Nein, die Frist ist durchaus normal und kann teils noch sehr viel kürzer ausfallen. Spätestens mit der Bewerbung hat man sich vermutlich selbst hinreichend mit der angestrebten Stelle und dem zugehörigen Profil auseinandergesetzt. Ich deute die Aussage der SL und des Dezernenten auch so, dass es offenbar Mitbewerber gibt, die bessere Chancen haben dürften. Und das muss auch nicht unbedingt an einer persönlichen Bevorzugung liegen, sondern kann auch durch ein passenderes Profil zur Stelle bedingt sein.
Beiträge von Seph
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Bei Präsenzterminen in der Bank (mit Beratern/innen) wollten die uns eh immer bescheißen. Etwas differenzierter ausgedrückt: Sie wollten uns Geldanlagen aufschwätzen, die mehr an der Provision als an unseren Renditeerwartungen orientiert waren
Fairerweise: Das ist genau die Aufgabe und entspricht dem Jobprofil von "Vermögens-/KundenberaterInnen". Und zwar völlig unabhängig davon, ob das vor Ort in Präsenz, fernmündlich oder per Schriftverkehr erfolgt.
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ich bin in NRW beschäftigt und habe im Zuge mehrerer Dienstreisen sowie einer fachlichen Abordnung zahlreiche Dienstreiseanträge eingereicht – den ersten bereits im November 2024. Laut Rückfrage sind alle Anträge ordnungsgemäß eingegangen.
Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Meinst du damit wirklich nur die Dienstreiseanträge oder die Anträge auf Gewährung von Reisekostenvergütung? Das sind nämlich zwei getrennte Paar Schuhe.
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Ich will nichts sagen, aber als Angestellte ist der Teil den ich für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen habe mit 17.4% deutlich höher, als das, was die meisten Lehrer mit Beihilfeanspruch zu zahlen haben. Wenn das auch Beamte müssten, wäre dem Gesundheitssystem auch geholfen!
Einerseits zahlst du als Angestellte - anders als freiwillig gesetzlich versicherte Beamte - mit Sicherheit nicht selbst 17,4% Beitragssatz und andererseits scheinen dir die immensen "Beitragsanpassungen" in den privaten Krankenversicherungen im hohen zweistelligen Prozentpunktebereich in den vergangenen paar Jahren entgangen zu sein. Letztlich wird das Gesundheitssystem jetzt schon maßgeblich durch Privatversicherte quersubventioniert.
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Bei 28 Wochenstunden plus Frühaufsichten, plus Busaufsichten plus mindestens 2 Teamzeiten pro Woche habe ich das sowieso so gut wie erreicht, da habe ich noch nichts korrigiert, evtl. was schnelles vorbereitet und kopiert oder digitale Kontakte gehabt.
Das kann man sich einreden, aber wenn man wirklich mal die Unterrichtszeiten zzgl. Pausen (die für uns ja oft keine sind) und Aufsichten einrechnet, kommt man damit noch lange nicht in die Richtung von 40 Zeitstunden (oder gar um die 46 unter Berücksichtigung der unterrichtsfreien Tage außerhalb des Jahresurlaubs) pro Woche, sondern landet eher um die 30 Zeitstunden. Da bleibt durchaus noch Luft für Korrekturen, Vorbereitungen u.ä.
PS: Ich weiß das für mich persönlich zumindest aus der eigenen Arbeitszeiterfassung. Mein Tipp bleibt, genau eine solche für sich selbst auch zu führen.
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Das sind wohl die gleichen, die meinen, wenn sie etwas steuerlich absetzen bekämen sie es geschenkt.
Tja, wofür braucht man auch mal Mathematik im späteren Leben

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Gibt es dann eine Abordnung oder bleibt die Schule, die soviel Bedarf hatte, dass sie eine Stelle bekommen hatte, unterbesetzt und die Schule, der es zumindest rechnerisch nicht sooo schlecht ging, hat eine Stelle "gewonnen"?
Das kann mit Abordnungen verbunden sein, aber nicht zwangsläufig 1:1 von der Schule, die eingestellen konnte. Letztlich geht es auch hier dem Bundesland darum, Lehrkräfte zu binden, bevor sie in andere Bundesländer abwandern.
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Das kann ich bestätigen. Auf diese Weise konnten wir vor einiger Zeit doch noch einen Wunschkandidaten einstellen, obwohl wir zunächst keine Stelle hatten.
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Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob wir von minderjährigen oder volljährigen Menschen sprechen. Ich mag bezweifeln, dass es in einem Bundesland eine Schulpflicht für Personen über 18 Jahren gibt. Man mag mich aber gerne korrigieren.
Die gibt es und zwar in deinem eigenen Bundesland
Die Schulpflicht in Niedersachsen endet erst 12 Jahre nach Schulbeginn außer in besonderen Fällen nach §70 Abs. 6 NSchG. Die Volljährigkeit bildet keinen solchen besonderen Fall. Die meisten Schülerinnen und Schüler dürften im Verlauf des 12. Schuljahres volljährig werden und können dann dennoch nicht einfach abbrechen. Die Diskussion haben wir manches Mal geführt. -
Es sind weniger die Unis als viel mehr die großen Arbeitgeber, die darauf achten, an welcher Schule das Abitur erlangt wurde.
Das halte ich für eine Urban Legend. Viel interessanter als die Herkunftsschule wäre für Arbeitgeber eine Aussage zu Fehlzeiten, insbesondere unentschuldigten. Diese fehlen nur leider auf den Abschlusszeugnissen.
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Hier tun noch immer einige so, als wäre das Problem mit 1-2 Aufsichtspersonen mehr vom Tisch und als sei insofern die personelle Ausstattung ursächlich für den Todesfall gewesen. Auch mit 4 Aufsichtspersonen pro Klasse kann ein falsch gewähltes Setting zu einem solch tragischen Verlauf führen. Und andersherum lässt sich auch jetzt schon Schwimmunterricht rechtssicher mit 2 Aufsichtspersonen durchführen. Dass dann nicht zeitgleich alle Nichtschwimmer im tiefen Wasser sein sollten, hatten wir hier bereits mehrfach geklärt.
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Viel Spaß wenn deine Pension mit den Ansprüchen der gesetzlichen Rente verrechnet wird und dann entsprechend gekürzt, da du mit beiden Pflichtansprüchen aus öffentlichen Kassen nicht über den Höchstbetrag aus der Pension kommen darfst.
Du bist ein Paradebeispiel wo man genau rechnen sollte um das zu vermeiden. Und dies schließt früher in Pension zu gehen als Überlegung mit einEs gibt nur wenige Szenarien in der Praxis, in denen das wirklich passiert. Wie man aus der Kombination von RV und Pension den Höchstbetrag der Pension sprengen soll, ist mir mit Blick auf die maximal mögliche RV-Leistung schleierhaft. In Kombination mit üppigen Betriebsrenten macht das noch denkbar sein, dürfte aber auf die wenigsten zutreffen.
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Es gibt keinen Mangel an Chemielehrkräften für Gymnasien / Gesamtschulen. Und dass Chemiker am Arbeitsmarkt so viel verdienen, ist ein Märchen.
Aha. Das sieht die Bedarfsprognose zumindest meines Bundeslandes regelmäßig anders. Dort ist unter Fächer des dringenden Bedarfs auch in diesem Jahr wieder zu lesen:
ZitatAlles anzeigenLehramt an Gymnasien
1. Physik
2. Informatik
3. Kunst
4. Musik
Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden Lehrbefähigungsfächer
berücksichtigt wurden, werden die Fächer Chemie, Mathematik sowie Werte und
Normen berücksichtigt.Ich räume aber gerne ein, dass diese unterschiedliche Wahrnehmung darin begründet sein kann, wie man den Begriff "Mangel" definiert. Es fällt bislang zumindest nicht in größerem Maßstab der Chemie-Unterricht aus.
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Das mag man in der Praxis so sehen, sollte dabei aber nicht vergessen, dass zum einen die gesamte Schulfahrt eine Schulveranstaltung ist und dementsprechend auch Bestimmungen wie ein striktes Alkoholverbot bei Schulveranstaltungen auch für eine solche Fahrt gegenüber allen Teilnehmenden gilt. Zum anderen besteht gegenüber Volljährigen zwar keine umfassende Aufsichtspflicht mehr, sehr wohl aber eine Fürsorgepflicht, die sich aus dem Schülerverhältnis ableitet.
PS: Dass ein solches Alkoholverbot in der Praxis kaum umsetzbar ist, ist uns allen klar. Man sollte es sich hier aber nicht zu einfach machen und schulterzuckend daneben stehen.
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Dem muss ich leider zustimmen. Wenn man Kollegen aus anderen Schulen erklärt, dass man bei uns als Klassenlehrer auch mal „nebenbei“ Schüler nach §47 Absatz 8 Schulgesetz NRW nach 20 unentschuldigten Fehltagen am Stück ausschult, gucken die einen nur mit großen Augen an. So etwas wäre an ihren Schulen undenkbar.
...was wiederum in §47 Absatz 2 SchulG NRW normiert ist. Es ist aus guten Gründen nicht so einfach, einen noch schulpflichtigen Schüler einfach vor die Tür zu setzen. Das hat dann also nicht mit dem Unwillen anderer Schulen zu tun, sondern dass sich diese schlicht mit einem anderen Klientel beschäftigen und sich an die dazu passenden Normen halten müssen.
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Keiner entscheidet sich aus Geldgründen gegen den Lehrberuf.
Zumindest in den Naturwissenschaften ist das durchaus eine Überlegung vieler Kommilitonen gewesen. Der Mangel insbesondere an Chemie und Physik Lehrkräften liegt nur bedingt darin, dass es in diesen Fächern generell zu wenig Studierende gäbe, sondern dass diese in der freien Wirtschaft durchaus zu besseren Konditionen unterkommen können. Wenn man jetzt noch die geringen Vorteile des Beamtentums nivellieren sollte, dann werden nicht gerade mehr Personen ins Lehramt gelockt werden.
Aber es stimmt schon: die Bezahlung ist natürlich nicht der einzige Faktor, der die Attraktivität eines Berufs ausmacht. Egal ist diese aber mit Sicherheit auch nicht.
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Solange für Beamte ein Streikverbot gibt werden Lehrer verbeamtet werden.
Die Streikmacht ist viel zu groß.Einige der ostdeutschen Bundesländer haben jahrelang nicht verbeamtet. Und soweit mir das bekannt ist, ist das auch in Berlin seit langer Zeit so. Von massiven Streiks der Lehrkräfte aus diesen Bundesländern ist mir nichts bekannt.....leider.
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Die KI ist auch neutral.😊
Wenn LLMs eines nicht sind, dann neutral!
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Ist es tatsächlich zulässig, dass bereits Verbeamtete plötzlich in die Rentenkasse einzahlen müssen und dass ihnen gar ihre Pension gestrichen wird? Oder kann man diese Maßnahmen nur bei "neuen" Beamten ergreifen?
Unter Umständen ja, dazu gab es bereits in den 2000er Jahren ein Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Insbesondere bei Bestandsbeamten ergeben sich daraus aber tatsächlich so große Komplikationen, dass solche Maßnahmen vermutlich eher bei Neuverbeamtungen in den Blick rücken. Dann wiederum könnten sich aber die Dienstherrn auch schlicht darauf verständigen, in Zukunft in vielen Bereichen gar nicht mehr zu verbeamten. Wie gut das funktioniert, kann man daran erkennen, dass inzwischen nahezu alle Bundesländer zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückgekehrt sind.
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Den Header des Artikels empfinde ich als bodenlose Frechheit. Wie kann man denn unmittelbar diese beiden Punkte miteinander verknüpfen:
ZitatBärbel Bas kündigt ein hartes Vorgehen gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an. Beamte und Selbstständige will die Ministerin in die Rentenversicherung einbeziehen.
Die Planspiele, auch andere Gruppen mit in die RV einzubeziehen, gibt es ja regelmäßig. Nur wird alleine das hier nicht passieren:
ZitatIn die gesetzliche Rentenversicherung will Bas künftig weitere Gruppen einbeziehen. "In die Rentenversicherung sollten auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. Wir müssen die Einnahmen verbessern", sagte sie.
Sie vergisst - wie viele andere Anhänger dieser Idee - mal wieder leider zu erwähnen, dass diese Gruppen nicht nur Einnahmen, sondern auch Kosten generieren.
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