oh das ist gut. Heißt das, dass man in NDS unterschiedliche Gutachten bekommt, wenn man sich gleichzeitig / knapp nacheinander für unterschiedliche Stellen bewirbt?
In NRW gilt die Begutachtung zwei Jahre, egal wofür.
Nein, das wäre hier auch so, was zugegebenermaßen etwas inkonsequent ist. Insbesondere das Gespräch zum Amt bezieht sich aber wirklich maßgeblich auf die Stelle, für die die Beurteilung angefertigt wird, während der Unterrichtsbesuch oder das Leitungsverhalten bei Durchführung einer DB oder Konferenz natürlich etwas allgemeiner beurteilt werden können.