Beiträge von Seph

    Ein Mitglied des Personalrates ist als einzige Person für die Arbeitszeiterfassung, Vertretungsstunden, etc. zuständig.

    Bei uns liegt die Stundenplanung klar im SL-Bereich und die SL-Mitglieder sind eher nicht im Personalrat. Aber gut, das kann an anderen Schulen organisatorisch natürlich anders aufgestellt sein. Insbesondere gibt es - auch wenn das manchen PR-Mitglieder anders sehen mögen - keinen "Kampfauftrag", dass der PR gegen die SL stehen müsste. Insofern ist das hier auch zunächst recht unkritisch:

    Eine Person des Personalrats geht zu diesem Termin für die SL. Diese Person ist für die Errechnung der Arbeitszeiten und verwalten der Überstunden tätig. Für mich ist das ein grober Interessenskonflikt.

    Ich sehe da erst einmal keinen "groben Interessenkonflikt". Natürlich stellt diese Person bei einem solchen Treffen mit dem PR und der SL zu genau dem von ihr bearbeiteten Ressort ebenjenes auch vor. Idealerweise entsteht im gemeinsamen Austausch daraus eine Art Dienstvereinbarung, wie und in welchem Turnus das Kollegium einen aktuellen Zwischenstand zu Mehr- und Minderzeiten erhalten kann, um Transparenz sicherzustellen.

    Man hat dieses Problem in wahrscheinlich ähnlichen Prozenten bei allen Arbeitgebenden, die Mitarbeitende, Untergebene oder Schüler und Schülerinnen haben. Es gibt einfach die, die sich arschig verhalten, aus welchen Gründen auch immer, die Mitarbeitende in den Burnout treiben, die sich menschenverachtend benehmen etc. Das ist kein Lehrkräfteproblem, das ist ein generelles Problem und auch nicht nur in die Richtung Lehrende/Chefs,Chefinnen/oberes Ende der Jobnahrungskette, sondern auch in die andere.

    Das ist mit Sicherheit so. In anderen Bereichen stellt man diese Personen nicht unbedingt in den direkten Kundenkontakt, daher fällt es da nicht immer sofort so stark auf wie z.B. bei uns Lehrkräften, die unmittelbar mit Kindern arbeiten, welche wiederum in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zu uns stehen.

    Generell NICHT GUT, klar. Aber mich nerven Artikel, die sich dann nur auf Lehrende beziehen und pauschal über die "Schlimmheit" von Lehrkräften sprechen, ohne das Gesamtproblem der Welt zu nennen: fehlende Empathie und fehlender Respekt, in beide Richtungen und das Wollen, im freundlichen Miteinander zu arbeiten. Wäre das mehr gegeben, wären solche Artikel hinfällig und viele Probleme entstünden erst gar nicht.

    Dass sich solche Artikel ausschließlich auf Lehrkräfte beziehen, kann ich jedoch nicht bestätigen. Die Grundproblematik wenig wertschätzenden Umgangs miteinander ist auch aus anderen Branchen bekannt und wird ebenso thematisiert...teils auch überzeichnet als Comedy.

    Diese hunderttausenden Menschen "da draußen" würde ich nicht als reich bezeichnen. Das sind oft ganz andere Bevölnerungsgruppen.

    Es ist ein durchaus interessanter Effekt, dass sich auch vermögende Menschen selbst oft nicht als reich bezeichnen, sondern häufig nur "nach oben" schauen. Oft steht das in Zusammenhang mit "erst einmal müssen die Reichen belastet werden, bevor wir weiter belastet werden". Dass so etwas regelmäßig auch von Menschen mit Millionenvermögen zu hören ist, macht es nicht besser.

    Wurde uns gesagt.

    Das kannst du getrost wieder vergessen und ist der typische "Lehrerzimmer-Stammtisch-Talk". Natürlich gehen private Gegenständen von Lehrkräften nicht in das Eigentum des Landes oder des Schulträgers über, wenn diese mit in die Schule gebracht werden. Dafür gibt es schlicht keinerlei Rechtsgrundlage, es sei denn, es wird explizit eine Schenkung o.ä. vereinbart.

    Völlig egal, ob Personalrat oder nicht. Natürlich achte ich auf meine Mitmenschen. Bitte den zitierten Satz nicht falsch verstehen. Es geht nicht darum, dass der Kollege fortwährend unter Beobachtung steht. Schritte einleiten bei Auffälligkeiten heißt schlichtweg, sich Gedanken zu machen, wie man ihm helfen kann, bevor Situationen entstehen, die gefährlich werden.

    Die Gedanken macht ihr euch ja und das ist vielleicht auch gar nicht verkehrt. Die Schulleitung ist über den Fall informiert und hat da ein Auge drauf. Mehr "Schritte einleiten" könnt ihr hier erst einmal nicht mehr. Der typische Stufenplan sieht hier Gespräche zwischen Dienstvorgesetzten und Beschäftigten vor. Ob Letztgenannter jemanden aus dem Personalrat bei einem solchen Gespräch dabei haben möchte, entscheidet er und nicht ihr.

    Eigenes Geld ausgeben, um arbeiten zu können, ist halt einfach absurd. Wenn man sich das nicht antut, dann hat man auch keine diesbezüglichen Probleme mit dem Finanzamt. Ich persönlich arbeite jedenfalls, um Geld zu verdienen und nicht, um mein Geld an meinen Arbeitgeber zu spenden.

    PS: Dass ich das im Rahmen der gegebenen Bedingungen dennoch durchaus auch "für die Kinder" tue, ist davon völlig unabhängig und steht nicht im Widerspruch dazu.

    Das hat hier bei uns nichts mit den einzelnen Schulen oder Verbünden zu tun, sondern wird durch das Studienseminar organisiert. Wir hatten mal einen Anwärter bei uns, der aufgrund eines recht exotischen Fachs, welches wir zu dem Zeitpunkt nicht als Kurs in der Q-Phase hatten, dann halt diesen Kurs an einer benachbarten, von uns aber unabhängigen, Schule unterrichtet hatte. Auch wenn die Strukturen bei euch teils anders sein mögen, kann ich nur dringend empfehlen, mit dem für dich zuständigen Studienseminar Kontakt aufzunehmen, auf den Umstand hinzuweisen und zu erfragen, wie eine adäquate Ausbildung gesichert wird.

    Aber wenn du alle 5 Minuten wechselst, sitzt du ja,sehr wohl alleine mit ihnen in einem Raum. Geht ja auch gar nicht anders, wenn es 2 Räume sind

    Dann ist da dennoch keine durchgehende Aufsicht gewährleistet und die von dir beschworene Gefahr, dass sich jemand zwischenzeitlich absetzt, mit Sicherheit größer, als wenn alle zusammen an einem Ort beaufsichtigt werden. An Unterricht ist so oder so nicht zu denken. Wie gesagt: man sollte ohnehin gegen eine solch rechtswidrige Anweisung remonstrieren.

    "Lehrkräfte werden in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass sie auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten und somit das Reisekostenbudget der Schule entlasten können."

    Was bin ich froh, dass hier bereits 2014 in NDS vom Oberverwaltungsgericht ein Riegel vorgeschoben wurde. Meines Wissens nach gibt es vergleichbare Urteile auch in anderen Bundesländern.

    Aber wenn ich in einem nach 2 Seiten offenen Raum 3 Klassen - 90 - Schüler besufsichtige, habe ich viel weniger den Überblick als wenn ich mit 1 Klasse alleine in einem normalen Klassenraum sitze. Dann fällt mir viel eher auf, dass Plätze frei sind und ich kann nachfragen.

    Mit einer Klasse in einem Raum sitzen ist ja auch kein Problem bezüglich der Aufsicht. Mit einer Klasse in einem Raum sitzen und zeitgleich eine unbeaufsichtigte Klasse im Nachbarraum zu haben hingegen schon ;)

    Auch wenn ich hier seit 20 Jahren dabei bin und um die Qualitäten dieses Forums weiß, habe ich gerade bei Schulrechts- oder Dienstrechtsfragen immer "handfestere" Quellen zu Rate gezogen. Das tue ich nach wie vor - wenn ich dann immer noch unsicher bin, greife ich auf meine Kontakte bei Stellen, die es wissen müssen, zurück.

    Ebenjene Quellen werden hier nicht selten auch zitiert und müssen dann nicht erst selbst herausgesucht und konsultiert werden. Ich bin aber bei dir: auf einfaches Hörensagen sollte man sich nicht verlassen...weder im Kollegium noch im Forum.

    Gut, aber wenn z.B. eine große, zweckgebundene Spende (z.B. an Digitalisierung) eingeht, darf man dies nicht auch als Zahl ins Kollegium geben, damit darüber beraten werden kann, was damit gemacht werden kann/ soll? Der Förderverein/ die Mitglieder des Vorstands wissen doch nicht genau, was damit angeschafft werden könnte….🤷🏼‍♀️

    In einem solchen Fall werden sich Vorstandsmitglieder des Fördervereins sicher vertrauensvoll mit der SL ins Benehmen setzen und gemeinsam abstecken, wofür diese zweckgebundenen Mittel verwendet werden könnten.

    Das heißt, wenn sich jetzt Schüler heimlich absetzen und sonstwo rumtreiben, merken wir es nicht und sie sind unbeaufsichtigt.


    Natürlich ist das auch unerlaubtes Entfernen vom Schulgelände bzw. vom Unterrichtsraum, aber melden müssten wir es ja eigentlich zeitnah.

    Das kann dir genauso bei Parallelräumen passieren. Letztendlich sind alle diese Lösungen keine tollen Situationen. Letztlich hat die SL sicherzustellen, dass alle Lerngruppen im Haus adäquat beaufsichtigt werden. Dazu gehört nicht, jeden einzelnen Schüler rund um die Uhr unter Beobachtung zu haben. Dazu gehört aber, dass Gruppen von Schülern nicht eine spürbare Zeit unbeaufsichtigt sein dürfen. Wie man das dann organisatorisch sicherstellt, kann durchaus unterschiedlich ausgestaltet sein (Zusammenlegung, parallele Aufsicht, früheres Entlassen). Nur ist in all diesen Fällen an Unterricht nicht zu denken. Das gleichzeitige Unterrichten in einer Lerngruppe und Beaufsichtigen anderer Lerngruppen wird jedenfalls nicht funktionieren und davor sollte man sich als Lehrkraft auch verwahren.

    Emotional hat sie noch deutlich Schwierigkeiten, ist schnell überreizt, wenn zu viel Unruhe und Durcheinander herrscht, und frustriert, wenn etwas nicht wie geplant klappt.

    Gerade das kann ein Hinweis darauf sein, hier nicht verfrüht einzuschulen. Bei meinem Kind hatten wir uns die Frage auch gestellt - gerade weil einige Freunde bereits in dem Jahr in die Schule kamen - und waren im Nachgang ganz froh, dass noch etwas Zeit war, sich auch emotional-sozial gut aufzustellen. Kognitiv wäre eine frühere Einschulung problemlos gewesen. Auf der anderen Seite hat sie ja noch mehr als ein Jahr Zeit, wenn sie gerade erst 4 geworden ist. In der Zeit passiert noch viel in der Entwicklung.

    Würdest du einschätzen, dass es für eine "Unterrichtsaufsicht" höhere Kriterien gibt, als für Pausenaufsichten, auf die sich Hoegg glaube ich eher bezieht?

    Es besteht mit hoher Sicherheit ein Unterschied zwischen folgenden Fällen:

    1. Lehrkraft hat Klasse A im Unterricht und soll gleichzeitig Klasse B im Parallelraum beaufsichtigen

    2. Lehrkraft soll Klasse A und B in parallelen Räumen einfach nur beaufsichtigen, hat aber keinen Unterricht.

    Der 2. Fall mag darstellbar sein, dann kann man aber auch gleich A+B zusammen in einen Bereich holen.

    ... erinnert mich an meine Jugend bzw. an Frankreich.
    Alle Lerngruppen ohne Lehrkraft (ob durch Entfall oder durch Lücke im Stundenplan): ab in den Raum, den man vielleicht "Silencium" nennen würde, aber selten super still war. Und im Winter: in die Mensa.
    Dabei würde kein Unterricht ausfallen, denn mindestens eine Vertretungsbereitschaft da ist. Sie würde halt 5 Klassen in der Mensa beaufsichtigen. Schaffen auch die mit Mindestlohn entlohnten Aufsichtspersonen in Frankreich :D

    Ja, in diese Richtung würde das dann gehen. Ich will auch gar nicht darauf hinaus, dass solche Verhältnisse wünschenswert wären. Sie sind aber zumindest "sauberer" als die nicht hinreichend realisierbare "Mitbeaufsichtigung" paralleler Lerngruppen während des eigenen Unterrichts.

    Es ist schön, dass das rechtlich alles nicht erlaubt ist, aber die Realität sieht nun mal komplett anders aus. Zumindest an einer GS mit Unterdeckung und 30% Krankheitsausfall und einer nur auf dem Papier existierenden Vertretungsreserve.

    Wichtig ist halt, dass man wie oben mehrfach genannt gegen eine solche rechtswidrige Anweisung remonstriert, um sich persönlich vor der Haftung zu schützen. Das Mittragen solcher Verhältnisse kann durchaus eine grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung begründen. Was die SL damit macht, ob sie also selbst diese Haftung trägt oder doch Unterricht entfallen lässt, möge sie entscheiden.

    Genau darum geht es. Es ist einfach unrealistisch, mehrere Lerngruppen gleichzeitig hinreichend zu beaufsichtigen. Das gilt auch, wenn sich diese in Nachbarräumen bei offenen Türen befinden. Auf ein solches Spiel sollte man sich keineswegs einlassen. Wenn im Fall eines akuten Ausfalls eine Lerngruppe nicht beaufsichtigt und auch aufgrund fehlender Beförderungsmöglichkeiten nicht nach Hause entlassen werden kann, müssen halt Lerngruppen an einem geeigneten Ort (z.B. Außengelände, Mensa o.ä.) zusammengelegt werden....nur fällt dann eben für beide Lerngruppen der Unterricht aus. Zumindest sind sie dann aber halbwegs adäquat beaufsichtigt.

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