Es wurde auch schon geschrieben, warum es keine sehr wirksame Eskalationsstufe ist.
Es wurde nur eine Anekdote genannt, bei der überhaupt das Vorliegen des Notwehrfalles unklar war. Und sei mir nicht böse, inwiefern ein Urteil von Leuten, die keinerlei Erfahrung im Umgang mit Schusswaffen und deren Einsatzmöglichkeiten haben, sach- und fachkundig ist - da bin ich mir unsicher.
Hier mal das Beispiel, was Jazzy82 genannt hat:
Der Mann, der nachts im Dunkeln lauert und mich angeblich vergewaltigen will. Woran erkenn ich das denn? Ziele ich einfach auf jeden Mann, der mir nachts begegnet? Warte ich ab, bis er mich angreift? Und wenn er mich angegriffen hat, wie komme ich dann noch an meine Waffe, die ja eigentlich eine Entfernungswaffe und keine Nahkampfwaffe ist... Fragen über Fragen.
Nehmen wir wirklich mal dieses klassische Beispiel des ins Gebüsch-Zerrens und Vergewaltigens: Kommt in der Realität zwar wenig vor, eignet sich hier aber gut.
Generell sollte man, nie naiv und gutgläubig durch die Gegend laufen, sondern man sollte sich ständig potentieller Gefahren bewusst sein. Wenn ich z.B. irgendwo einen Mann sehe, der irgendwelche Bestrebungen zeigt, sich mir zu nähern, dann behalte ich den natürlich weiter im Auge. Macht vermutlich jeder so. Jeder denkt sich da bereits im Kopf "Was will der von mir?". Idealerweise spricht man diesen Mann schon aus einiger Entfernung an "Kann ich Ihnen helfen?" falls er sich weiter nähert, sollte man auch da sagen, "Können Sie bitte dort stehenbleiben?"
So, das macht er nicht, gibt dumme Antworten, wirkt aggressiv:
Nehmen wir mal drei Beispiele: a) Kein Selbstverteidigungsmittel mit b) Pfefferspray c) Schusswaffe
a) Mann greift mich an, entweder ich lande den Tritt in die Genitalien, falls ja und es zeigt Wirkung, habe ich Glück. Falls nicht: Problem.
b) Ich habe hier schon noch die Möglichkeit zu drohen (Eskalationsstufe) "Bleiben Sie dort stehen, ich habe Pfefferspray mit". Das sollte man natürlich auch schon griffbereit, ggf. in der Tasche haben, ggf. auch schon rausholen. Falls keine Reaktion, kann man auch schon anwenden, ist vom Notwehrrecht gedeckt. (http://www.stern.de/panorama/stern…ei-3875278.html Beispiel dafür, man muss seine Kampfposition nicht schwächen, wenn man von einem Angriff ausgeht)
Problem bei Pfefferspray ist aber: Wirkt bei Leuten, die unter BTM stehen nicht, Anwendung ist je nach Witterung auch nicht ganz einfach, nur einmalige Anwendung möglich.
c) Auch hier kann ich drohen, ich kann meine Waffe zeigen, ich kann (und muss auch, falls möglich!!) einen Warnschuss abgeben, ich kann mehr als einen Warnschuss abgeben, ich kann mehrere Schüsse auf das Ziel abgeben usw. Das ist mir mit Pfefferspray z.B. nicht möglich.
Natürlich ist eine Schusswaffe kein Wundermittel. Wenn mir plötzlich von hinten wer einen Knüppel überzieht, bin ich k.o., egal wie fit ich bin. Aber: Es ist dennoch die effektivste Selbstverteidigungsart, die für mich gleichzeitig auch am sichersten ist. Anders als viele denken, ich muss keine Verhältnismäßigkeit prüfen und ich muss auch nicht erst versuchen zu flüchten. Der Grundsatz dazu heißt "Recht muss dem Unrecht nicht weichen".
Die Beispiele die hier genannt worden sind drehen sich eher darum, ab wann ist es überhaupt Notwehr. Da ist es aber völlig egal, ob ich mich mit einem Genitalientritt, Pfefferspray oder einer Schusswaffe wehre.
Also @kleinergruenerfrosch: Hier wurde nichts "beerdigt".
Zitat
Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess.
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