Beiträge von Seph

    Hallo! Ich bin auf der Suche nach möglichen pädagogischen Themen für eine DB (Beförderungsverfahren) in der OS. Über Tipps und Erfahrungswerte würde ich mich freuen.

    Ich bin da bei Joker13 . Es sollte ein für die konkrete Zielgruppe relevantes aktuelles Thema bei euch an der Schule sein, sonst wirkt das ganze wesentlich zu künstlich. Bei mir war es damals ein gemeinsamer Blick auf die Umsetzung eines Entwicklungsziels der Schule, an dem wir ohnehin gearbeitet hatten und in den gemeinsamen Austausch zu Best-practice-Beispielen gegangen sind und konkrete Vereinbarungen zur Weiterarbeit getroffen hatten.

    Gibt es bei euch gerade Punkte, die in der OS relevant sind und mehrere Lehrkräfte betreffen könnten?

    Es geht ja darum, dass schlechter Unterricht kein Dienstvergehen ist, egal ob nun im studierten Fach oder in einem anderen.

    Es geht aber auch darum, dass auch bei fachfremdem Unterricht von der Lehrkraft zu verlangen ist, dass sie sich aktiv bemüht, fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Vor diesem Hintergrund zurück zur Ausgangsfrage:

    Meine Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen könnten für mich als Lehrkraft daraus entstehen, falls es zu Beschwerden kommt, weil ich den Stoff unzureichend oder gar nicht vermitteln kann? Was hab ich zu befürchten?

    Es wird einem niemand vorwerfen können, mal fachliche Fehler zu machen. Das gilt insbesondere im fachfremden Unterricht. Gleichzeitig wird man sich nicht auf den Standpunkt zurückziehen können "Sorry, das Fach habe ich nicht studiert, also muss ich hier jetzt gar nicht abliefern und kann tun und lassen, was ich will". Insofern dürfte hierfür

    Der TE fragte ja, ob es ein Dienstvergehen sein kann, wenn er nichts vermittelt. Das finde ich eine durchaus nachvollziehbare Frage.

    oftmals durchaus "Ja" die Antwort sein.

    Also wenn ich damit jeden Tag das Kind betreuen kann, weiß ich nicht, warum das der Partner im Homeoffice nicht auch kann.

    Es haben nicht alle Partner, die im Homeoffice arbeiten können, sondern tatsächlich vor Ort präsent sein müssen. Das müssen wir in der unterrichtsfreien Zeit meist nicht. Und es stimmt natürlich, dass wir auch oft in dieser Zeit arbeiten. Dennoch ist das Problem mit Kinderbetreuung in dieser Zeit spürbar kleiner, als bei reinen Nichtlehrer-Paaren.

    Immerhin satte 3 Monate.

    Eher 6 Monate als Mindestdauer eines Arbeitsverbots, da frisch zugezogene Asylbewerbende i.d.R. zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind. Auch danach ist noch eine Beschäftigungserlaubnis notwendig und wir sind da noch nicht bei den Hürden des Erlernens der Sprache (die nach wenigen Monaten noch nicht abgeschlossen ist) und der o.g. Problematik der Anerkennung von Abschlüssen und Erfahrungen beim Arbeitsmarktzugang.

    Wenn man mit so etwas schon hausieren geht, sollte man vlt. mit erwähnen, dass Flüchtlinge zunächst einem staatlichen Arbeitsverbot (!) unterliegen und dass es gerade in Deutschland noch immer vor allem auf formale Abschlüsse als auf praktische Kenntnisse ankommt. Dabei gibt es erhebliche Probleme bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die de facto dazu führen, dass selbst qualifizierte Leute deutlich schwieriger Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    Im Rahmen einer genauen Betrachtung des Falls und der Einbeziehung der Schulsozialarbeit hoffe ich. Klingt nämlich sehr juristisch. Nicht vergessen: Schulen sind soziale und pädagogische Einrichtungen. Bewusst noch nicht der normale Arbeitsplatz.

    Selbstverständlich handelt man solche Fälle nicht einfach nur nach Aktenlage ab.

    Zum Ende des Praktikums habe ich meine Bescheinigung abgeholt und alles war gut.

    Diese Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums hat einiges an Beweiskraft.

    Jetzt habe ich von der Uni eine Nachricht bekommen, dass die Schule die Bescheinigung als ungültig erklärt hat, da ich zu häufig gefehlt hätte und somit das Modul als "nicht bestanden" gewertet werden würde.

    In einem solchen Fall hätte die Schule vermutlich nie eine Bescheinigung ausgestellt.

    Morgen habe ich auch einen Termin in der Uni, wo man mir berichten möchte, ob sich die Schule umentschieden hat. Allerdings habe ich das Gefühl, dass mir die Uni auch nicht glaubt.

    Termin abwarten und genau erklären lassen, worauf sich diese Entscheidung stützt.

    Also ich würde gut finden, wenn viele Besucher kommen, wenn Frau Weisband den Bildungspreis nicht abgelehnt hätte, wenn Besucher und Veranstalter damit zeigen würden "wir lassen unsere Messe nicht vereinnahmen und wir sind kein parteipolitischer Arm für irgendeine Partei".

    Dagegen zu protestieren, dass eine (zumindest in Teilen erwiesen) rechtsextreme Partei mit einem Stand auf einer Bildungsmesse, die als Leitthema "Demokratiebildung" hatte, vertreten war, hat nichts mit parteipolitischer Vereinnahmung für irgendeine Partei zu tun, sondern ist Ausdruck dessen, dass es zum Glück noch immer viele Menschen gibt, die sich klar gegen Akteure positionieren, die offen gegen die Freiheitliche demokratische Grundordnung arbeiten und bezogen auf uns Lehrkräfte auch bereits Anstrengungen unternommen haben, nicht "linientreue" Lehrkräfte z.B. durch Meldeportale denunzieren und einschüchtern zu lassen.

    Was ist, wenn der nicht nachgegangen wird, dann gelten die Tage als unentdchuldigt? Zwingen, i.S.v. Durchsetzen dieser Pflicht kann man am Ende niemanden, oder?

    Unentschuldigte Fehlzeiten haben nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung nicht erbrachter Leistungen, sondern sind Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen die Schulpflicht. Diese können entsprechend angemahnt werden und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

    Sprich: Der Schulleiter müsste nur nochmal mit dem Schüler reden und kann dann einfach nach Hause schicken. Er muss sich nicht beraten, er kann sich beraten. Und die Anhörung wird dann halt im Nachgang gemacht (wenn überhaupt Bedarf besteht).


    Möchtest du also die Aussage "völlig rechtswidrig" zurückziehen?

    Nein, das ziehe ich nicht zurück. Insbesondere möchte ich dabei vollständig zitiert werden. Ich schrieb:

    Das ist als Automatismus natürlich völlig rechtswidrig.

    Es ist ganz klar normiert, dass noch vor der Entscheidung sowohl der betroffene Schüler anzuhören ist als auch (mind.) den Klassenlehrkräften bzw. der Stufenleitung und den Eltern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Das liegt auch nicht im Ermessen der Schule, ob eine solche Anhörung nötig wäre oder nicht. Die KIausel

    In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen." (§53 Abs. 6 SchulG NRW)


    bedeutet gerade nicht, dass man als grundsätzliches Konzept so verfahren darf, sondern ist für besondere Ausnahmefälle (z.B. unmittelbare Gefahr für andere) als Notoption vorgesehen. Insbesondere muss hier nach Einzelfall in der Situation angemessen entschieden werden und nicht pauschal vorab für alle denkbaren Fälle.

    Mein Plan ist es dem Referendariat eine Chance zu geben und mir allerdings auf Dauer etwas anderes zu suchen.

    Ich schließe mich da state_of_Trance vollumfänglich an. Gerade im Referendariat lernst du erst das ganze "Handwerkszeug" im Umgang mit typischen Schulsituationen kennen und kannst dies in zunehmende Handlungskompetenz umbauen. Diese wiederum macht viele noch herausfordernde Situationen wesentlich handhabbarer.

    Seph

    du glaubst doch nicht ernsthaft, dass diese Schüler alle ernsthaft "krank" wären. Bei uns am Weiterbildungskolleg kommt es regelmäßig vor, dass von so einem Mathe GK glatt die Hälfte bei der Klausur fehlt. Am Folgetag haben diese Schüler dann Wundergenesungen erlebt und fragen dreist, wann denn nachschrieben wird. Das ist in der Regel erst Wochen später. Denkst du, dass die dann eine vom Niveau gleiche Klausur bekämen, am besten nachdem die reguläre bereits zurückgegeben ist.

    Nein, natürlich nicht. Das darf aber andersherum nicht dazu führen, dass man die tatsächlich erkrankten Schülerinnen und Schüler dadurch bestraft, dass Nachreibarbeiten "grundsätzlich schwerer gestaltet werden". Und gerade in unseren Fächern ist es doch nun wirklich kein Thema, zu nahezu jedem Zeitpunkt im Schuljahr eine vergleichbar schwere Arbeit mit anderen Aufgaben zu gestalten, die über einen reinen Austausch von Zahlen hinausgeht. Das darf dann durchaus auch schon neu erarbeitete Teilthemen beinhalten und kann dennoch vergleichbar sein.

    Um nochmal auf das Thema zurückzukommen (habe nicht alles gelesen):

    Mach doch Folgendes:

    1. Nebentätigkeit anzeigen (!). Das muss nicht genehmigt, sondern nur angezeigt werden.

    2. Alles bei Eduki hochladen, und jedes Blatt für 19,99 Euro anbieten.

    Da kann der Kollege dann kaufen oder er soll dich in Ruhe lassen.

    Material, welches im Rahmen der Tätigkeit als abhängig Beschäftigter entsteht (und um nichts anderes handelt es sich bei der Unterrichtsvorbereitung), ist zwar dem Ersteller als Urheber zuzurechnen, diesem verbleibt aber lediglich die "bloße Urheberschaft". Insbesondere in den Eigentumsrechten und der damit verbundenen wirtschaftlichen Verwertung ergeben sich aber starke Einschränkungen. Das liegt auch nahe, wird doch der abhängig Beschäftigte u.a. genau für die Erstellung entsprechender Werke direkt bezahlt bzw. gehört es doch bei alimentierten Beamten zur Dienstverpflichtung, auch solche Werke im Rahmen der Unterrichtsvorberitung zu erstellen.

    Das von dir empfohlene Vorgehen halte ich vor diesem Hintergrund für rechtswidrig.

    PS: Nur zur Verdeutlichung kurz ein Beispiel aus einer anderen Branche: Ein Architekt entwirft während seiner Arbeitszeit im Auftrag seines Chefs ein Haus, verkauft anschließend die Pläne aber auf eigene Faust weiter. Dass das nicht rechtens sein kann, ist wohl offensichtlich.

Werbung