Ich weiß ja nicht, welche Vorgaben die thüringer Kollegen hatten und was sie im Rahmen derer hätten machen können.
Hier passiert gerade das, was ich oben ansprechen wollte. Bevor sich hier alle darüber echauffieren, wie ungerecht alle Thüringer Kolleginnen und Kollegen durch ihren Dienstherren behandelt werden, sollten wir uns klar machen, dass es gar nicht darum gehen wird, gegen alle vorzugehen. Die meisten werden sich nämlich an die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit gehalten haben, Absprachen mit Schulleitung und Behörden gesucht und Dienstanweisungen befolgt haben.
Es geht doch nur um die wenigen, die eigenmächtig entschieden haben, es handele sich doch hier eher um weit auszulegende Kann-Bestimmungen.
So oder so haben sie damt Mängel ausgeleichen, die sie nicht zu verantworten haben.
Indem man eigenmächtig entscheidet, entgegen der Anweisung nicht die zentral vorgegebene Plattform zu nutzen, sondern lieber bzgl. des Datenschutzes weit bedenklichere Plattformen? Noch einmal: nur um diese Fälle geht es doch überhaupt.
Ergänzung, um es mal ganz konkret zu machen: Wir nutzen an der Schule z.B. IServ über einen schuleigenen Server.
(1)Hätte ich die Dienstanweisung, nur diese Plattform für den Austausch mit Klassen und Kursen zu benutzen und ich finde die aber blöd und verpflichte meine Klassen, sich auf Whatsapp anzumelden, bekomme ich zu Recht dafür "einen auf den Deckel".
(2) Würde IServ bestimmte Funktionen nicht bereitstellen, die ich gerne nutzen würde, dann (a) frage ich natürlich meinen SL oder die Behörde, ob ich eine Alternative nutzen kann oder (b) verzichte darauf und plane meinen Unterricht anders.
(3) Wäre IServ mal nicht erreichbar/schlecht nutzbar, probiere ich es halt später oder kontaktiere in dringenderen Fällen den Support. Ist dieser auch nicht erreichbar, kommt (2b) zum Tragen.