Da das ungeplant war und keine Zweibettzimmer frei waren (so bin ich versichert), habe ich ein Dreibettzimmer akzeptiert unter der Prämisse, dass ich auch keine Rechnung für ein Zweibettzimmer bekomme
Nachdem auch kein Chefarzt anwesend war und ich die Chefarztbehandlung von der Beihilfestelle auch nicht bezahlt bekomme, weil ich das nicht zusätzlich versichert habe
von der ich jetzt schon weiß, dass die Beihilfe keinen Cent übernimmt.
Man muss hier unterscheiden. Mehrbettzimmer und die sog. Wahlarztleistung ist ein Unterschied.
Ich weiß nicht, wie die Beihilfe in BW läuft, aber in NRW wird die sog. wahlärztliche Behandlung und ein 2-Bett-Zimmer (anteilig) auch bezahlt, auch wenn man das nicht entsprechend versichert hat. Eigentlich ist das doch völlig unabhängig.
Ein Chefarzt muss hier auch nicht anwesend sein, es kann auch ein Oberarzt sein, ist es häufig auch, wenn der eigentliche Chefarzt verhindert ist. Bei der wahlärztlichen Vereinbarung bekommt man idR eine Liste mit den vertretungsberechtigten Oberärzten ausgehändigt.
Grundsätzlich solltest du eine wahlärztliche Vereinbarung unterschrieben haben - hast du das nicht, auch als Privatpatient, würde ich der Rechnung widersprechen bzw. nicht zahlen. Bzw erst einmal anrufen und nachfragen. Hier direkt Brief mit Einschreiben und Rückschein ist in der Regel Quatsch, häufig reicht ein Anruf bei der rechnungsstellenden Stelle.
Bei meiner Frau war das auch, die Rechnung für den KH-Aufenthalt (Geburt) ging zum Teil direkt an die PKV, der Rest für die Beihilfe an uns. Wir hatten dann auf einmal was zusätzlich von der KV ausgezahlt bekommen, für den Verzicht auf ein 1-Bett-Zimmer. Das stand allerdings auf unserer Rechnung drauf, waren im Endeffekt einfach die Rechnungen vertauscht. Ein Anruf, einen Tag später war eine Stornorechnung und korrigierte Rechnung bei uns und bei der PKV.