Beiträge von Karl-Dieter

    Entschuldige, Karl-Dieter, aber ich mit meinen 13 Stunden habe sicherlich oft schon den beschissereren Stundenplan gehabt. Genauso oft nachmittags Unterricht wie die Vollzeitkollegen. 6 (!!!) Springstunden, das entspricht 12 Springstunden bei einer vollen Stelle!

    Dann ist es bei euch Zeit für ein vernünftiges Teilzeitkonzept.


    Natürlich kann man nach dem Unterricht gehen, wenn an diesem Tag nichts ist, aber falls was Dienstliches reinkommen sollte, auch kurzfristig, ist das wahrzunehmen.

    Das finde ich nicht korrekt. Auch außerhalb des öD müssen Schichtpläne usw. min. vier Tage vorher feststehen.

    Man arbeitet ja vielleicht ganz bewusst Teilzeit und verzichtet auf SEHR viel Geld, damit man eben solche Termine wie den Geburtstag des Kindes problemlos wahrnehmen kann.

    Nein, man arbeitet Teilzeit, damit man weniger Stunden arbeitet.
    Das bedeutet nicht, dass man für sämtlichen Privatkram einen Freifahrtschein hat. Idealerweise hat die Schule ein Teilzeitkonzept ausgearbeitet, bei uns ist das z.B. so geregelt, bei wie vielen Stunden man wie viele freie Halbtage/Tage hat, und an wie vielen Konferenzen man teilnehmen muss.
    Wenn der Stundenplan dann an dem Geburtstag des Kindes Unterricht bis zur 10. Stunde vorsieht, dann muss man halt den Unterricht machen. Ich wüsste nicht, warum jemand mit Teilzeit dann hier den Anspruch haben soll, dann freizubekommen. Und wo zieht man die Grenze? Geburtstag des Kindes kann ich noch nachvollziehen, aber dann kam hier im Thread auch die Beerdigung des Nachbarn zu sprechen, oder der Hund des Onkels etc. Wo zieht man die Grenze? Klar, mit einem guten Kollegium kann man da einiges machen, aber man sollte es nicht überreizen und man muss ganz deutlich sagen, dass etliche Extrawürste (Und ja, ich nenne das jetzt so) von Teilzeitkollegen ganz stark zu Lasten der Vollzeitkollegen gehen. Und damit meine ich nicht die oben besprochenen Regelungen, sondern noch so individueller Kram wie "Ich arbeite Teilzeit mit 20 von 25,5 Stunden, aber ich kann nicht 1. Stunde und 8-10 Stunde geht auch nicht, und generell nur einen Nachmittag." Gerne noch mit einem Gefälligkeitsattest oder irgendwelchen Wisch einer Kita garniert und zack, hat man einen Stundenplan ohne Springstunden. Dreimal dürft ihr raten, wer natürlich dann die beschissenen Stundenpläne hat, nämlich andere Kollegen, egal ob Teil- oder Vollzeit. Fairerweise muss man sagen, dass derartige Sonderwünsche mit Attesten auch gerne bei Vollzeitkollegen vorkommen, aber zumindest meiner Erfahrung nach gehäuft bei Teilzeitkollegen.

    Im öD gibts auch die inoffiziellen "Karenztage"

    Das sind keine "inoffiziellen Karenztage" sondern der öD hält sich hier einfach an das Entgelt- und Fortzahlungsgesetz, wo das ganz klar geregelt ist.
    Das gilt übrigens nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern generell für jeden Arbeitnehmer.

    Der Arbeitgeber kann das aber (über den Arbeitsvertrag oder eine ergänzende Anweisung) einschränken, so dass ab dem 1. Tag ein Attest vorhanden ist.

    Wer diese Regelung übrigens als "inoffizielle Karenztage" benutzt, egal ob öD oder nicht, ist übrigens auch dafür verantwortlich, dass in unserem Arztpraxen morgens haufenweise Leute sitzen, die wegen Kopfschmerzen einen Arzttermin für eine AU brauchen, weil das als Freifahrtschein benutzt wird und dann eingeschränkt wird.

    Das wäre aus meiner Sicht auch rechtlich zu hinterfragen.
    Wir stehen zu unserem Arbeitgeber in einem Dienstverhältnis, nicht in einem werkvertraglichen Verhältnis, d.h. wir stellen unsere Arbeitskraft während der Dienstzeit unserem Arbeitgeber zur Verfügung.
    Wenn er die nicht nutzen will, kann das eigentlich nicht unser Problem sein.

    Ist allerdings sehr eindeutig geregelt. Auch sind z.B. die Stunden, wenn eine Schule hitzefrei gibt, mit geleisteter Mehrarbeit zu verrechnen.

    Beispiel:

    6 Stunden Entfall wegen Hitzefrei in einer Woche. 4 Stunden Mehrarbeit bereits geleistet => 0 kann man abrechnen

    Hier steht relativ viel dazu
    http://www.brd.nrw.de/schule/persona…rarbeit2010.pdf

    Alle Kollegen die jetzt bei uns in Pension gehen (65) sind heilfroh und haben es verdient. Die würden nicht mehr arbeiten wollen.

    Ohne Frage. Ändert aber nichts daran, dass das Renten/Pensionseintrittsalter (ob jetzt 65 oder 67 ist dafür irrelevant) in einer Zeit festgelegt wurde, als die Leute nur unwesentlich älter als eben diese Jahre geworden sind.

    Oder ein anderes Beispiel:

    Ein heute 70jähriger ist gesundheitlich usw. so fit, wie vor 40 Jahren ein 65jähriger.

    http://www.zeit.de/2004/13/Serie-_Alt_werden/komplettansicht

    Man wird natürlich neben dem normalen Deputat für Bereitschaften in den Plan integriert (bei mir momentan 4 Stunden). Mit den ganzen Springstunden ist man dann teils 8-10 Stunden länger da als man Stunden unterrichtet. Werden diese Bereitschaften irgendwie dem Deputat angerechnet oder welche Regelung gibt es bei euch?

    Bei uns gibt es keine unbezahlten Bereitschaften. Jeder Kollege kann in sämtlichen seiner Springstunden herangezogen werden, sofern nicht diverse Gründe dagegen sprechen (zu lange U am Stück, Schwerbehindert etc). Aber auch nicht vor und nach dem eigentlichen Unterricht. Es gibt bezahlte Bereitschaften, die liegen beispielsweise in den 1. Stunden, und die bekommen Kollegen, die zu wenig Unterricht fürs Deputat haben (beispielsweise 24,5 Stunden und Deputat 25,5)

    mal wieder muss ich über 20 unbezahlte Überstunden machen.
    Schulfestplanung, Erste Hilfe Kurs, Projekttage, Schilf u.s.w.
    Wenn ich die Problematik anspreche, heißt es immer ist alles inklusive.
    Gibt es da keine Grenzen für den Schulleiter? Habe den Eindruck, der kann sich alles erlauben.

    Das sind sonstige Dienstgeschäfte, die sind nicht mehrarbeitsfähig.

    Mehrarbeit ist ausschließlich Unterricht.

    leider kann ich dir nicht weiterhelfen, aber irgendwo muss ich meinen Unmut loswerden, dass alles immer mehr bis ins kleinste Detail vorgeschrieben und somit verbürokratisiert wird.

    Da dies dazu dient, die Leistungsbewertung und -beurteilung auf eine möglichst objektive Grundlage zu stellen, ist das wohl auch ganz sinnvoll.

    Aber Hauptsache du hast deinen Senf dazugegeben.

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