Beiträge von Seph

    Weiterbildung kostet IMMER Geld. In der freien Wirtschaft gehört es zum unternehmerischen Risiko, ob sich eine Weiterbildung langfristig bezahlt macht. Schließlich kann jeder unbefristet Beschäftigte nach einer Weiterbildung plötzlich kündigen. Pech dann halt für den AG.

    In der Wirtschaft wird das dadurch geregelt, dass vertraglich eine Sperrfrist für Kündigungen bei Kostenübernahme des AG von längeren Fortbildungen vereinbart wird. Kündigt der AN vor Ablauf dieser Frist, ist er bzgl. der Fortbildungskosten schadensersatzpflichtig. So etwas ist im öffentlichen Dienst nicht so einfach möglich und damit fallen konsequenterweise Vertretungslehrkräfte aus diesen Qualifizierungsmaßnahmen heraus.

    Ich kenne keine Akademiker, die bei einer Dienstreise in einer Jugendherberge unterkommen müssen und sich von so billigem Essen ernähren.

    Wer sagt denn, dass die Fahrt unbedingt in eine billige Jugendherberge gehen muss? Man kann durchaus kostengünstig in brauchbaren Hotels mit ordentlichem Frühstück etc. absteigen. Das andere Extrem ist aber auch unzutreffend: die wenigsten Dienstreisenden in der freien Wirtschaft steigen dabei in 4-5 Sterne Hotels ab. Üblicher sind da die einfachen Hotelketten wie Ibis und Co. Auch dort gibt es für Verpflegung oft genug Tagespauschalen usw.

    Fortbildungen und Tagungen sind dafür sicher gut geeignet, so wie goeba auch schon schrieb. Auch die Mitwirkung in (über-)regional aufgestellten Netzwerken im Bereich der Schulentwicklung ist hier m.E. gut geeignet, um in Kontakt mit Schulleitungsmitgliedern und politischen Entscheidungsträgern zu kommen. Übernimmt man innerhalb der eigenen Schule in einem solchen Bereich Verantwortung, stärkt das nicht nur das eigene Profil, sondern kann auch bei entsprechenden Gelegenheiten einen direkten Zugang zu Dezernenten mit sich bringen.

    Bei allem muss ich aber auch feststellen, dass diese persönlichen Netzwerke in Schule zwar nicht ganz unwichtig, aber auch nicht überzubewerten sind. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf weiterführende Positionen sind die (anlassbezogene) Beurteilung, die bisherigen beruflichen Erfahrungen und Fortbildungen oft wichtiger. Persönliche Erkundigungen werden dann direkt über die (bisherige) Schulleitung eingeholt. Mit dieser sollte man es sich i.d.R. also nicht ganz verscherzen - oder so stark, dass sie einen los werden möchte ;)

    Doch die Bezirksregierung lehnt dies ab, da OBAS eine Ausbildung ist. Doch rein rechtlich gesehen war ich doch Lehrer, wenn ich im normalen Dienst gearbeitet habe oder nicht?

    Damit hat die Bezirksregierung doch recht. Während OBAS warst du gerade noch keine voll ausgebildete Lehrkraft, sondern im berufsbegleitenden Ausbildungsverhältnis. Diese wird, genau wie ein Referendariat, ja gerade erst mit dem Erwerb der Lehrbefähigung abgeschlossen und ist damit abgesehen von der höheren Stundenzahl und dem damit verbundenen höheren Einkommen nicht so viel anders zu betrachten als der Vorbereitungsdienst.

    Niedliche Reaktion der Eltern. Dabei scheint mir das auch nach modernen Maßstäben eines der wenigen adäquaten Mittel bei einem massiv gestörtem Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerschaft zu sein. Hut ab vor der Schulleiterin, sich hier schützend vor die betroffenen Lehrkräfte zu stellen!

    Wer dürfte denn wohl meine Tasche kontrollieren? Ich habe z.B immer zusätzlich zu meiner Schultasche meine Handtasche dabei, darin befindet sich neben meinem Portemonnaie, meinem Privatschlüssel und diversen anderen Utensilien auch mein privates Handy. Das geht doch keinen was an, was ich mit mir rumtrage? Solange es lautlos oder ganz ausgeschaltet ist.

    Im Lehrerzimmer lassen? Und die Schulleitung garantiert, dass die 120 Lehrerhandys nicht geklaut werden? Da läuft doch ständig jemand rum, den keiner so genau kennt und auch sonst. Nee, das trage ich lieber bei mir.

    Da bin ich vollkommen bei dir. Gleiches gilt übrigens auch für Schülerhandys.

    Dies hat aber einen tatsächlichen Sachgrund, da alle Elektrogeräte geprüft sein müssen (DGUV V3) und der Dienststellenleiter die Unternehmerhaftung hat.

    Hmm, und eine Weisung, während der Arbeitszeit keine privaten Gespräche o.ä. zu führen, ist sachgrundlos? Mich wundert wirklich die Rechtsauffassung einiger hier, dass man wie selbstverständlich während der gebundenen Arbeitszeit privaten Tätigkeiten nachgehen und der AG im Rahmen seines Direktionsrecht dies nicht einschränken dürfe.

    Wenn überhaupt müsste m.E. das Bundesland den Handygebrauch mittels Verordnung verbieten. Dass Alkohol etc. im Dienst verboten sind ist irgendwo geregelt, dafür bräuchte es keinen extra Schulrechtsparagraphen. Von Handys wüsste ich so eine Regelung nicht.

    Interessanter Ansatz, dass alles, was nicht bereits in Gesetzen und Verordnungen verboten wurde, nicht mehr eingeschränkt werden darf. Ich fürchte nur, dass diese Annahme fehlgeht. Ich gehe zum Beispiel davon aus, dass du in keiner Verordnung o.ä. finden wirst, dass Lehrkräfte ihre privaten Endgeräte nicht in der Schule aufladen dürfen. Und dennoch ist das im Arbeitsrecht abmahnungswürdig und kann zur Kündigung führen, im Beamtenrecht zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen.

    Darf sie d.M.n. auch anordnen, dass ich ihr einen Kaffee zu bringen habe?

    Schade, dass du den Unterschied nicht selbst siehst, aber das würde die Polemik stören. Im Unterschied zur legitimen Weisung, keine privaten Geräte während der Arbeitszeit zu nutzen, ist die Weisung, Kaffee zu bringen natürlich illegitim. Das ist sie aber vor allem, weil diese Tätigkeit nicht zum üblichen Tätigkeitsumfang von Lehrkräften gehört.

    auf welcher Grundlage gehst du davon aus?

    Hm. Generationen von Schulleitern haben sich schon davon ernährt, dass Lehrer lieber davon ausgehen, der SL dürfe dieses oder jenes schon anordnen, anstatt es zu hinterfragen.

    Komischerweise scheint es nicht in Frage zu stehen, Schülerinnen und Schülern die (private) Nutzung des Handys während des Unterrichts zu verbieten. Neben dem durchaus sinnvollen Vergleich mit der freien Wirtschaft (Stichwort "Direktionsrecht des AG"), möchte ich dazu einladen, sich das Beamtenrecht in Erinnerung zu rufen: Einer Dienstanweisung des Vorgesetzten (hier: "Nutze dein Handy nicht privat während deiner Unterrichtszeit") ist erst einmal Folge zu leisten, es sei denn, sie ist offensichtlich rechtswidrig. Hat man selbst den Eindruck, dass eine Anweisung nicht rechtskonform ist, müsste man remonstrieren (und die Anweisung dann ggf. dennoch befolgen).

    Was ich damit eigentlich sagen möchte: Die "Beweislast" der Rechtsgültigkeit ist hier umgekehrt. Auf welcher Grundlage darf die SL so etwas also nicht anordnen?

    Du bist also der Meinung, das alles, was ich oben geschrieben habe, nicht der Wahrheit entspricht? Obwohl Du sowohl in einem anderen Bundesland als auch an einer anderen Schulform arbeitest?

    Falls du mich damit meinst: Mein Beitrag ist doch gar nicht auf die von dir beschriebenen Arbeitsbedingungen, sondern lediglich auf den etwas gefärbten Blick auf die Gymnasien bezogen. Ein Blick in Stella zeigt recht schnell, dass auch für die Gesamtschulen eine Reihe von A14 und A15-Stellen ausgeschrieben sind, deren Stellenprofil kaum Unterschiede zu den Stellen an Gymnasien aufweisen. Und ja, ich kenne beide Systeme ganz gut.

    Ich finde, dass die geringe Summe nicht aus der Luft gegriffen ist.

    Und dass diese Summe aus der Luft gegriffen ist, wurde hier bereits nachgewiesen. Es passt natürlich nicht zum Eigenbild, dass man es an Gesamtschulen so viel schlechter hat als auch den anderen Schulformen.

    Und während man am Gymnasium für jeden Mist A14 bekommt, müssen wir um jede Beförderungsstelle zäh ringen, und die ist dann am Ende meist eine A13-Stelle, und für den glücklichen Beförderten sind fortan alle Arbeitsschutzgesetze ungültig.

    Ich weiß nicht, wie das bei euch in NRW ist, aber in NDS haben Gesamtschulen etwa genausoviele Stellen für das 1. Beförderungsamt wie Gymnasien. Und während die an Gymnasien zwar freier in der Zuordnung zu Tätigkeiten sind, erhalten sie keine zusätzlichen Abminderungsstunden. Das gilt insbesondere für die Fachobleute. An Gesamtschulen sind die Stellen an die Tätigkeit als Jahrgangs- oder Fachbereichsleitung mit 3 (!) Abminderungsstunden gekoppelt. Im Übrigen sind die glücklich Beförderten genau wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen in der Lage, ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich so zu gestalten, dass die entsprechenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden können.

    Wenn ich so richtig Probleme haben möchte, werde ich das so machen.

    Du hast bereits ein richtiges Problem, wenn Schüler Straftaten gegen dich begehen können, ohne nennenswerte Konsequenzen zu spüren. Ein Angriff gegen eine Lehrkraft ist m.E. bereits ein hinreichender Grund für einen dauerhaften Schulausschluss von der betreffenden Schule. Ein Unterrichtsausschluss von 2 Tagen greift da deutlich zu kurz. Im Übrigen sind (zumindest in Niedersachsen) Gewaltdelikte an Schule anzeigepflichtig!

    Ergänzung: Diese Pflicht betrifft die Schulleitung, die andernfalls mindestens eine Dienstpflichtverletzung begeht. Mir ist ein Fall bekannt, indem gegen eine Schulleitung auch wegen Strafvereitelung nach §258 StGB ermittelt wurde.

    Hier auch. Kleinstadt in NRW. Gebäude der auslaufenden Hauptschule wurde komplett saniert (ja, wirklich alles NEU gemacht, was musste, nicht nur renoviert). Wir haben in JEDER Klasse und jedem Fachraum ein Smartboard hängen und jeder Jahrgang hat einen Klassensatz Tablets. Zusätzlich zwei sehr gut ausgestattete Informatikräume.

    Die Realschule vor Ort, die deutlich höhere Anmeldezahlen hat, ist miserabel ausgestattet. Gebäude wie bei euch und technisch Lichtjahre von der Ausstattung der Sekundarschule entfernt. Das Gymnasium hat ebenfalls kaum nennenswerte Medienausstattung und Renovierungsstau.

    Proble an der Sekundarschule: Fast nur noch Kinder mit Hauptschulempfehlung kommen dorthin. Kinder mit Gymnasialempfehlung gab es nie und die mit Realschulempfehlung kommen auch kaum mehr. Ist also eine Hauptschule, die anders heißt mit der entsprechenden Klientel und den entsprechenden Problemen. Ein großer Teil der Schüler kann nichtmal richtig lesen und die tolle technische Ausstattung würde anderswo ganz sicher auf fruchtbareren Boden fallen.

    Aber so ist es halt (in NRW) - diejenigen, die nichts auf die Reihe bekommen und das zum Großteil auch nicht wollen, werden gefördert bis zum Umfallen und die Leistungsspitze darf sehen, wo sie bleibt.

    Notwendige Renovierungsmaßnahmen sind manchmal in auslaufenden Schulen einfacher durchzuführen als in randvollen Schulen. Die entsprechend hergerichteten Gebäude sind in der weiteren Schulnetzplanung dann häufig bereits als Standort für eine andere Schule, die weiterbestehen wird, vorgesehen.

    Die IGS funktionieren nicht, weil die Eltern und Schüler sie nicht wollen. Das ist die Wahrheit. Die IGS haben seit fast 50 Jahren Zeit und Geld gehabt, zu beweisen, dass sie funktionieren. Und haben es nicht geschafft.

    Gruß !

    Das ist eine steile These. Bei uns in der Gegend ist gerade eine der IGS die beliebteste Schule unter den gymnasialempfohlenen Schülerinnen und Schülern. Sehr zum Leidwesen der umliegenden Gymnasien übrigens, was seit geraumer Zeit für viel Unmut sorgt. Dass andernorts die Gesamtschulen als Resterampen missbraucht werden, nachdem reihenweise Oberschulen abgeschafft werden, ist auch klar. Das sähe sicher anders aus, wenn die Gymnasien mit abgeschafft werden, wogegen ich persönlich aber wäre. Ich mag die heile Welt an Gymnasien, auch wenn ein Blick über den Tellerrand manchmal nicht schadet.

    Ich halte die bei zeit.de veröffentlichte Zahl für die Kosten pro Gesamtschüler und Jahr (ca. 3500€) für absolut unglaubwürdig.

    Gruß !

    Ist es auch, Gesamtschulen dürften in etwa gleiche Kosten pro Schüler verursachen wie die Gymnasien. Die etwas höhere Stundenzuweisung wird einerseits durch die höhere Deputatstundenzahl und andererseits durch die geringere Durchschnittsbezahlung des Kollegiums (noch relativ viele A12, Funktionsstellen teils nur mit A13 ohne Z besetzt) gegenfinanziert. Die Klassengrößen unterscheiden sich im Übrigen nicht, die Klassenteiler sind die gleichen (siehe Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen).

    Ähnlich beschissen wie in Chemieprojektwochen läuft es übrigens für Biologen im mündlichen Abitur: Während andere KuK korrigieren und chillen, sich Prüfungen anschauen, müssen die Biologen, weil jeder Idiot Bio als Naturwissenschaft im mündl. Abi wählt, unzählige Prüfungen vorbereiten und im Akkord abnehmen. Auf Teilzeit nimmt man natürlich keine Rücksicht, denn es ist ja Abitur. Also schön 25 Prüfungen vorbereiten und abarbeiten. Chemie / Bio ist eine Todeskombo bei uns.

    Die eingangs erwähnte Belastung rund ums Experimentieren kann ich ja bestätigen, aber hier werde ich stutzig. Unterschlägst du dabei nicht eventuell, dass die Fachkolleginnen und -kollegen, die wenige mündliche Prüfungen haben, umso mehr schriftliche Prüfungen haben könnten? Mit etwas korrigieren und chillen ist es bei den meisten jedenfalls nicht getan. Aber ja, Biologie ist tatsächlich ein beliebtes mündliches Prüfungsfach...mit entsprechend weniger schriftlichen Prüfungen.

    Nebenbei: anders als die schriftlichen Zentralprüfungen, die innerhalb kurzer Zeit zu korrigieren sind, weiß man i.d.R. bereits knapp zwei Jahre vorher, wieviel mündliche Prüfungen man haben wird als Kurslehrkraft. Es ist überhaupt nicht notwendig, diese erst zwei Wochen vorher unter Zeitdruck vorzubereiten (Stichwort: eigenverantwortliches Arbeitszeitmanagement).

    Ich häng mich da mal dran, weil mich das schon immer interessiert hat: Sind KollegInnnen, die an Grundschulen mit A12 einsteigen und durch Schulleitungsfunktionen bis A14 kommen, automatisch immer im höheren Dienst? Haben die also bei irgendeiner Beförderung (wahrscheinlich zu A13Z oder A14, falls A13Z übersprungen wurde) einen Laufbahnwechsel durchgemacht?

    Nein, sie sind immer noch im gehobenen Dienst, aber dann im 2. oder 3. Beförderungsamt.

    Ich glaube schon, ich erfülle alle Bedingungen und war an Anfang an Studienrätin ohne noch irgendetwas Anderes leisten zu müssen.

    Dann muss ich vlt. doch konkreter werden: Es gibt z.B. Lehrkräfte, die als GHRS-Lehrer mit A12 eingestellt wurden, ein 1. Beförderungsamt A13 erreicht haben und sich parallel zum Beruf für den Einsatz in der Sek II qualifiziert haben. Diese können dann zwar in A13 auch Sek I und Sek II unterrichten, sind aber nicht automatisch Beamte im höheren Dienst und erhalten auch nicht automatisch entsprechend ihrer Qualifikation und ihres Beförderungsamtes A14, da hierfür eine entsprechende Planstelle zur Verfügung stehen müsste.

    Also nein, es ist nicht grundsätzlich der Fall, dass Lehrkräfte mit Fakultas und A13 auch Studienräte sind, aber immerhin der bei Weitem häufigste.

    Die Versuchsvor- und nachbereitungen unter Beachtung aller Sicherheitsregeln in den naturwissenschaftlichen Fächern, insbesondere Chemie und Physik, sind nicht zu unterschätzen. Ob sich durch die vielleicht leicht kürzeren Korrekturen damit nennenswert Arbeitszeit einsparen lässt (die eigenverantwortlich ja ohnehin an die Sollarbeitszeit angepasst werden soll), halte ich für eher unwahrscheinlich. Den Hinweis von Kiggie

    Dafür hat man je nach Einsatz (Mittelstufe) sehr viele Klassen mit wenig Stunden. Ist dann also anders anstrengend.

    halte ich auch für sehr wichtig.

    Ich weiß, das klingt nach einem Zirkelschluss, ist aber ernst gemeint: Die Amtsbezeichnung Studienrat tragen Beamte des höheren Dienstes, die zum Studienrat ernannt wurden. Insofern muss doch auf die Urkunde verwiesen werden. Es gibt neben den angesprochenen Sonderpädagogen noch andere Konstellationen von Lehrkräften, die mit A13 besoldet werden können. Ich denke da z.B. an Realschullehrkräfte alter Besoldungsordnung (A13), GHRS-Lehrkräfte im 1. Beförderungsamt (A13) usw. Mir sind aus diesen Gruppen auch Beispiele bekannt, die zumindest in einzelnen Fächern eine Sek II-Fakultas haben, aber keine Studienräte im höheren Dienst sind.

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