Beiträge von Karl-Dieter

    "(2) Der Objektschutz umfasst alle Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen gegen gefährdete Objekte getroffen werden.
    ...
    Die Angehörigen der Wachpolizei sind zur Anwendung von Polizeizwang (§§ 30, 32, 33 und 34 Abs. 1 Nr. 1 SächsPolG) mit der Maßgabe, dass als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (§ 31 Abs. 2 SächsPolG) nur Fesseln und Reizstoffe sowie als Waffen (§ 31 Abs. 3 SächsPolG) nur Schlagstock und Pistole zugelassen sind, befugt, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

    Okay, hast Recht.
    Dann ist das aber keine Selbstjustiz, sondern unmittelbarer Zwang und gesetzlich geregelt.

    Du musst hier auch die weiteren Abschnitte nennen:

    §32

    (1) Unmittelbarer Zwang darf nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht erreichbar erscheint. Unmittelbarer Zwang darf nicht mehr angewandt werden, wenn der Zweck erreicht ist. Gegen Personen darf unmittelbarer Zwang nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck durch unmittelbaren Zwang gegen Sachen nicht erreichbar erscheint. Das angewandte Mittel muss nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Betroffenen angemessen sein.

    (2) Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen.

    §33
    (1) Der Schusswaffengebrauch ist nur zulässig, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs vorliegen und wenn einfache körperliche Gewalt sowie verfügbare Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder mitgeführte Schlagstöcke erfolglos angewandt worden sind oder ihre Anwendung offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Auf Personen darf erst geschossen werden, wenn der polizeiliche Zweck durch Waffenwirkung gegen Sachen nicht erreicht werden kann.


    Dann sieht das nämlich schon völlig anders aus.


    Und insbesondere:

    §34


    Schusswaffengebrauch gegenüber Personen

    (1) Schusswaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,
    1.um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach a)als ein Verbrechen oder b)als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder Sprengmitteln begangen werden soll oder ausgeführt wird, darstellt,2.um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie a)eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder b)eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Sprengmittel mitführt,3.zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, wenn diese in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist a)wegen eines Verbrechens oder aufgrund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder b)wegen eines Vergehens oder aufgrund des dringenden Verdachts eines Vergehens, wobei zu befürchten ist, dass sie von einer Schusswaffe oder einem Sprengmittel Gebrauch machen werde,4.um die gewaltsame Befreiung einer Person aus amtlichem Gewahrsam zu verhindern, oder in sonstigen Fällen des § 100 des Strafvollzugsgesetzes.


    Somit ist Schusswaffengebrauch gegen Leute, die Steine auf Häuser schmeißen, NICHT ZUGELASSEN, da KEIN Vergehen mit Schusswaffen oder Sprengmitteln ODER Verbrechen.


    Dein Passus sagt einfach aus, dass die Beamten der Wachpolizei z.B. nicht mit Maschinenpistole oder Sturmgewehr ausgestattet werden dürfen, was die sächsische Polizei grundsätzlich im Bestand hat.

    Da schaffen doch Knarren in den Händen eines jeden irgendwo dahergelaufenen Heiopeis so richtig Sicherheit auf den Straßen...

    Natürlich schaffen PTB-Waffen keine Sicherheit, das ist auch völliger Quatsch. Nicht umsonst untersagt die BGV für den Sicherheitsdienst die Nutzung von PTB-Waffen für Sicherheitsleute. Bei der entsprechenden Gefährdungslage müssen die "richtige" Schusswaffen tragen und das tun sie ja dann auch.

    m Grunde wird durch das Gesetz Selbstjustiz legalisiert, da ein Wachpolizist als Polizist handeln darf, ohne dafür ausgebildet worden zu sein.

    Auch ein ausgebildeter Polizist übt keine "Justiz" aus, da er zu Exekutive gehört, rechtssprechende Gewalt (Judikative) üben z.B. Gerichte aus.


    Beispiel: Weder ein "Wachpolizist" noch ein normaler Landesbeamter werfen irgendwo den Strick über einen Baum und knüpfen da einen Verbrecher auf. DAS wäre Selbstjustiz.

    Weil wir mit einer Horde bewaffneter Hilfsscheriffs, die ohne grundständige Polizeiausbildung rumläuft, ruckzuck so eine Situation wie in den USA haben, wo in einem einzigen Einsatz ein einziger Mensch mit so vielen Schuss durchlöchert wird wie von der deutschen Polizei in tatsächlichen Einsätzen in einem ganzen Jahr verschossen werden.

    Wie viele Fälle von durchlöcherten Menschen gab es denn in Gebieten, wo z.B. das Ordnungsamt bewaffnet ist (Das ist nämlich die Stadtpolizei)?

    Das muss ja deiner Aussage nach "ruckzuck" geschehen.

    Das ist doch Quatsch. Türsteher, die jeden Tag in brenzlige Situationen kommen, tragen doch auch keine Schusswaffen.

    Da kann man darüber streiten, ob das auch so richtig ist.

    Trotzdem:

    http://www.op-online.de/region/frankfu…en-2972667.html (bezieht sich zwar auf Frankfurt, ist aber vom Prinzip nichts anderes)


    Zitat von Leiter des Ordnungsamtes

    Frank hält die Bewaffnung von Ordnungsamtsmitarbeitern in Großstädten insgesamt für empfehlenswert - auch zum eigenen Schutz, wie er betonte. Jörg Bannach, Leiter des Ordnungsamtes, und Stadtpolizei-Chef Matthias Heinrich berichteten von Vorfällen im Bahnhofsgebiet, wo die Stadtpolizisten von der Waffe profitiert hätten. Dort und in der Innenstadt sei ein Einsatz ohne Waffe „undenkbar“ - „zum Beispiel, wenn Sie im Bahnhofsviertel einem Klienten die Zulassungsplakette bei seinem Auto abnehmen“, so Heinrich. Unlängst seien die Mitarbeiter auch bei der Kontrolle einer Spielhalle mit einem Messer bedroht worden. Hilfreich bei dem Aufbau von Respekt sei neben der Waffe auch die Bezeichnung „Stadtpolizei“. So nennen sich die Frankfurter Ordnungsamtsleute seit 2007.

    Zitat

    Die Frankfurter Stadtpolizisten tragen ihre Dienstwaffen aus Gründen der Eigensicherung, damit sie für mögliche Angriffe an Brennpunkten wie zum Beispiel dem Bahnhofsviertel oder Alt-Sachsenhausen gewappnet sind

    http://www.fnp.de/lokales/frankf…;art675,1440444


    Daher meine Frage:

    Warum ist meine Aussage Quatsch?

    Die Frage braucht er nicht zu beantworten, weil er diese Behauptung nie in den Raum gestellt hat. Der kleine grüne Frosch hat einen Vergleich gezogen, den DU nicht verstanden hast und nun versuchst Du ihm ans Bein zu pinkeln.

    Natürlich habe ich den Vergleich nicht verstanden. Das habe ich schon oben geschrieben. Hast du das nicht gelesen? Deswegen frage ich ja nach einer Erklärung, warum er geschminkte, "aufreizend" angezogene Frauen (Was durch Art. 2 gedeckt ist, jeder kann so herumlaufen, wie er möchte (in Grenzen) mit gewaltbereiten Demonstranten (was für mich nicht durch Art. 2 gedeckt ist) gleichsetzt.

    Unabhängig davon: Ich habe nicht dich gefragt, sondern ich habe den grünen Frosch gefragt.

    Ist das eine Trollfrage?

    Du rühmst dich damit, dass kranke Kollegen morgens noch Vertretungsmaterial erstellen müssen aber ärgerst dich im Gegenteil, dass die armen Kinderchen ihre Filme nicht zuende gucken können und willst deswegen den Dezernenten einschalten?


    Das ist eine Trollfrage.

    Mit seinem Beitrag hat sich auch deine Frage von selbst beantwortet. Brauche ich also nicht mehr machen.


    Nein, du hast meine Frage nicht beantwortet und auch alias nicht.
    Du hast die Methode Victim-Blaming auf gewalttätige Demonstranten (das war nämlich meine ursprüngliche Aussage) angewendet und möchtest damit suggerieren, dass gewalttätige Demonstranten gar nicht selber schuld sind und zu Unrecht zum Opfer gemacht werden.

    Ich vereinfache erneut meine Frage, "ja" oder "nein" reicht:


    Sind gewalttätige Demonstranten für dich durch den Art.2 Grundgesetz gedeckt?

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