Beiträge von Karl-Dieter

    Warum bist du der Meinung das Menschen die sowas machen "Deppen" sind?

    Das bezog sich darauf, wenn man davon noch die Wohnung bezahlen muss. Weil ich der Meinung bin, dass man als hochqualifizierte Person keine Jobs für unter Wert verrichten muss bzw. dieses Unternehmen vermutlich auch deutlich mehr Gehalt bieten würde, wenn es nicht genügend findet, die das für einen Hungerlohn machen.

    Nur mal als Beispiel: Volkswagen sucht für sein Werk in Shanghai Ingenieure, die im Master sind. Tätigkeit eines Ingenieurs. Lohn 690 EUR. Da würde denen doch auch jeder den Vogel zeigen.

    So gesehen ist auch jeder ein "Depp", der eine Doktorarbeit macht

    Das sehe ich anders, das ist eine Investition, weil Menschen mit einer Promotion durchschnittlich DEUTLICH mehr Geld verdienen als sie durch die Promotionszeit verlieren.

    Und wie einen dummen Schüler musst du mich nun wirklich nicht behandeln.

    Dann stelle dich auch nicht an wie einer, sondern lies meine Beiträge vernünftig und unterstelle mir nicht, ich würde hier einen Schüler vom Totenbett seines Bruders wegzerren und in die Schule schleifen.

    Der Schüler fehlt entschuldigt. Bei weniger als 50% Anwesenheit pro Halbjahr muss er am Ende des Schuljahres in eine Feststellungsprüfung, bei der seine Leistung festgestellt wird und die Note davon bildet die Zeugnisnote.


    Wie wird so sog. Heimunterricht verhindert? Ich könnte als Elternteil mein Kind doch so konsequent krankmelden und zuhause unterrichten... und so unliebsame Themen wie z.B. Evolution oder Sexualerziehung "vergessen"?


    Die Würde eines Menschen ist unantastbar!!! Oder sollte es zumindest sein.


    Inwiefern wird hier die Würde des Menschen verletzt?

    Ich würde den Eltern empfehlen, das Kind krank zu melden (es zu entschuldigen). Gründe gehen die Schule nichts an.

    Nur dass nicht Eltern hier unbegrenzt ihr Kind krank melden können. Irgendwann würde dann eine Attestpflicht auferlegt werden, weil hier die Krankmeldung auch klar mißbräuchlich genutzt werden würde.

    Wenn die Eltern von der Klinik, in der das Kind liegt, angerufen werden und gesagt bekommen, ihr Kind könnte evtl. diese Woche / diesen Tag nicht überstehen, oder es gibt eine lebensbedrohliche Krise, werden sie selbstverständlich beide beim Kind sein wollen.

    Aber wohin in der Zeit mit dem Geschwisterkind??? Ganz gewiss nicht auf die Intensivstation, zumal das meist gar nicht erlaubt ist.

    Jetzt mal halblang, ich habe gesagt, dass eine kurze absehbare Zeit auch für mich kein Problem ist. Außerdem war hier nie die Rede davon, dass das Geschwisterkind "den Tag nicht übersteht".

    Ich habe gesagt, wenn das einen "Dauerzustand darstellt und sich etliche Tage anhäufen" - dann habe ich dafür kein Verständnis.

    Bevor du in Schnappatmung gerätst, würde ich dir einfach mal raten, dass du meinen Beitrag einfach noch mal in Ruhe liest. Eventuell auch ausdruckst und mit einem Textmarker anstreichst.

    Ich hoffe mal, du meinst es nicht so hart, wie es hier klingt. Ich stimme dir aber insofern zu, dass Priorität über die Beurlaubung erst mal sein sollte, dass man Möglichkeiten sucht, wie man dem Schüler den Schulbesuch ermöglichen kann, ohne die Familie und das gesunde Kind zusätzlich zu belasten. Gerade Kinder in solchen familiären Ausnahmesituationen brauchen oft ja auch ihre gewohnten Strukturen.
    Ich würde da erst mal mit unserem Schulsozialarbeiter und end Eltern nach Unterstützungsmöglichkeiten suchen. Vielleicht hat der Schüler ja einen besten Freund in der Klasse, dessen Eltern vielleicht bei Bedarf mal die Betreuung oder sogar eine Übernachtung dort anbieten könnte. Vielleicht kann man da auch vom Jugendamt oder Einrichtungen wie er Caritas eine Unterstützung bekommen. Wenn das alles nicht fruchtet, kann man immer noch beurlauben.


    Ich meine das schon so, wie du das weiter ausführst. Andere Möglichkeiten gibt es ja auch nicht wirklich.

    Schwer erkrankt bedeutet sicher, dass es nicht nur ein Schnupfen ist. Da sollte man Verständnis haben.


    Wie weit geht denn dein Verständnis? Eine Woche Zuhause? Zwei, drei oder vier? Zwei oder drei Monate? Vielleicht auch ein ganzes Schuljahr?

    Ich habe dafür kein Verständnis. Wenn es um wenige Tage (max. eine Woche) geht, okay. Wenn das jetzt aber ein Dauerzustand sein soll und da sich etliche Tage aufhäufen - dafür habe ich absolut kein Verständnis. Dann muss eine andere Lösung her.

    Beides liegt hier aber nicht vor und damit darf der AG sie nicht zu irgendwelche Arbeit verpflichten!

    Falls sie tatsächlich offiziell "arbeitsunfähig" ist, hast du Recht, das habe ich aber auch mehrfach gesagt. Ich habe aber aus diesem Grund nachgefragt, ob sie tatsächlich arbeitsunfähig ist, oder ob sie das hier nur umgangssprachlich benutzt hat. Hat sie ein (individuelles) Beschäftigungsverbot, bedeutet das nicht pauschal, dass sie keine Arbeit verrichten darf.

    Deswegen habe ich hier vom individuellen Beschäftigungsverbot nach § 3 MuschG gesprochen und nicht von den "pauschalen" durch den AG. Bei fehlender Immunität und folglicher Gefahr durch eine z.B. Rötelninfektion kann jeder Wald- und Wiesenarzt ein Beschäftigungsverbot erteilen.

    § 3 MuSchG
    Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.


    Das ist hier mit Absicht sehr weit gefasst: "Nach ärztlichem Zeugnis". Da stehen keine Einschränkungen, welcher Arzt das bei welchen Diagnosen machen darf. Mag sein, dass meine Einlassungen nicht vollständig korrekt sind, davon gehe ich auch aus, dass sie es nicht sind, aber warum du hier mit "Vollkommen falsch" urteilst und dann irgendwelche Sache erwähnst, auf die ich mich gar nicht bezog, ist mir schleierhaft.

    Nein, ganz sicher hat eine Krankschreibung über längerem Zeitraum nichts mit einem BV zu tun.

    Es ist unüblich, das Ärzte über einen längeren wochenlangen Zeitraum arbeitsunfähig schreiben in der Schwangerschaft, zumindest nicht wegen normalen Schwangerschaftsbeschwerden.

    Wenn Risiken für das Leben oder die Gesundheit für das Kind oder die Mutter vorliegen => (individuelles) Beschäftigungsverbot.


    Warum auch, beim einen bist du eigentlich Arbeitsfähig, aber in dem Beruf nicht (dann BV) und beim anderen bist du arbeitsunfähig, dann wird man krankgeschrieben und erhält natürlich kein BV!

    Ist so halb richtig. Ein individuelles Beschäftigungsverbot (§ 3 MuschG) kann diverse Ursachen haben. Beispielsweise: Fehlender Impfschutz (Röteln als Klassiker), dann kann der Dienstherr/Arbeitgeber hier auch Abhilfe schaffen und die Betroffene ihrer Qualifikation entsprechend auch woanders einsetzen, z.B. in diversen Behörden. Bei anderen Ursachen für ein BV kann das schon wieder anders aussehen.

    Wie, du bist der Meinung mit einem BV muss sie die Zeugnisse nicht schreiben, bei einer AU schon, merkwürdige Einstellung und glücklicher Weise rechtlich total daneben.

    Habe ich nicht gesagt.

    Wenn der Zeitraum, wo sie die Zeugnisse schreiben (und nicht austeilen) muss, vor dem Mutterschutz, aber während eines Beschäftigungsverbots liegt, dann bin ich durchaus der Meinung, dass der Schulleiter das anordnen kann und ich halte das auch für durchaus richtig. Ein individuelles Beschäftigungsverbot bedeutet nicht zwangsläufig, dass man keinerlei Tätigkeiten mehr verrichten darf. Ob das Zeugnisschreiben in dieser konkreten Situation Sinn macht (einige Zeit verstrichen, Übergabe durchgeführt), ist was anderes.

    Steht doch alle oben drin, sie ist aktuell krank geschrieben und noch viel schlimmer, zu dem Zeitpunkt, wo Zeugnisse geschrieben werden müssen schon im Mutterschutz. In beiden Fällen darf der Chef sie nicht dazu bringen die Zeugnisse zu schreiben!


    eine Krankschreibung über mehrere Wochen bis zum Mutterschutz klingt eher nach einem BV, von daher fragte ich nach.

    Und sie hat geschrieben "Zeugniszeitpunkt", bei der Ausgabe der Zeugnisse sind sie ja schon geschrieben. Wenn sie vorher geschrieben werden müssen, und sie da noch nicht im MS ist, sieht das nur mit BV für mich anders aus.

    Bist du krankgeschrieben oder hast du ein Beschäftigungsverbot? Das ist ein sehr großer Unterschied. Bei einem Beschäftigungsverbot kann einem sehr wohl noch Arbeit zugewiesen werden, das kommt aber auf das individuelle BV an. Wer ein BV wegen fehlendem Immunschutz hat, kann durchaus noch Vollzeit zuhause Aufgaben für die Schulen erledigen, die natürlich auch seiner Besoldungsgruppe entsprechen (Arbeit die z.B. die Schulsekretäre erledigen => Geht nicht)

    Ich weiß ja nicht, was Du für ein autoritäres Verständnis hast


    Das hat in meinen Augen nichts mit autoritärem Verständnis zu tun, sondern auch einfach mit Selbstschutz, dass ich einem Zweiertreffen mit einem Schüler DEFINITIV auch nach seiner Schulzeit nicht während der Schulzeit zustimmen werde. Von daher muss man hier auch ganz deutlich sagen "Nein, das möchte ich nicht und das werde ich nicht machen".

    Stell dir einfach mal den Fall vor: Du schreibst zurück (vielleicht auch nur der Höflichkeit halber) "Hm, ja, können wir mal gucken".

    Schüler rennt dann durch die Schule bzw. zeigt die Mail seinen Freunden und erzählt allen, dass du dich mit ihm alleine treffen willst.

    Dreimal darfst du raten, was du für einen Ruf weg hast. Auch unter den Kollegen.


    Alternative: Du schreibst "Nein, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich nicht mit Schülern privat verabreden werde".

    Keine Aufregung, klare Absage, fertig.

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