Beiträge von Karl-Dieter

    Ich habe dafür kein Verständnis. Wenn es um wenige Tage (max. eine Woche) geht, okay. Wenn das jetzt aber ein Dauerzustand sein soll und da sich etliche Tage aufhäufen - dafür habe ich absolut kein Verständnis. Dann muss eine andere Lösung her.

    Beides liegt hier aber nicht vor und damit darf der AG sie nicht zu irgendwelche Arbeit verpflichten!

    Falls sie tatsächlich offiziell "arbeitsunfähig" ist, hast du Recht, das habe ich aber auch mehrfach gesagt. Ich habe aber aus diesem Grund nachgefragt, ob sie tatsächlich arbeitsunfähig ist, oder ob sie das hier nur umgangssprachlich benutzt hat. Hat sie ein (individuelles) Beschäftigungsverbot, bedeutet das nicht pauschal, dass sie keine Arbeit verrichten darf.

    Deswegen habe ich hier vom individuellen Beschäftigungsverbot nach § 3 MuschG gesprochen und nicht von den "pauschalen" durch den AG. Bei fehlender Immunität und folglicher Gefahr durch eine z.B. Rötelninfektion kann jeder Wald- und Wiesenarzt ein Beschäftigungsverbot erteilen.

    § 3 MuSchG
    Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.


    Das ist hier mit Absicht sehr weit gefasst: "Nach ärztlichem Zeugnis". Da stehen keine Einschränkungen, welcher Arzt das bei welchen Diagnosen machen darf. Mag sein, dass meine Einlassungen nicht vollständig korrekt sind, davon gehe ich auch aus, dass sie es nicht sind, aber warum du hier mit "Vollkommen falsch" urteilst und dann irgendwelche Sache erwähnst, auf die ich mich gar nicht bezog, ist mir schleierhaft.

    Nein, ganz sicher hat eine Krankschreibung über längerem Zeitraum nichts mit einem BV zu tun.

    Es ist unüblich, das Ärzte über einen längeren wochenlangen Zeitraum arbeitsunfähig schreiben in der Schwangerschaft, zumindest nicht wegen normalen Schwangerschaftsbeschwerden.

    Wenn Risiken für das Leben oder die Gesundheit für das Kind oder die Mutter vorliegen => (individuelles) Beschäftigungsverbot.


    Warum auch, beim einen bist du eigentlich Arbeitsfähig, aber in dem Beruf nicht (dann BV) und beim anderen bist du arbeitsunfähig, dann wird man krankgeschrieben und erhält natürlich kein BV!

    Ist so halb richtig. Ein individuelles Beschäftigungsverbot (§ 3 MuschG) kann diverse Ursachen haben. Beispielsweise: Fehlender Impfschutz (Röteln als Klassiker), dann kann der Dienstherr/Arbeitgeber hier auch Abhilfe schaffen und die Betroffene ihrer Qualifikation entsprechend auch woanders einsetzen, z.B. in diversen Behörden. Bei anderen Ursachen für ein BV kann das schon wieder anders aussehen.

    Wie, du bist der Meinung mit einem BV muss sie die Zeugnisse nicht schreiben, bei einer AU schon, merkwürdige Einstellung und glücklicher Weise rechtlich total daneben.

    Habe ich nicht gesagt.

    Wenn der Zeitraum, wo sie die Zeugnisse schreiben (und nicht austeilen) muss, vor dem Mutterschutz, aber während eines Beschäftigungsverbots liegt, dann bin ich durchaus der Meinung, dass der Schulleiter das anordnen kann und ich halte das auch für durchaus richtig. Ein individuelles Beschäftigungsverbot bedeutet nicht zwangsläufig, dass man keinerlei Tätigkeiten mehr verrichten darf. Ob das Zeugnisschreiben in dieser konkreten Situation Sinn macht (einige Zeit verstrichen, Übergabe durchgeführt), ist was anderes.

    Steht doch alle oben drin, sie ist aktuell krank geschrieben und noch viel schlimmer, zu dem Zeitpunkt, wo Zeugnisse geschrieben werden müssen schon im Mutterschutz. In beiden Fällen darf der Chef sie nicht dazu bringen die Zeugnisse zu schreiben!


    eine Krankschreibung über mehrere Wochen bis zum Mutterschutz klingt eher nach einem BV, von daher fragte ich nach.

    Und sie hat geschrieben "Zeugniszeitpunkt", bei der Ausgabe der Zeugnisse sind sie ja schon geschrieben. Wenn sie vorher geschrieben werden müssen, und sie da noch nicht im MS ist, sieht das nur mit BV für mich anders aus.

    Bist du krankgeschrieben oder hast du ein Beschäftigungsverbot? Das ist ein sehr großer Unterschied. Bei einem Beschäftigungsverbot kann einem sehr wohl noch Arbeit zugewiesen werden, das kommt aber auf das individuelle BV an. Wer ein BV wegen fehlendem Immunschutz hat, kann durchaus noch Vollzeit zuhause Aufgaben für die Schulen erledigen, die natürlich auch seiner Besoldungsgruppe entsprechen (Arbeit die z.B. die Schulsekretäre erledigen => Geht nicht)

    Ich weiß ja nicht, was Du für ein autoritäres Verständnis hast


    Das hat in meinen Augen nichts mit autoritärem Verständnis zu tun, sondern auch einfach mit Selbstschutz, dass ich einem Zweiertreffen mit einem Schüler DEFINITIV auch nach seiner Schulzeit nicht während der Schulzeit zustimmen werde. Von daher muss man hier auch ganz deutlich sagen "Nein, das möchte ich nicht und das werde ich nicht machen".

    Stell dir einfach mal den Fall vor: Du schreibst zurück (vielleicht auch nur der Höflichkeit halber) "Hm, ja, können wir mal gucken".

    Schüler rennt dann durch die Schule bzw. zeigt die Mail seinen Freunden und erzählt allen, dass du dich mit ihm alleine treffen willst.

    Dreimal darfst du raten, was du für einen Ruf weg hast. Auch unter den Kollegen.


    Alternative: Du schreibst "Nein, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich nicht mit Schülern privat verabreden werde".

    Keine Aufregung, klare Absage, fertig.

    Vor den Kopf stoßen und absagen. Sehe da kein Problem drin. Und das auch sehr deutlich schreiben.

    Du solltest dringend ein bisschen mehr berufliche Distanz gewinnen. Die Schüler sind nicht deine Kumpel oder Freunde, sondern deine Schüler.


    Ansonsten hast du in diesem Thread sehr viele persönliche Informationen mitgeteilt, damit bist du vermutlich mit etwas Google-Recherche identifizierbar. Das halte ich auch nicht für sinnvoll im Zusammenhang mit dieser Frage.

    Anlage VL => Zeile 25

    Ist die Mitteilung von der KK ungenau => Nachfragen.


    Grundsätzlich empfiehlt es sich immer für die Steuererklärung ein Programm zu benutzen http://www.amazon.de/2016-Steuerjahr-2015-Frustfreie-Verpackung/dp/3866215673/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1463460522&sr=8-1&keywords=tax+2016&tag=lf-21 [Anzeige]

    Das holt zwar nicht mehr raus, wie viele immer denken, aber durch die übersichtliche Oberfläche und Erläuterungen geht die Steuererklärung deutlich schneller von der Hand und man vergisst weniger.


    Wichtig: Durch die Rückerstattung der Basisabsicherung rutscht man häufig unter die 1800 EUR Pauschale, d.h. man muss dann zurückzahlen für diesen Bereich. Ich habe dann meine Wahlleistungen noch angegeben, dann passte das wieder.


    Weiterhin kann ich nur empfehlen, dass man sich bei Elster-Online mit dem Zertifikat anmeldet und auch den sog. "Belegabruf" aktiviert, dann werden alle Daten abgerufen und automatisch ausgefüllt, die schon beim Finanzamt vorliegen.

    Das prüft vermutlich das jeweilige Prüfungsamt, man muss ja angeben, ob man irgendwo einen Studiengang final nicht bestanden hat.
    Und z.B. in NRW wird mit dem Bachelor- und dem Masterzeugnis das 1. Staatsexamen ausgestellt. Dann hast du vermutlich den BA und MA, aber kannst das 1. Staatsexamen nicht ausgestellt bekommen.

    Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, ob ein Studium für dich das richtige ist. Wenn du nach einigen Jahren Uni in der Abschlussprüfung leider gescheitert bist, würde ich dir dringend empfehlen, dass du dich so langsam auf dein Berufsleben konzentrierst anstatt noch mal ein Studium mit ungewissen Erfolgs- und Anerkennungsaussichten auf dich zu nehmen.

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