Beiträge von Seph

    Zum Vergleich: In NRW bekommt man für eine Vertretungsstunde á 45 min 26-32 EUR (Brutto, je nach Lehramt). Und da bist du sowieso schon an der Schule und hast keine Fahrtkosten und -zeit.

    Nur interessehalber: Könnt ihr euch Mehrarbeit wirklich auszahlen lassen oder ist das nur eine theoretische Möglichkeit? In Niedersachsen gibt es diese Angaben zur Bezahlung von Mehrarbeit auch, nur hat man keinen Anspruch auf Auszahlung. Der Regelfall ist der Freizeitausgleich über ein Arbeitszeitkonto. Das bisher einzige Mal, dass das ging, war als die Landesregierung mit ihrer Deputatserhöhung um eine Stunde zurück rudern musste und die damit angefallene Mehrarbeit für ein Schuljahr wirklich ausgezahlt werden durfte.

    Das ist schwer zu sagen und leider klaffen da die Preisvorstellungen weit auseinander. Studentische Nachhilfe ist teils durchaus für 12-15€ pro Stunde zu erhalten, als ausgebildete Fachkraft sollte man sicher nicht unter 30-40€ verlangen, was wiederum kaum einer zu zahlen bereit ist. Falls du verbeamtet bist, solltest du unabhängig davon unbedingt beachten, die Nebentätigkeit genehmigen zu lassen.

    Und schon einmal vorsorglich an einige Mitforisten: Bitte lasst uns nicht schon wieder darüber diskutieren, dass Handwerker oft noch mehr kosten. Das sind nun einmal die typischen Marktpreise im Nachhilfe-Sektor. Klar ist unsere Arbeitszeit mehr wert, aber man muss auch Abnehmer dafür finden, wenn man das unbedingt tun möchte oder man überlässt diesen Markt auch weiterhin älteren Schülerinnen und Schülern oder Studierenden.

    Ich empfehle in Vollzeit bleiben und wenn die Mehrbelastung gesundheitlich ihren Tribut fordert (denn ja, mehr ist tatsächlich nicht möglich!) entsprechende Gesunderhaltungsmaßnahmen mit Hilfe eines Arztes durchführen.Es kann nicht sein, dass man die Belastung hochschraubt und Lehrer dann ihr Gehalt mindern. Lasst das nicht mit euch machen!
    Man behandelt euch wie der letzte Dreck als Beamter, schlagt endlich zurück! Denn der Dienstherr lacht, dass man als Beamter verpflichtet ist so viel zu arbeiten und jedem Ruf von "Dienstpflicht" zu folgen.
    Lacht doch mal zurück mit der Unkündbarkeit.

    Ist deine Empfehlung wirklich, bewusst eine Burnout-Erkrankung zu riskieren? Oder ist die Empfehlung eher, den Dienstpflichten nicht mehr nachzukommen? Dann war es das nämlich auch schnell mit der Unkündbarkeit.

    Ich bin aber voll bei dir, dass man sich nicht alles bieten lassen muss. Die Antwort darauf ist aber professionelles Arbeiten, Erfüllen der Dienstpflichten und die Signalisierung von Überlastungen in persönlichen Gesprächen und in zweiter Stufe durch formale Überlastungsanzeige.
    Was ich damit sagen möchte: es gibt auch einen rechtlich sauberen Weg ohne Dienstpflichtverletzung.

    Ich finde die Nichtgenehmigung von TZ einen heftigen Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Niemand geht in TZ, weil er weniger Geld haben möchte, sondern weil er Zeit benötigt für andere Sachen. Leider oftmals auch, um wieder "aufzutanken", um weitere Jahre im Beruf zu überstehen. Hier wird ausgenutzt, dass das Land nahezu einziger "Arbeitgeber" ist und dass es keinen Vertrag gibt, der die Rahmenbedingungen von Arbeitebedingungen konserviert.

    Nein, hier wird auf beamtenrechtliche Pflichten abgestellt, die uns vor Einstellung doch bewusst waren. Wer unbedingt einen Rechtsanspruch auf Teilzeit haben möchte, kann auch im Angestelltenverhältnis im Lehramt arbeiten.
    Insofern ist die persönliche Lebensplanung durch die Entscheidung zur Ablegung des Amtseids als Beamter selbst beeinflusst worden.

    1. Das mit dem Ruhestand ist keine reine Lehrerproblematik, sondern betrifft alle Berufe. Meine Generation wird mal bis 70 arbeiten, da ist es realistisch, das schon einmal als gegeben anzusehen. Ich möchte da kein Fass aufmachen, aber die demographischen Gründe hierfür dürften gerade Lehrern bekannt sein.
    2. Es sollte jeder selbst entscheiden, ob er in Teilzeit geht oder nicht, da man dafür ja auch bewusst auf Gehalt verzichtet.
    3. Sabbatjahre sind nur eine Umverteilung von Gehalt, da sehe ich kein Problem.
    4. Das Problem bei der Stunde mehr sehe ich darin, dass die Tätigkeiten außerhalb des Unterrichthaltens zeitlich an Umfang zunahmen, weswegen es bei einer 41h-Woche sinnvoller wäre, das Deputat zu senken. Ausnahme: Man macht wirklich nur noch klassischen Frontalunterricht und beschränkt die Differenzierung auf das Allernötigste.

    Es gibt nicht zu wenige Lehrer, genauso wie es nicht zu wenig Wohnraum gibt. Es ist eine Falschverteilung. Mit Deutschlehrern kann man ganze Straßen pflastern, Musiklehrer will (oder kann) keiner werden. Da ändern auch diese Forderungen nix... Und warum gibt es wohl im Brennpunkt Lehrermangel, im Villenviertel jedoch nicht? Bestimmt, weil die faulen Säcke alle so wählerisch sind...

    1. Da bin ich voll bei dir, darauf sollten wir uns alle einstellen. Die demographische Entwicklung lässt da als einzige Alternative eine drastische Reduzierung der Ruhebezüge zu.

    2. und 3. Das Problem ist gerade die Diskrepanz von tatsächlich verfügbaren ausgebildeten Lehrkräften, insbesondere wenn die jetztige Generation 55+ in den Ruhestand geht, und der hohe Bedarf an Lehrkräften. Der Dienstherr kann dann zur Steuerung der Ressourcen anders als im Arbeitsrecht solche Entscheidungen treffen, siehe dazu z.B. §91 BBG. Da hilft es auch nicht, dass es viele (Gymnasial-)Deutschlehrkräfte auf dem Markt gibt, wenn es um Lücken z.B. im Grundschulbereich und in naturwissenschaftlichen und künstlerischen Fächern geht. Gegen diese Verteilung kann man unter Berücksichtigung der freien Berufswahl auch nur wenig tun, außer man führt ähnlich wie für IT-Fachkräfte Zulagen für entsprechende Mangelbereiche ein. Das dürfte interessante Diskussionen in den Kollegien auslösen.

    Naja man sollte schon die Kirche im Dorf lassen. Wie oft hast du diese denn bereits in Anspruch genommen? Also ich nach etwa 10 Jahren in denen ich selbst versichert bin inkl. kleiner Kinder noch nie.
    Ich denke nicht, dass ein paar Monate ohne Haftpflichtversicherung einen direkt in den finanziellen Ruin treibt...

    Zum Glück noch nie und genau darum geht es ja. Ich nehme die aber auch nicht wegen Kleinigkeiten in Anspruch, da dies der Versicherung die Möglichkeit zur Kündigung gibt. Ich denke an blöd gelaufene Unfälle mit Personenschäden, die man ggf. als Fußgänger/Fahrradfahrer o.ä. mal schuldhaft verursacht und bei denen sich langfristige Schadensforderungen im 6-7 stelligen Bereich bewegen können. Das sind existenzielle Risiken, die besser abgesichert sind. Zum Glück sind diese auch so selten, dass die Versicherung hierfür extrem günstig ist. Und ja: anders als mal ein zerbrochenes Glas oder ein paar abgebrannte Möbel kann einen sowas tatsächlich in den finanziellen Ruin treiben.


    Ebenso halte ich auch eine Hausrat für essentiell - warum sehen das hier manche anders?

    Die Frage hast du eigentlich schon selbst beantwortet. Sie kann dann Sinn ergeben, wenn man sehr teure Einrichtungsgegenstände, Schmuck, Fahrräder o.ä. besitzt, die man gegen Diebstahl absichern möchte. Selbstverständlich ist man dann auch auf Nachweise angewiesen, die bei Schmuck u.ä. nicht immer einfach sind. Edelmetalle, Bargeld usw. unterliegen zudem speziellen Auflagen und Wertobergrenzen. Meine Einrichtung z.B. ist überwiegend von Ikea und nichts, was mich bei Brand oder Diebstahl vor unlösbare Probleme stellt. Das sieht bei Haftpflichtfällen oder Dienstunfähigkeit anders aus.

    Die Mindestabsicherung sollte also existenzielle Risiken absichern, alles darüber hinaus muss man sich überlegen, ob es zur individuellen Lebenssituation und Risikoempfinden passt. In diese Kategorie gehören m.E. Versicherungen wie die Glasbruch-/Hausrat-/Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Von kapitalbildenden Lebensversicherungen würde ich hingegen genau wie von Restschuldversicherungen die Hände lassen.

    Sorry, da muss ich widersprechen. Die Haftpflicht-Versicherung zu kündigen kann finanzielles Harakiri sein, jedenfalls denn, wenn man das ohne neuen Vertrag macht. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber eine Unachtsamkeit kann ausreichen, enorme Schadenssummen zu verursachen, wenn Personen langfristig geschädigt sind, auf denen man sonst sitzenbleibt. Die anderen würde ich aber auch kündigen.

    2. Annahme: Versicherungsmakler sind Menschen, die helfen wollen und einen guten Service bieten, um den Kunden langfristig zu binden und nicht zu verärgern
    3. Weitere Annahme: Wenn man alle Versicherungen bei einem Anbieter abgeschlossen hat, hat man nur einen Ansprechpartner und dadurch leichteren "Verwaltungsaufwand".

    Das mag für Versicherungsmakler, deren Arbeitszeit man direkt bezahlt, gelten, nicht jedoch für Versicherungsvertreter/-berater, Finanzberater usw., die v.a. an Provisionen verdienen, die naturgemäß bei kundenungünstigen Produkten tendentiell höher ausfallen. Alle Versicherungen bei einem Anbieter reduziert sicher den Gesprächsaufwand und erhöht die Gefahr, unnötige Policen im Paket wiederzufinden. Da die Debeka mit einem exklusiven eigenem Vertriebssystem arbeitet, mag das hier abgemildert sein.

    Jedes Detail, dass die Kosten besser nachvollziehbar macht, ist super.
    Toll wäre auch eine Aufklärung der Symbolik: "Hinter B50 verbirgt sich die Krankenversicherung, die verpflichtend ist. Die Kosten von xy sind angemessen."
    Und super wäre auch eine Art Zusammenfassung: "Die Versicherungen x,y und z passen soweit, sparen könnte man v.a. bei dieser Rentenversicherung. Die 50€ könnte man stattdessen dort investieren..."

    Ohne genaue Kenntnis der Versicherungsbedingungen der einzelnen Policen ist das kaum seriös zu beantworten. Bei vielen deiner Versicherungsarten steht und fällt der Sinn der Versicherung und das Preis-/Leistungsverhältnis mit den genauen Vertragsbedingungen, insbesondere Selbstbehalte und Leistungsausschlüsse. Problematisch finde ich, dass du dir die selbst nicht im Detail angeschaut hast. Aber nur dann kannst du für dich einschätzen, ob die Policen für dich sinnvoll sind.

    Die Details der Versicherungen haben mich nicht großartig interessiert. Ich habe mehrmals nachgefragt, was den so der Standard wäre und darum gebeten nur notwendige Versicherungen abzuschließen. Bei jeder Versicherung die angeboten wurde habe ich mehrmals nachgefragt, ob der Versicherungsmakler die Versicherung selbst abschließen würde und diese wirklich notwendig und sinnvoll ist. Ich habe mehrmals meinen Wunsch geäußert lieber mit dem Gefühl leben zu müssen leicht unterversichert zu sein, als irgendwann das Gefühl haben zu müssen "zu viel" aufgeschwatzt bekommen zu haben.

    Die Anzahl verschiedener Policen spricht m.E. nicht gerade für eine Unterversicherung, aber auch hier wieder: das muss jeder für sich selbst entscheiden, welche Zusatzversicherungen noch abgeschlossen werden sollen. Häufig ist z.B. eine Unfallversicherung nicht notwendig, da je nach Police nur bei bleibenden Schäden geleistet wird. Bei dir scheint sie sich nun gerade gelohnt zu haben. Auch die beiden Leibrenten sehen auf den ersten Blick seltsam aus, wahrscheinlich verstecken sich kapitalgebundene Lebensversicherungen dahinter, die nicht unbedingt sinnvoll sind (außer aus Provisionsicht). Und auch eine Hausratversicherung lohnt nur in Einzelfällen.Was mir dafür fehlt, ist eine (echte) Dienstunfähigkeitsversicherung, um das eigene Erwerbseinkommen abzusichern. Die Privathaftpflicht wiederum ist außerordentlich sinnvoll, hier könnte man noch einmal genauer auf die Deckungshöhe und Ausschlüsse schauen, da die Privathaftpflicht sehr günstig deutlich upgradbar ist. Die Beiträge sehen aber bereits nach einer relativ guten Absicherung aus.

    .... Fortbildungen zur persönlichen Weiterentwicklung, die nicht unmittelbar der Schule direkt dienen (z. B. diejenigen zur Führungskräfteentwicklung, zur Schulentwicklung, zur Kompetenzererweiterung, siehe z. B. das Orientierungsseminar für A-14-Bewerber, die dann die Schule wechseln), stehen Studienräten in BW ja auch zu und sind keine private Angelegenheit, sondern eine dienstliche. Festgelegt in der VV vom 24.4.06.

    Meinst du die Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in BW vom 24.05.2006? Diese regelt aber auch, dass Unterrichtsausfall nach Möglichkeit der Schule zu vermeiden ist und dass z.B. pädagogische Tage grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit stattzufinden haben. Sie regelt auch, dass Fortbildungen sich an einem von der Schule aufzustellendem Fortbildungskonzept orientieren sollen, was ich oben mit "angeordnet" und "Multiplikatorentätigkeit" umreißen wollte. Was sie gerade nicht garantiert, ist dass Lehrkräfte ein Recht haben, nach eigenen Vorstellungen innerhalb ihrer Unterrichtszeit an beliebigen Fortbildungen teilzunehmen.

    OT:
    Warum druckst (und bezahlst) du Dienstliches privat?

    Leider vorhersehbar, dass auch so eine einfache Frage wieder gekapert wird, um eine der Lieblingsdiskussion des Forums fortzuführen. Ich kopiere Klassensätze etc. zwar grds. in der Schule, die dafür nötigen Kopiervorlagen oder mal die Tagesordnung für eine Konferenz o.ä. könnte ich zwar auch in der Schule drucken, mich aber auch dafür entscheiden, mir meinen Schultag etwas entspannter zu gestalten oder etwas später erst vor Ort anwesend zu sein, indem ich das noch privat zu Hause drucke. Problematisch wird das doch nur dann, wenn man diese Entscheidungsmöglichkeit gar nicht erst hat.

    Zum Thema: Die anvisierte Seitenanzahl pro Jahr ist maßgeblich für die Empfehlung, da auch innerhalb der gleichen Geräteklasse teurere Geräte häufig geringere Seitenpreise zur Folge haben.

    Anordnung? Mulltiplikation?
    Also ich mache Fortbildungen auch zur eigenen Weiterentwicklung, ohne dass die Inhalte der Schule direkt nützlich wären oder - wie es immer so schön heißt - multipliziert werden. Das ist in BW theoretisch auch so geregelt, trotzdem hängt es an der SL, ob diese eine FoBi genehmigt und das ist an der Schule, an der ich arbeite, leider oft ein Diskussionspunkt zwischen KuK und SL. Wegen des Unterrichtsausfalls. Ich würde FoBi, wenn sie meiner persönlichen Weiterentwicklung dienen, sonst auch am WE machen (wie Ärzte z. B. auch).

    Das tue ich auch, persönliche Fortbildung gehört aber i.d.R. in den privaten Bereich, genau wie das in der freien Wirtschaft meist auch gehandhabt wird. Wir haben das Glück, dass unsere Dienstherren uns oft auch bei rein persönlichem Interesse (damit sind Fortbildungen gemeint, die nicht zum unmittelbaren Interesse der Schule gehören) durch Freistellung unterstützen, einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. Insofern führt eben kein Weg am Gespräch vorbei und es schadet sicher nicht, sich z.B. hieran zu orientieren:


    Ich begründe, warum ich zur Messe will, und werde da freigestellt.Ich fahre in der Regel aber auch nicht hin um einfach "drüber zu schlendern", sondern schaue gezielt und begründe das auch.

    Was heißt denn Aufstand machen? Wenn es auf der Didacta während der Werktage tatsächlich Fortbildungsangebote gibt, die zu den aktuellen Entwicklungszielen der Schulen passen, stellen diese i.d.R. auch einige Lehrkräfte frei, um als Multiplikatoren dieses Wissen dann weitergeben zu können. Ansonsten handelt es sich, wie hier bereits erwähnt wurde, im Wesentlichen um eine Verkaufsveranstaltung, deren Besuch gerne in die ungebundene Arbeitszeit oder Freizeit gelegt werden kann, also an einen Nachmittag oder das Wochenende.

    Meine Priorität:Samstags und sonntags Freizeit und Dienstreisen nicht aus eigener Tasche.

    Sehe ich auch so, nur dass der Besuch der Didacta eben eher Freizeitvergnügen als Dienstreise ist ;) . Eine Ausnahme kann, wie oben beschrieben, ein Interesse der Schule an einem bestimmten Fachvortrag oder Thema sein, sodass die Anordnung oder Genehmigung einer Dienstreise sinnvoll erscheint.

    In Wien verdient man, genau wie im Rest von Österreich, deutlich weniger als in jedem deutschen Bundesland.

    Da mache ich mal ein deutliches Fragezeichen dran. Zwar scheinen die monatlichen Tabellenentgelte von Lehrkräfte deutlich niedriger zu liegen als in Deutschland, aber man muss da schon ehrlich auf die Jahreseinkommen schauen. Dass Lehrkräfte in Österreich 14 statt 12 Monatsgehälter beziehen und teils noch besondere Zuschläge für bestimmte Tätigkeiten on top kommen, scheint da unberücksichtigt zu bleiben. Ich finde dann auch eher Quellen mit Durchschnittsgehältern von Lehrkräften von ca. 55000€/a, was sich durchaus mit Duchschnittsgehältern von Lehrkräften in Deutschland vergleichen lässt.

    Eben. Das ist in BaWü auch so. Und wie gesagt: es führt - wenn andere deswegen dauerhaft Nachteile haben - zu Spannungen.

    Die hat man auch, wenn sich Lehrkraft x generell einen freien Montag, Lehrkraft y grundsätzlich einen kompakten Plan ohne Freistunden oder Fachschaft z partout keinen Nachmittagsunterricht wünscht, da die Kids dann zu unkonzentriert seien usw. In einem Kollegium gibt es immer einige, die wegen irgendeiner scheinbaren Ungerechtigkeit angepisst sind, egal wie gut man den Plan strickt. Das ist aber kein Grund, der gesetzlichen Aufgabe zur Herstellung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht zu entsprechen.

    Hm und warum genau nicht? Also in vielen Bundesländern gibt es Gesetze und Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit hat man dann schon Vorrang, wenn es um Wünsche geht. Hier z.B. ist es nicht zumutbar einer Alleinerziehenden die erste Stunde zu geben, wenn sie es mit der Kitaöffnung nicht schafft. Der AG hatte dann die Wahl die Tagesmutter für morgens zusätzlich zu bezahlen oder ihr einen anderen Stundenplan zu bauen (da hat die Frauenvertretung gut drum gekämpft und klar gewonnen) Wobei ja die Wünsche auch nicht immer gleich sind. Eine Kollegin z.B. wollte immer von 8-12 an 5 Tagen die Woche arbeiten trotz 50%.

    Grundsätzlich bin ich da bei dir und sehe es auch so, dass Einsatzwünsche, die durch Pflege von Angehörigen bedingt sind, deutlichen Vorrang vor "Luxuswünschen" anderer Kolleginnen und Kollegen haben müssen. Die Formulierung impliziert aber, dass der AG zwingend entsprechende Bedingungen zu schaffen habe, was nicht stimmt. Diese müssen für den AG auch zumutbar sein. Möchte also eine Vollzeit-Lehrkraft an einer Grundschule mit 28 Deputatsstunden auch noch an allen Tagen morgens erst zur 2. oder 3. Stunde kommen, so wird das schlicht nicht möglich sein und zwingende Gründe entgegenstehen, sofern es sich nicht um ein außerordentlich großes Ganztagssystem handelt. An großen weiterführenden Schulen ist das z.B. durchaus drin. Der AG wird hier sicher nicht zusätzlich eine Tagesmutter zahlen müssen, sondern die Lehrkraft sich überlegen müssen, wie es weitergeht. Kurz gesagt: der AG muss innerhalb seiner zumutbaren Möglichkeiten nach Wegen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf achten, aber nicht um jeden Preis. Im von dir konkret angegebenem Fall passt es aber, da hier offensichtlich nicht alle zumutbaren Möglichkeiten vorab ausgeschöpft waren.

    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist durch die Bevorzugung der Kollegen bei der Stellenvergabe/die Versetzung in die Nähe gegeben. Durch die sogenannten Sozialpunkte.
    Das dürfte reichen.

    Nein, das reicht eben nicht. Das wird einem aber erst klar, wenn man versuchen muss, Arbeitszeiten und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen. Eltern sind an der Stelle nun einmal weniger flexibel als es Kinderlose sind und gerade im Bildungssektor sollte es eine gewisse Selbstverständlichkeit sein, Familien wenigstens etwas zu entlasten, indem sie vorrangig bei der Stundenplangestaltung berücksichtigt werden.

    Nee, bei verbeamteten LehrerInnen funktioniert es so nicht, weil du bei der Bewerbung (!) in keinem Beamtenverhältnis sein darfst.

    Und deswegen nimmt man auch deutlich vor den Stellenausschreibungen Kontakt zur Wunschschule auf, spricht mit Schulleitung und ggf. Dezernenten und stellt so sicher, dass man im Verfahren ist bevor es überhaupt losgeht. Schulen sind in der Regel ganz froh, wenn sie bereits geeignete Kandidaten kennen, auf die sie zielgerichtet ausschreiben können, wenn die Chemie passt. Die Beantragung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im bisherigen Bundesland ist dann fast nur noch Formsache. Das Restrisiko, die neue Stelle nicht zu erhalten, ist dann auch nicht viel größer, als das Risiko in der freien Wirtschaft, innerhalb der Probezeit wieder kurzfristig gehen zu müssen, weil jemand noch Besseres dazwischen funkt.

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