Das war ja bei meiner Freundin, die hat dann eben ein 24-Stunden-Blutdruckmessgerät umgekriegt.
Beiträge von Karl-Dieter
-
-
-
Ich liebe deine kurzen, plakativen Statements, die das Thema nicht voranbringen
Warum soll ich hier großartig argumentieren, wenn deine ursprüngliche Aussage falsch ist? Ich stelle sie dann kurz und knapp richtig. Damit hat sich die Sache.
-
Ein Monatskonto mit ausgefallenen Stunden zu führen ist nicht zulässig und eigentlich an sich schon einmal eine Frechheit.
Das ist falsch.
-
Jede Sekundarschule hat ein paar S2-Stellen, die sind quasi für die Zusammenarbeit mit den kooperierenden Oberstufen.
Insgesamt natürlich ziemlich unattraktiv.
-
-
da scheinbar nicht ersichtlich ist das ich hier als richtiger Lehrer gewertet werde
Du bist auch kein richtiger Lehrer. Warum solltest du das gleiche Geld wie jemand verdienen, der für die Arbeit ausgebildet und qualifiziert wurde?
-
Würde trotz Bachelor und Masterabschluss und 5 Jahren Berufserfahrung als Dozent weniger verdienen als meine Eltern im Einzelhandel...
Du kannst aber nicht einfach deine Tankkosten von deinem Nettogehalt abziehen. Dann musst du umziehen.
-
Du kannst Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen. Was ich dir auch empfehlen würde, weil du ja eh nix verlieren kannst.
-
dürfte man dann wohl Remonstration nennen
Nein, das ist keine Remonstration.
Eine Remonstration kann man nur gegen eine dienstliche Anweisung erheben, bei der man denkt, dass sie nicht rechtmäßig ist. Dein Schulleiter hat keine dienstliche Anweisung erhalten.
-
Ist nicht durchaus auszuschließen, wenn dieser Bluthochdruck trotz Medikamenten nicht auf ein normales Maß gesenkt werden kann, ist das für die Verbeamtung zumindest nicht optimal. Tut mir leid, dir da nichts anderes sagen zu können. Meine Freundin war auch total aufgeregt bei der Untersuchung, dadurch war der Blutdruck natürlich in der Höhe, sie musste dann eine 24h-Blutdruckmessung beim Hausarzt machen, der ihr anschließend irgendeinen Wisch ausgestellt hat. Dann wurde sie verbeamtet.
Halte da mit deinem Hausarzt ggf. schon vorher Rücksprache.(was übrigens jeder Dritte in Deutschland hat).
Jeder Dritte in Deutschland ist auch übergewichtig, ist also nicht auszuschließen, dass das irgendeinen kausalen Zusammenhang hat.
-
Ich nicht, aber eine Prüfungskommission 2x.
Ja, ich weiß was du von der hältst. Ich sehe das anders.
-
dass sie selbst schuld sind und ungeeignet für den Job
Wer zweimal durch die Prüfung fällt, ist nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv ungeeignet für den Job.
-
Vielleicht erst mal etwas abwarten. Man muss nicht sofort Panik schieben.
-
Sei mir nicht böse, aber so langsam wird es etwas abstrus und es klingt mehr so, als willst du dein Durchfallen auf alle möglichen anderen Leute schieben, nur nicht bei dir selbst die Verantwortung suchen.
-
Krankenschein muss ich auch nur bei Abwesenheit länger als 3 Tage einreichen.
Für Beamte in NRW gilt sogar bei Abwesenheit länger als drei Arbeitstage. Für Angestellte drei Werktage. § 15 ADO -
Ich helfe dir einmal auf die Sprünge: Weil "Korrekturstoßzeiten" und "Unangenehmes" durchaus so belastend sein können, dass jemand erkrankt.
Wenn du selbst nicht in der Vertretungsplanung beschäftigt bist, kriegst du das gar nicht mit. Es gibt Kollegen und Kolleginnen, die fehlen IMMER drei Tage nach den Arbeiten/Klausuren. Immer, ausnahmslos. Seit Jahren. Das mal nur als Beispiel. Merkwürdigerweise werden die Arbeiten dann zügig in den ersten Stunden nach der Krankheit zurückgegeben.
Für Arbeiten/Klausuren sowas unangenehmes sind, dass er plötzlich dann immer "erkrankt" oder erkrankt, der soll den Beruf aufgeben oder sich dienstunfähig schreiben lassen. Fertig.
Das ist jetzt nicht so, das da über Kollegen gelästert wird, die sich krank melden. Das gar nicht. Aber wenn man da regelmäßig morgens sitzt und man schon weiß, wann welcher Kollege anruft, sollten sich die betreffenden Kollegen mal Gedanken machen, was sie für Kameradenschweine sind. Sorry, wenn ich das mal so ehrlich sage.
Und das sind auch nicht die Kollegen, die sich sonst im Vorder- oder Hintergrund den Hintern aufreißen.
-
Da du ja als LehrerIn i.d.R. auf deinen Namen Reise und Unterkunft buchst, wärst du bei Zahlungsausfällen sonst persönlich haftbar.
i.d.R. macht man das aus diesem Grund NICHT.
-
Mir ist auch nicht ganz klar, warum man für Wandertage, Klassenfahrten & Co eine Einverständniserklärung der Eltern benötigt. Das ist eine Schulveranstaltung, in Zusammenhang mit Schulpflicht ist das Ding also Pflicht.
Das ist doch nichts anderes als Schwimmunterricht, Exkursionen & Co. Da frage ich doch auch vorher nicht um Erlaubnis, sondern ich mache es.
-
Genau HIER reichen die Vorschriften nämlich nicht aus
Du bestätigst im weiteren Verlauf nur das, was ich gesagt habe. Die gesetzlichen Vorschriften sind völlig ausreichend, ein mulmiges Gefühl reicht nicht aus. Oder wie kommst du darauf, dass die gesetzlichen Vorschriften anscheinend in deinem Fall nicht ausreichend waren?
Werbung