Dienstbesprechungen sind gerade keine (Teil-)Konferenzen, die einer bestimmten Form unterliegen würden. Es handelt sich um schulische Verpflichtungen, die im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit des Schulleiters/der Schulleiterin in Bezug auf die Organisation der Schule angesetzt werden können. Im Gegensatz zu Konferenzen, auf denen Beschlüsse zu fassen sind und die Beschlussfähigkeit herzustellen ist, würde ich m.E. bei Dienstbesprechung von einer teilbaren Aufgabe ausgehen. So oder so ist innerhalb der Schule aber sicherzustellen, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für außerunterrichtliche Aufgaben insgesamt nur entsprechend ihrer Teilzeitquote herangezogen werden. Sind diese durch unteilbare Aufgaben also stärker belastet, müssen sie bei teilbaren Aufgaben entsprechend stärker entlastet werden.
Außerdem wüsste ich gerne, wie eine Dienstbesprechung überhaupt auszusehen hat, damit es eine DB ist. Ist eine stundenlange Veranstaltung mit verschiedenen Erarbeitungsphasen in Gruppenarbeit überhhaupt als Dienstbesprechung anzusehen? Ich erkenne bei einer solchen Veranstaltung nämlich inhaltlich keinen Unterschied zu einer Teamsitzung.
Ich sehe darin auch keinen Unterschied. Ob ich eine Veranstaltung nun Dienstbesprechung oder Teamsitzung nenne ist unerheblich. Beide sind an keine besondere Form gebunden. Davon abzugrenzen sind lediglich die im Schulgesetz vorgesehenen Entscheidungsgremien, in dem Fall namentlich die Teilkonferenzen, die Gesamtkonferenz, der Schulvorstand (...), für die genaue Entscheidungsbefugnisse bestehen und die einer bestimmten Geschäftsordnung unterliegen.