Wenn ich dich richtig verstehe, willst du nach dem Mutterschutz direkt wieder einen Monat "arbeiten gehen", da dort Sommerferien sind und dann Elternzeit erst ab dem 4. Lebensmonat des Kindes wieder nehmen oder? Du kannst es zwar versuchen, aber es wäre nicht das erste Mal, dass solche Konstrukte als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden. Ein findiger AG könnte auch auf die Idee kommen, dich zu diesen Zeiten in die Schule einzubestellen für bestimmte Aufgaben. Ich gehe davon aus, dass du keinen Urlaub in diesem Zeitraum beantragt hast? Ansonsten gilt das, was Susannea bereits sagte, der Bezug von Mutterschaftsgeld "verbraucht" bereits Anspruchsmonate des Elterngeldes.
Beiträge von Seph
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Smart Note, Mimio oder ähnliche Software für interaktive Tafeln in Verbindung mit einem Grafik-Tablett.
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Letztendlich geht es ja schlicht um eine Versetzung. Hierfür muss es ein Gymnasium geben, welches dich braucht und du brauchst die Freigabe deiner Schule, dass sie dich nicht mehr unbedingt brauchen. Dass du an einer GMS angefangen hast, bedeutete wahrscheinlich zumindest vor 2 Jahren, dass die umliegenden Gymnasien die entsprechende Fächerkombination nicht brauchten. Das kann sich aber von Jahr zu Jahr ändern. Es lohnt sich sehr, direkt Kontakt mit den in Frage kommenden Schulen aufzunehmen und anzufragen, ob oder wann sie Bedarf haben. Dann kann auf der Ebene Schulleitung <-> Dezernent oft einiges in Gang gebracht werden.
Wir mussten andersherum aber auch schon Lehrkräfte zurückhalten, da die entsprechende Fächerkombination zwar nicht generell selten, aber gerade an der Schule selten war. Eine Freigabe kam daher nicht in Betracht.
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Ebend. Wenn da eine Kiste steht, in die man etwas hereinlegt, nimmt niemand etwas in Verwahrung.
Die These ist steil. Wenn ich die Schüler anweise, ihre Handys in die Kiste zu legen, werde ich mich kaum darauf zurückziehen können, diese nicht in Verwahrung genommen zu haben. Anders mag das sein, wenn sie selbst entscheiden dürfen, diese bei sich zu behalten oder dort abzulegen.
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Ja, es ist schon seltsam in Deutschland. Würde der Staat den Lehrkräften eine Weihnachtsfeier bezahlen, würde ein medialer Shitstorm wochenlang durch das Land wüten...
Wenn aber Milliarden in einen niemals fertigwerdenden Flughafen versenkt werden, wenn eine Philharmonie am Ende der Bauzeit das Zehnfache der veranschlagten Kosten kostet, wenn die Reparatur eines Segelschiffs mehr als 100 Millionen Euro kostet, wenn der Bundeswehretat auf Zuruf verdoppelt werden soll, wenn die Staatsschulden praktisch über Nacht um über 200 Milliarden Euro steigen dank der "Bankenrettung, ja, dann ist das alles "alternativlos"...
Gruß !
Sind die Beispiele wirklich ernst gemeint? Zu jedem dieser Beispiele gab und gibt es einen schon deutlich länger als nur wochenlangen Shitstorm...zu Recht!
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Falls ihr tatsächlich euer System überarbeiten wollt, versucht es mal mit einer Mischform. Z.B. 1.-4. Stunde Doppelstunden, 5. & 6. Stunde Einzelstunden. Dann kann sich jeder Kollege das wünschen, was für ihn, seine Fächer, die Klassen, die Klassenstufen sinnvoll ist. Da mögen vielleicht nicht alle Wünsche erfüllbar sein, aber doch viele.
Zudem spart man sich so 5-Minutenpausen (für einen möglichen Raumwechsel) zwischen Stunden, die tatsächlich Doppelstunden sind. Denn wenn SuS für 5 Minuten innerhalb von Doppelstunden die Arbeit niederlegen, die Toilette aufsuchen etc., sind vor und nach der Pause doch so manche Minuten zusätzlich, innerhalb derer nicht wirklich intensiv gearbeitet wird.
So werden wir das auch handhaben, aber vor allem wegen der neuen 3h und 5h Kursen in der Sek II. Ich selbst bin ein großer Fan von Doppelstunden. Einerseits sind auch aufwändigere Unterrichtsformen gut unterzubringen, andererseits minimiert sich m.E. der Vorbereitungsaufwand erheblich, wenn ich statt 6 Einzelstunden in verschiedenen Fächern und Jahrgangsstufen 3 Doppelstunden vorbereiten muss. Nebenbedingung: Doppelstundenblöcke sind 95min lang, sodass 5min Pausen gewährleistet sind.
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„insbesondere die, die Physik oder Mathe auf Lehramt studieren?“ ???
Weil die so lange Texte korrigieren müssen wie Englischlehrer oder wieso ?Nein, die Arbeitszeit ist per definitionem für alle Lehrkräfte gleich. Er spielt wahrscheinlich darauf an, dass Physiker in der Wirtschaft etwas bessere Gehaltsaussichten als z.B. Linguisten haben bzw. dort höhere Einkommen generieren können oder/und darauf, dass in Mangelfächern eher finanzielle Anreize zur Bedarfsdeckung gesetzt werden müssen, als in überlaufenen Fächern. Aber so funktioniert der öffentliche Dienst halt nicht.
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Eben, ich sehe also für Lehrer immer noch keine besondere Rechtsstellung. Ich habe Aufsicht zu führen und innerhalb dieser dafür Sorge zu tragen, dass nicht an Abbruchkanten gezeltet und in Flüsse gefallen wird. Helfen muss ich wie jeder andere Bürger auch, zumutbar so, dass ich nicht selber Gefahr laufe zu sterben.
Die besondere Rechtsstellung besteht darin, dass von dir eben bereits das Treffen geeigneter Präventionsmaßnahmen verlangt wird und dass du im Fall der Fälle nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt wirst (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe), sondern als hättest du die Straftat selbst begangen (Tun durch Unterlassen). Das Strafmaß kann dann erheblich höher ausfallen.
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Interessanter Thread. Als juristischer Laie interpretiere ich die "Garantenstellung" so, dass man natürlich Schülern im Bedarfsfall helfen muss, aber doch nicht so, dass man die eigene Gesundheit oder gar das eigene Leben gefährdet. Das wird ja nicht einmal von Polizisten oder Feuerwehrleuten verlangt, die sich ja berufsmäßig mit Gefahrensituatioen beschäftigen und dafür ausgebildet sind. Warum also ausgerechnet sollte man das von Lehrkräften verlangen?
Oder ist das nur wieder das allgegenwärtige "Helfersyndrom", dass Lehrkräfte dazu verleitet unter Nicht-Beachtung der eigenen legitimen Interessen anderen um jeden Preis zu helfen?
Gruß !
Ein erheblicher Teil der Garantenstellung liegt tatsächlich eher darin, dass nicht nur das aktive Eingreifen in Notlagen gefordert wird (wie von allen, siehe unterlassene Hilfeleistung), sondern dass vorab bereits geeignete Maßnahmen zu treffen sind, die Gefährdungen möglichst ausschließen. Einer der Klassiker der Literatur hierzu ist das Zelten mit Schülern direkt an der Abbruchkante eines Steinbruchs. EIne recht übersichtliche Zusammenfassung findet sich z.B. unter https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_un…enpflichten.pdf
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An dieser Stelle ...
... hab ich aufgehört zu lesen. So ein gequirlter Kack. Und wie immer in solchen Fällen vollkommen unbelegt einfach mal dahergequarkt.
Auch hier gilt:Beleg für die "erweiterte Eingriffspflicht"? Gilt die dann auch (Gleichberechtigung=Gleichverpflichtung!) für die 1,55m-45 kg-Kollegin, wenn sich zwei 1,70m-70 kg-Pubertanden prügeln?
Damit ist nicht immer der Extremfall gemeint, auch körperlich dazwischen zu gehen. Es reicht regelmäßig aber als Garant für die anvertrauten Schülerinnen und Schüler nicht aus, einfach nur die Polizei zu rufen, sondern es muss zumindest versucht werden, die Situation zu beenden (z.B. durch scharfe Ansprache o.ä., die konkrete Mittelwahl hängt von der Situation und der Gefährdungslage ab). Ansonsten macht man sich u.U. nach §13 StGB dem Begehen der entsprechenden Straftat durch Unterlassen schuldig.
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Hallo madhef,
ich habe das auch mehrfach gehört während der Ausbildung bisher. Weshalb wird das behauptet, wenn es gar nicht stimmt? Die Leute sind offenbar diesbezüglich ziemlich falsch informiert.
der Buntflieger
In Lehrerzimmern halten sich teils sehr obskure "Urban Legends". Das Gruseln bekomme ich regelmäßig, wenn ich Entwürfe von Elternbriefe für Wandertage usw. sehe. Von was sich Lehrkräfte meinen alles befreien lassen zu können ist erstaunlich. Der Klassiker ist "Mein Kind darf ohne Aufsicht der Lehrkraft im See baden gehen."
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Haben Lehrer überhaupt eine Garantenstellung?
Ja, und darauf nimmt der BGH auch direkt Bezug. Anders als bei unbeteiligten Dritten bei Unfällen, die als Nothelfer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften, sei es nicht angemessen, die Schüler zur Teilnahme am Sportunterricht zu verpflichten, bei eintretenden Notfällen den Lehrkräften dann aber ein Haftungsprivileg zuzusprechen. Die Garantenstellung von Lehrkräften geht aber natürlich noch weiter und betrifft zum Beispiel auch eine erweiterte Eingriffspflicht im Gegensatz zur "normalen" Bevölkerung bei beobachteten Straftaten (z.B. Schlägerei auf Schulhof) usw.
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Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum von Lehrern eine intensivere 1. Hilfe erwartet wird als vom Rest der Bevölkerung. Wird eine Arzthelferin, die zu einem Unfall kommt, auch verklagt, wenn sie nur die übliche 1. Hilfe (Notruf, stabile Seitenlage) macht?
Möglicherweise aufgrund unserer Garantenstellung gegenüber den Schülerinnen und Schülern....eine oft etwas in Vergessenheit geratene Pflicht von Lehrkräften. Wir haben für die uns schutzbefohlenen Schülerinnen und Schüler besondere Sorge zu tragen. Im Unterschied zu Grenzen der klassischen unterlassenen Hilfeleistung, die bereits bei Abgabe eines Notrufs u.ä. nicht mehr erfüllt ist, wird von Garanten ein etwas höherer Einsatz erwartet (und bei Fehlen eben bestraft).
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Ich habe das bisher als selbstverständlich angesehen, dass eine Lehrkraft, insbesondere eine Sportlehrkraft, auch in Ersthilfemaßnahmen ausgebildet ist und diese auch anwenden kann. Wir werden hier nicht ohne Grund alle drei Jahre entsprechend nachgeschult.
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Das ist beides möglich. Für was man sich entscheidet, hängt manchmal schlicht von den persönlichen Vorlieben der Ausbilder ab. Bei uns haben sie deutlich lieber Vertiefungen als Einführungen gesehen.
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Ich habe das zwar nicht als Studium gemacht, aber einige dieser Sachen systematisch die letzten Jahre als Fortbildungen besucht. Dabei waren u.a. eine mehrjährige Weiterbildung im Bereich Supervision und Intervision und Fortbildungen in Bereichen wie Prozessmanagement, Systementwicklung, Personalführung, Schulrecht usw. Ich merke in der täglichen Arbeit, dass ich hiervon deutlich profitiere und mich gut aufgestellt fühle, auch kritischere Situationen souverän zu meistern.
Weil explizit danach gefragt wurde: Der Bereich Schulrecht ist natürlich extrem weit gefasst. Es gibt eine ganze Reihe von Basics (Schulgesetz, Beamtenrecht, Leistungsbewertung usw.), von denen eigentlich alle profitieren können und die streng genommen jede Lehrkraft ohnehin drauf haben sollte. Darüber hinaus gibt es aber auch Gebiete, bei denen tiefergehendes Wissen vor allem für Funktionsinhaber dieser Resorts wichtig ist (Arbeitzeitverordnungen usw. für Stundenplaner, Verordnungen bzgl. der Unter-/Mittel- und Oberstufen sowie über die Abschlüsse für die entsprechenden Koordinatoren usw.). Hier gibt es glücklicherweise teils explizite Fortbildungsangebote für die entsprechenden Teilnehmerkreise.
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Das Beispiel ist sehr tendenziös gefasst, da hier ausschließlich jeweils ein Abiturkurs aufgeführt wird und andere Belastungssituationen vollkommen ausgeklammert werden. Daher folgendes:
Für beide Kolleginnen entfällt der jeweilige Kurs und für beide fällt dafür eine Korrektur an.
Kollegin B wird hierfür einen relativ langen Zeitraum zur Verfügung haben, der sich über mehrere Wochen erstreckt und daher eine gute Verteilung der Arbeitsbelastung zulässt. Die Osterferien sind letztlich nur unterrichtsfreie Zeit, aber nicht zwingend auch dienstfreie Zeit. Dass in der Abiturzeit Spitzenbelastungen über die Teilzeitquote hinweg anfallen können, ist nachvollziehbar. Diese müssten im Jahresmittel ausgeglichen werden. Hier lohnt sich sicher ein Gespräch mit der Schulleitung, wie das erfolgen kann.
Kollegin A wird durch den späten Termin des Abiturs dazu gezwungen, innerhalb sehr kurzer Zeit (bei uns waren es letztes Jahr keine 2 Wochen) ebenfalls einen ganzen Kurs zu korrigieren. Das führt i.d.R. dazu, dass die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Zeitstunden nicht mehr haltbar ist, wenn noch volle Unterrichtsverpflichtung besteht. Daher ist die Einräumung von Korrekturtagen hier durchaus sinnvoll und nötig.
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Da bin ich doch vollkommen bei dir: natürlich muss signalisiert werden, wenn die Arbeitsbelastung zu groß wird. Die formale Variante davon ist die erwähnte Überlastungsanzeige. Das Signal auch wirklich zu setzen (und zwar bevor es zu spät ist und Aufgaben liegen bleiben oder man selbst zusammenbricht) muss aber die einzelne Lehrkraft. Das erfordert dann aber auch, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen und das auch zu tun und nicht darauf zu warten, bis sich von außen etwas ändert oder auf der Stufe "meckern" stehen zu bleiben.
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Vielen Dank für die vielen Meinungen.
Weil eine GK eine "unteilbare Arbeit" ist, müssen auch die TZ-Kräfte komplett anwesend sein. Dann müsste doch aber für den Teil, der über den Teilzeitanteil hinausgeht (also im beispiel 47%) ein Ausgleich erfolgen.
Ist schon eine Schweinerei, dass die Lehrer und die Schulen alleine gelassen werden und jeder für sich selber kämpfen muss!Ist schon eine Schweinerei, von einem Akademiker zu erwarten, dass er sich eigenverantwortlich Aufgaben so verteilt, dass sie über das Jahr hinweg zu einer ausgewogenen Arbeitszeit führen. Oder, sollte das tatsächlich unmöglich sein, eine Überlastungsanzeige an den Vorgesetzten zu richten.
Die Vorstellung, dass jede Teilaufgabe entsprechend der Teilzeitquote zu reduzieren ist, geht fehl.
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Hier würde wie so oft die Angabe des Bundeslands viel helfen, da die Balance zwischen noch zulässigen Dienstanweisungen bis in den konkreten Unterricht und dem Entscheidungsspielraum der Fachlehrkraft teils recht unterschiedlich ausfällt.
Ich würde fast bezweifeln, dass ein Konferenzbeschluss die pädagogische Freiheit, die häufig ja im Dienstrecht explizit festgeschrieben ist, so nachhaltig beschneiden dürfte.
Hessen betont z.B. den auch in anderen Bundesländern oft gehörten Begriff der pädagogischen Freiheit und schränkt Eingriffe in diese von außen etwas ein. In vielen anderen Bundesländern sollte man eher von pädagogischer Verantwortung sprechen, wesentliche Festlegungen können hier eher auf Konferenz- und Leitungsebene erfolgen. Im Zweifelsfall ist einer expliziten Dienstanweisung der Schulleitung aber ohnehin Folge zu leisten. Sollten hierbei rechtliche Bedenken bestehen, besteht Remonstrationspflicht und bei Aufrechterhaltung der Dienstanweisung dennoch die Pflicht zur Befolgung (außer in sehr krassen Ausnahmfällen). Dass eine solche Anweisung pädagogisch nicht unbedingt sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich denke auch, dass hier eher das Gespräch hilft und eine Transparenz darüber, warum du die gewählte Tischordnung bevorzugst. Es hilft auch sehr, wenn du dich selber um das zurückstellen der Tische bemühst und das mit den Kindern einfach am Stundenende schnell durchziehst.
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