Beiträge von Seph

    Meine laienhafte Einschätzung wären:

    - Der Formfehler bei der Einladung ist nicht derart schwerwiegend, dass er die Wahlen ungültig machen würde.

    - Falls sich keiner beschwert, gilt der Fehler als geheilt, nicht im Sinne Kein Kläger - kein Richter sondern auch formal, beides evtl. SchulG §64.4.

    - Ich übersehe etwas.

    Der Formfehler ist nicht schwerwiegend. §63 SchulG normiert letztlich vor allem, wer das Recht hat, ein entsprechendes Gremium einzuberufen. Das heißt aber nicht, dass die Einladung durch eine andere Person zu einem Formfehler führt, der auf die eigentliche Sitzung Auswirkungen hätte. Entscheidend ist dann viel mehr, ob das zusammengetretene Gremium beschlussfähig ist und in seiner Zusammensetzung den entsprechenden Vorgaben entspricht. Eine beschlussfähige Klassenpflegschaft kann dann natürlich auch Wahlen gemäß §64 SchulG durchführen.

    Bei uns musste man damals bei der amtsärztlichen Untersuchung Kniebeugen und das mit-den-Fingerspitzen-an-die-Zehen "vorführen". Ich habe das dann extra ein paar Wochen geübt und es auch geschafft. Ich konnte es vorher nicht und kann es auch seither nicht mehr, also ja: Übung hilft!

    Nur geht es bei dem "mit-den-Fingerspitzen-an-die-Zehen vorführen" gar nicht darum, ob man die eigenen Zehen berühren kann. Es geht bei dieser Untersuchung darum, eventuelle Verformungen der Wirbelsäule beurteilen zu können, die später zu langfristigen Ausfällen führen kann.

    Einen sehr überschaubaren Einstieg in Grundkonzepte der Programmierung kann man z.B. auch im Arbeiten mit Scratch erhalten, welches inzwischen zunehmend an Schulen verwendet wird. Insofern lohnt sich eine Einarbeitung für die spätere Unterrichtspraxis vermutlich ohnehin.

    Wenn ich entscheide, glaube ich nicht, dass das für mich eine Entscheidung aufgrund der Bezahlung sein wird. Eher geht es um die Attraktivität des Jobs, die Herausforderung usw. Geht es bei den meisten um die Frage der Bezahlung?

    Ich denke nicht, dass man das auf ein "entweder oder" herunterbrechen kann und sollte. Die höhere Besoldung spielte mit Sicherheit eine nicht untergeordnete Rolle und ohne hätte ich es nicht unbedingt gemacht. Gleichzeitig kann ich mir persönlich auch nicht jede Art von Koordinatorenstelle vorstellen, sondern habe da ganz klar einen Lieblingsbereich, in dem ich gerne arbeite und mir einen Wechsel auch bei Verbesserung der Rahmenbedingungen (z.B. kürzerer Fahrtweg) nicht für jedes Tätigkeitsfeld vorstellen kann.

    Nein, so kann man nicht argumentieren. Die Ausfallquote ist bei Dreierblöcken ein Desaster, pro Aufall sind einfach 100 % der Wochenlektionen weg. Im zweistündigen Grundlagenfach akzeptiere ich aus diesem Grund nicht mal Doppellektionen.

    Das hatte ich ja geschrieben, dass wenn es mal genau an dem Tag zu einem Ausfall kommt, "100% der Wochenlektion" weg sind. Gleichzeitig wird es seltener überhaupt zu Ausfällen kommen, da alles an Erkrankungen, Exkursionen u.ä. an anderen Wochentagen die eigenen Stunden gar nicht erst betreffen.


    Bei verteilten Stunden fällt dann halt immer mal wieder eine (Doppel-)Stunde aus und man sieht sich in der Woche noch einmal. Dafür sind die Ausfälle u.U. häufiger, sodass im Mittel über das Schuljahr hinweg kaum ein Unterschied bestehen dürfte, auch wenn das subjektiv anders wahrgenommen wird.


    PS: Ich räume aber gerne ein, dass ich keine Statistik über Ausfallwahrscheinlichkeiten in Abhängigkeit der Wochentage führe und dies daher nicht mit absoluter Sicherheit aussagen kann. Die Argumentation stützt sich also auf eine angenommene Gleichverteilung entsprechender Ereignisse auf die Wochentage, die in Realität vlt. gar nicht gegeben ist.

    Oder einem Fehlen aufgrund eines Feiertages, Ausflugs,... direkt 3 Stunden.

    Ich verstehe die Argumentation, genauso gut könnte man aber auch argumentieren, dass bei Fachunterricht an nur 1 Wochentag statt 2-3 Wochentagen die "Trefferwahrscheinlichkeit" für diese Art von Ausfällen sinkt. Aber klar, dafür fallen halt gleich 3 Stunden aus, wenn doch mal so etwas genau auf diesen Wochentag fällt.

    Kommen an eurer Schule Dreifachstunden vor? Wie findet ihr das?

    Das habe ich zum Glück noch nie erleben müssen und würde das extrem blöd finden. 3 Stunden am Stück in einer Lerngruppe mit verschiedenen Fächern sind ja noch halbwegs ok, aber in einem Fach? Das wäre mir ebenfalls deutlich zu lang, insbesondere wenn man sich sonst in der Woche nicht mehr sieht. Vorstellen könnte ich mir das bestenfalls mit den 5-stündigen Leistungskursen in einer Verteilung 3/2, um kurz vor dem Abi auch mal länger an entsprechenden Abiaufgaben arbeiten zu können. Aber auch da bin ich über das konsequente Doppelstundensystem ganz froh.

    Offensichtlich mehr als du. (7 , 3 15er und 4 16er)

    Tja, nur sind das ja offensichtlich keine Schulräte mehr, wie von dir behauptet ;) Man könnte natürlich einfach mal einräumen, dass man die Amtsbezeichnungen verwechselt hat und den Hinweis auf geltende Rechtsvorschriften akzeptieren, oder einfach so weitermachen mit persönlichen Herabwürdigungen, um auf der eigenen nicht haltbare Position zu verharren.


    PS: Ich kenne tatsächlich keine Schulräte...das mag aber auch daran liegen, dass ich nicht in Bayern tätig bin. Ich arbeite dann eher mit Leitenden Regierungsschuldirektoren u.ä, zusammen.

    Das kann ich ehrlich gesagt nicht einschätzen, da ich die Aufgabenverteilung von Schulräten, Schulamtsdirektoren und leitenden Schulamtsdirektoren in Bayern nicht kenne. Aber auch in NDS gibt es neben den Dezernenten (-> Leitende Regierungsschuldirektoren) untergeordnete Positionen in der Behörde in den regionalen Landesämtern für Schule und Bildung, die für einzelne Fachgebiete zuständig sind.

    ...unabhängig davon, dass ich - aufgrund vieler Bekannter - aber sowas von sicher im Recht bin (wetten?), ein wie immer sehr sympathischer Beitrag von dir. Hätte dich sehr gerne als Lehrer, muss erfrischend sein.

    Schau doch einfach mal in die BayBesG statt dich von Hören-Sagen leiten zu lassen. Dort ist ganz explizit geregelt, welche Ämter in welche Besoldungsgruppen eingeordnet sind. Schulräte finden sich nun einmal in A14(+Zulage), nicht jedoch in A15 oder A16. Möglicherweise verwechselst du aber auch die Amtsbezeichnungen und deine "vielen Bekannten" (wie viele Schulräte kennt man denn so als Lehrkraft persönlich?) sind vlt. bereits in anderen Ämtern.

    Das denke ich auch. Ein Niveau von 71,75% nach 40 Jahren wird nicht zu halten sein und dass eine Absenkung grundsätzlich möglich ist, hat man ja bereits gesehen. Da es dann insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen zu Problemen mit dem Abstandsgebot kommen kann, wäre aber auch die Beibehaltung der 71,75% bei gleichzeitiger Streckung der "Anspardauer" auf über 40 Jahre möglich, sodass weniger Beamte überhaupt diesen Satz erreichen können.

    Wobei die dann doppelt so groß mit Pool sein könnte. Aber stimmt schon irgendwo. Außer man man einen Vertrag, dass jeder die Hälfte bekommt...

    Dafür braucht es keinen speziellen Vertrag. Bei Ehepaaren ist die Verteilung (des Zugewinns) ohnehin gesetzlich vorgegeben, sofern nicht separat geregelt. Und ansonsten liegt halt eine Personengesellschaft als Grundstücksgemeinschaft vor. Die Anteile können dann entweder wirklich separat in einem Gesellschaftervertrag geklärt oder schlicht direkt ins Grundbuch eingetragen werden.

    Das könnte auf eine Zeit zurückgehen, in der das heute rechtswidrige Senioritätsprinzip bei der Besoldung galt, Beamte also nach Lebensalter und nicht nach Dienstzeit eingruppiert wurden. Während man in der Laufbahngruppe 1 häufig schon sehr jung einsteigen konnte (insbesondere im 1. Einstiegsamt), ist für den Einstieg in die Laufbahngruppe 2 im 2. Einstiegsamt ja durch das notwendige Studium erst ein späterer Einstieg möglich. Folgerichtig gab es z.B. Besoldungen A2/1, nicht jedoch A13/1.


    Mit Wegfall des Senioritätsprinzip (und der niedrigsten Besoldungsgruppen) hatten einige Bundesländer dennoch die bisherige Bezeichnung der Erfahrungsstufen beibehalten, andere jedoch (wie Hamburg oder auch der Bund) die Bezeichnung generell abgeändert und dann in allen Besoldungsgruppen bei 1 beginnen lassen.

    Man kann das natürlich auch weiter ins Lächerliche ziehen. Es ging aber lediglich darum, warum das Mindestlohngesetz bei Anwärtern nicht greift. Hierfür habe ich bereits 2 unterschiedliche Ansätze geliefert.


    Dass die Alimentation von Beamten in entsprechenden Ämtern sich nicht nur in Naturalien und v.a. an einem gewissen amtsangemessenen Lebensstandard bemessen muss, ist davon unbenommen und immer mal wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren.

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