Beiträge von Seph

    Deswegen ja auch in Anführungszeichen. Ich weiß, dass es sehr gute Gesamtschulen gibt, leider gehören die in meiner Heimat nicht dazu.Vor allem problematisch ist, wie ich schrieb, dass sie eben wenig Latein unterrichten und ich möchte nicht nur Reli und Deutsch unterrichten müssen.
    Gibt es denn eine Regelung, dass die Gymnasiallehrer bevorzugt werden? Ich fand die Aussage des Fachleiters erschreckend, dass er zur Referendarin meinte, sie ist wenig Chancen auf eine Versetzung ans Gymnasium...

    Es gibt meines Wissens keine generelle Bevorzugung oder Benachteiligung von Lehrkräften an Gymnasien und Gesamtschulen bei Versetzungen. Entscheidender ist, ob man die jeweilige Lehrkraft an der bisherigen Stammschule noch (unbedingt) braucht und daher die Freigabe zur Versetzung ablehnt und manchmal auch wie gut die Schulleiter mit den Dezernenten vernetzt sind. Inwiefern Fachleiter mit Tätigkeitsschwerpunkt Studienseminar die Personalpolitik von Schulen beurteilen können, vermag ich nicht abzuschätzen.

    Nein, das heißt es umgekehrt nicht. Natürlich kann man sich auch an eine Gesamtschule versetzen lassen bzw. versetzt werden. Und darin liegt ja auch eine Chance wohnortnah unterzukommen. Was heißt im Übrigen "nur" eine Gesamtschule? Auch diese leisten oft gute Arbeit und unterscheiden sich zumindest in der Sekundarstufe II nicht von Gymnasien. Die Zusammensetzung der Schülerschaft in der Sekundarstufe I ist etwas anders, was sowohl Chance als auch Herausforderung sein kann. Wir haben hier vor Ort eine Gesamtschule, die den Gymnasien (leider) die Pool-A-Schüler wegschnappt, sodass die Gymnasien sich vor allem aus Pool B und C bedienen müssen.

    Also hat den "Fehler" der Kollege gemacht, indem er sich hat Fotografieren lassen? Das Gericht scheint es so zu sehen. Viele Lehrkräfte werden dieses Urteil sicherlich aufmerksam zur Kenntnis nehmen...

    Gruß !

    Was heißt denn "Fehler"? Das Urteil ist schlicht und einfach pragmatisch und passt zur bisherigen Rechtsprechung in dem Bereich. Insofern passiert hier auch nichts neues. Es ist nicht immer ein schriftliches "Model-Release" notwendig, auch konkludente Handlung (hier: Aufstellen für das Klassenbild) kann bereits als entsprechende Einwilligung gelten. Die Lehrkraft hat sich freiwillig bei einer Aktion auf einem Klassenbild fotografieren lassen, bei der bereits vorab bekannt war, dass die Bilder, wie in den Vorjahren auch, sowohl an Mitglieder der Klasse verkauft (bzw. lizenziert) als auch im Jahrbuch veröffentlicht werden. Die Einwilligung in die Ablichtung gilt dann auch als (stillschweigende) Einwilligung in die entsprechende Veröffentlichung.

    Wenn sie mit ihrem Vater einfach in die USA geflogen wäre, hätte das unter dem Strich weniger CO2 verursacht als der PR-Trip mit dem Segelboot.

    Aber auch nur, weil ggf. 1-2 Crewmitglieder zurückfliegen...was sie ohnehin getan hätten, wenn sie wie hier eine entsprechende Trainingsfahrt für eine große Regatta durchgeführt hätten. Genauso, wie das Flugzeug mit oder ohne Greta geflogen wäre und das Segelboot ohnehin bereits gebaut war. Im Endeffekt ist das doch müßig.

    Hallo Zusammen

    ich frag hier für eine Freundin. Sie ist Lehrerin in NRW und bekommt ihr Kind im Februar 2020. Nach dem Mutterschutz wollte sie zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen. Im Anschluss beginnen die Sommerferien. Sie würde in den Sommerferien kein Elterngeld beziehen. Bekommt sie dann ihr normales Gehalt?

    Das kommt, wie die Vorredner bereits beschrieben haben, entscheidend darauf an, was sie nach den Sommerferien vor hat. Will sie die Elternzeit lediglich während der Sommerferien unterbrechen, um volles Gehalt zu erhalten, und nach den Sommerferien fortsetzen, wäre das rechtsmissbräuchlich. Möchte sie jedoch direkt nach den Sommerferien wieder in den Beruf einsteigen, dürfte es keine Probleme geben.

    Ausserdem geht der Trend bei uns eindeutig zum Zweithandy. Das ältere kriegt dann immer der Lehrer.

    Das höre ich immer wieder und halte es für eine Urban Legend. Und selbst wenn es stimmt: dann nimmt man halt das Zweithandy bei Nutzung ebenfalls ab und denkt spätestens dann aufgrund des
    fortgesetzten Regelverstoßes langsam mal über weitergehende Konsequenzen nach.

    Momentan sind wir 3 Kolleginnen und jede hat 10 Stunden in den Friseurklassen, dazu gibt es eine Vereinbarung mit der SL.Weil ich aufgrund meiner Behinderung bestimmte Anforderungen an den Stundenplan habe (nennt sich "Integrationsvereinbarung"), wollen sie die nicht umsetzen, solange ich darauf bestehe, weiterhin Friseure zu unterrichten.

    Das klingt, als würden 2 Nebenbedingungen an den Stundenplan miteinander kollidieren und ggf. unvereinbar sein. Auf der einen Seite der gleichverteilte Einsatz in einem bestimmtem Fach und auf der anderen Seite zeitliche Zwänge an die Lage dieser Stunden, die andere Kolleginnen und Kollegen evtl. auch haben. Je mehr Nebenbedingungen auftauchen, desto schwieriger wird es, einen Plan zu bauen, der diese ermöglicht. Hier hilft aber letztlich nur ein Gespräch mit der Schulleitung, wie Krabappel bereits vorschlägt.

    Super Idee. Ist das eigentlich Versicherungsbetrug oder nur Verarsche des Arbeitgebers? Ich würde das Vorgehen auf jeden Fall an die große Glocke hängen, wenn mir mein Arbeitsplatz nicht so wichtig ist.

    Zumindest bei gesetzlich Versicherten ist das auf jeden Fall Versicherungsbetrug (wegen der Lohnfortzahlung) und bei allen zudem natürlich auch als Verhalten des Arbeitnehmers unzulässig. Bei Angestellten kann das eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, bei Beamten Disziplinarmaßnahmen. Da hilft es auch nicht, dass der Schulleiter das Vorgehen deckt, er leistet damit letztlich nur Beihilfe bei der Schädigung des Dienstherren.

    Mit diesen Fächern ist das durchaus aussichtsreich, den Einstieg zu schaffen. Ob man dann nach dem Referendariat eine Stelle in direkter Nähe erhält, lässt sich unmöglich genau sagen, da das entscheidend vom Bedarf der Schulen abhängt.
    Tendentiell gibt es in diesen Fächern aber eher zu wenig als zu viele Bewerber.

    https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p65

    Schau mal in §66 Abs. 6: Die ständige Vertretung und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.

    Daraus lese ich, dass der Konrektor beratend teilnehmen darf, aber nicht stimmberechtigt ist. Als Vertreter des Kollegiums muss also jemand anderes bestimmt werden.

    Ich möchte die Rechtsauffassung von @CDL und @Nitram teilen. §66 Abs. 6 regelt lediglich die Aufgaben der ständigen Stellvertretung im Fall der Absenz der Schulleiterin oder des Schulleiters. Das verbietet aber nicht, dass sich Mitglieder der erweiterten Schulleitung selbst als Vertreter der Lehrkräfte aufstellen und wählen lassen dürfen.

    Andersherum haben sie immer das Recht, beratend an Sitzungen teilzunehmen, auch wenn sie nicht als Vertreter der Lehrkräfte gewählt wurden.

    darf ich fragen, welche das sind? Klingt interessant...

    Ausgangspunkt war ein Gespräch mit der Klasse über Belastungssituationen im Alltag, bei dem auch Schüler rückmeldeten, dass sie nach einem Schultag in solchem Lärm total fertig sind und seitens der Schüler ebenfalls das Interesse bestand, den Geräuschpegel zurückzufahren. Neben eher klassischem Einsatz von "Lärmwächtern" analog zu Zeitwächtern in Gruppenphasen haben wir im wesentlichen vier miteinander vernetzte Maßnahmen in unsere gemeinsame Arbeit eingeführt:

    -> gezieltes Training der Abfolge "konsequente Stillarbeit" -> "Austauschphase Tandems oder Kleingruppen" --> "Vorstellung, Austausch Plenum" über erst kurze, dann länger werdende Zeiträume
    -> für kurze Austauschphasen konsequentes Flüstern als einzig tolerierte Lautstärke, Selbstkontrolle durch Berühren des eigenen Halses mit der Hand: beim Flüstern vibriert da nichts, beim Sprechen schon. Nach kurzer Zeit hat
    bereits das rein optische Signal, die Hand zum Hals zu führen, als Erinnerung ausgereicht
    -> für längere Austauschphasen Erweiterung des Raums auf Tische im Flurbereich oder draußen (muss die Raumsituation hergeben), dann kann in einem Bereich still gearbeitet und im anderen bereits gesprochen werden
    -> in Plenumsphasen konsequentes zurücksetzen von "Dränglern", dadurch kein Schnippsen oder herein rufen mehr. Auch das wurde mit der Klasse vorab besprochen und gilt immer nur für den Moment. Ohne Schnippsen u.ä.
    werden die betreffenden Schüler gerne sofort wieder eingebunden.

    Ich bin kein Lehrer, aber habe ausgerechnet dazu eben was auf
    Youtube gesehen. Etwas das man evtl. als Lehrer/in ausprobieren könnte. Es geht um "The Good Behavior Game". Die Klasse wird während des Unterrichts in zwei Gruppen geteilt. Jene, die sich am besten (am leisesten) verhält wird am Ende belohnt. Die besonders lauten SuS reagieren auf peer pressure scheinbar eher als auf LuL.

    Kann in der Praxis dazu führen, dass die SuS in der "schlechten" Gruppe erst recht aufdrehen, da es ja eh aussichtslos sei, mal eine Belohnung zu erhalten. Sinnvoller scheinen mir da Zwischenschritte, die von allen Gruppen erreichbar sind und die Kriterien im Lauf der Zeit etwa strenger zu machen. Und dann ist man nah an Klassikern des Classroom-Managements dran. Ich denke da an die schrittweise Einführung echter Stillarbeitsphasen (anfangs vlt. nur 1min, dann Zeiträume ausdehnen), feste Rituale für (Zwischen-)Fragen, Austauschphasen usw.

    Zur Ausgangsfrage: Mich hat in einigen Klassen vor allem die Lautstärke während Erarbeitungsphasen in Partner- und Gruppenarbeiten gestört. Das war nicht einmal böswillig von den SuS, sondern sie konnten einfach ihre eigene Lautstärke nicht einschätzen und haben sich unbewusst gegenseitig in der Lautstärke überboten. Also haben wir Mechanismen zum Selbstfeedback der Lautstärke entwickelt, danach war es sehr viel angenehmer.

    Das ist meines Erachtens nach eine Urban Legend und geht auch nicht so aus dem Gesetzestext hervor. Also ich wüsste dafür keine Grundlage.

    So pauschal ist es das wirklich und gleichzeitig gibt es wohl Fälle (mir ist zumindest einer bekannt), in denen die sehr gewählte Lage der Elternzeit als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig erkannt wurde.

    Das fand ich auf km-bw.de:

    Englisch wäre überbelegt. Trotzdem hätte ich theoretisch damit etwas bessere Chancen als nur Ethik und Wirtschaft?

    Das sind durchaus ernstzunehmende Hinweise. Wie die Chancen in 6-7 Jahren (Studium+Referendariat) aussehen, wage ich nicht zu beurteilen. Wir haben vor kurzem auch gezielt eine Stelle ausgeschrieben mit einer landesweit eigentlich überbelegten Fachkombination, weil wir just diese gerade gebraucht haben. Und andersherum kenne ich bei der Stundenverteilung das Problem, Lehrkräfte mit Fächern, die kaum unterrichtet werden, zu verplanen.

    Man kann fernab von Fachkombinationsüberlegungen auch so herangehen: Die besten Einstellungschancen hat man wahrscheinlich, wenn man aufgrund der Wahl seiner Wunschfächer und der entsprechend hohen intrinsischen Motivation einen sehr guten Abschluss erreicht und flexibel bei der Standortwahl ist. Ein drittes Fach verbessert die Einstellungschancen grundsätzlich schon, da ein flexiblerer Einsatz möglich ist. Die Arbeitsbelastung im Studium und auch im Referendariat könnte dann aber sehr hoch sein.

    Und da liegt eben ein ganz wesentlicher Denkfehler, er hat ja sein eigenes Elterngeld und kann natürlich auch zwei volle Monate nehmen, egal was die Mutter macht!

    Stimmt, ich habe mich von dem Vorhaben, nur Elterngeld Plus zu beantragen, blenden lassen. Entscheidend für die Planung der beiden dürfte sein, dass sie keine 24 Monate Elterngeld Plus bekommen kann.

    Dass im Mutterschutz die regulären Bezüge voll auf das Elterngeld angerechnet werden, sollte keine Überraschung sein. Warum sollte man auch auf einmal mehr als seine vorherigen Bezüge erhalten? Letztlich ist das Elterngeld ja nur dafür da, um anfangs die bestehende Einkommenslücke zu schließen, die aber in den ersten 8 Wochen schlicht nicht besteht. Dass ihr am Ende nur auf 22 Monate kommt, dürfte damit zusammen hängen, dass du trotz Elterngeldplus nur 2 statt 4 Monate zu Hausen bleiben möchtest. Nach dem Mutterschutz hat deine Partnerin noch Anspruch auf 10 volle Monatsbezüge bzw. 20 halbe und du dementsprechend nur auf 2 halbe.

    Edit:
    @Susannea war schneller ;)

    ...naja, wenn man Systembetreuer wird, ist das oft auch stressig ohne Ende, du bist ja in den Augen der meisten schuld, wenn die Beamer nicht funktionieren und du bist der Heinz, der das dann backen darf. Personalverantwortung haste als Seminarlehrer oder Fachbetreuer auch, und oft nicht zu knapp, Druck von oben ist sehr chefabhängig, Umzug meistens auch inbegriffen, um anderswo die gewünschte Funktionsstelle antreten zu können. Also so völlig gechillt auf eine der wenigen A15-Stellen kommt man eher nicht bzw. die Leute, die das packen, sind meiner Erfahrung nach eher die Leistungsträger, die eh schon von sich aus machen und tun.

    Ja klar sind das tendentiell eher die Leistungsträger. Die Vergleiche vom typischen Lehrergehalt A12/A13 nach oben in die Wirtschaft, die man hier im Forum häufig unter "Wir Lehrer verdienen ja so schlecht" liest, beziehen sich aber ebenfalls ausschließlich auf Positionen in solchen Ebenen. Auch ein A13 Sold in den mittleren bis hohen Erfahrungsstufen (-> keine Berufsanfänger mehr) entspricht vom Nettoeinkommen bei Angestellten zwischen 70k bis über 80k/Jahr. Das sind i.d.R. bestens ausgebildete Akademiker und oft bereits mit Positionen im unteren und mittleren Management verbunden. Führungspositionen in großen Schule werden, wie gingergirl bereits schrieb, entsprechend noch einmal besser dotiert bei überschaubar bleibendem Arbeitsaufwand. Das einzige, was ich persönlich wirklich unangemessen finde mit Blick auf den Umfang der Führungsaufgaben ist die Bezahlung von Schulleiterinnen und Schulleitern. Personalverantwortung für über 100 Personen wird in der Wirtschaft i.d.R. wirklich mit mehr als einem A16-Äquivalent vergütet (oder gar nur A14/A15 je nach Schulart und -größe).

    Ein Problem der Kombination könnte sein, dass beide Fächer in der Stundentafel eher untergeordnete Rollen spielen, der Bedarf pro Schule also eher gering ist. Das macht es manchmal schwer, entsprechende Lehrkräfte einzusetzen, v.a. wenn ein Vollzeitdeputat unterzubringen ist. Das wiederum kann (Teil-)Abordnungen nötig machen. Aber das ist letztlich nur der Blick in die (kaputte) Glaskugel. Genauso kann es sein, dass eine Schule in deiner Nähe just wenn du fertig bist genau diese Kombination benötigt, das weiß man vorher leider nicht. Generell scheint mir eine Kombination mit einem Kernfach wie Englisch da aber etwas aussichtsreicher.

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