Niedersachsen auch,
da gab es im letzten Jahr eine neue Regelung zu Entlastungen, die den KollegInnen Korrektur-Tage beschert haben - auf dem Rücken der anderen KollegInnen, die dann die Vertretung übernehmen mussten.
Was heißt denn "auf dem Rücken der anderen KollegInnen"?. Diese bekommen die Vertretungen i.d.R. ja ebenfalls angerechnet und können diese später über Freizeitausgleich oder bei Ansammlung über 0,5-1 Stunde weniger im nächsten Schuljahr wieder ausgleichen. Es ist unumgänglich, die Spitzenbelastungen der im Abitur eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zu reduzieren. Gerade in spät liegenden Prüfungsfächern bleiben häufig nur ca. 2 Wochen Korrekturzeit. Da das in den letzten Jahren oft gerade Kernfächer mit entsprechend vielen Prüflingen waren, ist das im laufenden Betrieb sonst ohne Korrekturtage nur durch massive Überschreitung der zulässigen Wochenhöchstarbeitszeit zu schaffen.