Beiträge von Seph

    Niedersachsen auch,
    da gab es im letzten Jahr eine neue Regelung zu Entlastungen, die den KollegInnen Korrektur-Tage beschert haben - auf dem Rücken der anderen KollegInnen, die dann die Vertretung übernehmen mussten.

    Was heißt denn "auf dem Rücken der anderen KollegInnen"?. Diese bekommen die Vertretungen i.d.R. ja ebenfalls angerechnet und können diese später über Freizeitausgleich oder bei Ansammlung über 0,5-1 Stunde weniger im nächsten Schuljahr wieder ausgleichen. Es ist unumgänglich, die Spitzenbelastungen der im Abitur eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zu reduzieren. Gerade in spät liegenden Prüfungsfächern bleiben häufig nur ca. 2 Wochen Korrekturzeit. Da das in den letzten Jahren oft gerade Kernfächer mit entsprechend vielen Prüflingen waren, ist das im laufenden Betrieb sonst ohne Korrekturtage nur durch massive Überschreitung der zulässigen Wochenhöchstarbeitszeit zu schaffen.

    Hat sich von Euch jemand die Mühe gemacht, diese CPU zu googlen?

    Weil man für wenig mehr Geld ein zukunftssichereres Gerät erhält. Windows wird länger drauf laufen, eventuell von Dir in der Zukunft zu benutzende Programme werden drauf laufen.

    Für "ein wenig mehr Geld" bedeutet bei deiner Empfehlung einen Aufschlag von über 50% auf das ausgesuchte Modell für eine etwas leistungsstärkere CPU und Grafikkarte, welche Franzi für ihre angestrebte Nutzung derzeit nicht benötigt. Beide Rechner werden in 5 Jahren voraussichtlich nach wie vor für Officeanwendungen locker ausreichen (genauso wie derzeit >10 Jahre alte Rechner) und für aufwendigere nicht mehr. Der Rest ist ein Blick in die Glaskugel. Klar ist deine Empfehlung leistungsstärker bei deutlichem Aufpreis, aber wo zieht man da die Grenze? Warum dann nicht gleich in die 600€ oder 1000€ Preisklasse vordringen?

    Sorry, der Post hilft dir nur bedingt weiter, aber das hier ist ein Anliegen, wo das Monopol des Staates nervt.

    Natürlich hättest du vorher weitsichtiger sein können (was ich dir nicht vorwerfen will und so auch gar nicht sehe), aber du solltest doch jetzt jedes Recht der Welt haben auf die veränderte Perspektive zu reagieren. Dafür reicht das zu weit. Überall wäre das völlig okay, aber durch das Monopol wird es zu einem Problem.

    Ich wünsche dir Weisheit und Gelassenheit, einen guten Weg für dich und deine Familie zu finden !

    Genau wie in der freien Wirtschaft hat sie hier auch die Möglichkeit, die bisherige Stelle zu kündigen/nicht anzutreten und sich auf eine andere ausgeschriebene Stelle neu zu bewerben. Und genau wie in der freien Wirtschaft geschieht dies ohne Sicherungsnetz, hier also ohne die Beibehaltung des bereits erlangten Beamtenstatus (auf Probe). Lässt man in der freien Wirtschaft eine Stelle kurzfristig sausen, können u.U. auch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen einen geltend gemacht werden und auch dort spricht sich das vlt. unter Arbeitgebern in der Branche herum. Nur die Kündigungsfristen sind anfangs i.d.R. deutlich niedriger und die Wiedereinstiegszeitpunkte nicht ganz so starr.

    Wenn es "nur" um Office-Anwendungen, etwas surfen und hin und wieder Video schauen geht, reicht das vollkommen aus. Das ist letztlich bereits das Anwendungsprofil der meisten Nutzer im schulischen Kontext. Aufwendiges Gaming, Foto-/Video-Bearbeitung etc. sind damit dann problematischer, aber das gehörte auch nicht zu den von dir formulierten Anforderungen. Für den Preis bekommst du damit ein gut brauchbares Gesamtpaket ohne selbst schrauben zu müssen.

    • Das IPad kann einen Computer nicht vollständig ersetzen - ein Tablet ist kein Laptop/Desktop. Das sind unterschiedliche Gerätetypen mit unterschiedlichen Eigenschaften und unterschiedlichen Einsatzgebieten. (Weswegen auch die Frage "Tablet oder Laptop" differenziert beantwortet werden muss, anderes Thema.) Für meine schulische Arbeit benötige ich deshalb auch einen "großen" Computer.
    • Das betrifft vor allem alle Formen von Textsatz: Arbeitsblätter und größere formattierte Texte. Auch die Verwaltung größerer Mengen von Dateien, Medienkonvertierung etc. Das geht zwar prinzipiell auch mit dem IPad, ist aber unbequem. Aus diesem Grund habe ich zu Hause weiter mein Macbook im Einsatz und verwende ggf. einen Dienstcomputer an der Schule.

    Da bin ich voll bei dir und möchte aus diesem Anlass die Geräteklasse der Convertibles ins Spiel bringen: vollwertige Notebooks, deren Bildschirm sich in den Tabletmodus drehen lässt. Auf diesem lässt sich dann problemlos schreiben, kommentieren, präsentieren usw. und bei Bedarf wieder zurück in den Notebook-Modus drehen, um mit vollwertiger Tastatur und Dateiverwaltung arbeiten zu können.

    Was nicht wegläuft und auf Bäume klettert, wird gerippt. Physische Datenträger gehen bei Dauerbenutzung ohnehin nur verloren oder kaputt.
    (Natürlich gilt das niemalsnicht für irgendwelche kopiergeschützten Medien. Würde ich natüüürlich niemals machen. Ich wüsste auch überhaupt nicht, wie das geht, ganz ehrlich nicht. :) )

    Und weil du das genau wie ich niemalsnicht machen würdest, brauchst du dann vlt. doch für die ein oder anderen Datenträger ein entsprechendes Laufwerk ;)


    Ist in der heutigen Zeit ein gutes Marken-DVD-Laufwerk überhaupt noch nötig? Sollte es nicht lieber mehrere USB-Eingänge haben, welche auf dem schnellsten Level Daten übertragen?

    EIne gute Reihe der (bei uns noch) verwendeten Lehrwerke in der Schule hat z.B. Begleit-CDs oder -DVDs und auch anderes Material liegt manchmal noch als physischer Datenträger vor. Insofern kann ein DVD-Laufwerk durchaus sinnvoll sein. Das lässt sich aber auch durch ein günstiges externes Laufwerk mit USB-Anschluss abdecken, mit der Gefahr, dass dieses gerade dann verlegt wurde, wenn es mal gebraucht wird.

    Für den Desktop-Bereich kam oben schon ein interessanter Hinweis, den ich leicht variiere: (Link entfernt)

    Solltest du ein Komplett-System mit Monitor und Drumherum suchen, gibt es zu einem unwesentlichen Aufpreis ein entsprechendes System vom selben Anbieter.

    Im Ernst? Neuanmeldung und erster Beitrag gleich mit Werbelink? Den Ausführungen weiter unten kann man aber weitgehend zustimmen, vor allem der Hinweis zum Beameranschluss ist sehr wichtig. Wofür man in Schule mehr als 512 GB und damit HDD vor SSD benötigt und die Kosten deutlicher Geschwindigkeitseinbußen in Kauf nehmen sollte, erschließt sich mir nicht.

    Für die typische Nutzung in Schule reichen auch i3, 8GB RAM und der Verzicht auf eine separate Grafikkarte vollkommen aus. Es gibt noch eine gute Reihe vergleichbarer Shops mit vergleichbaren Preisen. Um den Verdacht von gezielter Werbung zu zerstreuen, daher eher eine Auflistung von verschiedenen Anbietern und Plattformen: Luxnote, Lapstore, Thinkstore24, ESM-Computer, Ebay, Refurbed, Backmarket, Itsco u.v.m.

    4) es entstehen keine Kosten für den Steuerzahler, denn kaum jemand wird einen Medizin-Studienplatz blockieren, für den er sich aufwändig bewerben musste, wenn er eh nicht vor hat zu studieren. Wer vor hat, einen Abschluss zu machen, studiert also auch ganz normal, auch wenn er das in einem langsameren Tempo macht (was wiederum keine Kosten produziert)

    Da die Mittelzuweisungen für Unis auch von den Studentenzahlen abhängen, entstehen den Steuerzahlern durchaus indirekte Kosten durch Scheinstudenten, wenn auch sich diese in Grenzen halten. Auch der ÖPNV muss letztlich durch die Tarifgestaltung sicherstellen, dass kostendeckend gearbeitet werden kann (oder es werden wiederum Steuergelder benutzt). Entgangene Einnahmen durch Scheinstudenten müssen an anderer Stelle wieder erwirtschaftet werden. Zwar ist es wirklich so, dass ein Studium als Nebentätigkeit nicht angezeigt werden muss und durchaus der Fall vorkommen kann, dass jemand ernsthaft neben dem Referendariat noch ein Erweiterungsfach studiert, promoviert o.ä., aber die reine Ausnutzung des Studentenstatus zur eigenen finanziellen Bereicherung ist m.E. schon deutlich in einem Graubereich nah an strafbarem Betrug und kann zumindest als rechtsmissbräuchlich angesehen werden. Für einen (künftigen) Staatsdiener ist das bedenkenswert. Das Risiko, das hier etwas schief geht, ist allerdings wirklich gering.

    Mit dem Anforderungskatalog kannst du so ziemlich alles am Markt nehmen oder auf ältere Gebrauchtgeräte zurückgreifen.
    Wenn du es mobil haben möchtest, würde ich ein Businessnotebook als Leasingrückläufer empfehlen (z.B. ein Thinkpad o.ä.)
    und dann für den heimischen Schreibtisch einen externen Monitor anschließen.

    Wieso antwortet man, wenn man nichts dazu beiträgt, die Frage zufriedenstellend zu beantworten? Du hättest genauso gut weiter scrollen können, ohne diese Antwort hier loswerden zu müssen. Tolles Beispiel als Lehrer.

    Gründe dafür weshalb ich hier frage, obwohl es deiner Meinung nach unsinnig ist:
    - evtl. gibt es hier ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter
    - evtl. sind hier aktuelle wissenschaftliche Mitarbeiter registriert (was gar nicht so unwahrscheinlich ist, wie von dir impliziert)
    - es könnte hier evtl. Leute geben, die Menschen kennen, die sich genau so entschieden haben, wie von mir in der Fragestellung genannt
    - da JEDE Lehrkraft eine Universität besucht hat, ist die Wahrscheinlichkeit da, dass sie sich diesbezüglich selbst Gedanken zu dem Thema gemacht haben und durch lange Recherche, viel Reflexion und Expertengesprächen mehr wissen als ich und mir diese Frage beantworten können
    - es könnte ja sein, dass einer der User hier Bekannte im Umfeld hat und die Frage daher beantworten können

    Bedarf es weiterer Gründe?

    P.S: habe extra hinzugefügt, dass ich selbst leider keinerlei Beziehungen zu Dozierenden habe und deswegen niemanden persönlich fragen kann. Dennoch besinnliche Weihnachten.

    @Josh hat genau das gemacht, was du hier forderst: Seine bisherigen Erfahrungen dazu wiedergegeben mit Blick auf ihm Bekannte. Ich ergänze das gerne aus meinem Bekanntenkreis um (1) Personen, die tatsächlich mehr Lust darauf hatten, sich in ihrem Gebiet weiterhin akademisch zu betätigen und einen bestimmten Bereich inhaltlich zu vertiefen, (2) jemanden, der gerne in der Ausbildung von zukünftigen Lehrkräften tätig ist und (3) Personen, die tatsächlich die Anforderungen an Lehrkräfte etwas unterschätzt haben (damit meine ich nicht die fachlichen, sondern die Anforderungen an Persönlichkeit, Resilienz etc.) und um nicht unterzugehen, den Weg zurück an die Uni gewählt haben. Und dann gibt es auch einige, die mit einem Teildeputat an der Uni und einem Teildeputat an einer Schule tätig sind.

    Nr.1 kommt aber nicht in Frage, da ich zwar einiges an Rücklagen habe, diese aber dennoch binnen kürzester Zeit aufgezehrt wären, sollte ich nicht sofort wieder eine Anstellung finden. Was Nr.2 angeht, weiß ich auch nicht so recht; schließlich muss man dafür ein gewisses Maß an Offenheit, Charisma und Überzeugungskraft mitbringen, um bspw. das gesamte Kollegium für die eigene Sache zu befeuern, richtig?

    Niemand behauptet, dass die beiden Optionen einfach sind, aber es sind Varianten, wie man trotz der Nichtfreigabe dennoch wechseln könnte. Da du so oder so eine Schule mit Bedarf in deinen Fächern in der Zielregion brauchst, kommst du m.E. nicht darum herum, mit den Schulen vor Ort Kontakt aufzunehmen. Dabei wirst du auch heraushören können, ob ein Bedarf vorhanden ist und jemand eine Stelle für dich ausschreiben würde und könnte. Die Übernahme einer Leitungsposition erfordert sicher auch etwas Handwerkszeug und gewisse Persönlichkeitseigenschaften schaden dabei auch nicht. In diesen Positionen arbeitet man i.d.R. aber noch nicht mit dem gesamten Kollegium, sondern einer kleineren Teilgruppe. Gefragt sind darüber hinaus i.d.R. Kompetenzen im Bereich (Selbst-)Organisation, Planung, Schul-und Unterrichtsentwicklung usw. Ich kenne inzwischen einige Kolleginnen und Kollegen, die über diesen Weg einen Schulwechsel erreicht haben.

    Deine Fachkombination ist nicht so schlecht, jedenfalls mit Blick auf Gesamtschulen, die eher als reine Oberschulen geneigt sind, eine oder mehrere 2. Fremdsprachen laufen zu lassen.

    Nein, bestimmt nicht. Aber es gab durchaus schon Kollegen, die sich haben versetzen lassen, um mit ihrer besseren Hälfte an einem Ort wohnen zu können / nicht jedes Wochenende hunderte von Kilometern zu fahren.Das muss doch keine Ehe sein. Aus den Zeiten sind wir glücklicherweise raus (zumindest fast, auch wenn sich Reste hartnäckig halten).
    Wenn du behauptest (unfairerweise?), deine Langzeit-Fernbeziehung lebe in xy, wird dann ein Nachweis verlangt? Keine Ahnung. Wäre aber irgendwie merkwürdig.

    Es findet bei Versetzungen und der dafür benötigten Freigabe immer auch eine Abwägung zwischen persönlichen und dienstlichen Belangen statt. Die Betreuung und Pflege sehr enger Angehöriger (v.a. eigene Kinder, aber durchaus auch Ehepartner) wiegt dabei tatsächlich deutlich schwerer als der Wunsch nach Nähe zu einer (de jure) einfachen Bekannten.

    Die angeführten Gründe sind, wie hier schon bemerkt wurde, sicher keine zwingenden Gründe für eine Versetzung. Eine Versetzung kommt daher wohl eher aus dienstlichen Gründen in Frage. Du benötigst einerseits die Freigabe deiner Schule, die i.d.R. innerhalb von zwei Jahren nach Erstantrag erfolgen soll, anfangs aber wahrscheinlich verwehrt wird, da deine Stelle nicht sofort nachbesetzt werden kann. Achtung: Bleiben nach Erstablehnung weitere Folgeanträge aus, beginnt die Frist neu zu laufen, du brauchst also etwas Durchhaltevermögen. Andererseits benötigst du auch eine Zielschule im Raum Göttingen, die dich (bzw. deine Kombination) unbedingt braucht und(!) eine Stelle hierfür frei hat. Eine solche freie passende Stelle und die Freigabe an der bisherigen Schule vorausgesetzt, gehen dann Versetzungen vor Neueinstellungen. Mal interessehalber: welche Fächerkombination hast du denn?

    Edit: Gerade gesehen, dass du bereits versucht hast, eine Freigabe zu erhalten. Da heißt es am Ball bleiben, aber zwingende dienstliche Gründe wie die Absicherung der Unterrichtsversorgung gehen hier wirklich vor. Es gibt noch zwei andere Alternativen ohne Freigabeerklärung:

    1) Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und Neubewerbung auf eine Stelle in der Zielregion.
    2) Erfolgreiche Bewerbung auf eine Beförderungsstelle in der Zielregion. Das könnte z.B. eine der regelmäßig ausgeschriebenen A13-Stellen als Jahrgangs- oder Fachbereichsleitung an einer der Gesamtschulen in Göttingen sein.

    Mir erschließt sich nicht, wie du aus den obigen Ausführungen ableitest, generell keine Vertretungsstunden machen zu müssen. Gleichwohl gibt es je nach Bundesland hier manchmal leichte Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten. Um welches Bundesland handelt es sich denn eigentlich?

    Nachdem rechtlich nicht einmal die Einschulung des eigenen Kindes einen hinreichender Grund für einen Anspruch auf Freistellung darstellt, gilt dies wohl für Elterngespräche, die noch dazu auch zu anderen Zeiten geführt werden könnten, analog.

    Ich stelle mir vor, dass es Berufe gibt, in denen man nicht einfach Urlaub nehmen kann.

    Ja, die gibt es. Wir haben einen von diesen Berufen. Es führt m.E. kein Weg an einem ergebnisoffenem Gespräch mit der Schulleitung vorbei, wenn du das wirklich über Stundentausch o.ä. machen möchtest. Manchmal findet man hierfür Möglichkeiten im Plan. Einen Anspruch darauf hast du aber m.M.n. nicht.


    Warum vertrösten wir nervige nicht Eltern mit "dafür bin ich nicht zuständig" oder lehnen ein Gespräch erstmal ab und vergeben einen neuen Termin irgendwann einmal später. So machen das doch auch andere Beamte und die haben auch alle nicht solche Stresskrankheiten. Nein, es ist ja bestimmt dringlich, da müssen wir noch abends zurückrufen.

    Genau so handhabe ich es. Es gibt gar keinen Grund, sofort zu springen, wenn es ein Anliegen überengagierter Eltern gibt. Die dürfen sich bei dringenden Fällen gerne per Mail melden, die ich beantworte, wenn ich gerade mal Zeit habe oder aus von mir vorgeschlagenen Terminen, die für mich günstig liegen, einen auswählen. Machen sie das nicht, war das Problem wohl nicht wichtig genug. Im Übrigen sind das immer Termine mit Anschlussterminen, sodass die Redezeit bereits vorab begrenzt ist.

    Mails würde ich auch in eine andere Kategorie setzen als meine Unterrichtsvorbereitung.
    Wenn ich weiß, dass ich Dienstag und Mittwoch Nachmittag was anderes vorhabe, kann es gut sein, dass ich montags länger am Schreibtisch sitze. Gerade diese Freiheit der teilweise freien Zeiteinteilung mag ich an diesem Job.
    Aber ich darf nicht erwarten, dass ich eben nachts oder allgemein zu bestimmten Uhrzeit meine Mails abrufe oder antworte.
    Daher hinkt der Vergleich mit den Beratern etwas.
    Wenn ich 4 Stunden Anwesenheit in der Schule habe und den nachmittag dann für Freizeit nutze um dann abends bis 24 Uhr am PC zu sitzen ist ein Unterschied zum Berater der tagsüber 10 Stunden unterwegs ist und nachts dann noch Mails abruft.

    In der Praxis läuft dies so und auch ich mag diese Freiheit. Das ist sicher auch einer der Gründe, warum zumindest in Niedersachsen die Arbeitszeitverordnung explizit nicht auf (verbeamtete) Lehrkräfte angewendet wird. Für Angestellte gilt aber das Arbeitszeitgesetz, welches tatsächlich eine einzuhaltende Mindestruhezeit vorschreibt. Diese fängt neu an zu laufen, wenn sie auch nur kurz unterbrochen wird. Daher müssen Angestellte nachweisbar darüber belehrt werden, dass sie nach einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr arbeiten dürfen. Dazu gehört auch das Prüfen von Mails. Sollten sie dann dennoch dagegen verstoßen, kann das nicht mehr zulasten des AG gehen, sonst durchaus.

    Das ist falsch. Was meinst du warum Unternehmen wie McKinsey, KPMG, pwc ihren Beratern inzwischen unter Strafe verbieten zu spät abends oder nachts auf ihre berufliche eMail zuzugreifen. Der Arbeitgeber ist auch bei Homeoffice-Aufgaben für die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß ArbZG verantwortlich (gilt nicht für Beamte).

    Naja, ganz so hart formuliert mag ich das nicht stehen lassen. Zwar entbindet die Tätigkeit im Homeoffice den AG nicht von der Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Diese kann er aber auch dem AN selbst übertragen und sich in regelmäßigen Abständen berichten lassen. Die Ausgestaltung der Arbeitszeit (z.B. Überschreitung der täglichen Stundenzahl bis maximal 10 Stunden und Ausgleich an anderen Tagen) kann genau wie die inhaltliche Verteilung von Aufgaben (U-Vorbereitung, Korrekturen usw.) durchaus in der Eigenverantwortung des AN verbleiben. Verbinden würde ich das dann auch mit der Belehrung zur Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten. Im Rahmen einer Dienstvereinbarung ist es sicher auch in Schulen sinnvoll, einen spätesten Zeitpunkt für das Prüfen von Mails festzulegen und dies entsprechend auch anzuordnen.

    Inwiefern ist eine Cloudlösung bei OneNote vorgeschrieben? Ich nutze es und es wird nicht mit der Cloud synchronisiert, wenn ich mich jetzt nicht völlig täusche. Und ich nutze nicht die 2016 Version.

    Wenn du wirklich ohne die Bezahlversion von OneNote2016 (ausschließlich) lokal speichern und öffnen kannst, würde mich das brennend interessieren. Alle Quellen, die ich bislang gefunden haben, gestehen das nur noch der kostenpflichtigen Version von OneNote2016 zu. Würde mich über eine PN hierzu sehr freuen.

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