Beiträge von Seph

    Bin zwar nicht gefragt gewesen, aber ja, natürlich gibt es auch an weiterführenden Schulen noch einmal eine Einschulung für die 5er. Gibt es bei mir an der Schule, an allen anderen weiterführenden Schulen in der Stadt, mein Neffe, der in NRW im August an einem Gymnasium eingeschult wurde, hatte ebenfalls eine Einschulungsfeier, …

    Das ist hier ganz genauso. An allen umliegenden Schulen finden entsprechende Einschulungsfeiern statt. Häufig umfassen diese neben einem feierlichen Akt zum Auftakt eine erste gemeinsame Unterrichtsstunde in den neu zusammengesetzten Klassen und einen parallelen Empfang der Eltern mit vielen Gesprächsmöglichkeiten.

    Wie kommst du auf so etwas? Nein, natürlich nicht. Das Bildungsportal ist vor allem eine Sammlung von Informationen im Bildungsbereich. Mit Schul-Login sind zudem weitere Formulare und auch Kontaktmöglichkeiten zum RLSB, Online-Abfragen u.ä. schulorganisatorische Funktionen verfügbar.

    Hier gibt es ein zentrales Passwort für alle. Das wurde während der Sommerferien tatsächlich wieder aktualisiert. Könnte mir jemand dies per PM mitteilen? Vielen Dank!


    [Ich würde ja in meiner Schule fragen, aber die Person, die das hat, ist im Moment nicht erreichbar.]

    Die Weitergabe der Login-Daten ist ausdrücklich nicht gestattet. Wende dich hierfür bitte direkt an deine Schulleitung, sofern du zu den berechtigten Personen gehörst. Mindestens SL und stellv. SL haben die entsprechenden Informationen und können steuern, wer den Zugriff alles erhält.

    Sie bieten sicher keine fertigen Stundenplanungen. Insbesondere Leifi geht aber über eine reine Quelle für Aufgaben u.ä. hinaus und liefert durchaus auch eine Struktur des jeweiligen Themas sowie didaktisch geeignete Zugänge. Die Basics des Stundenaufbaus werden i.d.R. recht früh im Seminar und auch von den Mentoren an den Schulen vermittelt, sodass man das recht schnell zusammenbringen kann.

    Wie lange willst du da jetzt eigentlich noch drauf herumreiten, obwohl es bereits längst eine klare Stellungnahme auch von Mod-Seite hierzu gab? Die allgemeine Frage, inwiefern Lehrkräfte fachfremd für DaZ eingesetzt werden können, lässt sich problemlos ohne persönlich Betroffene abklären.

    Das ist auch rechtlich so okay? Oder sieht es rechtlich anders aus?

    Grundsätzlich ist es rechtlich in Ordnung und auch zumutbar, fachfremd zu unterrichten. Ausgenommen ist davon der Religionsunterricht, dessen Erteilung aus Gewissensgründen verweigert werden darf. Die fachfremde Erteilung von Sportunterricht ist nicht per se unzulässig oder unzumutbar. Hier kommt es erheblich auf die konkrete Ausgestaltung an und ob man für diese die notwendigen Qualifikationen hat.

    Sie hat Deutsch und Französisch auf Gymnasiallehramt studiert.

    Die zu vertretende Lehrerin unterrichtet Mathe und Sport.

    Ich sehe da wenig Probleme wenn die Vertretung nicht unmittelbar, sondern durch mehrfache Umbesetzungen in Lerngruppe auch mittelbar erfolgt.

    Ob die Idee, bei massiven Unterbesetzungen lieber in zwei Fächern Teile ausfallen zu lassen als ein Fach vollständig, wirklich rechtswidrig ist, wage ich zu bezweifeln. Ich bin aber voll bei euch, dass das dann auch entsprechend durch die SL auszuweisen ist und nicht einfach mündlich auf die Lehrkräfte abgewälzt werden kann....schon gar nicht auf Anwärter.

    Was tun? Nachfragen möchte ich ja aus Prinzip nicht, zurückzahlen natürlich nur im Ernstfall. Sehe das als Schmerzensgeld für die ganze Idioti die man täglich ertragen muss :)

    Damit würdest du gegen deine beamtenrechtliche Treuepflicht verstoßen, wie bereits Verwaltungsgerichte (u.a. VG Koblenz, Az. 5 K 1066/21.KO) festgestellt haben. Neben der natürlich vorzunehmenden Rückerstattung (bzw. Ausgleich mit den nächsten Zahlungen) kann das auch disziplinarische Konsequenzen haben.

    Bin ich verpflichtet was zu machen oder soll ich erstmal abwarten?

    Ich bin da ganz bei den anderen: Du bist verpflichtet, die Bezügestelle auf den Fehler aktiv hinzuweisen.

    An meiner Schule sind leider einige Jugendliche mit Messer unterwegs und meinen sie seien damit der King. Problem ist das ihnen oftmals gar nicht bewusst ist, dass sie da eine wunderbares Werkzeug mitschleppen das, einmal gezogen, in der Regel im Besitzer steckt am Ende wenn es hart auf hart kommt.

    Das mit dem Messer scheint bei uns aber so ein Provinz/dorfding zu sein.

    Wie kann es sein, dass dies zwar einerseits bekannt ist, aber nicht abgestellt wird? Oder ist das wieder so ein Bundesland-"Ding"? In NDS ist das Mitführen von Messern, aber auch von Reizstoffen und Laserpointern in Schulen klar verboten. Entsprechende Gerätschaften werden eingezogen und den Jugendlichen auch nicht direkt wieder ausgegeben. Dass man dafür nicht proaktiv Taschen durchsuchen kann, ist natürlich klar.

    Hallo,

    dürfen/können SL ihre Lebenspartner einstellen. Gibt es hierfür Grenzen? Freue mich auf Infos bzw. Hinweise.

    Zur Frage: Technisch ist das möglich, ein "Geschmäckle" hat das natürlich so oder so. Es gibt Partner, die an dieser Stelle klar zwischen Beruf und Privatleben trennen können, häufiger allerdings dürften sich die Ebenen vermischen.

    Welche Schulleitungen können überhaupt jemanden einstellen, das fällt bei uns nicht in deren Zuständigkeitsbereich.

    In einigen Bundesländern - so auch in NDS - sind durchaus schulscharfe Ausschreibungen möglich. Die zugehörigen Auswahlgespräche und die Auswahlentscheidungen liegen in der Hand der Schule. De jure erfolgt die Einstellung natürlich durch das Land selbst....vertreten durch die SL.

    Was soll denn hospitiert werden wenn ich mit der Ausbildung noch nicht fertig bin?

    Das verstehe ich nicht, weißt du?

    Es ist ja klar, dass ich einem Lehrer noch nicht gleich bin vom Unterricht.

    Bei den Hospitationen geht es doch gerade um strukturierte Rückmeldungen zum Unterricht, die Besprechung möglicher Alternativen und Hinweise zur Weiterentwicklung. Eine sinnvolle Ausbildung ohne zwischenzeitliches Feedback zu den einzelnen Aspekten beruflichen Handelns ist undenkbar.

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