Beiträge von Seph

    Ich finde, man sollte - bevor man sich bei anderen über jemanden beschwert - immer zuerst selbst mit dieser Person gesprochen haben.

    Wenn man das, auch welchen Gründen auch immer nicht möchte, hat man kein (moralisches) Recht, es gegenüber anderen zu tun. Ich meine natürlich vor allem Vorgesetzte. Dass man bei vertrauten Personen mal Dampf ablässt, finde ich normal.

    Von Eltern meiner Schüler erwarte ich auch, dass sie zuerst zu mir kommen, wenn sie ein Problem mit mir haben, und nicht sofort zur Schulleitung laufen (bzw. anonyme Briefe schreiben oder so).

    Ich bin da voll bei dir, möchte das aber noch verstärken. Es gebietet nicht nur der gesunde Menschenverstand, zunächst mit der betreffenden Person zu sprechen, sondern auch die Gehorsamspflicht, sofern es sich um Beamte handelt. Diese beinhaltet nicht nur das Befolgen von Dienstanweisungen (sofern nicht klar rechtswidrig), sondern auch die Beratung und Unterstützung von Vorgesetzten. Leider hat safari123 keine Einlassung zum Hintergrund der Beschwerde gemacht, insofern ist leider unklar, ob es sich um Dienstanweisungen oder persönliches Verhalten handelt.

    Habt ihr auch schon mal Schüler gehabt die mit Ihrem Anwalt gedroht haben zwecks der Notengebung

    Sehr selten bekommt man so etwas mal zu hören. Aber da ich als Lehrkraft ja verpflichtet bin, mich über die mit dem Beruf zusammenhängende Rechtslage zu informieren, kann ich da immer sehr ruhig herangehen. Bisher betraf so etwas immer nur einzelne Klausur- oder Zeugnisnoten und ich konnte entspannt antworten, dass der Anwalt dem Schüler sicher erklären wird, dass nur gegen Verwaltungsakte Rechtsbehelfe angewendet werden können. Und auch dann wird nicht inhaltlich geprüft, sondern nur ob alle Formalitäten stimmen. Übrigens auch sehr gut zu wissen ist, dass Anwälte als Vertretung eines Schülers in Disziplinarkonferenzen nichts zu suchen haben.

    Was in so einer "Ordnung"(?) steht, muss sich Abwägung mt anderen rechtsgütern gefallen lassen. Ob mn das machen muss, nur weil der Dienstherr es aufschreibt, halte ich noch nicht für abschließend geklärt.

    Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber so einfach kann man es sich dann doch nicht machen. Hat man Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung zur Teilnahme an einer Fahrt, so muss (!!!) der Dienstherr hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Und ja, solange diese Anordnung des Dienstherren besteht und nicht als rechtswidrig erkannt wurde, muss sie auch befolgt werden. Das liegt nicht im Ermessen der Lehrkraft selbst.

    Ansonsten bin ich bei dir, die notwendigen Kosten für derartige Dienstreisen sind selbstverständlich vollständig vom Dienstherren zu tragen, auch wenn man dafür in Vorleistung geht.

    Die Rechtslage ist eindeutig. Sind Freiplätze für Lehrer ausgewiesen, dürfen diese die Lehrer annehmen. Sind Freiplätze nicht explizit für Lehrer oder Begleitpersonen ausgewiesen, dürfen diese nur dann für Lehrer verwendet werden, wenn das Schulforum dies genehmigt. Sonst müssen die Freiplätze auf alle Teilnehmer umgelegt werden.Freiplätze dürfen natürlich nicht im Vorfeld eingefordert werden.

    Leider hat bei uns das Schulforum diese Genehmigung generell abgelehnt.

    Die Ablehnung bedeutet dann letztlich doch auch nur, dass sich der Dienstherr überlegen muss, wie er die Reisekosten der Lehrkräfte finanziert.

    Ist es nicht aber so, dass unsere 1-en meistens eigentlich 2-en entsprechen - gemäß Worturteil "den Anforderungen voll entsprechend" ? (Ich gehe immer mehr dazu über, das Worturteil ernstzunehmen.)

    Ich handhabe das auch wie @roteAmeise : Note 2, wenn die Anforderungen aus den Bereichen I und II (Reproduktions-, Organisations- und Transferleistungen) erbracht werden, für die Note 1 (Leistungen entsprechen Anforderungen im besonderen Maß) sind Leistungen über die Anforderungen hinaus notwendig. Das betrifft vor allem Leistungen bei Problemlösungen und Urteilsfindungen. Streiten kann man dann natürlich über den Begriff Anforderungen, aber letztlich hilft oft auch ein Blick in die Kerncurricula, die häufig Hinweise geben dürften, ab wann welche Noten zu geben sind.

    Ich werde nicht müde zu betonen, dass Noten ordinal skalierte Daten sind, auf denen sich eine Mittelwertbildung im Sinne eines arithmetischen Mittels von vorneherein verbietet. Das scheinen viele Lehrkräfte nach wie vor nicht zu wissen. Die Abbildung von Noten auf Ziffern erzeugt letztlich das falsche Verständnis, dass man mit diesen rechnen könnte. Besser wäre die Codierung über Buchstaben oder noch besser die Arbeit mit der eigentlichen Wortbedeutung der Noten im Sinne von z.B. "ungenügend <-> erhebliche Mängel, die in absehbarer Zeit nicht behebbar sind" usw.

    Ergänzung zu Niedersachsen: Auch hier gibt es ein Zentralabitur, die Schüler wählen selber zwischen den Aufgabenvorschlägen aus. Erstkorrektur bei der jeweils unterrichtenden Fachlehrkraft, Zweitkorrektur i.d.R. an der eigenen Schule, aber auch schulübergreifend möglich. Danach geht die Arbeit zur Fachprüfungsleitung, die i.d.R. eine dritte Lehrkraft aus der Schule ist, aber auch von einer anderen Schule kommen kann oder in bestimmten Fällen (z.B. neue Oberstufe) ein Fachberater sein kann. Eine Drittkorrektur erfolgt dabei i.d.R. nicht, außer Erst- und Zweitkorrektoren sind sich uneinig. Dafür wird insbesondere noch einmal geschaut, ob alle formalen Vorgaben eingehalten wurden.

    Wann eine Konferenz endet, hängt doch auch immer mit dem Diskussionsbedarf zusammen, oder?
    Wobei eine Art Zeitwächter manchmal schon sinnvoll wäre...

    Ja, der Diskussionsbedarf lässt sich aber oft bereits vorher antizipieren und in persönlichen Gesprächen vorentlasten. Desweiteren ist es ein Ausdruck von Leitungskompetenz, Diskussionen nicht ausufern zu lassen, sondern zügig zu fokussieren. Konferenzen lassen sich dadurch erheblich beschleunigen. Allerdings muss das mit dem Kollegium auch etwas "trainiert" werden. Ich denke dabei vor allem an wenige Lehrkräfte, die zuverlässig zu bereits abgehandelten Tagesordnungspunkten ausführliche Fragen stellen, die bereits längst geklärt sind.

    Und auch die Short Division ist nichts anderes als bisher, nur dass die Zwischenschritte nicht notiert werden, sondern lediglich die Überträge. Es ändert aber an der zugrunde liegenden Denkweise gar nichts. Und auch die hierzulande gängige schriftliche Division ausgehend von den Einerstellen lässt sich als Short Division notieren. Mit Blick auf die weiterführenden Schulen ist es sicher sinnvoll, nach der Long Division die Short Division verstärkt im Unterricht zu nutzen, da sie wesentlich ökonomischer ist (letztlich werden nur Rechenschritte nicht notiert). Dabei ist es m.E. völlig egal, ob man nun wie im englischsprachigen Bereich von links oder wie hier von rechts aus rechnet.

    Das Verfahren ist doch nicht völlig anders, sondern lediglich in anderer Reihenfolge. Ob ich erst die Einer-, Zehnerstellen usw. "versorge" oder erst die höheren Zehnerpotenzen ist doch vollkommen egal. Davon haben Schüler auch keinen besonderen Nachteil. Und man darf durchaus auch alternative Rechenwege beibringen, gerade zur Förderung leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler halte ich das für absolut sinnvoll.

    Das ist dann doch etwas einseitig wahrgenommen. Auch die einzelnen Prüfungsleistungen unterliegen i.d.R. der Beurteilung durch mehrere Personen, das gilt auch für das Schulleitergutachten. Und jede einzelne Prüfungsleistung ist im Grunde anfechtbar, ein extremes Missverhältnis zwischen tatsächlich erbrachter und beurteilter Leistung ließe sich also grundsätzlich darlegen. Die wenigen Fälle, in denen hier mal jemand durch das Referendariat durchfiel, waren aber wirklich Personen, die man nicht guten Gewissens vor eine Klasse stellen konnte und (!) die zusätzlich beratungsresistent waren.

    Na klar. Und es geht überhaupt nicht darum, dass Gymnasiale mehr Geld bekommen als "mindere" Lehrer... :D

    Wie du auf die Idee kommst, von "minderen" Lehrern zu sprechen, kann ich nicht nachvollziehen. Überhaupt jemanden Minderwertigkeit zu unterstellen, ist absurd. Mir geht es lediglich darum, dass fehlende Spezialisierung nicht gerade zu besserem Unterricht führen dürfte. Insofern bin ich dem Konzept des Einheitslehrers gegenüber skeptisch eingestellt. Alles andere sind Unterstellungen deinerseits.

    Generell fasse ich Schüler nicht an und leiste keine Hilfe außer den Schulsanitätsdienst zu verständigen. In größeren Notfällen würde ich den Notruf alarmieren.
    Aber selber Hand anlegen? Nein.
    Da wird man nur verklagt.

    Das wird man bei unterlassener Ersthilfe (zu der man zumindest hier als Lehrkraft verpflichtend ausgebildet ist) aber unter Umständen auch. Es gibt schon nochmal einen großen Unterschied zwischen sinnvoller Ersthilfe und (wie im obigen Beispiel) nicht zwingend gebotenen und auch nicht erlaubten Therapieversuchen ohne Sachverstand.

    Schaut vielleicht auch nochmal, ob das laut Vertragsbedingungen wirklich ein Treuhandkonto (Anderkonto) ist. Hier stellen Schulleitung und die kooperierende Sparkasse und Volksbank das zwar auch so dar, die Vertragsbedingungen zeigen aber auf, dass es sich um ein klassisches (Privat-)Girokonto haftet, welches einfach nur mit 0€ Kontoführungsgebühr geführt wird. Dennoch ist es nach wie vor ein Privatkonto. Falls mit Elternvertreter oder Schulleitungsmitglied zusammen eröffnet, ist es halt ein privates Oder-Konto der eröffnenden Personen. Richtige Anderkonten werden wohl kaum noch angeboten.

    Kann man natürlich so sehen, aber professionell ist das nicht. Letztlich steckt dahinter die Hybris, bereits direkt nach dem Studium super unterrichten zu können und daher ohnehin nicht auf Feedback langjähriger Lehrkräfte angewiesen zu sein. Sich auch selbstkritisch mit dem eigenen Handeln auseinander zu setzen sollte zum Selbstbild als Lehrkraft gehören.

    Okay. Da hätte man als Angestellter Lehrer das gleiche Netto, wie ich als Beamtin. Nur muss ich meine PKV noch zahlen.

    Deine Rechnung ist nicht nachvollziehbar. Oder vergleichst du Vollzeitangestellte mit deinem Einkommen bei 75%?

    Hamburg A12/5 bei 75% mit 1 Kinderfreibetrag (ohne Familienzuschlag?) sind ca. 3,2k Brutto bzw. ca. 2,6k Netto. MIt Familienzulage wären es eher 3450€ Brutto und 2750€ Netto.(vor PKV).
    Berlin E13/5 sind bei 75% 3,8k Brutto bei 2,26k Netto und E11/5 sogar nur 3,4k Brutto und ca. 2,1k Netto.

    Die 300 bzw 500€ Unterschied (mit Familienzulage nochmal 150€ mehr) sollten doch ausreichen für die PKV. Berechnungen sind jeweils in Steuerklasse I bzw. IV gehalten.

    Nach deinen Angaben müsstest du A 12, Erfahrungsstufe 1 haben (rund 3200,- brutto und rund 2600,- netto). Stimmt das, @Anja82 ? Müsstest du doch wissen. Man kann das ja alles googeln. http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…tkl=4&r=0&zkf=0

    In deinem Brutto dürfte dann das Krankengeld nicht enthalten sein. 160,- Euro monatlich für die Krankenkasse (privat?) kommt mir sehr seltsam vor. Ein Angestellter zahlt bei einem Verdienst in dem Bereich ja rund 600-700 Euro monatlich in die gesetzliche Krankenversicherung (entweder nahezu hälftig Arbeitnehmer - Arbeitgeber oder alles alleine, aber in Berlin mit Zulage).

    Da sieht man mal wieder, wenn deine Angaben stimmen, wie ungerecht es zwischen Angestellten und Beamten zugeht. Danke für den Tipp. Das wusste ich nämlich noch nicht, dass die Beamten nur 160,- Euro monatlich für ihre Krankenkasse zahlen.

    PS: Ansonsten, ja, neueingestellte Lehrer bekommen in Berlin, wenn sie die entsprechende Ausbildung haben, rund 5300,- brutto (und nochmal 300,- oben drauf, wenn sie an einer 80%-Brennpunktschule arbeiten). Davon sollte man sich Kugelschreiber und Radiergummi leisten können, womit wir nun wieder beim Thema wären. ;)

    Mal abgesehen davon, dass ich die Zahlen von Anja auch etwas seltsam finde, muss man bei den Vergleichen mal die Kirche im Dorf lassen: Bei 3200 Brutto beträgt der Arbeitnehmeranteil für die GKV etwa 270€ und den muss man mit dem Beitrag zur PKV vergleichen. 160€ wären dabei im Übrigen sehr günstig, die meisten dürften bei 50% Beihilfeanspruch schon 200€ aufwärts zahlen. Dann sind die Unterschiede auf einmal gar nicht mehr so ungerecht, oder? ;)

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