darum, dass ein guter Teil der sonst ungebundenen Arbeitszeit nun gebunden stattfinden soll. Das ist zwar durchaus möglich, die Schulleitung möge aber erklären, welche der Unterrichtsvorbereitungen usw. man in der nächsten Zeit liegen lassen soll, da man diese in der Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche nicht mehr unterbekommen kann. Verbindet man das schriftlich mit einer Überlastungsanzeige, werden wahrscheinlich einige der Anweisungen wieder einkassiert.

    Problematisch an unserem Beruf sehe ich eher, dass man Leibeigener der Schulleitung ist. (....) übergriffige (im Sinne von Fremdbestimmung, wie und was man zutun hat) Schulleitungen (....).

    Ja, Schulleitungen sind auch dafür da, Weisungen auszusprechen und Kolleginnen und Kollegen darauf hinzuweisen, dass sie im Job nicht alles machen können, wie und was sie wollen. Wenn man das möchte, muss man sich selbständig machen und darf nicht in ein unselbständiges Beschäftigungsverhältnis eintreten. Ein Direktionsrecht des Arbeitsgebers gibt es im Übrigen auch in der hier vielbesungenen freien Wirtschaft.

    Es gibt im Beamtenrecht und gerade in der Tätigkeit als Lehrkraft nun wirklich genug Möglichkeiten, nicht in einem zur Leibeigenschaft ähnlichen Verhältnis arbeiten zu müssen. Dazu gehören u.a. das kleine Wörtchen "Nein", die Bitte um schriftliche Dienstanweisung, die Remonstrationspflicht und die Überlastungsanzeige. Auf der anderen Seite kann man bei berechtigten Dienstanweisungen auch einfach mal seinen Job machen. Möchte man die Bedingungen aktiv mitgestalten, bietet sich zudem der Weg in die Schulleitung oder in die Politik an.

    Das stimmt, wäre aber nicht ungewöhnlich. In Besetzungsverfahren von Funktionsstellen können Zeiträume für die dienstlichen Beurteilungen teilweise sehr gestreckt sein und wenn dann noch eine Konkurrentenklage durchgeführt wird und das Verfahren neu aufgerollt werden muss, bleibt die Stelle eben solange offen (bzw. kommissarisch besetzt). Vielleicht findet man hier aber eine Übergangslösung unter Verzicht auf Unterrichtsbesichtigung und Durchführung einer DB.

    Am Studienseminar werden hier beispielsweise die beiden Prüfungsstunden durch Planung der Stunden und Durchführung eines Kolloquiums zum geplanten Verlauf ersetzt. So etwas könnte ich mir pragmatisch auch für anlassbezogene Beurteilungen vorstellen.

    Für die Schulen vor Ort ist das dennoch problematisch. Anstatt den Betrieb schrittweise hochfahren zu können und mit noch relativ wenig Schülern erarbeitete Konzepte für Rythmisierung, räumliche Trennung von Jahrgängen usw. schon einmal ausprobieren und nachjustieren zu können, müssen nun alle Jahrgänge gleichzeitig zurück kommen. Dass es dabei wahrscheinlich zu mehr Problemen als bei einer schrittweisen Öffnung kommen wird und dies dem Infektionsschutz eher entgegen läuft, scheint das Gericht nicht bedacht zu haben.

    Ich finde es im Übrigen auch schwer, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gegen das auf Bildung, welches auch in den Kinderrechtskonventionen normiert ist, abzuwägen. Das erste wiegt aber wahrscheinlich mehr. Gibt es irgendwo das ausformulierte Urteil zum nachlesen?

    Darin steht lediglich ganz allgemein, dass man mit "Erkrankung der Atemwege" als Risikopatient gilt und ein ärztliche Attest braucht.

    Genau darum geht es doch letztendlich. Dein Arzt wird viel besser als jemand aus der Schule einschätzen können, ob dein Asthma für dich eine risikoreiche Vorerkrankung darstellt oder vlt. so milde ist, dass es unproblematisch ist in Bezug auf die aktuelle Situation (was ich eher nicht glaube). Das wird der Arzt in Form eines Attestes (oder eben auch nicht) zum Ausdruck bringen.

    Wirfst du deinem bisherigen Schulleiter ernsthaft vor, dass er dir noch einmal die Chance gegeben hat, zu beweisen, dass du dich entsprechend weiterentwickeln kannst? Wenn du das nicht angenommen hast, ist das wohl eher nicht seine Schuld.

    Den Zusammenhang zum Übergangsgeld magst du vlt. aus deiner Perspektive ziehen, aber es ergibt objektiv betrachtet keinen Sinn. Dein Schulleiter hat weder Vor- noch Nachteile durch die Gewährung von Übergangsgeld. Insofern kann ihm auch egal sein, ob du welches erhälst und muss keine seltsamen Maßnahmen ergreifen, um das zu verhindern.

    Man kann trotzdem ein Fach "richtig" studieren und unterrichtet das andere Fach dann nur als Beifach. Ich habe habe als promovierte Chemikerin, die sich auch in der Industrie hätte bewerben können, Physik als Beifach.

    Klar geht das und wird hier z.B. an Gesamtschulen auch viel praktiziert. Ich persönlich finde es auch im Sinne der Propädeutik durchaus wünschenswert, dass die Fächer von Personen unterrichtet werden, die sie selbst studiert haben. Das bedeutet nicht, dass andere das nicht grundsätzlich auch könnten.

    Das stimmt, ich finde wirklich das Lehramtsstudium gehört zumindest fürs Gymnasium abgeschafft, so dass man dann auch noch eine berufliche Alternative hätte.

    Auch wenn ich grundsätzlich dieser Meinung bin, möchte ich eine andere Perspektive eröffnen:

    Aus schulorganisatorischer Sicht ist es sehr sinnvoll, dass Lehrkräfte mindestens zwei Fächer aufweisen müssen, in denen sie wissenschaftlich ausgebildet sind. Das macht nicht nur die Planung an einer Schule sehr viel einfacher, sondern verhindert in vielen Fällen Abordnungen an und von anderen Schulen, über die viele hier im Forum (zurecht!) ebenfalls kotzen würden. Das gleichzeitige Studium von zwei (oder mehr) Fächern geht aber nahezu nur mit Kompromissen in der Tiefe der jeweiligen Fachrichtungen.

    Eine Umorientierung in andere Berufszweige ist auch im Lehramt grundsätzlich denkbar, bedarf aber oft einer Weiterqualifizierung (z.B. eines Zweitstudiums unter Anerkennung bereits vorhandener Studienleistungen). Das ist aber kein spezifisches Lehramtsproblem, sondern betrifft andere Berufsgruppen genauso.

    Hier in Niedersachsen heißt es aus dem Kultusministerium, dass Lehrkräfte "Aufgaben im Unterricht, in der Notbetreuung, in der Schule und im Home Office" übernehmen. Insbesondere für Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, bedeutet das, dass sie auf Weisung der Schulleitung von zu Hause aus schulische Aufgaben übernehmen. Neben der Materialzusammenstellung und -versorgung der Lerngruppen sowie schulischer Qualitätsentwicklung betrifft das auch das Angebot von Telefonkonferenzen usw., je nach technischer Möglichkeit. Das gilt unserer Meinung nach aber auch für Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund der notwendigen Kinderbetreuung (tageweise) verhindert sind.

    Es muss in den nächsten Wochen aufgrund der Splittung von Lerngruppen und der damit verbundenen Umgestaltung der Stundenpläne ohnehin einen ständigen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und Lernen zu Hause geben, sodass dem Rechnung getragen werden kann. Es ist halt organisatorisch aufwändig, aber nicht unmöglich.

    Problematisch ist das nur bei Kolleginnen und Kollegen, die so stark in die Betreuung eingebunden sind, dass sie auch im Homeoffice nicht adäquat arbeiten können. Diese können dann Sonderurlaub beantragen, der wahrscheinlich einer unbezahlten Freistellung gleichkommt.

    Ja das Gehalt ist ein anderes. Und man hat eine andere Laufbahn, in der Sek I ist A15 nicht möglich (in der Regel).

    In Niedersachsen können Sek I Lehrkräfte an Haupt- und Realschulen natürlich in die Schulleitung wechseln (A14/A15 je nach Größe der Schule) und an den Gesamtschulen auch mit A15 bewertete Posten in der erweiterten Leitung (z.B. Sek I Leitung, Didaktische Leitung...) übernehmen. Mit gymnasialer Oberstufe ist sogar A16 als SL möglich, auch wenn man mit Lehramt Sek I kommt.

    Wie ist das in den anderen Bundesländern?

    Und ja: am Gymnasium stehen i.d.R. mehr Stellen zur Verfügung, sodass der Aufstieg leichter scheint. Nicht übersehen darf man dabei aber auch die Einstellungschancen, die am Gymnasium wegen des höheren Angebots an Lehrkräften niedriger ausfallen dürfte (außer in Mangelfächern).

    Okay, dazu möchte ich ergänzen: Wenn der Schulbetrieb da eh schon wieder läuft, dann kann man das Abitur auch ganz normal ohne Sicherheitsbrimborium durchführen. Und danach werde ich ins Restaurant gehen oder mit Freundinnen abends im Park grillen.

    Ganz genauso sieht es aus. Daher kam hier auch schon mehrfach die Bitte, nicht gleich den Teufel an die Wand zu malen. Wenn Unterricht wieder normal laufen kann, ist das alles kein Problem und wenn nicht, dann können relativ problemlos dennoch die Abschlussprüfungen durchgeführt werden. Die Entscheidung, wie es weitergeht, treffen aber nicht wir. Spätestens übermorgen wissen wir alle ein bisschen mehr und können uns dann hier gerne darüber austauschen, wie wir die Prüfungen/den ggf. anlaufenden Unterricht konkret an unseren Schulen realisieren. Ich freue mich auf den Ideenaustausch auf Basis der von außen gegebenen Rahmenbedingungen dann mit euch allen.

    Kindergärten weiterhin zu, Grundschulen eigentlich auch. Mundschutz in Klasse 4, damit die Schüler auch ja auf das Gymnasium können? Bin ich eigentlich im falschen Film?

    Und die 4. Klässler können Mama und Papa nicht anstecken? Was sollen da jetzt die Großeltern?


    Man kann nur noch den Kopf schütteln, was da im Moment abläuft. Woher sollen denn die nächsten Wochen und Monate die Lehrer herkommen, wenn sie entweder zur Risikogruppe gehören oder kleine Kinder haben. Aber darauf hat die Studie sicherlich auch eine Antwort...

    Was erwartest du denn? Dass wir uns alle einigeln, bis irgendwann mal in einem Jahr ein Impfstoff zur Verfügung steht? Die Empfehlungen der Leopoldina scheinen mir sehr durchdacht zu sein. Das ist ein kleinschrittiger Wiedereinstieg in das Schulleben, der sehr vorsichtig erfolgt und damit vielen der Forderungen, die in den letzten Wochen hier im Forum erhoben wurden, gerecht wird.

    Ob am Ende wirklich mit Klasse 4 und 10 gestartet wird, werden wir nach der Konferenz der Kultusminister wissen. Gerade das scheint nämlich einer der zentralen Streitpunkte zu sein.

    Die kurzen Korrekturfristen betreffen ja die allermeisten Bundesländer, von daher wüsste ich nicht, wieso nicht auch deutschlandweit eine Verlängerung der Einschreibungsfristen an den Unis umsetzbar sein sollte. Aber nun gut, es ist so, wie es eben ist.

    Die kurzen Korrekturfristen sind doch überhaupt nur dann ein Thema, wenn die anderen Jahrgänge parallel dazu wieder vollständig zu beschulen sind. Und auch dafür ist zumindest in Niedersachsen zum Glück vorgesorgt worden. Pünktlich mit dem Schulverwaltungsblatt zum 01.04.2020 ist für die Schulen nun eine rechtssichere Regelung zur Gewährung von Korrekturtagen getroffen worden, die gerade bei kurzen Fristen relativ deutlich ausfallen.

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