Beiträge von Schmeili

    Wenn es sich nur um Vertretungsstellen handelt (z. B. für kurzfristig erkrankte KuK, für schwangere Kolleginnen o. ä.), finde ich die befristeten Stellen ganz hilfreich. So etwas gibt es ja in Unternehmen - bspw. in dem, wo mein Lebensgefährte arbeitet - durchaus auch; läuft dort z. T. über Zeitarbeitsverträge, wenn gerade viel zu tun ist. Allerdings ist es natürlich aus Arbeitnehmersicht großer Mist, wenn sie dann schon bald wieder entlassen werden und von Anfang an wissen, dass dieser Job nicht für "ewig" ist.

    Das Problem ist aber, dass es weit darüber hinaus geht.... Ich war zB lange Zeit befristet für eine pensionierte Lehrkraft......

    Schmelli wo steht das denn? In Anlage fünf zum Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Erkältungssymptomen steht doch, dass das gilt, wenn jemand Kontaktperson ersten Grades ist und deswegen in Quarantäne muss. Wenn aber jemand Kontakt mit jemand hatte, der Kontakt zu einem Infizierten hatte, besteht kein Handlungsbedarf. Also wenn ich in Quarantäne müsste, weil ein Schüler positiv wäre, dürfte meine Tochter trotzdem gehen. So würde ich es verstehen. Die Eltern in meiner Klasse hatten hier nachgefragt.

    Richtig, auf diesem Blatt steht das nicht. Das steht in der 2. Corona-Verordnung.

    Anderes Bundesland (Hessen), aber ich könnte mir gut vorstellen, dass es in dieselbe Richtung geht:
    Nach einer gewissen Anzahl an Vertretungsverträgen könntest du dir eine unbefristete Stelle einklagen, wenn keine Sachgründe für die Befristung vorliegen.

    Darum wird hier penibelst darauf geachtet, nicht versehentlich jemanden einzustellen als Vertretungskraft, der diese Auflagen erfüllt.

    Nachtrag: Meine Vermutung war richtig. https://wuppertal.gew-nrw.de/befristung.html

    Na da haben wir Hessen es gut, hier weiß der Corona-Virus, dass er sich nicht über kontaminierte Sportgeräte verbreitet.

    In Hessen weiß der Corona-Virus ohnehin viel mehr, dass er sich an die Auflagen des Kumis zu halten hat.

    Auch Computertastaturen müssen nicht zwischengereinigt werden. Auch keine Bälle, Matten o.ä.

    Sehe ich es eigentlich richtig, dass man während den Pausen in Hessen nichts essen darf, weil man die Maske nicht abziehen darf?

    "In Schulen (Schulgebäude und -gelände) ist, mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen" (Hygieneplan 5.0)

    Somit darf man also nur im Unterricht essen?! Wenn es dein kein NaWi-Raum ist..

    Ja, bei uns ist das so. Wir haben allerdings in der Grundschule tatsächlich festgelegte Frühstückspausen im Klassenraum. Vor- und hinterher sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

    Wieso ist das nicht vermieden worden, frage ich mich. Bei uns gab es explizit noch einmal am ersten Schultag den Hinweis an alle Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten, dass sie auf direktem Wege 14 Tage in Quarantäne und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden müssen, sie in dieser Zeit keinen Besuch empfangen dürfen und bei Zuwiderhandlungenhohe Bußgelder drohen. Zudem mussten die SuS und ihre Erziehungsberechtigten unterschreiben, dass sie in den letzten Wochen nicht aus einem Risikogebiet zurückgekommen sind.

    Wir haben übrigens bis jetzt keine "Ausfälle" wegen Corona im näheren Umkreis, obwohl an meinem Schulstandort u. a. recht viele Bulgar*innen und Rumän*innen wohnen, die sicherlich auch vielfach in den Sommerferien auf "Heimatbesuch" waren. Die sind dann aber wohl tatsächlich in Quarantäne gegangen (habe von mehreren Fällen gehört, wo die betreffenden SuS halt noch nicht am Unterricht teilnehmen konnten).

    Weil du das nicht vermeiden KANNST! Ich kann denen ja keinen Chip implantieren und dann bei Schulbeginn auslesen. Selbstverständlich gabs bei uns auch die Info - zusätzlich noch die Abfrage über die Schüler. Trotzdem hatten wir zwei (fehlinformierte) Schüler, die WIR ALS SCHULE dann heim schicken mussten.

    Einmal: Wie, bis dahin geht das Risikogebiet? Das ist doch weit weg von der Stadt XYZ?! Das andere Mal war es ein "An der Grenze wurden nur die Erwachsenen getestet, Kinder müssen nicht getestet werden und nicht in Quarantäne".

    Also hier im Kreis sind alle Fälle von Schulschließungen oder Teilquarantänen nicht auf infizierte Lehrer zurückzuführen, sondern auf Schüler, die die Eltern z.T. nach der Rückkehr aus Risikogebieten einfach mal in die Schule geschickt haben, ohne das Testergebnis abzuwarten.

    Auch in unserem Schulamtsbezirk waren alle 5 von Corona betroffenen Schulen durch Schüler betroffen.

    Die meisten Schüler*innen haben engeren Kontakt zu ihren Eltern und Geschwistern, als zu ihren Mitschüler*inne*n. Deshalb müssten diese ebenfalls getestet werden und in Quarantäne, denke ich.

    Ach, ich bin es fast müßig zu erklären....

    Kind X ist infiziert = Quarantäne, selbstverständlich inkl. des gesamten Haushaltes.

    Mitschüler A-Z =Kontaktpersonen 1. Grades= Quarantäne

    Geschwister & Eltern der Mitschüler A-Z=Kontaktpersonen 2. Grades: KEINE Quarantäne, aber Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita, Hort)


    Ja, selbstverständlich haben Innerfamiliäre Strukturen mehr Kontakt als Mitschüler, dennoch bleibt es hier beim 2. Grad!

    Ich finde es in der heutigen Zeit der Mobilität im Laufe eines Lebens für unangebracht. Oftmals bringt es Familien wirklich in die Bredouille (unterschiedlicher Fächerkanon, unterschiedliche Altesvorgaben für die Einschulung, unterschiedliche Schulformen - von welcher Schulform darf ich auf welche Schulform wechseln) etc.

    Ich würde mir mehr vergleichbare Mindestvorgaben bundeseinheitlich wünschen.

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