Wer redet von "reindrücken"? Es geht darum, dass die Abwesenheit von Unterrichtsstunden meines Erachtens nicht bedeutet, dass man frei hat und nicht erreichbar zu sein hat. Man Beweise mir das Gegenteil.
Das ist leicht, denn deine Schlussfolgerung ist logisch falsch. Wie hier schon vielfach beschrieben wurde, bedeutet die Nichterteilung einer Unterrichststunde zum Zeitpunkt t zwar nicht, dass man zu diesem Zeitpunkt unbedingt frei hat, sehr wohl aber, dass man zu diesem Zeitpunkt frei haben kann. Denn nochmal:
Zitat von §2 Satz 2 Nds. ArbZVO-Schule
Soweit die Lehrkräfte nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.
Abgesehen von vorab definierten Zeiten der Rufbereitschaft - welche auch definierte Arbeitszeiten sind - ist daher eine Erreichbarkeit gerade nicht erforderlich.
PS: In der Praxis bedeutet das schlicht, was hier schon mehrfach beschrieben wurde:
1. Natürlich beantworte ich Anfragen zeitnah innerhalb meiner eigenen Arbeitszeit, zu der natürlich auch der große Bereich der ungebundenen Arbeitszeit gehört.
2. Meine ungebundene Arbeitszeit teile ich mir dennoch frei ein und das kann auch werktags bedeuten, dass ich in einer Klappstunde oder an einem unterrichtsfreien Tag nicht ad hoc erreichbar bin...und das auch nicht sein muss.