Ich kenne die exakte juristische Definition von "Bestenauslese" nicht. Reicht für "besser als xxx" schon, dass man eine Ausbildung abgeschlossen hat, sich danach aber als total unfähig für den Job herausstellt? (Frage ist ernst gemeint!)
Durch das 2. Staatsexamen wurde offiziell nachgewiesen, dass die Person NICHT "total unfähig" für den Job ist. Das es in der Realität teilweise anders ist, aber formal ist das nun mal so.
Hier mal eine Definition für einen Teil der Bestenauslese: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/befaehigung.html