Der Entwurf war nicht "unzureichend", das haben wir hier schon mehrfach geklärt. Eine Rangstufe "B" ist damit nicht verträglich. Und ansonsten: Ja, sprich mit deinem SL und mach dieses Kapitel für dich endlich zu.
Beiträge von Seph
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Soweit ich es hier immer gelesen habe: Alle anderen BL haben den Cut bei 4,0.
Interessanterweise ist auch in Bayern ein 2. Staatsexamen mit "ausreichend" bestanden. Damit ist dann auch rein theoretisch eine Einstellung in allen Ländern möglich. Dass sich Bayern derzeit noch den Luxus erlauben kann, Lehrkräfte mit bestandenem Staatsexamen auch schlicht aus nur formalen Gründen abzulehnen, zeigt dass hier noch keine Mangellage an Bewerbern vorzuliegen scheint. In der Praxis wird man mit Noten in diesem Bereich aber auch in vielen anderen Bundesländern Probleme bekommen, insbesondere bei Wunschschulen in beliebten Regionen.
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Nein, das macht bei uns das RP Kassel zentral für alle landesbeamten.
Interessehalber: Wie erfolgt dann der Abgleich, ob die eingereichten Reisekosten sachlich korrekt sind und sich mit den Genehmigungen decken? Oder erfolgen die Genehmigungen der Dienstreisen bei euch auch zentral für alle Landesbeamten? Dieser Gegencheck erfolgt bei uns tatsächlich schulintern. Das mag aber auch daran liegen, dass hierfür im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule schuleigene Budgets bewirtschaftet werden.
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Ich hätte einen ABC-Feuerlöscher, würde das auch zählen?
Disclaimer: Frage natürlich für einen Freund.
Was macht man dann gegen ein mit D beurteiltes Feuer? Dieses entspricht den Anforderungen an ein Feuer im Wesentlichen noch. Erst mit E beurteilte Feuer erlöschen von selbst.
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Meine Güte.. wäre ich dein Chef und würde das hier zufällig lesen, würde ich rückblickend an meiner Auswahl zweifeln 🙈
Tut er vlt. ja auch
Das erklärt dann auch:....und ich bis heute keine dienstpostenübertragung erhalten habe.
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Die SL hat Also eine Anordnung getroffen die gegen den Wortlaut des erlasses verstößt
Sollte dem so sein, ist es deine Pflicht als Beamter, gegen diese Anordnung zu remonstrieren.
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Ja da benötigt man ja im Grunde gar keine nähere Festlegung. Man muss sich nur überlegen, wann das Verhalten den Erwartungen im allgemeinen entspricht und wann es den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht
Genauso wie man für seinen Fachunterricht auf Basis der ganzen rechtlichen Vorgaben beurteilen muss, wann eine Leistung den Anforderungen im Ganzen noch entspricht, wann sie den Anforderungen im Allgemeinen entspricht usw. Dass das andersherum nicht in Beliebigkeit mündet, sollte klar sein.
Warum nun die nächste "Sau durchs Dorf getrieben" werden muss in Bezug auf Beurteilungen von Sachverhalten in verkürzenden Zeichen, vermag ich nur zu erahnen. Gewürzt wird das durch neue abenteuerliche Geschichten von irgendwelchen A14ern und A15ern, die X und Y gesagt haben sollen. Ich hole mir schon einmal Popcorn.
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Das ist doch völlig übers Ziel hinausgeschossene Polemik. Nein, man muss keinen eigenen Leibarzt mit auf Klassenfahrt nehmen und das haben weder Gerichte als Auflage gesetzt noch wird das von den Ministerien vorausgesetzt. "Gesunder Menschenverstand" bei Planung und Durchführung reicht vollkommen aus. Und dazu gehört schon immer auch die Abfrage relevanter gesundheitlicher Einschränkungen und das Konsultieren von Medizinern bei Auftreten offensichtlicher Symptome.
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Seph du schreibst immer, du kämest aus NDS, daher nehme ich für dein BL mal die Werte der Stufe 8 mustergültig an, die du etwas zu hoch angibst:
Diese sind nicht zu hoch angegeben, sondern beziehen sich schlicht und einfach entsprechend des Sachverhalts auf die Erfahrungsstufe 12 als Ausgangsbasis für die Pensionsberechnung. Warum du jetzt auf einmal mit Erfahrungsstufe 8 argumentierst, die man i.d.R. als Enddreißiger erreicht, erschließt sich mir in dem Zusammenhang nicht. Denn auch das hier stimmt nicht:
Der Vorteil bewegt sich bei über die Stufen hinweg bleibenden 210 Euro netto!
Die Differenz zwischen den Besoldungsstufen nimmt für höhere Erfahrungsstufen tatsächlich zu. In Erfahrungsstufe 12 sehen die Zahlen nämlich schon etwas anders aus:
Stufe A 13 Erfahrung 12 / keine Ehe
Brutto: 6151 Euro Netto: 4588 Euro
Stufe A 14 Erfahrung 12/ keine Ehe
Brutto: 6791 Euro Netto: 4939 Euro
Fairerweise: Sowohl deine als auch meine Zahlen beziehen sich auf die Situation ohne Stellenzulagen. Die allg. Stellenzulage lässt den Unterschied zwischen A13Z und A14 tatsächlich zusammenschrumpfen.
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Eine verbindliche und juristisch nicht anfechtbare Checkliste des jeweiligen Kultusministeriums, was alles bei einer Klassenfahrt zu prüfen ist.
Eine solche würde gerade erst dazu führen, dass sich Lehrkräfte weniger eigene Gedanken über die konkrete Fahrt und deren Umstände machen würden und dabei erst recht die Gefahr besteht, grob fahrlässig wesentliche Punkte zu übersehen. Ich halte das für einen denkbar ungeeigneten Ansatz.
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Deine Geschichten wirken nicht nur befremdlich, sondern bereits von Anfang an auch an den Haaren herbeigezogen. Inzwischen lassen sich hier auch einige Widersprüche in sich erkennen. Gleichzeitig werden längst geklärte Sachverhalte von dir immer wieder aufs Neue aufgewärmt, was nicht sein muss.
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Das stimmt. Gestern gab es bei uns Ärger weil eine a13er die mit am Vertretungsplan arbeitet , einen Kollegen jedenfalls seiner Meinung nach zu oft für Vertretungen heranzieht … da ist es doch besser wenn nur a15er so eine Aufgabe machen …
...und auch diese sind nicht per se weisungsbefugt. In der Praxis kann die SL für abgesteckte Teilbereiche zur Vereinfachung der Abläufe entsprechende Befugnisse vermitteln. Das ergibt natürlich v.a. für die Vertretungsplanung Sinn, dass hier nicht immer erst noch bei der SL nachgefragt werden muss, ob man das jetzt wirklich (im Namen der SL) so anordnen darf.
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Ein Kollege von mir war vorher bei der Bundeswehr. Der fand es dort mit den klaren Hierarchien besser als in der Schule wo alles unklar ist und eher auf Führung „auf Augenhöhe“ gesetzt wird
Es gibt in Schulen auch schlicht keine Hierarchien in diesem Sinne. Das bitte auch als mutmaßlich künftiger A14er im Auge behalten. Du bist A13er gegenüber nicht auf einmal weisungsbefugt.
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Mir hat das aber als Vergleich geholfen, denn es wird deutlich dass ebenso wie bei einer 1 minus auch bei einem B in der Beurteilung auch ein Aspekt vorkommen muss, der das „minus“ rechtfertigt, also 1-2 kleinere Schwächen oder Bereiche, die noch ein wenig Luft nach oben lassen. Ich finde das überzeugender als ein B mit einer 1 zu vergleichen, denn eine glatte 1 oder gar 1 plus ist eben ein A.
Nur ist ein B keine "1 Minus", sondern eben ein "Die Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen.". Dass man Beurteilungen auch bei "B" und "C" so formulieren kann, dass diese ausschließlich positive Aspekte enthalten, hatten wir ebenfalls bereits. Insofern ist deine Ausführung schlicht falsch.
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Danke für alle bisherigen Belehrungen.. man merkt, es ist ein Lehrerforum!
Es geht gar nicht um abfällige Belehrungen. Sieh es vlt. als ernstgemeinten Hinweis, dass gerade von angehenden StD´s eine hinreichende Rechtssicherheit gefordert wird.....und i.d.R. auch Bestandteil des Beurteilungsverfahrens ist.
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- Kann ich mich bei einer Schule vorab initiativ bewerben, die dann meine Fächerkombi ausschreibt, auf die ich mich dann bewerbe?
Ja, unbedingt so vorgehen. Gerade weil Physik ein Mangelfach ist, wird wirklich oft nur ausgeschrieben, wenn man schon Bewerber an der Hand hat, um zu vermeiden, dass die Stelle "leer läuft" und dann auf dem "Restemarkt" erst in zweiter Runde besetzt werden kann.
- Kann diese Schule mich auch direkt anfordern?
Die Schulen führen i.d.R. ihre Einstellungsgespräche selbst und treffen die entsprechende Auswahl aus dem Bewerberfeld. Das kann in einzelnen Fällen anders laufen. Ich bin selbst vor inzwischen einiger Zeit mit Mangelfach nach Niedersachsen gegangen und die Stelle war damals als Bezirksstelle ausgeschrieben, sodass die Auswahlentscheidung und Schulzuweisung durch den zuständigen Dezernenten erfolgte. Aber auch hier hatten Schulleiter der Wunschschule und Dezernent vorab längst miteinander geredet

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Eine befreundete Kollegin sagte mir gerade, dass ihr ein Dezernent gesagt hat, dass ein C eine 2 ist, ein B eine 1 minus und ein A eine 1 oder 1 plus
Das Thema hatten wir doch schon. Es gibt schlicht keine sinnvolle "Umrechnung" von Rangstufen in Schulnoten.
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Wie würde denn folgendes laufen: aufgeschrieben ist die stellvertretende Seminarleitung (A15 Z)oder eine Fachleitung (a15) an Studienseminar / Lehrerausbildung. Ein auf seinem Posten unglücklicher SL mit A16 will unbedingt wechseln und auch ein A15 Koordinator. Würde dann der SL oder der A15 Koordinator sofort auf die Stelle gesetzt ohne dass zb Interessierte andere A14er ihr Verfahren durchlaufen müssten .
Nein, das passiert in beiden Fällen nicht, da keine statusgleiche Versetzung möglich wäre. Im übrigen werden im Regelfall die Stellen wirklich ausgeschrieben. Mich wundert daher, dass dir bereits zwei Fälle in unmittelbarer Umgebung bekannt sind, in denen das anders gelaufen ist. Rechtlich möglich ist es aber.
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Ich lasse mit mein StD SV demnächst auf die Stirn tätowieren. Allerdings muss ich dann nochmal zum Lasern, falls ich irgendwann doch noch eine Stufe weiter nach oben fallen sollte.
Wieso? Das O lässt sich dann doch auch noch problemlos davor setzen

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oh das ist gut. Heißt das, dass man in NDS unterschiedliche Gutachten bekommt, wenn man sich gleichzeitig / knapp nacheinander für unterschiedliche Stellen bewirbt?
In NRW gilt die Begutachtung zwei Jahre, egal wofür.Nein, das wäre hier auch so, was zugegebenermaßen etwas inkonsequent ist. Insbesondere das Gespräch zum Amt bezieht sich aber wirklich maßgeblich auf die Stelle, für die die Beurteilung angefertigt wird, während der Unterrichtsbesuch oder das Leitungsverhalten bei Durchführung einer DB oder Konferenz natürlich etwas allgemeiner beurteilt werden können.
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