Beiträge von Seph

    Das steht schon im Leitsatz anders....

    Ergänzung: Nein, das steht dort nicht bereits im Leitsatz anders. Dieser sieht neben der von dir benannten Möglichkeit eben auch die zweite vor:

    Zitat

    Das bedeutet, dass der Teilzeitquote entweder bei der Übertragung von Funktionstätigkeiten Rechnung zu tragen ist oder ein zeitlicher Ausgleich durch entsprechend geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben erfolgen muss.

    Zumindest für NDS kann ich aussagen, dass sich das Bundesland hier ganz klar für die zweite Option entschieden hat. Im Schulverwaltungsblatt lässt sich jeden Monat erneut folgender Passus bei den Stellenausschreibungen lesen:

    Zitat von Schulverwaltungsblatt NDS - Stellenausschreibungen Vorbemerkungen

    4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur

    die Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit, ermäßigt werden

    Das ist höchstrichterlich anders entschieden:

    Das von dir verlinkte Urteil - welches mir bekannt ist und ich häufig genug hier selbst zitiert hatte - steht zu meiner Aussage in keinerlei Widerspruch. Die Leitungsaufgaben gelten i.d.R. als unteilbare Aufgaben, die dann überproportional notwendige Ermäßigung von teilbaren Aufgaben zum Ausgleich der Teilzeitquote muss dann an anderer Stelle vorgenommen werden.

    Merci!
    Die Kniebeugen werden unter Aufsicht sauber ausgeführt. An der Expertise des Trainers besteht kein Zweifel.

    Darum geht es nicht. Aber auftretende Schmerzen bei Übungen sind ein Zeichen dafür, dass diese derzeit gerade nicht für dich geeignet sind. Das wiederum sollte der Trainer mit seiner Expertise bereits selbst wissen. Das abklären zu lassen, ist mit Sicherheit sinnvoll und steht einer Verbeamtung nahezu sicher nicht entgegen.

    Kann es auch nicht, was den Stellenkegel betrifft. Theoretisch könnten ja beide TZ-Kräfte jederzeit wieder auf volle Stelle gehen. Und dann?

    Genau darum geht es. Daher hatte mich sehr gewundert, dass AbgeordneteLehrkraft meinte, das schon einmal erlebt zu haben. Da habe ich genau aus den genannten Gründen erhebliche Zweifel.

    Meint ihr wirklich, dass es nicht möglich ist mit A15 bei 75% Teilzeit auch nur 75% der Stunden zu arbeiten? Oder eine A15-Stelle zu zweit zu teilen? Letzteres habe ich zumindest schon mal erlebt als ich selbst in Referendariat war.

    Selbstverständlich dürfen auch A15er Teilzeit arbeiten und damit (Achtung!) nur ihre Deputatsstunden anteilig reduzieren. Die mit der Stelle verbundenen Aufgaben sind i.d.R. unteilbare Aufgaben, deren Umfang auch nicht im Rahmen einer Teilzeitstelle mit reduziert werden, wie vielfach sogar explizit in den Stellenausschreibungen zu lesen ist. Das Teilen einer A15 Stelle ist so nicht vorgesehen. Es mag sein, dass ein Teilzeit-A15er durch eine normale Lehrkraft unterstützt wurde. Dass sich aber z.B. zwei 50%-Teilzeit-A15er eine A15-Stelle teilen, dürfte nicht vorkommen.

    Ich bezweifle, dass an Gymnasien irgendwer differenziert. Warum auch? Am Ende gilt es, das Klassenziel zu erreichen.

    Ist die Frage ernst gemeint? Auch am Gymnasium hat man die Bandbreite von "kommt kaum mit" bis "ist ständig unterfordert". Das gilt selbst in der Oberstufe. Da gibt es diejenigen, die als Ziel "hauptsache das Abi irgendwie bestehen und dafür sind Unterkurse in Fach x und y fest eingepreist" und auch diejenigen, die unbedingt die 1,0 erreichen wollen. Mit einem nicht differenziertem Unterricht wird man dem nicht ansatzweise gerecht.

    Kleine Anmerkung zur Anmerkung:

    Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund der strengeren Übertrittsregeln das bayrische Gymnasium nach wie vor weniger heterogem zusammengesetzt ist als in anderen Bundesländern.

    Das stimmt mit Sicherheit. Man darf sich aber selbst an den heiligen bayrischen Gymnasien nicht der Illusion hingeben, eine angemessene Differenzierung im Unterricht sei nicht notwendig.

    Kleine Anmerkung: Diese Ausführungen zu den Aussagen gelten de facto für alle Schulformen. Das gilt sowohl für die Anforderungen an die Durchführung bestimmter Lernarrangements als auch für den Umgang mit Heterogenität und Classroom-Management.

    Sobald du verheiratet bist und Kinder hast, geht es auch schnell um 1000 € bis 2000 € pro Monat, die du als Angestellte weniger verdienst ...

    ...in NRW in Großstadtlagen...und abzgl. der dann meist notwendigen privaten Krankenversicherung der Kids. In NDS liegt der Unterschied zwischen "ledig ohne Kinder" und "verheiratet mit 2 Kindern" vlt. noch bei 250€ Netto (ohne Berücksichtigung der PKV...mit wird der Unterschied noch geringer).

    Du möchtest lieber „die Schule entwickeln“ oder „voranbringen“ oder so etwas? Da fehlt mir das Verständnis. Die Schule wird nicht besser, wenn du einen Teil der Verwaltungsaufgaben übernimmst. Viel Gestaltungsspielraum erwartete ich nicht innerhalb der gegebenen Strukturen. Und um die Strukturen zu ändern, sind die Hebel zu kurz.

    Da habe ich persönlich andere Erfahrungen. Auch in einem scheinbar starren System wie Schule lässt sich so manches deutlich weiterentwickeln, was wiederum auch einen spürbaren Einfluss auf die eigenen Arbeitsbedingungen haben kann. Das wiederum kann man als A15er schon durchaus stärker beeinflussen als das eine "normale" Lehrkraft könnte.

    Ich bin recht dicke mit einigen unserer A15erinnen. Die meisten kommen klar, glücklich geworden ist da keine. Meistens schieben sie Papier durch die Gegend, auf denen irgendetwas steht, das niemanden wirklich interessiert. Aber für leeres Papier werden sie halt nicht bezahlt.

    Da fehlt mir natürlich die genaue Vorstellung davon, was A15er am BK so zu tun haben. Mit "Papier umherschieben" ist jedenfalls keine der Aufgaben in unserem erweitertem SL-Team auch nur ansatzweise zu beschreiben.

    Jedoch ist zunehmend ein gewisser Widerstand gegenüber einem Gut, das in D allen, zumindest in jungen Jahren vor dem Erwachsenensein, stets kostenlos zur Verfügung steht: Bildung, für den aufmerksamen Beobachter zu konstatieren.

    Dieser Wahrnehmung steht die nachweisliche Bildungsexpansion seit den 50er Jahren und der damit verbundene enorme Ausbau des weiterführenden Schulsystems gerade in den "höheren" Bildungsgängen und der immer größere Anteil von Schülern, die entsprechende Einrichtungen besuchen und mittlere und höhere Bildungsabschlüsse erreichen, diametral entgegen.

    Woran das wohl liegt? Es gibt einerseits viele Gründe. Jedoch einen Hauptgrund und eine ("religiöse"- viel mehr politisch-religiöse) Quelle dessen, die ich an dieser Stelle nicht benennen werde.

    Das Geschwurbel vermag nicht zu verdecken, dass du hier einseitig die "bösen Ausländer" als Problemursache benennst und damit deutlich zu kurz greifst. Ein Kernproblem des deutschen Bildungssystems ist und war leider auch in der Vergangenheit bereits die enorme Abhängigkeit der Bildungschancen von der sozioökonomischen Herkunft. Eine der möglichen Ursachen wird vor allem in der sehr frühen Separierung von Kindern auf verschiedene Bildungsgänge gesehen, die entsprechend früh im Leben Chancen verbauen kann. Warum daran noch immer zwanghaft festgehalten wird, vermag ich nur zu erahnen.

    Angeblich, im Gegensatz zum Ausgleich in der Rentenversicherung, profitiert die Gegenseite von jeglichen prozentualen Steigerungen bis zur Pension. So war es zumindest bei nem Kumpel.

    Jetzt müssen wir genau aufpassen, worauf sich "prozentuale Steigerung" bezieht:

    1) Für jedes ruhegehaltsfähige (Vollzeit-)Arbeitsjahr erhöht sich dein Ruhegehalt um derzeit 1,79375% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden diese während der Ehe erworbenenen Ansprüche gesplittet, die danach erworbenen aber nicht.

    2) Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, damit auch die Pension, erfahren genau wie die gesetzliche Rente regelmäßige prozentuale Anpassungen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die über den Versorgungsausgleich erlangte oder abgegebene Ansprüche. Der bei Scheidung ermittelte Ausgleichsbeitrag wird also im Zuge der allgemeinen Bezügeanpassungen fortlaufend mit angepasst.

    In der Rentenversicherung hingegen werden die Anwartschaften in Rentenpunkten verrechnet, die entsprechend auch gesplittet werden. Jeder Rentenpunkt ist dann zum Eintritt in den Ruhestand eine bestimmte Summe x wert. Auch diese wird aber laufend angepasst.

    (side fact: meine Pension verringert sich jeder Erhöhung durch eine Scheidung)

    Ich weiß zwar nicht, was du damit meinen könntest, aber die Pension wird schlicht auf Basis angesammelter ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten ( nur diese während der Ehe erlangten Prozentpunkte werden im Versorgungsausgleich gesplittet) und den ruhegehaltsfähigen (End-)Bezügen berechnet. Nach einer Scheidung angesammelte ruhegehaltsfähige Dienstzeiten gehen schlicht nicht in den Versorgungsausgleich ein. Für diesen letztlich auch die ruhegehaltsfähigen Bezüge egal. Du profitierst also so oder so von höheren ruhegehaltsfähigen Bezügen (der letzten 2 vollen Dienstjahre). Ob man diese Besoldungsstufe auch in den 20 Jahren davor bereits innehatte oder nicht ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nebensächlich.

    Könnte ich dir aus erster Hand weitergeben. Wird nur schwierig, da wir uns nicht kennen.

    So viel zu nachweisbar. Deine Floskel mit der Polizei zeigt ja bereits, dass hier offenkundig Stimmung gemacht werden soll, ohne überhaupt die entsprechenden Abläufe zu kennen.

    Ggf. wohnst du ja in der heutigen Zeit in keiner deutschen Stadt/ Großstadt.

    Oh doch....und dennoch brauchen wir keine Freigabe der Polizei, um Exkursionen durchzuführen. Wir machen das einfach....mit der gesamten kulturellen Bandbreite unserer Schülerschaft.

    Solange bspw. an vielen, vielen Schulen in Deutschland in Projektwochen etc. nachweislich nicht mehr offen angeboten werden kann, christliche oder jüdische Stätten zu erkunden/ dsbzgl. etwas zur Geschichte zu lernen, solange ist es die Pflicht eines jeden Demokraten, den Mund hierzu aufzumachen.

    Die Nachweise hätte ich gerne mal gesehen. An allen mir bekannten Schulen gehört das zu den klassischen Fachexkursionen mindestens in Geschichte.

    Bin seit Jahren, auch mit der alten Familie, immer (wenn ich will) erreichbar. Keine Sorge, ich teile mir bisher Arbeits- und Privatzeit gut ein :)

    Mir ging es um den Hinweis, dass das als "normale" Lehrkraft erheblich einfacher zu realisieren ist als bei Leitungen großer Abteilungen.

    Sehe bei uns einige AL, die wenig bis nix machen.

    Das mag teilweise so wirken, entspricht aber selten der Realität.

    Nach einem heftigen Schicksalsschlag vor einigen Jahren ist halt Alles anders und ich weiß, dass die Zeit mit dem Nachwuchs jede Sekunde des Lebens wert sein wird, da ich nochmal die Chance bekommen habe. Und irgendwie habe ich mich an meinen "Teilzeit"-Job gewöhnt, da ich halt viele Entlastungen habe.

    Vor dem Hintergrund stellt sich die Frage wirklich noch einmal etwas anders. Eine A15-Stelle ist durchaus mit Familie vereinbar, wenn die Rahmenbedingungen dazu passend ausgestaltet werden können. Wie oben schon beschrieben, ist eine transparente Kommunikation hier unabdingbar. Jetzt kommt das aber: Letztlich ist das dann immer eine Art Kompromisslösung. Ich persönlich habe zum Beispiel oft Zeit für meine Kinder, erkaufe mir das aber (wie ich zunehmend finde) sehr teuer, indem ich häufig dann noch spät abends arbeite. Und man sollte sich bewusst darüber sein, dass man in einer A15-Stelle auch wahrgenommen wird und eben auch "greifbarer" sein muss, als das als "normale Lehrkraft" der Fall wäre. Das kann durchaus mit dem Familienleben kollidieren.

    Teilzeit ist immer ein Minusgeschäft.
    A15-Stellen sind mehr Arbeit, gerade dann, wenn man keine spürbare Deputatsentlastung hat.

    Da bin ich vollkommen bei dir.


    A15-Stelle und Familienplanung kann funktionieren, wird aber nicht ohne Kompromisse gehen. Es stellt sich dann die Frage, welche das sein werden und ob man bereit ist, die entsprechenden Preise dafür zu bezahlen.

    (...)
    Fazit:
    Karriereschritt UND Familienplanung gleichzeitig dürfte wirklich anstrengend, wenngleich womöglich machbar sein. Die Frage ist halt, wie hoch der Preis ist und wer ihn primär bezahlen darf.

    Das hängt meiner Wahrnehmung nach auch sehr vom Einzelfall ab. Damit ist sowohl die Familienkonstellation als auch die konkrete Aufgabenbeschreibung der Stelle gemeint. Ich habe den Schritt tatsächlich zeitgleich mit dem 2. Kind gemacht und von Anfang an kommuniziert, dass das für mich nur in Frage kommt, wenn ich trotz Leitungsstelle an bestimmten Wochentagen nicht gleich zu Schulbeginn da sein muss bzw. teils auch schon früher gehen kann. Meine Aufgaben setzen zwar ein gewisses Maß an Präsenz voraus, ein guter Teil lässt sich aber auch zeitlich unabhängig (z.B. im Homeoffice) bearbeiten, was mir bezüglich meiner Familie sehr entgegenkommt.

    Es gibt aber auch Stellen, die Präsenz zu bestimmten Zeiten voraussetzen, die es mit Familie etwas schwerer werden lässt. Als Stunden- und Vertretungsplaner zum Beispiel kommt man schlicht kaum darum herum, gleich morgens die Krankmeldungen zu checken und einzuarbeiten. Das verträgt sich kaum damit, erst einmal die Kids in die Kita bringen zu müssen. Aber auch hier kenne ich Beispiele, bei denen das funktioniert.

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