Leider geht ja aus deinem Dokument klar hervor, dass auch Teilzeitkräfte die Pflicht zur Teilnahme an schulinternen Fortbildungen haben. Da steht nichts von anteiliger Reduzierung. Sieht als schlecht aus für mich.
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Aber: So Tage wie unsere tollen Methodentage werden bei uns nicht in Unterrichtsstunden abgerechnet, sondern gelten als Sonderveranstaltungen von.... bis..... Da kann ich nichts abrechnen. Es gibt halt bei uns an der Gesamtschule so ewig viele Zusatzveranstaltungen, dass man da als Teilzeitkraft echt gebeutelt ist.
Die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Fortbildungen muss in der Tat auch von Teilzeitkräften komplett wahrgenommen werden. Gerade an konferenzfreudigen Schulen lohnt es sich dennoch, die Schulleitung mal darauf aufmerksam zu machen, dass sie auch zur Einhaltung der Arbeitszeitverordnung verpflichtet ist. In NRW beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten 41 Stunden/Woche, mit einer halben Stelle also nur noch knapp 20 Stunden/Woche. Selbst wenn man die unterrichtsfreien Tage (abzgl. des normalen Jahresurlaubs) einbezieht, landet man dann nur bei 23 Stunden/Woche. Wenn der Unterricht bereits knapp 10 Zeitstunden und die Konferenzen weitere 6 Zeitstunden pro Woche ausmachen, darf die SL gerne erklären, wie sie sich Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elterngespräche etc in 4-6 Stunden pro Woche vorstellt. Andersherum bist du natürlich selbst auch verpflichtet, auf deine eigene Arbeitszeit zu achten.
Im Übrigen: DIe Nichtanrechnung von Methodentagen als Unterricht halte ich für absolut rechtswidrig. Was anders als Unterricht soll es denn sein, wenn mit Schülern Arbeitstechniken eingeübt werden?