Nicht, dass ich dann nur noch Deutsch unterrichte.
Keine Panik, du wirst nicht nur Deutsch unterrichten. Aber bzgl. der Einstellung ist das eher sekundär.
Nicht, dass ich dann nur noch Deutsch unterrichte.
Keine Panik, du wirst nicht nur Deutsch unterrichten. Aber bzgl. der Einstellung ist das eher sekundär.
Meine Frage ist, ob ich mich bereits im Ref auf Stellen bewerben kann, die für das Datum "ab dem 01.05" ausgeschrieben werden ?
Ja.
Wie sieht es mit Initiativbewerbungen oder einer einfachen Mail an die Schule aus, worin man schreibt, dass man Referendar ist und Interesse an der Schule hätte?
Mit Lehramt HRGe und Mathe als Hauptfach definitiv. Da will dich jede 2. Schule haben.
meines Wissens darfst du deine Elternzeit nicht direkt an die Ferien legen (klingt bei Juli so)
Das ist meines Erachtens nach eine Urban Legend und geht auch nicht so aus dem Gesetzestext hervor. Also ich wüsste dafür keine Grundlage.
In der Bezirksregierung Münster gilt folgendes:
Rdvfg. der BR MS vom 28.01.2019 zu § 43 Abs. 2 SchulG NRW
Zitatiel der eingangs genannten Ermächtigungsgrundlage ist es, Zweifel dar¬über auszuräumen, ob die Schülerin oder der Schüler Unterricht aus ge¬sundheitlichen Gründen versäumt. Dementsprechend kann ein ärztlichesAttest bzw. die amtsärztliche/schulärztliche Untersuchung dieses Ziel nurdann erreichen, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen demmit Krankheit begründeten Unterrichtsversäumnis und der amtsärztlichen oderschulärztlichen Untersuchung besteht. Eine Rückdatierung ärztli¬cher Atteste sollte für maximal zwei Tage akzeptiert werden.
ZitatDie Anordnung der Attestpflicht stellt einen Verwaltungsakt i. S. d.§ 35 des Verwaltungsverfahrens für das Land Nordrhein-Westfa¬len (VwVfG NRW) dar und hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist zubegründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen undförmlich mit Postzustellungsurkunde zuzustellen. Im Übrigen istdie Anordnung zeitlich zu befristen (maximal bis zum Ende desSchulhalbjahres) und vom Schulleiter/in als dem/derjenigen, wel-che/r die Schule nach außen vertritt, zu unterzeichnen.
Dass Soldaten keine Beamten sind, ergibt Sinn, denn sonst könnten sie generell im Rahmen der Amtshilfe im Inneren eingesetzt werden. Man könnte also bspw. auf die Idee kommen, dass die Bundeswehr die Polizei in ihrer Arbeit, auch unter Waffeneinsatz unterstützen könne.
Das eine hat doch gar nix mit dem anderen zu tun. Der Einsatz der Bundeswehr wird, unabhängig davon ob der Status (wie jetzt) Soldat lautet oder Beamter, durch das GG und entsprechende Gesetze geregelt.
Feuerwehrleute
SInd sie doch - Berufsfeuerwehr sind eigentlich überall Beamte.
Bei drei Strichen gibt es einen Eintrag in HA-Heft
Und das juckt die? Ich schmeiß die dann raus und dann dürfen sie dort ihre Aufgaben erledigen
zu a)
Die Steuerlast bei 3/5, 5/3, 4/4 ist in allen Fällen gleich - festgelegt wird das durch die Einkommensteuererklärung. Ihr habt nicht weniger oder mehr Geld, wenn ihr 4/4 wählt. Das ist aber gerade vielen Frauen nicht klar, die lassen sich häufig von ihren Männern über den Tisch ziehen, weil sie selber kein Interesse haben sich damit zu beschäftigen. Der Mann freut sich dann über das monatliche Mehreinkommen, und ggf. aufgrund von Werbungskosten gibt es bei der Steuererklärung keine Nachzahlung oder nur eine deutlich geringere Erstattung - fertig. 3/5 macht meines Erachtens nach ausschließlich in zwei Fällen Sinn: Um z.B. Elterngeld zu pushen oder wenn einer der Partner keinen oder nur einen pauschal versteuerten Job hat. Bei einer normalen Arbeit führt das nämlich dazu, dass man dann z.B. in Foren über sein geringes Gehalt meckert.
zu b) Das ist doch eine Verhandlungssache mit der Schulleitung. Wenn man sagt, ich erhöhe, wenn ich dafür im Ausgleich z.B. die und die Kurse bekomme.
zu c) Wie gesagt- deine Entscheidung auf TZ zu gehen.
Meine Frau soll 24 Monate das Elterngeld Plus beziehen
Geht nicht - nur 22 Monate, wenn man Mutterschaftsgeld oder noch Bezüge bekommt. Wird aber wie volle EG-Monate angerechnet.
Meine SL wollte mir für die Beförderung 2 Entlastungsstunden streichen.
Das ist auch nicht zwangsläufig verkehrt:
https://wuppertal.gew-nrw.de/uploads/unterg…ungsstunden.pdf
Zitat" Wichtig ist, dass nicht diejenigen Kolleg*innen eine zusätzliche Entlastung für Tätigkeiten erhalten, für die sie befördert wurden."
ZitatDazu gibt es beispielsweise für dieGesamtschulen der Bezirksregierung Düsseldorf die Vereinbarung, dass die Beförderung auf das „erste Beförderungsamt“ nach A 13 ca. einer Stunde aufgabenbezogener Zusatzarbeit in der Woche und die Beförderung aufdas „erste Beförderungsamt“ nach A 14 ca. zwei Stundenaufgabenbezogener Zusatzarbeit in der Woche entsprechen darf.
Dass du Teilzeit arbeitest, ist deine persönliche Entscheidung und ist ja unabhängig von der Beförderung.
Nun sagt mir der Lehrerrat, dass weibliche Bewerber per se 15 Jahre mehr Berufserfahrung gutgeschrieben bekommen.
Wasn Quatsch.
Mein Gehalt war also ohnehin ein Witz, und die zu erwartende Pension wäre ebenso lächerlich.
- Lohnsteuerklasse 5 war deine Wahl, du könntest auch 4 wählen.
- Teilzeit war deine Wahl. Warum nicht Vollzeit?
- Pension bei A13z ist definitiv kein Witz.
- Fahrtkosten war ebenfalls deine Wahl.
Ich kann im Grunde schon alles, daher betreffen mich Fortbildungen nicht mehr so sehr.
Meinst du das ernst?
Entlassung in NRW beantragen, in MeckPom neu eingestellt werden.
Übrigens halte ich für eine ausgebildete Lehrkraft 25-30€ durchaus für realistisch.
Da mache ich lieber eine Vertretungsstunde und habe mehr raus.
Es ist nicht an jeder Grund- und Förderschule ein Informatiklehrer und selbst wenn, müssten Informatiklehrer ja offiziell Admin-Stunden vom Land bekommen.
Wieso gehst du automatisch davon aus, dass Informatiklehrer mit "EDV" umgehen können & andersherum jemand, der kein Informatiklehrer ist, es nicht oder nur schlechter kann?
Würde dennoch gerne etwas mit den SuS machen
Ja, Unterricht.
oder als Überstunden abrechnen.
In NRW ist für Lehrer ganz klar geregelt, was abrechenbare Mehrarbeit ist. Und das sind ausschließlich Unterrichtsstunden, die als Mehrarbeit getätigt werden.
ZitatVergütbare Mehrarbeit ist gemäß Mehrarbeitserlass nur die von einer Lehrkraft imRahmen der hauptamtlichen oder hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit auf Anordnung oder Genehmigung über die individuelle Pflichtstundenzahl hinaus an dereigenen Schule oder einer anderen Schule derselben Schulform zu leistende Unterrichtstätigkeit.
Und:
ZitatKeine vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Erledigung von Verwaltungsarbeit
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