Beiträge von Karl-Dieter

    Grundsätzlich überlegt man sich sowas natürlich vorher, was man mit dem angestrebten Abschluss machen kann.

    Und nur weil man keine andere Perspektive sieht, Lehramt... Musst du mit dir selber ausmachen. Wobei man sagen muss, für Religion und Philosophie sieht der Lehrerarbeitsmarkt auch nicht wesentlich besser aus.

    Ich würde dir einfach empfehlen, dich bei den verschiedenen Unis zu erkundigen und gucken, was angerechnet werden kann. Häufig ist der Lehramts-Master nämlich konsekutiv.

    Hast du den Arzt schon mal drauf angesprochen, warum er "nur" "draufguckt"? Vielleicht reicht das tatsächlich auch einfach aus.

    Falls du dich bereits wegen irgendwas in einer Behandlung befindest o.ä. kann die PKV dich auch ablehnen und/oder nur mit sehr hohen Risikozuschlägen versichern. Bei den Beihilfe-PKV-Tarifen ist der Risikozuschlag auf 30% gedeckelt, bei Vollversicherten nicht.

    Ich ärgere mich aktuell wieder so sehr über die Nichtbehandlungsmethoden einiger Fachärzte

    Im Zweifelsfall würde ich erst die Fachärzte wechseln. Dazu kommt, dass dir als Privat Versicherter gerne irgendein Mist angedreht wird, bei der GKV kann man wenigstens grob sagen, alles das, was einem als "individuelle Gesundheitsleistung" angedreht wird Mist ist.


    Als angestellter Lehrer kommt man nach einiger Zeit aber flott über die Beitragsbemessungsgrenze. Das lohnt sich aber nicht, weil mWn der Arbeitgeber hier nichts zuschießt und das Einkommen nur knapp darüber ist.

    Nur wegen der "Nichtbehandlungsmethoden" würde ich nicht diese Entscheidung treffen, zumal man dann nicht mehr rauskommt bzw. nur schwer.

    Machen wir uns doch nichts vor, wenn "Runden" nicht erlaubt ist bzw. der pädagogische Spielraum dann wird in den "mündlichen" (je nachdem wie sie dann heißen und sich zusammensetzen) Noten der Stunden davor halt was gedreht, so dass das gewünschte Ergebnis nachher passt.

    Es kann doch keiner ernsthaft behauptet, dass Noten, egal ob "pädagogischer Spielraum" vorhanden ist, objektiven Ansprüchen genügen.

    Würdet ihr euch an den Schulleiter wenden, falls absolut keine Reaktion des Lehrers zu bekommen sein sollte?

    Nein, ich würde einfach mal hingehen.

    --

    In NRW ist ein Widerspruch gegen eine einzelne Note übrigens nicht möglich. Sondern nur ein Widerspruch gegen den Verwaltungsakt an sich (z.B. Nichtversetzung).

    Gleich erst mal beim Lehrer ansetzen zeigt mir immer, dass diejenigen im Jahre 2016 plusminus x definitiv noch nie mit derartiger Schülerschaft zu tun hatten.

    Das habe ich nicht gesagt, sondern man soll klären, was an einem selber und was an der Schülerschaft liegt. Nur das und nichts anderes habe ich gesagt.
    Pauschal immer gleich auf die Schüler zu gucken ist auch nicht zielführend.

    Ich kann mir gut vorstellen, auf´s Land zu ziehen, mich neu zu bewerben und dort als Lehrerin zu arbeiten.

    Inwiefern sollten sich dadurch Disziplinprobleme in Luft auflösen? Hast du deinen Unterricht mal von Kollegen evaluieren lassen, was zweifelsfrei an den Schülern liegt und was auf dich zurückzuführen ist?

    Ggf. solltest du schauen, dass du hier erst einmal diese Problematik angehst, Fortbildungen zu Classroomanagement usw.

    aber auch durch die viele Mehrarbeit dadurch, dass sich die Schule im Aufbau befindet.

    Ich habe selber einmal an einer Gesamtschule im Aufbau gearbeitet, der Arbeitsaufwand ist auch nicht wesentlich höher als an anderen Schulen.


    Zu deiner Frage an sich kann ich leider nichts sagen, die Antwort interessiert mich grundsätzlich aber auch.

    ich möchte jedenfalls nicht oder kaum arbeiten wenn mein Kind ein Schulkind wird.


    Hä, und warum? Gerade da ist die Zeit doch ideal.


    --

    Zur Frage: Die Regelungen, bis wann und unter welchen Umständen ein Teilzeitantrag einreicht werden kann, sind eigentlich klar nachzulesen. "Mein Kind kommt ein Jahr früher in die Schule und ich will der anderen Schule immer helfen wenn ich Schulkindmami bin" steht da eigentlich nicht drin, tut mir leid.


    Unabhängig davon: An der Stelle des (kommenden) Lehres deines Sohnes hätte ich ehrlich gesagt keine Lust auf eine andere Lehrerin, die "immer helfen will", gerade hier besteht ein fließender Übergang zu "Tipps & Kommentare zum Unterricht geben".

    Mal zu dieser "Auf Flüchtlinge schießen ist gesetzlich schon längst erlaubt":


    Zitat

    Tatsächlich steht in Paragraph 11 des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG), dass Bundespolizisten „im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen“ dürfen, „die sich der wiederholten Weisung, zu halten“ oder sich durchsuchen zu lassen, „durch die Flucht zu entziehen versuchen“. Dem Wortlaut nach dürften Bundespolizisten also auf jemanden schießen, der auf Aufforderung nicht anhält, sondern flüchtet. Das Gesetz besteht aber nicht nur aus Paragraph 11. Da ist zum einen auch Paragraph 12, der besagt, dass Schusswaffen nur gebraucht werden dürfen, wenn wirklich kein anderes Mittel in Frage kommt. Zum anderen sind Polizisten zur Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gezwungen. Jeder Polizist weiß, dass er im Falle der Anwendung von Gewalt immer die Rechtsgüter abwägen muss, die einander gegenüberstehen. Ein besonders wichtiges Rechtsgut ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes. Schon deshalb ist jedem Polizisten klar, dass ein Schusswaffengebrauch nur zur Verhinderung schwerer Straftaten in Frage kommt, er also niemals auf Menschen schießen dürfte, die lediglich nach Deutschland kommen, um einen Asylantrag zu stellen; zumal die Wahrscheinlichkeit, dass Flüchtlinge sich der Kontrolle entziehen würden, gering ist. Solange Asylbegehren in der Bundesrepublik noch Aussicht auf Erfolg haben, kämen nur schlecht informierte Flüchtlinge auf den Gedanken, vor Bundespolizisten zu fliehen. Schließlich sind die Beamten die erstbeste Anlaufstelle, um sich als Asylsuchender zu erkennen zu geben.

    http://www.faz.net/aktuell/politi…g-14044672.html

    auch interessant: m.faz.net/aktuell/politik/inla…recht-nicht-14041951.html

    Das Maas das so sieht, war mir auch vorher schon klar. Wobei das jetzt in Ansätzen "interessant" ist, weil das einfach nur die Sichtweise eines Ministers ist. Zu der angesprochenen Thematik sage ich nichts und habe ich auch keine Meinung, weil ich kein Jurist bin.

    Das Maas der falsche Mann dort ist und auf jeden Fall wegmuss, ist allerdings dennoch klar:


    Zitat

    Ein Jahr lang hat der Justizminister gegen die Vorratsdatenspeicherunggekämpft. Noch im Dezember sagte Maas, er lehne die anlasslose Speicherung "ganz entschieden ab" - sie verstoße "gegen das Recht auf Privatheit und gegen den Datenschutz". Doch jetzt bringt ausgerechnet dieser Maas einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung in den Bundestag ein.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/justiz…aller-1.2516196

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