Beiträge von Seph

    @Mikael Wer in Deutschland ein naturwissenschaftliches Fach auf Lehramt studiert, hatte noch NIE mehr als Vordiploms-Wissen. Vielleicht schaust Du Dir mal die Studienpläne an bevor Du Dich immer und immer wieder darüber echauffierst. Fürs Beifach reicht auch hier bei uns ein Bachelor, das Erstfach muss auf Master-Niveau studiert worden sein.

    Ich weiß ja nicht....zumindest in Physik haben wir bis zu den Zwischenprüfungen (bzw. Vordiplom) fast deckungsgleich mit den Diplomstudenten Vorlesungen und Praktika gehabt. Die Spezialisierung kam erst danach. Und es ist bei weitem nicht so, dass es im Lehramtsstudiengang nicht auch noch inhaltlich weiter ging.

    Ist doch ihr Problem wenn sie am Smartphone spielen... Aber dann sind sie wenigstens ruhig und stören den Unterricht nicht durch Quatschen oder anderen Unfug.

    Ist das nicht ein wenig zu einfach? Wir haben auch eine gewisse Verantwortung dafür, dass Schüler lernen und lernen können. Nebenbei haben wir auch außerhalb unserer Fächer einen gewissen Erziehungsauftrag. Und der beinhaltet durchaus auch den Umgang mit Medien und Suchtverhalten.


    Was macht ihr wenn ein Kind sein Smartphone nicht übergibt?
    Ich würde in dem Fall zur Schulleitung gehen, und diese dann mit zum Unterricht schleppen.:=)

    Warum denn zur Schulleitung? Für mein Classroom-Management bin in erster Linie ich zuständig. Die Pflicht zur Abgabe des Handys bei missbräuchlicher Nutzung ist vorher klar, transparent und steht wahrscheinlich in den allermeisten Schulen auch genauso in der Schulordnung. Die Aufforderung zur Abgabe ist eine klare Konsequenz auf einen Verstoß gegen diese Ordnung und ein relativ mildes Erziehungsmittel. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler ein Erziehungsmittel, weise ich auf die sich daraus ergebenden weiteren Konsequenzen hin (härteres Erziehungsmittel, dann auch durchaus Ordnungsmaßnahmen möglich) und gebe noch einmal kurz Bedenkzeit. In der Regel erhalte ich das Handy dann. Falls nicht, muss man dann halt auch die nächsten Schritte gehen. Das kommt aber äußerst selten vor.

    Dienstbesprechungen sind gerade keine (Teil-)Konferenzen, die einer bestimmten Form unterliegen würden. Es handelt sich um schulische Verpflichtungen, die im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit des Schulleiters/der Schulleiterin in Bezug auf die Organisation der Schule angesetzt werden können. Im Gegensatz zu Konferenzen, auf denen Beschlüsse zu fassen sind und die Beschlussfähigkeit herzustellen ist, würde ich m.E. bei Dienstbesprechung von einer teilbaren Aufgabe ausgehen. So oder so ist innerhalb der Schule aber sicherzustellen, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für außerunterrichtliche Aufgaben insgesamt nur entsprechend ihrer Teilzeitquote herangezogen werden. Sind diese durch unteilbare Aufgaben also stärker belastet, müssen sie bei teilbaren Aufgaben entsprechend stärker entlastet werden.

    Außerdem wüsste ich gerne, wie eine Dienstbesprechung überhaupt auszusehen hat, damit es eine DB ist. Ist eine stundenlange Veranstaltung mit verschiedenen Erarbeitungsphasen in Gruppenarbeit überhhaupt als Dienstbesprechung anzusehen? Ich erkenne bei einer solchen Veranstaltung nämlich inhaltlich keinen Unterschied zu einer Teamsitzung.

    Ich sehe darin auch keinen Unterschied. Ob ich eine Veranstaltung nun Dienstbesprechung oder Teamsitzung nenne ist unerheblich. Beide sind an keine besondere Form gebunden. Davon abzugrenzen sind lediglich die im Schulgesetz vorgesehenen Entscheidungsgremien, in dem Fall namentlich die Teilkonferenzen, die Gesamtkonferenz, der Schulvorstand (...), für die genaue Entscheidungsbefugnisse bestehen und die einer bestimmten Geschäftsordnung unterliegen.

    Der Antrag auf Entlassung punktgenau zum Ende der Ferien dürfte als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden. Insofern wundert mich kein bisschen, was .Flo. für bekannte Fälle beschrieben hat.

    Ich schieb den Thread noch ein letztes Mal nach oben.

    Vielen Dank für eure ausführlichen und differenzierten Antworten.

    Zu zwei Dingen hätte ich aber gern noch Feedback:
    1. Kann man mithilfe des Bezirksrates (ich weiß nicht mehr, ob das die korrekte Bezeichnung ist) etwas am Status seiner Freigabeerklärung ändern bzw. diese beschleunigen?
    2. Bestünde die Möglichkeit, sich "freizuklagen"?

    Bislang fehlt es mir nämlich - auch in der Theorie - noch am nötigen Mut, hier oben ohne Fallschirm aus dem Flugzeug zu hechten, um vielleicht irgendwo in Baden-Württemberg unversehrt zu landen.

    1.) Zumindest lässt sich dort ggf. der Status erfragen, evtl. kann das Verfahren dadurch auch beschleunigt werden. Wetten würde ich darauf nicht.
    2.) Gegen was will man denn da klagen? Man kann natürlich Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen, wenn man das möchte.

    Naja laut Stellenausschreibung werden einige Lehrer für Sozialkunde gesucht :top: Und Sozialkunde entspricht zu großen Teilen meinem Studium, wenn ich mir den Lehrplan so anschaue. Aber es wäre ja auch wie gesagt erstmal nur ein Versuch, wenn man mich nicht gebrauchen kann mit meinem "Fach", dann würde ich es so natürlich akzeptieren.

    Das mag sein, aber i.d.R. kommen bereits bei weitem nicht alle ausgebildeten Sozialkundelehrkräfte an Schulen unter, da hier oft deutlich mehr BewerberInnen als Stellen vorhanden sind. Warum sollte dann auf Quereinsteiger zurückgegriffen werden?

    Ich denke auch, dass der Weg hier nur über ein entsprechendes Zweitstudium führt. Gerade Sozialkunde ist ein Fach, welches nur in wenigen Bundesländern mit wenigen Stunden unterrichtet wird bei gleichzeitig deutlichem Überangebot an ausgebildeten Lehrkräften. Hier einen Seiteneinstieg zu finden halte ich für nahezu unmöglich.

    Unterrichtsausschluss für wenige Wochen?
    In NRW sind gemäß §53 maximal zwei Wochen möglich.

    Bei "normaler Bedrohung" eines Schülers im Bus oder ähnlichen Vorfällen wäre hier auch die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.

    In Niedersachsen ist bis zu 1 Monat möglich. Ich weiß aktuell nicht, aus welchem Bundesland Krabappel stammt. Bei der Verhältnismäßigkeit bin ich bei dir, muss dazu aber auch anmerken, dass eine Bedrohung bereits eine Straftat ist. Spätestens an dieser Stelle ist m.E. der Rückgriff auf einfache Erziehungsmittel nicht mehr ausreichend. Zumindest nach niedersächsischem Recht ist der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht dann die mildeste Ordnungsmaßnahme (welche hier auch angemessen und geeignet wäre, die Störung zu beseitigen). Aus der Konstellation der beschriebenen Tat (mehrere bedrohen einen) kann zunächst durchaus von einem gewissen tatsächlich empfundenen Bedrohungspotenzial ausgegangen werden. Mehr gibt die Fallbeschreibung aber tatsächlich nicht her.

    Okay, was wäre das genau? Also wenn welche im Schulbus auf dem Heimweg zu mehreren einen Mitschüler bedrohen darf die Schule rein rechtlich Schulausschluss anordnen?

    Ja genau. Das wäre eine angemessene und rechtlich haltbare Positionierung der Schule. Offensichtlich wird durch die Betreffenden die Sicherheit in der Schule beeinträchtigt. Das rechtfertigt auch ohne vorgeschaltete Erziehungsmittel bereits den vorrübergehenden Unterrichtsausschluss für wenige Wochen.

    Hallo,

    ich würde gerne wissen, wie ihr Konflikte bearbeitet, die zu Hause/auf dem Schulweg oder vorm Schulgelände passieren. Es geht um Sachverhalte, wie Mobbing per App, Gewalt(androhungen) durch Eltern an anderen Kindern unserer Schule, Rauchen mit 13 oder Ladendiebstahl (Anruf durch Geschäft).

    Dass wir nicht reagieren steht nicht zur Debatte, da sich jeweils Hilfesuchende an uns wenden (außer beim Rauchen vielleicht ;) ) Die Frage ist nur, ob Ordnungsmaßnahmen dann zulässig sind und wie man Eltern erzieht, die Kindern Angst machen. Polizei? Zur Anzeige raten? Selbst anzeigen...? Reden oder zur Rede stellen? Was ist möglich und sinnvoll?

    Bei schulbezogenem Fehlverhalten sind auch Ordnungsmaßnahmen möglich und anzuraten. Dafür ist unerheblich, ob das Fehlverhalten auf oder vor dem Schulgelände stattfand.

    Solche Machtkämpfe hatte ich als Anfänger auch. Irgendwann merkt man, dass diese Maßnahmen, ebenso wie Strafmaßnahmen bei nichtgemachten Hausaufgaben nur zu Stress führen. Als Konsequenz bin ich als Lehrer viel lieber geworden und erreiche wesentlich mehr.

    Solche "Machtkämpfe" hatte ich am Anfang auch....1-2x. Eine konsequente (und vorher transparent gemachte) Durchsetzung von erlaubten Erziehungsmitteln (wie hier das Nachsitzen) und nötigenfalls von Ordnungsmaßnahmen (auch als Reaktion auf nicht ernst genommene angemessene Erziehungsmittel wie hier das Verweigern des Nachsitzens) führt schnell zu einer Klärung und spricht sich herum. Dabei geht es nicht um Machtdemonstration sondern um Regelklarheit und Konsequenz. Ein Kollegium macht sich untereinander nur das Leben schwer, wenn die Einhaltung gesetzter Regeln nicht auch beachtet wird. Dann haben am Ende die Schüler die Lehrer erzogen.

    Ich gehe im Moment auch davon aus, dass das Prüfungsformat nicht so viel anders sein wird, als die bisherigen P5 Prüfungen. Letztendlich stellen auch dort die Schüler für 10min einen vorbereiteten Teil selber vor und es schließt sich daran ein freies Prüfungsgespräch mit Semesterübergriff an. Nur findet die Vorbereitung des ersten Teils nun nicht mehr unmittelbar vor der Prüfung, sondern eben zu Hause statt. Insofern werden sich die Anforderungen an die Aufgabenstellung etwas verschieben müssen.

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