Wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, könntest du den Edding auch einfach beim Bild liegen lassen und die Schüler sich abklatschen lassen (statt den Edding zu übergeben), aber das nur am Rande.
Ja, wenn du das Spiel privat spielst, dann musst du da auch privat für haften. Hast du aber ja nicht.
"Alle anderen meinen...." - wie so oft ein lustiges Spielchen! Oftmals ist dieses (Kollegen)-Wissen auf Stammtisch-Niveau ("Ich habe da mal gehört..."), selten gibt es auch Schulleitungen, die dieses Niveau halten (was ja nicht dramatisch wäre, wenn sie sich im entsprechenden Falle dann einlesen oder Informationen beschaffen würden.....).
Habe gerade gesehen, dass du auch in Hessen arbeitest, hier ein paar Infos: Quelle: http://www.gew-hessen.de
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für Beamtinnen und Beamte: „Verletzt jemand in
Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem
Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die
Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in
deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der
Rückgriff vorbehalten.“ (Artikel 34 Grundgesetz)
für Angestellte:
„Für die Schadenshaftung des Angestellten finden die für die Beamten
des Arbeitgebers jeweils geltenden Vorschriften entsprechende
Anwendung.“ (§ 14 BAT) Ähnliche Bestimmungen finden sich in den
Arbeitsvertragsrichtlinien der kirchlichen Träger. Im neuen
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) findet sich dieser Verweis
nicht mehr. Hier gelten die untenstehenden allgemeinen Regelungen.