Beiträge von Seph

    Es ist auch nicht ständig jemand auf Klo. Warum nutzen wir das eigentlich nicht mit?
    Gruß !

    Ach komm....der Vergleich ist doch lächerlich (siehe unten).

    Ich glaube, man muss hier mal zwei Dinge auseinander halten. Was mich in dem Artikel auch tierisch nervt und weshalb ich auch Mikaels zynischen Kommentar geliked habe ist z. B. die Sache mit dem Lehrerzimmer, in dem mal eben Kurse abgehalten werden, weil es sonst keinen Platz gibt. Es ist ja nicht das erste mal, dass ich hier über solche "Behelfsmassnahmen" lese die nur deswegen initiiert werden, weil der Träger die Schule schlichtweg verrotten lässt. Es geht gar nicht drum, ob man das grundsätzlich mal kann, weil es eh nicht so schlimm ist, wenn da mal Kurse im Lehrerzimmer stattfinden, es geht ums verdammte Prinzip. Wenn man sowas immer mit sich machen lässt, dann bleiben die Dinge eben so wie sie sind, gibt ja keinen Grund sie zu ändern.

    Versteht mich bitte nicht falsch: würde das als Notmaßnahme gemacht werden müssen, weil nicht einmal genug Klassenräume zur Verfügung stehen für die Regelklassen, würde ich das wohl genauso sehen. Aber habt ihr euch mal die Mühe gemacht, die Homepage der Schule zu sichten? Da ist nichts mit genereller Raumnot und verrottendem Gebäude zu sehen. Es gibt dort 8 Klassen und wahrscheinlich auch für alle diese Klassen entsprechende Klassenräume. Im intern entwickelten (und wohl als gewinnbringend empfundenen) Konzept des gelegentlichen Projektunterrichts werden diese aber auf 12 Projekte erweitert. Dass Schulträger nicht sofort nach Konzeptumstellungen für 6-7 stellige Beträge eine ganze Reihe Differenzierungsräume schaffen möchten, sollte aber auch nachvollziehbar sein. Dann hat man als Schule mehrere Möglichkeiten: entweder man unterrichtet zunächst Regelklassen in der dafür vorgesehenen Raumanzahl weiter und meldet den Wunsch nach weiteren Kursräumen oder man verständigt sich bereits intern, dass man für bestimmte Unterrichtssettings auch auf nichtreguläre Unterrichtsräume ausweicht. Wir wissen doch überhaupt nicht, wie die Entscheidung hierzu getroffen wurde und ob das Kollegium das nicht als willkommene Erweiterung für bestimmte Situationen empfindet, die sonst eben nicht möglich wären.


    Nachtrag: Was man nicht vergessen darf ist, dass viele Schulen, die einen Schulpreis erhalten, eine mehrjährige (teilweise 25jährige) Entwicklung hinter sich haben, bis sie auf dem Stand sind, der einem dann als Vorbild gezeigt wird.

    Das finde ich bei der Betrachtung sogar entscheidend. Häufig sind es auch Schulen, die ursprünglich recht schlechte Ausgangsvoraussetzungen oder/und ein spezifisches Problem hatten und dann für sich gute Wege gefunden haben, genau damit umzugehen. Insofern ist auch der Vergleich mit den Arbeitsbedingungen an anderen Schulen nicht immer zielführend, sondern man müsste schauen, wie die Arbeitsbedingungen an dieser Schule ohne die neu beschrittenen Wege wären. Was ich damit sagen möchte: Während hier viel über das Lehrerzimmer u.ä. diskutiert wird, mögen die Lehrkräfte an dieser Schule das gefundene Unterrichtssetting vlt. ingesamt sogar als Entlastung gegenüber vorher wahrnehmen.

    Ich habe gerade interessehalber mal nachgeschaut. Bei uns in Niedersachsen werden diese Dinge im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht, welches monatlich erscheint. In Bayern scheint es ein ähnliches Instrument zu geben, das "Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBl.)". Dieses (und alle älteren Versionen) sind abrufbar unter

    https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/?journal=4 (Amtsblätter ab 2009)
    https://www.km.bayern.de/publikationen.html#amtsblattarchiv (Amtsblätter 2002-2009).


    Da sind dann zwar nicht nur die KMS enthalten, sondern auch weiter Veränderungen und Mitteilungen, aber grds. sollten da alle Veränderungen im Schulrecht auftauchen.

    Es ist nicht zielführend, Noten aus dem Abitur, vom 1. und 2. Staatsexamen mit den Noten der dienstlichen Beurteilungen zu vergleichen. Diesen liegen jeweils vollkommen verschiedene Maßstäbe und Abstufungen zu Grunde. Der Eindruck einer Vergleichbarkeit entsteht letztlich - wie so oft - durch die unglückliche Abkürzung von Beurteilungen durch Ziffern und die - mathematisch nicht haltbare Praxis - auf diesen ordinal skalierten Daten auch noch Mittelwertbildungen und Vergleiche durchführen zu wollen.

    Die Note 3 (in Nds. C) bei dienstlichen Beurteilungen steht für "Die Anforderungen werden voll erfüllt" und sind bereits als Wertschätzung der geleisteten Arbeit gedacht. In vielen Beförderungsverfahren ist das bereits die ausreichende Note, um ausgewählt zu werden. Die Note 2 (bzw. B) steht bereits für "Die Anforderungen werden erheblich übertroffen", was mit Blick auf eine konkrete Stelle in unserer komplexen Tätigkeit nur recht wenig Personen schaffen dürften. Die Note 1 (bzw. A) attestiert, dass "Die Anforderungen in hervorragender Weise übertroffen werden", was nur für absolute Ausnahmen zutreffen dürfte. Es ist doch schwer vermittelbar, dass von allen zu beurteilenden Lehrkräften an der eigenen Schule eine Mehrzahl Anforderungen erheblich übertreffen soll. Insofern ist es nur logisch, von der Regelbeurteilung "3"/"C" auszugehen.

    Das hat unsere SL uns auch mitgeteilt: Wer die Probezeit makellos durchläuft, gute Lehrproben zeigt, sich ins Kollegium einfügt, gute Arbeit in der Elternarbeit zeigt und sich neben dem Unterricht noch in schulischen Gremien engagiert - also wer alles tut, was man eben so tun sollte in der Probezeit - solle als Standard eine 3 bekommen.

    Das ist doch gerade die Beschreibung für eine Person, die die Anforderungen voll erfüllt, aber eben nicht erheblich übertrifft.

    Ich habe während der OBAS eine Liste mit Projekten gemacht, die ich als AG, in Form einer Unterrichtsreihe, ... hätte durchführen wollen, was durchaus mit Mehrarbeit verbunden gewesen wäre. Seitdem ich aber von dieser Art der Bewertung gehört habe haben sich diese Listen alle in Luft aufgelöst. :) Ich werde nicht einen Handschlag mehr tun, als ich auch wirklich muss. Meiner Meinung nach das Einzige, was man in einem solchen Fall tun kann.

    Das wiederum kann ich nicht empfehlen. Diese zusätzlichen Handschläge werden durchaus registriert und spielen für mögliche Beförderungen eine Rolle, sofern das mal in Frage kommen sollte. Mir haben diese jedenfalls deutlich weiter geholfen.

    Ich verstehe die Hinweise im Portal so, dass der Antrag nur dann als fristgerecht eingereicht gilt, wenn die Schulleitung innerhalb von 7 Tagen hinzugezogen wird. Wahrscheinlich musst du den Antrag einfach entsprechend im September/Oktober noch einmal neu einstellen. Die Frist liegt ja ohnehin Ende Dezember.

    Sorry, die Information war etwas zu pauschal. Rechtsgrundlage bildet eine Mitteilung zum Flexiblen Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte aus dem Schulverwaltungsblatt 10/2007 und der Klarstellung des MK durch Erlass "Minderstunden bei Freistellung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht für die Abiturprüfung 2017", dass diese Regelungen nach wie vor anzuwenden sind.

    "Gemäß Nr. 4.2.5 gelten insbesondere stundenplanmäßige Unterrichtsstunden als erteilt, wenn die Lehrkraft die Unterrichtsstunden wegen der Freistellung der Schülerinnen und Schüler von Prüfungsklassen bzw. Prüfungsjahrgängen vom Unterricht nicht erteilen kann; dies gilt jedoch nur bis zum Ablauf des sechsten Werktags nach dem letzten Prüfungstag.

    Bei Abiturprüfungen gilt als letzter Prüfungstag der zentral festgelegte Termin der letzten mündlichen Prüfung im fünften Prüfungsfach."

    Da die mündlichen Abiturprüfungen in diesem Jahr bis zum 29.05. gehen, ist der aufgrund des morgigen Feiertags und Pfingsten (Achtung: Werktage, nicht Unterrichtstage) entsprechende Unterricht ab Mittwoch, dem 12.06. als nicht erteilt anzusehen.

    M.E. gar nicht. Wir arbeiten in einem Dienstverhältnis, d.h. du stellst innerhalb der Arbeitszeit deine Arbeitskraft zur Verfügung. Für deren Inanspruchnahme bist du nicht verantwortlich.

    Das würde zwar (eingeschränkt, da auch hier im Dienstplan bereits fest vorgesehene Zeiten mit Mehr- und Minderarbeit möglich sind) im Arbeitsrecht, nicht jedoch im Beamtenrecht gelten. In Niedersachsen fallen Minusstunden nach dem letzten Tag des Zeitraums der mündlichen Prüfungen an, also ab nächste Woche.

    Da muss man mehrere Aspekte voneinander trennen:

    a) Die Verbeamtung bringt es gerade mit sich, dass kein Arbeitsvertrag unterschrieben wird und auch kein solcher gekündigt werden kann. Wir sind hier im Bereich des öffentlichen Rechts und nicht mehr im Zivilrecht.
    b) Natürlich kann man dennoch um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten. Dem wird i.d.R. zum beantragten Zeitpunkt entsprochen. Um die ordnungsgemäße Übergabe der Amtsgeschäfte zu gewährleisten, kann dieser Zeitpunkt aber etwas hinausgeschoben werden.

    Was viele mit "festsitzen" meinen, ist eher folgende Situation.

    c) Wunsch nach Wechsel der Dienststelle ohne Entlassung aus dem Beamtenverhältnis: Hierfür müsste ein Versetzungsantrag gestellt werden, dem i.d.R. entsprochen wird, wenn es einen Bedarf im Zielbereich gibt und (!) keinen zwingenden Bedarf an der bisherigen Schule. Die Sicherheit, die das Beamtenverhältnis für die Beamten selbst mitbringt ist gleichzeitig aber auch eine Planungssicherheit für den Dienstherrn. Genauso wie Beamte nicht so einfach gekündigt werden können, können sie nicht so einfach von sich selbst aus wechseln.

    Und ja...da gibt es noch ein paar Feinheiten mehr zu betrachten, aber das ist zunächst ein grober Überblick zur Fragestellung.

    Eigentlich weiß ich gar nicht, was es da zu diskutieren gibt. Kein Arbeitsvertrag, kein Geld für irgendwelche Arbeit, die gleistet werden soll...?

    Wie gesagt: je nach Zielstellung gibt es durchaus etwas zu überlegen. Neben der Option

    "kein Arbeitsvertrag -> kein Geld -> keine Arbeit" gibt es eben auch die Option "Arbeit aufgetragen -> Arbeit durchgeführt -> Arbeitsvertrag durch konkludente Handlung begründet -> Geld"

    Davon liest man hier immer wieder. gibt's eigentlich einen nachweisbaren Fall, wo das mal jemand wirklich durchgezogen hat, oder ist das nur ein "eigentlich müsste es so sein"?


    Arbeitsverträge sind nicht an die Schriftform gebunden und werden dementsprechend auch durch konkludente Handlung geschlossen. Rechtsgrundlage ist dabei u.a. §612 Abs. (1) BGB "EIne Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist". Man könnte auch auf §625 BGB "Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht." schielen. Im Gegensatz zu Arbeitsverträgen an sich sind Sondervereinbarungen wie Befristungen genauso wie Kündigungen an die Schriftform gebunden.

    Da aber ganz konkret auch nach Urteilen gefragt wurde, sei an dieser Stelle u.a. auf das Urteil des BAG vom 14.12.2016 (Az. 7 AZR 797/14) verwiesen.

    Ok, das ist nervig. Ich kenne es bisher ehrlich gesagt auch so, dass die Schulkonferenz (hier in Nds. wahrscheinlich mit der Gesamtkonferenz vergleichbar) einmal ein Fahrtenkonzept beschließt und das jährlich entsprechend durchgeführt wird. Darin könnte z.B. stehen, dass grds. alle 7. Klassen eine erlebnispädagogische Fahrt nach A oder B machen. Bei euch klingt es nach jedes Jahr neu beschließen, was in NRW wohl auch explizit vorgesehen ist.

    Dafür wäre doch erst einmal zu klären, ob dies überhaupt eine Klassenfahrt ist oder nicht eine private Reise. Ich tendiere zu letzterem und würde mich in Anbetracht der knappen Mittel für Reisekosten auch wundern, wenn die Schulkonferenz ausgerechnet eine solche Fahrt in das Fahrtenkonzept aufnehmen würde. Ich persönlich würde auch davon abraten eine private Abschlussfahrt als Lehrkraft zu begleiten, weil man dennoch nicht ganz aus der Rolle als Lehrkraft herauskommt und das zu sehr ungünstigen Situationen führen kann.

    Sollte die Schulkonferenz dennoch auf die Idee kommen, eine solche Fahrt in das Konzept aufzunehmen, tendiere ich dazu, dass die Kosten dann nicht rückwirkend übernommen werden (müssen). Ich sehe das analog zu z.B. Anschaffungen von Lehrmitteln, Teilnahme an (kostenpflichtigen) Fortbildungen u.ä. bei denen Kosten immer nur nach Antrag vorab und dessen Genehmigung geltend gemacht werden können und nicht erst nach Entstehen.

    Ich würde da eher weniger Hoffnungen reinsetzen wollen. Zum Einen scheint diese Vorgabe im Wesentlichen das (private) Arbeitsrecht und nicht das (öffentliche) Beamtenrecht zu treffen. Zum anderen gibt es für die angesprochenen Punkte bereits Lösungen, die bei weitem nicht allen schmecken dürften. Als Beispiele seien genannt:


    • Keine verpflichtende abendliche Kontrolle der Vertretungspläne für den Folgetag mehr, weil man damit die Mindestruhezeit zum nächsten Tag von 11 Stunden unterschreiten würde?
    • Kriegen wir so auch für Beamte endlich die Europäische Arbeitszeitrichtlinie (11 Stunden Ruhezeit; 30 Minuten Pause ohne Schülerstörungen) an Schulen umgesetzt?

    Als Lehrkraft habe ich mich vorab über den Einsatz zu informieren. Dass bis abends um 18 Uhr (oder ähnlich) tun zu können, sehe ich eher als Serviceangebot. Die Alternative bestünde möglicherweise darin, frühs zu Beginn der 1. Stunde verpflichtend anwesend zu sein. Das zieht einen Rattenschwanz an Folgen nach sich. Dazu gehören u.U. dann wirklich die Einführung von festen Lehrerarbeitsplätzen in der Schule gekoppelt mit festen Arbeitszeiten vor Ort. Finde ich persönlich im Sinne der Vereinbarkeit Beruf-Familie ungünstig. Ich denke, viele Kolleginnen und Kollegen wären auch erstaunt, wie sich dauerhafte 8-10 Stunden Arbeitstage wirklich anfühlen (je nachdem, ob man in den Ferien arbeiten möchte oder nicht). Und bevor der Shitstorm losbricht: Ja, ich weiß, dass wir nahezu alle auch solche Belastungsspitzen kennen und in Korrekturzeiten auch mal auf 10-12 Stunden kommen können.

    Die 30min Pause steht ohnehin erst nach 6 (Zeit-)Stunden ununterbrochener Arbeitszeit zu. Das wäre dann die Mittagspause, bei der ich tatsächlich das Schulgelände verlassen kann, um ungestört zu sein. Man muss dann nur darauf achten, dass Busaufsichten o.ä. nicht gerade von Lehrkräften mit vorher 6 Unterrichtsstunden durchgeführt werden. Auch die 11 Stunden Ruhezeit sind nicht gefährdet, wenn man nicht zwangsweise bis 21 Uhr arbeitet. Insofern sehe ich diese Richtlinie bereits umgesetzt.

    Richtig problematisch sehe ich aber die sich aus der Erfassung der Arbeitszeit per Fernüberwachung o.ä. ergebenden Kollisionen mit Erwägungen zum Datenschutz.


    • Hat damit die Flat-Rate Arbeit bei uns zu den Eh-Da-Kosten (Die Kollegen sind ja eh da.) ein Ende?
    • Keine überbordenden Konferenzen mehr, weil jede Stunde der Kollegen fakturiert wird und die SL sieht, daß eine Konferenz mit 80 Kollegen jede Stunde Kosten in Höhe von knapp 2.000 € verursachen?

    Das wünsche ich mir aber ehrlich gesagt auch. Es wäre m.E. auch sehr heilsam, wenn in den Konferenzen genau diese Kosten auch vorab angesagt/angezeigt werden. Nicht nur für die Schulleitung, sondern auch um sich untereinander etwas zu disziplinieren und ausufernde und unnötige Redebeiträge einzudämmen.

    Habe das 1. Staatsexamen Sek 1 und 2, das zweite Staatsexamen wurde vom Land NRW als "endgültig nicht bestanden" eingestuft. Hierüber läuft seit 3 Jahren eine Klage, also ist das NICHT Rechtskräftig. Das Land muss mich also solange nichts entschieden ist einstellen.

    Hier liegt doch ein massiver Logikfehler vor. Lassen wir mal außen vor, dass je nach anzuwendendem Prüfungsrecht Rechtsmittel teils wirklich keine aufschiebende Wirkung haben und gehen wir mal davon aus, dass Rechtsmittel in diesem Fall aufschiebende Wirkung entfalten. Dann richtet sich diese aufschiebende Wirkung aber nur gegen den Bescheid "endgültig nicht bestanden". Daraus kann noch lange nicht abgeleitet werden, bestanden zu haben. Vielmehr dürfte die Prüfung als (noch) nicht absolviert anzusehen sein. So oder so liegt also kein 2. Staatsexamen vor. Wunderst du dich dann wirklich über schlechtere Einstellungschancen?

    Dr. Günther Hoegg -Schulrecht: Die 50 wichtigsten Urteile (und weitere vergleichbare Bücher). Sehr kurzweilig geschrieben und hilft sehr, die Tendenz von Gerichten bei schulrechtlichen Fragestellungen einzuordnen. Insbesondere hilft es aber dabei, die ein oder andere "Urban Legend" in Lehrerzimmern ausräumen zu können.

    Kann ich nur bestätigen.
    Habe ich mal gemacht. Plötzlich kamen bestimmte Anweisungen nicht mehr. Offenbar wusste meine damalige SL genau, dass sie irrte. So nach dem Motto. Man kann es ja mal versuchen.

    Kann ich auch unterschreiben. Aus meiner Sicht eines der effektivsten und gleichzeitig formal saubersten Mittel, mit denen man sich wehren kann. Eine gute Reihe von komischen Anweisungen hat sich bereits an dieser Stelle erledigt, während die sinnvollen Anweisungen damit kein Problem sind.

    Eine Orientierung kann z.B. die Vereinigung der Didaktischen Leitungen in NRW liefern: https://www.vddl-nrw.de/rolle-und-funk…tische-leitung/ liefern. Grob gesagt ist so ziemlich alles im Bereich der Unterrichts- und Qualitätsentwicklung der Schule zu koordinieren. Das bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand. Wie das genau aussieht, hängt aber auch entscheidend davon ab, wie gut die Teamstrukturen an deiner Schule bereits entwickelt sind und inwiefern man sich auf die Fachbereichs- und Jahrgangsleitungen verlassen kann. Hast du in dieser Leitungsebene schon Erfahrungen?

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