Weiterbildung kostet IMMER Geld. In der freien Wirtschaft gehört es zum unternehmerischen Risiko, ob sich eine Weiterbildung langfristig bezahlt macht. Schließlich kann jeder unbefristet Beschäftigte nach einer Weiterbildung plötzlich kündigen. Pech dann halt für den AG.
In der Wirtschaft wird das dadurch geregelt, dass vertraglich eine Sperrfrist für Kündigungen bei Kostenübernahme des AG von längeren Fortbildungen vereinbart wird. Kündigt der AN vor Ablauf dieser Frist, ist er bzgl. der Fortbildungskosten schadensersatzpflichtig. So etwas ist im öffentlichen Dienst nicht so einfach möglich und damit fallen konsequenterweise Vertretungslehrkräfte aus diesen Qualifizierungsmaßnahmen heraus.