Nein, nicht per Email *kreisch* In BW darf man keine Schülerdaten per Email versenden!
Wenn man dann im Gegenzug die Herausgabe eigener privater Daten ohne Erlaubnis bei der Schulleitung monieren möchte, sähe das blöd aus.
Ich weiß nicht in welchem Bundesland MrsPace unterrichtet, in einigen ist die elektronische Kommunikation ausdrücklich erwünscht. Davon abgesehen stimmt das Absolutverbot so nicht einmal in BW. Die Übertragung personenbezogener Daten über E-Mail setzt lediglich eine Verschlüsselung nach AES voraus. (siehe hierzu https://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/urda/daten/faq_ds/#8 Punkt 28 "Auch für den Fall, dass personenbezogene Daten per E-Mail über das Internet übertragen werden sollen, ist eine Verschlüsselung vorgeschrieben.")
Damit ist eine solche Übermittlung grundsätzlich erlaubt, aber unter der Nebenbedingung der hinreichenden Verschlüsselung. Oder übersehe ich dabei einen ergänzenden Erlass o.ä.?