Beiträge von Seph

    Also würdet ihr mir raten nur Lehrer zu werden, wenn man komplett hinter Kindern steht und enorm belastungsfähig ist?

    Mich würde auch interessieren, wie ihr zu Gemeinschaftsschule steht? An sich ist das ja nochmals ein erheblicher Aufwandszuschlag? (wenn man auf drei Niveaustufen Unterricht vorbereiten muss).

    Gibts auch gute Bücher, aus welchen man Unterrichtsmaterial auch mal entnehmen kann? Gerade in Mathematik müsste es sich doch anbieten

    Ein erheblicher Zusatzaufwand sicher nicht, auch an "klassischen" Schulformen kommt man m.E. nicht um Binnendifferenzierung im Unterricht herum.

    Und wie willst du im Zweifel unterscheiden UND nachweisen, dass ein Schüler sein Handy nicht "sinnvoll" genutzt hat, indem er z.B. Mitschüler fotografiert oder sich Gewaltvideos auf dem Pausenhof angeschaut hat? Du darfst das Handy nicht durchsuchen. Jedesmal die Polizei rufen, die dann ebenfalls, wenn keine "Gefahr im Verzug" ist, erst einmal einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss braucht?

    Gruß !

    Warum denn gleich so einen Kontrollzwang herbeireden? Wir durchsuchen doch auch nicht die Schülertaschen (dürfen wir natürlich auch nicht ;)), wenn die sich Zettelchen mit komischen Inhalten geschrieben haben oder vlt. ein Pornoheft (gibt es sowas eigentlich noch?) dabei gehabt haben könnten. Gegen die unerlaubte Verbreitung von Fotos u.ä. können Betroffene ganz klassisch zivilrechtlich vorgehen, bei ernsthaften Hinweisen auf Straftaten wird natürlich die Polizei hinzugezogen. Das ist doch in der Öffentlichkeit nicht soviel anders. Wir sind auch keine Staatsanwälte, die gleich alles nachweisen müssen. Man kann Schüler auch schlicht mal ansprechen, wenn etwas komisch erscheint und um ein Gerät bis zum Unterrichtsende einzuziehen, braucht es keinen zwingenden Beweis des Fehlverhaltens. Im Übrigen würde auch ein Anscheinsbeweis bereits ausreichen. Und im Unterricht sind die Geräte natürlich weggepackt und werden in dafür passenden Situationen auf Ansage der Lehrkraft hin genutzt.

    Kann ich nur bestätigen. Ich durfte über ein längeres gemeinsames Coaching mit Lehrkräften anderer Schulformen, Hospitationen in anderen Schulformen, Lehrkräfte anderer Schulformen in der Familie und die eigene Arbeit an verschiedenen Schulformen einen gewissen Einblick in die Arbeitsbedingungen erhalten. Es gibt je nach Schulformen etwas andere Belastungsaspekte in der Arbeit, ohne das nach mehr oder weniger gewichten zu wollen. Meiner Überzeugung nach unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen an verschiedenen Schulen gleicher Schulform aufgrund von Schulklima, Konzepten, Führungsstil usw. aber oft deutlicher als die Arbeitsbedingungen an Schulen aufgrund ihrer Schulform.

    Nein, das ist nicht "verlogen". Schule hat per Gesetz einen Erziehungs- und Schutzauftrag (Krabappel hat Beispiele genannt) gegenüber den Schülern. Den gibt es so NICHT gegebüber Lehrkräften. Deshalb ist es legitim, Schülern gewisse Rechte vorzuenthalten, die Lehrkräfte haben.
    Gruß !

    Ich habe, wie du sicher merken wirst, an keiner Stelle behauptet, dass dies nicht rechtmäßig wäre. Im Rahmen des Erziehungsauftrags kann man Schülerinnen und Schülern aber auch die sinnvolle Nutzung digitaler Medien beibringen und über Gefahren aufklären anstatt diese schlicht zu verbannen.

    ist für mich keine Begründung. Ich trinke auch Alkohol, meine Schüler dürfen trotzdem keinen Sekt in der Pause schlürfen.

    Lass uns doch bitte im System Schule bleiben. Ich höre im Kollegium durchaus auch viele kritische Stimmen zur Handynutzung unserer Schülerinnen und Schüler. Witzig finde ich es aber dann doch, dass diese auch von Lehrkräften kommen, die selbst in Dienstbesprechungen, in Pausen während der Aufsicht und angeblich auch im Unterricht viel an ihren eigenen Geräten hängen.

    Dagegen spricht auch grundsätzlich nichts, kann man das doch als Chance sehen, mit Schülerinnen und Schülern ins Gespräch über sinnvolle Einsatzmöglichkeiten, Schranken des Einsatzes und Abhängigkeit zu kommen. Ich empfinde es aber als verlogen, stattdessen die Nutzung zu verbieten.

    Wir opfern unsere Kinder auf dem Altar des Kommerzes. Hauptsache, die Dinger werden verkauft und es werden Handy-Verträge abgeschlossen.

    Was genau hat das mit der Nutzung innerhalb von Pausen in der Schule zu tun? Im Übrigen müssten sich hier viele Kolleginnen und Kollegen zunächst einmal selbst an die eigene Nase fassen.

    Wir erlauben es für Sek II Schülerinnen und Schüler. Ich finde es aber irgendwie auch etwas schräg, gleichzeitig die Arbeit mit digitalen Medien in Schulen anschieben zu wollen und dennoch
    weitgehend deren Nutzung zu verbieten. Wichtig finde ich aber Begleitmaßnahmen, bei denen mit den Schülern über Chancen und Risiken, rechtliche Aspekte usw. gesprochen wird und
    sie im sinnvollen Umgang mit den Geräten gestärkt werden.

    Aber mit vollem Deputat (und das ist nach dem Ref die Regel) hast du durchaus regelmäßig deine 50-Stunden-Woche mit Vorbereitungen und Korrekturen (je nach Fächern, Korreturaufwand oder auch Funktionsstelle kann das durchaus bis zu 80h-Wochen umfassen).

    Das halte ich für absoluten Quatsch., auch wenn das regelmäßig in den Lehrerzimmern dieser Republik zu hören ist. 80h sind selbst bei 7 Tagen durcharbeiten nahezu 12h täglich ohne Pausen...das schaffen auch Schulleiter außer in Ausnahmewochen nicht. Und selbst die 50h entsprechen ohne Wochenende 10h/Tag ohne Pause oder selbst bei 7 Tagen durcharbeiten über 7h/täglich.

    Wenn man mal ehrlich seine eigene Arbeitszeit mitloggt und nicht nur gefühlte Belastungen beachtet, stellt man schnell fest, dass sich Unterrichtszeiten auf nur etwas über 20h/Woche summieren, Konferenzen/Besprechungen u.ä. je nach Schule auf durchschnittlich 1-4h/Woche und dann immer noch täglich gut 3h Zeit für Vorbereitungen und Korrekturen bleiben. Ich kenne keine Lehrkraft (nein, auch nicht aus den Sprachen), die dauerhaft mehr als 3h für Korrekturen u.ä. braucht. Dass das an einzelnen Tagen anders aussieht, ist klar. Dann entlastet man sich selbst an anderen Tagen.

    Für die Einhaltung der Arbeitszeit im Sinne der jeweils anzuwendenden Arbeitszeitverordnung ist im Übrigen auch die Lehrkraft mitverantwortlich. Ist absehbar, dass die Zeiten im Mittel nicht zu halten sind, muss entweder selbständig an geeigneter Stelle gekürzt werden oder/und eine Überlastungsanzeige aufgegeben werden.

    Bei manchen Kollegen klang es für mich so, als ob da viel Zeit nur abgesessen würde.Mir ging's vor allem darum, dass die Tage von der "Konferenzpflicht abgedeckt" seien. So gesehen könnte eine SL ja auch über die Sommerferien x Konferenzen verteilen, "unterrichtsfreie Zeit" usw. Dagegen, dass das vermeintlich schon in Ordnung sei, wollte ich etwas gesagt haben. Wenn's in Deinem Fall den Wünschen des Kollegiums entspricht, ist's natürlich eine gute Sache!

    Ich kann mich aus Thüringen noch daran erinnern, dass dort tatsächlich Anfang des Jahres Urlaubsanträge entsprechend der zustehenden Urlaubstage (natürlich nur für Zeiträume, die unterrichtsfrei sind) eingereicht werden mussten. An allen nicht beantragten Tagen konnte man dann durchaus in die Schule zitiert werden, was natürlich selten vorkam.

    Ich kenne Vorbereitungstage sowohl aus Thüringen als auch aus Niedersachsen und an allen Schularten. Neben der obligatorischen Dienstbesprechung aller Lehrkräfte zum Auftakt des Schuljahres treffen sich in dieser Zeit teilweise Fach- und Jahrgangsteams, bereiten Lehrkräfte gemeinsam Unterricht vor bzw. planen das Schuljahr vor, räumen Sammlungen auf, bereiten Klassenräume vor und bilden sich in der ein oder anderen schulinterne Fortbildung weiter.

    Wer dreht sich hier seine Argumentation zurecht? Erst schreibst du:

    "Niedrige Erfahrungsstufen". Dann sind ist es plötzlich Erfahrungstufe 6-7, also vielleicht 6-8 Jahre später. Dann kostet deine PKV übrigens auch keine "150-200€" Euro mehr. Und mit "Stufe 11 und 2 Kindern" reden wir sicherlich auch nicht mehr von deinen "relativ jungen Kollegen"... und PKV für "150-200€" kannst du dann komplett vergessen.
    Man kann sich das Gehalt schönreden, sicherlich. Ganz wie jeder will.

    Sorry, aber Stufe 6-7 hat man mit Mitte 30. Ist das bereits alt? Ist Stufe 6-7 von insgesamt 12 eine hohe Stufe? Reden wir hier nur über Einsteiger? Irgendwann wird es lächerlich. Und ja, ohne Vorerkrankungen wird man in dem Bereich um die 200€ eine Weile lang sein...erst Recht, wenn der Beihilfeanspruch auf 70% steigt.

    Wenn dir die Zahlen dann besser gefallen, können wir aber gerne noch 100€ auf die PKV aufschlagen und landen dann halt mit Mitte 30 ohne Familie nur noch bei etwas unter 60k und mit etwa 50 und Familie bei "nur" noch ca. 75k notwendigem Jahreseinkommen. Das sind aus meiner Sicht aber immer noch kein "untere Mittelschicht"-Gehälter, sondern durchaus normale Einkommen für Akademiker.

    Ich geh mal von einer anderen Seite dran, nämlich von der Seite der Mietpreise und des Durchschnittseinkommens aller Haushalte in der jeweiligen Stadt. Daraus resultieren nämlich die monatlichen Belastungen.
    --> https://news.immowelt.de/n/3672-miete-m…einkommens.html

    Wenn man sich diese Tabelle ansieht, liegt das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen über alle Haushalte bei knapp 4.000€ monatlich, variiert aber von Stadt zu Stadt mitunter deutlich, soviel zum Thema Großstadt contra Ueckermark. In diesem Durchschnitt sind aber alle Hartz4-Bezieher und Niedriglöhner schon mit drin. Als Lehrer im Grundschulbereich müssen da aber beide schon voll arbeiten, um wirklich soviel netto zu haben. Soviel bringt ein Facharbeiter-Haushalt nämlich inzw. auch nach Hause. Beim Sek2-Pauker braucht es 1,5 Gehälter, um dorthin zu kommen.

    So gesehen sind wir dann doch in der unteren Mittelschicht angekommen.

    Ähm nein, wenn man sich die Tabelle anschaut, sieht man, dass das Haushaltsnettoeinkommen in einigen westdeutschen Großstädten bei knapp 4000€ monatlich liegt. Deutschlandweit liegt es eher bei 3500€-3600€ (siehe restliche Werte und z.B. https://www.boeckler.de/wsi_50933.htm). Das wiederum ist ein Einkommen, was ein "Sek2-Pauker" mit Familie (die hier ja Bezugsgröße ist) bereits mit Ende 30 alleine erreicht. Inwiefern soll das jetzt bitte untere Mittelschicht sein?

    Dass man in einigen deutschen Regionen mit normalen Gehältern schwerer leben kann als in anderen Regionen ist unbestritten. Hier im Forum klingt das aber oft danach, als seien wir grundsätzlich sehr arm dran. Und das finde ich durchaus übertrieben.

    Man kann sich echt auch alles drehen, wie man will, vor allem wenn man wie du kürzlich erst auch noch behaupten möchte, dass Lehrer eher zur unteren Mittelschicht gehören. Im Übrigen hilft es auch, meinen Beitrag einmal zu lesen. Du vergleichst hier einen absoluten Berufseinsteiger mit Zahlen, die ich einmal für noch relativ junge Kollegen und einmal mit solchen am Ende ihrer Laufbahn ausgewiesen habe. Was soll diese Polemik?

    Alias ist sicher kein Neueinsteiger mehr, also lass uns mal von der Erfahrungsstufe 4 wegbleiben und selbst bei relativ jungen Kollegen eher von Stufe 6-7 ausgehen. Dann reden wir netto von 3200€ aufwärts und sind auch nach Abzug von ca. 150-200€ PKV bereits im Bereich 60-65k p.a., die man als Angestellter haben müsste. Mit Stufe z.B. 11 und 2 Kindern ist man dagegen in A12 bereits bei ca. 3,7k Netto (oder bei etwas über 3,5k nach Abzug PKV bei 70% Beihilfe). Und dafür muss man als Angestellter nun einmal knapp 78k€ p.a. verdienen. Nichts anderes habe ich oben geschrieben. Selbe Quellen wie deine. Die Zahlen sind für Bawü, da Alias, wenn ich das richtig gesehen habe, dort unterrichtet.

    Also hör auf, mir Fehlinformationen vorzuwerfen und vor allem hör bitte auf, ständig so zu tun, als würde es uns soooo schlecht gehen.

    Vielleicht deins.

    Selbst wenn man von A12 und einer der niedrigeren Erfahrungsstufen und ohne Familienzuschlag ausgeht, müsste man für ein vergleichbares Nettoeinkommen in der Wirtschaft ca. 65-70k € pro Jahr verdienen. In höheren Erfahrungsstufen und Familienzuschlag mit 2 Kindern reden wir eher von 80k €. Und das sind durchaus bereits herausgehobene Positionen und keine Standardeinkommen.

    Und ja, PKV ist dabei bereits berücksichtigt.

    Hehe, dann müssen sie das aber auch genauso in der Ausschreibung differenziert mit oder ohne entsprechende Entlastung ausformulieren! So ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dann stimmst du mir also zu?

    In was genau soll man dir denn zustimmen? Und nein, müssen sie nicht. Wenn man sich auf eine Funktionsstelle bewirbt, informiert man sich i.d.R. bei der entsprechenden Dienststelle und den (künftigen) Vorgesetzten möglichst detailliert, was denn genau erwartet wird und ob das eigene Profil zur Ausschreibung passt. Im Übrigen können sich durch Umstrukturierungen innerhalb der Schule auch Belastungsgrade an konkreten Funktionen verändern. Während vlt. jemand anfangs die Bücherleihe alleine neu aufbauen und sich um alles kümmern musste und dementsprechend zur Funktion auch noch Entlastungsstunden erhalten hatte, wird vlt. 2 Jahre später festgestellt, dass das Verfahren nun etabliert und nahezu ein Selbstläufer ist und die Entlastungsstunden besser aufgehoben sind bei der Person, die frisch die Administration des Schulnetzwerks übernommen hat.

    Daran kann ich absolut keine Willkür erkennen, sondern im Gegenteil Transparenz bezüglich besonderer Belastungen innerhalb der Schule. Dein Verweis auf das Grundgesetz ist im Zusammenhang mit Entlastungsstunden im Übrigen nicht zielführend, da Art.3 GG auf etwas ganz anderes zielt, als dass jeder exakt gleiche Arbeitsbelastung haben soll.

    Du hast vermutlich die Ironie meiner Frage nicht verstanden?? Denn hier geht es um Grundsätzliches. Der Kern meiner Aussage läuft darauf hinaus, dass die Schulbehörde Gleiches als ungleich behandelt und das auch noch bewusst tut, um möglichst wenig Entlastungsstunden einzusetzen. Denn eigentlich gilt hier doch auch wie sonst Art.3 Abs. I GG? Oder ?

    Wie schon beschrieben: scheinbar Gleiches ist eben nicht immer gleich an allen Schulen. Es hat einen guten Grund, warum die Schulen selber Akzente setzen können, welche Aufgaben besonders belastend sind und als solche entsprechend entlastet werden müssen.

    Dass der Herr Studienrat, der im Studium ein Semester länger in Auerbachs Keller verbrachte, dadurch zwei bis drei Gehaltsstufen höher lebenslang erhält als die Grundschulkollegin, die den Studienplatz wegen des NC nur mit Einserabitur bekam und ein teilweise verschultes Studium mit zahlreichen Praktika absolvieren musste, ist imho nicht logisch begründbar.

    Der Herr Studienrat erhält mit A13 in den meisten Bundesländern genau eine und nicht zwei bis drei Gehaltsstufen mehr. Und das weißt du genau, also was soll diese Übertreibung?

    Und genau da, so eine Bekannten in den Gymnasien, wird es problematisch, zukünftig auch für uns! Denn die Stellen werden zwar in ihrem Umfang ausgeschrieben, aber es wird nicht klar, was eigentlich A14 er Job ist und was darüber hinaus ? Es ist genau wie mit der Arbeitszeit! Keiner kann den jeweiligen Aufwand der Aufgaben beschreiben und somit auch nicht ermessen, ob ihm entsprechend Entlastung zusteht, oder nicht! Ist doch für den Arbeitgeber super :dollar: ! Wir an der Realschule machen bsp. die Bücherausgabe für A13 ohne Entlastung und am Gym A14 mit Entlastung! Das kann doch nicht sein? Oder?

    Dir ist doch im Parallelthread erst erklärt worden, dass einerseits bei weitem nicht an allen Gymnasien die Bücherausgabe eine Funktionsstelle ist (und schon gar nicht mit Entlastung) und andererseits der Aufwand der Bücherausgabe für die damit betraute Person sehr unterschiedlich sein kann, je nachdem wie das Verfahren aufgebaut ist und wer noch alles zuarbeitet. Insofern kann das also sehr wohl sein.

    Es gibt in Niedersachsen die Möglichkeit, dass die Gesamtkonferenz der Schule einen Frist beschließt, ab der zu spät eingereichte Entschuldigungen als unentschuldigt gelten. Hierzu findet man etwas im Fachaufsatz zur Neugestaltung des §58 NSchG. In den ergänzenden Bestimmungen zum NSchG findet man tatsächlich die Vorgabe, die Erziehungsberechtigten bereits bei der ersten ungeklärten (! nicht unentschuldigten !) Fehlzeit zu kontaktieren. Das kann über ein Telefonat erfolgen, sollte aber spätestens bei Wiederholungsfällen auch mit schriftlichen Präsenzpflichtwarnungen unterfüttert werden.

    Siehe dazu u.a.:

    http://www.obs-salzhausen.de/wordpress/wp-c…Schulgesetz.pdf "Zu Abs. 2 Satz 1, 2. Alt.:"


    http://www.schure.de/22410/26-83100.htm Ausführen zu 3.3.

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