Mir ist noch nicht ganz klar, was es einen Versicherungsmakler angeht, welche Vermögenswerte ich besitze oder was ich im Depot habe - aber gut.
Beiträge von Karl-Dieter
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Wie gesagt, mit einer 10.000er-Leitung.
Kann definitiv nicht sein.
10000er Leitung bedeutet umgerechnet ca. eine Downloadgeschwindigkeit von 1,2 Megabyte/Sekunde. Wenn wir einfach mal nur davon ausgehen, dass 400 Leute gleichzeitig drin sind und irgendwas machen, dann hat jeder Nutzer eine Downloadgeschwindigkeit von 3 Kilobyte/s (!!!) . Das ist nur 1/3 dessen, was zur Verfügung steht, wenn beispielsweise dein "Inklusiv-Volumen" deines Handyvertrages aufgebraucht ist, und effektiv ist hier die Internetnutzung nicht mehr möglich.
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Würde da auf gar keinen Fall irgendwelche Ausstattung kaufen.
Mehr als ein guter Laptop macht ein guter Desktop-PC mit Monitor Sinn.
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Also Gigabit-Glasfaseranschlüsse sind bei 1000 Schülern wirklich noch nicht nötig... Wir haben 1300 Schüler und knapp 100 Kollegen und haben eine ganz normale 10.000er-Leitung ohne „Performance“-Probleme.
Also eine 10Mbit-Leitung ist ja im Privathaushalt schon absolut unterdimensioniert. Wir haben bei uns an der Schule 16 Mbit/s und die Schüler haben keinen Zugriff darauf. Und das ist bei uns teilweise eine Katastrophe, wenn z.B. Microsoft Patchday ist und auf einmal jeder PC irgendwelche Windows-Updates zieht. Oder wenn ein Kollege einen Film bei Youtube guckt -
. Zahlt dir Ministerin dann die Kosten für die notwendigen Gigabit-Glasfaseranschlüsse?
Im Koalitionsvertrag steht drin, dass die Schulen an Glasfaser angeschlossen werden. -
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Die Note von der Masterarbeit ist völlig irrelevant.
Du brauchst zwingend:
- Bachelorzeugnis
- MasterzeugnisMit diesen beiden Dokumenten lässt du dir das 1. Staatsexamen ausstellen.
Das 1. SteX muss ZWINGEND zwei Wochen vor dem Ref-Beginn vorliegen. Tut es das nicht - vorbei -
In NRW werden Krankenstunden sowieso dokumentiert (siehe https://www.svws.nrw.de/index.php?id=212), der Grund ist hier aber völlig irrelevant.
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In NRW ist der Rauswurf übrigens ganz klar in §53 SchulG geregelt:
Zitat(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.
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Ich bin aufgrund der Arbeitsbedingungen dort sehr unzufrieden.
Wieso versuchst du nichts zu ändern?
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Völlig egal. Ich hab auch 14 Semester gebraucht.
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Bei mir ist mal ein Schüler der Schule verwiesen worden wegen eines Hitlergrußes.
Das ist auch korrekt, aber weil man einen Mitschüler "Adolf" nennt, direkt in den Trainingsraum? Der kriegt n Anpfiff und gut ist.Auch qualitativ ist ja ein Unterschied zwischen "Adolf" und "Hitlergruß" (welcher auch strafrechtlich relevant ist)
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Einer meiner 6er war noch nie im TR gewesen und dann schickte ich ihn mit dem Zettel los, wo draufstand, dass er mehrmals Adolf zu seinem Sitznachbar gesagt hat
Wegen sowas werden Schüler bei euch in den Trainingsraum geschickt? -
Ich mache mir gerade heftige Vorwürfe und bin sehr verunsichert. Ich bin erst seit November verbeamtet auf Probe und möchte mir keinen Fehler erlauben, der auffallend negative Konsequenzen hat.
Was ist das denn für eine Atmosphäre der Angst bei euch an der Schule? Das ist doch kein Weltuntergang, wenn man bei sowas nicht Bescheid weiß. Frag bei irgendwem nach, und fertig. -
Das Thema "Nach Freiplätzen fragen" kam in der Rechtsbelehrung durch den Personalrat für uns Referendare: Annehmen darf man. Danach fragen nicht. Letzteres wäre Vorteilsnahme.
Nein, man darf sie nicht "einfordern". Das ist ein deutlicher Unterschied.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Die…Belohnungen.pdfIch frage ja nur, ob es überhaupt welche gibt - und diese Frage ist völlig legitim, für eine Kalkulation einer Fahrt ist das nämlich schon relevant.
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Für NRW kann eine planmäßige Unterschreitung des Stundenkontingents innerhalb desselben (ausnahmsweise auch des nächsten) Schuljahres ausgeglichen werden.
Das ist aber für die Fragestellung hier nicht relevant.Das, was du schilderst, beziehst sich z.B. darauf, dass eine Kollegin beispielsweise im 1. Halbjahr 25 Unterrichtsstunden hat, statt 25,5. Ihr kann man dann aber im 2. Halbjahr auch 26 Unterrichtsstunden geben, um das auszugleichen.,
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Ich weiß nicht, ob ich das dann nicht an eine zu große Glocke hänge?!
a) Gehe ich davon aus, dass du der Schüler bist.
b) Bei einem Schüler, der offensichtlich Kokain nimmt, unter Drogeneinfluß in die Schule kommt, fragst du dich ob es zu hoch gehängt ist, die Schulleitung einzuschalten?
c) Da dir die Handlungsweise bei b) nicht bekannt ist, gehe ich davon aus, dass a) der Fall ist. -
Das steht einen nun mal zu. Das sehe ich so, die sind ja kein Urlaub.
Die Tage stehen aber auch normalen Arbeitnehmern zu, das ist gesetzlich zugesichert und nichts was irgendwie nur für Lehrer ist -
Es gibt keine Freiplätze, die heißen nur so. Auch ein Reiseveranstalter hat nichts zu verschenken.
Logisch, natürlich schlägt der das um.Der Dienstherr freut sich, der muss nichts geben.
Richtig, aus diesem Grund hat er ja praktischerweise auf einmal die Annahme von Freiplätzen gestattet, früher wars ja Vorteilsnahme
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