Beiträge von Karl-Dieter

    Es wurde auch schon geschrieben, warum es keine sehr wirksame Eskalationsstufe ist.

    Es wurde nur eine Anekdote genannt, bei der überhaupt das Vorliegen des Notwehrfalles unklar war. Und sei mir nicht böse, inwiefern ein Urteil von Leuten, die keinerlei Erfahrung im Umgang mit Schusswaffen und deren Einsatzmöglichkeiten haben, sach- und fachkundig ist - da bin ich mir unsicher.

    Hier mal das Beispiel, was Jazzy82 genannt hat:

    Der Mann, der nachts im Dunkeln lauert und mich angeblich vergewaltigen will. Woran erkenn ich das denn? Ziele ich einfach auf jeden Mann, der mir nachts begegnet? Warte ich ab, bis er mich angreift? Und wenn er mich angegriffen hat, wie komme ich dann noch an meine Waffe, die ja eigentlich eine Entfernungswaffe und keine Nahkampfwaffe ist... Fragen über Fragen.


    Nehmen wir wirklich mal dieses klassische Beispiel des ins Gebüsch-Zerrens und Vergewaltigens: Kommt in der Realität zwar wenig vor, eignet sich hier aber gut.

    Generell sollte man, nie naiv und gutgläubig durch die Gegend laufen, sondern man sollte sich ständig potentieller Gefahren bewusst sein. Wenn ich z.B. irgendwo einen Mann sehe, der irgendwelche Bestrebungen zeigt, sich mir zu nähern, dann behalte ich den natürlich weiter im Auge. Macht vermutlich jeder so. Jeder denkt sich da bereits im Kopf "Was will der von mir?". Idealerweise spricht man diesen Mann schon aus einiger Entfernung an "Kann ich Ihnen helfen?" falls er sich weiter nähert, sollte man auch da sagen, "Können Sie bitte dort stehenbleiben?"

    So, das macht er nicht, gibt dumme Antworten, wirkt aggressiv:

    Nehmen wir mal drei Beispiele: a) Kein Selbstverteidigungsmittel mit b) Pfefferspray c) Schusswaffe

    a) Mann greift mich an, entweder ich lande den Tritt in die Genitalien, falls ja und es zeigt Wirkung, habe ich Glück. Falls nicht: Problem.

    b) Ich habe hier schon noch die Möglichkeit zu drohen (Eskalationsstufe) "Bleiben Sie dort stehen, ich habe Pfefferspray mit". Das sollte man natürlich auch schon griffbereit, ggf. in der Tasche haben, ggf. auch schon rausholen. Falls keine Reaktion, kann man auch schon anwenden, ist vom Notwehrrecht gedeckt. (http://www.stern.de/panorama/stern…ei-3875278.html Beispiel dafür, man muss seine Kampfposition nicht schwächen, wenn man von einem Angriff ausgeht)

    Problem bei Pfefferspray ist aber: Wirkt bei Leuten, die unter BTM stehen nicht, Anwendung ist je nach Witterung auch nicht ganz einfach, nur einmalige Anwendung möglich.


    c) Auch hier kann ich drohen, ich kann meine Waffe zeigen, ich kann (und muss auch, falls möglich!!) einen Warnschuss abgeben, ich kann mehr als einen Warnschuss abgeben, ich kann mehrere Schüsse auf das Ziel abgeben usw. Das ist mir mit Pfefferspray z.B. nicht möglich.


    Natürlich ist eine Schusswaffe kein Wundermittel. Wenn mir plötzlich von hinten wer einen Knüppel überzieht, bin ich k.o., egal wie fit ich bin. Aber: Es ist dennoch die effektivste Selbstverteidigungsart, die für mich gleichzeitig auch am sichersten ist. Anders als viele denken, ich muss keine Verhältnismäßigkeit prüfen und ich muss auch nicht erst versuchen zu flüchten. Der Grundsatz dazu heißt "Recht muss dem Unrecht nicht weichen".

    Die Beispiele die hier genannt worden sind drehen sich eher darum, ab wann ist es überhaupt Notwehr. Da ist es aber völlig egal, ob ich mich mit einem Genitalientritt, Pfefferspray oder einer Schusswaffe wehre.

    Also @kleinergruenerfrosch: Hier wurde nichts "beerdigt".

    Zitat

    Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess.

    http://www.zeit.de/gesellschaft/z…komplettansicht

    In dem Link steht, dass Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet werden, wenn sie direkt zur Ernennung geführt haben. Das war aber nicht so.

    s.u.

    Ich habe nach dem Studium noch ein paar Jahre an der Uni verbracht und parallel an einer Promotion gearbeitet sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet - das sollte dann vermutlich doch irgendwie angerechnet werden, oder?

    Ich persönlich gehe davon aus, dass das nicht zählt. Ich bin hier aber auch kein Profi. Für mich klingt das eher so, dass Tätigkeiten, die man z.B. als angestellter Lehrer (Vertretungslehrkraft o.ä.) gemacht hat, angerechnet werden. Vielleicht ist es sogar noch extremer und es gilt nur für z.B. das OBAS-Verfahren (in NRW ist das das Referendariat als Seiteneinsteiger, aber als Angestellter),

    Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin dürfte laut meiner Meinung nach nicht zählen. Du hast aber hier Rentenansprüche erarbeitet, da du ja in die gesetzliche RV eingezahlt hast.

    Wie gesagt, ich bin mir hier auch nicht sicher und würde hier ggf empfehlen, mal Kontakt zum Personalrat aufzubauen.


    Referendariat wird aber definitiv angerechnet.

    also: immer noch die große frage im raum: warum willst du unbedingt als privatmann in der öffentlichkeit eine waffe mit dir rumschleppen dürfen? selbstverteidigung wurde ja oben als sachlicher grund schon beerdigt. bleibt das bedürfnis nach schwanzverlängerung oder doch mordgelüste oder einfach zuviel angst vor allem und jedem?


    Habe ich oben bereits beantwortet, hast du das nicht gelesen? Dass Selbstverteidigung als sachlicher Grund "beerdigt" worden ist, ist mir auch neu. Eine Schusswaffe als Selbstverteidigung ist kein Wundermittel, habe ich auch nie behauptet. Ist eine 10-Stunden-Kurs allerdings auch nicht. Es ist eine weitere, sehr wirksame, Eskalationsstufe, den der Gesetzgeber den meisten Bürgern vorenthält. Zu deinem letzten Satz habe ich bereits ebenfalls was gesagt, hast du das auch nicht gelesen?


    Im Übrigen fordere ich dich eindringlich dazu auf es zu unterlassen, mir irgendwelche "Mordgelüste" zu unterstellen http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

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    Übrigens: Ein Notarzt hat für seinen Dienst mal vor Gericht die Berechtigung für das Führen einer Schusswaffe erklagt:

    Zitat

    Der Kläger hat indes anschaulich und überzeugend geschildert, dass gerade seine „Patienten“ unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen hierdurch nicht sicher aufzuhalten sind. Sowohl bei der Gaspistole als auch beim Pfefferspray sind verhältnismäßig geringe Distanzen zum Angreifer notwendig, welche den Einsatz unzumutbar erschweren. Entsprechendes gilt beim Elektroschocker. Ein Taser stellt schon deshalb kein geeignetes milderes Mittel der Abwehr dar, weil nur ein Schuss abgegeben werden kann, um den Angreifer über die auf ihn verschossenen Leitungen zu elektrisieren. Die Möglichkeit des bloßen, oft jedoch eindrucksvollen Warnschusses fehlt.

    http://www.ra-kotz.de/allgemeinmediziner_waffenschein.htm

    Rente ist idR viel magerer.

    So einfach ist der Vergleich nicht. Angestellte Lehrer zahlen z.B. noch in die betriebliche Altersvorsorge ein (VBL), das muss man auch noch dazu rechnen.
    Dann werden Pensionen voll besteuert! Zusätzlich der Beitrag zur PKV, bei Nettorenten ist der ja schon "abgezogen".


    Klar ist natürlich, dass die Altersversorgung bei den angestellten Lehrern teilweise sehr fragwürdig ist, z.B. die geplanten Herumpfuschereien an der VBL.

    Aber einfach Nettorente und Nettopension nebeneinanderstellen und sagen, Pension ist viel mehr, so läuft der Vergleich nicht.

    Wenn ich es richtig sehe, bringst du Zahlen, die von anderen widerlegt werden.

    Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendwo was widerlegt wurde.


    Kollateralschäden.


    Und hier auch Kollateralschäden:


    http://www.bild.de/news/2010/nach…49948.bild.html

    Auch im Ausland:

    Kollerateralschäden:

    http://www.kn-online.de/News/Aus-der-W…kohol-am-Steuer


    http://www.derwesten.de/region/21-jaeh…id10756170.html


    Zu deinem zweiten Fall: Hier ist noch gar nicht klar, ob das nicht irgendein Besitzer einer illegalen Waffe war.

    Wer das meint, braucht keine Schusswaffe sondern eine Psychotherapie - da ist nämlich offensichtlich etwas mit der Gefahrenwahrnehmung pathologisch nicht in Ordnung...


    Hast du mit Absicht einen Großteil meiner Antwort weggelassen und nicht beachtet?

    Wie kann mir der Staat eigentlich verbieten, ein Maschinengewehr zu haben?

    Das ist eine andere Baustelle als das WaffG.

    Warum darf ich eigentlich nicht mit einem Panzer durch die Gegend fahren

    Darfst du doch?!

    Beantworte doch mal die Frage ganz konkret - warum willst du in der Öffentlichkeit eine tödliche Waffe mit dir herumtragen?

    Zur Selbstverteidigung. Ich selber will das übrigens gar nicht so, aber ich will die Möglichkeit haben, es zu können. Ich sehe nicht ein, warum der Staat seinen Bürgern diesen effektiven Schutz für sein Leib und Leben grundlos verwehrt und im Gegensatz Sachen erlaubt sind, die viel gefährlicher sind (siehe Alkohol).
    In deiner Demokratie müssen übrigens Verbote begründet werden, nicht das Erlaubt-sein von etwas.

    Gegenfrage: Warum sollte es dem Bürger untersagt sein, in der Öffentlichkeit eine tödliche Frage mit sich herumzutragen, insbesondere wenn Zahlen aus vergleichbaren Staaten hier keine Problematik darstellen? Beispiel: Massachusetts. Große Stadt mit Boston, insgesamt ähnliche Einwohnerdichte wie Deutschland - Mordrate auch ähnlich hoch. Und wie gesagt, ein Großteil der Morde passiert in den Gangkriegen.


    ich glaube fast, du hast keine Lust auf eine ernsthafte Diskussion zu dem Thema, so wie du auf Nebenschauplätze und Kleinigkeiten ausweichst

    Ich denke, dass ich - wenn man mal von der ursprünglichen Flüchtlingsdiskussion absieht - der einzige bin, der irgendwelche Zahlen und Fakten geliefert hat, die meine Position untermauern. Wenn für dich das Argument, dass man doch einen kleinen Penis hat, mehr eine ernsthafte Diskussion ist - okay.

    Genussmittel wie Alkohol

    Interessantes Genussmittel:

    - In Baden-Württemberg stand 2007 fast jeder dritte Täter unter 21 unter Alkoholeinfluss.
    - Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2013 von insgesamt 172.071 aufgeklärten Fällen im Bereich der Gewaltkriminalität 53.071 Fälle (32,1 %) unter Alkoholeinfluss verübt (2012: 32,1 %). Insbesondere bei den schweren und gefährlichen Körperverletzungsdelikten (46.307 Fälle), deren Anteil im Vergleich zum Vorjahr leicht von 35,5 auf 34,6 Prozent zurückging, prägt Alkoholeinfluss weiterhin die Tatbegehung in erheblichem Umfang. Eine Schweizer Studie legt den Umstand nahe, dass bei rund 40 Prozent der Gewalthandlungen, die der Polizei bekannt sind, Alkohol im Spiel ist (Keller u. a., 2008).

    (...)

    Oft sind die Täter alkoholisiert: 51% der Männer, die gegenüber ihrer Partnerin körperlich und/oder sexuell gewalttätig sind oder waren, trinken zu viel Alkohol. In Fällen von sexueller und sehr schwerer körperlicher Gewalt sind sogar zwei Drittel der Männer stark alkoholisiert. Laut Studie übten Männer, deren Alkoholkonsum erhöht war, etwa doppelt so häufig körperliche und/oder sexuelle Gewalt gegenüber ihrer Partnerin aus wie Männer ohne erhöhten Alkoholkonsum.

    http://www.aktionswoche-alkohol.de/hintergrund-alkohol/gewalt.html


    300 Verkehrstote pro Jahr durch Alkohol, 15 000 Verletzte durch Alkoholunfälle.
    http://www.kenn-dein-limit.info/alkohol-im-strassenverkehr.html


    Also ja, warum sollte ich das nicht vergleichen? Weil die Schäden (volkswirtschaftlich, psychisch und physisch) durch das "Genussmittel" ungemein schwerer sind als der Waffenbesitz in Deutschland?

    Ich würde sagen, du hast die "bildliche" Erklärung auf der Internetseite als "Bedeutung" verstanden.

    Das ist mir schon bewusst. Auch hier passt es nicht.

    a) Ist nicht nachgewiesen, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen die Suizidrate erhöht (rein von den Korrelationen her eher das Gegenteil) b) gibt es sowieso schon genügend Möglichkeiten für Suizid c) Ist generell die Frage ob Suizid eine "unvernünftige" oder "kriminelle" Handlung ist und nicht vielmehr die Entscheidung aus freiem Willen eines souveränen Menschen.

    Warum sollte irgendwer mit 'ner Knarre in der Gegend rumlaufen wollen?


    Warum sollte irgendwer Motorrad fahren wollen? Warum sollte irgendwer Alkohol trinken wollen? Warum sollte man Basketball spielen wollen? Warum sollte man Basejumping machen wollen? Warum sollte man Rauchen wollen? Warum sollte man mit umweltverschmutzenden Flugzeugen von Hamburg nach Hannover fliegen wollen?

    Ich glaube an der Stelle ist die Diskussion - zumindest zwischen uns beiden - dann wohl beendet. Das kann ich beim besten Willen nicht mehr ernst nehmen.

    Zur Bedeutung des Sprichworts:


    Zitat

    uch eine sonst anständige Person kann in Versuchung kommen, die Regeln zu übertreten, wenn es sich anbietet; Man sollte niemandem die Gelegenheit geben, etwas zu stehlen

    Verwende Sprichwörter die passen. Dann darfst du dich nachher beschweren, wenn jemand sie nicht versteht.

    Der Beamte erhält als Rente + Pension maximal das, was er auch als maximale Pension erreichen würde

    Hier aber bitte vorsichtig sein, hier muss man unterscheiden:

    Wenn dein Ruhegehalt 44,5% deiner letzten Bezüge beträgt, dann ist das aber nicht mit "maximale Pension" gemeint, sondern mit maximale Pension ist hier 71,75% gemeint. Also nicht den ersten Wert annehmen.

    Weiterhin werden Teilzeitbeschäftigungen nur anteilig gerechnet. Hast du z.B. 10 Jahre lang mit 50% gearbeitet, wird das wie 5 Jahre gerechnet.

    Ansonsten können folgende Zeiten noch berücksichtigt werden:

    • als Angestellte/r oder Arbeiter/in im öffentlichen Dienst, wenn diese Zeiten ohne zeitliche Unterbrechung vor der Ernennung in das Beamtenverhältnis lagen und zur Ernennung geführt haben

    http://www.lbv.bwl.de/fachlichetheme…higedienstzeit/

    Das müsstest du mal überprüfen lassen, ob das bei dir auch geht. Dann hättest du ja einen deutlich höheren Prozentsatz.


    --

    Zum Basistarif PKV: Ich weiß gar nicht, ob du da so ohne weiteres reinkommst. Der ist eigentlich für Leute gedacht, die irgendwie nen Kiosk haben und bei denen die PKV jetzt exorbitant teuer wurde usw.

    ... und noch was ... was soll eigentlich immer dieses latent arrogante "kannst du nicht lesen" Getue? Ich bin einfach nicht Deiner Meinung. Punkt.

    Das habe ich durchaus verstanden, nur behauptest du weiter irgendwelche unsinnigen Fakten oder springst von einem Thema aufs andere. Wenn du deine Meinung wenigstens irgendwo ansatzweise belegen würdest, dann ist das okay, aber ich vermisse jegliche sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema deinerseits.

    (Viel Schusswaffen in der Schweiz => Hohe Suizidrate => deutlich niedriger als in Deutschland => Diebstahlrate. HÄ?)


    Noch eine andere Sache: Du vertrittst ja anscheinend die Einstellung, dass Schusswaffen verboten werden sollte, weil es dann sicherer wird - deiner Meinung nach.

    Das Problem ist aber, dass wenn man ständig alles verbietet, man irgendwann in einem Polizeistaat landet.

    Interessanterweise sind so Sachen wie Alkohol, überhaupt nicht in der Diskussion

    Zitat

    Der Vergleich zeigt: Gewalttaten werden vermehrt unter Alkoholeinfluss begangen. Straftaten, die in die Kategorie „Gewaltkriminalität“ fallen, sind zum Beispiel Sachbeschädigung, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie sexuelle Nötigung und Vergewaltigung – bei all diesen Straftaten ist der Prozentsatz der alkoholisierten Tatverdächtigen höher als bei anderen Straftaten.

    (...)
    Danach haben 32,1 Prozent (also ein knappes Drittel) aller Tatverdächtigen eines Gewaltdelikts ihre Tat im alkoholisierten Zustand begangen.


    http://www.kenn-dein-limit.info/news/artikel/a…oleinfluss.html

    Wenn wir z.B. Alkohol verbieten würden, DANN wäre es DEUTLICH sicherer auf den Straßen.

    Ich möchte damit sagen, dass Gelegenheit Diebe macht.

    Wie man von der angeblich so hohen Suizidrate in der Schweiz jetzt auf den Diebstahl von Schusswaffen kommt - das musst du mir jetzt aber noch mal erklären.

    ich bin nicht willens, konventionen zu befolgen, nur weil sie gerade konventionen sind

    Was machst du, wenn deine Deutsch-Oberstufenschüler eine komplett kleingeschriebene Abiturklausur abliefern?

    .. und wenn sie sich mit der Schusswaffe verteidigt, ist er mit höherer Wahrscheinlichkeit tot, als würde sie ihm gepflegt ins Gemächt treten (vorausgesetzt es ist ein Mann)

    Ja... und? Dann ist er halt tot. Er hätte die Joggerin nicht angreifen müssen. So einfach ist die Sache. Hat sie keine Möglichkeit sich zu verteidigen, ist sie mit höherer Wahrscheinlichkeit tot oder vergewaltigt, als wenn sie wirksame Distanzmittel hat. Und "gepflegt ins Gemächt treten" als wirksames Selbstverteidigungsmittel, es gibt wenig risikoreicheres als auf Körperkontakt zu gehen.

    Mich wundert, dass du (wie in diesem Beispiel) das sexuelle Selbstbestimmungsrecht oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers unter der Unversehrtheit des Täter siehst.


    Warst Du schon mal in Bern? Dein Vergleich Bern - Berlin ist wirklich vollkommen lächerlich.

    Ja, war ich. Und du hast meinen Beitrag immer noch nicht verstanden. Wenn sich Leute umbringen wollen - dann tun sie es. Unabhängig von der Waffendichte oder der Art/Größe der Stadt.

    Die hohe Mordrate in den USA entsteht nämlich zum Großteil aus den sozialen Spannungen und dem großen Wohlstandsgefälle, was gerade in den Großstädten auffällig ist.
    Das erkennt man auch daran, dass ein Großteil der Morde (insbesondere in Bezug auf die Verteilung der Hautfarbe in der Bevölkerung) sog. "Black-to-Black"* Morde sind:

    https://www.fbi.gov/about-us/cjis/…fender_2013.xls

    Die USA haben insbesondere in solchen Städten ein großes Problem mit der Bandenkriminalität, alleine in Los Angeles gibt es beispielsweise 120 000 Gangmitglieder die in knapp 1000 Gangs konkurrieren. Und die bringen sich gegenseitig um. Das würden sie aber auch so oder so machen.


    *Bevor mir das einer unterstellt: Ich möchte damit nicht suggerieren, dass Schwarze aufgrund ihrer "Natur" eher Leute umbringen, sondern sie haben aufgrund der sozialen Umstände häufiger einen geringeren Schulabschluss, seltener eine Berufausbildung, sind daher häufig ärmer und begehen dann häufiger Verbrechen.

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