Beiträge von Seph

    Also ich war ziemlich überrascht, davon dann 7 Monate später zum ersten Mal zu lesen.

    Jetzt wird die Geschichte langsam sehr unglaubwürdig. Eine Beurteilung wird nicht erst 7 Monate später eröffnet und schon gar nicht, wenn man selbst der einzige Bewerber ist. Im Übrigen erfolgt die Eröffnung i.d.R. auch nicht in den Ferien per Post.

    Ich halte ehrlich gesagt das Gerede über Methodik in Entwürfen für ziemlichen hohlen Bimms und halte das deswegen auch möglichst kurz. Wenn aber offensichtlich erwartet wird, da mehr zu schreiben und auch alle möglichen Alternativen zu diskutieren, bin ich raus und sehe mich eben dafür nicht als den richtigen an.

    Die Entscheidung musst du denke ich für dich selbst treffen. Aufgrund einer banalen Formulierung jeden Monat auf mehrere Hundert Euro zu verzichten, muss man sich leisten können und wollen.

    Dass eine Fachgruppenleitung auch didaktisch sattelfest sein sollte, ist nachvollziehbar und man kann die Beurteilung auch so lesen, dass man grundsätzlich sehr gut geeignet ist und an dieser Stelle noch einmal einen Fokus der eigenen Arbeit legen könnte. Man kann sich natürlich bei einer B-Beurteilung auch als völlig ungeeignet ansehen, wenn das möchte ;)

    In den Klassenräumen befinden sich unterschiedliche Geräte, die unterschiedlich angesteuert werden. Es wurde immer die jeweils aktuelle Technik angeschafft und eben nicht die ganze Schule auf einen Schlaf mit baugleichen oder zumindest bauähnlichen Geräten bestückt. Man kann also nicht einfach den Raum wechseln. Bei Kreidetafeln geht das problemlos.

    Das mag bei euch so sein. Wir haben inzwischen in jedem Raum die exakt selbe Lösung digitaler Tafeln hängen.

    Fällt ein Gerät aus

    ...zückt man eben seinen Whiteboardmarker und nutzt die digitalen Tafeln als normale Whiteboards. Es gibt nur wenige Anbieter, bei denen das nicht möglich ist. Um die haben wir einen großen Bogen gemacht.

    Das habe ich bisher noch nicht getan. Das heißt ich kann gleich Montag am 6.1. meiner Schulleitung die Rücknahme meiner Bewerbung aussprechen, so dass die Dienstpostenübertragung gar nicht erst erfolgt und das Verfahren dann wohl nochmal neu aufgerollt wird weil ich der einzige Bewerber bin. Könnt ihr meine Entscheidung nachvollziehen?

    Nein, das ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Und wenn du dich wirklich dafür entscheiden solltest, ein Verfahren noch einmal neu aufzurollen, nur weil dir eine Formulierung nicht gefällt, solltest du auch bei deiner Schulleitung nicht mit dem größten Wohlwollen rechnen.

    Das Elternzeit weder beantragt sondern nur angemeldet und auch nicht genehmigt wird, ist aber klar, oder?

    Das Thema hatten wir hier nun schon mehrfach. Zwar besteht auch für Beamte ein entsprechender Rechtsanspruch auf Elternzeit, gleichzeitig wird diese dennoch beantragt (und muss dann i.d.R. so auch genehmigt werden). Dazu nicht im Widerspruch steht, dass die Elternzeit dennoch nicht auf rechtsmissbräuchliche Art und Weise ausgestaltet sein darf (z.B. durch gezieltes Aussparen von Schulferien).

    Dass dieses System aber langfristig nicht gut geht ist klar. Jedenfalls geht es nicht die Rente bei knapp 50% zu fixieren und bei Beamten nach 40 Jahre auf 71,75% der Besoldung der letzten beiden Dienstjahre.

    Das ist absolut ungerecht.

    Es wird dabei gerne vergessen, dass die Pension sowohl die 1. als auch die 2. Säule der Altersversorgung abdeckt, die gesetzliche Rentenversicherung hingegen nur die 1. Säule. Hierzu kommt dann oft noch die betriebliche Altersversorgung hinzu. Eine weitere Angleichung erfolgt, wenn man sich die Nettobeträge nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung mal anschaut.

    Man kann sich auch außerhalb eine Genehmigung dafür geben lassen.

    Schon klar. Im hier besprochenen Kontext dürften solche Ausnahmegenehmigungen aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vorliegen. "Ich habe Lust schon vor Sylvester zu böllern" ist nämlich kein hinreichender Genehmigungsgrund.

    wobei mir gerade auffällt, dass Berufsunfähig, Dienstunfähig und Erwerbunfähig ja auch nochmal zu unterscheiden sind.

    Ja, unbedingt! Man muss dabei höllisch aufpassen, wann die Versicherung eigentlich einspringen würde und wann nicht. Sei dir bei deinem Termin mit einem Vermögens"berater" darüber im Klaren, dass dieser keineswegs objektiv im Sinne des Kunden berät, sondern ein geschulter Verkäufer ist, der provisionsbasiert arbeitet und dabei die höchsten Provisionen nicht gerade von den kundenfreundlichsten Produkten ausgehen.

    Aber klar wollen sie nicht, dass du immer zwischen den Ferien nur Elternzeit nimmst (das halten sie für rechtsmißbräuchlich).

    Das passgenaue Aussparen von Ferienzeiten bei der Elternzeiten halten nicht nur die Bundesländer, sondern auch Verwaltungsgerichte für rechtsmissbräuchlich. Gleichzeitig darf die Elternzeit natürlich auch Ferienzeiten tangieren und es sind i.d.R. keine Mindestabstände notwendig, wie manches mal zu hören ist. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Elternzeiträume an vollen Lebensmonaten des Kindes und der Elterngeldzahlung orientieren.

    PS: Es mag hier in der Bewilligung durchaus auch noch einmal Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten geben, wie wir hier im Forum auch schon mehrfach diskutiert hatten.

    Ich glaub' ich würd dann auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Das Mindesgehalt ist zwar nicht besonders groß, aber immerhin bräuchte ich dann auch kein Auto und hätte keine Fahrtkosten.

    Mit einem Mindestruhegehalt von knapp 2000€ Brutto abzgl. der PKV kommt man nicht gerade weit. Ob es da sinnvoll ist, auf eine DU-Versicherung zu verzichten, muss man wohl selbst wissen. Sofern sich bereits eine Dienstunfähigkeit abzeichnen sollte, ist diese Überlegung ohnehin zu spät. Das bedeutet andersherum, dass man diesen Schritt gehen sollte, solange man noch gesund ist.

    Es müsste halt reguliert werden, kann ja dann Merz als erste Amtshandlung tun. Die Grünen dürfen natürlich nichts verbieten.

    Reguliert ist es ja bereits. Das Abbrennen von Feuerwerk ist i.d.R. nur am Silvesterabend und in der Neujahrsnacht erlaubt, außerhalb davon kann es erhebliche Bußgelder geben. Nur lassen diese sich leider kaum durchsetzen. Zumindest ist der "Fahndungsdruck" hier ziemlich gering. Die Kommunen selbst sind auch jetzt bereits in der Lage, weitere Einschränkungen zu beschließen. Auch hier ist aber gleichzeitig die Durchsetzung dieser Einschränkungen wichtig und zugleich schwierig.

    Das steht schon im Leitsatz anders....

    Ergänzung: Nein, das steht dort nicht bereits im Leitsatz anders. Dieser sieht neben der von dir benannten Möglichkeit eben auch die zweite vor:

    Zitat

    Das bedeutet, dass der Teilzeitquote entweder bei der Übertragung von Funktionstätigkeiten Rechnung zu tragen ist oder ein zeitlicher Ausgleich durch entsprechend geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben erfolgen muss.

    Zumindest für NDS kann ich aussagen, dass sich das Bundesland hier ganz klar für die zweite Option entschieden hat. Im Schulverwaltungsblatt lässt sich jeden Monat erneut folgender Passus bei den Stellenausschreibungen lesen:

    Zitat von Schulverwaltungsblatt NDS - Stellenausschreibungen Vorbemerkungen

    4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur

    die Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit, ermäßigt werden

    Das ist höchstrichterlich anders entschieden:

    Das von dir verlinkte Urteil - welches mir bekannt ist und ich häufig genug hier selbst zitiert hatte - steht zu meiner Aussage in keinerlei Widerspruch. Die Leitungsaufgaben gelten i.d.R. als unteilbare Aufgaben, die dann überproportional notwendige Ermäßigung von teilbaren Aufgaben zum Ausgleich der Teilzeitquote muss dann an anderer Stelle vorgenommen werden.

    Merci!
    Die Kniebeugen werden unter Aufsicht sauber ausgeführt. An der Expertise des Trainers besteht kein Zweifel.

    Darum geht es nicht. Aber auftretende Schmerzen bei Übungen sind ein Zeichen dafür, dass diese derzeit gerade nicht für dich geeignet sind. Das wiederum sollte der Trainer mit seiner Expertise bereits selbst wissen. Das abklären zu lassen, ist mit Sicherheit sinnvoll und steht einer Verbeamtung nahezu sicher nicht entgegen.

    Kann es auch nicht, was den Stellenkegel betrifft. Theoretisch könnten ja beide TZ-Kräfte jederzeit wieder auf volle Stelle gehen. Und dann?

    Genau darum geht es. Daher hatte mich sehr gewundert, dass AbgeordneteLehrkraft meinte, das schon einmal erlebt zu haben. Da habe ich genau aus den genannten Gründen erhebliche Zweifel.

    Meint ihr wirklich, dass es nicht möglich ist mit A15 bei 75% Teilzeit auch nur 75% der Stunden zu arbeiten? Oder eine A15-Stelle zu zweit zu teilen? Letzteres habe ich zumindest schon mal erlebt als ich selbst in Referendariat war.

    Selbstverständlich dürfen auch A15er Teilzeit arbeiten und damit (Achtung!) nur ihre Deputatsstunden anteilig reduzieren. Die mit der Stelle verbundenen Aufgaben sind i.d.R. unteilbare Aufgaben, deren Umfang auch nicht im Rahmen einer Teilzeitstelle mit reduziert werden, wie vielfach sogar explizit in den Stellenausschreibungen zu lesen ist. Das Teilen einer A15 Stelle ist so nicht vorgesehen. Es mag sein, dass ein Teilzeit-A15er durch eine normale Lehrkraft unterstützt wurde. Dass sich aber z.B. zwei 50%-Teilzeit-A15er eine A15-Stelle teilen, dürfte nicht vorkommen.

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