Die Weisung für die Lehrkräfte trug ja den Zusatz "wenn zumutbar". Wo Zumutbarkeit anfängt und aufhört, kann man in so einem Fall ja gerne im Fall des Falles juristisch klären (aber wer macht das schon?).
Ich kam prima durch, wir saßen 2 Stunden unbeschäftigt rum und dann wurde die Präsenzpflicht vernünftigerweise beendet.
Interessant finde ich, dass auch für diese 2 Stunden verpflichteter Anwesenheit Minusstunden anfallen.
Das mit Minusstunden geht natürlich gar nicht bei angeordneter Anwesenheit (und Einsatz). Bei uns waren heute viele der Lehrkräfte anwesend und haben den Tag für Teamabsprachen, gemeinsame Unterrichtsvorbereitung u.ä. genutzt.