Beiträge von Seph

    Würde ich doch nie tun. Als Beamter muss ich jedoch meine Gesundheit bewahren und wenn's im Bauchi dann rumpelt... ;)

    Eine angekündigte Erkrankung ist im Arbeitsrecht durchaus ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung, im Beamtenrecht für entsprechende Disziplinarmaßnahmen....haben wir vor nicht allzulanger Zeit gerade erst durch.

    Hallo zusammen,

    die erwähnte App hat sich ganz schön gemausert in der Zwischenzeit, in Punkte Datensicherheit wie als auch funktionell.


    Benutzt sie hier irgendjemand und kann Erfahrungswerte teilen?

    Nein, es bleibt das Problem, dass personenbezogene Daten dafür außerhalb der schuleigenen Systeme gespeichert werden. Ich sehe im Übrigen auch keinen Mehrwert dieser App gegenüber bereits vorhandener interner Lösungen.

    Weiß jemand, ob und wie man durchsetzen kann, dass alle dafür eine Freistellung bekommen?

    Es ist kaum vermittelbar, alle Lehrkräfte einen ganzen Unterrichtstag freizustellen, nur weil sie einmal im Jahr mal 3 Stunden in der Schule Dienst an einem Samstag - immerhin auch ein Werktag - geleistet haben.

    Bei uns wurde das auch schon wie selbstverständlich abgebügelt, weil nicht alle Schüler kommen und wegen Dienstpflicht blabla. Ich empfinde diesen Samstag als Zumutung.

    Ansonsten gilt wie so oft "Sei vorsichtig mit deinen Wünschen, sie könnten sonst wahr werden": Mich persönlich stresst ein solcher Samstag wesentlich weniger als die Tage der offenen Tür - wie an einigen Nachbarschulen praktiziert - noch nachmittags ab 16 Uhr an einen ohnehin schon langen Schultag anzuhängen.

    Man müsste sich diese Tage mal aufschreiben und dann bei fünf erreichten Extrawurstterminen mal eine Woche Bauchweh haben...

    Ja, man müsste sich diese Arbeitszeit einfach mal aufschreiben, um einen guten Überblick über seine Gesamtarbeitszeiten zu behalten und diese gut planen zu können. Und nein, Bauchweh muss das nicht auslösen.

    Ich kenne keine Lehrkraft, die in sechs von zwölf Wochen Ferien wirklich jeden Tag ihre 8 Stunden arbeitet. De facto dürfte es so sein, dass die während der Unterrichtszeit angehäuften fiktiven Überstufen ebenso fiktiv in den zwölf Wochen unterrichtsfreier Zeit abgefeiert werden.

    Das kann ich nur bestätigen. Das bedeutet andersherum natürlich, dass sich die in der Zeiterfassung angesetzten Wochenarbeitszeiten in den Unterrichtswochen entsprechend erhöhen müssen. Ich habe manchmal den Eindruck, dass das nicht immer alle Kolleginnen und Kollegen beachten.

    Die Kinderbetreuung ist insofern gewährleistet, wenn man nicht gerade während der unterrichtsfreien Zeit in der Schule arbeitet - und selbst da nehmen die A15er mitunter ihre Kinder mit. (Selbst während des Corona-Lockdowns im Homeoffice war ich froh, dass ich dauerhaft von daheim arbeiten konnte und so die Betreuung meiner drei Kinder immer gewährleistet war.)

    Ja, genau so. Die Präsenzzeiten in den Ferien in der Schule halten sich auch im Rahmen und machen nur wenige Tage mit nur jeweils wenigen Stunden im Jahr aus. Ausgenommen davon sind die Tage unmittelbar vor Schuljahresstart, die auch mit Blick auf die Kinderbetreuung (Kita und Schulen sind ja noch zu) durchaus anspruchsvoll sind. Aber auch hier: sicher deutlich weniger schwierig als für Familien, bei denen beide Eltern nicht in Schule arbeiten und die mit ihrem Jahresurlaub schnell ins Straucheln kommen, wenn sie über 60 Ferientage im Jahr abfangen sollen. Spätestens dann war es das nämlich auch ganz schnell mit "Flexiblen Urlaubstagen außerhalb des Schuldienstes".

    Die verwendeten Software-Lösungen hängen teils von Vorgaben der Bundesländer oder der Schulträger ab. Gleichzeitig dürften die wenigsten von uns hier schon mit mehreren Programmen parallel gearbeitet haben, um diese wirklich auf Vor- und Nachteile hin vergleichen zu können.

    Bei uns kommen u.a. zum Einsatz: WebUntis für die Stunden- und Vertretungsplanung, IServ als internes Schulnetzwerk, eine Softwarelösung zur Schülerverwaltung im Sekretariat und eine separate Oberstufenverwaltungssoftware. Hier weiß ich von benachbarten Schulen, dass diese teils andere Programme nutzen, die aber im Funktionsumfang weitgehend identisch sind.

    Für was genau sucht ihr denn eine Softwarelösung und was soll diese leisten?

    Mein letzter Stand (schon was her) ist, dass Online unzulässig ist, selbst wenn alle Teilnehmenden das möchten.

    Der einzige Grund, der mir hierfür einfällt, wäre ggf. eine Einschränkung möglicher Plattformen mit Blick auf die Inhalte der Besprechung. Wenn es dabei um personenbezogene Daten Dritter gehen sollte, könnte es problematisch sein, über Server externer Anbieter zu gehen. Wir nutzen für solche Besprechungen schlicht den hauseigenen Server über IServ.

    Ich kenne das Beamtenrecht nicht.

    Das könnte das Problem sein. Auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen ist hier im Thread aber oft genug mit den konkreten einschlägigen Normen verwiesen wurden.

    PS: Zumindest in NDS wird für die angestellten Lehrkräfte explizit auf die Regelungen für die beamteten Lehrkräfte verwiesen, es gelten hier die gleichen Spielregeln, zu denen auch die freie Einteilung der ungebundenen Arbeitszeit in Verantwortung der Lehrkraft selbst gehören. (vgl. LKrAzErl i.V.m. ArbZVO-Schule).

    Wenn deine Schulleitung nun aber festlegen wollte, dass Teilzeitkräfte einmal am unterrichtsfreien Tag in ihre Mails gucken mögen, würdest du dich weigern, weil du es für rechtswidrig hältst?

    Dir wird nicht entgangen sein, dass wir mit einer Dienstvereinbarung zur kurzen Sichtung von Mails zu einem definierten Zeitpunkt weit entfernt von der Ausgangsfrage der auch kurzfristigen telefonischen Erreichbarkeit sind. Zu ersterem habe ich nie von Rechtswidrigkeit gesprochen. Aber auch hier müsste sich die SL im Zweifelsfall die Frage gefallen lassen, wie das ohne Dienstgeräte erfolgen soll und wird kaum durchsetzen können, Teilzeitkräfte nur zum Prüfen von Mails an unterrichtsfreien Tagen in die Schule einzubestellen.

    Wiederum Praxis: Ich denke nicht, dass etwas gegen ein einmaliges Checken von Mails auch an einem unterrichtsfreien Werktag spricht und die meisten Lehrkräfte werden hierfür die zweifellos vorhandenen technischen Möglichkeiten nutzen. Verpflichten wird man sie aber nicht dazu können. Und das ist ein ganz deutlich anderer Fall als die hier ursprünglich diskutierte Erwartung einer Rufbereitschaft.

    Meiner Meinung nach müsste beides Arbeitszeit sein, aber an meiner Schule ist beides nicht der Fall. Mich würde interessieren, wie das woanders gehandhabt wird.

    Wie meinst du das genau, an deiner Schule sei das keine Arbeitszeit? Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird auf Basis von Deputatsstunden, nicht von Arbeitsstunden abgerechnet. Außerunterrichtliche Tätigkeiten gehören natürlich zur Arbeitszeit dazu, was bereits im Ansatz der Deputatsstunden, die nur knapp die Hälfte unserer Arbeitszeit ausmachen, mit berücksichtigt ist.

    Oder bist du an einer (Privat-)Schule, die wirklich konsequent per Stechuhr die Arbeitszeiten erfasst und die Pausenzeiten automatisiert ausspart? Dann müssten wir da noch einmal von arbeitsrechtlicher Seite drauf schauen, wann eine Pause auch wirklich eine Pause ist und wann nicht.

    Das Erstarken der AfD verwundert mich wenig, gut finde ich es nicht, aber eu Parlament ist jetzt auch nicht besonders wichtig. Bei Bundestagswahlen fände ich es bedenklicher.

    Das sehe ich auch mit Blick auf Frankreich etwas anders, nur dass dort das Votum noch eindeutiger stark europakritisch ausfiel. Mit Blick auf die bevorstehenden geopolitischen Herausforderungen wäre ein Auseinanderdriften der EU eine Katastrophe für uns.

    Hier in der Stadt hat laut dem vorläufigen Ergebnis die AfD nur 7,6% der Stimmen erreicht. Die Grünen haben die meisten Stimmen (22,7%) erhalten und liegen damit vor der CDU mit 20,4% und der SPD mit 18,6%. Interessanterweise hat "Volt" hier anscheinend mehr Stimmen bekommen als die FDP. Danach folgen BSW und die Linken (beide zwischen 4 und 5%).

    Sieht bei uns ziemlich ähnlich aus, was mich zumindest vor Ort etwas beruhigt.

    Wer redet von "reindrücken"? Es geht darum, dass die Abwesenheit von Unterrichtsstunden meines Erachtens nicht bedeutet, dass man frei hat und nicht erreichbar zu sein hat. Man Beweise mir das Gegenteil.

    Das ist leicht, denn deine Schlussfolgerung ist logisch falsch. Wie hier schon vielfach beschrieben wurde, bedeutet die Nichterteilung einer Unterrichststunde zum Zeitpunkt t zwar nicht, dass man zu diesem Zeitpunkt unbedingt frei hat, sehr wohl aber, dass man zu diesem Zeitpunkt frei haben kann. Denn nochmal:

    Zitat von §2 Satz 2 Nds. ArbZVO-Schule
    Soweit die Lehrkräfte nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.

    Abgesehen von vorab definierten Zeiten der Rufbereitschaft - welche auch definierte Arbeitszeiten sind - ist daher eine Erreichbarkeit gerade nicht erforderlich.

    PS: In der Praxis bedeutet das schlicht, was hier schon mehrfach beschrieben wurde:

    1. Natürlich beantworte ich Anfragen zeitnah innerhalb meiner eigenen Arbeitszeit, zu der natürlich auch der große Bereich der ungebundenen Arbeitszeit gehört.

    2. Meine ungebundene Arbeitszeit teile ich mir dennoch frei ein und das kann auch werktags bedeuten, dass ich in einer Klappstunde oder an einem unterrichtsfreien Tag nicht ad hoc erreichbar bin...und das auch nicht sein muss.

Werbung