Richtig, habe ich vergessen zu erwähnen. Deswegen sollte man immer drauf achten, dass der Arbeitgeber nur den einen Bescheid ohne Kürzel bekommt.
Beiträge von Karl-Dieter
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Auf jeder DU-Bescheinigung stehen ganz bewusst nur Kürzel, aus denen sich zwar theoretisch die Diagnose ableiten lässt, aber welcher Schulleiter macht das denn?
Den Wisch (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), den man beim Arzt bekommt, ist zweigeteilt. Der eine ist für den Arbeitgeber, der andere für die Krankenkasse für Krankengeld (für gesetzlich versicherte).Diese "Kürzel" ist die Diagnose! Wenn da F31.1 draufsteht, dauert das zwei Sekunden Google und man weiß, dass es eine "Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome" ist. Und man sollte nicht die Neugier der Menschen unterschätzen, ich bin ehrlich, ich würde das googeln.
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Diese Aufregung bzgl. "eine Armlänge" ist schon wieder so eine Sache der typischen Berufs-Empörer, zumal die Aussage aus dem Zusammenhang gerissen ist:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/koeln…erung-1.2806458
ZitatDer Frauennotruf Koblenz rät übrigens ebenfalls dazu, Abstand zu potenziellen Gefährdern zu halten: "Am besten drei Körperlängen."
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Ja, aber du bist dann eben keine Angestellte mehr und dann gelten beamtenrechtliche Vorschriften. Bei ner Kollegin war das vor 2-3 Jahren auch der Fall, daher weiß ich das.
Und das Ergebnis vom Amtsarzt, was evtl. einige Jahre alt ist, kann man ja nicht erneut verwenden.
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Zum Amtsarzt natürlich, der überprüft ja gerade die gesundheitliche Eignung (die Altersgrenze ist dann vielleicht okay, aber vielleicht sind aufgrund von Übergewicht die Blutwerte so dermaßen im Keller, dass es deswegen nichts wird). Man ist dann auch Beamter auf Probe, und muss dann auch zweimal begutachtet werden.
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Der Personalrat Detmold sieht das wohl so, in Bezug auf das Datenschutzgesetz NRW. In der [lexicon='BASS',''][/lexicon] steht dazu aber nichts.
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Ich bin sicher, dass mein Schulträger sich beim Thema "Beihilfe" quer stellt. Gehen würde es schon.
Kommt der Schulträger für die Beihilfe auf? Ich würde das im Zweifelsfall noch mal von einer Gewerkschaft und/oder Personalrat und/oder Fachanwalt überprüfen lassen, hier gibt es ja rechtliche Bestimmungen die einzuhalten sind und kein Gutdünken. Entweder hast du Anspruch auf Beihilfe, oder nicht.
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Nimmt man aber den (hypothetischen) Fall an, dass ein Spitzenmanager in den Berufsschuldienst geht, könnte der ganz schön gekniffen sein: Sobald er sich einen Rentenanspruch von ca. 3000 Euro erarbeitet hat, geht er bei der Pension komplett leer aus. Kann eigentlich nicht sein!
Nein, ein Spitzenmanager hat vermutlich studiert, kommt daher nicht auf soviele Entgeltpunkte und für die Berechnung der Rente wird nur das Gehalt bis zur Beitragbemessungsgrenze herangezogen.
Kurz: Man kann sich keinen so hohen (gesetzlichen) Rentenanspruch erarbeiten.
Gekniffen wäre er aber trotzdem, weil ein Spitzenmanager hat vermutlich in seinem Vertrag eine entsprechende Ruhestandsregelung einbauen lassen, und das würde wieder auf die Pension angerechnet werden.
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nein, ich hab' da gar keine angst, obwohl ich weiblich bin
Man könnte dich auch naiv und gutgläubig nennen.
ch denke nicht ständig, dass der mich jetzt angreift, oder was der von mir will, oder so, wie du es scheinbar machst.
Mache ich nicht. Habe ich auch nicht gesagt. Vielleicht solltest du meinen Beitrag noch einmal aufmerksam lesen.
und wenn doch: willst du den dann sofort erschießen?
Nein. Habe ich bereits oben geschrieben, vielleicht solltest du wirklich mal aufmerksam lesen.
und in deinem szenario hätte der ja auch eine waffe:
Kriminelle haben immer die Möglichkeit eine Waffe zu haben und sie haben es häufig auch.
sorry, aber bist du noch ganz sauber?!
Warum greifst du mich jetzt persönlich an?
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aka seine polizisten, die wegen des gewaltmonopols als einzige waffen rumtragen dürfen
Du hast immer noch nicht verstanden, was Gewaltmonopol bedeutet.
du forderst, dass alle zwecks selbstverteidigung auch waffen kriegen sollen
Das fordere ich nicht. Du hast meine Beiträge nicht verstanden. Ich fordere, dass man die Möglichkeit dazu haben soll, wenn man es selber will. Ich fordere nicht, dass jeder zwangsweise eine bekommt.
man muss auf unseren straßen *nicht* ständig angst haben, erschossen zu werden, da nicht jeder eine waffe hat/haben darf
(...)
ein gerät, das nur zum töten geschaffen wurdeJeder, der eine Waffe haben will, kann sich auch eine besorgen. Und vor diesen Leuten solltest du Angst haben. Nicht vor "Theresa Müller", die sich abends beim Joggen schützen will.
Und sag jetzt bitte nicht "Ich wüsste nicht, wo ich eine Waffe herbekommen könnte". Ich wüsste auch nicht, wo ich Heroin herbekommen würde, ich gebe mich aber nicht der Illusion hin, dass es nicht möglich ist, wenn man sich etwas hinterklemmt. Im Übrigen habe ich dir bereits nachgewiesen, dass eine hohe Waffendichte nicht automatisch eine hohe Kriminalitätsrate bedeutet. Falls du es nicht verstehst, kann ich es dir gerne noch einmal darlegen.
Eine Schusswaffe wurde übrigens nicht zum Töten geschaffen, sondern zum Schießen. Was man damit macht, entscheidet der Mensch. -
genau, diese eskalationsstufe ist dem staat vorbehalten, stichwort gewaltmonopol
Zitat
"Quelle": https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltmon…aates#AusnahmenBitte lies dich erst mal ein wenig vorher ein, bevor du mit Begriffen um dich wirfst, von denen du die genaue Bedeutung nicht verstehst. Falls es diese Ausnahme nicht geben würde, dürfte ich mich in gar keinster Weise verteidigen.
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Es wurde auch schon geschrieben, warum es keine sehr wirksame Eskalationsstufe ist.
Es wurde nur eine Anekdote genannt, bei der überhaupt das Vorliegen des Notwehrfalles unklar war. Und sei mir nicht böse, inwiefern ein Urteil von Leuten, die keinerlei Erfahrung im Umgang mit Schusswaffen und deren Einsatzmöglichkeiten haben, sach- und fachkundig ist - da bin ich mir unsicher.
Hier mal das Beispiel, was Jazzy82 genannt hat:
Der Mann, der nachts im Dunkeln lauert und mich angeblich vergewaltigen will. Woran erkenn ich das denn? Ziele ich einfach auf jeden Mann, der mir nachts begegnet? Warte ich ab, bis er mich angreift? Und wenn er mich angegriffen hat, wie komme ich dann noch an meine Waffe, die ja eigentlich eine Entfernungswaffe und keine Nahkampfwaffe ist... Fragen über Fragen.
Nehmen wir wirklich mal dieses klassische Beispiel des ins Gebüsch-Zerrens und Vergewaltigens: Kommt in der Realität zwar wenig vor, eignet sich hier aber gut.Generell sollte man, nie naiv und gutgläubig durch die Gegend laufen, sondern man sollte sich ständig potentieller Gefahren bewusst sein. Wenn ich z.B. irgendwo einen Mann sehe, der irgendwelche Bestrebungen zeigt, sich mir zu nähern, dann behalte ich den natürlich weiter im Auge. Macht vermutlich jeder so. Jeder denkt sich da bereits im Kopf "Was will der von mir?". Idealerweise spricht man diesen Mann schon aus einiger Entfernung an "Kann ich Ihnen helfen?" falls er sich weiter nähert, sollte man auch da sagen, "Können Sie bitte dort stehenbleiben?"
So, das macht er nicht, gibt dumme Antworten, wirkt aggressiv:
Nehmen wir mal drei Beispiele: a) Kein Selbstverteidigungsmittel mit b) Pfefferspray c) Schusswaffe
a) Mann greift mich an, entweder ich lande den Tritt in die Genitalien, falls ja und es zeigt Wirkung, habe ich Glück. Falls nicht: Problem.
b) Ich habe hier schon noch die Möglichkeit zu drohen (Eskalationsstufe) "Bleiben Sie dort stehen, ich habe Pfefferspray mit". Das sollte man natürlich auch schon griffbereit, ggf. in der Tasche haben, ggf. auch schon rausholen. Falls keine Reaktion, kann man auch schon anwenden, ist vom Notwehrrecht gedeckt. (http://www.stern.de/panorama/stern…ei-3875278.html Beispiel dafür, man muss seine Kampfposition nicht schwächen, wenn man von einem Angriff ausgeht)
Problem bei Pfefferspray ist aber: Wirkt bei Leuten, die unter BTM stehen nicht, Anwendung ist je nach Witterung auch nicht ganz einfach, nur einmalige Anwendung möglich.
c) Auch hier kann ich drohen, ich kann meine Waffe zeigen, ich kann (und muss auch, falls möglich!!) einen Warnschuss abgeben, ich kann mehr als einen Warnschuss abgeben, ich kann mehrere Schüsse auf das Ziel abgeben usw. Das ist mir mit Pfefferspray z.B. nicht möglich.
Natürlich ist eine Schusswaffe kein Wundermittel. Wenn mir plötzlich von hinten wer einen Knüppel überzieht, bin ich k.o., egal wie fit ich bin. Aber: Es ist dennoch die effektivste Selbstverteidigungsart, die für mich gleichzeitig auch am sichersten ist. Anders als viele denken, ich muss keine Verhältnismäßigkeit prüfen und ich muss auch nicht erst versuchen zu flüchten. Der Grundsatz dazu heißt "Recht muss dem Unrecht nicht weichen".
Die Beispiele die hier genannt worden sind drehen sich eher darum, ab wann ist es überhaupt Notwehr. Da ist es aber völlig egal, ob ich mich mit einem Genitalientritt, Pfefferspray oder einer Schusswaffe wehre.
Also @kleinergruenerfrosch: Hier wurde nichts "beerdigt".
ZitatNotwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess.
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In dem Link steht, dass Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet werden, wenn sie direkt zur Ernennung geführt haben. Das war aber nicht so.
s.u.
Ich habe nach dem Studium noch ein paar Jahre an der Uni verbracht und parallel an einer Promotion gearbeitet sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet - das sollte dann vermutlich doch irgendwie angerechnet werden, oder?
Ich persönlich gehe davon aus, dass das nicht zählt. Ich bin hier aber auch kein Profi. Für mich klingt das eher so, dass Tätigkeiten, die man z.B. als angestellter Lehrer (Vertretungslehrkraft o.ä.) gemacht hat, angerechnet werden. Vielleicht ist es sogar noch extremer und es gilt nur für z.B. das OBAS-Verfahren (in NRW ist das das Referendariat als Seiteneinsteiger, aber als Angestellter),
Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin dürfte laut meiner Meinung nach nicht zählen. Du hast aber hier Rentenansprüche erarbeitet, da du ja in die gesetzliche RV eingezahlt hast.
Wie gesagt, ich bin mir hier auch nicht sicher und würde hier ggf empfehlen, mal Kontakt zum Personalrat aufzubauen.
Referendariat wird aber definitiv angerechnet.
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ich vermute letzteres und empfehle dir für heute abend mal "bowling for columbine".
Dieser Film stützt meine Argumentation, Moore sagt nämlich selber, die Zahl der Schusswaffen hat nichts mit den Schusswaffentoten zu tun. -
also: immer noch die große frage im raum: warum willst du unbedingt als privatmann in der öffentlichkeit eine waffe mit dir rumschleppen dürfen? selbstverteidigung wurde ja oben als sachlicher grund schon beerdigt. bleibt das bedürfnis nach schwanzverlängerung oder doch mordgelüste oder einfach zuviel angst vor allem und jedem?
Habe ich oben bereits beantwortet, hast du das nicht gelesen? Dass Selbstverteidigung als sachlicher Grund "beerdigt" worden ist, ist mir auch neu. Eine Schusswaffe als Selbstverteidigung ist kein Wundermittel, habe ich auch nie behauptet. Ist eine 10-Stunden-Kurs allerdings auch nicht. Es ist eine weitere, sehr wirksame, Eskalationsstufe, den der Gesetzgeber den meisten Bürgern vorenthält. Zu deinem letzten Satz habe ich bereits ebenfalls was gesagt, hast du das auch nicht gelesen?Im Übrigen fordere ich dich eindringlich dazu auf es zu unterlassen, mir irgendwelche "Mordgelüste" zu unterstellen http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
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Übrigens: Ein Notarzt hat für seinen Dienst mal vor Gericht die Berechtigung für das Führen einer Schusswaffe erklagt:
ZitatDer Kläger hat indes anschaulich und überzeugend geschildert, dass gerade seine „Patienten“ unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen hierdurch nicht sicher aufzuhalten sind. Sowohl bei der Gaspistole als auch beim Pfefferspray sind verhältnismäßig geringe Distanzen zum Angreifer notwendig, welche den Einsatz unzumutbar erschweren. Entsprechendes gilt beim Elektroschocker. Ein Taser stellt schon deshalb kein geeignetes milderes Mittel der Abwehr dar, weil nur ein Schuss abgegeben werden kann, um den Angreifer über die auf ihn verschossenen Leitungen zu elektrisieren. Die Möglichkeit des bloßen, oft jedoch eindrucksvollen Warnschusses fehlt.
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Rente ist idR viel magerer.
So einfach ist der Vergleich nicht. Angestellte Lehrer zahlen z.B. noch in die betriebliche Altersvorsorge ein (VBL), das muss man auch noch dazu rechnen.
Dann werden Pensionen voll besteuert! Zusätzlich der Beitrag zur PKV, bei Nettorenten ist der ja schon "abgezogen".Klar ist natürlich, dass die Altersversorgung bei den angestellten Lehrern teilweise sehr fragwürdig ist, z.B. die geplanten Herumpfuschereien an der VBL.
Aber einfach Nettorente und Nettopension nebeneinanderstellen und sagen, Pension ist viel mehr, so läuft der Vergleich nicht.
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Hilft das?
http://www.lbv.bwl.de/fachlichetheme…higedienstzeit/
(Ist zwar aus Baden-Württemberg, gilt aber für jedes Bundesland gleich)
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Wenn ich es richtig sehe, bringst du Zahlen, die von anderen widerlegt werden.
Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendwo was widerlegt wurde.
Kollateralschäden.
Und hier auch Kollateralschäden:http://www.bild.de/news/2010/nach…49948.bild.html
Auch im Ausland:
Kollerateralschäden:
http://www.kn-online.de/News/Aus-der-W…kohol-am-Steuer
http://www.derwesten.de/region/21-jaeh…id10756170.html
Zu deinem zweiten Fall: Hier ist noch gar nicht klar, ob das nicht irgendein Besitzer einer illegalen Waffe war.
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=> über den Lehrerrat
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Wer das meint, braucht keine Schusswaffe sondern eine Psychotherapie - da ist nämlich offensichtlich etwas mit der Gefahrenwahrnehmung pathologisch nicht in Ordnung...
Hast du mit Absicht einen Großteil meiner Antwort weggelassen und nicht beachtet?Wie kann mir der Staat eigentlich verbieten, ein Maschinengewehr zu haben?
Das ist eine andere Baustelle als das WaffG.
Warum darf ich eigentlich nicht mit einem Panzer durch die Gegend fahren
Darfst du doch?!
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