Und mal im ernst: Warum bitte ist das Körperverletzung, medizinisch bedenklich oder was auch immer... wenn 13 bis 16 jährige 40 min nicht zur Toilette können?
Das ist einfach lächerlich.
Musstest du schon einmal dringend auf Toilette? Dann müsstest du wissen, dass ein erzwungenes Zurückhalten durchaus zu Schmerzen führen kann (Verkrampfungen etc.). Allein das erfüllt bereits den Tatbestand des §223 StGB (maßgeblich wäre hier sogar der schärfere §340 StGB). Kann der Drang wirklich nicht mehr gehalten werden können zudem psychosomatische Folgeerscheinungen wie Angstzustände o.ä. hinzukommen....auch solche würden als Verletzungsfolgen im Sinne des §223 StGB gelten. Das ausdrückliche Verbot seitens der Lehrkraft führt im Übrigen zur vorsätzlichen Tathandlung, da die möglichen Folgen billigend in Kauf genommen werden. Es ist also nicht einmal mehr Fahrlässigkeit gegeben.
Die Rechtfertigungsversuche, die hier oft zu lesen sind, sind zudem unhaltbar. Es kann sich i.d.R. nicht darauf berufen werden, dass ein Schüler den Toilettenbesuch rechtsmissbräuchlich erbeten hat. Im Zweifelsfall wäre die Lehrkraft für diesen Annahme beweispflichtig...dieser Nachweis ist aber kaum zu führen. Oder wie will man wirklich beweisen (nicht annehmen!), dass der Schüler nicht wirklich auf Toilette musste?