Beiträge von Seph

    Ich habe die Ref.-Bezüge (Bei mir ca. 850,- € netto) nicht als angemessen empfunden, weil die Azubis, die ich im Unterricht vor mir sitzen hatte, z.T. damals schon mehr Geld in der Tasche hatten. Da kam bei mir immer der Gedanke auf: "Und dafür hast Du jetzt studiert und zieg Jahre auf ein gutes Einkommen verzichtet?"

    Das wage ich zu bezweifeln, zumindest aus eigenem Ertrag. Die Zeit, in der Ref-Bezüge nur etwa 850€ netto ergaben, liegt deutlich über 15 Jahre zurück. Und andersherum liegen die typischen Ausbildungsvergütungen jetzt gerade einmal bei 1000-1300€ brutto....wenn man seine Ausbildung nicht gerade als Fluglotse macht ;)

    Und bei einer Software ist natürlich die Vertrauensfrage ganz ganz wichtig. Ich lade mir nicht irgendeine Software runter, der ich nicht vertraue.

    Das ist entscheidend! Das gilt natürlich auch für die schulinternen Systeme, daher ist das hier wenig verwunderlich:

    Mails an Schulleitungen geschickt (keine Reaktion)

    Leider gehen uns jetzt die Ideen aus, wie wir sonst Lehrer erreichen können, die Lust haben, die Software auszuprobieren.


    Fällt euch vielleicht noch etwas ein? Wir wären wirklich dankbar für Input!

    Hilfreich ist es mit Sicherheit, erst einmal klar zu beschreiben, um was für eine Art Software es sich eigentlich handelt und welche (Alltags-)Probleme im Job sich damit eleganter lösen lassen als bisher. Dann kann ein Forum wie dieses durchaus eine Anlaufstelle sein, um von Interessierten mal zu einer Vorstellung eingeladen zu werden. Der Auftritt auf Fachmessen wie der Didacta könnte auch ein Weg sein, das eigene Produkt einem breiten Publikum vorzustellen.

    Die Frage beschäftigt uns gerade in der FK. Mein alter SL hat mal gesagt: SuS können am letzten Schultag alle fehlenden Atteste für das ganze Schuljahr vorlegen und die Schule (BBS, Nds.) muss sie akzeptieren.

    In SH scheint die Rechtslage nicht so klar zu sein.

    Wie ist das bei Euch? Kennt Ihr Rechtsquellen?

    Ich kann mir vorstellen, dass ein SL eine solche Mindermeinung mal vertreten haben könnte, haltbar ist sie aber nicht. Im Erlass "Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" ist auch in NDS klar normiert, dass ein Fernbleiben vom Unterricht unverzüglich unter Angabe des Grundes mitzuteilen ist. Ärztliche Bescheinigungen können - insbesondere bei längerem Fernbleiben - durch die SL verlangt werden. Auch das gibt keinen Freiraum, diese dann erst 5 Monate später vorzulegen. Die Schule kann eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts) festlegen, innerhalb der Entschuldigungen vorzuliegen haben. Bei unentschuldigten Fehlzeiten ist die Schule darüber hinaus ohnehin zu zeitnahen weiterführenden Maßnahmen verpflichtet.

    In den Ferien kann man mit 7 Euro Ferienpass aber frei in alle Bäder (Hallenbäder nur vormittags). Das lohnt sich total für die Kinder.

    Einen solchen Ferienpass gibt es hier auch, was auch gut angenommen wird. Der gilt aber nur für Schulkinder und alleine sollten ohnehin nur größere Kinder ins Bad gehen, die bereits sicher schwimmen können. Das löst insofern leider nicht das Problem des Erlernens.

    Erstaunlich, als ich Kind war, war Schwimmbad der Freizeitspaß für Arme, wir sind nie in Urlaub gewesen und waren entsprechend 6 Wochen im Schwimmbad. Die Klientel war demnach sozial eher schwach, dachte, das wäre normal.


    Gab es zu eurer Zeit eigentlich schon Schulschwimmen in Klasse 2 oder 3?

    Ich finde das nicht so erstaunlich. Eintrittspreise von 5€ aufwärts p.P. können sich schon lange nicht mehr alle leisten und für alle diejenigen, die nicht in näherer Umgebung zu einem Schwimmbad wohnen, muss noch die Anfahrt mit einkalkuliert werden. Während in NRW die Erreichbarkeit von Bädern mit Fahrtzeiten unter 15 min für 50% der Bevölkerung (blaue Darstellung im Anhang) noch ganz gut ist, sieht das in anderen Bundesländern mit teils über 30 Minuten Fahrtzeit (rot) ganz anders aus.

    Ich widerspreche insofern, dass bei dem Urteil bzgl. des Direktors, das ich vor ein paar Wochen zitiert hatte, ein Teil der Mehrarbeit bezahlt werden musste. Es wurde aber auch teils nicht anerkannt wegen überobligatorischer Mehrarbeit.

    Das ist einfach ein wunderschönes Beispiel dafür, dass sich auch jetzt bereits die eigene Arbeitszeiterfassung anbietet UND gleichzeitig dafür, dass Überlastungen auch anzuzeigen sind und nicht einfach ohne Rückmeldung an den Dienstherrn als Mehrarbeit angesammelt werden können.

    Das sehe ich anders, der Arbeitgeber muss tätig werden, wenn der Arbeitnehmer den Gesundheitsschutz nicht einhält.

    Die Arbeitszeiterfassung lässt dies sichtbarer werden, die Arbeitgeber sind schon jetzt zur Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet, da das EU-Recht gilt.

    Der Arbeitgeber wird auch jetzt bereits tätig, wenn der Arbeitnehmer eine Überlastung anzeigt. Nur muss das eben auch geschehen. Die EU-Richtlinie sieht explizit vor, dass die Arbeitgeber die eigentliche Zeiterfassung auch an ihre Arbeitnehmer delegieren können. Sie müssen sich halt dazu äußern, wie das geschehen soll, was bisher nicht passiert ist. Aber alles, was aus einer solchen Vorgabe zur Zeiterfassung folgt, kann auch jetzt bereits aus einer eigenen Arbeitszeiterfassung folgen. Mich wundert daher, dass hier noch immer viele scheinbar keine eigene Arbeitszeiterfassung durchführen und lieber warten und meckern, bis eine solche irgendwann mal zentral vorgegeben wird.

    Also in Kurzform: Worauf wartet ihr? Erfasst eure Arbeitszeit auch jetzt bereits und steuert diese damit aktiv. Es sind alle Möglichkeiten dafür bereits vorhanden. Und ja, es ist ärgerlich, dass es keine zentrale Vorgabe zur Art und Weise gibt. Das hindert uns aber nicht daran, es dennoch zu tun.

    Kann mir jemand von euch vielleicht sagen, ob ich die Schulbücher, die durch die Gesamtkonferenz beschlossen wurden, alle zwingend anschaffen lassen muss? Ich arbeite z.B. in Sachunterricht sehr ungern mit einem Lehrwerk, da ich viel mit Tafelbildern, Vorträgen etc. arbeite. Daher wäre es sehr unsinnig, die Eltern ein Buch für über 20€ und ein AH für 15€ anschaffen zu lassen, das dann kaum zum Einsatz kommt…

    Ich kenne jetzt nicht das landesspezifische Schulrecht aller 7 Bundesländer mit Gesamtkonferenzen, aber in NDS sind deren Beschlüsse durchaus bindend für alle Lehrkräfte. An den meisten Schulen dürfte die Gesamtkonferenz die Entscheidungsbefugnis über zu verwendete Lehrwerke den zuständigen Teilkonferenzen (->Fachkonferenzen) übertragen haben. Auch deren Beschlüsse sind aber bindend für alle Lehrkräfte.

    Die Lehrwerke würden dann aber i.d.R. auch über ein Leihverfahren beschafft und ausgegeben werden und gerade nicht auf Veranlassung einzelner Lehrkräfte durch die Schüler zu beschaffen sein. Das mag bei Arbeitsheften anders ablaufen.

    Das ist doch ganz einfach umzusetzen:

    Wenn die Länder endlich die Arbeitszeit erheben, wie es europäisches Recht vorsieht, wird auch die Arbeitszeit der Lehrkräfte deutlich,

    und das Land gerne den Ausgleich finanzieren.

    Wenn die Länder in Einklang mit der EU-Richtlinie ihre Beschäftigten anweisen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen und die vorgesehene durchschnittliche Wochenarbeitszeit einzuhalten, dann wird genau dasselbe passieren wie jetzt bereits bei Erfassung der eigenen Arbeitszeit: nämlich nichts. Ok, stimmt nicht ganz. Die Beschäftigten werden dann genau wie jetzt bereits ihre eigene Arbeitszeit entsprechend steuern können und auch müssen sowie mögliche Überlastungen zur Anzeige bringen.

    Nein. Die Anzahl der der zugewiesenen Lehrerstunden richtet sich nach der Anzahl der Schüler, nicht nach der Anzahl der eingerichteten Klassen und Kurse, die ja nach den entsprechenden Erlassen und Verordnungen gebildet werden. Für die Frage der Versorgung und damit ggf. Abordnung ist es daher egal, ob ich kleine Kurse „laufen lasse“ oder nicht. Dies wird so schlicht in der Statistik nicht erfasst.

    Kurzer Blick für NDS in den Erlass "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen":

    Aber es stimmt natürlich, dass das Einrichten zusätzlicher Kurse nichts an der rechnerischen Unterrichtsversorgung ändert und damit auch nicht vor Abordnung schützt.

    Unser Chor und der Wahlkurs Musical proben am Wochenende, wenn eine Aufführung ansteht.

    Für solche Ausnahmesituationen gab und gibt es an allen Schulen tatsächlich die Möglichkeit, Rücksprache zu halten und dann eine Öffnung herbeiführen zu können. Dass das nicht alle Kolleginnen und Kollegen betrifft, sollte einleuchten.

    . Wenn ich montags zur 1. Lektion z. B. Physikpraktikum habe, bin ich entweder um 7 Uhr schon im Schulhaus oder ich mache das Zeug am Sonntagabend parat.

    Unsere Schule ist an Werktagen ab ca. 7 Uhr besetzt, das sollte völlig ausreichen. Mir würde im Traum nicht einfallen, extra am Sonntag in die Schule zu fahren, um Experimente aufzubauen. Das habe ich im Zweifelsfall am Freitag erledigt.

    Keine Frage - so ein IT-Admin kann garantiert besser auf den Server aufpassen, als der durchschnittliche Lehrer.

    Aber jeder Lehrer hat die Möglichkeit, auf sein Notizbuch aufzupassen ... ohne die Verantwortung für die Notizen aus der Hand zu geben. (Und das letztere ist für mich der springende Punkt.)

    Nur ist das Szenario, sein Notizbuch zu verlieren, m.E. wesentlich wahrscheinlicher, als dass es ein Sicherheitsleck am Server gibt. Und ganz ehrlich: mir persönlich ist sogar lieber, Verantwortung abzugeben. Ich prügel mich sicher nicht darum, dass ich für die Datensicherheit (analoger Daten in Notizbüchern) selbst verantwortlich sein soll, wenn ich das auch bequemer als zentrale Lösung vom Dienstherrn gestellt bekomme. Mir leuchtet daher überhaupt nicht ein, warum man sich das selbst aufbürden sollte.

    Rauskommen geht bei uns immer, nur reinkommen eben nicht. Mir leuchtet auch wirklich nicht ein, warum eine Lehrkraft unbedingt am Wochenende oder spät abends in die Schule müsste. Wie gesagt: gerade auch aus Fürsorgeerwägungen mit Blick auf Arbeitszeiten heraus sollte das gar nicht erst möglich sein.

    Es wurde zumindest weiter oben beschrieben, dass Lehrkräfte bei der Zuordnung der Rechte regelmäßig Fehler machen. Wenn die gesamten Klasseneltern erfahren, dass Fritzchen einen Tadel erhält, habens alle erfahren, das lässt sich auch nicht mehr zurücknehmen.

    Von "regelmäßigen Fehlern" würde ich nicht ausgehen wollen, ausgeschlossen ist das freilich genauso wenig, wie das abhandenkommen von Aufzeichnungen in analogen Klassenbüchern oder Notizheften. Was davon häufiger auftritt, vermag ich nicht einzuschätzen.

    Die Mindest-Schülerzahl zur ‚Gründung’ eines Kurses an meiner Schule hängt vom Fach, der Laune der SL und womöglich der Connection zur selbigen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein WP1-Kurs in einem Jahrgabg spontan rausfliegen kann. Was macht man beim Sitzenbleiber zwei Jahre später: Sprachwechsel?

    Die Entscheidung macht man sich nicht einfach, es kann aber vorkommen. Und ja, das kann dann für Wiederholer einen Schulwechsel bedeuten. Manchmal ist es aber auch möglich, den entsprechenden Kurs an einer Nachbarschule zu besuchen und sonst an der eigenen Schule zu bleiben.

    Ich und alle anderen Kollegen kommen wirklich jeden Tag hinein, zu jeder Uhrzeit. Wir haben transponder. Bei Verlust kann man den ja de aktivieren

    Sofern die Schließanlage mit Transpondern funktioniert, ist das sicher eine sinnvolle Variante. Haben aber noch nicht alle Schulen und selbst diejenigen, die ein solches System haben, geben nicht immer an alle Personen auch die Rechte zum Öffnen der gesamten Schule heraus. Man könnte mit Blick auf die Diskussionen rund um Arbeitszeit sogar sagen, die Schulleitung tut gut daran - abgesehen von Ausnahmefällen, die dann auch beantragt werden müssen - aus Fürsorgeerwägungen heraus die Möglichkeit, außerhalb der typischen Öffnungszeiten von Schulen zu arbeiten, zu verhindern.

    Ich empfinde die digitale Version mit passender Rechteverteilung als wesentlich sicherer als die klassischen Print-Klassenbücher, die an mir bekannten Schulen früher durchaus auch einfach "Klassenbuchverantwortlichen" aus der Klasse zwischen den Stunden mitgegeben wurden und nach Ende des Schultages in ungesicherten Regalen abgestellt wurden.

    Wer stellt sicher, dass nur die Eltern des Schülers zugreifen können und nicht andere Personen, die den Account der Eltern nutzen?

    Welche anderen Personen sollen denn - ohne Zustimmung der Eltern - deren Account mitnutzen? Und mit Zustimmung der Eltern zur Einsicht besteht dann auch kein Datenschutzproblem. Das kommt mir dann doch sehr konstruiert vor.

    Kommt ihr eigentlich in den Ferien mit eurem Schlüssel in die Schule ? Ich habe jetzt mehrfach gehört, dass das an den meisten Schulen nicht möglich ist. Bei uns aber ja

    Unsere Schule ist - mit Ausnahme von 3 Wochen in den Sommerferien - ohnehin täglich geöffnet, sodass zumindest vormittags auch alle Lehrkräfte in die Schule kommen könnten. Rund um die Uhr kommen "normale" Lehrkräfte bei uns aber tatsächlich nicht rein, was wiederum im Fall des Schlüsselverlusts auch vor einem ggf. notwendigen Austausch der Schließanlage schützt.

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