@Schlaubi Schlau Nur, damit das nicht aus dem Zusammenhang gerissen ist:
Logischer wäre, die Familienzuschläge wegzustreichen und dem Beamten, nicht seiner Familie, ein angemessenes Gehalt zu zahlen. Alles andere ist völlig antiquiert und verdreht.
Maylin85 das würde gegen die Verfassung verstoßen, die müsste dann sowohl auf Bundes- und Landesebene geändert werden, zudem wäre noch fraglich ob die Grundsätze des Berufsbeamtentums verletzt würden (…) ich meine, dass euer Nachbarbundesland NDS bereits ein Modell entwickelt und die Verordnung verabschiedet hat, geklagt wird dort bereits auch…das wird wieder vor das BvfG gehen und zehn Jahre dauern, es hilft nur, Widerspruch jährlich und fristgemäß einzulegen…
Nein, auch in NDS gibt es nach wie vor die Familienzuschläge. Die letzte Änderung am Modell gab es Anfang 2023 mit einer nur sehr moderaten Erhöhung der Familienzuschläge bei den niedrigeren Besoldungsgruppen, die weit weit weg von dem ist, was z.B. Thüringen und insbesondere NRW umgesetzt hatten. Das steht auf dem Prüfstand.
Der Familienergänzungszuschlag - der wie von mir erwähnt zum 01.01.2023 eingeführt wurde - hat an dem grundlegenden System der Familienzuschläge nichts wesentliches geändert. Dein Beitrag suggerierte im Zusammenhang mit der Replik auf Maylin85, es habe in NDS Überlegungen zur Streichung der Familienzuschläge gegeben. Das ist nicht korrekt und war mir wichtig klarzustellen.
Mit der Grundproblematik der Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen schlagen sich Bund, Länder und Kommunen ja schon lange herum. Bisher war die Standardantwort, die jeweils niedrigste Besoldungsgruppe wegzustreichen, nun wird das eben über solche künstlichen Anhebungen versucht in den Griff zu bekommen.
Spannend wird es, wenn damit das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen untereinander in Widerspruch kommt. Mal schauen, wie das gelöst wird ![]()