Beiträge von Seph

    Ein befriedigende Leistung entspricht nach §13 Abs. 1 APVO-Lehr eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung und ist durchaus "normal". Dass Anwärter den Anforderungen voll entsprechen (Note "gut") ist mit Blick auf die gesamten geforderten Kompetenzen nicht unbedingt der Regelfall. Wo hier nun genau noch die Entwicklungspotenziale liegen können wir natürlich aus der Ferne nicht beurteilen. Es liegt aber - auch wenn das viele in der Rückschau so subjektiv erlebt haben mögen - i.d.R. nicht gerade an den bösen Fachseminarleitungen, wenn keine Bestnoten vergeben werden.

    Viele Dinge, die wir uns jahrelang einfach so gemacht haben und für richtig hielten, stellten sich im Nachhinein als falsch heraus.

    ...und einige Dinge, die mal jahrelang gemacht hat, sind noch immer richtig und möglich, da sie sich auf noch immer gültige Rechtslage stützen. Im konkreten Fall von Stundenplänen (nicht Vertretungsplänen!) handelt es sich u.U. gar um eine Art Geschäftsverteilungsplan, der im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur schulintern, sondern gar öffentlich zugänglich zu machen wäre.


    Wesentlich kritischer sind kurzfristig aktualisierte Vertretungspläne zu sehen, zu denen wirklich nur eine geschlossene Nutzergruppe Zugang erhalten sollte. Wen das alles umfassen kann, hängt auch vom Detailgrad des Plans und damit den enthaltenen Daten ab.

    Nun habe ich das §17 Gutachten mit der Note 3 erhalten, was absolut nicht mit meiner durchgehenden Leistung und meinen Kompetenzentwicklungen übereinstimmt.

    Auch auf den Gutachten, die ich zum Abschluss des Halbjahres erhalten habe und in denen keine Note vergeben wurde, wurden die positiven Aspekte, die im §17 Gutachten mit einer 3 bewertet wurden, als besondere Stärken hervorgehoben. Das letzte Gutachten wurde ende Januar ausgestellt, ich hab mich also in knapp einem Monat so plötzlich verschlechtert, ohne UB...?

    Es muss gar keine Verschlechterung vorliegen und Aspekte, die damals als Stärken zu erkennen waren, sind es offenbar noch immer. Gleichzeitig kann es durchaus sein, dass andere Teilaspekte noch immer nicht "gut" und entwicklungsbedürftig sind und man daher trotz der Identifikation einiger Stärken damit zum Gesamturteil "befriedigend" kommen wird.

    Grundsätzlich geht einen Kollegen nur das an, was zur Erfüllung des Dienstes notwendig ist.

    Das sind die Stundenpläne der anderen Kollegen sicher nicht, sondern der eigene und vielleicht der der Klasse.

    ...das gilt vlt. wenn man sich auf den auch hier im Forum manchmal geäußerten Standpunkt stellt, der Dienst sei mit der Durchführung des eigenen Unterrichts bereits hinreichend erledigt.

    Also so lange Radfahrer, E-Bikes, ... im fließenden Verkehr schneller sind, sollen sie alle gerne überholen. Nur bei uns sind sie im fließenden Verkehr ja eben gerade nicht schneller. Sie drücken sich rechts an der Warteschlange vorbei, stellen sich vorne an die Ampel und sobald es wieder losgeht, halten sie alle anderen auf.

    (....)


    Die Radfahrer haben einfach das System einer Warteschlange noch nicht verstanden und halten sich für was Besseres. Zumindest wenn ich den Fahrstil mancher Fahrradkurriere sehe, frage ich mich ob sie nicht schon in suizidaler Absicht unterwegs sind. Rote Ampeln sind für die nur eine Empfehlung, genauso wie Einbahnstraßen, Fußwege, ...

    Es empfiehlt sich - auch für gestandene Verkehrsteilnehmer - hin und wieder mal ein Blick in die StVO. Es geht hier nicht um "vorbeidrücken" oder "vordrängeln", sondern um einen explizit erlaubten Überholvorgang nach §5 Abs. 8 StVO. Möglicherweise haben einige hier im Forum die Verkehrsregeln nicht richtig verstanden ;)

    Jogginghosen in der Schule hatte ich noch nie an....ich bin allerdings mal de facto in Badehose in eine Gesamt-DB gegangen. War halt unmittelbar vorher mit einer AG Beachvolleyball spielen ;)

    Das Teilzeitgeheule wegen Kinderbetreuung geht mir bei den mehrheitlich weiblichen Kolleginnen schon auf den Zeiger.

    8-10h Deputat, die Unterrichtsstunden dürfen nur innerhalb eines klar umrissenen Intervalls sein (meist 8-12 Uhr) und Freitags frei :teufel

    Ja klar sollen die Unterrichtsstunden nur innerhalb eines umrissenen Intervalls liegen und natürlich gibt es ab einer bestimmten Teilzeitquote sogar das Recht auf einen freien Arbeitstag. Das hat auch wenig mit Geheule, sondern eher mit Notwendigkeiten zu tun. Man reduziert seine Arbeitszeit ja nicht gerade, um dann dennoch rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen...


    Alles andere hängt im Übrigen auch sehr viel von der Verfügbarkeit eines eigenen Unterstützungssystems ab. Es macht da schon einen großen Unterschied, ob und für wie lange Kinderbetreuung zur Verfügung steht, ob die eigene Familie in greifbarer Nähe ist usw.

    In dieser Variante bin ich da gar bei 5 Zahlen und 2 elementaren Rechenoperationen.


    Neben den beiden bedeutendsten irrationalen Zahlen hat man es hier noch geschafft, die beiden neutralen Elemente bezüglich der Addition und Multiplikation, die beiden Rechenoperationen selbst, die imaginäre Einheit und damit die Zahlenbereichserweiterung auf den m.E. vollständigsten Zahlenraum im Sinne seiner Strukturmerkmale zusammenzubringen. Gleichzeitig deutet sich in dieser Gleichung ein Zusammenbringen der Analysis und der Trigonometrie an, die in der Eulerschen Formel konkret greifbar wird.

    Ich würde es gut finden, wenn auch die anderen Vergehen mal geahndet werden würden, ich denke da z.B. an das Mittel- und Linksspurschleichen auf der Autobahn. Das das 80€ + 1 Punkt kostet, wissen wohl leider die Wenigsten.

    Das "Problem" wäre mit einem generellen Tempolimit relativ leicht zu erledigen. Dann gibt es schlicht keine Gefährdung mehr durch Vollidioten, die meinen, mit gut 100 km/h Differenzgeschwindigkeit zu dicht auffahren zu müssen.

    Nicht ganz, wenn es der zweite Abschnitt ist, also man nach der Elternzeit schon ohne Elternzeit war und es nun wieder Elternzeit ist, ist es der zweite Abschnitt. Wenn es aneinander anschließt kann es auch in 10 Teilen ANGEMELDET werden, denn Elternzeit wird nicht beantragt!

    Das ist so nicht wirklich korrekt. Zwar besteht ein unabweisbarer Anspruch auf Elternzeit inzwischen auch für Beamte, dennoch muss die Elternzeit vom AG verlangt werden (siehe §16 Abs. 1 Satz 1 BEEG) und dieser nicht einfach nur darüber informiert werden. Wir können noch ein bisschen Wortklauberei spielen, aber zumindest in NDS nennt sich das entsprechende Formblatt auch nach neuer Rechtslage noch immer "Antrag".


    Desweiteren kann der Arbeitgeber die Verteilung der Elternzeit auf mehr als 3 Zeitabschnitte durchaus ablehnen, wenn weitere Abschnitte im Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegen.

    In der GS ist das normal auch so, aber wir geben bei 50% eigentlich meist eine 4. Sonst ist es zu leicht.

    Als Schülerin im Saarland war es im Gymnasium immer so, dass 50 % eine 4 war.

    Wie gesagt: Das hängt stark von der Zuweisung der Rohpunkte zu Aufgaben verschiedener Anforderungsbereiche ab. Solange der AFB I weniger als diese 50% der Punkte umfasst, kann man das natürlich so machen.

    In ganz Europa gibt es nur eine einzige weitere Region, in der kein Tempolimit besteht: die britische Insel Isle of Man. Hier wurde bisher noch überhaupt kein Tempolimit eingeführt, weder auf Autobahnen noch auf Nebenstraßen. Man erwog eine Einführung im Jahr 2004, sie wurde jedoch von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt.

    Dazu hatte ich hier im Forum schon einmal etwas geschrieben: Zum Einen hat die Isle of Man schlicht keine Autobahn, sondern nur normale Straßen. Zum anderen gilt auf diesen nur deswegen kein striktes Tempolimit, um rechtlich die Durchführung von (Motorrad-)Rennen auf diesen Straßen überhaupt möglich zu machen, was eine Entscheidung im Sinne des Tourismus ist.


    Im Alltag gilt sehr wohl ein indirektes Tempolimit: Genau wie in Deutschland ist auch ohne explizite Ausweisung die Geschwindigkeit an die örtlichen Umstände anzpassen, was das Tempo de facto auf ca. 70-80 km/h begrenzt. Innerorts wiederum gelten ganz normal 30mph als Limit.

    Manche sagen: Das wäre keine Beförderung in das 1. Beförderungsamt, sondern eine einfache Eingruppierung in eine freie Planstelle nach A13. Und die Aufgabe, die man laut Ausschreibung übernehmen solle, könne man niederlegen und erhält trotzdem weiter A13. Die Übernahme von Aufgaben sei nicht verpflichtend .....!

    ...die Übernahme von Aufgaben sind im Rahmen des Direktionsrechts des AG sogar für Lehrkräfte im Eingangsamt verpflichtend...


    Insofern mag es de jure zutreffen, dass Stellen des 1. Beförderungsamts anders als Koordinationsstellen u.ä. nicht von vorneherein relativ feste Aufgabenzuschreibungen haben. De facto wird bei Übernahme einer solchen Stelle aber auch eine herausgehobene Tätigkeit im Alltag erwartet und auferlegt. Dass diese später auch abgeändert werden kann, liegt in der Natur der Sache.


    PS: Ich teile dementsprechend deine Interpretation:


    Ich sehe das so, wenn man sich auf eine STELLA-Stelle bewirbt, in welcher eine zu übernehmende Aufgabe beschrieben wird, dann ist das zwar keine Funktion wie Abteilungsleiter oder Schulleiter einer Gesamtschule. Aber es ist doch trotzdem eine aufgabengebundene Beförderung, oder?

    Du stellst den positiven Bezug selbst her. Trenne den Inhalt der Mathebücher doch bitte vom damaligen System.

    Sorry, aber die einzige Person, die hier überhaupt einen wertenden Bezug zwischen den Mathebüchern und dem politischen System, in dem sie entstanden, herstellte, bist du (siehe Beitrag #40). Vorher wurde lediglich auf Sachebene auf mathematische Inhalte von früher verwiesen und in keinerlei Variante ein System glorifiziert, welches zurecht deutlich abzulehnen ist.

    Was heißt denn dann kochen? Auf dem offenen Feuer? Und mit Muskelkraft?

    Für mich persönlich geht "kochen" weit über das rein mechanische Abarbeiten einer kleinschrittigen Gebrauchsanweisung hinaus. Dazu gehören kreative Prozesse, das Experimentieren mit Zutaten und Zubereitungsarten u.v.m. Mir ist schon klar, dass das Wort kochen im Sinne des Duden das nicht als zwingend enthält, daher hatte ich es in Anführungszeichen gesetzt.


    PS: Bevor jetzt gleich der Einwand kommt, dass das auch mit Thermomix möglich wäre: Ja, man kann ihn natürlich auch als Hilfsmittel für bestimmte Einzelschritte benutzen. Das geht aber auch mit erheblich günstigeren Geräten und im Kontext der vorherigen Aussagen ging es gerade um die kleinschrittigen Rezeptsammlungen des Geräts.

    Danke für den Hinweis! Bei uns müsste in diesem Fall ein anderes Fach belegt werden. Das gilt insbesondere in Prüfungskursen Sport. Lediglich vorrübergehende Sportbefreiungen sind ansonsten noch keine Entbindungen von der Teilnahme am Sportunterricht an sich und können oftmals durch entsprechend alternative Leistungsüberprüfungen abgefedert werden (z.B. sporttheoretische Aufgabenstellungen).

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