Beiträge von Seph

    Naja, auch wenn Brandenburg möglicherweise teurer geworden ist, ist die Bodensee-Region eine der teuersten in ganz Deutschland. Da die Lehrerbesoldungen in den Bundesländern nahezu vergleichbar sind, ergibt sich daraus durchaus ein deutlich anderer Lebensstandard. Nicht unterschätzen für die persönliche Lebenszufriedenheit darf man aus meiner Sicht lange Pendelstrecken, die durchaus als belastend empfunden werden können. Ideal wäre es aber, beide Schule im laufenden Betrieb zu besuchen und sich einen ersten Eindruck vom Schulklima zu verschaffen. Das hat bei mir damals den Ausschlag gegeben.

    Explain Everything kann alles was ein Digitales Whiteboard kann. Sogar weitaus mehr. Wozu derart viel Geld ausgeben, wenn es deutlich günstiger geht? Selbst mit einem iPad, Apple Pencil und Apple TV käme man insgesamt günstiger als mit einem digitalen Whiteboard. Zumal die Handhabung eines digitalen Whiteboards nicht gerade intuitiv ist...

    Offen gestanden verstehe ich den Kommentar nicht. Explain Everything ist doch letztlich eine von vielen möglichen Apps, um ein digitales Whiteboard mit Endgeräten bedienen zu können. Von welchen Preisen gehst du denn für Ipad (für jeden Kollegen??) und Apple TV aus? Fairerweise muss man dazu noch Kosten einer analogen Tafeln nehmen, wenn man es wirklich vergleichen will. Kann man in den digitalen Varianten bei euch auch interaktiv an der Tafel oder nur am Tablet schreiben? Und was genau ist daran nicht intuitiv, ein Programm auf dem Desktop zu öffnen, einen Stift in die Hand zu nehmen und loszuschreiben? Warum ist App öffnen auf dem Tablet, Stift nehmen und losschreiben intuitiver?

    Digitale Whiteboards sind längst veraltet. Tablet, passender Stift dazu, Beamer, Leinwand, Explain Everything, fertig.

    Die lassen sich doch problemlos miteinander koppeln. Den Reiz bekommen sie ja gerade durch die Möglichkeit, digitale Endgeräte der Schüler und Lehrer sinnvoll mitnutzen zu können.


    Sinnvolle Bauweise heißt für mich, daß ich das Ding benutzen kann, ohne den Raum verdunkeln zu müssen. Also ist ein großes LED-Display weitaus besser als jede Beamer-Lösung. Bei der geforderten Größe landen wir dann bei einer Bildschirmdiagonalen von 140-150", wenn es 3-4m in der Breite und 2m in der Höhe sein sollen. Solch große Displays gibt es bisher praktisch nicht am Markt sondern nur auf Messen, bei denen die Hersteller zeigen, zu was sie technisch in der Lage sind.


    Und nein, eine Funktionsstelle zur Wartung der Anlage ist keine Option. Die kann bei einem Software-Defekt evtl. was machen, aber was ist bei einem Hardwaredefekt? Habe ich dann innerhalb von 2 Tagen ein neues Display bezahlt aus dem Schuletat, auch wenn gerade Haushaltssperre ist? Da kommt dann nämlich der Wartungsvertrag zum Zug, der sowas natürlich in der monatlich zu zahlenden Rate beinhalten muß.

    Für mich klingt das nach wie vor wie "Kenn ich nicht, will ich nicht". Es ist überhaupt nicht notwendig, LED-Displays zu nutzen. Moderne Kurzdistanzbeamer sind deutlich hell genug, um auch in unverdunkelten Räumen gut sichtbare Tafelbilder zu erzeugen. Wenn es dich interessiert schaue ich gerne nach der Sommerpause genauer, welche Modelle wir hier nutzen und was die genau kosten. Das Angebot steht.

    Ergänzung: Wenn ich nicht irre, nutzen wir interaktive Kurzdistanzbeamer von Epson (ca. 2000€) in Verbindung mit Whiteboardflügeltafeln oder den verschiebbaren Varianten (unter 1000€ bis 2000€) + Workstation PC + Installationskosten --> ca. 5000-6000€. Die genauen Geräte muss ich aber wirklich nachschauen.

    Warum sollte sich ein technisch versierter Kollege nicht auch um die Hardware kümmern können? Und ja, für eine flächendeckende Ausstattung muss man natürlich Finanzierungsmöglichkeiten abseits der dürftigen Zuschüsse des Schulträgers finden. Die Folgekosten müssen wirklich einkalkuliert sein und sind aus meiner Sicht vlt. der einzige wirkliche Nachteil dieser Systeme. Das gilt genauso auch für Tabletklassen u.ä.

    Meinst Du damit die Whiteboards, die mit Filzstift beschrieben werden? Wenn ja, will ich die nicht haben. Als Linkshänder saue ich mir damit regelmäßig den linken Ärmel ein. :( Kreide wische ich einfach mit der feuchten rechten Hand vom Ärmel ab, Filzstift nicht. Zahlt die Schule dann die Filzstifte?

    Ja, die Stifte werden gestellt. Und eingesaut habe ich mich mit den Filzstiften im Gegensatz zu Kreide auch noch nie (auch nicht den rechten Ärmel als Rechtshänder), wobei das eher ein theoretisches Problem ist, da ich überwiegend die elektronische Variante nutze. Dann gibt es das Problem gar nicht mehr. Das analoge Whiteboard ist in meinem Unterricht also nur eine Art Backup, falls das digitale mal ausfällt oder um Hinweise zu Aufgabenstellungen auf dem digitalen Whiteboard ergänzen zu können.

    Ich hatte das Vergnügen zwei Jahre lang während meiner Abordnung mit so einem Ding unterrichten zu müssen.
    Mein Fazit: Die elektronischen Whiteboards sind in der Form, in der sie normalerwesie angeschafft werden, unbrauchbar. :daumenrunter:

    Also wenn schon elektrnosches Whiteboard, dann sind in meinen Augen unabdingbar:

    • Wartungsvertrag mit maximal einem Tag Reaktions- und Reparaturzeit durch einen externen Dienstleister.
    • Das Whiteboad sollte so groß sein wie die alte grüne Tafel, also bei mir mindestens 2 Boards, jeweils 3m breit und 2m hoch. Diese TV-Geräte sind für unsere großen Räume einfach viel zu klein.
    • Die "Stifte" dafür muß jeder in der Tasche haben. Es geht nicht, daß man sich erst das Zeug irgendwo aus dem Sekretariat holen muß.
    • Der Computer am Board muß den ganzen Tag durch laufen und morgens vor der 1. Stunde automatisch hochfahren. Das Booten dauert zu lange, insb. wenn die Kollegen Strom sparen wollen und nach ihren Stunden das Ding runterfahren.

    Einen Vertreter darauf angesprochen, rollte der nur mit den Augen. Boards mit meinem Anforderungsprofil gibt es zwar, aber dann reden wir allein in der Anschaffung mal eben von 50.000,- € für einen Raum und da ist dann der Wartungsvertrag noch nicht mit drin.

    Das kleine elek. Whiteboard habe ich am Ende ausschließlich als Projektionsfläche für einen alten OHP benutzt und selbst dafür war es zu klein.

    Erkundigt euch mal am Markt etwas genauer, die von dir gewünschten Boards gibt es für nicht viel mehr als 5000€ statt 50000€ bereits in sinvoller Bauweise. Bei Bedarf kann ich gerne Hersteller und Kosten genauer ermitteln. Als Stifte sind die Edding 250 ganz gut brauchbar, die bei uns der Schulassistent ausgibt, genau wie vorher die Tafelkreide. Die Wartung wird von einem inzwischen wieder Internem mit Funktionsstelle durchgeführt. Und die Tafeln sind genauso groß wie die alten Kreidetafeln. Ich bin allerdings insofern bei dir, als dass einige Firmen deutlich zu kleine Lösungen anbieten. Wir haben hier z.B. auch einige Boards von Smart hängen, die ich deutlich zu klein finde. Zudem sind diese nicht mit Markern beschreibbar. Das wäre wirklich ein No-Go als umfassende Lösung. Wir haben aber in den meisten Räumen inzwischen andere Lösungen gefunden.

    So ist es aber nicht gemeint. Es geht nicht darum, wie an der Uni teilweise erlebt, innerhalb einer Doppelstunde 20 Tafeln vollzuschreiben. Aber ich vermisse das Abwischen definitiv nicht, sondern freue mich, dass das mit einem Klick auf "Nächste Seite" erledigt ist. Und genauso freue ich mich, zur Zusammenfassung oder bei Rückfragen einfach nochmal zurückgehen zu können.

    Platz ist bei uns ein Hauptargument dagegen.Bei den normalen Tafeln haben wir 4+2m² Fläche, bei den Nawi-Tafeln 2x3m².
    Unseren digitalen Whiteboards sind deutlich kleiner. Große Tafelbilder sind unmöglich und man zoomt und schiebt nur herum.

    Das steht und fällt mit den installierten Systemen. Es gibt durchaus Tafeln am Markt mit vergleichbaren Flächen. Mich stresst zudem einmal scrollen oder eine neue Seite im Dokument anlegen (und wieder zurückgehen zu können) deutlich weniger, als eine Kreidetafel abwischen zu müssen bevor es weitergehen kann.

    Wir haben inzwischen alle Räume darauf umgestellt und auch hier gab und gibt es diese Diskussionen. Dass man ohne Erfahrungen in der Arbeit mit diesen keine Vorteile sehen kann, ist erst einmal nachvollziehbar, warum aber so viele dagegen sind, eher weniger. Wenn man Boards installiert, die auch noch durch entsprechende Whiteboardmarker beschrieben werden dürfen, hat man für die absoluten Gegner immerhin einfach nur einen Austausch von grünen Kreidetafeln gegen weiße Markertafeln und damit keine Nachteile. Damit wäre übrigens auch eine gewisse Ausfallsicherheit hergestellt, falls doch mal in einem Raum die elektronische Tafel streikt.

    Ich persönlich mag mir (abgesehen vom nervigen Kreidestaub) die Arbeit ohne die digitalen Tafeln kaum noch vorstellen. Neben der Möglichkeit gleichzeitig Overheadprojektoren, Fernseher usw. zu ersetzen und diverse lustige Spielereien mit spezieller Anwendungssoftware durchzuführen, mag ich besonders die Möglichkeit, entwickelte Tafelbilder zu speichern und weiterzunutzen, sodass inzwischen aus Tafelbildern aufeinanderfolgender Unterrichtsstunden ganze Skripte geworden sind, die ich auch in Folgejahren gut nutzen kann, ohne die jedesmal neu schreiben zu müssen. Ich kann schnell auf Applets und Videos von Versuchen zugreifen, die ich mit Schulmaterialien gar nicht erst durchführen könnte, Schüler kollaborativ schreiben lassen usw.

    Es gibt aus meiner Sicht nur einen, aber durchaus entscheidenden Haken. Es reicht nicht aus, die Tafeln nur aufzustellen und sich selbst zu überlassen. Diese müssen auch entsprechend administriert und gewartet werden, wofür man eine verantwortliche Person benötigt. Nicht zwingend notwendig, aber sehr sinnvoll ist zudem eine durchgängige Anbindung an ein hinreichend dimensioniertes internes Netzwerk, um Dateien und Programme serverseitig vorzuhalten und nicht auf den Einzelrechnern in den Räumen. Auch nicht ganz unerwähnt bleiben dürfen die etwas erhöhten Folgekosten für Betrieb, Wartung und Boardmarker gegenüber einfacher Kreide und Schwämmen. Auch sind Lizenzkosten für bestimmte Software zu berücksichtigen, die teils empfindlich ins Budget einschlagen.

    Ergänzung: Als relativ sinnvoll hat sich bei uns die Kombination aus 2 übereinander verschiebbaren Whiteboards erwiesen, wobei das hintere vor allem als Projektionsfläche für den Kurzdistanzbeamer (und damit als digitale Tafel) dient und die vordere als klassisches analoges Whiteboard. Genauso gibt es auch welche, die ausklappbare analoge Seitenteile haben, wie man es von der klassischen Tafel kennt.

    Unser ältester Referendar war etwa 50, hat das ziemlich gut gemacht und anschließend dann auch eine Stelle an einer nahen Schule erhalten. Altersbedingt dann aber nicht mehr als Beamter, sondern als Angestellter, was aber nicht verkehrt sein muss. Viel entscheidender ist eher die Frage der Finanzierung des Studiums, da Bafög u.ä, wegfallen dürften. Wenn das kein Problem darstellt, dann spricht m.E. nichts gegen ein Lehramtsstudium mit 37.

    Ich empfehle, auf die typischen Consumer-Notebooks verzichten und sich im Business-Bereich umzuschauen. Die dort vertretenen Notebooks sind teils erheblich besser verarbeitet und oft sind die Komponenten auch besser zugängig, falls mal etwas getauscht werden muss. Je nach Systemvorlieben und Designwünschen kommen dabei u.a. die MacBook Pro und Lenovo Thinkpads (z.B. die T4xx-Reihe) in Frage, wobei ich persönlich mit letzteren sehr gerne arbeite. Auf die Neupreise sollte man dabei vlt. lieber nicht so sehr schauen, die Geräte gibt es aber aufgearbeitet als Leasingrückläufer aus Firmen oft relativ günstig und dennoch in sehr gutem Zustand mit brauchbaren Komponenten. Weiterer Vorteil gegenüber den meisten Consumer-Notebooks: austauschbare Akkus sind verfügbar. Ich komme mit dem 9-Zeller meines T430 auf gut 8-10 Betriebsstunden bei Vollast und falls das nicht reicht, kommt halt der 6-Zeller mit weiteren 5-6h zum Einsatz. Ich weiß, grundsätzlich gibt es Steckdosen in Klassenräumen, in Verbindung mit herumtobenden Kindern aber nicht immer sinnvoll, ein Kabel durch den Raum zu legen ;) . Wie Volker_D schon erläutert hat, sollte unbedingt eine SSD verwendet werden, normale Festplatten vertragen sich nicht immer mit der Bewegung eines Notebooks im Betrieb, wie es im Unterrichtseinsatz aber häufig nötig ist.

    Du vermischst hier möglicherweise zwei verschiedene Sachen, daher möchte ich noch einmal genauer fragen, wie dein Seiteneinstieg ablaufen soll. Es klingt eigentlich so, als ob du bereits in Teilzeit arbeiten würdest und dich berufsbegleitend qualifizieren musst. Dann würdest du wohl auch nach TVL bezahlt werden. Die Infos, die du verlinkt hattest, beziehen sich aber auf den regulären Vorbereitungsdienst zur Erlangung des 2. Staatsexamens nach erfolgreichem 1. Staatsexamen. Die Bezahlung während dieser Ausbildungszeit liegt dann tatsächlich bei etwa 1400€, dafür sind erheblich weniger Unterrichtsstunden zu leisten und es erfolgt eine Ausbildung am Studienseminar.

    Warum?
    Ich bin für die Sommerzeit.
    Warum? Im Sommer gibt sie mir abends eine Stunde mehr Licht und es wird nicht schon gegen 4 hell.
    Iim Winter ist es eh egal, da ist es dunkel, wenn ich aus dem Haus gehe und dunkel, wenn ich wieder heimkomme.
    Sommerzeit bringt mir also mehr Lebensqualität.

    Sehe ich ganz genauso. Im Sommer bin ich gerne abends um 10 noch draußen wenn es hell ist. Und andersherum brauche ich definitiv nicht schon Sonnenlicht ab 4 Uhr.

    Seph: Eine reine Notenliste (ohne Zeugnisnote) erfüllt die Anforderungen nicht, wenn nicht geplant ist sie in ein schulisches System einzupflegen (meines Wissens nach in Bayern der Fall?). Eine Zeugnisnotenliste erfüllt die Anforderungen, da geplant ist sie dort einzubinden. Es fehlt an der Zugänglichkeit nach bestimmten Kriterien, ansonsten wäre auch eine Notiz "Elterngespräch mit Familie xyz -bzgl. Verhalten des Sohnes abc am 11.07. um 15:30" nicht erlaubt.

    Ich vermute, du versteifst dich zu sehr auf ein digitales Dateisystem. Aber eine strukturierte Ablage kann durchaus vollkommen analog sein und eine analoge Notentabelle ist letztlich dennoch ein Dateisystem. Im Übrigen ist die Anfertigung eines solchen genauso wie eine Gesprächsnotiz dennoch erlaubt, ist sie doch für schulische Zwecke notwendig.

    Dateisystem wird in Artikel 4 definiert. Akten und unsortierte Aktensammlungen zählen nicht dazu...

    Bei Zeugnisnoten (oder wenn alle Einzelnoten gespeichert werden) würde ich dir dann trotzdem Recht geben, weil da die Absicht besteht sie in einem Dateisystem zu speichern.

    Ähm....doch. Art.4 Absatz 6 DSGVO:

    • „Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;

    Eine Notenliste, wie sie Mikael ins Spiel gebracht hat, erfüllt die entsprechenden Kriterien. Man kann sich auch nicht darauf zurückziehen, dass Akten vlt. noch nicht in ein bestehendes System eingepflegt wurden, da Art.2 schon die Absicht einer strukturierten Ablage beinhaltet.

    Hm, der wichtigste Aspekt wurde nur kurz angesprochen. Der Schüler ist volljährig, ein Gespräch mit dem Vater hätte an unserer Schule nicht stattgefunden!

    Der Vater hat KEIN Recht auf Information! Der Schüler selbst hätte natürlich zum Gespräch kommen können oder das Gespräch mit dem Vater erlauben dürfen. Wir verlangen dazu (aus schlechter Erfahrung) eine schriftliche Einverständniserklärung. Aber der Sohn war wohl gar nicht dabei, oder?

    Ironischerweise hätte MrsPace genau wie die Sekretärin gegen den Datenschutz verstoßen, wenn der Schüler nicht dabei war oder sein Einverständnis vorlag.

    Wie so oft hilft ein Blick in die einschlägigen Rechtsnormen. §55 Absatz 3 des Schulgesetzes von BaWü (Bundesland der Threaderstellerin) räumt den Schulen eindeutig die Möglichkeit ein, personenbezogene Auskünfte und Mitteilungen über volljährige Schüler den Eltern gegenüber zu tätigen, sofern kein gegenteiliger Wille der Schüler erkennbar ist (....), die Schüler müssten vorab also aktiv widersprechen. Es lag also kein rechtswidriges Handeln vor.

    Und ja: Man hätte den Vater auch abweisen können, da er tatsächlich kein Recht auf Information (gegen den Willen seines Kindes) mehr hat. Im vorliegenden Fall wäre er dann wohl entweder mit dem Kind zusammen wieder aufgetaucht oder hätte hintenrum weiter Terror gemacht. Ein direktes Gespräch (auch mit SL) ist dann oft die schnellere Variante.

    Sorry, aber da sich die Bewertung des Kurses aus den schriftlichen Leistungen (Klausur) und den durch Fehlzeiten hier nicht bewertbaren sonstigen Leistungen zusammen setzen muss, kann auch die Gesamtleistung hier nicht bewertet werden.

    Ergänzung: §12 Absatz 4 der oben zitierten Verordnung spricht zudem davon, dass schon bei Bewertung einer Unterrichtsleistung mit "ungenügend" die Belegverpflichtung des Faches nicht erfüllt ist.

    Dass man 00 Punkte vergeben kann wird nirgends stehen... aber die nicht Bewertbarkeit ist somit mehr als begründet.

    Und nur eine Klausur mit 5 Punkten ist somit auch keine Garantie für diesen 01 Punkt.

    Und auf welcher juristischen Basis gründest du deine "moralische Verantwortung"? Noten haben nichts mit Moral zu tun, sie sind ein Nachweis über die Leistungsfähigkeit und wenn ein Schüler in der Lage ist bei dir 5 Punkte zu schreiben ohne jemals dagewesen zu sein, dann hat er eine Leistung erbracht (eigentlich sogar eine ziemlich große Leistung, gemessen an der physikalischen Definition)...

    Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: 7.6 (4) der EB-VO-GO in Niedersachsen spricht explizit davon, dass bei zu häufigen selbst zu vertretenden Fehlzeiten ein Kurs mit "Ungenügend" (0 Punkten) zu werten ist, bei zu häufigen nicht selbst zu vertretenden Gründen mit "nicht teilgenommen". Das ist also für das Bundesland des Threaderstellers durchaus entsprechend festgehalten.

    Leute, die Diskussion ist doch müßig. In Niedersachsen (dem Bundesland des Threaderstellers) ist die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtungen freiwillig. Damit ist für den vorliegenden Fall eigentlich alles dazu gesagt. Und auch in anderen Bundesländern möchte ich die Schulleitung erleben, die ein Disziplinarverfahren einleitet, nur weil eine Lehrkraft nicht mit auf eine Klassenfahrt fährt, die sie teilweise auch noch selber bezahlen soll, weil sie möglicherweise keine Betreuungsmöglichkeit für die Kinder findet.

    Stimmt, ich vergesse das immer ... Wir schreiben hier zehntel Noten auf die Prüfungsblätter und runden fürs Zeugnis auf halbe Noten. Die Bildung des arithmetischen Mittels mit zehntel Noten ist im Prinzip reiner Selbstschutz. Sorgt nämlich dafür, dass kaum jemals ernsthafte Diskussionen um Noten entstehen.
    Tatsächlich habe ich gerade einen ähnlichen Fall wie den, um den es hier im Thread geht. Die Schulleitung hat vor nem halben Jahr ein Schulausschlussverfahren wegen seiner vollkommen inflationären unentschuldigten Fehltage beantragt (ich schätze, der war nur ca. die Hälfte seiner Schulzeit bei uns überhaupt anwesend ...), das vom Schulrat aber abgelehnt wurde weil der Schüler jetzt gerade eben Maturprüfungen geschrieben hat. Was soll man den ein halbes Jahr vorher noch ausschliessen, das hätte viel früher geschehen müssen. Insofern heisse ich die Entscheidung des Schulrats auch gut. Ob er die Matur jetzt besteht oder nicht (ich bezweifle es ...) entscheiden allein die Noten.

    Natürlich sitzt man in solchen Fällen bei jeder Prüfung, die man korrigiert und schaut auf den Schnitt. Natürlich finde ich jederzeit in jeder Prüfung einen halben Punkt mehr oder weniger, der für ein Zehntel mehr oder weniger sorgt, so dass am Ende der Schnitt eben .74 oder .75 ist. Wichtig ist an der Stelle nur, dass ich dem Schüler jederzeit zeigen kann, wo genau ich den halben Punkt mehr oder weniger gefunden habe und ja, das kann ich und ich finde den gleichen halben Punkt dann auch bei allen anderen SuS der Klasse.

    Das mag euch, die ihr mit ordinalskalierten Noten arbeitet, grotesk erscheinen, schlussendlich geht es aber nur um Transparenz. Der Schüler hat in meinem Fall nachweislich weniger das Gefühl ich hätte irgendwas "aus dem Ärmel geschüttelt", als wenn der TE nun hingeht und "einfach so" 00 Punkte hinschreibt.

    Abgesehen davon ... es geht um einen Oberstufenschüler. Der hätte gar nicht erst so weit kommen dürfen, da sind lange vorher schon viele Fehler passiert. Wem bringt es denn jetzt noch was, wenn er das Abi nicht besteht? Wenn die Noten überall so aussehen, wird er das eh nicht und das ist schlimm genug, wenn man an die verschwendete Zeit denkt. Solche Schüler brauchen viel früher viel mehr Beratung. Ob sie die dann annehmen, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber versuchen muss man es auf jeden Fall.

    Hier muss deutlich zwischen Noten innerhalb einer Prüfung mit klarem Erwartungshorizont und der Bildung der Endjahresnote aus existierenden Einzelnoten unterschieden werden. Du beschreibst den ersten Fall, der sinnvollerweise so gehandhabt werden sollte. Dass bei der Bildung der Endjahresnote aber ein rein rechnerisches Verfahren nicht adäquat ist, liegt in der Natur der Sache. Gut begründet werden muss die Notenentscheidung dennoch. Und ich verstehe jede Lehrkraft, die aus Selbstschutz mit arithmetischen Mittelwerten arbeitet, auch wenn das manchmal zu grenzwertigen Entscheidungen führt. Im vorliegenden Fall führt der Weg m.E. auch nicht über die Mittelwertbildung, sondern über die Frage, ob die Fehlzeiten so massiv sind, dass eine Kurswertung mit 0 Punkten oder "nicht bewertbar" möglich und nötig ist.

    Zur Bewertung mündlicher Leistungen sollte, da bin ich voll bei euch, die Meldehäufigkeit allerhöchstens eine untergeordnete Rolle spielen und es vor allem darum gehen, inwiefern den Schülern gelingt, ihr Fachwissen auch anderen zu erklären, wie schwerwiegend Lücken im Fachwissen sind, wie selbstständig sie bei Problemlösungen vorankommen, inwiefern Fachsprache sicher angewandt werden kann usw. Hierzu gibt es gut brauchbare Kriterienlisten, bei Interesse stelle ich gerne Möglichkeiten vor/zur Verfügung.

    In Bayern hört die pädagogische Freiheit recht schnell auf.
    Man darf zwar z.B. bei einem errechneten Schnitt von 2,51 ins Zeugnis die Note 2 geben, eine 2,61 kann aber niemals eine 2 werden. In der Oberstufe 1 Punkt aus pädagogischen Gründen auf 0 Punkte hinabzusetzen, geht also nicht. Genausowenig, wie irgendwelche Ausrutscher in Proben nicht zu gewichten.

    Ich empfinde das als gerecht. Diese ganze pädagogische Freiheit birgt halt auch immer die Gefahr, dass Lehrer gewisse Schüler besonders hart bzw. besonders wohlwollend benoten.

    Hast du dazu eine Quelle? Das würde mich nämlich ehrlich wundern, wenn man bedenkt, dass ein arithmetisches Mittel bei Noten als ordinal skalierte Daten ohnehin nicht gebildet werden kann. Das hängt damit zusammen, dass Noten zwar anzuordnen sind, aber keine Abstände zwischen diesen quantifizierbar sind. Die oft verwendetet (aber falsche!) Mittelwertbildung ist insofern wenig aussagekräftig, sodass man sich insbesondere nicht an Unterschieden von 0,1 aufhängen muss. Und genau dieser mathematische Hintergrund ist mit "pädagogischer Freiheit" gemeint. Was natürlich nicht geht, ist aus nur 2en am Ende eine 4 auf dem Zeugnis zu machen ;)

    Im vorliegenden Fall würde ich die Entscheidung tatsächlich am Wortlaut der Noten festmachen (die Ziffern sind nur Kurzformen der Worte, keine Zahlen als Rechengrößen!). Sind bei dem Schüler Grundkenntnisse vorhanden und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar (Note 5) oder sind selbst Grundkenntnisse derart lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behebbar sind (Note 6)? Das wird man als Lehrkraft mit Blick auf die bisher erbrachten Leistungen ganz gut einschätzen und nötigenfalls begründen können.


    du verwechselst da was. Natürlich hat der Junge Schulpflicht. Die Note spiegelt aber das wieder, was er bisher an Wissen gezeigt hat. Das wär nunmal ein Punkt im Schnitt.
    Angenommen er hätte in dieser Klausur 15 Punkte gehabt. Würdest du ihm auch 0 Punkte erteilen, weil er so oft fehlte? Das geht nicht.

    Die unentschuldigten Fehltage im Zeugnis samt 5en sind eh "Strafe" genug... wenn kein Wunder geschieht kriegt der die Kurve sowieso nicht :(

    Ähm doch, genau das geht. §7 Absatz (4) der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen (-> Bundesland des Threaderstellers) sagt aus, dass bei fehlender Möglichkeit der Leistungsbewertung aufgrund zu häufiger Fehlzeiten die Leistungen als ungenügend (bei vom Schüler zu vertretenden Gründen) oder als nicht erteilt (bei nicht selbst zu vertretenden Gründen) zu werten ist...was im Kurssystem de facto auf das gleiche Ergebnis hinausläuft. Die hier konstruierte weitgehende Nichtteilnahme am Unterricht bei Teilnahme an der Klausur (seien wir ehrlich...15P ist reichlich unrealistisch dann, wenn wir an die typischen Fälle denken), rechtfertigt durchaus die Unmöglichkeit der Leistungsbewertung des entsprechenden Kurshalbjahres.

    @Profe Aus pragmatischen Gründen würde ich persönlich wahrscheinlich auch 01 Punkt erteilen. Anders sieht das bei erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten (--> 0 Punkte) oder bei erheblichen entschuldigten Fehlzeiten (--> Nichtbewertung des Kurshalbjahres) aus. Suche dazu aber unbedingt Rücksprache mit TutorIn und OberstufenkoordinatorIn.

    Entscheidend dürfte sein, dass in §13 Absatz 4 der Allgemeinen Dienstordnung (...) an öffentlichen Schulen explizit steht, "dass stundenplanmäßiger Unterricht, der (....) durch Abschlussprüfungen (z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden soll." Daraus lässt sich bereits folgern, dass dieser selbstverständlich voll anzurechnen ist, aber auch, dass eine Art Bereitschaftsdienst in diesen Zeiten auferlegt werden kann.

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