Ich finde, man sollte - bevor man sich bei anderen über jemanden beschwert - immer zuerst selbst mit dieser Person gesprochen haben.
Wenn man das, auch welchen Gründen auch immer nicht möchte, hat man kein (moralisches) Recht, es gegenüber anderen zu tun. Ich meine natürlich vor allem Vorgesetzte. Dass man bei vertrauten Personen mal Dampf ablässt, finde ich normal.
Von Eltern meiner Schüler erwarte ich auch, dass sie zuerst zu mir kommen, wenn sie ein Problem mit mir haben, und nicht sofort zur Schulleitung laufen (bzw. anonyme Briefe schreiben oder so).
Ich bin da voll bei dir, möchte das aber noch verstärken. Es gebietet nicht nur der gesunde Menschenverstand, zunächst mit der betreffenden Person zu sprechen, sondern auch die Gehorsamspflicht, sofern es sich um Beamte handelt. Diese beinhaltet nicht nur das Befolgen von Dienstanweisungen (sofern nicht klar rechtswidrig), sondern auch die Beratung und Unterstützung von Vorgesetzten. Leider hat safari123 keine Einlassung zum Hintergrund der Beschwerde gemacht, insofern ist leider unklar, ob es sich um Dienstanweisungen oder persönliches Verhalten handelt.