Du rechnest erst mal aus, wieviel % deiner Wohnfläche das Arbeitszimmer ist. Entsprechend anteilig kannst du dann die Miete, Nebenkosten absetzen.
Wichtig: Kaufst du dir ein Regal o.ä. für das Arbeitszimmer, kannst du das VOLL ansetzen. Bitte gucken, was die Finanzgerichte als Ausstattung für ein Arbeitszimmer akzeptieren. Ein Fernseher gehört z.B. nicht dazu, aber ein Radio allerdings schon. Renovierungskosten dafür kannst du ebenfalls voll ansetzen, also z.B. neue Gardinen, neue Tapeten usw.
Auch wichtig. Falls auf der NK-Abrechnung deiner Wohnung Posten wie Winterdienst u.ä. auftauchen, die kannst du generell voll absetzen, allerdings nicht unter Werbungskosten, sondern unter haushaltsnahe Dienstleistungen, das hat nichts mit dem Arbeitszimmer zu tun. Das ist nämlich wichtig, weil die anrechenbaren Kosten für das Arbeitszimmer auf 1250 EUR pro Jahr gedeckelt sind (bei Lehrern), wenn du die haushaltsnahen Dienstleistungen da rausnimmst, kannst du mehr andere Sachen absetzen.