Wir haben mit Zustimmung der Schulleitung und selbst die Schulsenatorin hatte in einem ihrer Briefe gesagt, man sollte das mit dem Datenschutz nicht so eng nehmen, alles genommen, was uns begegnet ist, denn Schul.Cloud wird jetzt erst aufgebaut, Videokonferenzen laufen noch nicht für alle usw. wie hätten wir also anders aggieren sollen?!?
Das Entscheidende ist doch, dass ihr das mit übergeordneten Stellen abgesprochen und von dort abgesegnet bekommen habt. Dann ist auch nichts zu befürchten. Wir haben hier ähnliche Freigaben erhalten. Genauso haben auch Thüringer Lehrkräfte, die so gehandelt haben, nichts zu befürchten. Problematisch ist doch nur, wenn Lehrkräfte eigenmächtig entscheiden, aus gutem Grund bestehende Regelungen zu ignorieren. Genau darum geht es dem Datenschutzbeauftragten, das ist auch Teil seines Jobs.
Aber einzelne Bedienstete werden wegen Fürzen zu Angeklagten.
Und nein, bewusste Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen sind als Beschäftigter im öffentlichen Dienst keine Fürze.