Beiträge von Karl-Dieter

    Ich bin ja schon länger der Meinung, dass das Gehalt von Lehrern sich stärker nach Leistung orientieren sollte, gerade um gute Lehre zu belohnen und diesen einen Anreiz zu geben, ihre Lehre auf hohem Niveau zu halten. Wie schon oft genug gesagt wurde, es gibt Lehrer, die 0815-Unterricht machen - auch weil diese sich denken, dass es keinen Sinn mache, sich mehr Mühe zu geben, da diese zusätzliche Mühe auch nicht in mehr Geld resultiert.

    Gerade als Lehramtsstudent solltest du vielleicht mal den Ball flach halten.

    Habe mit Boards von Promethean und SMART nie Probleme gehabt - funktionieren tadellos.


    Meiner Erfahrung nach beschweren sich in der Regel nur Leute darüber, die entweder a) die absolute Schmalspurausstattung gekauft haben oder b) die absolut keinerlei Interesse haben sich in irgendwelche neuen Themen auch nur ansatzweise einzuarbeiten. Und ja, sie haben natürlich einige Nachteile, interessanterweise werden die Nachteile einer Tafel aber ausgeblendet. Und eine Tafel hat imho deutlich mehr Nachteile.

    Alleine dass ich unkompliziert Tafelbilder aus vergangenen Stunden problemlos aufrufen kann, ist schon Gold wert.

    Was an einem Smartboard ein "hoher Wartungsaufwand" ist, muss mir mal noch jemand erklären. Der Wartungsaufwand ist nicht geringer oder höher, als bei jedem anderen PC

    Also ich arbeite, weil ich dafür bezahlt werde.

    Arbeitnehmer, österreichisch auch unselbständig Beschäftigte, schweizerisch Mitarbeitende genannt, sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.


    Quelle: Internet

    Der Unterschied, beträgt nicht 80, sondern 500 Eur. Und in der Tat sollen jetzt alle TZ.-Kräfte aufstocken. Allerdings dürfte das bei minderjährigen Kindern schwer fallen - und schließlich können wir nicht die verfehlte Einstellungspolitik der Vergangenheit ausbaden!


    80 EUR bezog ich auf den Unterschied A13 und A13 mit Zulage. Das sollte eigentlich klar gewesen sein.

    ... und in der Einverständniserklärung unterschreiben lassen, dass das Schwimmen nur in bewachten Strandabschnitten erlaubt ist etc.

    Was soll hier die Unterschrift der Eltern bringen? Wenn ich den Schülern sage "Du darfst hier und hier nicht schwimmen" dann gilt das für die. Was bringt hier noch eine Unterschrift der Eltern?

    Weil ADS/ADHS häufig "Bequemlichkeitsdiagnosen" sind - ist leider Fakt.

    Du stellst das hier so deutlich als Fakt dar - dafür hätte ich gerne eine valide Quelle von dir. Danke.


    Aber auch hier zu deiner ursprünglichen Aussage: Du sagst "Wurde das wirklich attestiert oder wird er nur ruhig gestellt". Wird Ritalin verschrieben, ist zwangsläufig ADHS diagnostiziert (wenn man mal von der ganz seltenen Anwendung bei Narkolepsie absieht)

    Häufig ist das Symptom ähnlich


    Eine Diagnose von ADS darf ausdrücklich NICHT nur aufgrund von Symptomen erfolgen, sondern explizit durch eine vollständige Anamnese anhand der Kriterien im DSM-5 oder ICD-10.


    Solange ich keine Quelle für Deutschland von dir bekomme, ordne ich den Beitrag als heiße Luft ein, wie so üblich bei dir.

    Klar, da ich eh Kopien vom Perso

    Würde ich dringend unterlassen, ist das ohne Einverständnis des Inhabers sowieso nicht erlaubt ("Du fährst nicht mit, wenn du nicht zustimmst" geht nicht), dann ist der Nutzen davon sowieso fraglich (Was bringt dir die Kopie vom Personalausweis?) und dazu sind dort Zugangsdaten für die integrierte Onlinefunktion drauf.
    Auch im Sinne der Datensparsamkeit halte ich da rein gar nichts von.

    Was dir die Kopie (äußerlich) einer Krankenkassekarte bringt, ist mir auch schleierhaft.

    Allerdings hat mein Mann mit Steuerklasse 5 echt miese Abzüge.

    Deswegen empfiehlt sich hier Steuerklasse IV mit Faktor. Oder alternativ du überweist ihm seinen Anteil jeden Monat. Oder ihr bleibt in SK IV ohne Faktor, falls ihr das finanziell leisten könnt und freut euch über eine Steuerrückzahlung. Egal welche LSK man wählt, die Steuerlast bleibt immer gleich. Die LSK ist nur entscheidend für die monatliche Vorauszahlung,


    Andererseits ist man in der Ehe natürlich eine wirtschaftliche Einheit, und man sollte hier kein "Dein" und "Mein" sehen, sondern ein "Unser".

    Ein verbeamteter Lehrer in NRW bekommt knapp 3100 EUR netto als Berufsanfänger (A12/4, ohne Zuschlag, Familienzuschlag verheiratet, Steuerklasse III, nicht in der Kirche).
    Ein verbeamteter Studienrat in NRW bekommt mit den selben Voraussetzungen knapp 3500 EUR.


    Persönlich finde ich den Rechner mit Steuerklasse III immer etwas ungünstig. Das ist ja nicht das eigene Gehalt, sondern die Frau bekommt halt weniger. Generell der Vergleich bzw. die Aussagekraft von Nettolöhnen, allerdings muss man auch sagen, dass der übliche Vergleich mit Bruttolöhnen bei Beamten auch immer etwas schwierig ist. Und dann muss man bedenken, dass davon noch die PKV abgeht, und ggf. die Frau auch noch über die PKV versichert ist, und man das auch noch bezahlen muss. Dann der Eigenanteil bei der Beihilfe usw.

    Das ist echt schwer vorstellbar.


    Warum?

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