Beiträge von Seph

    @Schlaubi Schlau Nur, damit das nicht aus dem Zusammenhang gerissen ist:

    Logischer wäre, die Familienzuschläge wegzustreichen und dem Beamten, nicht seiner Familie, ein angemessenes Gehalt zu zahlen. Alles andere ist völlig antiquiert und verdreht.

    Maylin85 das würde gegen die Verfassung verstoßen, die müsste dann sowohl auf Bundes- und Landesebene geändert werden, zudem wäre noch fraglich ob die Grundsätze des Berufsbeamtentums verletzt würden (…) ich meine, dass euer Nachbarbundesland NDS bereits ein Modell entwickelt und die Verordnung verabschiedet hat, geklagt wird dort bereits auch…das wird wieder vor das BvfG gehen und zehn Jahre dauern, es hilft nur, Widerspruch jährlich und fristgemäß einzulegen…

    Nein, auch in NDS gibt es nach wie vor die Familienzuschläge. Die letzte Änderung am Modell gab es Anfang 2023 mit einer nur sehr moderaten Erhöhung der Familienzuschläge bei den niedrigeren Besoldungsgruppen, die weit weit weg von dem ist, was z.B. Thüringen und insbesondere NRW umgesetzt hatten. Das steht auf dem Prüfstand.

    Der Familienergänzungszuschlag - der wie von mir erwähnt zum 01.01.2023 eingeführt wurde - hat an dem grundlegenden System der Familienzuschläge nichts wesentliches geändert. Dein Beitrag suggerierte im Zusammenhang mit der Replik auf Maylin85, es habe in NDS Überlegungen zur Streichung der Familienzuschläge gegeben. Das ist nicht korrekt und war mir wichtig klarzustellen.

    Mit der Grundproblematik der Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen schlagen sich Bund, Länder und Kommunen ja schon lange herum. Bisher war die Standardantwort, die jeweils niedrigste Besoldungsgruppe wegzustreichen, nun wird das eben über solche künstlichen Anhebungen versucht in den Griff zu bekommen.

    Spannend wird es, wenn damit das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen untereinander in Widerspruch kommt. Mal schauen, wie das gelöst wird ;)

    Wer kapiert es endlich ??? Ist es soooo schwer? Es gibt im Einzugsgebiet eines Gymnasiums mehr Grundschüler als Schüler in der SekII - und weniger Gymnasien als Grundschulen. Oder stockt ihr die Schülerzahl aus unbekannten Quellen auf? Für EINEN Grundschüler muss derselbe Betrag vorhanden sein, wie für EINEN Schüler der Sek II. Das geschieht jedoch nicht.
    Falls das Konsens und Vorschrift für den Stadtkämmerer wäre, müssten die GS-KuK nicht mehr als "Aufstocker" den eigenen Geldbeutel öffnen.

    Wandern eure Grundschüler geschlossen hoch bis in die SekII? Nur dann ergäbe deine Rechnung Sinn.

    Sinnentnehmendes Lesen hilft sehr. Ich schrieb ganz eindeutig von "weiterführenden Schulen" und nicht nur von "Sek II". Auch schrieb ich ganz eindeutig von den einzelnen Schulen als abgeschlossenen Systemen, denen jeweils in Abhängigkeit ihrer Schülerzahlen Budgets vom Träger zugewiesen werden. So läuft das jedenfalls hier. Und dass dann eine einzügige Grundschule mit nur 4 Klassen weniger Budget hat als eine weiterführende Schule mit 4-6 Klassen pro Jahrgang und 6 (Sek I) bis 9 (incl. Sek II) Jahrgängen kann man sich leicht klarmachen.

    Das Problem ist aber, dass aus diesem Budget auch an den kleineren Schulen einige Kosten anfallen, die nicht mit den Schülerzahlen korrelieren, sodass hierfür ein größerer Anteil des Gesamtbudgets bereits verbraucht wird.

    Ob es wirklich einzelne Träger gibt, die den Schulformen unterschiedliche Beträge pro Kopf zuweisen, kann ich weder ausschließen noch ist mir ein solches Beispiel bekannt. Vielleicht hast du da ja belastbarere Informationen. Hier in der Diskussion tauchten diese jedenfalls noch nicht auf.

    Das mag wie so oft Bundesland- und möglicherweise sogar stellenabhängig sein. In NDS würde bei gleicher Beurteilung tatsächlich ein Blick auf das möglicherweise unterrepräsentierte Geschlecht in der entsprechenden Stufe an dieser Schule fallen und möglicherweise das jeweils frühere Gutachten zur Unterscheidung hinzugezogen werden. Ansonsten gibt es häufig spätestens im Auswahlgespräch auch Anhaltspunkte, die eine bessere oder schlechtere Passung auf die konkrete Stelle begründen können. Das Dienstalter hingegen spielt eher keine Rolle.

    Klar, mit A13 würde die Rechnung vorerst wieder passen. Habe nach diesem Thread den Eindruck, dass die Dienstherren die Vergütung am Liebsten auf Mindestlohnniveau auf Kommissionsbasis ändern würden. <X

    A13 ist weit weit weg von Mindestlohnniveau.

    Also mein Ex-Kommilitone hat aufgrund seiner 9 Monate Grundwehrdienst schneller die nächste Erfahrungsstufe erhalten. Und ja, es klang nach einer Einzelfallentscheidung.

    Für die Erfahrungsstufen gibt es berücksichtigungsfähige Zeiten, zu denen auch der Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst usw. gehören. Mit Beförderungen in höhere Statusämter hat all das jedoch nichts zu tun.

    Es ist sicher sinnvoll, sich erst einmal einen Überblick zu verschaffen, welche besonderen Aufgaben bei euch in der Schule alles anfallen und wer da genau was macht. Dann muss man sich klar, dass die Übernahme von auch außerunterrichtlichen Aufgaben grundsätzlich Dienstpflicht aller Lehrkräfte ist und in bestimmtem Ausmaß bereits in der regulären Arbeitszeit eingepreist ist.

    Insofern schaut man dann mit Blick auf die Aufgabenliste, deren antizipiertem Umfang für einzelne Kollegen und den wenigen zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden, wer entsprechende Stunden zugewiesen bekommt. Ich sage dazu mal plakativ, dass die Lehrkraft, die 1x pro Jahr eine Kollegiumsfeier mit organisiert eher nicht entlastet werden muss, die Lehrkraft, die alleine als 1st-Level-Support für die IT herhalten darf, schon eher. Aber auch das ist von der konkreten Ausgestaltung und Zuweisung der Aufgaben und deren Umfang von Schule zu Schule unterschiedlich.

    …ich meine, dass euer Nachbarbundesland NDS bereits ein Modell entwickelt und die Verordnung verabschiedet hat, geklagt wird dort bereits auch…das wird wieder vor das BvfG gehen und zehn Jahre dauern, es hilft nur, Widerspruch jährlich und fristgemäß einzulegen…

    Nein, auch in NDS gibt es nach wie vor die Familienzuschläge. Die letzte Änderung am Modell gab es Anfang 2023 mit einer nur sehr moderaten Erhöhung der Familienzuschläge bei den niedrigeren Besoldungsgruppen, die weit weit weg von dem ist, was z.B. Thüringen und insbesondere NRW umgesetzt hatten. Das steht auf dem Prüfstand.

    Ich glaube auch nicht, dass das ein rein schulformspezifisches Problem ist, insbesondere nicht in dieser Form:

    Nicht absurd, sondern Ursache. In die Sek II wird von den Schulträgern viel Geld investiert. Auch, weil dort die Kids der Stadträte und der Oberschicht sitzen, die viel Einfluss auf die Entscheidung der Stadträte haben - die wiederum die Schuletats absegnen - und darin ist die Gesamtsumme gedeckelt. Da wird das Geld oben in den Trichter geleert und unten, in der Primarstufe tröpfelt es nur noch. Klebestifte, Scheren, Papier, Bastelmaterial sind Sache der Eltern und kosten ja kaum etwas.

    Die "Kids der Stadträte und der Oberschicht" sitzen gerade auch in den Grundschulen und das i.d.R. gut verteilt. Der einzige Unterschied, der m.E. wirklich bestehen könnte, liegt darin, dass bei Budgetzuweisungen nach Schülerzahlen die Grundschulen oft nur ein sehr niedriges Gesamtbudget aufgrund der geringeren Schülerzahlen haben, einige Ausgaben aber in gleicher Höhe wie an weiterführenden Schulen anfallen können und damit das Budget anteilig stärker belasten.

    Dass Schulen sehr unterschiedliche Budgets zugewiesen bekommen und damit die Ursache für die hier im Forum immer wieder andiskutierten starken Diskrepanzen in der sächlichen Ausstattung der Schulen, liegt meiner Wahrnehmung nach sehr viel mehr bei den unterschiedlichen Schulträgern als bei den Schulformen des gleichen Schulträgers. Ich beobachte das hier bei uns in der Gegend ganz deutlich im Unterschied zwischen Großstadt und umliegendem Landkreis, wobei der Landkreis seine Schulen systematisch besser ausgestattet hat.

    Denselben Eindruck habe ich mit Blick auf einige der Formulierungen auch. Damit meine ich noch nicht einmal "fachlich nicht in der Lage", sondern die hohe Gefahr schneller Frustration im Beruf, die gerade die vom TE beschriebenen Sorgen realisieren helfen würde.

    Dennoch kurz zu den anderen Überlegungen:

    Ich habe kein Wohneigentum oder ähnliche Rückfalloptionen, dafür erhebliche liquide Rücklagen.

    TV-L E9a (...) TV-L E13 (....) A13

    Es ist quasi eine Binsenweisheit, dass man mit A13 zum Leben mehr Geld verfügbar haben wird als mit E13 oder gar E9. Insofern sollte ein grundständiges Referendariat nicht fehlen. Die knapp 2 Jahre (in vielen Bundesländern nur noch 1,5 Jahre) mehr mit geringer Besoldung sind sehr schnell wieder aufgeholt.

    Speziell wenn ich für meine Dienstzeit schneller befördert werden würde (bin militärisch A5Z). Aaaber... 5-6 Bundesländer setzen da auch schon wieder die Axt an :sauer: (ich bin flexibel, wobei ich nicht nach B/HB/HH/NRW will)

    Dienstzeiten im Militär spielen für die Übernahme höherer Statusämter schlicht keine Rolle. Wann jemand befördert wird, hängt schlicht von dessen Bewerbung auf geeignete Stellen und die dafür persönliche Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ab...ok und manchmal von den eigenen Kontakten ;)

    Meine momentanen Rückfalloptionen:

    Wiedereinsteller beim Bund (gerade bei Stationierung in Frankreich oder Litauen bedeutet das ein sehr günstiges Arbeits-Einkommensverhältnis)

    Monteur (mir wurden 2800€ netto für einen bundesweiten Montagejob von jeweils Montag bis Donnerstag in Aussicht gestellt. Alleine arbeiten und 3 Tage Freizeit, wie damals als Saunawart!)

    Briefbote

    Eventuell "normaler" Beamter im mittleren oder gehobenen Dienst (bei letzteren Jobs gehe ich von mangelhafter Alterssicherung aus, die ich in der Freizeit aufbessern will)

    Es ist gut, dass du dir bereits Rückfalloptionen überlegt hast, insbesondere mit Blick auf das eingangs geschriebene. Die Bundeswehr sucht natürlich Leute, ob man dann auch wirklich im Ausland mit entsprechenden Zuschlägen stationiert wird, liegt leider außerhalb der eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei den anderen Jobs musst du mit Blick auf deine Ansprüche zum Lebensstandard im Blick haben, dass entweder die Freizeitkomponente stark eingeschränkt ist (Monteur mit bundesweiten Montagejobs...man darf davon ausgehen, dass die Baustellen nicht pünktlich Donnerstags abgeschlossen sind) oder die Gehaltskomponente ist eingeschränkt.

    Okay. Aber ist die Konsequenz davon dann nicht, dass ledig Beamte die Differenz ausgezahlt bekommen, da sie die 538 € dann ja nicht haben, die zur Alimentierung nötig ist?

    Nein, die 538€ haben eine ganz andere Bedeutung. Es geht doch darum, dass das Alimentationsprinzip die gesamte Familie des Beamten erfasst. Da eine Familie auch höhere Lebenshaltungskosten als eine Einzelperson hat, gibt es jetzt bereits die hier viel diskutierten Familienzuschläge. Und offen gestanden: zumindest beim Familienzuschlag der Stufe 1 mache ich in Zeiten von Zweiverdienerhaushalten ein großes Fragezeichen dran.

    Wenn es um die Berechnung des nötigen Mindestabstands von Grundsicherung und Beamtenbesoldung geht, wird bisher vereinfacht die Grundsicherung des Beamten (+ Familie) seinem Einkommen inklusive der Familienzuschläge gegenübergestellt und geprüft, ob letzteres mind. 15% höher ausfällt. Zukünftig soll bei dieser Gegenüberstellung ein fiktives Einkommen des Partners von 538€ mit eingerechnet werden, sodass selbst bei Anhebung der Grundsicherung der Abstand nicht so schnell auf unter 15% abschmilzt. Ich gehe davon aus, dass Nachweise erbracht werden können, dass dieses real niedriger liegt und dann zu entsprechenden Boni in der Besoldung führt. Für die höheren Besoldungsgruppen ändert sich durch dieses fiktive Einkommen zunächst überhaupt nichts.

    Wer genau sagt hier, notwendiges Unterrichtsmaterial muss von der Lehrkraft selbst gestellt werden? Manche möchten aber gerne immer wieder darüber diskutieren, wofür ich mein privates Geld gerne ausgeben möchte.

    Es wurde und wird auch gerade hier im Forum immer wieder deutlich, dass es bei weitem nicht darum geht, dass bei einer bereits vollkommen zufriedenstellenden Ausstattung der Schulen einzelne Lernkräfte aus eigenen Stücken noch "Gimmicks" mit einbringen wollen, sondern dass es vielmehr darum geht, dringend notwendiges Lehrmaterial, welches rechtswidrig nicht zur Verfügung gestellt, privat zu stellen. Und darüber dürfen mit Sicherheit nicht nur GS-Lehrkräfte diskutieren.

    Ich muss doch davon ausgehen, dass es bewusst einmal "und" und dann aber "oder" heißt! Ich halte fest: Mit dem "oder" heißt es dass die Anwesenheit von min. 70% nur einem Bereich ausreicht, um den Abschluss zu bekommen!?

    Die Folgerung halte ich für fragwürdig. Das "oder" wird sich schlicht darauf beziehen, dass der Unterricht als klassischer Fachunterricht, als (fachübergreifendes) Lernfeld oder in Projektform erteilt werden kann. Es reicht mit hoher Sicherheit nicht aus, nur in einem dieser Teilbereiche mind. 70% anwesend zu sein.

    Ob das Land nun durch Rechentricks die Besoldung in der Gruppe A5 mit dem nötigen Abstand zur Grundsicherung länger halten kann oder einfach irgendwann auch diese wie bereits A1-A4 wegstreicht, ist doch erst einmal egal. Wir allen wissen doch, dass es zu einer durchgreifenden Wirkung von Mindestabstand zur Grundsicherung in der untersten Besoldungsgruppe und dem Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen auf nötige Besoldungserhöhungen der höheren Gruppen so oder so nicht kommen wird.

    Das Land Schleswig-Holstein schuldet mir mittlerweile über 30 000 Euro Weihnachtsgeld, was unrechtmäßig zur Haushaltssanierung nicht ausgezahlt wurde. Das nenne ich mal Diebstahl!

    https://dbbsh.de/weihnachtsgeld/index.php

    Diese Position trägst du fleißig seit Jahren hier rein. Eine rechtliche Tatsache - wie du sie darstellst - ist das jedoch nicht. Ob sich durch die Streichung der Sonderzahlung "Weihnachtsgeld" unter Berücksichtigung anderer Anpassungen der Besoldung wirklich eine verfassungswidrig zu niedrige Besoldung ergeben hat, ist umstritten. Ein entsprechendes Verfahren beim BVerfG ist anhängig und noch nicht abgeschlossen. Oder liegen dir für deine Tatsachenbehauptung bereits Urteil und Begründung vor?

    Die Bedenken wurden zur Kenntnis genommen und mit Verweis auf eine immer aktuelle Klassenbuchführung wurde empfohlen, die privaten Geräte zu verwenden und dies nicht nachträglich festzuhalten (was ist, wenn Feueralarm ist, etc.).

    Wurde in dem Zusammenhang auch darüber gesprochen, wie aktuelle Einträge ohne Privatgeräte erstellt werden können?

    Der Kollege hat damals verloren, aber auch nur, weil er das Buch ohne weitere Rücksprache mit dem Dienstherrn angeschafft hat. Falls der Schulträger sich da querstellt, beim Dienstherr nachfragen und gespannt zuschauen wie der dem Schulträger in den Hintern tritt, denn das Land will die Bücher bestimmt nicht selbst bezahlen. ;)

    Das ist leider nach wie vor einer der Ansatzpunkte: wenn die Lehrkraft einfach Tatsachen schafft (und sei es aus der Not heraus), dann wird sich der Dienstherr querstellen und das zurecht. Der andere Ansatzpunkt besteht genau darin, dass sich Schulträger und Land jeweils den schwarzen Peter gegenseitig zuschieben und sich wechselseitig nicht in der Verantwortung sehen.

    Dass der Dienstherr allerdings dem Schulträger in den Hintern tritt, darf man getrost vergessen. Der Ball wird einfach zurückgespielt und man ist dann selbst der Depp, der sich von beiden Seiten Abfuhren einhandelt. Man braucht einiges an Nerven, um das durchzuboxen. Sinnvoll ist das natürlich dennoch.

    Laut Schulordnung haben diese sowieso ausgeschaltet on der Tasche zu sein. Und die Schulordnungen die ich kenne, gelten explizit für alle am Schulleben beteiligten.

    Die mir bekannten Hausordnungen erlauben nach expliziter Freigabe durch eine Lehrkraft auch die Nutzung digitaler Endgeräte für schulische Zwecke. Dass eine Lehrkraft sich selbst eine solche Freigabe erteilen darf, ist darin natürlich enthalten ;)

    Du weißt, dass - sollte dem Schüler einfach schwindelig sein, weil er die Luft als Mutprobe zu lange angehalten hat und du die 112 rufst - dann ein RTW für richtige Notfälle blockiert ist und evtl. ein Unfallopfer oder ein Mensch mit Herzanfall stirbt? Ein RTW-Einsatz kostet schnell mehr als 1000 €. Zudem machst du dich evtl. wegen Missbrauch der Notrufnummer strafbar.

    Das ist in dieser pauschalen Form Quatsch und ich hoffe, du weißt das. Man klärt einfach direkt mit der Notrufzentrale die beobachteten Symptome ab. Diese können dann genauer einschätzen, ob ein RTW geschickt wird oder nicht. Im Zweifelsfall schicken sie einen und genau in dieser Art von Zweifelsfällen liegt auch kein Missbrauch des Notrufs vor.

    Bei nur leichten Schwindelgefühlen und guter Ansprechbarkeit werden sie vermutlich niemanden schicken und auf ansässige Mediziner verweisen. Das klärt man dann mit den Eltern ab. Auf keinen Fall würde ich bei Verdacht auf eine medizinische Notlage zuerst die Eltern anrufen, sondern wie beschrieben erst mit der Notrufzentrale telefonieren und dann mit den Eltern.

    Seph vieles sind Halbwahrheiten, die du dort schreibst, die sich im Laufe der Jahre scheinbar in deinem Bundesland etabliert haben, umso besser, dass sie korrigiert wurden:

    https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/the…tieg-62736.html

    Was genau meinst du denn mit "Halbwahrheiten"? Ein immerhin starker Vorwurf, den ich für unberechtigt halte und gerne mal belegt haben würde.

    In deinem Link steht im Übrigen nichts anderes drin, als ich bereits schrieb, nämlich dass grundsätzlich alle Ämter der entsprechenden Laufbahn offen stehen.

    Dass man sich durchaus auch aus der Probezeit heraus auf ein höheres Amt bewerben kann, ist mir aus dem persönlichen Umfeld bekannt und auch ich habe mich vor einiger Zeit erfolgreich aus dem Einstiegsamt in ein 2. Beförderungsamt beworben. Mit dessen Übernahme erfolgte aber keineswegs sofort die Beförderung in dieses Amt. Die zwischenliegende Stufe muss nach wie vor durchlaufen werden.

    In der Praxis bedeutet das konkret, dass man z.B. bei erfolgreicher Bewerbung aus A13 auf A15 und Einweisung in das Amt erst einmal nach 6 Monaten auf A14 und nach einem weiteren Jahr erst auf A15 befördert wird. Es findet kein Sprung von A13 direkt auf A15 statt, auch wenn die damit verbundene Tätigkeit bereits die ganze Zeit ausgeführt wird.

    Ausnahmen hiervon gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen nach §20 Abs. 4 NBG durch den Landespersonalausschuss. Die Fälle in NDS, die es seit Neufassung des Gesetzes 2009 gab, lassen sich an 2 Händen abzählen. (siehe https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/the…ung--95029.html)

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