Hessen:
Lehrer führen Beratungsgespräche, die Klassenkonferenz entscheidet. Steht dies im Widerspruch zum Elternwunsch, werden die Eltern erneut beraten. Es zählt das Gesamtbild der Hauptfächer, sowie Arbeits- und Sozialverhalten. Notengrenzen gibt es nicht.
Bei der Anmeldung zählt ausschließlich der Elternwunsch.
Beiträge von Schmeili
-
-
Gut - also mal wieder: Ländersache! Woher Prusselise kommt, weiß ich nicht.
-
Naja, der SL kann in "Verdachtsfällen" aber schon ab Tag 1 einen Krankenschein verlangen. Offenbar hat der also doch ein Mitspracherecht.
Einfach so kann der SL auch das nicht. Er kann den Amtsarzt einschalten, aber Lehrern eine Attestpflicht auferlegen, einfach mal so auf Verdacht, das wäre mir neu (und steht so zumindest nicht bei uns im Gesetz).
Wortlaut Dienstordnung Hessen "Bei Versäumnis wegen Krankheit ist von Lehrkräften am vierten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, die nach Möglichkeit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten soll, vorzulegen. Diese Bescheinigung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter einzureichen."
-
Bei uns gilt das schulintern schon. Sobald wir vor oder unmittelbar nach den Ferien krank sind, benötigen wir eine Krankschreibung
Es gibt keine schulinternen Vorschriften. Es gibt das jeweilige Beamtenrecht des Bundeslandes. Alles andere ist Gutsherrenart der Schulleitung, aber nicht rechtlich bindend. Bitte doch mal um eine schriftliche Anweisung mit Verweis auf die rechtlichen Quellen hierfür.
-
Bei uns läuft das ganz offiziell im Rahmen des Übergangs Grundschule - weiterführende Schule.
Frag am besten deine Schulleitung, wie das bei euch geregelt ist. -
Sinnvoll ja, manchmal aber tatsächlich eine Sprachkompetenzfrage. Nicht alle Fremdsprachenlehrer sind so gut ausgebildet, wie es eigentlich notwendig wäre. Gerade Berlin kann doch davon ein Liedchen trällern, oder irre ich mich da?
Gibt es keine netten Netflix-Serien auf italienisch, damit deine Tochter wieder "reinkommt"? -
*lach* Ich arbeite ca 30 Minuten von meinem Wohnort entfernt. Trotzdem treffe ich permanent unsere Schulkids im Schwimmbad oder im Kino oder bei kulturellen Events. Kürzlich traf ich neue Schulkids im Turnen meiner Tochter... Ländliche Umgebung halt - da sind 25km nix...
Seit der Geburt meiner Tochter wohnen sehr enge Freunde in meinem Schulort, war nie so geplant, wollten auch nie so lange da bleiben. Nun wird das Töchterlein nächstes Jahr eingeschult, zum Glück bin ich einen Jahrgang drüber, so bin ich halt maximal Fachlehrerin.
Manchmal ergeben sich solche Überschneidungen echt zufällig, gerade wenn irgendwann eigene Kinder ins Spiel kommen, kann man das kaum verhindern. -
Ja, natürlich. Ich verstelle mich doch nicht plötzlich, nur weil da andere Menschen sind.
-
Zum Zeitpunkt des Unglücks waren Auffrischungskurse für Sportlehrer in Erster Hilfe in Hessen übrigens noch gar nicht verpflichtend. Nur mal so am Rande eurer Jura-Diskussion. Zum Glück wurden dahingehend die Verordnungen überarbeitet.
Alle übrigen Lehrer müssen übrigens in Hessen auch heute noch nicht verpflichtend einen aktuellen EH-Kurs haben, es muss nur ein gewissen Prozentsatz des Kollegiums einen aktuellen EH-Kurs vorweisen können. (Sinnvoll ist das nicht!)
-
Meine Schüler mussten heute eine Deutscharbeit nochmal schreiben: Begründung: Meine Kaffeetasse ist über alle korrigierten Arbeiten drüber gelaufen und nichts war mehr lesbar. Schüler mussten Trennwände aufbauen, Stifte herausholen, Mäppchen verschwinden lassen und Tische rücken.
Habe aber direkt aufgelöst, nachdem ich ihnen die angebliche Arbeit verkehrt herum auf den Tisch gelegt habe.

-
Bei solchen Themen ist es ganz wichtig, Wortklauberei zu betreiben.
Wie definiert das NSchG Dienstbesprechungen? Wie werden Konferenzen definiert? Ist das, was ihr auf DB besprecht, überhaupt berechtigt dort zu besprechen oder gehört das in die Konferenzen? (Bei uns gab es bis vor 5 Jahren ausschließlich Dienstbesprechungen, was de facto einfach falsch war).
Erst danach kannst du im Grunde schauen, ob teilbar oder nicht. -
Gib mal bei Youtube 3d-Bügelperlen ein
-
Puh, ich danke euch für eure Antworten. Sowas ähnliches hatte ich befürchtet (dass es nicht reichen würde, "nur die Abi-Klausuren" mitschreiben zu können).
Ich versuche mal, ob ich in der aktuellen Situation jemanden finde, der sich damit auseinandersetzen kann (bzw. für die Schülerin einsetzen kann), die Schülerin jedenfalls nicht.Edit: Nein, nach Halbjahresbeginn wurde noch gar nichts geschrieben..
-
Ich habe mal eine ganz private Frage an die Sek-II-Lehrer in NRW:
Schülerin, letztes Schuljahr. Demnächst stehen die Abiturprüfungen an. Ab dem jetzigen Zeitpunkt wird die Schülerin für ca. 6-8 Wochen nicht am Unterricht teilnehmen können. Kann sie trotzdem die Abiturprüfungen mitschreiben (sofern sie zu dem Zeitpunkt wieder gesund sein wird)?
-
10 Jahre im Nachhinein: Danke, für die vielen Ideen!
-
Ich sehe keinen wirklichen Grund dafür, dass man mir in dienstlichen Zusammenhängen auf meinen Festnetzanrufbeantworter redet. ich bin über andere Kommunikationskanäle viel besser erreichbar.
Achso! Privat bin ich weder telefonisch noch über AB erreichbar, ich dachte an den Schul-AB, über den bei uns derzeit die Krankmeldungen laufen.
-
Anrufbeantworter? Muss heutzutage echt nicht mehr sein. Ein Zettel im Fach im Lehrerzimmer auch nicht. Ich habe es nicht so gerne, wenn z.B. mit 120 Din A4-Kopien auf das Fußballturnier am kommenden Mittwoch hingewiesen wird.
Was wäre denn die Alternative zum Anrufbeantworter? (Ansonsten gebe ich dir recht) -
Du findest meine Darstellung unverschämt gegenüber den Lehrern? Versteh ich jetzt nicht, gegenüber welchen Lehrern? Und warum und was genau war jetzt unverschämt?
Und was soll ich für Beispiele genannt haben? Harmloser Unfall, Alleinunfall? Ich finde deine Art mir zu antworten, sehr merkwürdig.
Wir rufen nicht die Polizei. Was soll ich denn daran jetzt ändern? Heute mit dem falschen Bein aufgestanden?
Nein, nein! Entschuldige bitte! Da habe ich mich komplett missverständlich ausgedrückt! Vielleicht, weil ich euren Leitfaden, wie ihr handeln müsst, echt unmöglich finde! Ich finde diese Anordnung eine Unverschämtheit gegenüber den Lehrern, nicht deine Darstellung davon! Die war wundervoll anschaulich! Ich finde es eine Frechheit, diese Aufgaben, auf die Lehrer abzuwälzen!!!!
Ich hätte bei manchen Berichten einzelner Spezialschüler nicht unbedingt den Mumm, da bei denen zuhause an der Tür aufzuschlagen! -
Ist das in anderen Bundesländern in Grundschulen nicht so? Wie wird denn da mit unentschuldigten Kindern umgegangen?
Wow! Deine Darstellung finde ich gelinde gesagt eine Unverschämtheit gegenüber den Lehrern. Außerdem finde ich sie wenig zielführend (siehe deine Beispiele wie Entführung, "harmloser" Autounfall, Alleinunfall): Nach Schulschluss ist es viel zu spät, da weitere Schritte einzuleiten.
Angenommen du hast es mit einer Familie zu tun,wo das Kind ggf. grün und blau geschlagen wurde, darum unentschuldigt fehlt. Dann fährst du hin, um dich nach dem Kind zu erkundigen - wie freundlich wird dir die Familie wohl begegnen.... (ich verstehe, dass du nicht deine Meinung, sondern euer offizielles Vorgehen beschrieben hast!)Kleine Nachbearbeitung, um Missverständnisse zu vermeiden! Ich finde es unverschämt von der verwaltenden Behörde, diese Aufgaben auf die Lehrer abzuwälzen! Mir ist bewusst, dass Anja nur berichtet hat, wie es eben in ihrem Bundesland von behördlicher Seite aus ablaufen soll! Entschuldigt meine ungenaue Ausdrucksweise!
Unser Vorgehen: Kinder müssen auf unserem AB krank gemeldet werden (oder über andere Schüler krank gemeldet sein), dieser wird vor Schulbeginn abgehört. Fehlen unentschuldigt Kinder, so telefoniert aktuell die Lehrkraft, der Hausmeister oder die Sekretärin (kleine Schule - bei uns ist nicht jeder Posten jederzeit besetzt) hinterher. Auch hier gibt es allerlei Probleme, wie z.B. meine Aufsichtspflicht gegenüber den übrigen Kindern, die ich ja verlassen muss um Einzelnen hinterher zu telefonieren. Erreichen wir niemanden, sind wir verpflichtet die Polizei zu informieren. Diese wiederum ist verpflichtet, dem Nachzugehen. Das wissen die Eltern. Spätestens wenn da einmal die Polizei vor der Tür steht, überlegen die sich genau, ob sie nochmal "vergessen" anzurufen und dann nicht erreichbar sind.
-
Mal so eine allgemeine Frage - dieser Thread ist ja nun schon 2 Jahre alt.
In Hessen ist die Kommunikation nicht direkt verboten (eingeschränkt, es gibt aber extra Verhaltensregeln wie man sie nutzen sollte, wenn man es tut).
An dem Gymnasium meines Sohnes ist es gang und gäbe, WhatsApp Gruppen mit den Lehrern zu führen. Dort werden auch Absprachen getroffen, die Kids können den Lehrern "auch am Nachmittag" mal eben eine Frage stellen usw.
Ich denke mir immer: Whaaat? Ich will doch nicht permanent von meinen Schülern (oder auch deren Eltern) angequasselt werden können.Wie handhabt ihr das? Ist das inzwischen normal, für seine Klassen / Kurse solche Gruppen zu haben?
Werbung