Haha - ich muste so lachen. Ja, das trifft es so ziemlich. Wir sind inzwischen in Woche 2 - und zwar ohne Buchstabeneinführung. Ja - das ist alles komplett richtig so. Bis zu den Herbstferien werden wir alle Vokale können, bis zu den Weihnachtsferien können die Kinder lesen.
Aktuell legen wir Grundlagen: Regeln lernen, Räume finden, "nicht im Bus sein, obwohl man noch Betreuung hat", Stifthaltung, Wörter abhören, Laute erkennen, Wortsegmentierung, Silbenschwingen, Reimwörter finden, Arbeitstechniken lernen, Hausaufgaben notieren, Schule kennenlernen, Mitschüler kennenlernen etc....
Beiträge von Schmeili
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Wobei ich auch hier ein vorschreiben fragwürdig finde. Wenn ich (haha - mit kleinen Kindern kann man sich das Szenario kaum vorstellen) um 12 Uhr erst Unterrichtsbeginn habe und vielleicht ein Langschläfer bin, dann kann ich mich auch nciht zwangsläufig pünktlich krankmelden.
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Bei uns kann man sich auch per Email krank melden. Habe ich schon gemacht, wenn ich nachts um vier mit Magen-Darm aufgewacht bin.
So läufts bei uns auch, alternativ, da alle damit einverstanden sind, per WhatsApp. Da kann ich auch mitten in der Nacht eine WhatsApp schreiben.
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Um ehrlich zu sein, ja. Diese Praktikantenrolle liegt mir gar nicht mehr nach so vielen unbezahlten Praktika. Ich möchte mehr Verantwortung übernehmen und nicht nur die Hilfskraft sein. Das motivert mich mehr.
Na dann beende dein Studium, mach dein Referendariat und voilá: Jede Menge Verantwortung!
Leider ist aktuell die Lage so, dass nicht fertig ausgebildete Menschen Unterricht übernehmen dürfen. Hierunter leidet in aller Regel die Unterrichtsorganisation sowie die Unterrichtsqualität. Das hat nun nichts mit dir persönlich zu tun, aber bei wechselnden Vertretungslehrern wird da niemand die Muße (und die Zeit! und die Motivation!) haben, dich ans Händchen zu nehmen. In aller Regel bleibt trotz eines Vertretungslehrer am Jahrgangspartner/Team/Parallelkollegen noch genug zusätzliche Arbeit hängen, sodass für anderes keine Ressourcen mehr da sind.
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Ich habe Timetex mal angeschrieben: Sie können noch nicht mit Sicherheit sagen, ob der Konfigurator noch vor dem neuen Schuljahr (ich schrieb von Hessen) laufen wird und sie empfahlen, auf alternative STandardprodukte auszuweichen.

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Danke Zirkuskind, dann werde ich auch erstmal noch warten. Timetex hat nämlich z.B. ein Kalendarium, das ich sehr mag. Als GS Lehrerin brauch ich nunmal einfach nicht 10 Unterrichtsstunden pro Tag....
Danke auch Wolfgang, aber ich mag tatsächlich einen fix und fertig gedruckten und fest gebundenen Kalender haben.
Das "Zusammenbasteln" hatte ich nach meiner Elternzeit, ich verzettele mich dann - im wahrsten Sinne des Wortes.. -
Hallo Zirkuskind,
soweit ich das sehe, funktioniert das nicht. Ansonsten: Mal anschreiben/anrufen.Gibt es inzwischen vergleichbare Angebote wie leererkalender.de? Das Kalendarium ist für mich noch immer nicht perfekt - da würde ich mich gerne weiter umschauen. Aber vermutlich wäre das dann die eierlegende Wollmilchsau.
Von der Stabilität und der Vielzahl an Listenmöglichkeiten finde ich ihn nämlich perfekt... -
Also Hessen hat keine Erhöhung bei den Bezügen mit dabei, lediglich das erhöhte Kindergeld.
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In Hessen dürfte sie es auch. Why not?
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In etwa wie bei uns (siehe mein Beitrag).
Sonderpädagogischer Förderbedarf heißt aber nicht zwangsläufig lernzieldifferente Beschulung, sondern nur in den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung (Hessisches Schulgesetz § 50).Für welches von beiden brauchst du jetzt das Einverständnis der Eltern? Für die Überprüfung auf Sonderpäd. Förderbedarf m. E. nicht (Hessisches Schulgesetz § 54).
Ah, ok. Bisher hatten wir nur die Fälle mit Schwerpunkt Lernen. Laut unserer Schulleitung und unserem BFZ für beides!
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Nein, nein, ich meinte schon tatsächlich das, was ich geschrieben habe.
Hessen: Um das Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) einschalten zu können muss ich per Formular eine Unterschrift der Eltern einholen, ohne diese ist nur eine allgemeine Klassenhospitation möglich. Sobald das Kind mit der BFZ-Kraft (in der Regel Förderschullehrerin) einzeln arbeitet oder den Raum verlässt müssen wir vorher das Einverständnis der Eltern einholen (nicht informierend, wirklich EInverständnis!). Ich fragte auch mal an, wie das denn bei einer Weigerung aussähe, da wurde mir nur mitgeteilt "Besorgen sie die Unterschrift!" *augenverdreh*).
Sollte dann die Unterstützung der BFZ- Lehrkraft nicht ausreichen, müssen für das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eine erneute Unterschrift einholen. (Grad im letzten Jahr durchexerziert.... Ganz wichtig bei getrennt lebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht: BEIDE Elternunterschriften....)Ich möchte nicht ausschließen, dass das falsch ist, aber wir verwenden ausschließlich die offiziellen BFZ- und Schulamtsformulare....
Nachtrag für Palim
Sonderpädagogische Unterstützung: Kurzfristig, damit ggf. das Klassenziel noch erreicht werden kann (lernzielgleiche Beschulung, ggf. mit Nachteilsausgleich)
Sonderpäd. Förderbedarf: Das Kind wird ein "Förderschulkind" und kann von nun an als Inklusionskind die Grundschule ODER eine Förderschule (wenn noch vorhanden.....) besuchen: lernzieldifferente Beschulung -
Auch hier in Hessen muss dafür das Einverständnis der Eltern eingeholt werden, aber das ist ein recht allgemein gehaltenes Dokument. Es steht bei der Überprüfung für sonderpäd. Förderbedarf nicht eder einzelne Test drauf, sondern eben dass Diagnostische Tests durchgeführt werden.
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Wenn ihr als Sonderpädagogen dafür ausgebildet seid, dann ist er genauso aussagekräftig.
Hier in Hessen ist z.B. eine Lehrkraft alleine "Kraft ihres Amtes" dazu befähigt, eine Legasthenie zu diagnostizieren..........
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Ich möchte an dieser Stelle nur mal vorsichtig anmerken, dass man mit den Tests als Lehrer (da sind ja die Ausbildungen und Berechtigungen je nach BL sehr vielseitig) vorsichtig sein soll.
In der Regel enthalten solche Tests eben z.B. auch Vorgaben, wie oft bzw. in welchen Zeitabständen sie angewendet werden dürfen. Gegebenenfalls kann man damit auch die Arbeit eines gut ausgebildeten Psychologen verhindern, da dieser den für dieses Kind passendsten Test dann nicht mehr anwenden darf.
War mir bisher nicht so klar, ich stieß kürzlich bei der Hamburger Schreibprobe im Gespräch mit dem Psychologen auf solch ein Problem. -
Mal in die normale Arbeitswelt verlegt: ist es wirklich sinnvoll, wenn der Betriebschef traditionell bei den Betriebsratsversammlungen der Belegschaft dabei ist? Wahrscheinlich nicht wirklich...
Surprise, surprise.
Verschwendete Lebenszeit: 2 Stunden
Effekt: Null.
Prost Mahlzeit. -
Die Personalversammlung ist freiwillig, außerdem lädt da nur der PR ein, nicht die Schulleitung
Ich danke dir für die Antwort. Ja, eingeladen hat auch der PR, aber eben direkt das Kollegium und die Schulleitung (was für uns nicht verständlich ist, da die Probleme sich durch die anwesende SL nicht klären lassen werden, aber gut - ein anderes Thema...)
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Übrigens ist es in Hessen so, dass die Schulleitung für das Schreiben der Zeugnisse (ggf. delegierbar, das weiß ich nun nicht) verantwortlich ist, wenn der KL ausfällt.
Bei mir ging es im März dann auch um Erstklasszeugnisse. -
Ich hatte das als ich krank war. Nein, du bist nicht verpflichtet Zeugnisse zu schreiben, wenn du dauerhaft krank oder eben nicht mehr angestellt bist. Ich habe mir dazu dann Rechtsberatung seitens der Gewerkschaft geholt.
Übergabe: Lernstand übermitteln (Stichpunkte sind da vollkommen ausreichend!, evtl. habe ihr zwischendurch Lernstandstests geschrieben?), Kopie davon behalten (!), gegenzeichnen lassen. -
Vielleicht passt das hier ganz gut.
Hessen, Personalversammlung, eingeladen hat der Personalrat das Kollegium und die Schulleitung.
Gibt es hierfür eine Anwesenheitspflicht?
Ich finde leider keine Information explizit hierfür. Weiß jemand, wo ich das nachlesen kann? im HPVG finde ich nix. -
Falls mal wieder jemand sucht: Spiele MÜSSEN unbedingt in den Grundschulunterricht!
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