Beiträge von Seph

    Wir haben mit Zustimmung der Schulleitung und selbst die Schulsenatorin hatte in einem ihrer Briefe gesagt, man sollte das mit dem Datenschutz nicht so eng nehmen, alles genommen, was uns begegnet ist, denn Schul.Cloud wird jetzt erst aufgebaut, Videokonferenzen laufen noch nicht für alle usw. wie hätten wir also anders aggieren sollen?!?

    Das Entscheidende ist doch, dass ihr das mit übergeordneten Stellen abgesprochen und von dort abgesegnet bekommen habt. Dann ist auch nichts zu befürchten. Wir haben hier ähnliche Freigaben erhalten. Genauso haben auch Thüringer Lehrkräfte, die so gehandelt haben, nichts zu befürchten. Problematisch ist doch nur, wenn Lehrkräfte eigenmächtig entscheiden, aus gutem Grund bestehende Regelungen zu ignorieren. Genau darum geht es dem Datenschutzbeauftragten, das ist auch Teil seines Jobs.

    Aber einzelne Bedienstete werden wegen Fürzen zu Angeklagten.

    Und nein, bewusste Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen sind als Beschäftigter im öffentlichen Dienst keine Fürze.

    Ich würde mir ernsthaft wünschen, dass sich dann mal die komplette Lehrerschaft konsequent verweigert und wirklich nur noch vom Dienstherren gestellte Geräte nutzt und Kommunikationswege nur noch auf schriftliche Anweisung und mit ausdrücklicher Erlaubnis hin...

    Thüringen hat seinen Lehrkräften eine explizite Plattform für den Austausch und zentral verwaltete E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, weitere Software kann nach Einholen einer entsprechenden Freigabe genutzt werden.

    Wenn Lehrkräfte aber von sich aus auf Plattformen wie Facebook usw. zurückgegriffen haben, ohne dies mit übergeordneten Stellen abgesprochen zu haben, dann ist das zu Recht zu rügen. Ob das gleich mit Bußgeldern sein muss, ist eine andere Frage.

    Ich denke, so geht es vielen KuK, die sich engagieren und für deren Bereich dann eine A14 Stelle ausgeschrieben wird.

    Ja, das stimmt sicherlich. Die Kehrseite besteht darin, dass es i.d.R. deutlich weniger auszuschreibende A14 Stellen als Lehrkräfte gibt, die sich in entsprechenden Bereichen stark engagieren. Ich finde es dann schon bedenkenswert, wenn bereits mit der Ausschreibung feststeht, an wen diese Stelle genau gehen soll. Das schlägt dann stark auf die Motivation der nicht zum Zug gekommenen durch, die von vorneherein keine Chance zur erfolgreichen Bewerbung hatten.

    Sehr viel fairer - wenn auch aufwendiger - empfand ich eine Ausschreibung, die ich hier mal in einem der Regierungsbezirke lesen durfte. Da wurde eine Fachleitung (Fachbereich beliebig) mit einer weiteren für die Schule förderlichen Tätigkeit ausgeschrieben, also sehr offen. Damit hatten dann wirklich alle stark engagierten Lehrkräfte eine Chance und die Stelle umfasst Teilaufgaben des mittleren Managements i.V.m. Schulentwicklung.

    So habe ich das im Referendariat auch gemacht. Bestimmte Zeiten habe ich aber dann noch geblockt. Ich kann nicht erkennen, ob das hier auch gemacht wurde. Da gab es dann vor allem Pausen. Und wichtig fand ich aucj ,Feierabend zu machen. Gehört auch dazu :)

    Da bin ich bei dir. Ich hatte ja bereits geschrieben, dass Pausen in den geblockten Zeiten liegen können. Im oben beschriebenen Beispieltag ist dann 16:00 Uhr auch Feierabend. Andere Tage kommen mit weniger Arbeitszeit vormittags und einer längeren Pause ab Mittag aus, dafür sind dann noch einmal Arbeitszeiten am frühen Abend reserviert.

    Ich plane mit einer App zur Arbeitszeiterfassung meine Woche bereits vor, sodass ich gleich einen Überblick habe, wo noch Zeitfenster für außerordentliche Termine und unregelmäßig anfallende Aufgaben sind. Im Laufe der Woche gleiche ich das dann nur noch ab und ergänze freigehaltene Zeitfenster noch durch Tätigkeitsfelder bzw. passe diese an.

    Beispiel: Wenn ich (im Moment eher fiktiv, genau wie die angegebenen Zeiten) Montags 1./2. Stunde und 5./6. Stunde Unterricht und anschließend noch eine Teambesprechung habe, sieht der vorgeplante Tag ggf. so aus:

    7:20 - 7:45 Administratives --> Mails, Anfragen

    7:45 - 9:15 Unterricht (Jg./Kurs)

    9:15- 9:45 Geblockt

    9:45 - 11:15 Administratives (geblockt)

    11:15 - 11:30 Geblockt

    11:30 - 13:15 Unterricht (Jg/Kurs)

    13:15 - 13:30 Geblockt

    13:30-15:00 Teamsitzung

    15:00-16:00 Unterrichtsvorbereitung

    Für den tatsächlichen Tag werden dann ggf. nur noch Zeiten angepasst und die geblockten Zeitfenster befüllt. Häufig sind dort Anfragen von Kollegen, Beratungstermine, Planungen usw. zu finden, manchmal aber auch schlicht eine (echte) Pause.

    Diese abschließende Überprüfung bezieht sich auf die Bewerbungsfähigkeit und das Vorliegen der stellenbezogenen Einstellungsvoraussetzungen. Dies ist z.B. notwendig, wenn Bewerberinnen und Bewerber im Verfahren sind, die noch kein gültiges Abschlusszeugnis haben. Diese können dennoch eingestellt werden, die LSchB prüft dann aber im Nachgang noch das Vorliegen des Zeugnisses. Sind deine Zeugnisse also in Ordnung, ggf. angeordnete amtsärztliche Überprüfung ok und liegen keine relevanten Einträge im Führungszeugnis vor, steht einer Einstellung nichts mehr im Wege. In diesem Fall kannst du de facto von einer sicheren Stelle ausgehen.

    Ich kann mich nicht erinnern, zwischen Einstellungszusage und Dienstbeginn noch einmal eine zweite Zusage erhalten zu haben. Die eigentliche Urkunde wird dir ohnehin erst mit Dienstbeginn ausgehändigt.

    Wie meinen Sie das? Auf Grund des Mining Prozesses und den dadurch verbundenen Energieaufwand?

    Das ist einer der Punkte. Ich weiß, dass sich die Szene das gerne schönredet, indem darauf verwiesen wird, ein Großteil der Farmen stünde an Standorten regenerativer Energien und würde größtenteils darauf zurückgreifen. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich das aber schon durch den notwendigen Lastausgleich im durchgängigen Betrieb als Milchmädchenrechnung, da der Energieaufwand für das Mining der Grundlast mit den entsprechenden Notwendigkeiten zuzuordnen ist. Neben dem Mining sind auch Transaktionen in BTC vergleichsweise energieintensiv.

    Ein anderer Aspekt ist der hohe Ausstoß an Elektroabfall. Während Amateure hierzulande anfangs noch mit alten Grafikkarten gearbeitet haben und diese somit sogar einer Nachnutzung zuführten, wird bei professionellen Minern auf sehr spezialisierte, extra gefertigte Hardware mit kurzem Lebenszyklus zurückgegriffen. Von Nachhaltigkeit kann bei BTC keine Rede sein.

    Ich stehe auf Wasserstoff in der Automobilbranche sowie auf den Bitcoin und somit gegen das Zinseszins System. Hier investiere ich mein Geld anteilig und unter anderem um ein System zu unterstützen was ökologischer und fairer ist.

    Wie kann man eigentlich Bitcoin und ökologisch in einem Satz unterbringen, ohne rot zu werden? Ok, es waren zwei Sätze...

    Das wundert mich aber ehrlich gesagt Karl-Dieter. §7 LVO NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl…461&sg=0&menu=1) sagt gerade aus, dass die Beförderung erst nach Feststellung der Eignung in einer Erprobungszeit von 6 Monaten durchgeführt werden darf. Letztlich weißt du natürlich besser, wie es bei dir war. Mich würde interessieren, wie die Abweichung zur Vorgabe zustande kam. Die Ausnahmefälle wie Aufstieg, Modulare Qualifizierung usw. sollten hier eigentlich nicht einschlägig sein. Hast du ggf. die ausgeschrieben Position bereits vorher kommissarisch besetzt, sodass die Probezeit bereits angerechnet wurde?

    Hallo Nachdenker,

    soweit mir bekannt ist, gilt in NRW:

    1. Probezeit zwischen Übertragung des höherwertigen Amts und der Ernennung A13 beträgt 6 Monate.

    2. Die Amtsbezeichnungen Studienrat, Oberstudienrat usw. sind der Laufbahngruppe 2, Einstiegsamt 2 vorbehalten. Die Amtsbezeichnung von A13 als erstes Beförderungsamt im Einstiegsamt 1 müsste m.M.n. "Konrektor" heißen. (siehe hierzu auch https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=26066 )

    3. In der Regel dauert die Wartezeit hierfür 2 Jahre, das soll "Last-Minute"-Beförderungen kurz vor der Pensionierung verhindern.

    Viele Grüße

    Seph

    Sollte ich für irgendjemanden eine Stellvertretung übernehmen müssen, dann wird die selbstverständlich bezahlt. Und wenn meine Stundenbuchhaltung schon voll ist, dann ist es Aufgabe meiner Schulleitung, eine externe Stellvertretung zu organisieren.

    Und das mag dabei schon der entscheidende Unterschied zwischen der Schweiz und einigen deutschen Bundesländer sein. Hier wird diese nämlich nicht selbstverständlich selbstverständlich nicht bezahlt und in einigen Fällen nicht einmal als Mehrstunden angerechnet.

    Den SuS sollen ja keine Nachteile entstehen.

    Den SuS entstehen keine Nachteile dadurch, dass sie an Leistungsüberprüfungen teilnehmen müssen. Der zugehörige Erlass gibt u.a. folgende Aspekte her:

    1) Im Fall von eingeschränktem Schulbetrieb können Ergebnisse des Lernens zu Hause Grundlage von Leistungsüberprüfungen in der Schule sein.

    2) Auf schriftliche Lernkontrollen kann (!) verzichtet werden.

    3) Sus können auf Wunsch selbstständig erbrachte Leistungen zur Benotung einbringen.

    Seitens der Schulleitung hieß es heute auf Nachfrage: keine Klassenarbeiten, keine Tests, fachspezifische Leistungen freiwillig, Bewertung von mündlichen Leistungen nur in eine Richtung möglich (Verbesserung).

    Ist wohl Richtlinie aus dem MK.. ?

    Insofern ist das entweder verkürzt oder fehlinterpretiert durch die Schulleitung dargestellt. Insbesondere die Bewertung nur in eine Richtung ist m.E. Schwachsinn.


    Quelle: RdErl. "Regelungen zur Notenermittlung und zur Bewertung (....) für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen im Zusammenhang mit (...) wegen COVID-19 (...)". Einzusehen unter https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…ebs-187815.html

    Wenn ihr das alle so seht, wird das aber mit Digitalisierung in D echt schwierig. Nirgendswo anmelden, nirgendswo irgendwelche persönlichen Daten angeben.....Man kann es auch übertreiben.

    Die Übertreibung in die andere Richtung ist zwar nett zu lesen, aber letztlich nicht zielführend. Polemik bringt hier nicht weiter und zwischen der bedenkenlosen Nutzung von Software wie z.B. Zoom und der Nichtnutzung digitaler Medien liegt ein großes Feld auch datenschutzrechtlich unbedenklicher Software und Plattformen.

    Speziell bei Videokonferenzen denke ich da an Software wie Jitsi, die ohne Anmeldung und Installation der Nutzer über schuleigene Server betrieben werden kann. Den Unterschied zu Zoom bzgl. der Bedenklichkeit im Umgang mit den Daten merkst du hoffentlich.

    Messengerfunktionen und Dateiablagen lassen sich - ebenfalls auf Schulservern - mit Systemen wie IServ usw. gut realisieren. Damit lässt sich dann auch gut auf Clouddienste von Google, MS & Co. sowie auf Whatsapp u.ä. verzichten, welche auch an einigen Schulen bedenkenlos eingesetzt werden.

    Ich empfinde es als Zumutung, im Moment Präsenzsitzungen abhalten zu müssen, zumal die technischen Hürden für eine Online-Besprechung relativ niedrig sind. Mich freut aber, dass bei euch eindeutig geregelt ist, wie mit Problemen der Kinderbetreuung in Bezug auf Konferenzzeiten umzugehen ist. Das ist mal ein deutliches Statement zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

    Genau, denn Kinderbetreuung geht vor Dienstpflicht. Und mitnehmen geht in der Regel auch nicht, denn damit bin ich ja erstmal 2h hin- und zurück unterwegs zur Konferenz, anfangen tut sie aber direkt nach UNterrichtsschluss.

    Das stimmt, bedeutet aber eigentlich, dass man sich unbezahlt (!) freistellen lassen müsste. Deutlich sinnvoller ist es in der aktuellen Situation (und hoffentlich wirkt das auch nach), Besprechungen auch durch Hinzuschalten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Homeoffice abzuhalten. Das würde gerade durch das Wegfallen von Pendel- und Wartezeiten bei vielen Kolleginnen und Kollegen zur deutlichen Zeitersparnis beitragen, die an anderer Stelle sinnvoller investiert ist.

    Das mag sein, weiter oben wurde aber behauptet, die Aussage "Ein Anruf befreit noch nicht (pauschal) von der Aufsichtspflicht" sei Blödsinn. Es mag durchaus Konstellationen geben, in denen ein Anruf eben nicht ausreicht. Ich räume aber gerne ein, dass diese Konstellationen im schulischen Alltag kaum vorkommen, was sicher auch an den sich daraus ergebenden Konsequenzen der Dienstpflichtverletzung liegt.

    Stell Dir einfach einen Fall vor, in dem die Schule zunächst überhaupt nicht benachrichtigt wird (Lehrkraft verunfallt auf dem Weg in die Schule schwer oder tödlich - wann erfährt die Schule das wohl?).

    Der Fall ist gar nicht so abwegig und relativ einfach. Man würde erkennen, dass eine Aufsichtspflichtverletzung der Lehrkraft vorliegt, die aber aufgrund der Verwicklung in den schweren Unfall nicht fahrlässig erfolgte. Insofern gäbe es auch keine Konsequenzen daraus.

    Da bin ich grundsätzlich bei dir, die Verantwortung für die Aufsichtsführung liegt zunächst bei der Schulleitung. Fraglich sind für mich Sonderfälle wie z.B.:

    Lehrkraft ruft 1 Minute vor Aufsichtsbeginn im Sekretariat an mit

    "Passen Sie auf, ich hab heute keinen Bock auf die Blagen, ich bleib im Bett und sauf mir einen"

    Das Sekretariat informiert umgehend die Schulleitung, eine Ersatzaufsicht wird organisiert, die dann 3min nach Beginn der Aufsicht verfügbar ist. Inzwischen ist aber bereits etwas passiert. Mir scheint es unwahrscheinlich, dass die ursprünglich vorgesehene Lehrkraft hier nicht doch auch ein (grob) fahrlässiges Verhalten an den Tag gelegt hat. Anders sieht das mit hoher Sicherheit aus, wenn sie frühs anruft und eine Aufsicht im Lauf des Vormittags betroffen ist. Hier muss tatsächlich zunächst umorganisiert werden.

    Dem möchte ich mich vorbehaltlos anschließen. Eine solche Sitzung kann als Teilkonferenz installiert werden, aber eben auch als Dienstbesprechung. Es gibt im Übrigen (zunächst) keine Beschränkung der Anzahl möglicher Dienstbesprechungen, insofern können diese beliebig oft stattfinden. Beschränkungen ergeben sich aber natürlich aus der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit der Lehrkräfte, deren Überschreitung vermieden werden muss und zurecht gerügt werden dürfte. Das begrenzt die Anzahl von Sitzungen in der Realität deutlich.

    Ergänzung: Gute Leitung zeichnet sich auch dadurch aus, die Anzahl dieser Besprechungen so gering wie möglich und so hoch wie nötig zu halten. Dazu gehört die von @WillG zurecht ins Feld geführte Einberufung nur auf Basis eines konkreten Anlasses und die zeiteffiziente Durchführung der Sitzung (-> keine Plauderrunde). Eine rechtliche Rahmenbedingung für die Zulässigkeit solcher Sitzungen ist dies aber - leider - nicht.

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