Was meinst du mit "zusätzlichen" Kursen? An der Wochenstundenzahl wird sich doch vermutlich nichts ändern, oder? Bei uns haben die Schüler in der Q-Phasen etwa 32 Wochenstunden á 45min. Ist das bei euch bisher deutlich weniger?
Beiträge von Seph
-
-
Die unterlassene Hilfeleistung hat den Tod des Kindes verursacht, nicht die Unkenntnis der bestehenden Grunderkrankung.
Da bin ich bei dir und deshalb betone ich hier ja immer wieder, dass genau dieses Hinzuziehen von ärztlichem Personal bei Erkennen der Symptome uns Lehrkräfte auch vor vergleichbaren Situationen bewahrt und damit noch immer Unterricht und außerschulische Situationen hinreichend rechtssicher bewältigt werden können.
Der Weg über die Kausalkette wurde aus Gründen der Beweisbarkeit gewählt. Insbesondere konnten die Lehrerinnen sich damit nicht mehr darauf zurückziehen, die Symptome schlicht nicht erkannt zu haben. Und auch hier: um zu erkennen, dass eine offensichtlich stark geschwächte Schülerin ärztliche Hilfe braucht, bedarf es keiner besonderen Ausbildung.
-
Weil IMHO das endgültige Gerichtsurteil nicht aufgrund der unterlassenen Hilfeleistung während der Fahrt , sondern aufgrund der fehlenden Abfrage erfolgt ist.
Genauer gesagt wurde eine Kausalkette von der fehlenden Abfrage über die unterlassene Hilfeleistung bis hin zur Todesursache festgestellt. Insofern wurden die Lehrerinnen eben nicht lediglich wegen fehlender Abfrage verurteilt, sondern weil diese in Verbindung mit der dadurch unterlassenen Hilfe vor Ort kausal zum Tod des Mädchens führte. Eine rechtzeitige Hinzuziehung medizinischen Personals hätte diese Kausalkette nachweislich unterbrechen können.
Die Schlussfolgerung für uns Lehrkräfte muss also heißen, dass neben der aktiven Einholung von Informationen über die uns anvertrauten Kinder (nicht erst zu Klassenfahrten, sondern auch im normalen Schulsetting) bei erkennbaren ernsten Symptomen lieber einmal zu viel ärztliches Personal eingeschaltet werden sollte. Dafür müssen wir auch nicht besonders geschult sein, müssen keine Krankheiten diagnostizieren oder behandeln können, sondern einfach etwas gesunden Menschenverstand und Umsicht walten lassen.
-
Vielen Dank für das Update und herzlichen Glückwunsch zur nun endgültig bestandenen Staatsexamensprüfung. Dass ein Zuspätkommen nicht zu einer Amtsenthebung führt, ist durchaus nachvollziehbar. Dass du auf den Kosten sitzenbleiben könntest, finde ich bitter, kann aber tatsächlich nicht einschätzen, ob es da Aussicht auf Erfolg gibt.
Ich hoffe, dass du einen guten Einstieg in den Beruf hast und in einigen Monaten oder Jahren über diesen sehr nervigen und nach wie vor ungeheuerlichen Vorgang schmunzeln kannst.
-
Und das alles willst du im SLQ in 104 Stunden (inkl. praktischer Übung!) vermitteln?
Für die in der täglichen Arbeit meist notwendigen Aspekte reicht das locker aus. Das gilt insbesondere für so einfache Dinge wie:
Welche Schulleitung ist qualifiziert worden wie ein Arbeitnehmer abzumahnen ist für Fehlverhalten?
und das Vorgehen in vergleichbaren Fällen bei Beamten. Im Übrigen erschöpfen sich die Qualifizierungsmaßnahmen von Schulleitungsmitgliedern nicht mit der unmittelbaren "Erstqualifizierung".
Für die wenigen sehr speziellen Ausnahmefälle mit komplexerer Sachlage halten wir unkompliziert Rücksprache mit der Rechtsabteilung der für uns zuständigen Behörde.
-
Genau da sehe ich das Problem. Welche Schulleitung ist auf ihren Job wirklich vorbereitet? Ich spreche von Schul-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht. Welche Schulleitung ist qualifiziert worden wie ein Arbeitnehmer abzumahnen ist für Fehlverhalten? Keine!
Natürlich erhalten Schulleitungen eine umfassende Qualifizierung, zu der auch genau solche rechtlichen Fragestellungen gehören.
-
Ich möchte in dem Zusammenhang einfach mal darauf hinweisen, dass es in Niedersachsen die Möglichkeit zum Ablegen einer Präsentationsprüfung im mündlichen Prüfungsfach schon seit einigen Jahren gibt und diese - zumindest hier bei uns - seitens der Prüflinge kaum in Betracht gezogen wird, da der damit verbundene Aufwand auch auf Seite der Schüler eher gescheut wird. Diese wählen nach wie vor lieber die "klassische" mündliche Prüfung. Gleiches gilt für die besondere Lernleistung als alternatives Prüfungsformat.
-
Aber ja, wahrscheinlich habe ich einfach noch nie jemanden kennengelernt, der absolut unfähig und untragbar für das gesamte Kollegium, alle SuS und den Rest der Welt ist.
Daran mag etwas dran sein und eigentlich ist das sogar gut so. Bitte glaube uns aber, dass es einzelne dieser Fälle auch wirklich gibt. Ich hatte inzwischen mit 2 davon persönlich zu tun. Es sind aber zum Glück wirklich Ausnahmen und für den deutlichen Großteil der Lehrkräfte reichen Gespräche u.ä. wirklich aus.
qchn, von Rassismus und Sexismus war doch bislang überhaupt nicht die Rede, sondern dass ihr dafür gesorgt habt, dass die Person jetzt monatelang krankgeschrieben ist und wirre Dienstaufsichtsbeschwerden schreibt. Im Normalfall kann man Probleme klären, bevor jemand reif für die Psychiatrie ist.
Auch dem Beitrag von qchn ist nicht zu entnehmen, dass die Schuld für die Dienstaufsichtsbeschwerden und die lange Erkrankung bei dem Kollegium der Schule liegt, sondern lediglich, dass sich auch einmal gegen ein solches Verhalten (damit meine ich explizit nicht Fehlzeiten aufgrund ärztlich festgestellter spontaner oder chronischer Erkrankungen) positioniert wird.
Es gibt wie oben beschrieben leider wirklich (noch einmal: extrem wenige) Lehrkräfte, die derart wirr in ihren Handlungen auftreten, dabei großen Schaden anrichten oder sehr häufig mit Ansage Fehlzeiten vorweisen, dass darüber nicht hinweggesehen werden kann. Dass das andersherum nicht in Mobbing seitens des Kollegiums münden darf, ist vollkommen klar. Entsprechende "Fälle" werden i.d.R. auf Leitungsebene bearbeitet.
Wir sind aber nicht die Arbeitgeber unserer Kolleg*innen.
Die Schulleitung handelt in Vertretung dieses Arbeitgebers und ist genau auch hierfür zuständig. Für weiterführende Maßnahmen wird sich selbstverständlich mit den höheren Ebenen ins Benehmen gesetzt.
-
Dass ihr euch n Kopp macht, wie ihr mit KuK angemessen umgeht.
Man kann dafür sicher angemessenere Worte finden, auch wenn ich den Begriff des "Wanderpokals" tatsächlich verwaltungsintern ebenfalls schon gehört habe. Völlig unabhängig davon gibt es leider die Situation mit (zum Glück) sehr wenigen Lehrkräften, die für ein kleineres System Schule auf Dauer untragbar sind. In der freien Wirtschaft würde man nach nicht allzulanger Zeit je nach Problemkonstellation eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung aussprechen. Hier im ÖD wird - übrigens nicht nur im Sinne des Systems, sondern durchaus auch im Sinne der Betreffenden - zwangsläufig nach anderen Lösungen gesucht. Das kann dann tatsächlich das Versetzen in gewissen Zeitabständen sein. Das kann durchaus auch in Form einer Art "Ringtausch" stattfinden.
Du darfst dir aber sicher sein, dass einem solchen Handeln wesentlich mehr vorausgeht als lediglich
Und sind bereits nach einem Gespräch am Ende ihrer Führungskompetenzen angekommen.
-
In letzter Konsequenz wäre das ohne entsprechend medizinisch geschulten Lernbegleiter angesagt, wie uns das Urteil nach der UK-Klassenfahrt lehrt.
Nein, das stimmt schlicht nicht. Das Urteil lehrt uns, dass wir unseren Sorgfaltspflichten auch wirklich nachzukommen haben. Das bedeutet, sich aktiv über die uns anvertrauten Kinder zu informieren und im Bedarfsfall (z.B. bei auftretenden Symptomen) medizinisches Personal hinzuzuziehen. Dass selbst so banale Anforderungen einige hier noch immer zu überraschen scheinen, wundert mich stark.
-
Exakt welches Element des Bildungsauftrags benötigt zwingend ausgeprägtes außerunterrichtliches Programm?
Das ist ein netter Umdeutungsversuch, aber von zwingend hat hier niemand etwas geschrieben. Auch wenn der Versuch zu offensichtlich ist, weise ich dennoch darauf hin, dass auf diese Weise kein Gegenargument gegen außerunterrichtliche Aspekte schulischen Lebens konstruiert werden kann.
Zum Bildungsauftrag lohnt ein Blick auf §2 SchulG NRW. Die dort aufgeführten Ziele lassen sich natürlich auch im Fachunterricht einbinden, erhalten aber oft gerade im außerunterrichtlichen Bereich noch einmal eine spezifische Schwerpunktsetzung und Ausschärfung. Um das mal punktuell rauszugreifen, steht dort z.B.
ZitatDie Jugend soll erzogen werden(...) zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (...)
Natürlich kann man darüber ein bisschen in Biologie und co. sprechen. Oder man geht halt einfach mal raus und wird vor Ort auch außerhalb des reinen Unterrichtsrahmens tätig (wir haben z.B. einen Schulwald, einen größeren Schulgarten, Pflanzprojekte u.ä. im AG-Bereich).
oder
ZitatDie Schule fördert die europäische Identität. Sie vermittelt Kenntnisse über den europäischen Integrationsprozess und die Bedeutung Europas im Alltag der Menschen.
Das kann man natürlich ausschließlich im Fachunterricht thematisieren....oder man schafft Begegnungsräume mit anderen Ländern Europas, z.B. über Austauschprogramme u.ä.
Zwingend ist davon nichts, sinnlos ist es deswegen noch lange nicht.
-
Sonnenflecken.

Ist deren Behandlung auch beihilfefähig?

-
Außerschulisches kann man imo auch komplett streichen, ohne fachlichen Qualitätsverlust zu erleiden. Die Effekte davon sind doch eher Chichi.
Läge der Bildungsauftrag von Schule lediglich bei den fachlichen Kompetenzen, würde das vlt. sogar stimmen.....tut er aber nicht.
-
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob das auf den letzten 28 Seiten schon einmal verlinkt wurde. Aber wer den Fall noch immer so hinstellt, als seien die Lehrkräfte hier vollkommen unschuldig in eine unvorhersehbare Situation getappt und die Eltern tragen die alleinige Schuld, möge sich doch noch einmal den folgenden Artikel von 2019 durchlesen: https://www.spiegel.de/panorama/justi…-a-1301746.html
Dass das Urteil letztlich bis zur fehlenden Abfrage relevanter Gesundheitsdaten zurückführt, hängt im wesentlichen mit der dadurch entstandenen Kausalkette der Sorgfaltspflichtverletzung zusammen, die nachweislich zum Tod des Mädchens führte. Die fehlende Abfrage alleine wäre aber nicht das Problem gewesen, wenn nicht während der Fahrt auch noch alle deutlichen Anzeichen einer gesundheitlichen Notlage beiseite geschoben worden wären. Hier sehe ich persönlich das eigentliche Versagen der Lehrkräfte.
Mir fällt es tatsächlich schwer zu verstehen, wie man nicht auf die Idee kommen kann, ärztliche Unterstützung hinzuzuziehen, wenn es einer Schülerin erkennbar schlecht geht, diese sich ständig erbricht und nicht mehr klar wirkt. Um zu wissen, dass man hier als Lehrkraft tätig werden muss, bedarf es keiner abgefahrenen und fernliegenden Vorgehensweisen, auf die man in einer solchen Situation nicht käme und daher versehentlich in rechtliche Schwierigkeiten käme.
PS: Mir geht es dabei gar nicht so sehr um den konkreten Fall und die dabei beteiligten Lehrkräfte. Mir geht es vor allem darum, aufzuzeigen, dass man als Lehrkraft in vergleichbaren Situationen bereits mit einem Hauch von gesundem Menschenverstand schlimmeres oft verhindern und sich auch selbst vor "mit einem Fuß im Knast" schützen kann. Die Schlussfolgerung von einigen hier, gar nicht mehr auf Schulfahrten zu fahren, kann ich daher nicht teilen....insbesondere, da wir auch vor Ort in der Schule eine Garantenstellung haben und ähnlich umsichtig wie bei Fahrten agieren sollten....das aber auch können.
-
Das Ganze sieht für mich danach aus, als hätten die Eltern und Emily die Krankheit ganz bewusst verschwiegen, damit sie mitfahren kann, denn sonst wäre das Wort Diabetes ja wohl mal gefallen.
(...)Leidtragende ist das Kind, einer 13jährigen diese Verantwortung aufzubürden ist echt unter aller Kanone von den Eltern. (Und nein, ich würde auch kein Kind mit Diabetes ohne Betreuung mitnehmen)
Diabetes ist mit Sicherheit kein Grund, ein Kind von einer Klassenfahrt auszuschließen. Dafür bedarf es auch keiner extra Betreuung durch eine weitere Kraft. Unstrittig ist, dass die Lehrkräfte über die Erkrankung Bescheid wissen müssen, um ggf. notwendige Maßnahme einleiten zu können. Dabei reden wir nicht von abgefahrenen Dingen, die nur medizinisch ausgebildetes Personal bewerkstelligen kann. Wir reden von kurzer Erinnerung an essen bei Symptomen der Unterzuckerung und das Hinzuziehen von ärztlicher Unterstützung in Notfällen.
Dass dabei die Eltern mitwirkungspflichtig gewesen wären ist genauso klar, wie dass die Lehrkräfte sich eben nicht einfach darauf verlassen dürfen, dass ihnen schon Bescheid gegeben wird, wenn etwas wäre.
-
Völlig Ahnungslos, ohne Ansprechpartner, soll ich es organisieren.
Ich habe denjenigen angesprochen, der mir genannt wurde bei Verwaltungsfragen (keine Ahnung welche Stellung erhalten, =eigenes Büro, also wohl doch was anderes als Lehrer)
Sorry, aber welche Lehrkraft kennt denn die eigenen Kollegen und insbesondere die Schulleitungsmitglieder nicht und ist nicht in der Lage, ein Namensschild am Büro abzulesen?
3. Geld einsammeln oder nicht?
Ja, natürlich.
"Kollegin meinte, Kinder sollen es selbst mitbringen, wenn eines es vergessen hat, musst du privat auslegen."
Nein, natürlich nicht. Wer nicht rechtzeitig zahlt, fährt nicht mit.
4. Abrechnung? Wie, wo muss ich das abrechnen? Muss ich überhaupt abrechnen?
Ja, du bist zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung und Transparenz gegenüber den Eltern verpflichtet. Das Einbehalten von Geldern wäre eine Straftat. Überschüsse sind an die Eltern zurückzuführen oder deren Verwendung mit ihnen abzusprechen.
-
Bei Lehrern aber ist es anders. Die müssten Diabetes erriechen können, auch, wenn weder Eltern noch das Kind darüber auch nur ein Wort verliert. Da gibt es keinerlei Bringeschuld von Eltern mit schwer kranken Kindern. Nein, wenn das nicht vorher abgefragt wird, dann sind die Lehrer schuld.
Mal wieder Polemik pur. Im Verfahren konnte nachgewiesen werden, dass eine schlichte vorherige Abfrage - noch einmal: absolutes 1x1 - den Tod von Emily mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.
-
Naja mal wieder ein Grund, warum man Klassenfahrten strikt verweigern sollte.
Nein, viel eher ein deutlicher Hinweis darauf, seinen Sorgfaltspflichten bei der Planung und Durchführung von schulischen Settings auch nachzukommen. Ich schrieb es bereits an anderer Stelle: die schriftliche Abfrage von Besonderheiten und Vorerkrankungen gehört zum kleinen 1x1 von Lehrkräften und lernen bei uns bereits die Anwärter. Im Übrigen muss dies nicht nur für Klassenfahrten erfolgen.
-
1,5 Stunden in eine Korrektur zu investieren, halte ich für sinnvoller und mehr Kerngeschäft, als so ziemlich jede denkbare Wochenendveranstaltung.
Ich auch nicht. Eine Klausur teils 3x zu lesen und ewig zu korrigieren führt i.d.R. kaum zu einer anderen Beurteilung, als diese nur 1x durchzugehen. Zum Kerngeschäft von Lehrkräften gehören im Übrigen - auch wenn das nach wie vor viele Kolleginnen und Kollegen anders sehen - auch außerunterrichtliche Aufgaben wie die Beteiligung an Schulentwicklung.
Dass das nicht am Wochenende stattfinden muss, steht außer Frage. Davon war hier aber auch nie die Rede. Es ging um "außerhalb des Unterrichts".
-
da man sich dieser Schmerzensgeldzahlumgen nicht mittels Privatinsolvenz entziehen kann und der Rechtstitel für die nächsten 30 Jahre vollstreckbar ist.
Wie du selbst schon geschrieben hattest, richtet sich die Klage auf Schmerzensgeldzahlung und - sofern es überhaupt zu einer solchen in entsprechend relevanter Höhe kommt - der entsprechende Titel gegen das Land und nicht gegen die Lehrkräfte. Wird der Beamte in Regress genommen, führt das dennoch nicht zu einer Übertragung des vollstreckbaren Titels aus dem ursprünglichen Verfahren auf den Beamten, sondern ist ein getrennter Vorgang.
Werbung