Beiträge von Seph

    Muss ich jetzt wirklich erklären, warum für jemanden auf Jobsuche und in Anbetracht einer anstehenden Elternzeit, in der das Elterngeld auf Basis des Einkommens der letzten 12 Erwerbsmonate berechnet wird, die Entscheidung zwischen einem (vorläufig) sicherem Job und keinem Job auch mit finanziellen Überlegungen zu tun hat und warum das ein durchaus relevanter Entscheidungsgrund ist?

    Ich persönlich hätte es mir nicht leisten können, aus Rücksicht auf eventuelle Befindlichkeiten eines Schulleiters auf viele Tausend Euro verzichten zu können.

    Da muss man dann der Typ sein, der das einfach locker flockig beiseite schiebt bzw. halt dann auch kein Problem damit haben, seine Interessen ggf. auch mit zweifelhaften Mitteln durchzusetzen.

    Und gerne noch einmal: Das de facto notwendige Verschweigen einer bestehenden Schwangerschaft ist kein zweifelhaftes Mittel!

    Und wenn sie dich wegen deiner Schwangerschaft nicht "nehmen", ist es sowieso besser, wenn du dort NICHT bist.

    Das Risiko kann man m.E. aber nur eingehen, wenn man noch einige andere Stellenangebote an der Hand hat. Ansonsten schmeißt man letztlich einen gut 5-stelligen Betrag einfach weg für das abstrakte Risiko einer anhaltenden Missstimmung.

    Wenn ihr vom Jetzt-Zustand und dem potenziell angesagten Zustand mit Wegfall der Abstandsregeln nach den Sommerferien aus jetzt irgendwelche Buchungen vorzunehmt, kann euch das ganz schnell um die Ohren fliegen, wenn doch wieder was kommt.

    Das sehe ich genauso. In Niedersachsen ist das bereits konkretisiert: Das Land empfiehlt dringend, auf Klassenfahrten im nächsten Schuljahr zu verzichten, auch wenn diese mit Stand jetzt nicht verboten sind. Wenn Schulen jetzt Klassenfahrten für nächstes Schuljahr buchen, tun sie das auf eigene Verantwortung. Sind dann wieder Stornierungen nötig, springt das Land nicht mehr ein.

    Bei uns gab es von der Schulleitung die Order, dass die Zeugnisnoten nicht schlechter sein darf, als die Halbjahresnote.

    Wenn man im Halbjahr dem Schüler eine 3 gegeben hat und er in den ersten Wochen des zweiten Halbjahres (Vor-Corona-Ferien) eine klare Arbeitsverweigerungshaltung zeigte, dann muss die 3 trotzdem gegeben werden. Ich habe in Mathe beispielsweise in diesen 7-8 Wochen sogar zwei Mathearbeiten schreiben können. Diese zählen jetzt nicht mehr...maximal nur Zugunsten der Schüler.

    Diese Dienstanweisung dürfte rechtswidrig sein, worauf man im Rahmen seiner Remonstrationspflicht natürlich hinweist ;) DIe Leistungsbewertung auf Basis bereits erbrachter Leistungen hat nichts mit Nachteilen aufgrund der Schulschließungen zu tun.

    Seit wann ist es keine Lüge, die Unwahrheit zu sagen? Es ist auch eine Lüge, auf die Frage nach einer Schwangerschaft mit nein zu antworten, obwohl man schwanger ist. Ob die juristisch oder moralisch gerechtfertigt ist, ist bei der Klassifikation als Lüge nicht relevant.

    Gut, lassen wir die Wortklauberei und gehen auf den Kern der Sache zurück: Wenn ich bei der Einstellung solche unzulässigen Fragen formuliere (und sei es nur als Umschreibung) und daraufhin rechtlich zulässig (meinetwegen:) angelogen werden muss, bin ich das A***loch und nicht die Bewerberin, die ich gezwungen habe, so zu reagieren.

    Natürlich wird der potentielle neue Arbeitgeber belogen. Wenn der erläutert, dass er für die nahe Zukunft eine verlässlichen Arbeitnehmer braucht, der eine Klassenleitung übernehmen soll und eine Planstelle in Aussicht stellt und man darauf hin erklärt, dass sich das mit den eigenen Vorstellungen deckt und man sehr gerne die Chance hätte, sich im Schulbetrieb einzubringen und die Klassenleitung zuverlässig zu übernehmen, dann ist das schlicht und ergreifend gelogen. Dass hier juristisch gesehen niemand sagen muss, dass sie schwanger ist, steht gar nicht zur Debatte.

    Nein, das ist keine Lüge. Andersherum ist bereits die Umschreibung, man suche eine verlässliche AN mit dem Ziel, diese Bestätigung zu bekommen, letztlich die unzulässige Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft o.ä. Man zwingt die Bewerberin ja direkt dazu, nichts zu sagen. Moralisch ist das also eher von SL-Seite fragwürdig als von AN-Seite.

    Ja, es ist super nervig, wenn eine neue Lehrkraft, auf die man sich freut, gleich erst einmal wieder ausfällt. Wenn man genau diese Lehrkraft einstellen wollte, freut man sich aber auch noch darauf, sie im nächsten Jahr dann als Bereicherung für die eigene Schule einzusetzen und "schluckt die Kröte" erst einmal. Ich fände es übrigens gerade im Bildungsbereich auch seltsam, Probleme mit jungen Familien zu haben.

    Mal abgesehen von der Zeit, die man für die Umplanung oder Anforderung von Vertretungslehrkräften benötigt, passiert in unserer Branche auch nichts, wenn mal Lehrkräfte ausfallen. Das bedeutet nicht gleich den Betriebsuntergang, persönliche Verluste usw.

    Die Bewegung zielt u.a. aber stark auf die Auslegung bestehender Regelungen durch die Polizei. Hierfür bedarf es auch entsprechender administrativer Vorgaben, die geschaffen oder präzisiert werden müssen. Es scheint mir absurd, bei einer Bürgerrechtsbewegung nicht auch von politischen Forderungen auszugehen. Gerade auch, weil BLM explizit auf die Herausforderung von Politikern zielt.

    In wie fern ist "Black Lifes Matter" eine politische Forderung?

    Was soll es denn sonst sein? Politisch ist "dabei all jenes soziale Handeln, das auf Entscheidungen und Steuerungsmechanismen ausgerichtet ist, die allgemein verbindlich sind und das Zusammenleben von Menschen regeln" (vgl. "Einführung in die Politikwissenschaften", T.Bernauer et. al).

    Ich dachte zunächst, dass dein Beitrag ein Widerspruch zu GG Artikel 3 sein könnte, aber bei nochmaligem Lesen wäre es kein Widerspruch, wenne ein Lehrer "gegen politische Parteien Stellung nimmt", vorausgesetzt, dass er seine Schüler aufgrund deren politischer Anschauungen nicht benachteiligt oder bevorzugt, oder?

    Das trifft es. Gegen eine politische Partei oder auch nur Position Stellung beziehen und jemanden aufgrund dessen politischer Anschauung zu bevorzugen oder zu benachteiligen sind sehr unterschiedliche Dinge.

    Dann gibst du die Antwort doch selbst, in dem Moment, wo eine extremistische Gesinnung (der Begriff wird dort ebenfalls benutzt) symbolisiert wird, ist der Hausfrieden (hier sogar der Begriff "Würde des Parlaments") gestört.

    Dass Thor Steinar da eine definierte Rolle einnimmt mag sein, dann müsste man dies eben für seine Hausordnung ebenso definieren, oder nicht?

    Das im Gutachten aufgeführte VG Gera hat da 2013 den Hinweis formuliert, dass das so pauschal selbst in Ratssitzungen nicht gilt. Es müsse jeweils am Einzelfall (also dem Tragen eines konkreten Einzelkleidungsstücks und nicht an der Marke insgesamt) abgewogen werden, ob eine erhebliche Störung davon ausgeht. Nur dann wäre eine Aufforderung zur Unterlassung zulässig.

    Es darf m.E. sehr bezweifelt werden, dass vom Tragen von Thor Steinar Kleidung einzelner Schüler eine erhebliche Störung der Schule ausgeht. Das mag anders aussehen, wenn sich z.B. darüber gezielt Leute auf dem Pausenhof zusammenrotten und Angst und Schrecken verbreiten. Ich denke da ein bisschen an "American History X".

    Lehramtsstudent - bitte bestätige einmal, dass du das Tragen von Thor Steiner Klamotten (was ja doch primär in der rechten Szene angesiedelt ist) und Pegida mit dem Hinweis darauf, dass das Leben von Schwarzen eine Rolle spielt, gleichsetzt.

    Oder habe ich dich da falsch verstanden?

    Auch wenn das moralisch unstrittig ein ganz anderes Kaliber ist, so kann in beiden Fällen das Tragen der jeweiligen Kleidung als politisches Statement gesehen werden. Das Beispiel sollte doch nur aufzeigen, wie unsinnig ein Verbot des Tragens von Kleidung mit politischer Note ist, ganz abgesehen davon, dass ein solches Verbot vermutlich verfassungswidrig wäre.

    Wir (ländliches Gymnasium mit ca. 100 SuS pro Jahrgang) haben manchmal zwei SoWi-LKs, mal keinen, ähnlich mit Pädagogik, Philosophie, Physik oder Bio. Da von vornherein zu sagen, dass alle Geschichte in der Q1 belegen und alle Sowi-Zwang in der Q2 haben oder ähnliche Vorgaben, fand ich einfach etwas unflexibel und dem Kurssystem widersprechend.

    Ich finde es eher irritierend, in jedem Jahrgang eine andere Kursstruktur zu haben. Das bedeutet für Wiederholer schnell, dass sie entweder die Schule verlassen müssen oder man Zusatzkurse einrichten muss, in denen das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht mehr stimmt. Zusätzlich bedeutet diese scheinbare Wahlfreiheit für die Schüler doch auch nur, dass nach den Wahlen eine gute Reihe von Schülern umberaten werden muss, wenn Kurse dann doch nicht zustande kommen. Dann kann man das auch antizipieren und gleich einige Fächer ausschließen oder eben in Kombination mit einer Nachbarschule auf gemeinsamer Leiste anbieten.

    Man schließt also aus, dass die SuS keinen SoWi-, Geschichts-, Musik-, Kunst- etc-LK oder es zumindest als Abifach wählen können?

    Und wenn die Literatur-Kurse wegfallen, sollen die alle Kunst oder Musik wählen ohne irgendeine Neigung für diese Fächer zu haben?

    Das ist an kleineren Schulen sogar zwingend notwendig. Die Kooperation mit anderen umliegenden Schulen ermöglicht dann eine Schwerpunktsetzung an den einzelnen Schulen. In einigen Regionen verleisten mehrere Schulen sogar ihre Stundenpläne miteinander, sodass Schülerinnen und Schüler auch nur stundenweise an die jeweils andere Schule wechseln. Gerade im Bereich der 2. Fremdsprache ergibt das Sinn, um auch exotischere Sprachen anbieten zu können. Schwerpunktsetzungen sind aber auch bei Leistungs- und Grundkursen in den einzelnen Aufgabenbereichen denkbar oder für ein breiteres Angebot von Sportkursen in der Region.

    Oder sind bei euch in NRW alle Schulen mit Oberstufe wirklich groß genug, um problemlos alle Leistungskurse, die denkbar sind, auch einrichten zu können? Wir haben hier teilweise Oberstufen mit nur 50-80 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang, gerade an den Gesamtschulen oder an ländlichen Gymnasien.

    Da bin ich doch vollkommen bei dir: Solches Verhalten ist nicht zu dulden und muss thematisiert werden. Ein rechtlich fragwürdiges Verbot von Kleidung bestimmter Marken hilft aber letztlich nur dabei, die betreffenden Personen weniger sichtbar zu machen. Das hat für mich etwas von "Das Problem ist weg, weil ich es nicht mehr sofort sehe".

    Das würde ich nicht so herunterspielen wollen. Die schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten ist ein Dienstvergehen, welches entsprechend geahndet werden kann (und wird, auch wenn das das Kollegium so nicht mitbekommt und mitbekommen darf). Die strikte Weigerung, eine übertragene Aufgabe auch wahrzunehmen, gehört hier sicher dazu. Für Minderleistungen bei den übertragenen Aufgaben mag es durchaus nachvollziehbare Gründe geben. Dazu gehört möglicherweise eine gesundheitlich bedingte nach unten verschobene Belastungsgrenze. Über entsprechend nötige Anpassungen des Aufgabenbereichs lässt sich nicht nur dann auch reden.

    Eine Kollegin gibt wegen Überlastung ihre A14 Besoldung auf um eine Aufgabe loszuwerden und die Schulleitung kommt auf die Idee diese Aufgabe weiter anzuordnen? Das wäre mal wieder eine Schulleitung die so gut leitet, dass sie gefahrlos in eine Steckdose fassen könnte. Top!

    Und deswegen wird das auch keine Schulleitung, die noch klar bei Verstand ist, so handhaben. Insofern handelt es sich eher um eine abstrakte Gefahr, die in der Praxis so nicht vorkommen wird. Die Formulierung "mal wieder" finde ich insofern irreführend.

    Der TE möchte ich aber das offene Gespräch mit ihrer Schulleitung empfehlen. Aufgabenbeschreibungen sind - insbesondere bei Nicht-Funktionsstellen - nicht in Stein gemeißelt und können auch nachträglich im Einvernehmen so abgeändert werden, dass entweder eine ganz andere für die Schule förderliche Aufgabe übernommen wird oder die bisherige wenigstens so angepasst wird, dass sie in der regulären durchschnittlichen Wochenarbeitszeit bewältigbar ist. Diese gilt nämlich auch für die Beamten in den Beförderungsämtern.

    Das Verbot führt doch nur zu Ausweichbewegungen auf andere Erkennungssymbole. Auch wiegt m.E. das Recht auf freie Entfaltung (Hier: durch Tragen nicht verfassungsfeindlicher Kleidung) höher als die Gefahr, Erkennungsmerkmal Gleichgesinnter zu sein. Aufgabe von Schule ist es doch vielmehr, mit Schülerinnen und Schülern Argumentationsmuster usw. von Radikalen zu entlarven und zu diskutieren, anstatt einfach mit Verboten zu reagieren.

    Ich weiß ja nicht, welche Vorgaben die thüringer Kollegen hatten und was sie im Rahmen derer hätten machen können.

    Hier passiert gerade das, was ich oben ansprechen wollte. Bevor sich hier alle darüber echauffieren, wie ungerecht alle Thüringer Kolleginnen und Kollegen durch ihren Dienstherren behandelt werden, sollten wir uns klar machen, dass es gar nicht darum gehen wird, gegen alle vorzugehen. Die meisten werden sich nämlich an die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit gehalten haben, Absprachen mit Schulleitung und Behörden gesucht und Dienstanweisungen befolgt haben.

    Es geht doch nur um die wenigen, die eigenmächtig entschieden haben, es handele sich doch hier eher um weit auszulegende Kann-Bestimmungen.

    So oder so haben sie damt Mängel ausgeleichen, die sie nicht zu verantworten haben.

    Indem man eigenmächtig entscheidet, entgegen der Anweisung nicht die zentral vorgegebene Plattform zu nutzen, sondern lieber bzgl. des Datenschutzes weit bedenklichere Plattformen? Noch einmal: nur um diese Fälle geht es doch überhaupt.

    Ergänzung, um es mal ganz konkret zu machen: Wir nutzen an der Schule z.B. IServ über einen schuleigenen Server.

    (1)Hätte ich die Dienstanweisung, nur diese Plattform für den Austausch mit Klassen und Kursen zu benutzen und ich finde die aber blöd und verpflichte meine Klassen, sich auf Whatsapp anzumelden, bekomme ich zu Recht dafür "einen auf den Deckel".

    (2) Würde IServ bestimmte Funktionen nicht bereitstellen, die ich gerne nutzen würde, dann (a) frage ich natürlich meinen SL oder die Behörde, ob ich eine Alternative nutzen kann oder (b) verzichte darauf und plane meinen Unterricht anders.

    (3) Wäre IServ mal nicht erreichbar/schlecht nutzbar, probiere ich es halt später oder kontaktiere in dringenderen Fällen den Support. Ist dieser auch nicht erreichbar, kommt (2b) zum Tragen.

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