Beiträge von Karl-Dieter

    Kräht kein Hahn nach.

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    Vielleicht sollte man sich generell vorher mal schlau machen, was die Verbeamtung verhindert, anstatt hier immer im Einzelfall wegen jedem einzelnem vernarbten Pickel vor 15 Jahren zu fragen. Das bezieht sich jetzt nicht nur auf dich LittlePicasso.

    Es kann natürlich durchaus sein, dass solche Tätowierungen die Einstellung verhindern, so dass es gar nicht erst zur Verbeamtungsfrage kommt.
    Deswegen halte ich solche großflächigen Tätowierungen auch immer für relativ fragwürdig, insbesondere bevor die Berufsausbildung abgeschlossen ist.

    Meine Güte. Das ist doch nicht so schwer.

    Ein Kind grundsätzlich hat immer 80% Beihilfe.

    DIE ELTERN bzw. der verbeamtete Elternteil bekommt bei zwei Kindern aber dann auch 70% Beihilfe.

    Das gilt allerdings nur für die Zeit, in der die Eltern auch Kindergeld bekommen.

    Meine Mutter hatte damals schön geflucht, als meinen Grundwehrdienst angetreten habe, weil sie dann kein Kindergeld mehr bekam und sie sich gleichzeitig teurer versichern musste.

    Der Status "Privatpatient" wird aber imho auch etwas überschätzt. Grundsätzlich wird auch in der GKV nach dem Goldstandard behandelt, und der Vorteil als Privatpatient beschränkt sich in den meisten Fällen auf etwas weniger Wartezeit im Sprechzimmer und bei Fachärzten.
    Demgegenüber steht aber die teilweise doch nervige Hampelei mit Beihilfe und PKV & man bekommt man beim Arzt allen möglichen Scheiß angedreht. Irgendwann sollte bei mir wegen einer Bronchitis ein Ultraschall meines Bauchraumes gemacht werden, mit der Begründung "zur Sicherheit". Dieses Erlebnis hat mir allerdings die Augen geöffnet, seitdem bin ich da vorsichtig. Bei der GKV kann man wenigstens guten Gewissens die ganzen IGeL ablehnen.

    Hier geht es vermutlich um eine Vertretungsstelle, da kann quasi jeder genommen werden.

    Deine fachliche Ausbildung empfinde ich persönlich für eine Dauerbeschäftigung auch als etwas dünn. Im Endeffekt ist das nur der Bachelor, der Master hat, meiner Recherche nach, überhaupt rein gar nichts damit zu tun.

    Mach dir erstmal eine ordentliche Verlaufsplanung. Ohne den genauen Verlauf & iIel der Stunde und das Material zu kennen kann man hier keine Aussage treffen. Aber ich vermute, ähnlich wie der Beitrag hier im Forum (Rechtschreibung, Zeichensetzung!) ist die Stunde auch nur hingeschludert worden.


    Und hast du dir nicht überlegt, deine Mentorin mal anzusprechen? Was konkret sie damit meint?

    Nebenbei: Solche Kollegen gibt's natürlich auch am Gymnasium, sogar in mündlichen Abiturprüfungen. Der Schüler konnte praktisch nichts, aber der Kollege wollte ihm eine Drei geben. Aber er konnte sich in der Prüfungskommission nicht durchsetzen, da die meisten Gymnasiallehrer ihrer Job glücklicherweise noch ernst nehmen.


    Fällt mir auch auf. Kann man nicht von bestimmten Schulformen abhängig machen. Eine Kollegin von mir ist öfter an einem Nachbargymnasium in Abiturprüfungen eingesetzt, bei den mdl. Prüfungen kommen da teilweise reihenweise 4en und 5en raus, obwohl die Schüler mit 1 oder 2 vorbenotet waren. Und die können dann halt teilweise echt nichts.

    Warum ich in der GKV bin? Weil mich bei meiner Krankenakte die PKV nicht haben will. Wir sind bei uns an der Schule drei verbeamtete Kollegen (ohne Behinderung!), die nicht in die PKV kommen sondern in der GKV bleiben "müssen", weil aufgrund der Krankenakte die PKV-Beiträge für 50% so hoch wären wie die 100% in der GKV.

    Aufgrund der Öffnungsaktion gibt es max. 30% Aufschlag, also wie man da auf deutlich mehr kommt, ist mir gerade aber nicht klar.

    Wenn ich die Erlaubnis der SuS habe, darf ich dann ein Bild von ihnen zu dem Interview posten, oder geht das bereits über meine Rechte hinaus?

    Klär das mit deiner Schulleitung. Die sollte dir ganz klar sagen, was du machen kannst und was nicht. Zumal Presse/ÖA eigentlich bei der SL liegt.


    Bei größeren Aktionen sollte man auch aufpassen, die nicht voreilig auf FB zu posten, Lokalzeitungen nehmen dass dann häufig nicht mehr in ihre nächste Ausgabe auf, weil "verbrannt".

    Du redest wahrscheinlich von der Pflicht von Beamten, bis zu drei Unterrichtsstunden pro Monat zusätzlich unentgeldlich abzuleisten (also pro Monat, nicht pro Woche). Diese Stunden dürfen aber nur bei unvorhergesehenem Stundenausfall angeordnet werden und müssen alle Kollegen und Kolleginnen gleichmäßig belasten. Das systematische Einplanen von Kollegen und Kolleginnen, bei denen aufgund des Abiturs Unterricht wegfällt, ist deshalb rechtswidrig. Erkundige dich bei den Verbänden, notfalls auch der GEW, die sehen das genauso.


    Nein. Rede ich nicht. Ich rede von §13 ADO. Und das ist dort sehr eindeutig geregelt. Aus diesem Grund habe ich auch deutlich von "Statt-Vertretungen" gesprochen die "durch Abgangsklassen" entstehen.

    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Die…dlegend/ADO.pdf

    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zuUnterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten,Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen(z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstundeninsbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besonderedienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.


    Lehrer machen oft den Fehler, dass sie ihre eigenen Rechte nicht kennen und auch nicht dazulernen wollen. Dann basteln sie sich irgendwelche (moralisierenden) Pseudo-Argumente zusammen, die ihr persönliches Weltbild bestätigen sollen. Das ist nicht professionell, das ist Pipi-Langstrumpf ("Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."). Peinlich.

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