Beiträge von Seph

    Aber mit vollem Deputat (und das ist nach dem Ref die Regel) hast du durchaus regelmäßig deine 50-Stunden-Woche mit Vorbereitungen und Korrekturen (je nach Fächern, Korreturaufwand oder auch Funktionsstelle kann das durchaus bis zu 80h-Wochen umfassen).

    Das halte ich für absoluten Quatsch., auch wenn das regelmäßig in den Lehrerzimmern dieser Republik zu hören ist. 80h sind selbst bei 7 Tagen durcharbeiten nahezu 12h täglich ohne Pausen...das schaffen auch Schulleiter außer in Ausnahmewochen nicht. Und selbst die 50h entsprechen ohne Wochenende 10h/Tag ohne Pause oder selbst bei 7 Tagen durcharbeiten über 7h/täglich.

    Wenn man mal ehrlich seine eigene Arbeitszeit mitloggt und nicht nur gefühlte Belastungen beachtet, stellt man schnell fest, dass sich Unterrichtszeiten auf nur etwas über 20h/Woche summieren, Konferenzen/Besprechungen u.ä. je nach Schule auf durchschnittlich 1-4h/Woche und dann immer noch täglich gut 3h Zeit für Vorbereitungen und Korrekturen bleiben. Ich kenne keine Lehrkraft (nein, auch nicht aus den Sprachen), die dauerhaft mehr als 3h für Korrekturen u.ä. braucht. Dass das an einzelnen Tagen anders aussieht, ist klar. Dann entlastet man sich selbst an anderen Tagen.

    Für die Einhaltung der Arbeitszeit im Sinne der jeweils anzuwendenden Arbeitszeitverordnung ist im Übrigen auch die Lehrkraft mitverantwortlich. Ist absehbar, dass die Zeiten im Mittel nicht zu halten sind, muss entweder selbständig an geeigneter Stelle gekürzt werden oder/und eine Überlastungsanzeige aufgegeben werden.

    Bei manchen Kollegen klang es für mich so, als ob da viel Zeit nur abgesessen würde.Mir ging's vor allem darum, dass die Tage von der "Konferenzpflicht abgedeckt" seien. So gesehen könnte eine SL ja auch über die Sommerferien x Konferenzen verteilen, "unterrichtsfreie Zeit" usw. Dagegen, dass das vermeintlich schon in Ordnung sei, wollte ich etwas gesagt haben. Wenn's in Deinem Fall den Wünschen des Kollegiums entspricht, ist's natürlich eine gute Sache!

    Ich kann mich aus Thüringen noch daran erinnern, dass dort tatsächlich Anfang des Jahres Urlaubsanträge entsprechend der zustehenden Urlaubstage (natürlich nur für Zeiträume, die unterrichtsfrei sind) eingereicht werden mussten. An allen nicht beantragten Tagen konnte man dann durchaus in die Schule zitiert werden, was natürlich selten vorkam.

    Ich kenne Vorbereitungstage sowohl aus Thüringen als auch aus Niedersachsen und an allen Schularten. Neben der obligatorischen Dienstbesprechung aller Lehrkräfte zum Auftakt des Schuljahres treffen sich in dieser Zeit teilweise Fach- und Jahrgangsteams, bereiten Lehrkräfte gemeinsam Unterricht vor bzw. planen das Schuljahr vor, räumen Sammlungen auf, bereiten Klassenräume vor und bilden sich in der ein oder anderen schulinterne Fortbildung weiter.

    Wer dreht sich hier seine Argumentation zurecht? Erst schreibst du:

    "Niedrige Erfahrungsstufen". Dann sind ist es plötzlich Erfahrungstufe 6-7, also vielleicht 6-8 Jahre später. Dann kostet deine PKV übrigens auch keine "150-200€" Euro mehr. Und mit "Stufe 11 und 2 Kindern" reden wir sicherlich auch nicht mehr von deinen "relativ jungen Kollegen"... und PKV für "150-200€" kannst du dann komplett vergessen.
    Man kann sich das Gehalt schönreden, sicherlich. Ganz wie jeder will.

    Sorry, aber Stufe 6-7 hat man mit Mitte 30. Ist das bereits alt? Ist Stufe 6-7 von insgesamt 12 eine hohe Stufe? Reden wir hier nur über Einsteiger? Irgendwann wird es lächerlich. Und ja, ohne Vorerkrankungen wird man in dem Bereich um die 200€ eine Weile lang sein...erst Recht, wenn der Beihilfeanspruch auf 70% steigt.

    Wenn dir die Zahlen dann besser gefallen, können wir aber gerne noch 100€ auf die PKV aufschlagen und landen dann halt mit Mitte 30 ohne Familie nur noch bei etwas unter 60k und mit etwa 50 und Familie bei "nur" noch ca. 75k notwendigem Jahreseinkommen. Das sind aus meiner Sicht aber immer noch kein "untere Mittelschicht"-Gehälter, sondern durchaus normale Einkommen für Akademiker.

    Ich geh mal von einer anderen Seite dran, nämlich von der Seite der Mietpreise und des Durchschnittseinkommens aller Haushalte in der jeweiligen Stadt. Daraus resultieren nämlich die monatlichen Belastungen.
    --> https://news.immowelt.de/n/3672-miete-m…einkommens.html

    Wenn man sich diese Tabelle ansieht, liegt das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen über alle Haushalte bei knapp 4.000€ monatlich, variiert aber von Stadt zu Stadt mitunter deutlich, soviel zum Thema Großstadt contra Ueckermark. In diesem Durchschnitt sind aber alle Hartz4-Bezieher und Niedriglöhner schon mit drin. Als Lehrer im Grundschulbereich müssen da aber beide schon voll arbeiten, um wirklich soviel netto zu haben. Soviel bringt ein Facharbeiter-Haushalt nämlich inzw. auch nach Hause. Beim Sek2-Pauker braucht es 1,5 Gehälter, um dorthin zu kommen.

    So gesehen sind wir dann doch in der unteren Mittelschicht angekommen.

    Ähm nein, wenn man sich die Tabelle anschaut, sieht man, dass das Haushaltsnettoeinkommen in einigen westdeutschen Großstädten bei knapp 4000€ monatlich liegt. Deutschlandweit liegt es eher bei 3500€-3600€ (siehe restliche Werte und z.B. https://www.boeckler.de/wsi_50933.htm). Das wiederum ist ein Einkommen, was ein "Sek2-Pauker" mit Familie (die hier ja Bezugsgröße ist) bereits mit Ende 30 alleine erreicht. Inwiefern soll das jetzt bitte untere Mittelschicht sein?

    Dass man in einigen deutschen Regionen mit normalen Gehältern schwerer leben kann als in anderen Regionen ist unbestritten. Hier im Forum klingt das aber oft danach, als seien wir grundsätzlich sehr arm dran. Und das finde ich durchaus übertrieben.

    Man kann sich echt auch alles drehen, wie man will, vor allem wenn man wie du kürzlich erst auch noch behaupten möchte, dass Lehrer eher zur unteren Mittelschicht gehören. Im Übrigen hilft es auch, meinen Beitrag einmal zu lesen. Du vergleichst hier einen absoluten Berufseinsteiger mit Zahlen, die ich einmal für noch relativ junge Kollegen und einmal mit solchen am Ende ihrer Laufbahn ausgewiesen habe. Was soll diese Polemik?

    Alias ist sicher kein Neueinsteiger mehr, also lass uns mal von der Erfahrungsstufe 4 wegbleiben und selbst bei relativ jungen Kollegen eher von Stufe 6-7 ausgehen. Dann reden wir netto von 3200€ aufwärts und sind auch nach Abzug von ca. 150-200€ PKV bereits im Bereich 60-65k p.a., die man als Angestellter haben müsste. Mit Stufe z.B. 11 und 2 Kindern ist man dagegen in A12 bereits bei ca. 3,7k Netto (oder bei etwas über 3,5k nach Abzug PKV bei 70% Beihilfe). Und dafür muss man als Angestellter nun einmal knapp 78k€ p.a. verdienen. Nichts anderes habe ich oben geschrieben. Selbe Quellen wie deine. Die Zahlen sind für Bawü, da Alias, wenn ich das richtig gesehen habe, dort unterrichtet.

    Also hör auf, mir Fehlinformationen vorzuwerfen und vor allem hör bitte auf, ständig so zu tun, als würde es uns soooo schlecht gehen.

    Vielleicht deins.

    Selbst wenn man von A12 und einer der niedrigeren Erfahrungsstufen und ohne Familienzuschlag ausgeht, müsste man für ein vergleichbares Nettoeinkommen in der Wirtschaft ca. 65-70k € pro Jahr verdienen. In höheren Erfahrungsstufen und Familienzuschlag mit 2 Kindern reden wir eher von 80k €. Und das sind durchaus bereits herausgehobene Positionen und keine Standardeinkommen.

    Und ja, PKV ist dabei bereits berücksichtigt.

    Hehe, dann müssen sie das aber auch genauso in der Ausschreibung differenziert mit oder ohne entsprechende Entlastung ausformulieren! So ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dann stimmst du mir also zu?

    In was genau soll man dir denn zustimmen? Und nein, müssen sie nicht. Wenn man sich auf eine Funktionsstelle bewirbt, informiert man sich i.d.R. bei der entsprechenden Dienststelle und den (künftigen) Vorgesetzten möglichst detailliert, was denn genau erwartet wird und ob das eigene Profil zur Ausschreibung passt. Im Übrigen können sich durch Umstrukturierungen innerhalb der Schule auch Belastungsgrade an konkreten Funktionen verändern. Während vlt. jemand anfangs die Bücherleihe alleine neu aufbauen und sich um alles kümmern musste und dementsprechend zur Funktion auch noch Entlastungsstunden erhalten hatte, wird vlt. 2 Jahre später festgestellt, dass das Verfahren nun etabliert und nahezu ein Selbstläufer ist und die Entlastungsstunden besser aufgehoben sind bei der Person, die frisch die Administration des Schulnetzwerks übernommen hat.

    Daran kann ich absolut keine Willkür erkennen, sondern im Gegenteil Transparenz bezüglich besonderer Belastungen innerhalb der Schule. Dein Verweis auf das Grundgesetz ist im Zusammenhang mit Entlastungsstunden im Übrigen nicht zielführend, da Art.3 GG auf etwas ganz anderes zielt, als dass jeder exakt gleiche Arbeitsbelastung haben soll.

    Du hast vermutlich die Ironie meiner Frage nicht verstanden?? Denn hier geht es um Grundsätzliches. Der Kern meiner Aussage läuft darauf hinaus, dass die Schulbehörde Gleiches als ungleich behandelt und das auch noch bewusst tut, um möglichst wenig Entlastungsstunden einzusetzen. Denn eigentlich gilt hier doch auch wie sonst Art.3 Abs. I GG? Oder ?

    Wie schon beschrieben: scheinbar Gleiches ist eben nicht immer gleich an allen Schulen. Es hat einen guten Grund, warum die Schulen selber Akzente setzen können, welche Aufgaben besonders belastend sind und als solche entsprechend entlastet werden müssen.

    Dass der Herr Studienrat, der im Studium ein Semester länger in Auerbachs Keller verbrachte, dadurch zwei bis drei Gehaltsstufen höher lebenslang erhält als die Grundschulkollegin, die den Studienplatz wegen des NC nur mit Einserabitur bekam und ein teilweise verschultes Studium mit zahlreichen Praktika absolvieren musste, ist imho nicht logisch begründbar.

    Der Herr Studienrat erhält mit A13 in den meisten Bundesländern genau eine und nicht zwei bis drei Gehaltsstufen mehr. Und das weißt du genau, also was soll diese Übertreibung?

    Und genau da, so eine Bekannten in den Gymnasien, wird es problematisch, zukünftig auch für uns! Denn die Stellen werden zwar in ihrem Umfang ausgeschrieben, aber es wird nicht klar, was eigentlich A14 er Job ist und was darüber hinaus ? Es ist genau wie mit der Arbeitszeit! Keiner kann den jeweiligen Aufwand der Aufgaben beschreiben und somit auch nicht ermessen, ob ihm entsprechend Entlastung zusteht, oder nicht! Ist doch für den Arbeitgeber super :dollar: ! Wir an der Realschule machen bsp. die Bücherausgabe für A13 ohne Entlastung und am Gym A14 mit Entlastung! Das kann doch nicht sein? Oder?

    Dir ist doch im Parallelthread erst erklärt worden, dass einerseits bei weitem nicht an allen Gymnasien die Bücherausgabe eine Funktionsstelle ist (und schon gar nicht mit Entlastung) und andererseits der Aufwand der Bücherausgabe für die damit betraute Person sehr unterschiedlich sein kann, je nachdem wie das Verfahren aufgebaut ist und wer noch alles zuarbeitet. Insofern kann das also sehr wohl sein.

    Es gibt in Niedersachsen die Möglichkeit, dass die Gesamtkonferenz der Schule einen Frist beschließt, ab der zu spät eingereichte Entschuldigungen als unentschuldigt gelten. Hierzu findet man etwas im Fachaufsatz zur Neugestaltung des §58 NSchG. In den ergänzenden Bestimmungen zum NSchG findet man tatsächlich die Vorgabe, die Erziehungsberechtigten bereits bei der ersten ungeklärten (! nicht unentschuldigten !) Fehlzeit zu kontaktieren. Das kann über ein Telefonat erfolgen, sollte aber spätestens bei Wiederholungsfällen auch mit schriftlichen Präsenzpflichtwarnungen unterfüttert werden.

    Siehe dazu u.a.:

    http://www.obs-salzhausen.de/wordpress/wp-c…Schulgesetz.pdf "Zu Abs. 2 Satz 1, 2. Alt.:"


    http://www.schure.de/22410/26-83100.htm Ausführen zu 3.3.

    Preisfrage: In Vorbereitung des Themas Shakespeare habe ich in meinem häuslichen Arbeitszimmer an dem von mir privat angeschafften PC an neueren Verfilmungen im Internet gesucht. Dazu habe ich mir privat eine DVD Box mit 3 Verfilmungen angeschaut. Und jetzt habe ich vor 3x2h diese Verfilmungen auf meinem privat angeschafften DVD Player anzuschauen. (Eventuell werde ich dabei auch Popcorn essen)

    Was meint ihr: Ist das nun Arbeitszeit oder nicht?

    P.S. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mir aus privaten Interessen eine DVD-Box mit 3 Shakespeare-Theaterstücken-Verfilmungen angeschafft hätte: 0% !!

    Weil im Zusammenhang mit der Arbeitszeit gerne der Begriff der Mehrarbeit herangezogen wird, die bei Beamten aber voraussetzt, dass sie explizit auf Weisung des Dienstherren erfolgt und in zwingenden Fällen ohnehin ohne Anspruch auf entsprechende Vergütung zu erbringen ist:

    Ja, das ist meines Erachtens Arbeitszeit und Nein, das ist meines Erachtens keine angeordnete Mehrarbeit. Anders ausgedrückt: wenn du es in deine zur Verfügung stehende durchschnittliche Wochenarbeitszeit noch unterbringen kannst, DVDs zu schauen, dann steht dem nichts im Wege. Solltest du diese damit aber bereits überschreiten, müsstest du eigenverantwortlich entscheiden, dass diese Tätigkeit (oder andere) im Moment nicht sinnvoll zu leisten ist und andere Tätigkeiten priorisiert werden müssen. Und genau diese Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Einteilung der Arbeitszeit und Priorisierung von Tätigkeiten darf man von uns in unseren Besoldungsgruppen durchaus erwarten.

    Natürlich gibt es dazu eine Rechtsgrundlage. Rechtsgrundlage für meine Präsenz an der Schule sind Pflichtstundenverordnung, die den Umfang meiner wöchentlichen zu haltenden Unterrichtsstunden definiert und die Dienstordnung, die die Art und Umfang der Tätigkeiten definiert, zu denen ich auch in Form von Präsenz verpflichtet werden kann. Däumchen drehen im Lehrerzimmer steht in keiner mir bekannten Dienstordnung. Abiturstreiche auch nicht. Präsenzpflichten außerhalb der dienstlich definierten Tätigkeiten gibt es nicht.

    Stimmt! Genauso sind aber auch nur tatsächlich gehaltene Pflichtstunden anzurechnen, anders als im Arbeitsrecht. Weist der SL aber Anwesenheit und entsprechende Tätigkeiten als Ersatz an, müssen die Stunden doch angerechnet werden. Finde ich persönlich attraktiver als Minusstunden.

    Ich empfehle eine Tätigkeit als Schulhausmeister. Da respektieren Dich alle, bis hinauf zum Schulleiter, und Du musst gar nicht mehr unterrichten. Davon abgesehen: an allen Schulen, die ich bis jetzt kennenlernen durfte, war das dickste Auto auf dem Parkplatz das des Hausmeisters.

    Bei uns gehört das dickste Auto immer noch dem Schulleiter. Und so große Sprünge sind als Hausmeister mit (i.d.R.) Entgeltgruppe E5 auch nicht drin.

    Falsch!Deine Ansage gilt nur so lange du damit Single-Haushalte oder Ein-Verdiener-Familien meinst. Arbeiten beide an unterschiedlichen Orten, kommt es zwangsweise zur Pendelei. Oder forderst Du etwa, daß KuK die Scheidung einreichen sollen, um näher an die Schule ziehen zu können?

    Das ist das blöde, wenn Zitate aus dem Zusammenhang gerissen werden. Ich schreibe im weiteren Verlauf doch eindeutig, was gemeint ist. Das sind Kosten, die sich rein aus der privaten Lebensführung ergeben und nicht Kosten, die der Arbeitgeber indirekt auferlegt, weil er selbst nicht dafür aufkommen will. Und auf letzteres bezieht sich ja letztendlich das "Herumkotzen" hier in diesem Thread.

    Zudem die Kosten für die Werkzeuge und Produktionsmittel, die in der Industrie von der Firma gestellt werden, die du als Lehrer jedoch selbst bezahlen musst: Medien, Bastelmaterial, Kopierpapier, Kosten für den selbst zu finanzierenden Arbeitsplatz Zuhause, ... Das Finanzamt hat mir bei der Steuerfestsetzung 4035 € Werbungskosten (=beruflich bedingte Ausgaben) anerkannt. Das sind nochmal monatlich 330 € weniger Netto.

    Allein das Arbeitszimmer mit anteiligen Heizungs- und Reinigungskosten, Fahrten zur Arbeit und Aufwendungen für Fachliteratur bringen einen guten Teil der 4000 €.
    Die meisten Kollegen beachten auch nicht, wie stark das "Kleinvieh" zum Gesamtmist beiträgt. Ich bin bei den Werbungskosten "Erbsenzäzhler" und lege dem Finanzamt nicht nur den Beleg für das Kopierpapier für meinen Drucker vor - sondern auch die Fahrtkosten, um das Papier zu kaufen und den Bleistift obendrauf. Wenn man die Kosten schon zusammenstellt, muss man das auch korrekt und pingelig machen.

    Ich halte mich an Jesus, Er meinte im Tempel: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist." Ich füge hinzu: "Aber keinen Cent mehr!"

    In diesem Zusammenhang muss ich meine o.g. Aufrechnung korrigieren. Ich gebe zwar 4000 € für Werbungskosten aus. Bekomme jedoch (weil man beim letzten Einkommenseuro auch bei der Erstattung immer mit der Progression rechnen muss) von 4000€ abzgl. rund 1000 € Werbekostenpauschale = 3000 € knapp 40% davon als Steuerrückzahlung - also 1200 € vom Finanzamt erstattet.
    Bleiben 2800 Abzug netto vom Netto - da ist schonmal das 12. Monatsgehalt weg, wo andere ein dreizehntes obendrauf bekommen.

    Ich finde es etwas absurd, sich über angeblich vom Arbeitgeber verursachte Kosten und damit eine Besoldungsminderung zu beschweren, gleichzeitig aber zu erklären, dass ein erheblicher Teil der Aufwendungen für Fahrtkosten zur Arbeit anfällt. Niemand zwingt einen Arbeitnehmer dazu, weit von der Dienststelle entfernt zu wohnen. Das sind nun wirklich Kosten, die zwar steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden können, aber rein privat verursacht werden. Und ob man wirklich ein eigenes häusliches Arbeitszimmer braucht (wenn man es drauf anlegt und sich stur stellt, um möglichst alle berufsbezogenen Kosten zu reduzieren) oder für die Korrekturen nicht auch der Esstisch ausreicht, sei mal dahingestellt. Es ist doch kein großes Geheimnis, dass wir oft so oder so ein Zimmer als Arbeitszimmer unterhalten würden und gerne die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung mitnehmen.

    In Baden-Württemberg sind folgende Tagessätze gültig:mindestens 24 Stunden 24,00€
    weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden 12,00 €

    Bei einer 5-Tage-Fahrt nach Berlin gibt es also pro Tag 19,20 €. Wenn du mit Schülern den ganzen Tag unterwegs bist, brauchst du mindestens eine Hauptmahlzeit und drei Zwischenmahlzeiten. Plus Getränke. Wo bekommst du das in Berlin für jeweils weniger als 5 €?
    5 Tage Döner mit Cola? Nein danke.
    Ich halte das für eine Verletzung von "Schutz und Fürsorge"

    Naja, man muss fairerweise berücksichtigen, dass man sich, wenn man nicht mit Schülern unterwegs, sondern zu Hause ist, auch nicht für 0€ versorgen kann.... Dass 19,20€ nicht dafür ausreichen, auf AG-Kosten 3-4x am Tag essen zu gehen ist auch klar. Dafür ist die Pauschale aber nicht vorgesehen.


    Zudem die Kosten für die Werkzeuge und Produktionsmittel, die in der Industrie von der Firma gestellt werden, die du als Lehrer jedoch selbst bezahlen musst: Medien, Bastelmaterial, Kopierpapier, Kosten für den selbst zu finanzierenden Arbeitsplatz Zuhause, ... Das Finanzamt hat mir bei der Steuerfestsetzung 4035 € Werbungskosten (=beruflich bedingte Ausgaben) anerkannt. Das sind nochmal monatlich 330 € weniger Netto.

    Wenn du in der Industrie auf Fortbildung / Weiterbildung geschickt wirst, bezahlt dir das der Arbeitgeber. Als Lehrer geht das auf deine Kappe und findet zudem vermehrt außerhalb der regulären Arbeitszeit am Freitag / Samstag statt.

    Falls du auf Dienstreise gehst - zum Beispiel mit 45 Neuntklässlern - wird erwartet, dass du deine Verpflegungskosten selbst trägst, weil du Zuhause ja auch etwas essen müsstest. Da wird nicht berücksichtigt, dass du im Hotelzimmer nicht selbst kochen darfst. In der Industrie sind die Kosten für das Mittag- und Abendessen im Restaurant Spesen. Im Lehreralltag Eigenbedarf.

    Irgendetwas scheint bei euch in BW dann grundlegend anders zu laufen als hier:

    1) Niemand zwingt uns wirklich dazu, Arbeitsmittel selbst anzuschaffen. Wir könnten uns auch stur stellen und auf Anschaffung der benötigten Arbeitsmittel bestehen. Nur muss man das halt auch mal durchziehen und nicht selbst vorschnell anschaffen. Zumindest Kopierpapier, Stifte, Kreide usw. werden hier bei uns gestellt, wenn man energisch genug fragt, auch Schulbücher usw.

    2) Bisher sind bei mir alle Fortbildungen incl. Fahrt- und Übernachtungskosten anstandslos gezahlt worden. Jedenfalls, wenn sie vorab beantragt und genehmigt wurden.

    3) Auch Verpflegungskosten sind im Reisekostengesetz mit erfasst. Das gilt nicht nur für mehrtägige Fahrten, sondern auch für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden. Auch diese habe ich bisher immer anstandslos erstattet bekommen.

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