Beiträge von Karl-Dieter

    Es gibt Angestellte im Ruhestand, die weit über 60% ihrer Rente für ihre PKV aufbringen müssen und am Hungertuch nagen, weil sie nicht ans Alter gedacht haben, als die PKV in jungen Jahren mit günstigen Beiträgen gelockt hat.


    Angestellte betrifft das eher weniger, sondern häufig kleine Selbstständige.
    Wenn sich das bei Angestellten andeutet, dass die KV teurer wird, kann man einfach vorher in Teilzeit gehen um unter die Grenze zu fallen und man kann sich dann gesetzlich versichern. Das geht ja bis zum 55. Lebensjahr.
    Und wer sein ganzes Leben lang über der Einkommensgrenze verdient, wird auch entsprechend genügend Rente bekommen und hat normalerweise andere Reserven.

    Aber die Problematik ist durchaus richtig, das stimmt. Betrifft aber eher selten gutverdienende Angestellte.

    Ja, aber ich habe diese Zusatzleistungen schon in meinem Tarif drinne

    Ne, hast du nicht. Schau dir mal deine KV-Unterlagen an.

    Bei der Debeka beispielsweise wären das folgende Tarifoptionen:


    WL30
    WL20K
    => 2-Bett-Zimmer und freie Arztwahl

    BC
    => Beihilfeergänzung, sowie 1-Bett-Zimmer & Zahnzusatz

    TK20
    => Krankenhaustagegeld

    Die sind alle optional und die kann man auch kündigen.

    Die eigentliche Krankenversicherung ist B30 und B20K


    (Je nachdem welchen Beihilfesatz man hat, wird der 30er bzw. der 20er Tarif rausgenommen, bei 50% Beihilfe sind halt beide drin)

    rmäßigungsstunden gibt es dafür überhaupt nicht, sondern A 12 für 28 Wochenstunden,


    Ich finde das auch sehr merkwürdig, wenn es dafür an allgemeinbildenden Schulen Ermäßigungsstunden gibt. Ich kenne das von manchen Gymnasien, Stunden die über 100% Abdeckung hinaus gehen, werden nicht in den Unterricht investiert (z.B. durch Doppelbesetzung), so wie es sollte, sondern die werden dann an die Kollegen ausgeschüttet. #

    Ich habe grundsätzlich ganz gerne eigentlichen Klassenleitung. Wie hier schon gesagt wurde, Unterrichten ist etwas geschmeidiger. Die Mehrarbeit wird bei mir dadurch aufgewogen, dass man in seiner Klasse z.B. Arbeitsstunden, Selbstlernstunden usw. hat., das macht bei mir schon relativ viel aus. Da fällt deutlich weniger bis keine Vorbereitung an.

    Die Anzahl der Stellen mit A14 und aufwärts in einem stinknormalen Schulamt kann man vermutlich mit der Lupe suchen, zumal Lehrer die geforderte Qualifikation dort nicht besitzen. Das muss man einfach so sagen.

    Beispiel: Ein Abteilungsleiter bei der Stadt Dortmund bekommt A14.

    In den Ausschreibungen steht z.B. folgendes drin:


    Zitat

    Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 2. Eingangsamtes des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes sowie an Beschäftigte und Beamte/Beamtinnen des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes, die über ein abgeschlossenes für den allgemeinen Verwaltungsdienst anerkanntes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master- oder Dip-lomabschluss) verfügen.


    In der Regel ist das Studium Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre.


    Wer jetzt davon ausgeht, dass das "chillige Bürojobs" sind, vertut sich hier glaub ich ganz deutlich.

    Anforderungen beispielsweise

    Zitat
    • überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Engagement (die Aufgabenwahrnehmung erfolgt auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten),
    • Durchsetzungsvermögen und Konfliktlösungspotenzial,
    • Fähigkeiten zum fachspezifischen Krisenmanagement,
    • Interkulturelle Kompetenz und fundierte Kenntnisse der sozialen, wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Kenntnisse der Hauptherkunftsländer,
    • hohe psychische und physische Belastbarkeit, hohe Stressresistenz,

    Aufgaben sind:


    Zitat
    • Fachliche und personelle Leitung einer komplexen und heterogenen Organisationseinheit mit rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unterschiedlichen Aufgabenstellungen und Zielset-zungen,


    Sicherlich perfekt geeignet für Personen mit zwei gescheiterten Wiedereingliederungen und schweren wiederkehrenden Depressionen.

    Nun dauert es noch knapp 1 Jahr, bis meine Verbeamtung auf Lebenszeit amtlich ist und ich die Urkunde erhalte. Alle notwendigen Prüfungen habe ich bereits erledigt und das letzte Gutachten wird bald geschrieben.

    Die letzte dienstliche Beurteilung über ein Jahr vor dem Probezeitende? Das ist aber mal sehr ... unüblich. Aber gut.


    Zu deiner Frage:

    Nur Elternzeit schiebt die Probezeit auf.

    Folgendes steht an der Seite der Uni Dresden:


    Zitat

    Ein abgeschlossenes Studium der Studienrichtung II ermöglicht den Absolventen die Bewerbung um ein Referendariat mit dem Ziel, an einer berufsbildenden Schule zu unterrichten.

    https://tu-dresden.de/studium/vor-de…gang?autoid=121

    Ich vermute jetzt im Umkehrschluss, dass die Studienrichtung I eben NICHT die Bewerbung um ein Referendariat ermöglicht.

    Seit der tollen Sorgerechtsnovelle musst du ihn um Erlaubnis fragen, ob du umziehen darfst, das ist dir bewusst?


    Ich finde diese Sorgerechtsnovelle durchaus gut und richtig.

    Es ist auch noch gar nicht klar, dass die Kinder bei der Mutter bleiben. Das kann ja durchaus auch anders entschieden werden.

    In meinem Heimatort hätte ich da deutlich mehr Unterstützung (und wäre selbst auch viel glücklicher)
    Hier kann ich eben nur meinen Lebensgefährten oder seinen Vater fragen, bin aber mit ihrem Erziehungsstil sehr unzufrieden (Stichwort Laissez-faire in Kombination mit unangebrachter


    Und die Kinder finden das auch gut, dass sie ihren Vater deutlich seltener sehen? Laissez-Faire ist ja jetzt auch kein Weltuntergang, mich würde hier auch mal die andere Sicht der Dinge interessieren. Eine Kinderbetreuung durch deine Eltern oder Freunde (!!) zu wählen, statt durch den leiblichen Vater, der dafür deutlich besser geeignet ist, halte ich sowieso für fragwürdig.
    Vielleicht solltest du einfach ehrlich sein, so wie du es andeutest, und zwar dass dir das Wohlgefinden deiner Kinder weniger wichtig als dass dein eigenes ist. Denn du willst halt wieder in deine Heimatregion. Was deine Kinder davon halten, ist dir hier anscheinend egal bzw. es werden lächerliche Gründe vorgeschoben.


    Wie bereits gesagt: Der Vater muss dem Umzug zustimmen:

    https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/gemeinsam…t-und-umzug/10/

    Tust du das nicht - ist das eine Straftat.

    In Hessen kann man keine Nachqualifizierung über das Schulamt in einem Fach machen, ohne dass ein Modul zur Inklusion dabei ist.


    "Ein Modul zur Inklusion" oder eine Publikation zu "Inklusion im PoWi" ist aber immer noch was völlig anderes als "selbstredend werden neue Lehrstühle eingerichtet".

    Ich erwarte von dir gar keine Liste, sondern es reicht mir der Nachweis von zwei neuen Inklusions-Lehrstühlen, nicht nur einer, denn du hast ja in der Mehrheit geredet. Was mir völlig egal ist: Irgendwelche Module wo Inklusion vorhanden ist. Sondern du hast konkret von "Lehrstühlen für Inklusion" gefaselt.

    Oder ist es doch nur heiße Luft von dir?

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