Das hat aber nichts mit VZ/TZ zu tun. Das besagt einfach, dass die Schule einen bestimmten Pool hat und zB sagt, die Sammlungsleitung Physik bekommt 1 Entlastungsstunde. Eine andere Schule sagt, die ist sehr umfangreich, wir nehmen dafür 2. Ob die ein TZ/VZ-Kollege dann einnimmt, ist ja irrelevant, sein Deputat wird in jedem Fall um 1 reduziert.
Beiträge von Karl-Dieter
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Auch einige Therapien und Medikamente bezahlt die GKV nicht.
Fairerweise muss man sagen, dass auch als gesetzlich Versicherter immer der Goldstandard angewendet wird bei einer Behandlung. Therapien und Medikamente, die die PKV bezahlt, aber die GKV nicht, sind meistens im Alternativmedizinischen Bereich, sprich Esoterik und Unfug, einzuordnen.
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ich habe gemerkt, dass mich die freie Wirtschaft nicht im Geringsten interessiert.
Wieviele Erfahrungen hast du denn damit?
aber ist es bei einem Studium für Grundschullehramt auch so, dass man etwa 6 Klausuren in einem Semester schreibt und für jede einzelne um die 1200 Seiten auswendig lernen muss?
Kann auch durchaus vorkommen. Dass man 7200 Seiten auswendig lernen muss, halte ich allerdings für stark übertrieben, ich habe mehrere Bekannte, die auch BWL studiert haben, und das war nicht ansatzweise so.
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In der Regel Elternhaus. Falls das massive Probleme sind, so dass es zu Problemen in der Klasse kommt, greift die Schule auch schon mal ein, aber in der Regel ist es die Privatsache der Betroffenen.
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Kann man nicht so pauschal sagen. Mit E13 Stufe 5 ist man schon über der Bemessungsgrenze für Krankenkassen und kann sich privat versichern. Ob das sinnvoll ist - ist eine andere Sache.
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Zustände wie in Duisburg-Marxloh etwa kann ich mir in keiner bayerischen Stadt vorstellen.
Och, in Teilen von Augsburg, Ingolstadt oder München-Neuperlach und -Hasenbergl ist es auch nicht viel besser als in Marxloh.
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Bei den meisten Versicherungen sollte man dafür den Vertreter kontaktieren, bei wem hast du denn deine PKV abgeschlossen?
Deine Zahnzusatzversicherung kannst du auch über einen anderen Anbieter nutzen, in den meisten Fällen gibt es da erhebliche Unterschiede.
Wenn man jung ist lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung häufig sowieso nicht.
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Mal eine Frage: Macht ihr euch wirklich nach JEDER Stunde Notizen zur mündlichen Mitarbeit für JEDEN Schüler?
Nein. Sehr auffällige (positiv wie negativ) vermerke ich sofort bzw. die kann man sich ja auch gut merken. Ansonsten gucke ich mir jede Stunde 5-6 Schüler besonders an.Ansonsten gehe ich davon aus, dass so gut wie jeder hier im Forum seine Leistungsbewertung/beurteilung etwas schönredet. Mich selbst eingeschlossen.
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Grundsätzlich überlegt man sich sowas natürlich vorher, was man mit dem angestrebten Abschluss machen kann.
Und nur weil man keine andere Perspektive sieht, Lehramt... Musst du mit dir selber ausmachen. Wobei man sagen muss, für Religion und Philosophie sieht der Lehrerarbeitsmarkt auch nicht wesentlich besser aus.
Ich würde dir einfach empfehlen, dich bei den verschiedenen Unis zu erkundigen und gucken, was angerechnet werden kann. Häufig ist der Lehramts-Master nämlich konsekutiv.
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Hast du den Arzt schon mal drauf angesprochen, warum er "nur" "draufguckt"? Vielleicht reicht das tatsächlich auch einfach aus.
Falls du dich bereits wegen irgendwas in einer Behandlung befindest o.ä. kann die PKV dich auch ablehnen und/oder nur mit sehr hohen Risikozuschlägen versichern. Bei den Beihilfe-PKV-Tarifen ist der Risikozuschlag auf 30% gedeckelt, bei Vollversicherten nicht.
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Woher weißt du eigentlich, dass die Untersuchungsmöglichkeiten, die dir verweigert werden, tatsächlich "notwendig" sind?
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Hast du schon eine abgeschlossene Lehrerausbildung (sprich: 2. Staatsexamen)?
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Ich ärgere mich aktuell wieder so sehr über die Nichtbehandlungsmethoden einiger Fachärzte
Im Zweifelsfall würde ich erst die Fachärzte wechseln. Dazu kommt, dass dir als Privat Versicherter gerne irgendein Mist angedreht wird, bei der GKV kann man wenigstens grob sagen, alles das, was einem als "individuelle Gesundheitsleistung" angedreht wird Mist ist.
Als angestellter Lehrer kommt man nach einiger Zeit aber flott über die Beitragsbemessungsgrenze. Das lohnt sich aber nicht, weil mWn der Arbeitgeber hier nichts zuschießt und das Einkommen nur knapp darüber ist.
Nur wegen der "Nichtbehandlungsmethoden" würde ich nicht diese Entscheidung treffen, zumal man dann nicht mehr rauskommt bzw. nur schwer.
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Machen wir uns doch nichts vor, wenn "Runden" nicht erlaubt ist bzw. der pädagogische Spielraum dann wird in den "mündlichen" (je nachdem wie sie dann heißen und sich zusammensetzen) Noten der Stunden davor halt was gedreht, so dass das gewünschte Ergebnis nachher passt.
Es kann doch keiner ernsthaft behauptet, dass Noten, egal ob "pädagogischer Spielraum" vorhanden ist, objektiven Ansprüchen genügen.
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Würdet ihr euch an den Schulleiter wenden, falls absolut keine Reaktion des Lehrers zu bekommen sein sollte?
Nein, ich würde einfach mal hingehen.
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In NRW ist ein Widerspruch gegen eine einzelne Note übrigens nicht möglich. Sondern nur ein Widerspruch gegen den Verwaltungsakt an sich (z.B. Nichtversetzung).
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Gleich erst mal beim Lehrer ansetzen zeigt mir immer, dass diejenigen im Jahre 2016 plusminus x definitiv noch nie mit derartiger Schülerschaft zu tun hatten.
Das habe ich nicht gesagt, sondern man soll klären, was an einem selber und was an der Schülerschaft liegt. Nur das und nichts anderes habe ich gesagt.
Pauschal immer gleich auf die Schüler zu gucken ist auch nicht zielführend. -
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Die grundlegenden Begriffe sind trotzdem gleich, Lohnsteuer heißt auch in jedem anderen Bundesland Lohnsteuer.
Naja, ist ja auch nicht so dramatisch.
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