LIebe Zauberwürfel, du hast ja schon viele Antworten erhalten. Ich denke, dass deine einzige Chance wirklich ist, Paragraph 61 konsequent und Schritt für Schritt durchzuziehen.
Ich bin nicht mehr in Nds., darum kenne ich mich nicht mehr zu 100% aus.
Bei uns läuft es jetzt so (nach dem ganzen üblichen BlubbundBla was man ja pädagogisch eh schon gemacht und dokumentiert hat, bevor man zu Ordnungsmaßnahmen greift):
- Vorfall
- Konferenz mit Beschluss der Ordnungsmaßnahme
- In Kenntnissetzung der Eltern durch einen Brief, hierin wird die Ordnungsmaßnahme mitgeteilt und auch bereits die nächste (!) (bei uns nennt sich das nun gestuftes Verfahren, darum ist die nächste Stufe immer schon definiert), falls sich eben wieder ein Vorfall ereignet).
- Durchführung der Ordnungsmaßnahme
...und dann fängt das ganze Spielchen wieder von vorne an. Wenn man gut dokumentiert und das straff durchzieht (Konferenzen direkt am selben oder darauffolgenden Tag ansetzt etc.), dann ist man recht schnell bei Kurzbeschulungen, Versetzungen in andere Klassen und Ausschlüsse vom Unterricht. Spätestens DANN werden Eltern oftmals auch wirklich aktiv, kümmern sich, suchen Hilfen und nehmen Hilfen an, die sie bis dato noch abgelehnt haben (in deinem Fall ggf. der KLinikaufenthalt).
Ich wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen!!!
Edit: achja: Die Schulleitung unbedingt mit ins Boot holen!!! Soll sie mal hospitieren o.ä.. Über alle Vorfälle direkt in Kenntnis setzen, auf Eigen - und Fremdgefährdungen aufmerksam machen - schriftlich per Kurznotiz! (Kopie davon am besten aufheben!)