Beiträge von Seph

    Das ist meines Erachtens nach eine Urban Legend und geht auch nicht so aus dem Gesetzestext hervor. Also ich wüsste dafür keine Grundlage.

    So pauschal ist es das wirklich und gleichzeitig gibt es wohl Fälle (mir ist zumindest einer bekannt), in denen die sehr gewählte Lage der Elternzeit als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig erkannt wurde.

    Das fand ich auf km-bw.de:

    Englisch wäre überbelegt. Trotzdem hätte ich theoretisch damit etwas bessere Chancen als nur Ethik und Wirtschaft?

    Das sind durchaus ernstzunehmende Hinweise. Wie die Chancen in 6-7 Jahren (Studium+Referendariat) aussehen, wage ich nicht zu beurteilen. Wir haben vor kurzem auch gezielt eine Stelle ausgeschrieben mit einer landesweit eigentlich überbelegten Fachkombination, weil wir just diese gerade gebraucht haben. Und andersherum kenne ich bei der Stundenverteilung das Problem, Lehrkräfte mit Fächern, die kaum unterrichtet werden, zu verplanen.

    Man kann fernab von Fachkombinationsüberlegungen auch so herangehen: Die besten Einstellungschancen hat man wahrscheinlich, wenn man aufgrund der Wahl seiner Wunschfächer und der entsprechend hohen intrinsischen Motivation einen sehr guten Abschluss erreicht und flexibel bei der Standortwahl ist. Ein drittes Fach verbessert die Einstellungschancen grundsätzlich schon, da ein flexiblerer Einsatz möglich ist. Die Arbeitsbelastung im Studium und auch im Referendariat könnte dann aber sehr hoch sein.

    Und da liegt eben ein ganz wesentlicher Denkfehler, er hat ja sein eigenes Elterngeld und kann natürlich auch zwei volle Monate nehmen, egal was die Mutter macht!

    Stimmt, ich habe mich von dem Vorhaben, nur Elterngeld Plus zu beantragen, blenden lassen. Entscheidend für die Planung der beiden dürfte sein, dass sie keine 24 Monate Elterngeld Plus bekommen kann.

    Dass im Mutterschutz die regulären Bezüge voll auf das Elterngeld angerechnet werden, sollte keine Überraschung sein. Warum sollte man auch auf einmal mehr als seine vorherigen Bezüge erhalten? Letztlich ist das Elterngeld ja nur dafür da, um anfangs die bestehende Einkommenslücke zu schließen, die aber in den ersten 8 Wochen schlicht nicht besteht. Dass ihr am Ende nur auf 22 Monate kommt, dürfte damit zusammen hängen, dass du trotz Elterngeldplus nur 2 statt 4 Monate zu Hausen bleiben möchtest. Nach dem Mutterschutz hat deine Partnerin noch Anspruch auf 10 volle Monatsbezüge bzw. 20 halbe und du dementsprechend nur auf 2 halbe.

    Edit:
    @Susannea war schneller ;)

    ...naja, wenn man Systembetreuer wird, ist das oft auch stressig ohne Ende, du bist ja in den Augen der meisten schuld, wenn die Beamer nicht funktionieren und du bist der Heinz, der das dann backen darf. Personalverantwortung haste als Seminarlehrer oder Fachbetreuer auch, und oft nicht zu knapp, Druck von oben ist sehr chefabhängig, Umzug meistens auch inbegriffen, um anderswo die gewünschte Funktionsstelle antreten zu können. Also so völlig gechillt auf eine der wenigen A15-Stellen kommt man eher nicht bzw. die Leute, die das packen, sind meiner Erfahrung nach eher die Leistungsträger, die eh schon von sich aus machen und tun.

    Ja klar sind das tendentiell eher die Leistungsträger. Die Vergleiche vom typischen Lehrergehalt A12/A13 nach oben in die Wirtschaft, die man hier im Forum häufig unter "Wir Lehrer verdienen ja so schlecht" liest, beziehen sich aber ebenfalls ausschließlich auf Positionen in solchen Ebenen. Auch ein A13 Sold in den mittleren bis hohen Erfahrungsstufen (-> keine Berufsanfänger mehr) entspricht vom Nettoeinkommen bei Angestellten zwischen 70k bis über 80k/Jahr. Das sind i.d.R. bestens ausgebildete Akademiker und oft bereits mit Positionen im unteren und mittleren Management verbunden. Führungspositionen in großen Schule werden, wie gingergirl bereits schrieb, entsprechend noch einmal besser dotiert bei überschaubar bleibendem Arbeitsaufwand. Das einzige, was ich persönlich wirklich unangemessen finde mit Blick auf den Umfang der Führungsaufgaben ist die Bezahlung von Schulleiterinnen und Schulleitern. Personalverantwortung für über 100 Personen wird in der Wirtschaft i.d.R. wirklich mit mehr als einem A16-Äquivalent vergütet (oder gar nur A14/A15 je nach Schulart und -größe).

    Ein Problem der Kombination könnte sein, dass beide Fächer in der Stundentafel eher untergeordnete Rollen spielen, der Bedarf pro Schule also eher gering ist. Das macht es manchmal schwer, entsprechende Lehrkräfte einzusetzen, v.a. wenn ein Vollzeitdeputat unterzubringen ist. Das wiederum kann (Teil-)Abordnungen nötig machen. Aber das ist letztlich nur der Blick in die (kaputte) Glaskugel. Genauso kann es sein, dass eine Schule in deiner Nähe just wenn du fertig bist genau diese Kombination benötigt, das weiß man vorher leider nicht. Generell scheint mir eine Kombination mit einem Kernfach wie Englisch da aber etwas aussichtsreicher.

    Ich persönlich habe kein Problem damit, hätte aber - genau wie die TE keine Lust das für einen kompletten Jahrgang eventuell machen zu müssen.

    Soviel anders ist das doch heute schon nicht. UK gehört nicht dem Schengenabkommen an und hat nie auf Grenzkontrollen verzichtet. Auch jetzt schon müssen die Mitreisenden in der Gruppe mit Personalausweisnummer etc. vorab angegeben werden. Was soll sich durch den Brexit denn groß verändern?

    Tja, da sind sie wieder, die "Lehrer-Gehaltskönige" aus der Uckermark, aus Ostfriesland oder aus "hinter den Kassler Bergen, bei den sieben Zwergen"...
    Gruß !

    Wenn es dir so wichtig ist, mehr als dein ganzes Umfeld zu verdienen, hält dich sicher niemand auf, einen Versetzungsantrag in ebenjene Regionen zu stellen. Komischerweise verdiene ich auch in einer Großstadt mehr als ein Großteil des Bekanntenkreises (mal abgesehen von noch höher eingruppierten Beamten ;) ). Und vor allem mehr, als andere mit realen knapp 40 Stunden/Arbeitswoche Jobs.

    Bei uns grundsätzlich auch so. Man kann die Eltern vorab auf die Möglichkeit von Reisekostenrücktrittsversicherungen hinweisen, bei denen es durchaus welche gibt, die eine Nichtversetzung oder einen Schulwechsel als Abbruchgrund akzeptieren. Das sollte aber explizit in den Vertragsbedingungen festgehalten sein.

    Ich versteh's auch nicht. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis verdiene ich mit das meiste. Manche haben in etwa den gleichen Verdienst, nur Einzelne verdienen etwas mehr, aber auch nicht so viel mehr. Da sind auch viele Akademiker drunter mit spürbar weniger als ich. Der Verdienst ist es wirklich nicht, der den Lehrerberuf unattraktiv macht.


    Das kann ich nur unterschreiben, auch wenn das einige hier im Forum schon aus Prinzip heraus anders sehen mögen. Als wir im Juni/Juli hier schon einmal darüber diskutiert haben, bin ich diesbezüglich sehr scharf angegangen worden. Schön, dass es hier noch mehr Leute gibt, die nicht nur auf die oberen 5-10% der Einkommen in Deutschland schauen und die zugehörigen Arbeitsbedingungen ausblenden.

    Ich bin durchaus zufrieden mit dem Einkommens-/Arbeitszeit-Verhältnis, insbesondere wenn man doch etwas Karriere machen kann im Schulsystem. Und auch auf Funktionsstellen ist man, wenn man sich halbwegs organisieren kann, weit weg von den öfter besungenen 50-60+ Stunden/Woche als Dauerzustand.

    Sicher nein, denn beim Rechtsmissbrauch muss der Vorsatz zur Vorteilsnahme vorliegen. Den musst du erstmal nachweisen.

    In Form des Anscheinsbeweis dürfte das in einem solchen Fall überhaupt nicht schwer sein. Wer nach Verhandlungen zum 01.07. einen Job antritt, in diesem nicht arbeitet und dann direkt zum 01.08. einen Bundeslandwechsel vollzieht, hatte das mit Sicherheit bereits vorab so vor. Erzähl mir doch bitte nicht, dass hier keine vorsätzliche Vorteilsnahme stattfinden sollte.

    Edit: Und selbst wenn der Nachweis nicht gelingt mal in eine andere Richtung noch zusätzlich gedacht: Mit nur einem Monat Zugehörigkeit zum AG hat man noch keinen nennenswerten Urlaubsanspruch aufgebaut. Klar könnte man argumentieren, dass der AG in Annahmeverzug gekommen wäre. Aber hat die AN denn nachweisbar wirklich ständig ihre Arbeitskraft angeboten? Hier reicht im Übrigen kein Verweis auf die unterrichtsfreie Zeit...es gibt eine ganze Reihe sinnvoller Tätigkeiten für Lehrkräfte, die in der unterrichtsfreien Zeit, die nicht Urlaubszeit ist, angewiesen werden könnte.

    Es gibt aber auch die Konstruktion des Rechtsmissbrauchs, gerade bei einem Verstoß gegen Treu und Glauben. Einen neuen Arbeitsvertrag zu kündigen, bevor tatsächlich gearbeitet wurde und dennoch auf die Auszahlung des vollen Gehalts zu bestehen, scheint mir dazu zu gehören.

    Mal zum Nachdenken: Hier in Niedersachsen gab es mal den Fall, bei dem eine Kollegin ihre Elternzeit zu Beginn der Sommerferien unterbrechen wollte, um direkt zum Ende der Sommerferien einen zweiten Elternzeitraum zu nutzen und in dem Monat dazwischen volle Bezüge zu kassieren. Das ist von einem Verwaltungsgericht unterbunden worden mit Bezug auf oben genannte Grundsätze. Ich muss das Urteil nochmal suchen.

    Rucksäcke, die selbst stehen und reichlich Platz haben, gibt es wie Sand am Meer. Je nach Bedarf an Platz kann man sich da durch das ganze Angebot von Daypacks bis Trekkingrucksäcke wühlen. Ok, letztere sind für Schule vlt. übertrieben. Viele Kolleginnen und Kollegen, die keine Schultertaschen nutzen, verwenden aber eher Trolleys als Rucksäcke.

    Dafür hebt ein guter Handwerker heutzutage nicht einmal mehr den Telefonhörer ab... aber der hat ja auch was "Richtiges" gelernt...
    Gruß !

    Ich bin da voll bei dir. Im Gegensatz zu bestimmten handwerklichen Dienstleistungen ist für Nachhilfe aber nun wirklich kein fertig ausgebildeter Experte notwendig. Unsere Expertise können wir zu marktgerechten Preisen viel besser in der Schule einsetzen und Nachhilfetätigkeiten "Ungelernten" überlassen. Wer das dennoch unbedingt nebenberuflich machen möchte, muss dann eben auch mit marktüblichen Preisen aufgrund der "Billigkonkurrenz" leben.

    Spannend, d.h. das Land stellt und bezahlt euch z.B. einen Fachinformatiker Systemintegration pro Schule im Wert von rund 40.000€ pro Jahr (inkl. arbeitgeberseitiger Sozialabgaben), siehe https://www.gehalt.de/beruf/first-level-support
    Ich dachte NRW sei sowas von pleite...

    Gruß !

    Als ob First-Level-Support ausschließlich durch Fachinformatiker erfolgen könnte. Für diese Stufe können auch eingearbeitete Lehrkräfte dienen, die im Übrigen noch ein gutes Stück mehr als 40.000€ pro Jahr verdienen. Dass das an einer Einzelschule auch nicht den Umfang von einer Vollzeitstelle einnehmen muss, sollte eigentlich auch klar sein, womit wir wieder bei der Frage nach adäquater Ausstattung mit (Zeit-)Ressourcen wären.

    1. Für EDV im technischen Sinne ist der Schulträger zuständig, d.h. wenn irgendwo der Computer streikt, ist es erst einmal nicht Aufgabe der Lehrkräfte für einen reibungslosen Betrieb zu sorgen.

    2. Daraus folgt, dass erst einmal der Hausmeister oder der technische Schulassistent (sofern ihr einen habt) Ansprechpartner ist.

    3. Papier in einen Drucker füllen kann nun wirklich jeder selbst, dafür braucht es keinen "EDV-Beauftragten".

    4. Für die Schulhomepage (= Außendarstellung der Schule) ist zuerst einmal die Schulleitung verantwortlich, für irgendwelche "Datenpflege" auch (evt. auch das Schulsekretariat). Ich wüsste überhaupt nicht, was das eine "normale" Lehrkraft angehen sollte.

    Gruß !

    Alles zweifellos richtig. Man kann sich als Kollegium bzw. Schule natürlich entsprechend verhalten und dann damit leben, dass der Schulträger nur absolute Basisausstattung bereitstellt (1-2PCs im Lehrerzimmer vlt. und wenn man Glück hat einen Drucker und dann war es das). Man darf natürlich auch 2-3 Wochen warten, bis das neue gewünschte Programm durch den Beauftragten des Schulträgers installiert ist oder ein ggf. vorhandener PC-Raum wieder nutzbar ist. Das ist ok, man kann so natürlich auch unterrichten.

    Manche Schulen (durchaus getragen vom Großteil des Kollegiums) kommen aber zum Schluss, dass ihnen das nicht ausreicht. Dort hat man für sich ggf. festgestellt, dass es sinnvoll und entlastend sein kann, im Unterricht auf breiterer Basis zuverlässig nutzbare Technik einzusetzen, ein selbstadministriertes System zu haben usw. Dann tut das Kollegium natürlich gut daran, zusammen mit der Schulleitung zu beraten, wer das intern administrieren kann und wie die entsprechenden Personen entlastet werden. Oder man findet eben keine Lösung, begräbt die Wünsche und kehrt zum gesetzten Standard zurück. Schonmal in weiser Voraussicht: Das heißt natürlich nicht, dass sich einzelne Lehrkräfte dafür ausbeuten lassen müssen, diesen Job zu tun. Daher oben explizit der Verweis auf eine Lösung, die im Kollegium mitgetragen wird.

    Im gewissen Rahmen können Aufgaben schlicht angewiesen werden. Die Streichung von einer Entlastungsstunde ist dann aber auch so zu sehen, dass die Schulleitung der Meinung ist, dass für die EDV-Aufgaben nun ca. 1,5 Zeitstunden pro Woche weniger zur Verfügung stehen dürfen. Dem solltest du Folge leisten, auch wenn dann Teile der Arbeit in diesem Bereich liegenbleiben. Achja...falls das der Fall sein sollte und du merkst, dass die gestellten Aufgaben nicht innerhalb der üblichen Wochenarbeitszeit zu schaffen ist (im Mittel), dann nicht einfach alles liegen lassen, sondern eine Überlastungsanzeige schreiben.

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