Beiträge von Karl-Dieter

    Mag sein, aber sofern die rechtlichen Grundlagen nicht praxistauglich sind, muss man eben ein wenig tricksen.
    Und mir persönlich ist es wichtiger, ich arbeite sinnvoll mit einem Kind, also so dass es auch persönlichen Lernzuwachs erreichen kann als dass ich mich stur an Vorschriften halte (die noch dazu mit anderen kollidieren, siehe individuelle Förderung).

    Djr ist schon klar, dass das ein Verwaltungsakt ist und du da nicht einfach "tricksen" kannst? Ich bin ehrlich gesagt, etwas erschrocken. Du kannst da doch nicht einfach willkürlich was aufs Zeugnis schreiben.

    Natürlich ist es nicht mein persönlicher Spaß, wenn mein Mann im Schichtdienst arbeitet, er tut das nicht aus Spaß an der Freud und 40 % seines Gehaltes gibt er an den Staat ab.

    40% gibt er ab? Respekt. Ein Durchschnittssteuersatz von 40% fällt bei einem zu versteuerndem Einkommen von knapp 300 000 EUR pro Jahr an. Für eine Arbeit im Schichtdienst sicherlich ein fürstliches Gehalt, da könnt ihr euch nicht beklagen.

    Falls du den Grenzsteuersatz meinst: Das ist der Steuersatz, mit dem der letzte Euro besteuert wird, bei einem Grenzsteuersatz von 40% beträgt der Durchschnittsteuersatz aber 25%.


    Ansonsten.. wie im Homöopathiethread: Du behauptest hier wieder bewusst Unwahrheiten. Falls du tatsächlich der Meinung bist, dass dein Mann 40% an den Staat abgibt, dann erschreckt mich das etwas, ob deiner Unkenntnis über das Steuersystem.

    Bevor du mir mit AV, RV usw. um die Ecke kommst: Das ist nicht der Staat. Womit wir wieder bei den Unwahrheiten wären.

    Nun kann das Kind wschl. im Untericht nicht mehr an den gleichen Themen arbeiten wie die anderen Kinder.

    Da Dyskalkulie nicht offiziell anerkannt wie z.B. LRS ist, wird es das aber quasi müssen, mit den selben Klassenarbeiten und es bekommt auch eine Note, entsprechend der Kompetenzen der jeweiligen Jahrgangsstufe.

    Du kannst jetzt nicht einfach sagen, das Kind arbeitet nur noch auf dem Niveau der 1. Klasse und wird zusätzlich gefördert.

    EDIT: Wir bekommen übrigens (nach Beschluss der SL) eine Ermäßigungsstunde pro Ref/OBASler.

    Wo kommt die denn her? Die Ermäßigungsstunden werden von der LK verteilt (nach Vorschlag durch die SL) und bei uns sind das etwas über 30, bei 6 Referendaren. Da könnten wir gar nicht 6 Entlastungsstunden verteilen, wenn hier jeweils ein Mentor pro Fach betreut, wären das sogar 12 Entlastungsstunden.

    Abgesehen von der Art: ist es rechtlich erlaubt, dass ich einen Referendar und einen Oberst betreue? Bei uns ändert sich der Mentor nicht, d.h. dass ich für die 18 Monate Mentor für beide bleibe...

    Darf er anordnen, keine Entlastung ist hier auch ok, auch wenn es zwei gleichzeitig sind.

    Warum du nicht selbst zur Schulleitung gehst und da irgendeinen anderen Kollegen vorschickst, ist mir aber etwas schleierhaft.

    Wie soll das denn bei uns z.B. mit zur 1. Stunde anfangen können, wenn die Kinderbetreuung so anfängt, bei uns muss man bereits um 7.45 Uhr im Klassenraum sein, um das aber sein zu können muss ich bereits vor 6.30 Uhr zu Hause los fahren.
    Da gibt es aber nun mal keine Kinderbetreuung, also klappt das einfach mal nicht.

    Dass du 1,5 Stunden Fahrtzeit hast, ist aber nicht das Problem des Dienstherrn. Das muss man nun mal so sagen. Wenn du 3 Stunden Fahrtzeit hättest, hättest du laut dieser Logik dann Anspruch darauf, erst ab der 4. Stunde eingesetzt zu werden?

    Und keine Vollzeitkraft muss mehr arbeiten wegen den "Müttern". Sie sind verpflichtet, täglich mindestens 8 Stunden zu arbeiten. DAs bedeutet, dass sei bei Arbeitsbeginn um 8.00 bis mindestens 16.45 Uhr in der Schule sein müssten. Die Vorbereitung müssen sie eben verschieben auf andere Tage. Dann ist jede Konferenz innerhalb der normalen Arbeitszeit. Eine Teilzeitkraft mit halber Stelle muss bei Arbeitsbeginn um 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bleiben.

    Meinst du diesen Unsinn tatsächlich ernst?

    Aber es geht doch darum, dass man als Teilzeitkraft durch die vielen Nachmittagstermine bei bestehender Unterrichtsverpflichtung auf Arbeitszeiten von 6-7 Stunden an einem Tag kommt. Das geht nicht!!!! Man arbeitet doch halb mit HALBER BEZAHLUNG, weil man eben keine Zeit für 6,7 oder 8 Stunden Arbeit täglich hat. Das ist doch absurd, dass zu verlangen.

    Das kommt auf das Teilzeitmodell an. So pauschal wie du deine Aussage hier triffst, ist sie falsch.

    Wenn ich eine halbe Stelle arbeite und meine 4 Stunden täglich bereits abgeleistet habe, weil ich z.B. von 9-13 Uhr Unterricht geleistet habe, dann sind sämtlich Nachmittagstermine Zeiten, die als (unbezahlte) Überstunden gelten

    Nein, sind es nicht. Sondern das gehört auch zu deiner Arbeit dazu und ist einzukalkulieren.

    § 10 Allgemeine Dienstordnung (NRW)


    Zitat

    § 10Weitere Aufgaben(1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichenmit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sieüberwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht,beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigungder Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führenUnterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste).(2) Die Lehrerinnen und Lehrer führen im Rahmen der Aufsichtspflicht derSchule Aufsicht.(3) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehört es auch, Vertretungsaufgabenzu übernehmen, an Konferenzen und Dienstbesprechungenteilzunehmen sowie an der Vorbereitung des neuen Schuljahres mitzuwirken.(4) Lehrerinnen und Lehrer stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinanderab und arbeiten zusammen (§ 57 Absatz 2 Satz 2 SchulG). Siewirken an der Qualitätsentwicklung und -sicherung schulischer Arbeit sowiean der Gestaltung des Schullebens mit (§§ 3 Absatz 4, 57 Absatz 2Satz 1 SchulG).(5) Lehrerinnen und Lehrer können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnenund -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) undbei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums (§ 12 LABG - BASS 1-8)sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssennach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken.

    Wenn du davon ausgehst, dass deine Arbeit sich ausschließlich auf den Unterricht bezieht und der Rest unbezahlte Überstunden sind, dann hast du eine völlig falsche Auffassung von deiner Arbeit. Für die anderen Termine wirst du ebenfalls bezahlt!

    30% deines aktuellen Bruttos. Sprich 1037 EUR Brutto. Bei Steuerklasse I also ca. 600 EUR netto.

    Du bekommst KEINE Mischung aus Sonderzahlung Angestellter und Sonderzahlung Beamter, sondern einfach 30% deines Beamtenbruttosoldes. Angerechnet werden aber alle 12 Monate.


    Ist keine Vermutung, sondern definitiv so. Kannst du nachlesen, und war bei mir bei einer ähnlichen Konstellation genauso.

    Was ist denn das Problem daran nur ab der 2. Stunde zu können,


    Wenn das Kollegen mit Hauptfächern betrifft die in der Regel vormittags gelegt werden sollen und die Fächer idealerweise in Doppelstunden unterrichtet werden, und wie bei uns in der 6. Stunde Mittagspause ist: Dann führt das zu Problemen, weil der einzige Block, wo die Doppelstunde dann hingelegt werden kann, z.B. die 3+4 Stunde ist. Es gibt aber nun mal nicht nur ein Hauptfach.
    Und wenn man mit so einer Regel ankommt "Immer nur ab der 2. Stunde" dann bedankt sich die Person dann auch, wenn ihr Hauptfach dann regelmäßig in der 7+8 oder 8+9 Stunde liegt ODER/UND ein anderer Hauptfachkollege immer im Spätnachmittagsbereich liegt.

    Mal ganz grob ausgedrückt. Und wir haben ja nicht nur einen solcher Wünsche im Kollegium, sondern vielfach ausgestaltet (problematisch auch: Ein Kollege kann erst etwas später, der andere Kollege aber nicht am Nachmittag). Wenn es möglich ist, wird es gemacht, wenn nicht, dann aber halt nicht, außer bei verbindlichen Sachen (Arzt).


    Daran sieht man, was für eine Auswirkung dieser Wunsch hat. Hat man den Wunsch an einem oder zwei Tagen: Kein Ding, wird möglich gemacht. Hat man den Wunsch an jedem Tag, eventuell kombiniert mit einer Unwilligkeit in den Nachmittagsbereich umzuziehen: Geht nicht.

    In Hamburg sind 30 Minuten vorgeschrieben, pro Kind. Früher zweimal im Jahr, jetzt darf man auch nur einmal machen. Bei 24 Kindern sind das mal eben 12 Stunden. Und doch es sind genau das Entwicklungsgespräche, Lernentwicklungsgespräche um genau zu sein. Andere gibt es nicht.

    Okay, gut. Mein Fehler, das wusste ich jetzt nicht. Bei uns (weiterführende Schule) ist das nur kurzer Überblick zum Leistungsstand und Besonderheiten und wenn man das zügig macht ist man in 5-8 Minuten durch.

    Der Punkt ist doch aber, wenn ich als Mutter meine Arbeitszeit reduziere für die Kinderbetreuung und mein Mann Vollzeit arbeitet das zu bestimmten Zeiten einfach nicht geht, dass er da einspringt, weil er da noch arbeitet.

    Aber auch das ist nicht das Problem des Stundenplaners. Dann muss man halt selbst gucken, wie man das organisiert (Babysitter, Großeltern, Freunde). Die Kinderbetreuung ist nicht das Problem des Arbeitgebers/Dienstherrs. Oder dein Mann muss eben auch Teilzeit arbeiten.

    Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass auf Sonderfälle (Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung) Rücksicht genommen wird, aber bitte nicht zu Lasten anderer Kollegen.

Werbung