So wie ich das verstanden habe, ist das momentan nicht geplant.
Beiträge von Karl-Dieter
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Als Lehrerin kann sie natürlich arbeiten, wird ggf. nur nicht verbeamtet. Ist allerdings die große Frage, ob sie mit diesen unbehandelten Krankheiten / Symptomen überhaupt das Referendariat schafft, das eher nicht.
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ob wir aus unserem Wohnzimmer einen Bereich als AZ absetzen
Geht nicht mehr. Keine Chance.
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Ich sehe auch nicht, was dagegen sprechen würde. Wenn ich richtig informiert bin, gehört die Fähigkeit, alleine eine Aufgabe bearbeiten bzw. ruhig auf dem Stuhl sitzen zu können, zu den Kriterien zur Feststellung der Schulfähigkeit im letzten Kindergartenjahr.
Hier ging es konkret um die Frage zur Einzelarbeit von 15-20 Minuten dauern, nicht um die generelle Fähigkeit.
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Durch mein Praktikum (Grundschule), habe ich doch einige Klassen in Aktion erlebt. War halt mein persönlicher Eindruck, nicht zwingend die Realität.
Vorne stand halt ein Lehrer, der Ahnung von Classroom-Management und Unterrichtsorganisation/aufbau hat. Du nicht. -
Also ich kenne das nur aus NRW; hier heißt das Lehramt schon seit ca. 15-20 Jahren "Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen" und die Gesamtschulen bieten sowohl Sek.I+ II-Stellen (hD) als auch Sek.I (gD)-Stellen an, letztere sind dann für das Lehramt "Lehramt für Haupt- und Realschule und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule". Ca. 1/3 sind S2-Stellen und 2/3 S1-Stellen.
Da brauch mir (in NRW, ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern aussieht) auch kein S2-Lehrer ankommen und sagen, er wäre eigentlich Gymnasiallehrer und für die Gesamtschule nicht ausgebildet.
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Jedoch ist mein Eindruck, dass dies auf weiterführenden Schulen doch etwas mehr vorkommt als auf Grundschulen.
Worauf beruht dein Eindruck?
Du denkst doch nicht im Ernst, dass die Kinder an einer Grundschule da ruhig sitzen, wenn da irgendwer ohne jegliche Erfahrung und Ahnung steht? Die gehen dir auch über Tische und Bänke.
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Ich möchte niemandem zu nahe treten, aber ich als kleiner A12er habe in meinen Augen mehr gearbeitet als die A13er und ja
Ist bei uns ähnlich. Wir haben einen Sonderpädagogen, der macht top arbeit, ist immer da, richtig super, die beiden anderen sind... nun ja. So auf dem Level von i-Helfern.
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Ich weiß, dass das in unserer Gesellschaft etwas verpönt ist, aber mir ist Geld schon recht wichtig.
Wäre mir neu, dass das verpönt ist.
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Vielleicht in NRW Gesamtschule.
Die ADO gilt für alle Lehrer in NRW, unabhängig der Schulform.
Ist natürlich die Frage, was hier unter "Betreuung" gemeint ist. Wir haben schon Ausbildungsberater, die federführend die Ausbildung leiten. Die bekommen Entlastungsstunden. Der eigentliche Ausbildungslehrer nicht. Wenn ich in z.B. 3 Stunden einen Ref/LAA mit im Unterricht habe, dann bekomme ich da nix für. Das ist eben §10 ADO
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Methodenfeuerwerk
Ein packender Einstieg + eine für den Inhalt gut passende Methode, evtl. mal was anderes als TPS (aber auch nix extravagantes) + Differenzierungsmaterial + Zusammenführung am Ende + handwerklich gute Ausführung => gute LehrprobeIst für mich was anderes als "Methodenfeuerwerk".
Also meiner Meinung nach ist das nicht "unumstritten".
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Den wenigsten Kollegen (Beamter oder nicht, aber bei Angestellten ist Mehrarbeit halt nicht so einfach anzuordnen) scheint außerdem klar zu sein, dass die Übernahme einer zusätzlichen Aufgabe ZWINGEND Entlastung an anderer Stelle voraussetzt.
Das hat das Ministerium aber in seiner unendlichen Weisheit bereits in seiner Arbeitszeitberechnung mit einberechnet. Was zu den Kernaufgaben eines Lehrers gehört, steht für NRW z.B. in §10 ADO
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Hätte man da mit 1. Staatsexamen keine Chancen?
Nein, weil da reguläre Lehrer mit 2. Staatsexamen für verwendet werden. Was auch gut so ist. Warum sollen erkrankte Kinder hier mit Schmalspurlehrern abgespeist werden?
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsyst…anke/index.html
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Im Ref. werden ja häufig praxisferne "Showstunden" verlangt.
Woher kommen eigentlich immer solche Sprüche? Von einem Koch in der Ausbildung erwartet man auch, dass er ein 7-Gänge-Menü kocht bzw. kochen kann. Da kommt keiner auf die Idee, dass der den ganzen Tag nur Schnitzel/Pommes/Salat fertigmacht. Und einzelne Teile aus dem 7-Gänge-Menü kann er auch so immer wieder anwenden, und auch so, kann es durchaus mal sein, dass er dieses 7-Gänge-Menü mal nach seiner Ausbildung machen muss. -
Wie gerade gestern in einem anderen Thread erwähnt: Es ist NICHT Aufgabe des Mentors, an der Didaktik zu feilen und dem Referendar bei der Stundenplanung zu helfen. Dafür ist das Seminar zuständig. Wäre es Mentorenaufgabe, müsste nämlich mehr Entlastung her als die (bei uns) 0,7 Schulstunden pro Woche, die so schon ein Witz sind.
Ausbildung von Lehramtsanwärtern usw. gehört zu den Kernaufgaben eines Lehrers, kann man beispielsweise in der ADO (NRW) §10 nachlesen. Gehört also ganz normal mit dazu, irgendwelche Entlastungsstunden dafür zu fordern, ist schon dreist. -
Geht nicht. Du bist dazu verpflichtet, das ist eine der Kernaufgaben eines Lehrers.
Zb in NRW geregelt im §10 ADO
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a) Sofern du nicht in deinem dienstlichen Gutachten (Abschluss zur Probezeit) den Vermerk "Hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet" hast, bist du raus, sofern du zum Beförderungszeitpunkt (vermutlich ist hier "sofort" angegeben), nicht das Jahr rum hast. Da die Bestnoten zurzeit sehr restriktiv vergeben sind, gehe ich davon aus, dass du das nicht hast.
b) Schwangerschaft darf sich nicht nachteilig auswirken. §20 LBG NRW
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Warum ein Jahr da?!? Einzige Voraussetzung, Vertrag am 1.12. und dann wird eben geguckt, wieviel Zwölftel der 80% (sprich Monate für die etwas von dem AG gezahlt wurde, was auch lauter Einzelverträge sein können)
Völlig richtig, habe es falsch ausgedrückt. Wollte aber nicht, dass es so rüberkommt, dass man definitiv 80% von genau den 3000 Brutto bekommt, also auch wenn man am 1.12. anfängt, man dann 2,4k bekommt.
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