Ich werden den verdacht nicht los, dass das auch nur Privatkonten sind, die man halt Treuhandkonten nennt. Der Bank ist es unterm Strich egal, wenn die ein Problem hat, packt sie den an die Nase, der unterschrieben hat. Und das geht schneller, als man "Treuhandkonto" sagen kann. Dem Schulträger/Schulleiter/der Schulaufsicht ist es unterm Strich egal, wenn einer von denen ein Problem hat, packt er den an die Nase, der unterschrieben hat. Und das geht schneller, als man "Treuhandkonto" sagen kann.
Genau das ist das Problem. Wie gesagt: ich war bei verschiedenen Kreditinstituten und habe explizit nach Treuhandkonten gefragt. Die mir angebotenen "Klassenkonten" waren aber de jure immer reine Privatgirokonten. Treuhandkonten, bei denen das Geld wirklich nur treuhänderisch verwaltet wird und nicht zum pfändbaren Privatvermögen zählt, würden wohl nur (noch) für Anwälte, Nachlassverwalter, Steuerberater usw. angeboten werden.
DA ich ja nicht Inhaber des Geldes bin und die Bank dies auch so vermerkt hat und die Schule das so bestätigen musste, könnten die natürlich nicht gepfändet werden
Das ist eine steile These. Entscheidend ist das Kleingedruckte zum Vertragsabschluss bei Eröffnung des Kontos. Schau mal nach, ob dies wirklich ein sogenanntes Anderkonto ist. Nur bei einem solchen ist der Inhaber des Kontos nicht Eigentümer des Vermögens. Zur Eröffnung ist zudem neben dem Kontovertrag noch ein Treuhandvertrag mit dem Treugeber zu schließen, ohne den das Konto nicht eröffnet werden kann. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: das ist wahrscheinlich nicht geschehen, oder?
Bestenfalls hast du ein verdecktes Treuhandkonto eröffnet, das von der Bank aber wie ein herkömmliches Girokonto gehandhabt wird. Das verwaltete Vermögen ist dann aber als eigenes Vermögen klassifiziert und anzugeben. Die (auch nur kurzzeitige) Aufnahme von Geldern Dritter in mein Privatvermögen ist nicht nur haftungsbedingt problematisch.